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Vorlage

„Fortführung der landesgeförderten Schulsozialarbeit in Essen“

0907/2025/4 02.07.2025 Schule

🟢 Beschlossen 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Essen soll über die Umwidmung von Mitteln zur Sicherung der landesgeförderten Schulsozialarbeit entscheiden. Konkret wird vorgeschlagen, Mittel in Höhe von 192.000 Euro aus einem Beschluss vom 29. November 2023 umzuwidmen. Diese Gelder waren ursprünglich für die Schaffung neuer Stellen vorgesehen, sollen nun jedoch für den Zeitraum vom 1. August 2025 bis zum 31. Juli 2026 eingesetzt werden, um bestehende Stellen bei freien Trägern zu sichern.

Grund für diesen Antrag ist eine neue Förderrichtlinie des Ministeriums für Schule und Bildung in Nordrhein-Westfalen. Zwar bleibt die Höhe der Landesförderung unverändert, jedoch steigen durch Inflation und Tarifsteigerungen die Arbeitgeberkosten. Dies führt dazu, dass die bisherige Finanzierung für die freien Träger der Jugendhilfe nicht mehr kostendeckend ist.

Die Umwidmung soll den Trägern pro Stelle zusätzlich 6.000 Euro zukommen lassen, um die entstandene Finanzierungslücke zu schließen. Betroffen sind Teile der insgesamt 29,6 Stellen, die von freien Trägern in Essen getragen werden. Die Maßnahme ist haushaltsneutral, da keine Erhöhung des städtischen Gesamtbetrags vorgesehen ist. Ziel des Vorschlags ist es, die bestehenden Unterstützungsangebote, insbesondere an Grundschulen, aufrechtzuerhalten.

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