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Erlass der Satzung über die Erhebung der Beherbergungssteuer in der Stadt Essen (Beherbergungssteuersatzung) Hier: Änderungsantrag der SPD-Fraktion

0888/2025/SPD 11.06.2025 Geschäftsbereich 2

🟢 Beschlossen 11.06.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (32. Sitzung) · Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0888/2025/SPD einen Änderungsantrag zur Satzung über die Erhebung der Beherbungungssteuer in Essen eingebracht. Der Antrag sieht vor, die bestehende Deckelung der Steuer ersatzlos zu streichen. Konkret soll in § 4 der Satzung der Satz entfernt werden, wonach die Beherbergungssteuer begrenzt ist, sofern der Höchstsatz von 9 Euro pro Tag überschritten wird.

Die Fraktion begründet das Vorhaben damit, dass ein proportionaler Steuertarif auf den Übernachtungspreis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entspreche und somit die Steuergerechtigkeit fördere. Eine Deckelung des Betrags sei nicht erforderlich, da Zimmerpreise, die einen Betrag von 180 Euro pro Nacht überschreiten, bereits dem gehobenen oder Luxussegment zuzuordnen seien. Zudem soll durch den Verzicht auf die Begrenzung der Verwaltungsaufwand für die Hotellerie verringert werden.

Der Antrag wird zunächst im Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus sowie im Haupt- und Finanzausschuss beraten und zur Empfehlung vorgelegt. Die Entscheidung über die Änderung der Satzung obliegt dem Rat der Stadt Essen. Die Ausschüsse für Jugendhilfe sowie für Schule, Bildung und Wissenschaft sollen den Antrag zur Kenntnisnahme erhalten.

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