Erlass der Satzung über die Erhebung der Beherbergungssteuer in der Stadt Essen (Beherbergungssteuersatzung)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Einführung einer neuen Beherbergungssteuersatzung mit Wirkung zum 1. August 2025. Die Steuer wird mit 5,0 % des Bruttoübernachtungspreises angesetzt, wobei der Betrag auf maximal 9,00 Euro pro Gast und Tag begrenzt ist. Für das Jahr 2025 werden Erträge in Höhe von 3,5 Millionen Euro erwartet, während ab 2026 mit jährlichen Einnahmen von 7,0 Millionen Euro gerechnet wird. Bestehende Beherbergungsbetriebe sind dazu verpflichtet, sich bis zum 1. September 2025 elektronisch zu registrieren.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Satzung verabschiedet. Die Ausschüsse für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus sowie der Haupt- und Finanzausschuss sollen Empfehlungen abgeben, während die Ausschüsse für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie Jugendhilfe die Kenntnisnahme vornehmen.
Die Umsetzung der Steuererhebung erfordert eine einmalige Softwareentwicklung von 20.000 Euro sowie jährliche Sachkosten für Hard- und Software von etwa 88.000 Euro. Für den dauerhaften Vollzug wird ein Personalbedarf von 3,0 Vollzeitäquivalenten angestrebt. Die Personalkosten werden für das Jahr 2025 auf 185.863 Euro, für 2026 auf 260.208 Euro und ab 2027 auf 228.322 Euro geschätzt. Die Finanzierung der Kosten erfolgt über die erwarteten Erträge der Beherbergungssteuer. Die Erhebung soll zur Erzielung eines Haushaltsausgleichs ab 2025 beitragen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 11.06.2025Kenntnis genommen
- 10.06.2025Kenntnis genommen
- 04.06.2025mehrheitlich beschlossen
- 28.05.2025mehrheitlich empfohlen
- 27.05.2025einstimmig empfohlen
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