Instandhaltungsrücklage Philharmonie hier: Überplanmäßige Mittelbereitstellung zur Erhöhung der Instandhaltungsrücklage
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, für die Jahre 2025 und 2026 jeweils eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 464.700 Euro zu beschließen. Diese Mittel sollen für den Kauf von Investmentzertifikaten verwendet werden, um die Instandhaltungsrücklage der Philharmonie Essen zu erhöhen.
Die Grundlage für diesen Antrag ist die Sicherung der baulichen Unterhaltung des Konzerthauses. Für die Sanierung des Saalbaus und den Umbau des Kuppelsaals hat die Stadt Essen Fördermittel, Zuwendungen und Spenden in Höhe von rund 23,8 Millionen Euro erhalten. Eine Voraussetzung für diese Mittel ist die Gewährleistung der Instandsetzung des Gesamtobjektes. Aufgrund einer vertraglichen Indexierung muss der jährliche Zuführungsbetrag zur Rücklage alle fünf Jahre an die Entwicklung der Bauleistungen und Instandhaltung in Nordrhein-Westfalen angepasst werden. Ab dem Haushaltsjahr 2025 erhöht sich der Betrag infolgedessen von 1.210.500 Euro auf 1.675.200 Euro.
Zur Deckung des zusätzlichen Bedarfs in den Jahren 2025 und 2026 ist die Bereitstellung der genannten überplanmäßigen Mittel notwendig. Die Finanzierung kann aus dem Projekt Neubau Campus Böckmühle erfolgen, da sich dort der Mittelabfluss durch eine zeitliche Verzögerung beim Schulbau verzögert. Der erhöhte Mittelbedarf für die Folgejahre soll im Rahmen der Haushaltsplanung ab 2027 berücksichtigt werden.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 04.06.2025einstimmig beschlossen
- 28.05.2025einstimmig empfohlen