Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (32. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 30 über die Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Wissenschaft am 12.03.2025
- 2.Niederschrift Nr. 31 über die Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Wissenschaft vom 14.05.2025
- 3.Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung, hier: Schulstruktur im Bereich der weiterführenden Schulen in EssenZur Vorlage · 0814/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft nimmt im Rahmen der Schulentwicklungsplanung einen Bericht zur Schulstruktur der weiterführenden Schulen in Essen zur Kenntnis. Während sich vorangegangene Berichterstattungen primär auf quantitative statistische Kennzahlen konzentrierten, liefert die aktuelle Vorlage qualitative Hinweise zur Weiterentwicklung der Schulstruktur.
Die Berichterstattung umfasst neben aktuellen Anmeldezahlen und Zahlen zu Schulformwechseln auch Informationen über die Zuweisung von Neuzugewanderten sowie eine Betrachtung der derzeitigen Prioritäten im Bereich des Schulbaus. Angesichts der finanziellen Lage der Stadt Essen ist eine kontinuierliche Überprüfung und Anpassung der Prioritäten beim Schulbau an die verfügbaren Mittel erforderlich. Im Fokus steht dabei die Schaffung zusätzlicher Schul- und Betreuungsplätze.
Die Vorlage dient als Grundlage für künftige Diskussionen über die schulische Infrastruktur und deren Weiterentwicklung in den kommenden Monaten. Es wird darauf hingewiesen, dass der Schulträger gemäß dem Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Bereitstellung und Unterhaltung der Schulanlagen sowie der notwendigen Ausstattung verpflichtet ist.
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Beratungsfolge
- 11.06.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.Erlass der Satzung über die Erhebung der Beherbergungssteuer in der Stadt Essen (Beherbergungssteuersatzung)Zur Vorlage · 0116/2025/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Einführung einer neuen Beherbergungssteuersatzung mit Wirkung zum 1. August 2025. Die Steuer wird mit 5,0 % des Bruttoübernachtungspreises angesetzt, wobei der Betrag auf maximal 9,00 Euro pro Gast und Tag begrenzt ist. Für das Jahr 2025 werden Erträge in Höhe von 3,5 Millionen Euro erwartet, während ab 2026 mit jährlichen Einnahmen von 7,0 Millionen Euro gerechnet wird. Bestehende Beherbergungsbetriebe sind dazu verpflichtet, sich bis zum 1. September 2025 elektronisch zu registrieren.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Satzung verabschiedet. Die Ausschüsse für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus sowie der Haupt- und Finanzausschuss sollen Empfehlungen abgeben, während die Ausschüsse für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie Jugendhilfe die Kenntnisnahme vornehmen.
Die Umsetzung der Steuererhebung erfordert eine einmalige Softwareentwicklung von 20.000 Euro sowie jährliche Sachkosten für Hard- und Software von etwa 88.000 Euro. Für den dauerhaften Vollzug wird ein Personalbedarf von 3,0 Vollzeitäquivalenten angestrebt. Die Personalkosten werden für das Jahr 2025 auf 185.863 Euro, für 2026 auf 260.208 Euro und ab 2027 auf 228.322 Euro geschätzt. Die Finanzierung der Kosten erfolgt über die erwarteten Erträge der Beherbergungssteuer. Die Erhebung soll zur Erzielung eines Haushaltsausgleichs ab 2025 beitragen.
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Beratungsfolge
- 11.06.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.1Erlass der Satzung über die Erhebung der Beherbergungssteuer in der Stadt Essen (Beherbergungssteuersatzung) Hier: Änderungsantrag der SPD-FraktionZur Vorlage · 0888/2025/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0888/2025/SPD einen Änderungsantrag zur Satzung über die Erhebung der Beherbungungssteuer in Essen eingebracht. Der Antrag sieht vor, die bestehende Deckelung der Steuer ersatzlos zu streichen. Konkret soll in § 4 der Satzung der Satz entfernt werden, wonach die Beherbergungssteuer begrenzt ist, sofern der Höchstsatz von 9 Euro pro Tag überschritten wird.
Die Fraktion begründet das Vorhaben damit, dass ein proportionaler Steuertarif auf den Übernachtungspreis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entspreche und somit die Steuergerechtigkeit fördere. Eine Deckelung des Betrags sei nicht erforderlich, da Zimmerpreise, die einen Betrag von 180 Euro pro Nacht überschreiten, bereits dem gehobenen oder Luxussegment zuzuordnen seien. Zudem soll durch den Verzicht auf die Begrenzung der Verwaltungsaufwand für die Hotellerie verringert werden.
Der Antrag wird zunächst im Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus sowie im Haupt- und Finanzausschuss beraten und zur Empfehlung vorgelegt. Die Entscheidung über die Änderung der Satzung obliegt dem Rat der Stadt Essen. Die Ausschüsse für Jugendhilfe sowie für Schule, Bildung und Wissenschaft sollen den Antrag zur Kenntnisnahme erhalten.
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Beratungsfolge
- 11.06.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.AÄnderung der Friedhofssatzung der Stadt Essen sowie der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Essen hier: Maßnahmen zur Steigerung der Sicherheit im StadtgebietZur Vorlage · 0864/2025/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen beabsichtigt, die Friedhofssatzung sowie die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet zu ändern. Die Vorlage des Ordnungsamtes sieht vor, das Mitführen von Waffen und Messern jeglicher Art in bestimmten öffentlichen Bereichen zu untersagen.
Im Rahmen der Neufassung der Friedhofssatzung soll das Führen von Waffen und Messern auf städtischen Friedhöfen verboten werden, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und die Würde dieser Orte zu wahren. Die geplante Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zielt darauf ab, das Mitführen solcher Gegenstände auf Kinderspielplätzen zu untersagen. Als Begründung nennt die Verwaltung den Schutz der körperlichen Unversehrtheit von Kindern sowie die Vermeidung von Gefahren durch die Neugier von Kindern gegenüber Messern.
Die Initiative erfolgt vor dem Hintergrund der statistisch erfassten Zunahme von Messertaten in Nordrhein-Westfalen. Da die Stadt als Schulträgerin keine direkten Regelungen für den inneren Schulbetrieb treffen kann, werden die Schulen dazu angehalten, ihre Schul- und Hausordnungen so zu ergänzen, dass das Mitführen von Waffen durch Schüler, Lehrkräfte und Besucher untersagt ist. Die Entscheidung über die Neufassungen der Satzungen wird im Rat der Stadt Essen erwartet.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 01.07.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (42. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.06.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Turnhallensanierungsprogramm, 4. Sachstand 2025Zur Vorlage · 0694/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat den vierten Sachstandsbericht zum Turnhallensanierungsprogramm für das erste Halbjahr 2025 vorgelegt. Von insgesamt 143 Turn- und Sporthallen befinden sich 52 Maßnahmen in der Ausführung, im Abschluss oder wurden vorübergehend außer Betrieb genommen. Die Anzahl der Maßnahmen ist gegenüber dem Vorbericht unverändert geblieben; neue Hallen wurden nicht in das Programm aufgenommen. Zu den abgeschlossenen Projekten gehört die Einfachturnhalle des Helmholtz-Gymnasiums, während die Doppelturnhalle dort für das zweite Quartal 202<0xC2>5 erwartet wird. An der Sporthalle des Gymnasiums Essen-Nord-Ost stehen lediglich noch Restarbeiten an.
Bei einigen Standorten wie der Altfriedschule und der Hövelschule verzögern sich die Arbeiten aufgrund von Verzögerungen bei den Gebäudesanierungen. In der Realschule Am Schloss Borbeck führten notwendige Erneuerungen von Stützen und Betonsockeln sowie personelle Wechsel im Architekturbüro zu einem erhöhten Aufwand. Für zwei Hallen des Burggymnasiums am Kurfürstenplatz liegt derzeit kein Sanierungskonzept vor. Parallel dazu werden Vorlagen für die Schulneubauten der Gesamtschule Bockmühle und des Leibniz-Gymnasiums vorbereitet.
Die Gesamtkosten für die städtischen Schulturnhallen belaufen sich aktuell auf rund 212,3 Millionen Euro, was eine leichte Erhöhung gegenüber früheren Berichten darstellt. Die Verwaltung bereitet zudem das Sanierungspaket 6 vor, das unter anderem das Theodor-Heuss-Gymnasium und die Unesco Schule umfasst. Zur Steigerung der Transparenz werden die Terminplanübersichten nun auch an die Fraktionsgeschäftsstellen des Rates übermittelt und künftig werden Steckbriefe zu den Hallen veröffentlicht.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.06.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (42. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Integrierte strategische Sozialplanung für Essen: strukturelle Handlungsempfehlungen und Ergebnisse aus dem Projekt ZiQ (Zusammen im Quartier)Zur Vorlage · 0502/2025/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 0502/2025/5 des Amtes für Soziales und Wohnen befasst sich mit dem aktuellen Sachstand und der künftigen Ausgestaltung der Integrierten Sozialplanung in Essen. Gegenstand ist zudem die Auswertung des Projekts „Zusammen im Quartier“, welches im Zeitraum von Juli 2023 bis Dezember 2024 durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert wurde. Seit Januar 2025 sind die entsprechenden Strukturen in die kommunale Regelstruktur überführt worden.
Der Fokus der Planung liegt auf dem Aufbau von Arbeitsstrukturen, bestehend aus einem Lenkungskreis, Arbeitskreisen für Fachplanungen sowie Arbeitsgruppen, sowie der Entwicklung eines Sozialraummonitorings. Für die Jahre 2025 und 2026 wurden 20 Stadtteile mit erhöhtem Bedarf identifiziert. Als Fokus-Sozialräume für das Jahr 2025 sind Altendorf und das Ostviertel vorgesehen, wobei für beide Gebiete Foren im Juli 2025 angesetzt sind. Für das Jahr 2026 sind das Südostviertel und das Nordviertel als Schwerpunkte vorgesehen. Ein thematischer Schwerpunkt der Planung ist die Linderung und Prävention von Einsamkeit, ergänzt durch einen Fachtag im Oktober 2025.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die genannten Gremien den Bericht zur Kenntnis nehmen und das Vorgehen zur Fortschreibung der Sozialberichterstattung begrüßen. Die Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf den Klimaschutz fällt positiv aus.
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Beratungsfolge
- 03.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (60. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.06.2025 · Seniorenrat (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Integrierte kommunale Präventionsstrategie - Aktueller Stand der Vorhaben und AusblickZur Vorlage · 0570/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage (0570/2025/4) des Jugendamtes informiert über den aktuellen Stand der integrierten kommunalen Präventionsstrategie der Stadt Essen. Im Fokus stehen verschiedene Modellvorhaben zur Armutsfolgenprävention, insbesondere für Kinder im Alter von null bis sechs Jahren. Ein Pilotprojekt in den Stadtteilen Bergeborbeck und Bochold nutzt hierfür die Landesförderung „kinderstark-NRW schafft Chancen“. Zudem wird der seit 2024 bestehende Lotsendienst an Essener Geburtskliniken thematisiert, der durch sechs Familienlotsinnen die Unterstützung bis zum dritten Lebensjahr des Kindes begleitet.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Förderung der Teilhabe und Gesundheit. Die Verwaltung weist auf Unterschiede bei der Nutzungsquote von Kindertagesbetreuungsangeboten zwischen Eltern mit und ohne Migrationserfahrung hin. Zur Reduzierung von Barrieren durch Sprache und Bürokratie läuft das Pilotprojekt „Starter-Projekt Schulbeginn in Essen“ (SchuBiE) bis Sommer 2025. Parallel dazu arbeitet das Gesundheitsamt an der Bedarfsermittlung für ein Kindergesundheitszentrum im Essener Norden.
Für das Jahr 2025 sind der Ausbau des Familienportals durch das Online-Tool „Guter Start NRW“ sowie ein Strategieworkshop zur Entwicklung von Handlungsoptionen geplant. Zudem endet im dritten Quartal 2025 das durch die RAG Stiftung geförderte Projekt ZUSi 2.0. Die Vorlage wird dem Jugendhilfeausschuss, den Ausschüssen für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, dem Integrationsrat und dem Rat der Stadt Essen zur Kenntnis vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Anerkennung der Lebenshilfe Essen Schulassistenz gGmbH als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII für zunächst ein Jahr.Zur Vorlage · 0096/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss soll die Anerkennung der Lebenshilfe Essen Schulassistenz gGmbH als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII beschließen. Die Anerkennung ist zunächst auf ein Jahr befristet. Mit diesem Beschlussvorschlag, der von Beigeordnetem Al Ghunsain unterzeichnet wurde, wird die neu gegründete Gesellschaft in die Trägerkategorie 6 eingeordnet.
Hintergrund des Antrags ist die Umstrukturierung bestehender Angebote des bereits als Träger anerkannten Vereins Lebenshilfe Essen e.V. Der Verein überführt seine Leistungen im Bereich der Sozialassistenz, insbesondere die Schulassistenz, in die neu geschaffene gGmbH. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Angebot zu verstetigen und weiter zu professionalisieren. Da es sich um einen notwendigen Folgeantrag aufgrund der neuen Rechtsform handelt, sollen die bestehenden Leistungen für Kinder und Jugendliche mit geistiger, körperlicher oder seelischer Behinderung fortgeführt werden.
Das Jugendamt Essen hat den Antrag geprüft und sieht keine Vorbehalte gegen die Anerkennung. Die gesetzlichen Voraussetzungen sowie die Richtlinien der Stadt Essen sind erfüllt. Während der einjährigen Befristung wird das Jugendamt den weiteren Anerkennungsprozess begleiten. Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft, der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Inklusionsbeirat werden über den Vorgang informiert.
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Beratungsfolge
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Ausblick und Planung der Kinderbildungs- und Betreuungsangebote der Stadt Essen bis 2029/2030Zur Vorlage · 0684/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes (0684/2025/4) befasst sich mit der Planung der Kinderbildungs- und Betreuungsangebote der Stadt Essen für den Zeitraum bis 2029/2030. Hintergrund ist eine Neubewertung der frühkindlichen Bildung, da die Kinderzahlen im Alter von null bis sechs Jahren sinken und die Betreuungsquote für Kinder unter drei Jahren bereits 40 Prozent erreicht hat.
Im Rahmen der stadtteilgenauen Bedarfsplanung wird bei Neubauten und Umbauten künftig die Gruppenform I, welche die gemeinsame Betreuung von Kindern unter und über drei Jahren vorsieht, bevorzugt. Die Gruppenform II wird nur noch nach Einzelfallprüfung zugesagt, wobei Bedarfszusagen ab sofort auf drei Monate befristet sind. Die Träger sind zur jährlichen Bedarfsmeldung bis zum 30. September verpflichtet. Zur Information über freie Kita-Plätze werden die Plattform Little Bird sowie eine monatlich aktualisierte Liste des Jugendamtes genutzt.
Für die Kindertagespflege wird für 2025/2026 ein Rückgang der Plätze für Kinder unter drei Jahren um 10 Prozent erwartet. Im Bereich der Spielgruppen werden für das Kita-Jahr 2025/2026 acht Formate mit maximal 96 Plätzen umgesetzt, während Sprachbildungsgruppen bestehen bleiben. Die Brückenprojekte verzeichnen einen Rückgang der Plätze von 130 auf 25, da die Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen eingestellt wurde; eine Beendigung der Projekte wird erwartet. Bei inklusiven Kitas können Träger zur Bewältigung steigender Anforderungen an die Eingliederungshilfe zwischen reduzierter Gruppenstärke oder dem Einsatz einer Zusatzkraft wählen.
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Beratungsfolge
- 09.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (35. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (33. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 11.06.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Neueinrichtung der Online-Plattform für Kulturelle Bildung „Musenkuss“ für die Stadt EssenZur Vorlage · 0596/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0596/2025/4 sieht die Neueinrichtung und den Betrieb der Online-Plattform für Kulturelle Bildung „Musenkuss“ sowie den Beitritt zum Kommunalen Musenkuss-Netzwerk vor. Das Kulturamt plant die Plattform als zentrales Instrument des kommunalen Gesamtkonzepts Kulturelle Bildung der Stadt Essen. Ziel ist es, Informationen über Angebote der kulturellen Bildung für Kinder, Jugendliche, Familien sowie Lehrpersonal und pädagogische Fachkräfte bereitzustellen und Bedarfe für die kommunale Kulturplanung sichtbar zu machen. Die technische Umsetzung soll über die bestehende Infrastruktur des kommunalen Netzwerks erfolgen.
Für den Start im Jahr 2025 sind einmalige Kosten in Höhe von 18.492,60 Euro veranschlagt, die sich aus der Einrichtung und der Betreuung zusammensetzen. Die laufenden Kosten belaufen sich für das Jahr 2025 auf 4.554,73 Euro, während ab 2026 mit jährlichen Kosten von 9.109,45 Euro zu rechnen ist. Die Finanzierung erfolgt über das PSP-Element 1.04.10.01.05. Der Launch der Webseite ist für das erste Quartal 2026 geplant, wobei die Umsetzung modular erfolgt. Für die Redaktionsleitung ist ein Stellenanteil von 10 Stunden pro Woche vorgesehen.
Die Kooperationsvereinbarung ist bis zum 31.07.2025 außerordentlich und ab dem 01.01.2028 mit einer sechsmonatigen Frist kündbar. Der Kulturausschuss soll über die Vorlage beschließen, während der Jugendhilfeausschuss, der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft, der Integrationsrat und der Inklusionsbeirat die Entscheidung zur Kenntnis nehmen. Eine Vorlagenprüfung ist nicht erforderlich, und die Klimaschutzrelevanz wird als positiv eingestuft.
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Beratungsfolge
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.06.2025 · Kulturausschuss (36. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Analysen und Trends der Jugendberufsagentur Essen 2025/2026Zur Vorlage · 0654/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 0654/2025/4 legt das Jugendamt den Bericht „Analysen und Trends der Jugendberufsagentur Essen 2025/2026“ vor. Das Dokument beschreibt die Arbeitsweise der Jugendberufsagentur (JBA), die als regionaler Zusammenschluss aus der Agentur für Arbeit, dem JobCenter, dem Jugendamt und dem Fachbereich Schule agiert. Ziel der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit ist es, Kompetenzen und Ressourcen zu bündeln, um Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Essen Unterstützung anzubieten.
Der Bericht enthält statistische Daten sowie eine Darstellung aktueller Entwicklungen. Dabei werden Themen wie die Fluchtmigration, die Auswirkungen der Inflation auf die Wirtschaft sowie Prozesse der Identitätsentwicklung angeführt. Um auf kommunale Bedarfe reagieren zu können, wurden Arbeitsbereiche in den Komplexen Schulvermeidung und Wohnungslosigkeit ausgeweitet. Die Vorlage beschreibt zudem, dass die Funktionsweise der JBA durch die Bündelung von Institutionen eine zielgerichtete Unterstützung der Betroffenen ermöglichen soll.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss, der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft, der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Integrationsrat den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Sachstandsbericht der Fachstelle Schule-Beruf zur datenbasierten Übergangsbetrachtung nach der Sekundarstufe I (KAoA): Anschlusswege, besondere Zielgruppen, Erklärungsansätze und Aktivitäten für Jugendliche ohne AnschlussZur Vorlage · 0540/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandsbericht der Fachstelle Schule-Beruf befasst sich mit der datenbasierten Untersuchung der Übergänge nach der Sekundarstufe I im Rahmen des Landesprogramms „Kein Abschluss ohne Anschluss“. Im Zentrum der Betrachtung stehen die Anschlusswege sowie die Entwicklung der Quote von Abgängerinnen und Abgängern ohne Anschlussperspektive im Jahr 2024. Laut Bericht stieg dieser Anteil von 8,1 % auf 10,7 %, während er an Förderschulen bei 17,8 % lag. Gleichzeitig verzeichnete die Beratungsstelle „Zukunftscheck“ eine Verdreifachung der Anrufe im Vergleich zum Vorjahr. Über den Nachvermittlungspool konnten 223 Schülerinnen und Schüler zugewiesen werden, was einer Verdopplung gegenüber dem Vorjahr entspricht.
Der Bericht thematisiert zudem die Reduzierung landes- und bundesgeförderter Maßnahmen, wie die Berufseinstiegsbegleitung sowie Integrations- und Sprachkurse, bei gleichzeitig steigendem Bedarf und kommunalem Einsparungsdruck. Als schwierige Zielgruppe werden Jugendliche identifiziert, die aufgrund von Umzügen, Erreichen der Volljährigkeit oder gesundheitlichen Einschränkungen schwer erreichbar sind. Für Neuzugewanderte mit unzureichendem Sprachstand werden Maßnahmen zur Ausbildungsvorbereitung und Sprachförderung an Berufskollegs angestrebt. Die Entwicklung neuer Formate und dezentraler Angebote wird derzeit in der AG Bedarfsanalyse und Angebotsplanung, der Fachlichen Leitung sowie der Steuerungsgruppe der Jugendberufsagentur diskutiert. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Ausschüsse für Schule, Bildung und Wissenschaft, Jugendhilfe sowie Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Schule als sicherer Ort - UmsetzungskonzeptZur Vorlage · 0594/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll das Umsetzungskonzept „Schule als sicherer Ort“ beschließen. Die Verwaltung wurde bereits im Juni 2024 mit der Erarbeitung dieses Konzepts beauftragt. Ziel ist es, den Herausforderungen durch Gewalt und Vandalismus an Schulen zu begegnen. Das Konzept umfasst sowohl pädagogische als auch technische und bauliche Maßnahmen. Dabei werden verbindliche Standards für alle Schulen sowie optionale Maßnahmen je nach Bedarf festgelegt.
Die Grundlage der Vorlage bilden polizeiliche Kriminalstatistiken, die eine Zunahme der Gewaltkriminalität bei Kindern und Jugendlichen verzeichnen. Um einer Reduktion von Gewalt entgegenzuwirken, setzt das Konzept auf ein Zusammenspiel aus Prävention durch Schulträger und Jugendhilfe, baulichen Maßnahmen sowie ordnungsrechtlichen und polizeilichen Maßnahmen. Die Erarbeitung erfolgte in der Fachgruppe Jugend unter dem Kriminalpräventiven Rat.
Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen soll durch die Verwaltung in Form von jeweils separaten Einzelbeschlüssen erfolgen, sofern die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Zudem ist eine jährliche Überprüfung der Wirksamkeit vorgesehen, um das Konzept bei Bedarf anzupassen. Eine gesonderte Vorlage zum Thema Messergewalt an Schulen wird separat erwartet.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 11.06.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 13.AControllingbericht 1. Quartal 2025 des Fachbereichs SchuleZur Vorlage · 0783/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft befasst sich in seiner Sitzung am 11. Juni 2025 mit dem Controllingbericht des Fachbereichs Schule für das erste Quartal des Jahres 2025. Die Vorlage enthält die kumulierten Werte der entsprechenden Kennzahlen bis zum Stichtag 31. März 2025.
Mit dieser Vorlage wird eine Übersicht über die Entwicklung im Fachbereich Schule vorgelegt, welche die Zahlen zum Ende des ersten Quartals dokumentiert. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass das Gremium den Bericht lediglich zur Kenntnis nimmt. Damit ist der Vorgang als reine Information im Rahmen der parlamentarischen Kontrolle vorgesehen, ohne dass eine darüber hinausgehende Entscheidung über neue Maßnahmen oder Budgetänderungen beantragt wird. Die Vorlage wurde durch den zuständigen Beigeordneten unterzeichnet.
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Beratungsfolge
- 11.06.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.BGrundständigkeit der UNESCO-Schule bei gleichzeitigem Auslaufen des Aufbaugymnasiums ab dem Schuljahr 2026/2027Zur Vorlage · 0630/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 0630/2025/4 wird die Umwandlung der UNESCO-Schule Essen von einem Aufbaugymnasium in ein Regelgymnasium zum 1. August 2026 beantragt. Die Sekundarstufe I soll ab diesem Zeitpunkt beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 sukzessive in zwei Zügen aufgebaut werden. Dabei gilt eine Mindestgröße von 42 Schülerinnen und Schülern für die gymnasiale Oberstufe. Ab Klasse 7 werden keine Schüler mehr im Rahmen des Aufbaugymnasiums aufgenommen, während bestehende Jahrgänge der Sekundarstufen I und II den Unterricht unverändert fortsetzen. Die Umstellung für das Schuljahr 2026/2027 steht unter dem Vorbehalt, dass im ersten Anmeldeverfahren mindestens 50 Anmeldungen für die Jahrgangsstufe 5 vorliegen. Die Schule wird als Halbtagsschule weitergeführt. Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft soll die Änderung empfehlen, die Bezirksvertretung I die Kenntnisnahme vornehmen und der Rat der Stadt Essen entscheiden.
Zur Bewältigung steigender Schülerzahlen, die von 458 im Schuljahr 2024/2025 auf voraussichtlich 594 im Schuljahr 2029/2030 ansteigen sollen, sind Investitionen in die Möblierung von Klassenräumen und Büroräumen sowie jährliche Leasingkosten für IT-Ausstattung vorgesehen. Der Stundenbedarf im Schulsekretariat soll sich von etwa 39 auf etwa 45 Stunden erhöhen, was zu einem sukzessiven Anstieg der Personalkosten bis zum Jahr 2030 führt. Die anfallenden Mehraufwendungen werden im Jahr 2026 unterjährig kompensiert und ab 2027 in die Haushaltsplanung aufgenommen.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 13.C„Fortführung der landesgeförderten Schulsozialarbeit in Essen“Zur Vorlage · 0907/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Umwidmung von Mitteln zur Sicherung der landesgeförderten Schulsozialarbeit entscheiden. Konkret wird vorgeschlagen, Mittel in Höhe von 192.000 Euro aus einem Beschluss vom 29. November 2023 umzuwidmen. Diese Gelder waren ursprünglich für die Schaffung neuer Stellen vorgesehen, sollen nun jedoch für den Zeitraum vom 1. August 2025 bis zum 31. Juli 2026 eingesetzt werden, um bestehende Stellen bei freien Trägern zu sichern.
Grund für diesen Antrag ist eine neue Förderrichtlinie des Ministeriums für Schule und Bildung in Nordrhein-Westfalen. Zwar bleibt die Höhe der Landesförderung unverändert, jedoch steigen durch Inflation und Tarifsteigerungen die Arbeitgeberkosten. Dies führt dazu, dass die bisherige Finanzierung für die freien Träger der Jugendhilfe nicht mehr kostendeckend ist.
Die Umwidmung soll den Trägern pro Stelle zusätzlich 6.000 Euro zukommen lassen, um die entstandene Finanzierungslücke zu schließen. Betroffen sind Teile der insgesamt 29,6 Stellen, die von freien Trägern in Essen getragen werden. Die Maßnahme ist haushaltsneutral, da keine Erhöhung des städtischen Gesamtbetrags vorgesehen ist. Ziel des Vorschlags ist es, die bestehenden Unterstützungsangebote, insbesondere an Grundschulen, aufrechtzuerhalten.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 11.06.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 14.Beschlusskontrolle
- 15.Anträge
- 15.1Flächendeckende Alphabetisierung neuzugewanderter Schülerinnen und SchülerZur Vorlage · 0703/2025/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0703/2025 einen Antrag eingebracht, der die Erarbeitung eines Konzepts zur flächendeckenden Einrichtung zentralisierter Alphabetisierungsklassen vorsieht. Die Stadtverwaltung soll beauftragt werden, ein entsprechendes Konzept für zugewanderte Schülerinnen und Schüler zu entwickeln, die über keine grundlegenden Lese- und Schreibkenntnisse verfügen.
Nach Begründung der Fraktion ist der Unterricht in regulären Deutschklassen für diese Zielgruppe nicht zielführend, da dort zu unterschiedliche Lernniveaus aufeinandertreffen. Zentralisierte Klassen an ausgewählten Schulen mit entsprechender Infrastruktur und qualifiziertem Personal sollen stattdessen spezielle Methoden und intensive phonetische Übungen ermöglichen. Durch diese individuelle Förderung soll der Übergang in reguläre Klassen nach erfolgreicher Alphabetisierung strukturiert begleitet werden.
Die Maßnahme zielt darauf ab, Bildungsbenachteiligung sowie Schulverweigerung vorzubeugen und die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu sichern. Der Antrag durchläuft die Beratung in den Ausschüssen für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie im Integrationsrat, bevor eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen erfolgt.
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Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — Von Antragsteller zurückgezogen
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.09.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.09.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (34. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 11.06.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (32. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - 16.Mitteilungen und Anfragen
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 17.Bestellung eines Erbbaurechts in Essen-SteeleErgebnis: Kenntnis genommen
- 18.Besetzung der Stelle der Schulleitung an der Schule Gerschede, städt. GrundschuleErgebnis: Kenntnis genommen
- 19.Besetzung der Stelle der Schulleitung an der Schule im Bergmannsfeld, städt. GrundschuleErgebnis: Kenntnis genommen
- 20.Besetzung der Stelle der stellvertretenden Schulleitung an der Kantschule, städt. GrundschuleErgebnis: Kenntnis genommen
- 21.Mitteilungen
- 22.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil