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Vorlage

Erlass der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Essen (Hundesteuersatzung)

0112/2025/2 25.06.2025 Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt

🟢 Beschlossen 25.06.2025 · Seniorenrat (36. Sitzung) · Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung Essen schlägt eine Neufassung der Hundesteuersatzung vor, die zum 1. Januar 2025 in Kraft treten soll. Im Zentrum der Änderung steht die Erweiterung der Steuerbefreiungstatbestände. Bisher sind lediglich Blindenführhunde von der Hundesteuer befreit. Die Neufassung sieht vor, Assistenzhunde im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) ebenfalls von der Steuer zu befreien, sofern die entsprechende Zertifizierung und ein entsprechender Ausweis nach der Assistenzhundeverordnung vorliegen.

Ein weiterer Bestandteil der Vorlage ist die Einführung einer Steuerermäßigung für bestimmte Hunderassen, die nach dem Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen als gefährlich eingestuft werden. Eine Reduzierung des Steuersatzes auf den regulären Tarif soll möglich sein, wenn Halter eine ordnungsbehördliche Ausnahmegenehmigung sowie einen positiven Verhaltenstest nachweisen können. Für Hunde unter zwei Jahren kann die Ermäßigung auf Basis einer befristeten Leinen- und Maulkorbfreiung bei Nachweis einer laufenden Junghundeausbildung gewährt werden. Ziel dieser Regelung ist es, verantwortungsbewusste Hundehaltung zu fördern und Anreize für die Übernahme von Tieren aus dem Tierschutz zu schaffen.

Zur Umsetzung der Steuerermäßigung ist ein datenschutzkonformer Austausch von Informationen zwischen dem Ordnungsamt und dem Fachbereich Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt vorgesehen. Die Betroffenen müssen hierfür ihre schriftliche Zustimmung zur wechselseitigen Datenübermittlung erteilen.

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