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Vorlage

Umsetzung des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz): hier: Fortführung des Vergabeverfahrens der Landeszuschüsse für Kindertageseinrichtungen mit einem besonders hohen Anteil von Kindern mit Förderbedarf ge

0551/2025/4 18.06.2025 Jugendamt

🟢 Beschlossen 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) · Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Fortführung des Vergabeverfahrens für Landeszuschüsse an Kindertageseinrichtungen im Kitajahr 2025/2026. Die Mittel sind für Einrichtungen mit einem besonders hohen Anteil an Kindern mit Förderbedarf, insbesondere im Bereich der Sprachbildung, vorgesehen. Das Programm „plusKITA – der Essener Weg“ ist Teil eines fachübergreifenden Konzepts zur armutssensiblen Arbeit in Kitas und beinhaltet unter anderem Teamfortbildungen sowie den Einsatz von Fachkräften und Familiencoaches.

Da eine Neuregelung der Landesförderungen durch die Revision des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) bislang aussteht, wird das bestehende Verfahren vorerst beibehalten. Anpassungen ergeben sich lediglich durch die Festlegung eines Mindestbetrags pro Einrichtung in Höhe von etwa 37.955 Euro sowie durch Veränderungen bei der Anzahl der teilnehmenden Einrichtungen aufgrund von Schließungen. Für das Kitajahr 2025/2026 steht der Stadt Essen ein Gesamtzuschuss von rund 6,5 Millionen Euro zur Verfügung, von dem 132 Kindertageseinrichtungen profitieren. Davon entfallen allein auf den städtischen Träger etwa 1,8 Millionen Euro für 36 Einrichtungen. Eine Abstimmung über das künftige Vergabeverfahren und die konzeptionelle Ausrichtung soll im Herbst oder Winter 2025 gemeinsam mit den Kitaträgern erfolgen.

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