Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 36 über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 02.04.2025
- 2.Mitteilungen der Verwaltung
- 3.Sicherheit bei RosenmontagsumzügenZur Vorlage · 0519/2025/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat einen Antrag eingebracht, der die Prüfung von Kostenübernahmen für Sicherheitskonzepte bei den Essener Rosenmontagsumzügen zum Gegenstand hat. Die Fraktion fordert die Verwaltung dazu auf, zu untersuchen, inwieweit die Kosten für die Erstellung und Umsetzung der Sicherheitskonzepte für die beiden nicht kommerziellen Umzüge übernommen werden können.
In der Begründung wird angeführt, dass diese Brauchtumsveranstaltungen kulturell bedeutsam seien und einen wirtschaftlichen Faktor für Essen darstellten. Da die Organisation maßgeblich durch ehrenamtliche Vereinsmitglieder getragen werde, seien die Anforderungen an Sicherheitsmaßnahmen – etwa in Bezug auf Fluchtwege, Absperrungen oder Ordnerdienste – gestiegen. Die Übernahme der Kosten soll dazu beitragen, die ehrenamtlichen Organisatoren zu entlasten und den Fortbestand der Umzüge zu gewährleisten.
Der Antrag wird zunächst in den Ausschüssen für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus beraten. Eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen ist für Juni 2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — Antrag zurückgezogen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — Antrag zurückgezogen
- 20.05.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (40. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 3.aPersonalkostenentwicklung in der Stadtverwaltung Essen, vorläufiges Rechnungsergebnis 2024 und Prognose 2025Zur Vorlage · 0308/2025/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen weist für das vorläufige Rechnungsergebnis 2024 bei den beeinflussbaren Personalaufwendungen eine Überschreitung des Planansatzes um 20,61 Millionen Euro aus. Als Ursachen werden der Personalzuwachs, Tarif- und Besoldungsanpassungen sowie Rückstellungen für Nachzahlungen an Beamtinnen und Beamten im Rahmen der Alimentation kinderreicher Familien angeführt. Eine im Jahr 2023 gebildete zusätzliche Rückstellung in Höhe von 49,75 Millionen Euro wird zum Jahresabschluss 2024 vollständig aufgelöst. Durch die Änderung des Pensionseintrittsalters im Feuerwehreinsatzdienst von 60 auf 61 Jahre verringert sich zudem der jährliche Zuführungsbetrag zur Pensions- und Beihilferückstellung.
Für das Jahr 2025 wird prognostiziert, dass die beeinflussbaren Personalaufwendungen den Planansatz voraussichtlich um rund 43,23 Millionen Euro überschreiten werden. Diese Prognose setzt die Umsetzung von Maßnahmen zur Kostensenkung voraus, darunter eine Reduzierung externer Neueinstellungen sowie die bevorzugte Besetzung von Stellen durch interne Ausschreibungen und Nachwuchskräfte. Bei den Versorgungsaufwendungen wird aufgrund einer Besoldungsanpassung von 5,5 Prozent ab Februar 2025 sowie einer Zunahme an Pensionierungen – insbesondere bei vorzeitigen Pensionierungen wegen Dienstunfähigkeit oder auf Antrag – mit einer wesentlichen Ansatzüberschreitung gerechnet. Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung wird gebeten, die Entwicklung zur Kenntnis zu nehmen.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.05.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.Über- und außerplanmäßige Mittelbereitstellungen und Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2024 sowie Ermächtigungsübertragungen in das Haushaltsjahr 2025Zur Vorlage · 0377/2025/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtkämmerei hat eine Vorlage zur Kenntnisnahme über- und außerplanmäßiger Mittelbereitstellungen sowie Verpflichtungsermächtigungen für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 vorgelegt. Der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat der Stadt Essen sollen die im Haushaltsjahr 2024 durch den Stadtkämmerer genehmigten Mittelbereitstellungen zur Kenntnis nehmen. Diese umfassen insgesamt rund 25,17 Millionen Euro, resultierend aus Minderaufwendungen, Mehrerträgen und organisatorischen Budgetverschiebungen.
Zudem wird die Zustimmung des Rates zu außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen in Höhe von etwa 42,98 Millionen Euro für den Jahresabschluss 2024 beantragt. Diese Beträge werden durch Mehrerträge und Minderaufwendungen gedeckt. Des Weiteren umfasst die Vorlage die Übertragung von Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen aus dem Jahr 2024 in das Haushaltsjahr 2025.
Im Bereich des Ergebnisplans 2025 werden konsumtive Ermächtigungen in Höhe von rund 647.672 Euro übertragen, darunter Mittel für die Bezirksvertretungen und den Fachbereich Grün und Gruga Essen. Für den Finanzplan 2025 werden konsumtive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von etwa 28,59 Millionen Euro sowie investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von rund 334,64 Millionen Euro übertragen. Die gesamte Kreditermächtigung des Haushaltsjahres 2024 in Höhe von circa 447,51 Millionen Euro wird dabei vollständig in das Jahr 2025 übernommen.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 5.Quartalsbericht IV/2024 zum Zins- und SchuldenmanagementZur Vorlage · 0399/2025/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat mit der Vorlage 0399/2025/2 den Quartalsbericht IV/2024 zum Zins- und Schuldenmanagement vorgelegt. Die Federführung für dieses Dokument liegt bei der Stadtkämmerei. Der Bericht ist Teil der regelmäßigen internen Berichterstattung gemäß der Dienanweisung zu Finanzgeschäften und wird dem Haupt- und Finanzausschuss in der Sitzung am 28. Mai 2025 zur Kenntnis vorgelegt.
Der Bericht bietet einen Überblick über das gesamte Kreditportfolio der Stadt. Er enthält Informationen zur Aufnahme von Investitions- und Liquiditätskrediten sowie zur Entwicklung der Schuldenlast. Zudem werden die Abschlüsse von Options- und Derivatgeschäften inklusive deren Marktwerte und weitere relevante Risikokennzahlen dokumentiert. Ein Fokus des Berichts liegt auf der Überprüfung der Einhaltung der in der Dienanweisung festgelegten Limits. Des Weiteren wird dargelegt, ob die in der Haushaltssatzung 2024 festgesetzten Höchstbeträge der Kreditermächtigung gewahrt bleiben. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht lediglich die Kenntnisnahme des Berichts durch den Haupt- und Finanzausschuss vor.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Quartalsbericht I/2025 zum Zins- und SchuldenmanagementZur Vorlage · 0548/2025/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss wird sich in seiner Sitzung am 28. Mai 2025 mit dem ersten Quartalsbericht des Jahres 2025 zum Zins- und Schuldenmanagement befassen. Die Vorlage der Stadtverwaltung dient der Information über die aktuelle Entwicklung der Finanzgeschäfte der Stadt Essen.
Gemäß der Dienstanweisung Finanzgeschäfte umfasst der Bericht regelmäßige Informationen zur Aufnahme von Investitions- und Liquiditätskrediten sowie zur allgemeinen Schuldenentwicklung. Darüber hinaus werden Details zum Abschluss von Options- und Derivatgeschäften und deren jeweiligen Marktwerten sowie weitere relevante Risikokennzahlen dargestellt. Ein wesentlicher Bestandteil des Berichts ist die Analyse des gesamten Kreditportfolios. Dabei wird insbesondere geprüft, ob die in der Dienstanweisung festgelegten Limits sowie die in der Haushaltssatzung 2025 verankerten Höchstbeträge der Kreditermächtigung eingehalten werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Instandhaltungsrücklage Philharmonie hier: Überplanmäßige Mittelbereitstellung zur Erhöhung der InstandhaltungsrücklageZur Vorlage · 0693/2025/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, für die Jahre 2025 und 2026 jeweils eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 464.700 Euro zu beschließen. Diese Mittel sollen für den Kauf von Investmentzertifikaten verwendet werden, um die Instandhaltungsrücklage der Philharmonie Essen zu erhöhen.
Die Grundlage für diesen Antrag ist die Sicherung der baulichen Unterhaltung des Konzerthauses. Für die Sanierung des Saalbaus und den Umbau des Kuppelsaals hat die Stadt Essen Fördermittel, Zuwendungen und Spenden in Höhe von rund 23,8 Millionen Euro erhalten. Eine Voraussetzung für diese Mittel ist die Gewährleistung der Instandsetzung des Gesamtobjektes. Aufgrund einer vertraglichen Indexierung muss der jährliche Zuführungsbetrag zur Rücklage alle fünf Jahre an die Entwicklung der Bauleistungen und Instandhaltung in Nordrhein-Westfalen angepasst werden. Ab dem Haushaltsjahr 2025 erhöht sich der Betrag infolgedessen von 1.210.500 Euro auf 1.675.200 Euro.
Zur Deckung des zusätzlichen Bedarfs in den Jahren 2025 und 2026 ist die Bereitstellung der genannten überplanmäßigen Mittel notwendig. Die Finanzierung kann aus dem Projekt Neubau Campus Böckmühle erfolgen, da sich dort der Mittelabfluss durch eine zeitliche Verzögerung beim Schulbau verzögert. Der erhöhte Mittelbedarf für die Folgejahre soll im Rahmen der Haushaltsplanung ab 2027 berücksichtigt werden.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 8.Erlass der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Essen (Hundesteuersatzung)Zur Vorlage · 0112/2025/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen schlägt eine Neufassung der Hundesteuersatzung vor, die zum 1. Januar 2025 in Kraft treten soll. Im Zentrum der Änderung steht die Erweiterung der Steuerbefreiungstatbestände. Bisher sind lediglich Blindenführhunde von der Hundesteuer befreit. Die Neufassung sieht vor, Assistenzhunde im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) ebenfalls von der Steuer zu befreien, sofern die entsprechende Zertifizierung und ein entsprechender Ausweis nach der Assistenzhundeverordnung vorliegen.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage ist die Einführung einer Steuerermäßigung für bestimmte Hunderassen, die nach dem Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen als gefährlich eingestuft werden. Eine Reduzierung des Steuersatzes auf den regulären Tarif soll möglich sein, wenn Halter eine ordnungsbehördliche Ausnahmegenehmigung sowie einen positiven Verhaltenstest nachweisen können. Für Hunde unter zwei Jahren kann die Ermäßigung auf Basis einer befristeten Leinen- und Maulkorbfreiung bei Nachweis einer laufenden Junghundeausbildung gewährt werden. Ziel dieser Regelung ist es, verantwortungsbewusste Hundehaltung zu fördern und Anreize für die Übernahme von Tieren aus dem Tierschutz zu schaffen.
Zur Umsetzung der Steuerermäßigung ist ein datenschutzkonformer Austausch von Informationen zwischen dem Ordnungsamt und dem Fachbereich Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt vorgesehen. Die Betroffenen müssen hierfür ihre schriftliche Zustimmung zur wechselseitigen Datenübermittlung erteilen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2025 · Seniorenrat (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 22.05.2025 · Inklusionsbeirat (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 20.05.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (40. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 20.05.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 9.Erlass der Satzung über die Erhebung der Beherbergungssteuer in der Stadt Essen (Beherbergungssteuersatzung)Zur Vorlage · 0116/2025/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Einführung einer Beherbergungssteuersatzung mit Wirkung zum 1. August 2025. Die Maßnahme dient der Ertragsseite des Haushalts, um einen Ausgleich ab dem Jahr 2025 zu erreichen. Im Doppelhaushalt 2025/2026 sind hierfür Einnahmen von 3,5 Millionen Euro für das Jahr 20erm 5 und 7,0 Millionen Euro für das Jahr 2026 vorgesehen. Die Steuer beträgt 5 Prozent des Bruttoübernachtungspreises pro Gast, ist jedoch auf maximal 9,00 Euro pro Person und Tag begrenzt.
Gegenstand der Steuer sind verschiedene Beherbergungsbetriebe wie Hotels, Pensionen, Campingplätze sowie private Unterkünfte über Online-Plattformen. Ausgenommen von der Steuerpflicht sind Übernachtungen zum Grundbedarf des Wohnens, etwa in Krankenhäusern oder Flüchtlingseinrichtungen, sowie schulische Bildungsveranstaltungen für Personen bis 27 Jahre und deren Begleitpersonen. Während die Steuerlast den Gast trifft, sind die Betreiber zur Einziehung und Abführung verpflichtet. Bestehende Betriebe müssen sich bis zum 1. September 2025 elektronisch bei der Stadt registrieren.
Um einen gleichmäßigen Vollzug zu gewährleisten und ein Vollzugsdefizit zu vermeiden, strebt die Verwaltung den Aufbau von Personal im Umfang von 3,0 Vollzeitäquivalenten an, wobei im ersten Jahr zusätzlicher Bedarf für die Organisation besteht. Die Kosten für die Softwareentwicklung belaufen sich einmalig auf etwa 20.000 Euro, während die jährlichen Sachkosten für Hard- und Software rund 88.000 Euro betragen.
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Beratungsfolge
- 11.06.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 9.1Änderungsantrag: Erlass der Satzung über die Erhebung der Beherbergungssteuer in der Stadt Essen (Beherbergungssteuersatzung) / VerschiebungZur Vorlage · 0878/2025/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 0878/20string/FDP beantragt, die Erhebung der Betten- und Beherbergungssteuer in der Stadt zu verschieben. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung die Einführung dieser Steuer erst ab dem 1. Januar 2026 vornimmt. Damit bittet die Fraktion den Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus sowie den Haupt- und Finanzausschuss um eine entsprechende Empfehlung an den Rat der Stadt Essen.
Die FDP-Fraktion begründet die Forderung damit, dass eine Einführung zum ursprünglich geplanten 1. August 2025 die betroffenen Betriebe vor organisatorische Herausforderungen stellen würde, da bislang detaillierte Umsetzungshinweise zu Inhalten und Abläufen fehlen. Eine zeitnahe Umsetzung erfordere interne Maßnahmen wie die Schulung von Personal sowie technische Anpassungen an Buchungs- und Abrechnungssystemen. Zudem müsse die Kommunikation gegenüber den Gästen sichergestellt werden. Durch eine Verschiebung auf den 1. Januar 2026 soll eine Vorbereitungszeit außerhalb der Haupturlaubszeit ermöglicht werden, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — einstimmig nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - 9.2Erlass der Satzung über die Erhebung der Beherbergungssteuer in der Stadt Essen (Beherbergungssteuersatzung) Hier: Änderungsantrag der SPD-FraktionZur Vorlage · 0888/2025/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0888/2025/SPD einen Änderungsantrag zur Satzung über die Erhebung der Beherbungungssteuer in Essen eingebracht. Der Antrag sieht vor, die bestehende Deckelung der Steuer ersatzlos zu streichen. Konkret soll in § 4 der Satzung der Satz entfernt werden, wonach die Beherbergungssteuer begrenzt ist, sofern der Höchstsatz von 9 Euro pro Tag überschritten wird.
Die Fraktion begründet das Vorhaben damit, dass ein proportionaler Steuertarif auf den Übernachtungspreis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entspreche und somit die Steuergerechtigkeit fördere. Eine Deckelung des Betrags sei nicht erforderlich, da Zimmerpreise, die einen Betrag von 180 Euro pro Nacht überschreiten, bereits dem gehobenen oder Luxussegment zuzuordnen seien. Zudem soll durch den Verzicht auf die Begrenzung der Verwaltungsaufwand für die Hotellerie verringert werden.
Der Antrag wird zunächst im Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus sowie im Haupt- und Finanzausschuss beraten und zur Empfehlung vorgelegt. Die Entscheidung über die Änderung der Satzung obliegt dem Rat der Stadt Essen. Die Ausschüsse für Jugendhilfe sowie für Schule, Bildung und Wissenschaft sollen den Antrag zur Kenntnisnahme erhalten.
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Beratungsfolge
- 11.06.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - 10.Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses der Stadt Essen zum 31.12.2024Zur Vorlage · 0125/2025/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Essen zum 31. Dezember 2024 wurde zur Kenntnisnahme und Prüfung vorgelegt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Entwurf dem Rechnungsprüfungsausschuss zu überweisen, damit dieser das Ergebnis in einem Bestätigungsvermerk zusammenfasst und dem Rat zur Feststellung vorlegt.
Der Jahresabschluss weist für das Jahr 2024 einen Jahresüberschuss von 73,8 Millionen Euro aus. Dieser Wert stellt eine Steigerung gegenüber dem fortgeschriebenen Haushaltsplan sowie gegenüber dem Vorjahr dar. Das ordentliche Ergebnis beläuft sich auf einen Überschuss von 93,7 Millionen Euro. Wesentliche Faktoren für die Ertragsentwicklung waren höhere Einnahmen aus der Gewerbesteuer in Höhe von 116 Millionen Euro sowie Zuweisungen vom Land. Demgegenüber standen gestiegene Aufwendungen, insbesondere bei den Personalaufwendungen um 31,8 Millionen Euro, bei der Instandsetzung von Infrastruktur um 47,9 Millionen Euro sowie bei den Sozialtransferaufwendungen um 51,3 Millionen Euro.
Das Finanzergebnis weist einen Fehlbetrag von 19,9 Millionen Euro aus, was eine Verbesserung gegenüber dem Plan für 2024 darstellt. Der Jahresabschluss wurde unter Anwendung des Dritten NKF-Weiterentwicklungsgesetzes Nordrhein-Westfalen erstellt. Mit diesem Abschluss enden die Regelungen zur Isolierung von Haushaltsbelastungen durch die COVID-19-Pandemie und den Ukraine-Krieg.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 11.Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) hier: KapitaleinlageZur Vorlage · 0607/2025/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll eine Kapitaleinlage in Höhe von 46 Millionen Euro in die Kapitalrücklage der Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) beschließen. Dies beinhaltet eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 6 Millionen Euro.
Die EVV weist für zukünftige Projekte sowie für Verpflichtungen gegenüber Tochterunternehmen, wie der Ruhrbahn GmbH, einen hohen Kapitalbedarf aus, der nicht allein durch Mittel anderer Beteiligungen gedeckt werden kann. Da der städtische Haushalt für die Jahre 2025 und 2026 keine Verlustausgleichszahlungen vorsieht, ist diese Einlage vorgesehen. Zudem wurde infolge einer Betriebsprüfung eine Steuernachzahlung von rund 6 Millionen Euro für den Zeitraum 2017 bis 2019 festgestellt. Ursächlich hierfür sind die steuerliche Zuordnung von Flächen im Stadthafen sowie Änderungen bei der Anwendung der Zinsschranke.
Während 40 Millionen Euro bereits im Haushaltsplan 2025 vorgesehen sind, soll die zusätzliche Summe durch Mittel aus verschiedenen Infrastrukturprojekten finanziert werden. Dies betrifft unter anderem die Erneuerung von Straßenbeleuchtungen sowie Arbeiten an Brücken und Fahrbahnen. Die Kapitaleinlage dient der Sicherstellung der langfristigen Handlungsfähigkeit und Liquidität der Gesellschaft.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 12.Instandsetzung der Feuerwache Essen-Kray (BF)Zur Vorlage · 0320/2025/3 · Vorlage
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Der Rat der Stadt Essen soll über verschiedene Instandsetzungsmaßnahmen an der Feuerwache Essen-Kray entscheiden. Die vorliegende Vorlage empfiehlt die Erhöhung der investiven Gesamtkosten für die Sanierung der Hoffläche auf insgesamt 1.551.000 Euro. Diese Anpassung umfasst eine zusätzliche Summe von 1.001.000 Euro, da bei den laufenden Arbeiten am zweiten Bauabschnitt Abweichungen vom ursprünglichen Bodengutachten sowie veränderte Anforderungen an das Bauvolumen festgestellt wurden.
Zusätzlich wird die Errichtung einer Containeranlage mit Kosten von 594.000 Euro beantragt, um die Umkleideräumlichkeiten aufgrund des Personalaufwuchses und zur Gewährleistung der Geschlechtertrennung zu erweitern. Des Weiteren sieht der Vorschlag weitere Maßnahmen der Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) im Umfang von 673.000 Euro vor. Diese dienen der Ertüchtigung und Erhaltung der Einsatzfähigkeit der Wache, wobei unter anderem die Errichtung eines Fahrzeugunterstandes sowie die Sanierung von Sanitäreinrichtungen und Hallentoren vorgesehen sind.
Für das Jahr 2025 wird eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 920.000 Euro im Projekt zur Hofsanierung beantragt. Die Gesamtkosten für die verschiedenen Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen im Zeitraum von 2024 bis 2027 belaufen sich inklusive der Managementgebühren auf insgesamt 2.818.000 Euro.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 20.05.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (40. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 13.Offene Ganztagsschule hier: Fortführung der bereits bestehenden OGS-Gruppen sowie Gruppenerweiterungen an den Offenen Ganztagsschulen zum Schuljahr 2025/2026Zur Vorlage · 0449/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Fortführung der bestehenden Gruppen der Offenen Ganztagsschule (OGS) sowie eine Erweiterung zum Schuljahr 2025/2026 beschließen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die bisherigen 513 OGS-Gruppen beizubehalten und um 63 neue Gruppen an 83 Grundschulen sowie fünf Förderschulen zu ergänzen. Damit würde die Gesamtzahl der betreuten Gruppen auf 576 steigen. Zur Finanzierung dieser Maßnahme ist eine Erhöhung des städtischen Eigenanteils von rund 10,73 Millionen Euro auf etwa 16,16 Millionen Euro vorgesehen.
Die Erweiterung erfolgt vor dem Hintergrund einer steigenden Nachfrage nach Nachmittagsbetreuung und der Vorbereitung auf den ab dem Schuljahr 2026/2027 bestehenden Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung. Neben dem Ausbau der OGS-Gruppen ist auch eine Vergrößerung der „acht-bis-eins“-Betreuung um 11 Gruppen für etwa 275 Kinder geplant. Für die Ausstattung der Gruppen mit multifunktionalem Mobiliar ist im Haushaltsplan 2025 ein Investitionsvolumen von rund 3,29 Millionen Euro vorgesehen, wobei 85 Prozent dieser Kosten durch Landeszuschüsse gedeckt werden sollen.
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Beratungsfolge
- 30.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.08.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (41. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 08.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 14.Zuwendung an das Bistum EssenZur Vorlage · 1389/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, dem Bistum Essen für die Jahre 2027 bis 2031 eine jährliche Zuwendung in Höhe von 2,45 Millionen Euro zu gewähren. Die Gesamtförderung beläuft sich über den Zeitraum von fünf Jahren auf insgesamt 12,25 Millionen Euro und dient der Sicherung des Schulbetriebs mehrerer Einrichtungen. Davon betroffen sind das Bischöfliche Mariengymnasium Essen-Werden, das Bischöfliche Gymnasium am Stoppenberg, die Bischöfliche Sekundarschule am Stoppenberg sowie das Bischöfliche Nikolaus-Groß-Weiterbildungskolleg. Die Zuwendung umfasst ferner die Unterstützung des Don-Bosco-Gymnasiums und der B.M.V.-Schule durch Zuschüsse an deren Träger sowie die Finanzierung der Johannes-Kessels-Akademie.
Im Rahmen der Vereinbarung verpflichtet sich das Bistum Essen, die genannten Schulen in der vertraglich festgelegten Zügigkeit fortzuführen. Die Kooperation mit städtischen Gymnasien in der Oberstufe, die Angleichung der Anmeldezeiträume an kommunale Schulen sowie die datenschutzkonforme Übermittlung von Schülerzahlen für die Schulentwicklungsplanung sind Bestandteile des Beschlussvorschlags. Des Weiteren sieht die Vorlage eine Beteiligung der konfessionellen Schulen an Integrationsaufgaben vor sowie die Bereitstellung von Schulräumlichkeiten für städtische Veranstaltungen und Sportstätten für den Vereinssport. Die Maßnahme erfolgt mit dem Ziel, die bestehenden Kapazitäten angesichts steigender Schülerzahlen aufrechtzuerhalten.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 15.Änderung der Gebührensatzung für das Haus der Essener Geschichte / StadtarchivZur Vorlage · 0674/2025/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Änderung der Gebührensatzung für das Haus der Essener Geschichte und das Stadtarchiv beschließen. Die Empfehlung hierzu soll vom Haupt- und Finanzausschuss sowie vom Kulturausschuss ausgehen. Die aktuelle Satzung ist seit dem Jahr 2012 in Kraft.
Die Anpassungen werden mit der Digitalisierung des Archivbetriebs und gestiegenen Kosten begründet. Laut der vorliegenden Vorlage orientieren sich die neuen Gebühren an den Standards anderer Kommunalarchive in Nordrhein-Westfalen. Es wird eine Steigerung der Einnahmen um etwa 50 Prozent erwartet. Auf Basis der Einnahmen von 47.440 Euro aus dem Jahr 2024 würde die neue Satzung einen Betrag von rund 71.160 Euro ergeben. Für das laufende Jahr 2025 wird ab Anfang Juni ein Mehreinnahmen von knapp 12.000 Euro prognostiziert.
Die Zahl der Anfragen beim Institut ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen, wobei zwischen 2018 und 2024 eine Zunahme von 54 Prozent verzeichnet wurde. Im Jahr 2024 erreichte die Anzahl der Anfragen mit 2.842 einen Höchststand; etwa 85 Prozent dieser Anfragen sind gebührenpflichtig. Zeitgleich mit der Gebührensatzung werden in einer weiteren Vorlage auch die Satzung des Stadtarchivs sowie die Benutzungsordnung aktualisiert.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.06.2025 · Kulturausschuss (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 16.Überarbeitung der Satzung über die Benutzung und Gebühren der Stadtbibliothek EssenZur Vorlage · 0765/2025/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant zum 1. Juli 2025 eine Neufassung der Satzung über die Benutzung und Gebühren der Stadtbibliothek. Die Überarbeitung erfolgt aufgrund technischer, rechtlicher und organisatorischer Entwicklungen seit der letzten Änderung im Jahr 2018.
Durch die Einführung eines neuen Bibliothekmanagementsystems sind künftig Online-Anmeldungen für digitale Angebote sowie E-Payments möglich. Im Bereich der Serviceleistungen werden die bisher getrennten Dienste für Vormerkungen und Bestellungen zu einem kostenpflichtigen Vorbestellservice zusammengefasst, der eine Gebühr von 0,50 Euro vorsieht. Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 12. Lebensjahr bleibt dieser Service weiterhin kostenfrei. Zudem werden die Leihfristen angepasst und Regelungen zur Fernleihe entfernt, da dieser Dienst bereits im Jahr 2022 eingestellt wurde.
Organisatorisch wird die Hausordnung künftig nicht mehr als Bestandteil der Satzung geführt, sondern direkt durch die Direktion angepasst, um standortbezogene Regelungen – etwa für Open-Library-Angebote – zu erleichtern. Rechtliche Neuerungen betreffen unter anderem die Haftung an Selbstbedienungsgeräten, die Nutzung digitaler Angebote sowie die Ausleihe technischer Geräte aus der „Bibliothek der Dinge“. Die Satzung umfasst zudem Anpassungen zum Datenschutz und Urheberrecht sowie die automatisierte Verlängerung von Servicekarten für Kinder und Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr. Eine erneute Überprüfung der Satzung ist für das Jahr 2027 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.06.2025 · Kulturausschuss (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 17.Fortführung von Integrations- und Berufssprachkursen an der Volkshochschule hier: Einrichtung von 17 MehrstellenZur Vorlage · 0555/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, 17 neue Planstellen im Stellenplan der Volkshochschule (VHS) Essen einzurichten. Ziel ist die dauerhafte Sicherung von Integrations- und Berufssprachkursen, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) finanziert werden. Bisher wurden diese Kurse durch Honorarkräfte durchgeführt. Aufgrund der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum sogenannten „Herrenberg-Urteil“ besteht jedoch eine rechtliche Unsicherheit bezüglich der Einordnung dieser Tätigkeiten als abhängige Beschäftigung, was Risiken bei der Sozialversicherungspflicht mit sich bringen kann.
Um eine rechtssichere Grundlage für die Integrationsarbeit zu schaffen, sollen die Stellen auf der Entgeltgruppe E 11 TVöD festgesetzt werden. Die kalkulierten Personalkosten belaufen sich auf etwa 1.446.800 Euro. Die Finanzierung soll durch verringerte Honorarausgaben, Erstattungen des Bundes sowie durch die laufende Budgetbewirtschaftung erfolgen. Zusätzlich werden jährliche Kosten von rund 14.500 Euro für IT-Dienstleistungen veranschlagt. Der Beschlussvorschlag wird in den zuständigen Ausschüssen für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung, den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Kulturausschuss beraten, bevor der Rat der Stadt Essen im Juni 2025 eine Entscheidung trifft.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 03.06.2025 · Kulturausschuss (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 20.05.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (40. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 18.Baubeschluss zum Ausbau des Stadions "An der Hafenstraße"Zur Vorlage · 0392/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über den Baubeschluss zum Ausbau des Stadions „An der Hafenstraße“ entscheiden. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht den Bau und den Baubeginn auf Basis einer vertieften Kostenschätzung in Höhe von 28,51 Millionen Euro vor. Zudem wird die Planung für ein Fahrradparkhaus bis einschließlich Leistungsphase 3 mit einem Budget von 1,4 Millionen Euro beantragt. Die Finanzierung des Vorhabens soll über ein Gesellschafterdarlehen an die Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) in Höhe von 28,76 Millionen Euro zu marktüblichen Konditionen erfolgen. Hierfür sind überplanmäßige Mittelbereitstellungen von 2,7 Millionen Euro im Jahr 2025 und 6,7 Millionen Euro im Jahr 2026 vorgesehen.
Die Planung umfasst den Ausbau der Stadionenden, wobei in bestimmten Bereichen Businessbereiche statt fester Logen errichtet werden sollen. Durch die Erweiterung können bei FIFA-Veranstaltungen bis zu 20.400 Sitzplätze bereitgestellt werden; die reguläre Kapazität liegt bei etwa 26.608 Plätzen. Weitere Maßnahmen des Projekts umfassen die Modernisierung der Umkleidekabinen, die Verbesserung der Barrierefreiheit sowie die Integration neuer Medientechnik und Sicherheitsvorkehrungen. Auch ein neues Verkehrskonzept und die Installation von Photovoltaikanlagen auf den Stadiondächern sind Bestandteil des Vorhabens. Der Baubeginn ist für die Zeit nach der Saison 2025/2026 geplant, spätestens zum 1. Juli 2026.
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Beratungsfolge
- 27.11.2025 · Inklusionsbeirat (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (60. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (40. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.06.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (42. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.05.2025 · Inklusionsbeirat (16. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung des Inklusionsbeirates
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.05.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (32. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.04.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung) — abgesetzt/vertagt; Behandlung im ASPB am 15.05.2025
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.04.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und in die nächste Sitzung des ADWBT geschoben
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — Abgesetzt und zur Beschlussfassung in die AVM-Sitzung am 22.05.2025 vertagt.
Ergebnis: kein Beschluss gefasst - 18.1Baubeschluss zum Ausbau des Stadions "An der Hafenstraße" hier: Änderungsantrag der SPD-FraktionZur Vorlage · 0569/2025/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat einen Änderungsantrag zum Baubeschluss für den Ausbau des Stadions „An der Hafenstraße“ eingereicht. Der Antrag fordert die Verwaltung auf, ergänzend zum bestehenden Verkehrskonzept konkrete Maßnahmen zur verkehrlichen Entlastung der angrenzenden Stadtteile Vogelheim und Bergeborck vorzuschlagen. Diese Maßnahmen sollen so gestaltet sein, dass sie bereits im laufenden Spielbetrieb und unabhängig vom Stadiumsausbau umsetzbar sind.
Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, darzustellen, wie die Planungsabläufe und die Fertigstellung der Verkehrsinfrastruktur in den Bereichen Fahrradverkehr, öffentlicher Personennahverkehr und motorisierter Individualverkehr beschleunigt werden können. Ziel ist es, die zeitliche Differenz zwischen der Inbetriebnahme des ausgebauten Stadions und der Bereitstellung von Einrichtungen wie der City-Bahn, einem Fahrradparkhaus sowie zusätzlichen Parkplätzen zu minimieren. Dabei sollen auch die erforderlichen personellen und finanziellen Kapazitäten beziffert werden.
Zudem wird die Verwaltung aufgefordert, in Abstimmung mit der GVE eine Lösung für die räumliche Anbindung des AWO-Fanprojekts an das Stadionareal sicherzustellen und die dafür notwendigen Mittel im Haushalt einzuplanen. Die Fraktion begründet den Antrag mit der Notwendigkeit, die Verkehrsverläufe und die Parkplatzsituation in den umliegenden Stadtteilen zu regulieren.
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Beratungsfolge
- 27.11.2025 · Inklusionsbeirat (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (60. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (40. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.06.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (42. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.05.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (32. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: kein Beschluss gefasst - 18.2Baubeschluss zum Ausbau des Stadions "An der Hafenstraße"Zur Vorlage · 0516/2025/PARTEI · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die PARTEI hat mit der Vorlage 0516/2025/PARTEI einen Antrag an den Oberbürgermeister und den Rat der Stadt Essen vorgelegt. Der Antrag betrifft einen Änderungsantrag zum Baubeschluss bezüglich des Ausbaus des Stadions „An der Hafenstraße“.
Die Ratsgruppe beantragt, dass der Baubeschluss für das Stadion unter einem Vorbehalt verabschiedet wird. Dieser Vorbehalt ist an die sportliche Leistung des Hauptnutzers des Stadions, Rot Weiss Essen, geknüpft. Die Genehmigung des Ausbaus soll demnach davon abhängig gemacht werden, dass der Verein den Klassenerhalt in der 3. Liga am Ende der Saison 2024/2025 erreicht.
Der vorgeschlagene Ablauf sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss eine Empfehlung abgibt, woraufhin der Rat der Stadt Essen über die Entscheidung berät. Die erste Beratungsrunde ist für den April 2025 angesetzt, wobei die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses auf den 2. April 2025 und die Entscheidung im Rat auf den 9. April 2025 terminiert ist. Ein weiterer Zyklus aus Beratung und Entscheidung ist für die Monate Mai und Juni 2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 18.3Ergänzungsantrag zur Vorlage "Baubeschluss zum Ausbau des Stadions An der Hafenstraße" ersetzt Antrag 0517/2025Zur Vorlage · 0549/2025/PARTEI · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die PARTEI hat einen Ergänzungsantrag zum Baubeschluss für den Ausbau des Stadions an der Hafenstraße eingebracht. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung bei der Planung die Barrierefreiheit gemäß den DFL-Mindeststandards für die zweite und dritte Liga berücksichtigt. Dies umfasst die Schaffung von 48 zusätzlichen barrierefreien Plätzen sowie die Verbesserung bestehender Kapazitäten.
Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Integration des AWO-Fanprojekts in das Stadion mit angemessenen Räumlichkeiten, deren Gestaltung unter Einbeziehung der Projektleitung und der aktiven Fanszene erfolgen soll. Zur Sicherstellung der Sauberkeit und Hygiene werden die Installation von Mülleimern an den Eingängen sowie ein Toiletten-Container am Vorplatz der WAZ-Westkurve während der Veranstaltungszeiten beantragt. Zudem sollen die in der Vorplanung vorgesehenen technischen Infrastrukturmaßnahmen sowie ein elektronisches Hinweissystem, ähnlich dem System der Messe Essen, umgesetzt werden.
Bezüglich des Verkehrskonzepts fordert die Ratsgruppe eine Erhöhung und Verlängerung der Taktung der Straßenbahnlinien 101 und 106 an Spieltagen. Zudem wird eine Abstimmung mit der Deutschen Bahn angestrebt, um zusätzliche Regional- und Entlastungszüge vom Essener Hauptbahnhof einzusetzen und Haltestellen für Sonderzüge der Gästefans zu ermöglichen. Die in der Machbarkeitsstudie genannten Verbesserungen der technischen Infrastruktur sollen wie geplant realisiert werden.
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Beratungsfolge
- 27.11.2025 · Inklusionsbeirat (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (60. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (40. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.06.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (42. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.05.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (32. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: kein Beschluss gefasst - 19.Neufassung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten und Parkscheiben im Gebiet der Stadt Essen; hier: Eingrenzung der Bewirtschaftungszeiten in Parkzone 4 (Baldeneysee).Zur Vorlage · 0212/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll eine Neufassung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten und Parkscheiben beschließen. Im Fokus steht dabei die Anpassung der Bewirtschaftungszeiten in der Parkzone 4 am Baldeneysee. Nach Gesprächen mit Sportvereinen am Nordufer des Sees wird vorgeschlagen, die bisherige 24-Stunden-Bewirtschaftung einzuschränken. Künftig soll die Gebührenerhebung in dieser Zone nur noch im Zeitraum vom 15. April bis zum 15. Oktober stattfinden, und zwar täglich zwischen 10:00 Uhr und 17:00 Uhr. Die Option für Tagestickets bleibt bestehen. Ziel der Änderung ist es, den Parkbedarf von Sportlern und Vereinen besser zu berücksichtigen und die Auslastung der Parkflächen am Regattaturm sowie in der Freiherr-vom-Stein-Straße gezielter zu steuern.
Zusätzlich sind weitere Maßnahmen zur Entlastung der Parksituation vorgesehen. Ein Schotterparkplatz nördlich der Freiherr-vom-Stein-Straße soll Vereinen ohne eigene Stellflächen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, wofür ein Entwidmungsverfahren eingeleitet wird. Die Sport- und Bäderbetriebe Essen prüfen zudem die Schaffung von etwa 29 neuen Parkplätzen im Bereich des Regattahauses. Für dieses Vorhaben sind Kosten von rund 130.000 Euro netto veranschlagt, wobei baurechtliche und naturschutzrechtliche Genehmigungen erforderlich sind. Bis zur Fertigstellung der neuen Flächen sollen am Parkplatz Regattaturm etwa 50 Stellplätze von der regulären Bewirtschaftung der Zone 4 ausgenommen werden; dort gilt vorübergehend eine Parkzeitbegrenzung von vier Stunden mittels Parkscheibe.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (34. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.05.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (40. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 20.05.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — eingebracht
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 19.1TOP 09: Neufassung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten und Parkscheiben im Gebiet der Stadt Essen; hier: Eingrenzung der Bewirtschaftungszeiten in Parkzone 4 (Baldeneysee) Antrag: Rücknahme Parkzone 4Zur Vorlage · 0789/2025/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Essener Bürger Bündnis – Freie Wähler hat mit der Vorlage 0789/2025/EBB einen Antrag zur Neufassung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten und Parkscheiben in Essen vorgelegt. Gegenstand des Antrags ist die Änderung der Bewirtschaftungszeiten in der Parkzone 4 im Bereich des Baldeneysees. Die Fraktion beantragt, dass der Rat der Stadt Essen beschließt, keine Gebührenerhebung mehr in der Parkzone 4 vorzunehmen und diese Zone ersatzlos zu streichen.
In der Begründung führt die Fraktion an, dass die Einführung von Parkgebühren den Zugang zum Naherholungsgebiet für Besucher, insbesondere Familien und Sportvereine, beeinflussen könnte. Es werden Kostenstrukturen von 1,50 Euro für die ersten 60 Minuten sowie 3,90 Euro für zwei Stunden angeführt. Laut der Fraktion könnten die Gebührenpflicht und der damit verbundene organisatorische Aufwand die Nutzung des Gebiets weniger spontan gestalten und Auswirkungen auf die lokale Freizeitwirtschaft haben. Zudem wird darauf verwiesen, dass das Parken im Winterhalbjahr bereits kostenfrei ist. Der Antrag sieht eine Beratung in den zuständigen Ausschüssen vor, bevor eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen erfolgt.
Automatisch erzeugt durch
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — Der Antrag hat sich erledigt.
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (34. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.05.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (40. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 20.05.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Der Antrag hat sich erledigt. - 20.Bürgerpark Kuhlhoffstraße Planungen zu den Gebäuden und zukünftiges BetreiberkonzeptZur Vorlage · 0384/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen die Verwaltung beauftragt, ein Betreiberkonzept für den Bürgerpark Kuhlhoffstraße zu entwickeln. Dieses soll gemeinsam mit der Jugendhilfe Essen gGmbH erarbeitet und inklusive einer konkreten Finanzierung vorgestellt werden. Im Zuge dessen sollen die Planungskosten für die Leistungsphasen 1 bis 3 von bisher 195.000 Euro für Grünflächen um 666.500 Euro für Gebäude auf insgesamt 861.500 Euro erhöht werden. Zudem soll die GVE Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH als Generalplanerin mit der Umsetzung beauftragt werden.
Die zukünftige Betreuung des Parks durch die Jugendhilfe Essen gGmbH soll Synergien zu den bereits in der Nachbarschaft befindlichen Einrichtungen nutzen. Der Betrieb wird dabei in vier Phasen unterteilt. Während der Sanierung der Parkflächen, die voraussichtlich bis zum zweiten Halbjahr 2026 andauert, bleibt die Skateanlage nutzbar, während der restliche Park aus Gründen der Verkehrssicherung geschlossen wird. Nach Abschluss der Gebäudearbeiten, deren Fertigstellung für Anfang 2028 vorgesehen ist, soll die vollständige Betreiberschaft durch die gGmbH übernommen werden.
Die Sanierung der Gebäude ist für eine langfristige Nutzung notwendig und wird auf einen Kostenrahmen von etwa acht Millionen Euro geschätzt. Geplant ist die Umgestaltung der Flächen für die Kinder-, Jugend- und Familienarbeit, unter anderem mit Seminar- und Gruppenräumen sowie einer Küche. Das ehemalige Wohnhaus des Parkhausmeisters soll künftig als Verwaltungsgebäude mit Büroräumen und Lagerräumen dienen.
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Beratungsfolge
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (41. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 20.05.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (41. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 06.05.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (40. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 21.Bau und Baubeginn "Erneuerung Elbestraße"Zur Vorlage · 0524/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Erneuerung der Elbestraße im Abschnitt von der Ruhrallee bis zur Siegstraße. Hintergrund der Maßnahme sind Ergebnisse aus Zustandskontrollen der Nebenstraßen, wonach die Asphaltfahrbahn eine Sanierung benötigt, um die Verkehrssicherheit und Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten.
Für das Bauvorhaben werden Gesamtkosten in Höhe von 790.000 Euro veranschlagt. Da die Maßnahme im Haushalt 2025 nicht als Einzelmaßnahme vorgesehen ist, wird die außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 773.000 Euro für das Jahr 2025 beantragt. Die Finanzierung dieser Mittel soll aus dem Projekt „Fahrradstraßen und -zonen“ erfolgen. Vorarbeiten im Umfang von 17.000 Euro wurden bereits getätigt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Verkehr und Mobilität den Bau und Baubeginn beschließt und die Mittelbereitstellung dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der Stadt zur Entscheidung bzw. Empfehlung vorlegt. Die Beratungsfolge ist für die Monate Mai und Juni 2025 angesetzt. Aufgrund neuer Regelungen im Kommunalabgabengesetz entfallen für das Vorhaben die bisher vorgeschriebene Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie eine Anliegerversammlung. Zudem werden die der Kommune entgehenden Einnahmen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet, sofern die Maßnahme nach dem 1. Januar 2024 beschlossen wurde.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 22.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Erneuerung Nienhausenstraße"Zur Vorlage · 0539/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll über den Bau und Baubeginn der Maßnahme „Erneuerung Nienhausenstraße“ entscheiden. Das Vorhaben im Essener Stadtteil Altenessen-Süd umfasst die Erneuerung eines 190 Meter langen Straßenabschnitts zwischen der Radhoffstraße und der Hövelstraße. Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 935.000 Euro, wobei eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 900.000 Euro beantragt wird.
Im Rahmen der Maßnahme sollen die Fahrbahn sowie die Gehwege saniert werden. Um den Erhalt der Vegetation zu unterstützen, ist eine Optimierung des ruhenden Verkehrs vorgesehen, wodurch die Gehwege zugunsten der Fußgänger verbreitert werden. Während 18 Bäume als nicht mehr erhaltungswürdig eingestuft wurden, sollen im Zuge der Arbeiten insgesamt 18 neue Bäume an verschiedenen Standorten gepflanzt werden. Die Maßnahme beinhaltet zudem die Erneuerung der Beleuchtungsanlage sowie die Anpassung von Einmündungsradien zur Verbesserung der Sichtverhältnisse zwischen dem Kfz- und Fußverkehr. Zur Förderung der Barrierefreiheit werden Querungsbereiche mit taktilen Elementen ausgestattet.
Der Baubeginn ist für das dritte Quartal 2025 geplant, wobei eine Bauzeit von etwa zehn Monaten veranschlagt wird. Zur Sicherung der Auftragsvergabe im Jahr 2025 wird zudem eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 600.000 Euro benötigt.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 23.Kostenerhöhung der Baumaßnahme "Erneuerung Ahrfeldstraße von Ruhrallee bis Bergerhauser Straße"Zur Vorlage · 0544/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, die Kosten für die Erneuerung der Ahrfeldstraße im Abschnitt von der Ruhrallee bis zur Bergerhauser Straße zu erhöhen. Die Gesamtkosten sollen um 370.000 Euro auf insgesamt 690.000 Euro steigen.
Die Kostensteigerung begründet sich unter anderem durch eine Anpassung des Bauablaufs in vier Abschnitte, was zu Mehrkosten bei der Verkehrssicherung und einer längeren Bauzeit führt. Zudem ist die Erneuerung von etwa 18 Rinneneinläufen mit einem höheren Materialaufwand verbunden. Baugrunduntersuchungen haben zudem belasteten Asphalt sowie einen kontaminierten Untergrund festgestellt, was höhere Aufwendungen für die Entsorgung und den Wiederaufbau des Untergrunds erfordert. Ein weiterer Kostenfaktor ist die notwendige Sondierung eines Bombenverdachtspunktes in der Nähe des Baufeldes. Da diese Maßnahme auch Arbeiten auf Privatgrundstücken umfasst, die von der Stadt wiederhergestellt werden müssen, sind hierfür etwa 120.000 Euro veranschlagt.
Zur Deckung des Finanzierungsbedarfs von zusätzlich 125.500 Euro im Jahr 2025 sollen Mittel aus dem Projekt „Erneuerung von Nebenstraßen“ innerhalb des vorgesehenen Deckungsringes verwendet werden.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 24.Beauftragung Planungsleistungen Neubaumaßnahme Eingangs- und Gastronomiegebäude (vormals Orangerie)Zur Vorlage · 0617/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über eine Erhöhung der Planungskosten für das neue Eingangs- und Gastronomiegebäude im Grugapark entscheiden. Die vorliegende Vorlage sieht vor, die Mittel für die Leistungsphasen 1 bis 5 sowie weitere Planungsmittel von bisher 1.550.000 Euro netto auf 2.985.000 Euro netto zu erhöhen. Dies entspricht einer Steigerung um 1.435.000 Euro netto (1.707.650 Euro brutto).
Die Kostenanpassung begründet sich durch die Ergebnisse der Vertragsverhandlungen mit der preisgekrönten Planergemeinschaft. Als Ursachen werden unter anderem die Anforderungen an eine DGNB-Zertifizierung im Gold-Standard, die Kalkulation von Unvorhersehbarem beim Bauen im Bestand sowie gestiegene Baukosten gemäß dem Baupreisindex angeführt. Zudem erhöht sich der Aufwand durch die Einbindung spezialisierter Fachplaner für Bereiche wie Dachgärten oder Lehmbau.
Durch diese Anpassungen erhöht sich das geschätzte Gesamtprojektvolumen von ursprünglich rund 15,1 Millionen Euro netto auf etwa 22,7 Millionen Euro netto. Die Finanzierung der aktuellen Planungsleistungen für die Jahre 2025 und 2026 ist durch das vorhandene Budget abgedeckt. Ein endgültiger Baubeschluss sowie die Anmeldung weiterer Mittel sollen nach Abschluss der Leistungsphase 3 Anfang 2026 erfolgen.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 06.05.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (40. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 25.Grugabad - Generalsanierung und Konzeption eines Ganzjahresbades hier: Weiterführung der PlanungenZur Vorlage · 0381/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Weiterführung der Planungen für die Generalsanierung des Grugabades. Im vorliegenden Beschlussvorschlag wird der aktuelle Stand der Vergabe von Generalplanerleistungen zur Kenntnis genommen. Die Betriebsleitung der Sport- und Bäderbetriebe soll beauftragt werden, die Planungen zur Generalsanierung auf Basis des im Vergabeverfahren ermittelten Angebots bis zum Abschluss der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) sowie bis zum Baubeginnbeschluss fortzuführen. Das Budget für diesen Planungsschritt beläuft sich auf insgesamt 5.481.000 Euro brutto.
Die Planungen für den Neubau eines Ganzjahresbades werden zum jetzigen Zeitpunkt nicht weiterverfolgt. Gleichzeitig wird die Ermächtigung beantragt, die GVE Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH als Totalübernehmerin für das Projekt zu beauftragen, wobei die Auftragssumme zu Projektbeginn 1.061.000 Euro brutto beträgt.
Das Sanierungskonzept berücksichtigt den Denkmalschutz der Anlage und umfasst die Instandsetzung baulicher Anlagen sowie der Schwimmbadtechnik. Ein zentraler Bestandteil ist die Erhaltung historischer Elemente wie Fliesen und Geländer. Zudem ist die Errichtung eines neuen, modular gestalteten Eingangsgebäudes vorgesehen, das eine spätere Erweiterung für einen möglichen Ganzjahresbetrieb ermöglichen soll. Die Planung sieht zudem Maßnahmen zur Energieeinsparung vor und zielt auf eine verbesserte Besucherführung sowie eine bessere Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ab.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 17.06.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (42. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 20.05.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (41. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: kein Beschluss gefasst - 25.1TOP 12: Grugabad - Generalsanierung und Konzeption eines Ganzjahresbades hier: Weiterführung der PlanungenZur Vorlage · 0844/2025/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 084
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 0844/2025/FDP beantragt, dass die Verwaltung den Punkt C der Verwaltungsvorlage 0381/2025/6 streicht und die Planungen zum Neubau eines Ganzjahresbades im Grugabad weiterführt. Der Antrag ist zur Beratung an den Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe sowie an den Haupt- und Finanzausschuss gerichtet.
Die Fraktion begründet die Forderung damit, dass die bisherigen Planungen für ein modernes, barrierefreies und verkehrstechnisch günstig gelegenes Ganzjahresschwimmbad eine breite politische Mehrheit getragen hätten. Ein solches Angebot sei sowohl für den Schul- und Vereinssport als auch für die allgemeine Öffentlichkeit notwendig. Trotz der mit dem Vorhaben verbundenen hohen Investitionskosten sieht die Fraktion die Notwendigkeit, die bestehenden Planungen nicht zu beenden, sondern diese weiterzuentwickeln.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — Antrag zurückgezogen
- 17.06.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (42. Sitzung) — zurückgezogen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 20.05.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: kein Beschluss gefasst - 26.Quartier der Generationen - Bau- und Baubeginnbeschluss BodenmanagementZur Vorlage · 0403/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn für das Teilprojekt 2 des „Quartiers der Generationen“ beschließen. Dabei geht es um das Bodenmanagement sowie Klimaschutzmaßnahmen auf einer Fläche von insgesamt 20.800 m² im Bereich Jahnstraße/Germaniastraße. Die Betriebsleitung der Sport- und Bäderbetriebe Essen wird beauftragt, die Planungen für die Bodenaufbereitung, die Modellierung des Geländes sowie die Baufeldfreimachung gemäß den Leistungsphasen 4 bis 9 fortzuführen.
Die Maßnahmen sind notwendig, um die Entwässerung im Plangebiet sicherzustellen und Altlasten zu behandeln. Aufgrund von Schwermetallverunreinigungen in der Tragschicht ist ein Bodenaustausch in einer Tiefe von etwa 1,40 Metern erforderlich. Zudem muss das Gelände um circa einen Meter aufgeschüttet werden, um Überflutungsrisiken aus einer ehemaligen Bachaue zu minimieren und die Entwässerung nach Vorgaben der Stadtwerke Essen zu gewährleisten. Die veranschlagten Kosten für die Planungs- und Baukosten belaufen sich auf 8.292.594 Euro brutto.
Das Projekt ist Teil einer größeren Entwicklung, die Wohnbebauung, eine Sporthalle sowie eine Kindertagesstätte umfasst. Im Rahmen der Erschließung müssen zudem Versorgungsleitungen für das Fernwärmenetz und eine Gasleitung verlegt werden. Der Beginn des Bodenmanagements ist für Juni 2025 geplant, wobei die Fertigstellung bis Mai 2026 angestrebt wird.
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Beratungsfolge
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.05.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (41. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 27.Integriertes Entwicklungskonzept "Zukunft.Essen.Innenstadt"Zur Vorlage · 0084/2025/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll das Integrierte Entwicklungskonzept (IEK) „Zukunft.Essen.Innenstadt“ beschließen. Die Vorlage sieht ein Gesamtvolumen von 20.550.000 Euro für die Umsetzung der Leitprojekte vor, wobei voraussichtlich 13.230.000 Euro durch Fördermittel und 7.320.000 Euro durch einen Eigenanteil gedeckt werden sollen. Die Kosten gliedern sich in 15.200.000 Euro für investive Maßnahmen sowie 5.350.000 Euro für konsumtive Maßnahmen. Zudem wird die Aufnahme der notwendigen Mittel in die Haushaltsplanungen ab dem Jahr 2027 beantragt.
Das Konzept legt die Gebietsabgrenzung für den Bereich „Innenstadt“ fest und basiert auf einem im November 2023 beschlossenen Leitbild mit den Schwerpunkten „Grün“, „Durchmischt“ und „Gemeinschaftlich“. Im Rahmen von Beteiligungsformaten, wie einem Innenstadt-Dialog und digitalen Angeboten, wurden rund 400 Projektvorschläge gesammelt. Das Maßnahmenpaket umfasst insgesamt 37 Projekte, die in 22 Leitprojekte mit hoher Priorität und 15 Zukunftsprojekte unterteilt sind.
Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Förderanträge beim zuständigen Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen einzureichen. Zudem soll die planerische Vorbereitung erster Projekte, wie etwa das „Grün-blaue Innenstadtband“ oder die Umgestaltung des Marktkirchenumfelds, fortgesetzt werden.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Kulturausschuss (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen mit den Änderungen aus dem Antrag 0934/2025/CDU/GRÜNE
- 01.07.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (42. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 25.06.2025 · Seniorenrat (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen mit den Änderungen/Ergänzungen gem. Antrag 0934/2025/CDU/GRÜNE
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — mehrheitlich mit den im Antrag 0934/2025/CDU/GRÜNE aufgeführten Änderungen bzw. Ergänzungen empfohlen
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung im Rat unter Berücksichtigung der Änderung des neuen Beschlusses des Antrags 0934/2025/CDU/GRÜNE
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 03.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (28. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.05.2025 · Inklusionsbeirat (16. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung des Inklusionsbeirates
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.05.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (31. Sitzung) — zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.05.2025 · Kulturausschuss (35. Sitzung) — zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 07.05.2025 · Seniorenrat (35. Sitzung) — nach Beratung Empfehlungsbeschluss in 36. Sitzung verschoben.
- 06.05.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 29.04.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (45. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung) — abgesetzt/vertagt; Behandlung im ASPB am 15.05.2025
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.04.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.04.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — Abgesetzt und zur Beschlussfassung in die AVM-Sitzung am 22.05.2025 vertragt.
- 26.03.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (27. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.03.2025 · Kulturausschuss (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (44. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.03.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (39. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 11.03.2025 · Jugendhilfeausschuss (26. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: kein Beschluss gefasst - 27.1Änderungsantrag TOP: Integriertes Entwicklungskonzept "Zukunft.Essen.Innenstadt"Zur Vorlage · 0794/2025/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat mit der Vorlage 0794/2025 einen Antrag auf Änderung des Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) „Zukunft.Essen.Innenstadt“ gestellt. Der Antrag sieht vor, fünf spezifische Leitprojekte in ihrer Priorisierung von der Kategorie B in die Kategorie A hochzustufen.
Betroffen sind die Maßnahmen zum Grünen Innenstadtring, die Potentialanalyse „Wohnen in der Innenstadt“, die Mikro-Bauaustellung mit experimentellen Wohnformen sowie das Stadtteil- und Begegnungszentrum und die Sport- und Bewegungsangebote in der Innenstadt. Zur Durchführung der Planungsmaßnahmen wird beantragt, ab dem Jahr 2026 Stellen aus dem Zentralbudget für strategische Personalmaßnahmen einzurichten.
Die Begründung des Antrags legt dar, dass für die Realisierung langfristiger Ziele, wie etwa den Grünen Ring bis zum Jahr 2040, bereits frühzeitige Planungen erforderlich sind. Zudem wird angeführt, dass die Klärung bau- und planungsrechtlicher Fragen für ein differenziertes Wohnraumangebot zeitnah erfolgen sollte. Die Einrichtung eines Stadtteil- und Begegnungszentrums sowie die Förderung von Sportangeboten werden als Maßnahmen zur Stärkung der Innenstadt und zur Unterstützung der Jugend angeführt.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Kulturausschuss (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 01.07.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (42. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 25.06.2025 · Seniorenrat (36. Sitzung) — einstimmig nicht empfohlen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — kein Beschluss gefasst; durch Beschlussfassung erledigt
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (28. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.05.2025 · Inklusionsbeirat (16. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung des Inklusionsbeirates
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.05.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (31. Sitzung) — zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: kein Beschluss gefasst - 28.Masterplan Image Stadtbezirk V - Verfügungsfonds "Pack an"; hier: Ratsbeschluss zur Richtlinie des Verfügungsfonds "Pack an" für den Stadtbezirk VZur Vorlage · 0418/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Richtlinie für den Verfügungsfonds „Pack an“ im Stadtbezirk V beschließen. Die Maßnahme ist Bestandteil des Masterplans zur Imageverbesserung des Stadtbezirks V, welcher auf einer vorangegangenen Imagestudie basiert. Ziel des Fonds ist es, bürgergetragene Projekte zu fördern und das Engagement der Bewohnerinnen und Bewohner sowie von Gruppen im Stadtbezirk zu stärken.
Der Verfügungsfonds ist für die Jahre 2025 und 2026 angelegt und sieht ein jährliches Budget von 65.000 Euro vor. Die Mittel sollen zur Schaffung nachhaltiger Strukturen und Netzwerke sowie zur Förderung der Identifikation mit dem Quartier beitragen. Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet ein Beirat, dem Vertreter aus verschiedenen Bereichen angehören, darunter das Amt für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung, die Essen Marketing GmbH, die Altenessenkonferenz sowie die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V.
Die Umsetzung des Fonds ist kurzfristig geplant, sodass die Mittel ab dem dritten Quartal 2025 zur Verfügung stehen sollen. Die Laufzeit der Maßnahme endet am 31. Dezember 2026. Der Beschlussvorschlag durchläuft die zuständigen Ausschüsse für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie den Haupt- und Finanzausschuss, bevor er im Rat der Stadt Essen zur Entscheidung vorgelegt wird.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 29.Altfriedschule, Frintroper Straße 432a, 45359 Essen hier: Mehrkosten bei der Sanierung im Bestandsgebäude einschließlich TurnhalleZur Vorlage · 0436/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Kosten für die Sanierung des Bestandsgebäudes sowie der Turnhalle der Altfriedschule in Essen sollen von bisher 4,4 Millionen Euro auf insgesamt 10,4 Millionen Euro steigen. Damit erhöht sich das Budget für das Projekt um 6 Millionen Euro. Der entsprechende Beschlussvorschlag durchläuft derzeit die zuständigen Gremien, darunter die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV sowie die verschiedenen Ausschüsse und den Rat der Stadt Essen.
Die Kostensteigerung resultiert aus Bauzeitverlängerungen, Preissteigerungen in den vergangenen Jahren sowie einem erweiterten Sanierungsbedarf. Nach Abschluss von Schadstoffuntersuchungen wurden zusätzliche Arbeiten notwendig, um unter anderem asbest- und teerhaltige Bestandteile wie Bodenkleber, Farbanstriche und Leitungen zu entfernen. Zudem müssen die technische Gebäudeausstattung, insbesondere die Heizungs-, Lüftungs- und Sanitäranlagen sowie der Brandschutz, umfassend erneuert werden.
Der zweite Bauabschnitt ist für den Beginn im April 2025 geplant und soll bis Mitte April 2026 abgeschlossen sein. Im dritten Bauabschnitt folgt die technische Sanierung der Turnhalle ab dem dritten Quartal 2026, mit einer geplanten Fertigstellung für Anfang Januar 2028. Die abschließenden Arbeiten an den Außenanlagen sollen bis zum Sommer 2029 realisiert werden. Die Finanzierung der Gesamtkosten erfolgt durch jährliche Mittelbereitstellungen zwischen 2025 und 2029, wobei die Deckung aus dem Neubauprogramm Schulerweiterung erfolgt.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 20.05.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (41. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (32. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 30.Schule an der Ruhr, Mintarder Weg 43, 45219 Essen hier: Kostenanpassung für den Neubau einer Grundschule im Rahmen der fortgeschriebenen PlanungZur Vorlage · 0321/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird über eine Kostenanpassung für den Neubau der Schule an der Ruhr am Mintarder Weg 43 beraten. Die vorliegende Vorlage sieht eine Erhöhung des geplanten Budgets von bisher 23.890.000 Euro auf insgesamt 29.340.000 Euro vor, was einer Steigerung um 5.450.000 Euro entspricht.
Die Mehrkosten resultieren aus der fortgeschriebenen Planung und den Anforderungen des Hochwasserschutzes, da sich das Bauvorhaben in einem Überschwemmungsgebiet der Ruhr befindet. Zu den Maßnahmen gehören die Schaffung von Retentionsflächen, Bodenverbesserungen sowie bauliche Anpassungen wie eine wasserundurchlässige Bodenplatte und verstärkte Brandschutzvorkehrungen. Zudem sind Kosten für die technische Gebäudeausstattung, etwa für die Optimierung der Wärmepumpentechnik und die Sicherstellung der Barrierefreiheit, sowie gestiegene Baupreise und Honoraranpassungen in die Kalkulation eingeflossen. Ein Sicherheitszuschlag von 10 Prozent wurde zur Abdeckung möglicher Baugrund- und Überschwemmungsrisiken eingeplant.
Der Baubeginn ist für das zweite Quartal 2025 vorgesehen, nachdem sich der Zeitplan aufgrund des Genehmigungsverfahrens mit der Oberen Wasserschutzbehörde verschoben hat. Die Fertigstellung des Neubaus wird für die Sommerferien 2027 erwartet.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (34. Sitzung) — Mehrheitlich keine Bedenken erhoben mit Anmerkungen
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 31.Leibniz-Gymnasium - Erweiterung des 5-zügigen Gymnasiums inklusive Neubau von zwei Doppel-Turnhallen am Standort Stankeitstraße 22, 45326 Essen hier: Bereitstellung von PlanungsmittelnZur Vorlage · 0361/2025/7 · Vorlage
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Der Rat der Stadt Essen soll über die Erweiterung des Leibniz-Gymnasiums am Standort Stankeitstraße 22 entscheiden. Die Vorlage sieht die Beauftragung von Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1 bis 5 der HOAI in Höhe von 7,7 Millionen Euro sowie den Beginn von Abbrucharbeiten und Baufeldherrichtungen in Höhe von 1,87 Millionen Euro vor. Hierfür wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2025 in Gesamthöhe von 7,97 Millionen Euro beantragt.
Hintergrund der Maßnahme ist die Zusammenführung der derzeit zwei Schulstandorte im Stadtbezirk V. Aufgrund eines hohen Sanierungsbedarfs an der Zweigstelle in der Mallinckrodtstraße soll der Unterricht künftig am Hauptstandort in der Stankeitstraße stattfinden. Die Erweiterung soll den Anforderungen durch die Rückkehr zur neunjährigen Gymnasialzeit (G9), moderne pädagogische Konzepte sowie gesetzliche Vorgaben zur Inklusion gerecht werden. Das Projekt umfasst neben Schulraum auch den Neubau von zwei Doppelturnhallen.
Ein Architekturwettbewerb ergab einen Entwurf der Gesellschaft karlundp als Sieger. Die Gesamtkosten für das Bauvorhaben werden nach Abschluss des Vergabeverfahrens auf etwa 78,19 Millionen Euro geschätzt. Der Beginn der Baufeldherrichtung ist für das erste Quartal 2027 vorgesehen. Um den Sportbetrieb während der Bauphase aufrechtzuerhalten, ist die Aufstellung eines Umkleidecontainers geplant.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben mit Anmerkungen
- 20.05.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (41. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 32.Kostenerhöhung Turnhallensanierung an der Realschule Schloss BorbeckZur Vorlage · 0477/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird über eine Kostenerhöhung bei der Generalsanierung der Turnhalle an der Realschule am Schloss Borbeck beraten. Die Kosten für das Projekt sollen sich von bisher 5.050.000 Euro um 2.180.000 Euro auf insgesamt 7.230.000 Euro erhöhen.
Als Gründe für die Kostenanpassung werden zusätzliche Sanierungsarbeiten an den Betonstützen auf der Nord- und Südseite sowie Risse in den Geschossdecken angeführt. Zudem führte die Kündigung einer Abbruchfirma wegen Nichtleistung zu einer erneuten Ausschreibung und Vergabe, was die Bauzeit verlängerte. Preissteigerungen sowie Verzögerungen bei den Dacharbeiten, die erst nach Abschluss der Arbeiten an der Gebäudehülle beginnen konnten, trugen ebenfalls zur Kostenentwicklung bei. Die Fertigstellung der Maßnahme ist für Ende März 2026 vorgesehen.
Die Finanzierung der Mehrkosten soll durch Mittelumschichtungen aus dem Projekt Neubau der Gesamtschule Bockmühle erfolgen, da dort für die Jahre 2025 und 2026 ein geringerer Bedarf veranschlagt wurde. Dabei sind 1.500.000 Euro im Haushaltsjahr 2025 und 680.000 Euro im Jahr 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 20.05.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (41. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (32. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 33.Parkplatz Westendstraße - Baubeginn sowie die außerplanmäßige Mittelbereitstellung zur HerrichtungZur Vorlage · 0574/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für die geplante Nutzung des Gebäudes Altendorfer Straße 103 durch das Amt für Soziales und Wohnen, dessen Umzug für Ende 2025 vorgesehen ist, soll ein Parkplatz an der Westendstraße hergerichtet werden. Da die Parkplätze im Innenhof des Gebäudes für dienstliche Fahrzeuge reserviert sind, ist die Schaffung von Besucherparkflächen geplant. Das Vorhaben umfasst die Asphaltierung des Geländes, den Einbau einer Entwässerungsanlage mit 14 Straßenabläufen sowie die Installation einer Straßenbeleuchtung. Zudem sollen Bodenmarkierungen für Parkboxen erstellt und zwei Stellplätze für mobilitätseingeschränkte Personen bereitgestellt werden. Ein Überhangstreifen soll zudem entsiegelt und begrünt werden.
Die geschätzten Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf 733.000 Euro. Hierfür ist die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel vorgesehen, bestehend aus 365.000 Euro im Haushaltsjahr 2025 und 368.000 Euro im Haushaltsjahr 2026. Die Finanzierung soll durch Minderausgaben beim Projekt „Pool Planungsleistungen generell“ erfolgen. Die technische Umsetzung der Tiefbaumaßnahme obliegt dem Amt für Straßen und Verkehr, während die Immobilienwirtschaft als Eigentümerin die Finanzierung sicherstellt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll den Baubeginn beschließen.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 34.Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in NRW (KInFöG NRW) und Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in NRW (Gute Schule 2020); hier: Maßnahmen in Essen, Bericht über die Budgetentwicklung im 2. Halbjahr 2024Zur Vorlage · 0309/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zur Umsetzung der Förderprogramme KInvFöG Kapitel 2 und Gute Schule 2020 in Essen dokumentiert die Entwicklung der Investitionen in die Schulinfrastruktur für das zweite Halbjahr 2024. Das Programm Gute Schule 2020 wurde vollständig abgeschlossen und mit dem Fördergeber abgerechnet. Im Gegensatz dazu befindet sich das Programm KInvFöG Kapitel 2 noch in der Umsetzung, wobei 15 von 25 Maßnahmen derzeit in der Bauphase sind. Die Stadt beabsichtigt, die verbleibenden Fördermittel bis Ende 2025 fristgerecht abzurechnen. Von einem Gesamtfördervolumen von rund 56,7 Millionen Euro wurden bisher etwa 51,4 Millionen Euro vereinnahmt.
Bei den einzelnen Bauvorhaben befinden sich Projekte in unterschiedlichen Stadien. Der Neubau der Tiegelschule wird voraussichtlich Mitte Oktober 2025 fertiggestellt; die Kosten werden auf rund 27,7 Millionen Euro geschätzt. An der Sternschule ist die Fertigstellung des Erweiterungsbaus für die Osterferien 2025 vorgesehen, während Sanierungsarbeiten am Bestand bis 2027 andauern sollen. Die Geschwister-Scholl-Realschule wird voraussichtlich im Oktober 2025 fertiggestellt. An der Andreasschule sind nach dem Abschluss eines Erweiterungsneubaus weitere Sanierungen geplant, deren Ende für 2026 prognostiziert wird.
Zudem wurde im Februar 2025 ein Bewilligungsbescheid über rund 26,2 Millionen Euro für den beschleunigten Ausbau der Ganztagesbetreuung (OGS) erteilt. Die Immobilienwirtschaft der Stadt Essen setzt die strukturierte Akquise weiterer Fördermittel fort.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 35.Anfragen von Ratsmitgliedern
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 36.Mitteilungen der Verwaltung
- 37.Grugabad - Generalsanierung und Konzeption eines Ganzjahresbades hier: Ergebnis des VgV-Verfahrens und Weiterführung der PlanungErgebnis: kein Beschluss gefasst
- 38.Ankauf eines Grundstücks im Stadtteil WestviertelErgebnis: kein Beschluss gefasst
- 39.Anfragen von Ratsmitgliedern
- 40.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil