Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (32. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 30 über die Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Wissenschaft am 12.03.2025
- 2.Niederschrift Nr. 31 über die Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Wissenschaft vom 14.05.2025
- 3.Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung, hier: Schulstruktur im Bereich der weiterführenden Schulen in EssenZur Vorlage · 0814/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft nimmt im Rahmen der Schulentwicklungsplanung einen Bericht zur Schulstruktur der weiterführenden Schulen in Essen zur Kenntnis. Während sich vorangegangene Berichterstattungen primär auf quantitative statistische Kennzahlen konzentrierten, liefert die aktuelle Vorlage qualitative Hinweise zur Weiterentwicklung der Schulstruktur.
Die Berichterstattung umfasst neben aktuellen Anmeldezahlen und Zahlen zu Schulformwechseln auch Informationen über die Zuweisung von Neuzugewanderten sowie eine Betrachtung der derzeitigen Prioritäten im Bereich des Schulbaus. Angesichts der finanziellen Lage der Stadt Essen ist eine kontinuierliche Überprüfung und Anpassung der Prioritäten beim Schulbau an die verfügbaren Mittel erforderlich. Im Fokus steht dabei die Schaffung zusätzlicher Schul- und Betreuungsplätze.
Die Vorlage dient als Grundlage für künftige Diskussionen über die schulische Infrastruktur und deren Weiterentwicklung in den kommenden Monaten. Es wird darauf hingewiesen, dass der Schulträger gemäß dem Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Bereitstellung und Unterhaltung der Schulanlagen sowie der notwendigen Ausstattung verpflichtet ist.
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Beratungsfolge
- 11.06.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.Erlass der Satzung über die Erhebung der Beherbergungssteuer in der Stadt Essen (Beherbergungssteuersatzung)Zur Vorlage · 0116/2025/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Einführung einer Beherbergungssteuersatzung mit Wirkung zum 1. August 2025. Die Maßnahme dient der Ertragsseite des Haushalts, um einen Ausgleich ab dem Jahr 2025 zu erreichen. Im Doppelhaushalt 2025/2026 sind hierfür Einnahmen von 3,5 Millionen Euro für das Jahr 20erm 5 und 7,0 Millionen Euro für das Jahr 2026 vorgesehen. Die Steuer beträgt 5 Prozent des Bruttoübernachtungspreises pro Gast, ist jedoch auf maximal 9,00 Euro pro Person und Tag begrenzt.
Gegenstand der Steuer sind verschiedene Beherbergungsbetriebe wie Hotels, Pensionen, Campingplätze sowie private Unterkünfte über Online-Plattformen. Ausgenommen von der Steuerpflicht sind Übernachtungen zum Grundbedarf des Wohnens, etwa in Krankenhäusern oder Flüchtlingseinrichtungen, sowie schulische Bildungsveranstaltungen für Personen bis 27 Jahre und deren Begleitpersonen. Während die Steuerlast den Gast trifft, sind die Betreiber zur Einziehung und Abführung verpflichtet. Bestehende Betriebe müssen sich bis zum 1. September 2025 elektronisch bei der Stadt registrieren.
Um einen gleichmäßigen Vollzug zu gewährleisten und ein Vollzugsdefizit zu vermeiden, strebt die Verwaltung den Aufbau von Personal im Umfang von 3,0 Vollzeitäquivalenten an, wobei im ersten Jahr zusätzlicher Bedarf für die Organisation besteht. Die Kosten für die Softwareentwicklung belaufen sich einmalig auf etwa 20.000 Euro, während die jährlichen Sachkosten für Hard- und Software rund 88.000 Euro betragen.
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Beratungsfolge
- 11.06.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.1Erlass der Satzung über die Erhebung der Beherbergungssteuer in der Stadt Essen (Beherbergungssteuersatzung) Hier: Änderungsantrag der SPD-FraktionZur Vorlage · 0888/2025/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0888/2025/SPD einen Änderungsantrag zur Satzung über die Erhebung der Beherbungungssteuer in Essen eingebracht. Der Antrag sieht vor, die bestehende Deckelung der Steuer ersatzlos zu streichen. Konkret soll in § 4 der Satzung der Satz entfernt werden, wonach die Beherbergungssteuer begrenzt ist, sofern der Höchstsatz von 9 Euro pro Tag überschritten wird.
Die Fraktion begründet das Vorhaben damit, dass ein proportionaler Steuertarif auf den Übernachtungspreis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entspreche und somit die Steuergerechtigkeit fördere. Eine Deckelung des Betrags sei nicht erforderlich, da Zimmerpreise, die einen Betrag von 180 Euro pro Nacht überschreiten, bereits dem gehobenen oder Luxussegment zuzuordnen seien. Zudem soll durch den Verzicht auf die Begrenzung der Verwaltungsaufwand für die Hotellerie verringert werden.
Der Antrag wird zunächst im Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus sowie im Haupt- und Finanzausschuss beraten und zur Empfehlung vorgelegt. Die Entscheidung über die Änderung der Satzung obliegt dem Rat der Stadt Essen. Die Ausschüsse für Jugendhilfe sowie für Schule, Bildung und Wissenschaft sollen den Antrag zur Kenntnisnahme erhalten.
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Beratungsfolge
- 11.06.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.AÄnderung der Friedhofssatzung der Stadt Essen sowie der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Essen hier: Maßnahmen zur Steigerung der Sicherheit im StadtgebietZur Vorlage · 0864/2025/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen beabsichtigt, die Friedhofssatzung sowie die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet zu ändern. Die Vorlage des Ordnungsamtes sieht vor, das Mitführen von Waffen und Messern jeglicher Art in bestimmten öffentlichen Bereichen zu untersagen.
Im Rahmen der Neufassung der Friedhofssatzung soll das Führen von Waffen und Messern auf städtischen Friedhöfen verboten werden, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und die Würde dieser Orte zu wahren. Die geplante Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zielt darauf ab, das Mitführen solcher Gegenstände auf Kinderspielplätzen zu untersagen. Als Begründung nennt die Verwaltung den Schutz der körperlichen Unversehrtheit von Kindern sowie die Vermeidung von Gefahren durch die Neugier von Kindern gegenüber Messern.
Die Initiative erfolgt vor dem Hintergrund der statistisch erfassten Zunahme von Messertaten in Nordrhein-Westfalen. Da die Stadt als Schulträgerin keine direkten Regelungen für den inneren Schulbetrieb treffen kann, werden die Schulen dazu angehalten, ihre Schul- und Hausordnungen so zu ergänzen, dass das Mitführen von Waffen durch Schüler, Lehrkräfte und Besucher untersagt ist. Die Entscheidung über die Neufassungen der Satzungen wird im Rat der Stadt Essen erwartet.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 01.07.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (42. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.06.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Turnhallensanierungsprogramm, 4. Sachstand 2025Zur Vorlage · 0694/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat den vierten Sachstandsbericht zum Turnhallensanierungsprogramm für das erste Halbjahr 2025 vorgelegt. Von insgesamt 143 Turn- und Sporthallen befinden sich 52 Maßnahmen in der Ausführung, im Abschluss oder wurden vorübergehend außer Betrieb genommen. Die Anzahl der Maßnahmen ist gegenüber dem Vorbericht unverändert geblieben; neue Hallen wurden nicht in das Programm aufgenommen. Zu den abgeschlossenen Projekten gehört die Einfachturnhalle des Helmholtz-Gymnasiums, während die Doppelturnhalle dort für das zweite Quartal 202<0xC2>5 erwartet wird. An der Sporthalle des Gymnasiums Essen-Nord-Ost stehen lediglich noch Restarbeiten an.
Bei einigen Standorten wie der Altfriedschule und der Hövelschule verzögern sich die Arbeiten aufgrund von Verzögerungen bei den Gebäudesanierungen. In der Realschule Am Schloss Borbeck führten notwendige Erneuerungen von Stützen und Betonsockeln sowie personelle Wechsel im Architekturbüro zu einem erhöhten Aufwand. Für zwei Hallen des Burggymnasiums am Kurfürstenplatz liegt derzeit kein Sanierungskonzept vor. Parallel dazu werden Vorlagen für die Schulneubauten der Gesamtschule Bockmühle und des Leibniz-Gymnasiums vorbereitet.
Die Gesamtkosten für die städtischen Schulturnhallen belaufen sich aktuell auf rund 212,3 Millionen Euro, was eine leichte Erhöhung gegenüber früheren Berichten darstellt. Die Verwaltung bereitet zudem das Sanierungspaket 6 vor, das unter anderem das Theodor-Heuss-Gymnasium und die Unesco Schule umfasst. Zur Steigerung der Transparenz werden die Terminplanübersichten nun auch an die Fraktionsgeschäftsstellen des Rates übermittelt und künftig werden Steckbriefe zu den Hallen veröffentlicht.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.06.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (42. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Integrierte strategische Sozialplanung für Essen: strukturelle Handlungsempfehlungen und Ergebnisse aus dem Projekt ZiQ (Zusammen im Quartier)Zur Vorlage · 0502/2025/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen hat einen Bericht zum aktuellen Stand und zur Weiterentwicklung der integrierten strategischen Sozialplanung vorgelegt. Verschiedene Gremien, darunter der Jugendhilfeausschuss sowie der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft, sollen den Sachstand zur Kenntnis nehmen und das Vorgehen zur Fortschreibung der kleinräumigen Sozialberichterstattung unterstützen. Ziel der Planung ist die Förderung der sozialen Teilhabe sowie die Identifikation sozialräumlicher Entwicklungen auf Basis einer Wissensgrundlage.
Die Koordination erfolgt durch eine Stabsstelle im Amt für Soziales und Wohnen. Die Strukturen, die aus dem Projekt „Zusammen im Quartier“ hervorgingen, wurden ab Januar 2025 in die kommunale Regelstruktur überführt. Zur Identifikation von Handlungsbedarfen wird ein sozioökonomischer Index genutzt, der die Auswahl von Fokus-Sozialräumen ermöglicht. Für das Jahr 2025 sind Altendorf und das Ostviertel vorgesehen, während für 2026 das Südostviertel und das Nordviertel festgesetzt wurden.
Ein thematischer Schwerpunkt für die Jahre 2025 und 2026 liegt auf der Prävention und Linderung von Einsamkeit. Hierzu ist am 7. Oktober 2025 ein Fachtag geplant. Die integrierte Sozialplanung dient als Instrument zur Erarbeitung von Handlungsschwerpunkten für verschiedene Fachbereiche, ersetzt jedoch keine bestehenden Fachplanungsprozesse und stellt keine direkten Finanzmittel für Maßnahmen in den Stadtteilen bereit.
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Beratungsfolge
- 03.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (60. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.06.2025 · Seniorenrat (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Integrierte kommunale Präventionsstrategie - Aktueller Stand der Vorhaben und AusblickZur Vorlage · 0570/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen sowie die zuständigen Ausschüsse nehmen den aktuellen Stand der Projekte zur integrierten kommunalen Präventionsstrategie zur Kenntnis. Die Strategie basiert auf einem Beschluss des Stadtrates vom März 2024, der Eckpunkte für die Prävention und ein neues Datenkonzept zu Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen festlegte.
Ein zentrales Element ist das Modellvorhaben in den Stadtteilen Bergeborbeck und Bochold, das im Herbst 2024 gestartet ist. Ziel ist die Entwicklung einer Struktur zur Armutsfolgenprävention für Kinder im Alter von null bis sechs Jahren, wobei der Fokus zunächst auf der Altersgruppe der unter dreijährigen Kinder liegt. Begleitet wird dieser Prozess durch eine externe Evaluation von Stephan Schmidt.
Parallel dazu wurde ein Lotsendienst in den Essener Geburtskliniken, namentlich im Uniklinikum und im Elisabeth-Krankenhaus, etabliert. Sechs Familienlotsinnen unterstützen werdende Eltern direkt vor Ort und vermitteln den Zugang zu Unterstützungsangeboten der „Frühen Hilfen“. Zudem wurden Maßnahmen zur Vernetzung verschiedener Akteure durchgeführt, darunter eine Netzwerkveranstaltung für Fachkräfte aus der Kindertagespflege und der Frühen Hilfen im November 2024 sowie ein fachbereichsübergreifender Austausch zwischen dem Jugendamt und dem Fachbereich Schule im März 2025.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Anerkennung der Lebenshilfe Essen Schulassistenz gGmbH als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII für zunächst ein Jahr.Zur Vorlage · 0096/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss soll die Anerkennung der Lebenshilfe Essen Schulassistenz gGmbH als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII beschließen. Die Anerkennung ist zunächst auf ein Jahr befristet. Mit diesem Beschlussvorschlag, der von Beigeordnetem Al Ghunsain unterzeichnet wurde, wird die neu gegründete Gesellschaft in die Trägerkategorie 6 eingeordnet.
Hintergrund des Antrags ist die Umstrukturierung bestehender Angebote des bereits als Träger anerkannten Vereins Lebenshilfe Essen e.V. Der Verein überführt seine Leistungen im Bereich der Sozialassistenz, insbesondere die Schulassistenz, in die neu geschaffene gGmbH. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Angebot zu verstetigen und weiter zu professionalisieren. Da es sich um einen notwendigen Folgeantrag aufgrund der neuen Rechtsform handelt, sollen die bestehenden Leistungen für Kinder und Jugendliche mit geistiger, körperlicher oder seelischer Behinderung fortgeführt werden.
Das Jugendamt Essen hat den Antrag geprüft und sieht keine Vorbehalte gegen die Anerkennung. Die gesetzlichen Voraussetzungen sowie die Richtlinien der Stadt Essen sind erfüllt. Während der einjährigen Befristung wird das Jugendamt den weiteren Anerkennungsprozess begleiten. Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft, der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Inklusionsbeirat werden über den Vorgang informiert.
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Beratungsfolge
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Ausblick und Planung der Kinderbildungs- und Betreuungsangebote der Stadt Essen bis 2029/2030Zur Vorlage · 0684/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen passt die Planung der frühkindlichen Bildung und Betreuung für den Zeitraum bis 2029/2030 an. Da die Zahl der Kinder im Alter von null bis sechs Jahren im zweiten Jahr in Folge gesunken ist und die stadtweite U3-Betreuungsquote von 40 Prozent erreicht wurde, erfolgt eine Neubewertung der Kapazitäten. Während in einigen Stadtteilen weiterhin ein Bedarf besteht, sind in anderen Bereichen sowie in der Kindertagespflege freie Plätze vorhanden.
Zukünftig wird bei Neubauten und Umbauten die Gruppenform I bevorzugt, die eine gemeinsame Betreuung von Kindern unter und über drei Jahren ermöglicht, um flexibler auf Bedarfsänderungen reagieren zu können. Die Bewilligung der Gruppenform II wird nur noch nach einer Einzelfallprüfung vorgenommen. In der administrativen Abwicklung werden Bedarfszusagen des Jugendamtes künftig auf eine Dauer von drei Monaten befristet und können bei Bedarf verlängert werden. Zur Verbesserung der Information für Erziehungsberechtigte sollen freie Plätze über die Plattform „Little Bird“ sowie über eine monatlich aktualisierte Liste auf der Website der Stadt Essen einsehbar sein.
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Beratungsfolge
- 09.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (35. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (33. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 11.06.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Neueinrichtung der Online-Plattform für Kulturelle Bildung „Musenkuss“ für die Stadt EssenZur Vorlage · 0596/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Kulturausschuss wird über die Neueinrichtung und den Betrieb der Online-Plattform für Kulturelle Bildung „Musenkuss“ sowie über die Mitgliedschaft im Kommunalen Musenkuss-Netzwerk entscheiden. Die Plattform soll Angebote und Informationen zur kulturellen Bildung in Essen bündeln und als digitales Serviceangebot die kommunale Vernetzung unterstützen. Durch den Beitritt zum bestehenden Netzwerk, dem bereits die Städte Düsseldorf, Köln und München angehören, sollen der Wissenstransfer und der Austausch mit anderen Kommunen gefördert werden.
Die Kooperation zielt darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen den Fachbereichen Jugend, Schule und Kultur zu verbessern und die Sichtbarkeit von Förderprogrammen sowie Ansprechpartnern zu erhöhen. Das Portal soll Institutionen wie Schulen oder Kitas dabei unterstützen, passende Angebote und Künstler zu finden, während Anbieter durch die Plattform eine zentrale Möglichkeit zur Darstellung ihrer Leistungen erhalten. Die Verwaltung der Plattform soll durch die Übernahme von Verwaltungsaufgaben durch die Stadt Düsseldorf sowie die gemeinsame Verteilung der Overheadkosten personelle und finanzielle Ressourcen in Essen schonen.
Für die Einrichtung der Webseite und des Servers sind im Jahr 2025 einmalige Kosten in Höhe von rund 18.493 Euro vorgesehen. Ab dem Jahr 2026 werden jährliche Kosten für Hosting, Wartung und Netzwerkkoordination von etwa 9.109 Euro veranschlagt. Die Umsetzung der Plattform ist in mehreren Modulen geplant, wobei der Launch des ersten Moduls für das erste Quartal 2026 angestrebt wird.
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Beratungsfolge
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.06.2025 · Kulturausschuss (36. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Analysen und Trends der Jugendberufsagentur Essen 2025/2026Zur Vorlage · 0654/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 0654/2025/4 legt das Jugendamt den Bericht „Analysen und Trends der Jugendberufsagentur Essen 2025/2026“ vor. Das Dokument beschreibt die Arbeitsweise der Jugendberufsagentur (JBA), die als regionaler Zusammenschluss aus der Agentur für Arbeit, dem JobCenter, dem Jugendamt und dem Fachbereich Schule agiert. Ziel der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit ist es, Kompetenzen und Ressourcen zu bündeln, um Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Essen Unterstützung anzubieten.
Der Bericht enthält statistische Daten sowie eine Darstellung aktueller Entwicklungen. Dabei werden Themen wie die Fluchtmigration, die Auswirkungen der Inflation auf die Wirtschaft sowie Prozesse der Identitätsentwicklung angeführt. Um auf kommunale Bedarfe reagieren zu können, wurden Arbeitsbereiche in den Komplexen Schulvermeidung und Wohnungslosigkeit ausgeweitet. Die Vorlage beschreibt zudem, dass die Funktionsweise der JBA durch die Bündelung von Institutionen eine zielgerichtete Unterstützung der Betroffenen ermöglichen soll.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss, der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft, der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Integrationsrat den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Sachstandsbericht der Fachstelle Schule-Beruf zur datenbasierten Übergangsbetrachtung nach der Sekundarstufe I (KAoA): Anschlusswege, besondere Zielgruppen, Erklärungsansätze und Aktivitäten für Jugendliche ohne AnschlussZur Vorlage · 0540/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandsbericht der Fachstelle Schule-Beruf zur datenbasierten Übergangsbetreuung nach der Sekundarstufe I befasst sich mit den Anschlusswegen und Maßnahmen für Jugendliche in Essen. Die Ausschüsse für Schule, Jugendhilfe sowie Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sollen die vorliegende Vorlage zur Kenntnis nehmen.
Die Berichterstattung dokumentiert verschiedene Aktivitäten des Programms „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) für das Jahr 2024. Das Angebot „Zukunftscheck“, eine telefonische Beratung nach den Sommerferien, verzeichnete 112 Anrufe, was einer Verdreifachung gegenüber dem Vorjahr entspricht. Im Nachvermittlungspool der Berufskollegs konnten 223 Schülerinnen und Schüler einem Bildungsgang zugeordnet werden. Auch die Informationsveranstaltung „Leg los! Plane deine Zukunft“ verzeichnete mit etwa 200 Teilnehmenden eine Verdopplung der Besucherzahlen im Vergleich zu den Vorjahren.
Gleichzeitig stieg der Anteil der Schulabgänger ohne Anschlussperspektive von 8,1 % auf 10,7 %. Als Erklärungsansätze werden unter anderem eine abnehmende Mitwirkung bestimmter Schülergruppen sowie sprachliche Hürden bei Neuzugewanderten angeführt. An Förderschulen lag die Quote der zunächst unversorgten Jugendlichen bei 17,8 %. Der Bericht stellt zudem fest, dass diese Entwicklungen zeitgleich mit einer Reduzierung von landes- und bundesgeförderten Unterstützungsmaßnahmen auftreten.
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Beratungsfolge
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Schule als sicherer Ort - UmsetzungskonzeptZur Vorlage · 0594/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll das Umsetzungskonzept „Schule als sicherer Ort“ beschließen. Die Verwaltung wurde bereits im Juni 2024 mit der Erarbeitung dieses Konzepts beauftragt. Ziel ist es, den Herausforderungen durch Gewalt und Vandalismus an Schulen zu begegnen. Das Konzept umfasst sowohl pädagogische als auch technische und bauliche Maßnahmen. Dabei werden verbindliche Standards für alle Schulen sowie optionale Maßnahmen je nach Bedarf festgelegt.
Die Grundlage der Vorlage bilden polizeiliche Kriminalstatistiken, die eine Zunahme der Gewaltkriminalität bei Kindern und Jugendlichen verzeichnen. Um einer Reduktion von Gewalt entgegenzuwirken, setzt das Konzept auf ein Zusammenspiel aus Prävention durch Schulträger und Jugendhilfe, baulichen Maßnahmen sowie ordnungsrechtlichen und polizeilichen Maßnahmen. Die Erarbeitung erfolgte in der Fachgruppe Jugend unter dem Kriminalpräventiven Rat.
Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen soll durch die Verwaltung in Form von jeweils separaten Einzelbeschlüssen erfolgen, sofern die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Zudem ist eine jährliche Überprüfung der Wirksamkeit vorgesehen, um das Konzept bei Bedarf anzupassen. Eine gesonderte Vorlage zum Thema Messergewalt an Schulen wird separat erwartet.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 11.06.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 13.AControllingbericht 1. Quartal 2025 des Fachbereichs SchuleZur Vorlage · 0783/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft befasst sich in seiner Sitzung am 11. Juni 2025 mit dem Controllingbericht des Fachbereichs Schule für das erste Quartal des Jahres 2025. Die Vorlage enthält die kumulierten Werte der entsprechenden Kennzahlen bis zum Stichtag 31. März 2025.
Mit dieser Vorlage wird eine Übersicht über die Entwicklung im Fachbereich Schule vorgelegt, welche die Zahlen zum Ende des ersten Quartals dokumentiert. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass das Gremium den Bericht lediglich zur Kenntnis nimmt. Damit ist der Vorgang als reine Information im Rahmen der parlamentarischen Kontrolle vorgesehen, ohne dass eine darüber hinausgehende Entscheidung über neue Maßnahmen oder Budgetänderungen beantragt wird. Die Vorlage wurde durch den zuständigen Beigeordneten unterzeichnet.
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Beratungsfolge
- 11.06.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.BGrundständigkeit der UNESCO-Schule bei gleichzeitigem Auslaufen des Aufbaugymnasiums ab dem Schuljahr 2026/2027Zur Vorlage · 0630/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die UNESCO-Schule in Essen soll ab dem 1. August 2026 von einem Aufbaugymnasium in ein Regelgymnasium umgewandelt werden. Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft empfiehlt diesen Beschluss, der im Rat der Stadt Essen zur Entscheidung ansteht.
Im Rahmen dieser Umstellung wird die Sekundarstufe I ab dem Schuljahr 2026/2027 beginnend mit der fünften Jahrgangsstufe sukzessive aufgebaut. Die Planung sieht eine Zweizügigkeit in der Sekundarstufe I vor, um die erforderliche Mindestgröße für den Fortbestand des Gymnasiums zu gewährleisten. Gleichzeitig werden ab diesem Zeitpunkt keine Schülerinnen und Schüler mehr ab der siebten Klasse im Sinne des Aufbaugymnasiums aufgenommen. Bestehende Jahrgänge der Klassen 8 bis 10 sowie der Sekundarstufe II werden ihren Schulbesuch unverändert fortsetzen.
Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt, dass für das erste Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2026/2027 mindestens 50 Anmeldungen für die fünfte Jahrgangsstante vorliegen. Hintergrund der Maßnahme ist das Auslaufen der Regelungen für Aufbaugymnasien im Schulgesetz NRW sowie ein steigender Bedarf an Schulplätzen in der fünften Klasse. Die Schule wird künftig als Halbtagsschule geführt. Eine Anpassung des Schulprogramms sowie eine mögliche Änderung des Schulnamens sind bereits im Prozess.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 13.C„Fortführung der landesgeförderten Schulsozialarbeit in Essen“Zur Vorlage · 0907/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Umwidmung von Mitteln zur Sicherung der landesgeförderten Schulsozialarbeit entscheiden. Konkret wird vorgeschlagen, Mittel in Höhe von 192.000 Euro aus einem Beschluss vom 29. November 2023 umzuwidmen. Diese Gelder waren ursprünglich für die Schaffung neuer Stellen vorgesehen, sollen nun jedoch für den Zeitraum vom 1. August 2025 bis zum 31. Juli 2026 eingesetzt werden, um bestehende Stellen bei freien Trägern zu sichern.
Grund für diesen Antrag ist eine neue Förderrichtlinie des Ministeriums für Schule und Bildung in Nordrhein-Westfalen. Zwar bleibt die Höhe der Landesförderung unverändert, jedoch steigen durch Inflation und Tarifsteigerungen die Arbeitgeberkosten. Dies führt dazu, dass die bisherige Finanzierung für die freien Träger der Jugendhilfe nicht mehr kostendeckend ist.
Die Umwidmung soll den Trägern pro Stelle zusätzlich 6.000 Euro zukommen lassen, um die entstandene Finanzierungslücke zu schließen. Betroffen sind Teile der insgesamt 29,6 Stellen, die von freien Trägern in Essen getragen werden. Die Maßnahme ist haushaltsneutral, da keine Erhöhung des städtischen Gesamtbetrags vorgesehen ist. Ziel des Vorschlags ist es, die bestehenden Unterstützungsangebote, insbesondere an Grundschulen, aufrechtzuerhalten.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 11.06.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 14.Beschlusskontrolle
- 15.Anträge
- 15.1Flächendeckende Alphabetisierung neuzugewanderter Schülerinnen und SchülerZur Vorlage · 0703/2025/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0703/2025 einen Antrag eingebracht, der die Erarbeitung eines Konzepts zur flächendeckenden Einrichtung zentralisierter Alphabetisierungsklassen vorsieht. Die Stadtverwaltung soll beauftragt werden, ein entsprechendes Konzept für zugewanderte Schülerinnen und Schüler zu entwickeln, die über keine grundlegenden Lese- und Schreibkenntnisse verfügen.
Nach Begründung der Fraktion ist der Unterricht in regulären Deutschklassen für diese Zielgruppe nicht zielführend, da dort zu unterschiedliche Lernniveaus aufeinandertreffen. Zentralisierte Klassen an ausgewählten Schulen mit entsprechender Infrastruktur und qualifiziertem Personal sollen stattdessen spezielle Methoden und intensive phonetische Übungen ermöglichen. Durch diese individuelle Förderung soll der Übergang in reguläre Klassen nach erfolgreicher Alphabetisierung strukturiert begleitet werden.
Die Maßnahme zielt darauf ab, Bildungsbenachteiligung sowie Schulverweigerung vorzubeugen und die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu sichern. Der Antrag durchläuft die Beratung in den Ausschüssen für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie im Integrationsrat, bevor eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen erfolgt.
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Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — Von Antragsteller zurückgezogen
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.09.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.09.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (34. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 11.06.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (32. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - 16.Mitteilungen und Anfragen
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 17.Bestellung eines Erbbaurechts in Essen-SteeleErgebnis: Kenntnis genommen
- 18.Besetzung der Stelle der Schulleitung an der Schule Gerschede, städt. GrundschuleErgebnis: Kenntnis genommen
- 19.Besetzung der Stelle der Schulleitung an der Schule im Bergmannsfeld, städt. GrundschuleErgebnis: Kenntnis genommen
- 20.Besetzung der Stelle der stellvertretenden Schulleitung an der Kantschule, städt. GrundschuleErgebnis: Kenntnis genommen
- 21.Mitteilungen
- 22.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil