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Vorlage

Anerkennung der Lebenshilfe Essen Schulassistenz gGmbH als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII für zunächst ein Jahr.

0096/2025/4 26.06.2025 Jugendamt

🟢 Beschlossen 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) · Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Jugendhilfeausschuss soll die Anerkennung der Lebenshilfe Essen Schulassistenz gGmbH als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII beschließen. Die Anerkennung ist zunächst auf ein Jahr befristet. Mit diesem Beschlussvorschlag, der von Beigeordnetem Al Ghunsain unterzeichnet wurde, wird die neu gegründete Gesellschaft in die Trägerkategorie 6 eingeordnet.

Hintergrund des Antrags ist die Umstrukturierung bestehender Angebote des bereits als Träger anerkannten Vereins Lebenshilfe Essen e.V. Der Verein überführt seine Leistungen im Bereich der Sozialassistenz, insbesondere die Schulassistenz, in die neu geschaffene gGmbH. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Angebot zu verstetigen und weiter zu professionalisieren. Da es sich um einen notwendigen Folgeantrag aufgrund der neuen Rechtsform handelt, sollen die bestehenden Leistungen für Kinder und Jugendliche mit geistiger, körperlicher oder seelischer Behinderung fortgeführt werden.

Das Jugendamt Essen hat den Antrag geprüft und sieht keine Vorbehalte gegen die Anerkennung. Die gesetzlichen Voraussetzungen sowie die Richtlinien der Stadt Essen sind erfüllt. Während der einjährigen Befristung wird das Jugendamt den weiteren Anerkennungsprozess begleiten. Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft, der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Inklusionsbeirat werden über den Vorgang informiert.

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