Erlass der Satzung über die Erhebung der Beherbergungssteuer in der Stadt Essen (Beherbergungssteuersatzung)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Einführung einer Beherbergungssteuersatzung mit Wirkung zum 1. August 2025. Die Maßnahme dient der Ertragsseite des Haushalts, um einen Ausgleich ab dem Jahr 2025 zu erreichen. Im Doppelhaushalt 2025/2026 sind hierfür Einnahmen von 3,5 Millionen Euro für das Jahr 20erm 5 und 7,0 Millionen Euro für das Jahr 2026 vorgesehen. Die Steuer beträgt 5 Prozent des Bruttoübernachtungspreises pro Gast, ist jedoch auf maximal 9,00 Euro pro Person und Tag begrenzt.
Gegenstand der Steuer sind verschiedene Beherbergungsbetriebe wie Hotels, Pensionen, Campingplätze sowie private Unterkünfte über Online-Plattformen. Ausgenommen von der Steuerpflicht sind Übernachtungen zum Grundbedarf des Wohnens, etwa in Krankenhäusern oder Flüchtlingseinrichtungen, sowie schulische Bildungsveranstaltungen für Personen bis 27 Jahre und deren Begleitpersonen. Während die Steuerlast den Gast trifft, sind die Betreiber zur Einziehung und Abführung verpflichtet. Bestehende Betriebe müssen sich bis zum 1. September 2025 elektronisch bei der Stadt registrieren.
Um einen gleichmäßigen Vollzug zu gewährleisten und ein Vollzugsdefizit zu vermeiden, strebt die Verwaltung den Aufbau von Personal im Umfang von 3,0 Vollzeitäquivalenten an, wobei im ersten Jahr zusätzlicher Bedarf für die Organisation besteht. Die Kosten für die Softwareentwicklung belaufen sich einmalig auf etwa 20.000 Euro, während die jährlichen Sachkosten für Hard- und Software rund 88.000 Euro betragen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 201 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 11.06.2025Kenntnis genommen
- 10.06.2025Kenntnis genommen
- 04.06.2025mehrheitlich beschlossen
- 28.05.2025mehrheitlich empfohlen
- 27.05.2025einstimmig empfohlen