Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 27 über die Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses vom 01.04.2025
- 1.ANiederschrift Nr. 25 über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 11.02.2025
- 2.Anerkennung der Lebenshilfe Essen Schulassistenz gGmbH als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII für zunächst ein Jahr.Zur Vorlage · 0096/2025/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss soll die Anerkennung der Lebenshilfe Essen Schulassistenz gGmbH als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII beschließen. Die Anerkennung ist zunächst auf ein Jahr befristet. Mit diesem Beschlussvorschlag, der von Beigeordnetem Al Ghunsain unterzeichnet wurde, wird die neu gegründete Gesellschaft in die Trägerkategorie 6 eingeordnet.
Hintergrund des Antrags ist die Umstrukturierung bestehender Angebote des bereits als Träger anerkannten Vereins Lebenshilfe Essen e.V. Der Verein überführt seine Leistungen im Bereich der Sozialassistenz, insbesondere die Schulassistenz, in die neu geschaffene gGmbH. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Angebot zu verstetigen und weiter zu professionalisieren. Da es sich um einen notwendigen Folgeantrag aufgrund der neuen Rechtsform handelt, sollen die bestehenden Leistungen für Kinder und Jugendliche mit geistiger, körperlicher oder seelischer Behinderung fortgeführt werden.
Das Jugendamt Essen hat den Antrag geprüft und sieht keine Vorbehalte gegen die Anerkennung. Die gesetzlichen Voraussetzungen sowie die Richtlinien der Stadt Essen sind erfüllt. Während der einjährigen Befristung wird das Jugendamt den weiteren Anerkennungsprozess begleiten. Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft, der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Inklusionsbeirat werden über den Vorgang informiert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 3.Ordnungsamt -Verkehrsüberwachung- Berichterstattung zur Schulwegsicherung 2024Zur Vorlage · 0072/2025/3 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Das Ordnungsamt hat einen Bericht über die Ergebnisse der Verkehrsüberwachung zur Schulwegsicherung für das Jahr 2024 vorgelegt. Die Vorlage, die von Beigeordnetem Kromberg unterzeichnet wurde, dokumentiert die Maßnahmen im Bereich des fließenden und ruhenden Verkehrs im Umfeld von Schulen. Ziel der Überwachungen ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit für Kinder durch die Einhaltung von Geschwindigkeitsbeschränkungen sowie das Verhindern von Parkverstößen, welche Sichtachsen beeinträchtigen könnten.
Nach Angaben des Ordnungsamtes wurden die im Konzept „Essen, Großstadt für Kinder“ festgelegten Zielvorgaben erreicht. Bei der Überwachung des fließenden Verkehrs fanden 3.444 Kontrollen im Schulumfeld statt, was einem Anteil von 39,82 % an den Gesamteinsätzen im Stadtgebiet entspricht und damit über dem angestrebten Wert von 20 % liegt. Die Geschwindigkeitsübertretungsquote lag bei den Schulwegen mit 3,43 % unter der Zielmarke von 10 %.
Im Bereich des ruhenden Verkehrs wurden 1.177 Einsätze an Schulen durchgeführt. Mit einem Anteil von 17,33 % an den Gesamtkontrollen wurde auch hier das Ziel von mindestens 15 % erreicht. Ergänzend wird in der Vorlage auf eine stadtweite durchschnittliche Geschwindigkeitsübertretungsquote von etwa 3,9 % hingewiesen. Die Berichterstattung dient der Kenntnisnahme in verschiedenen Ausschüssen und Bezirksvertretungen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (35. Sitzung)
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 21.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 3.AÄnderung der Friedhofssatzung der Stadt Essen sowie der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Essen hier: Maßnahmen zur Steigerung der Sicherheit im StadtgebietZur Vorlage · 0864/2025/3 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen beabsichtigt, die Friedhofssatzung sowie die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet zu ändern. Die Vorlage des Ordnungsamtes sieht vor, das Mitführen von Waffen und Messern jeglicher Art in bestimmten öffentlichen Bereichen zu untersagen.
Im Rahmen der Neufassung der Friedhofssatzung soll das Führen von Waffen und Messern auf städtischen Friedhöfen verboten werden, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und die Würde dieser Orte zu wahren. Die geplante Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zielt darauf ab, das Mitführen solcher Gegenstände auf Kinderspielplätzen zu untersagen. Als Begründung nennt die Verwaltung den Schutz der körperlichen Unversehrtheit von Kindern sowie die Vermeidung von Gefahren durch die Neugier von Kindern gegenüber Messern.
Die Initiative erfolgt vor dem Hintergrund der statistisch erfassten Zunahme von Messertaten in Nordrhein-Westfalen. Da die Stadt als Schulträgerin keine direkten Regelungen für den inneren Schulbetrieb treffen kann, werden die Schulen dazu angehalten, ihre Schul- und Hausordnungen so zu ergänzen, dass das Mitführen von Waffen durch Schüler, Lehrkräfte und Besucher untersagt ist. Die Entscheidung über die Neufassungen der Satzungen wird im Rat der Stadt Essen erwartet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 01.07.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (42. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.06.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 3.BOrdnungsbehördlicher Jugendschutz 2024Zur Vorlage · 0869/2025/3 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht des Ordnungsamtes zum ordnungsbehördlichen Jugendschutz für das Jahr 2024 dokumentiert die durchgeführten Kontrollmaßnahmen in Essen. Im Berichtszeitraum wurden insgesamt 1.111 Betriebskontrollen durchgeführt, wobei der Schwerpunkt auf Konzessionskontrollen und der Bekämpfung von Kriminalität lag. Neben regelmäßigen Überprüfungen in Gaststätten und Shisha-Bars fanden auch Kontrollen an öffentlichen Plätzen sowie bei Großveranstaltungen wie dem Pfingst-Open-Air Werden statt. Im Rahmen dieser Maßnahmen wurden 63 Minderjährige ermittelt, was zu 26 Ermittlungsverfahren gegen Gewerbetreibende führte. Aufgrund von Beobachtungen und Bürgerbeschwerden zum Konsum von Lachgas plant die Stadt Essen, die ordnungsbehördliche Verordnung um ein Verbot der Abgabe an Minderjährige zu erweitern. Zudem wurden 13 Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen den Jugendschutz, etwa durch die unzulässige Abgabe von Tabak oder Alkohol, eingeleitet.
Ein weiterer Bestandteil des Berichts betrifft die Schulzuführungen. Im Jahr 2024 wurden insgesamt 151 Fälle von zwangsweiser Schulzuführung dokumentiert, was einem Anstieg von 28 Fällen gegenüber dem Vorjahr entspricht. Davon basierten 104 Anträge auf Schulpflichtverletzung direkt auf Meldungen der Schulen für Schüler mit Wohnsitz in Essen. Weitere 47 Zuführungen erfolgten durch den Kommunalen Ordnungsdienst nach Feststellungen bei Streifendiensten. Die Altersgruppe der betroffenen Personen lag zwischen 6 und 17 Jahren, wobei die Anträge von verschiedenen Schulformen, insbesondere Grund-, Förder- und Hauptschulen, gestellt wurden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 3.COrdnungsbehördliche Verordnung über das Verbot des Verkaufs sowie der Ab- und Weitergabe von Distickstoffmonoxid ("Lachgas") an Minderjährige in der Stadt EssenZur Vorlage · 0870/2025/3 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung von Essen plant die Einführung einer ordnungsbehördlichen Verordnung, die den Verkauf sowie die Abgabe und Weitergabe von Distickstoffmonoxid, auch bekannt als Lachgas, an Minderjährige untersagt. Der entsprechende Beschlussvorschlag durchläuft derzeit verschiedene Gremien, darunter den Jugendhilfeausschuss und den Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung, bevor er am 2. Juli 2025 im Rat der Stadt Essen zur Entscheidung vorgelegt wird.
Hintergrund der Vorlage ist die zunehmende Nutzung von Lachgas als inhalative Droge durch Jugendliche und junge Erwachsene in Essen. Da das Gas derzeit als technisches Produkt frei verkäuflich ist, sieht die Verwaltung eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Das Gesundheitsamt sowie medizinische Fachgesellschaften verweisen auf gesundheitliche Risiken, die von Schwindel über Sauerstoffmangel bis hin zu neurologischen Schäden wie Lähmungserscheinungen reichen können. In der Stadt wurden bereits leere Gasbehälter an verschiedenen öffentlichen Orten, etwa im Stadtgarten oder im Christinenpark, gefunden.
Die geplante Verordnung soll den Schutz von Kindern und Jugendlichen stärken, indem sie den Erwerb und die Weitergabe des Gases an diese Altersgruppe verbietet. Verstöße gegen diese Regelung, sowohl vorsätzliche als auch fahrlässige Handlungen, sollen mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden können.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 4.Integriertes Entwicklungskonzept "Zukunft.Essen.Innenstadt"Zur Vorlage · 0084/2025/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll das Integrierte Entwicklungskonzept (IEK) „Zukunft.Essen.Innenstadt“ beschließen. Die Vorlage sieht ein Gesamtvolumen von 20.550.000 Euro für die Umsetzung der Leitprojekte vor, wobei voraussichtlich 13.230.000 Euro durch Fördermittel und 7.320.000 Euro durch einen Eigenanteil gedeckt werden sollen. Die Kosten gliedern sich in 15.200.000 Euro für investive Maßnahmen sowie 5.350.000 Euro für konsumtive Maßnahmen. Zudem wird die Aufnahme der notwendigen Mittel in die Haushaltsplanungen ab dem Jahr 2027 beantragt.
Das Konzept legt die Gebietsabgrenzung für den Bereich „Innenstadt“ fest und basiert auf einem im November 2023 beschlossenen Leitbild mit den Schwerpunkten „Grün“, „Durchmischt“ und „Gemeinschaftlich“. Im Rahmen von Beteiligungsformaten, wie einem Innenstadt-Dialog und digitalen Angeboten, wurden rund 400 Projektvorschläge gesammelt. Das Maßnahmenpaket umfasst insgesamt 37 Projekte, die in 22 Leitprojekte mit hoher Priorität und 15 Zukunftsprojekte unterteilt sind.
Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Förderanträge beim zuständigen Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen einzureichen. Zudem soll die planerische Vorbereitung erster Projekte, wie etwa das „Grün-blaue Innenstadtband“ oder die Umgestaltung des Marktkirchenumfelds, fortgesetzt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Kulturausschuss (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen mit den Änderungen aus dem Antrag 0934/2025/CDU/GRÜNE
- 01.07.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (42. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 25.06.2025 · Seniorenrat (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen mit den Änderungen/Ergänzungen gem. Antrag 0934/2025/CDU/GRÜNE
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — mehrheitlich mit den im Antrag 0934/2025/CDU/GRÜNE aufgeführten Änderungen bzw. Ergänzungen empfohlen
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung im Rat unter Berücksichtigung der Änderung des neuen Beschlusses des Antrags 0934/2025/CDU/GRÜNE
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 03.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (28. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.05.2025 · Inklusionsbeirat (16. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung des Inklusionsbeirates
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.05.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (31. Sitzung) — zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.05.2025 · Kulturausschuss (35. Sitzung) — zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 07.05.2025 · Seniorenrat (35. Sitzung) — nach Beratung Empfehlungsbeschluss in 36. Sitzung verschoben.
- 06.05.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 29.04.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (45. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung) — abgesetzt/vertagt; Behandlung im ASPB am 15.05.2025
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.04.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.04.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — Abgesetzt und zur Beschlussfassung in die AVM-Sitzung am 22.05.2025 vertragt.
- 26.03.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (27. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.03.2025 · Kulturausschuss (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (44. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.03.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (39. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 11.03.2025 · Jugendhilfeausschuss (26. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 4.1Änderungsantrag TOP: Integriertes Entwicklungskonzept "Zukunft.Essen.Innenstadt"Zur Vorlage · 0794/2025/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat mit der Vorlage 0794/2025 einen Antrag auf Änderung des Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) „Zukunft.Essen.Innenstadt“ gestellt. Der Antrag sieht vor, fünf spezifische Leitprojekte in ihrer Priorisierung von der Kategorie B in die Kategorie A hochzustufen.
Betroffen sind die Maßnahmen zum Grünen Innenstadtring, die Potentialanalyse „Wohnen in der Innenstadt“, die Mikro-Bauaustellung mit experimentellen Wohnformen sowie das Stadtteil- und Begegnungszentrum und die Sport- und Bewegungsangebote in der Innenstadt. Zur Durchführung der Planungsmaßnahmen wird beantragt, ab dem Jahr 2026 Stellen aus dem Zentralbudget für strategische Personalmaßnahmen einzurichten.
Die Begründung des Antrags legt dar, dass für die Realisierung langfristiger Ziele, wie etwa den Grünen Ring bis zum Jahr 2040, bereits frühzeitige Planungen erforderlich sind. Zudem wird angeführt, dass die Klärung bau- und planungsrechtlicher Fragen für ein differenziertes Wohnraumangebot zeitnah erfolgen sollte. Die Einrichtung eines Stadtteil- und Begegnungszentrums sowie die Förderung von Sportangeboten werden als Maßnahmen zur Stärkung der Innenstadt und zur Unterstützung der Jugend angeführt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Kulturausschuss (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 01.07.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (42. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 25.06.2025 · Seniorenrat (36. Sitzung) — einstimmig nicht empfohlen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — kein Beschluss gefasst; durch Beschlussfassung erledigt
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (28. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.05.2025 · Inklusionsbeirat (16. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung des Inklusionsbeirates
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.05.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (31. Sitzung) — zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 4.2Integriertes Entwicklungskonzept "Zukunft.Essen.Innenstadt" (DS 0084/2025/7) Hier: Änderung der BeschlussfassungZur Vorlage · 0934/2025/CDU/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne im Rat der Stadt Essen haben einen Antrag zur Änderung der Beschlussfassung des Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) „Zukunft.Essen.Innenstadt“ vorgelegt. Der Antrag sieht vor, das IEK als städtebauliches Entwicklungskonzept sowie zur Festlegung eines Stadtumbaugebietes gemäß § 171b BauGB zu nutzen und die Gebietsabgrenzung für den Bereich „Innenstadt“ festzulegen.
Die Stadtverwaltung soll beauftragt werden, zwei spezifische Leitprojekte innerhalb des Gebiets zu erarbeiten: ein Projekt zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit sowie ein Projekt zur Erweiterung der Arbeit mit Drogenabhängigen, etwa durch Präventionsmaßnahmen. Die Realisierung dieser und weiterer Zukunftsprojekte soll einer separaten Beratung und Beschlussfassung im Rat bedürfen. Für die Umsetzung der Leitprojekte wird ein Gesamtvolumen von 20.550.000 Euro veranschlagt, wobei voraussichtlich 13.230.000 Euro aus Fördermitteln und 7.320.000 Euro aus Eigenanteilen stammen sollen. Die erforderlichen Mittel sollen in die Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2027 und die Folgejahre aufgenommen werden.
Des Weiteren wird die Verwaltung angewiesen, beim zuständigen Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Förderanträge zur Kofinanzierung einzureichen. Zudem sollen bestehende Vorhaben wie das „Grünblaue Innenstadtband“ und die Umgestaltung des Marktkirchenumfelds planerisch weiter vorbereitet werden, beispielsweise durch die Durchführung von Wettbewerbsverfahren.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Kulturausschuss (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 01.07.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (42. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 25.06.2025 · Seniorenrat (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 5.Quartier der Generationen - Bau- und Baubeginnbeschluss BodenmanagementZur Vorlage · 0403/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn für das Teilprojekt 2 des „Quartiers der Generationen“ beschließen. Dabei geht es um das Bodenmanagement sowie Klimaschutzmaßnahmen auf einer Fläche von insgesamt 20.800 m² im Bereich Jahnstraße/Germaniastraße. Die Betriebsleitung der Sport- und Bäderbetriebe Essen wird beauftragt, die Planungen für die Bodenaufbereitung, die Modellierung des Geländes sowie die Baufeldfreimachung gemäß den Leistungsphasen 4 bis 9 fortzuführen.
Die Maßnahmen sind notwendig, um die Entwässerung im Plangebiet sicherzustellen und Altlasten zu behandeln. Aufgrund von Schwermetallverunreinigungen in der Tragschicht ist ein Bodenaustausch in einer Tiefe von etwa 1,40 Metern erforderlich. Zudem muss das Gelände um circa einen Meter aufgeschüttet werden, um Überflutungsrisiken aus einer ehemaligen Bachaue zu minimieren und die Entwässerung nach Vorgaben der Stadtwerke Essen zu gewährleisten. Die veranschlagten Kosten für die Planungs- und Baukosten belaufen sich auf 8.292.594 Euro brutto.
Das Projekt ist Teil einer größeren Entwicklung, die Wohnbebauung, eine Sporthalle sowie eine Kindertagesstätte umfasst. Im Rahmen der Erschließung müssen zudem Versorgungsleitungen für das Fernwärmenetz und eine Gasleitung verlegt werden. Der Beginn des Bodenmanagements ist für Juni 2025 geplant, wobei die Fertigstellung bis Mai 2026 angestrebt wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.05.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (41. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Bürgerpark Kuhlhoffstraße Planungen zu den Gebäuden und zukünftiges BetreiberkonzeptZur Vorlage · 0384/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen die Verwaltung beauftragt, ein Betreiberkonzept für den Bürgerpark Kuhlhoffstraße zu entwickeln. Dieses soll gemeinsam mit der Jugendhilfe Essen gGmbH erarbeitet und inklusive einer konkreten Finanzierung vorgestellt werden. Im Zuge dessen sollen die Planungskosten für die Leistungsphasen 1 bis 3 von bisher 195.000 Euro für Grünflächen um 666.500 Euro für Gebäude auf insgesamt 861.500 Euro erhöht werden. Zudem soll die GVE Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH als Generalplanerin mit der Umsetzung beauftragt werden.
Die zukünftige Betreuung des Parks durch die Jugendhilfe Essen gGmbH soll Synergien zu den bereits in der Nachbarschaft befindlichen Einrichtungen nutzen. Der Betrieb wird dabei in vier Phasen unterteilt. Während der Sanierung der Parkflächen, die voraussichtlich bis zum zweiten Halbjahr 2026 andauert, bleibt die Skateanlage nutzbar, während der restliche Park aus Gründen der Verkehrssicherung geschlossen wird. Nach Abschluss der Gebäudearbeiten, deren Fertigstellung für Anfang 2028 vorgesehen ist, soll die vollständige Betreiberschaft durch die gGmbH übernommen werden.
Die Sanierung der Gebäude ist für eine langfristige Nutzung notwendig und wird auf einen Kostenrahmen von etwa acht Millionen Euro geschätzt. Geplant ist die Umgestaltung der Flächen für die Kinder-, Jugend- und Familienarbeit, unter anderem mit Seminar- und Gruppenräumen sowie einer Küche. Das ehemalige Wohnhaus des Parkhausmeisters soll künftig als Verwaltungsgebäude mit Büroräumen und Lagerräumen dienen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (41. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 20.05.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (41. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 06.05.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (40. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Sachstand Skater-, Bike- und Calisthenics-Anlagen für JedermannZur Vorlage · 0822/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen hat einen Sachstandbericht zur Entwicklung von Skater-, Bike- und Calisthenics-Anlagen vorgelegt. Ziel ist es, in jedem Stadtgebiet mindestens ein öffentlich zugängliches Sportangebot für die Altersgruppe der 14 bis 19-Jährigen bereitzustellen. Dies soll durch die Erweiterung bestehender Anlagen sowie die Schaffung neuer Flächen erreicht werden.
Die Planung umfasst die Identifizierung verschiedener Trendsportarten wie Parkour, Pumptrack und Calisthenics sowie eine Analyse vorhandener und potenzieller Flächen im Stadtgebiet. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Einbindung der künftigen Nutzergruppen in den Planungsprozess. Für die Jahre 2025 und 2026 stehen dem Fachbereich 67 jeweils 280.000 Euro an investiven Mitteln zur Verfügung. Aufgrund von Verzögerungen bei der Personalbesetzung im Bereich der Planung konnten neue Stellen erst Anfang 2025 besetzt werden.
Konkrete Projekte sind bereits in verschiedenen Stadtbezirken in Planung. Im Stadtbezirk II wird die Sportanlage Schillerwiese zu einer vereinsunabhängigen Freizeitanlage umgebaut, die unter anderem Beachvolleyball und eine Boulderwand enthalten soll. Im Stadtbezirk V ist im Bereich Emscherpark die Errichtung einer Funsportanlage mit Pumptrack- und Parkour-Elementen bis Oktober 2025 vorgesehen. Zudem wird der Bürgerpark Kuhlhoffstraße saniert, wobei die Nutzung der Skateanlage während der Bauphase aufrechterhalten werden soll. Im Stadtbezirk VII ist für das Jahr 2025 eine Calisthenics-Anlage im Grünzug Bergmannsfeld geplant.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.06.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (42. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.AIntegrierte strategische Sozialplanung für Essen: strukturelle Handlungsempfehlungen und Ergebnisse aus dem Projekt ZiQ (Zusammen im Quartier)Zur Vorlage · 0502/2025/5 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen hat einen Bericht zum aktuellen Stand und zur Weiterentwicklung der integrierten strategischen Sozialplanung vorgelegt. Verschiedene Gremien, darunter der Jugendhilfeausschuss sowie der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft, sollen den Sachstand zur Kenntnis nehmen und das Vorgehen zur Fortschreibung der kleinräumigen Sozialberichterstattung unterstützen. Ziel der Planung ist die Förderung der sozialen Teilhabe sowie die Identifikation sozialräumlicher Entwicklungen auf Basis einer Wissensgrundlage.
Die Koordination erfolgt durch eine Stabsstelle im Amt für Soziales und Wohnen. Die Strukturen, die aus dem Projekt „Zusammen im Quartier“ hervorgingen, wurden ab Januar 2025 in die kommunale Regelstruktur überführt. Zur Identifikation von Handlungsbedarfen wird ein sozioökonomischer Index genutzt, der die Auswahl von Fokus-Sozialräumen ermöglicht. Für das Jahr 2025 sind Altendorf und das Ostviertel vorgesehen, während für 2026 das Südostviertel und das Nordviertel festgesetzt wurden.
Ein thematischer Schwerpunkt für die Jahre 2025 und 2026 liegt auf der Prävention und Linderung von Einsamkeit. Hierzu ist am 7. Oktober 2025 ein Fachtag geplant. Die integrierte Sozialplanung dient als Instrument zur Erarbeitung von Handlungsschwerpunkten für verschiedene Fachbereiche, ersetzt jedoch keine bestehenden Fachplanungsprozesse und stellt keine direkten Finanzmittel für Maßnahmen in den Stadtteilen bereit.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 03.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (60. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.06.2025 · Seniorenrat (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Sachstandsbericht zum Handlungskonzept "Gemeinsam gegen Rechtsextremismus und Rassismus"Zur Vorlage · 0556/2025/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen erhält einen Sachstandsbericht zur Umsetzung des Handlungskonzeptes „Gemeinsam gegen Rechtsextremismus und Rassismus“. Das im November 2023 beschlossene Konzept umfasst verschiedene Handlungsfelder wie Schule, Jugendarbeit, Sport und Kultur. Die Umsetzung wird maßgeblich durch das Landesförderprogramm „NRWeltoffen“ finanziert, dessen Förderperiode bis Ende 2025 läuft.
Ein zentraler Bestandteil ist der Initiativenfonds, der Mikroprojekte von Vereinen und Organisationen unterstützt. Nachdem die Fördersumme pro Träger im Jahr 2024 auf 2.000 Euro angehoben wurde, konnten im vergangenen Jahr Projekte in den Bereichen Schule und Jugendarbeit realisiert werden, die über 1.200 Personen erreichten. Ergänzt wird das Programm durch die jährlichen Internationalen Wochen gegen Rassismus, die mit Podiumsdiskussionen und Informationskampagnen durchgeführt werden.
Weitere Maßnahmen umfassen Gedenkveranstaltungen, etwa zum Brandanschlag in Solingen, sowie Fortbildungen für städtische Beschäftigte im Bereich Diversity und interkulturelle Kompetenz. Zudem bietet das Kommunale Integrationszentrum Beratungsleistungen für Betroffene von Diskriminierung an. Für die Zukunft ist die Einführung eines Newsletters geplant, um über lokale Aktivitäten zu informieren, sowie die Durchführung weiterer Fachtage für verschiedene Berufsgruppen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.05.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.05.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.05.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.05.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.05.2025 · Kulturausschuss (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Erlass der Satzung über die Erhebung der Beherbergungssteuer in der Stadt Essen (Beherbergungssteuersatzung)Zur Vorlage · 0116/2025/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Einführung einer Beherbergungssteuersatzung mit Wirkung zum 1. August 2025. Die Maßnahme dient der Ertragsseite des Haushalts, um einen Ausgleich ab dem Jahr 2025 zu erreichen. Im Doppelhaushalt 2025/2026 sind hierfür Einnahmen von 3,5 Millionen Euro für das Jahr 20erm 5 und 7,0 Millionen Euro für das Jahr 2026 vorgesehen. Die Steuer beträgt 5 Prozent des Bruttoübernachtungspreises pro Gast, ist jedoch auf maximal 9,00 Euro pro Person und Tag begrenzt.
Gegenstand der Steuer sind verschiedene Beherbergungsbetriebe wie Hotels, Pensionen, Campingplätze sowie private Unterkünfte über Online-Plattformen. Ausgenommen von der Steuerpflicht sind Übernachtungen zum Grundbedarf des Wohnens, etwa in Krankenhäusern oder Flüchtlingseinrichtungen, sowie schulische Bildungsveranstaltungen für Personen bis 27 Jahre und deren Begleitpersonen. Während die Steuerlast den Gast trifft, sind die Betreiber zur Einziehung und Abführung verpflichtet. Bestehende Betriebe müssen sich bis zum 1. September 2025 elektronisch bei der Stadt registrieren.
Um einen gleichmäßigen Vollzug zu gewährleisten und ein Vollzugsdefizit zu vermeiden, strebt die Verwaltung den Aufbau von Personal im Umfang von 3,0 Vollzeitäquivalenten an, wobei im ersten Jahr zusätzlicher Bedarf für die Organisation besteht. Die Kosten für die Softwareentwicklung belaufen sich einmalig auf etwa 20.000 Euro, während die jährlichen Sachkosten für Hard- und Software rund 88.000 Euro betragen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.06.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.1Erlass der Satzung über die Erhebung der Beherbergungssteuer in der Stadt Essen (Beherbergungssteuersatzung) Hier: Änderungsantrag der SPD-FraktionZur Vorlage · 0888/2025/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0888/2025/SPD einen Änderungsantrag zur Satzung über die Erhebung der Beherbungungssteuer in Essen eingebracht. Der Antrag sieht vor, die bestehende Deckelung der Steuer ersatzlos zu streichen. Konkret soll in § 4 der Satzung der Satz entfernt werden, wonach die Beherbergungssteuer begrenzt ist, sofern der Höchstsatz von 9 Euro pro Tag überschritten wird.
Die Fraktion begründet das Vorhaben damit, dass ein proportionaler Steuertarif auf den Übernachtungspreis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entspreche und somit die Steuergerechtigkeit fördere. Eine Deckelung des Betrags sei nicht erforderlich, da Zimmerpreise, die einen Betrag von 180 Euro pro Nacht überschreiten, bereits dem gehobenen oder Luxussegment zuzuordnen seien. Zudem soll durch den Verzicht auf die Begrenzung der Verwaltungsaufwand für die Hotellerie verringert werden.
Der Antrag wird zunächst im Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus sowie im Haupt- und Finanzausschuss beraten und zur Empfehlung vorgelegt. Die Entscheidung über die Änderung der Satzung obliegt dem Rat der Stadt Essen. Die Ausschüsse für Jugendhilfe sowie für Schule, Bildung und Wissenschaft sollen den Antrag zur Kenntnisnahme erhalten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.06.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Controllingbericht U25 des Fachbereiches 56 - JobCenter für das I. Quartal 2025Zur Vorlage · 0452/2025/5 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht des JobCenters Essen zum ersten Quartal 2025 für die Altersgruppe unter 25 Jahren wurde dem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt. Im Fokus stehen dabei die Auswirkungen der Fluchtbewegung aus der Ukraine, deren Betroffene seit Juni 2022 Leistungen nach dem SGB II beziehen können. Im ersten Quartal 2025 wurden durchschnittlich 6.454 Personen in 3.360 Bedarfsgemeinschaften betreut. Die kommunalen Aufwendungen für Unterkunft, Heizung sowie Bildung und Teilhabe belaufen sich auf rund 6,0 Millionen Euro, wovon etwa 3,8 Millionen Euro durch Bundeserstattungen gedeckt werden.
Während die Zahl der U25-Personen aus den neun zugangsstärksten Nicht-EU-Ländern im Vergleich zum Vorjahr um 3,7 % sank, stieg die Anzahl der Personen aus der Ukraine um 142 an. Die Arbeitslosenquote der U25-Jährigen in Essen lag im März 2025 bei 8,6 %, gegenüber 8,1 % im Vorjahresmonat. Bei den arbeitslosen Jugendlichen weisen 43,2 % keinen Schulabschluss und 93,4 % keine abgeschlossene Berufsausbildung auf. Dennoch verzeichnete das JobCenter einen Anstieg der Integrationsquote um 51,2 % gegenüber dem Vorjahreswert.
Der Bericht thematisiert zudem gesetzliche Änderungen für das Jahr 2025, wie die Erhöhung des Sofortzuschlags auf 25 Euro sowie die veränderte Zuständigkeit bei der beruflichen Weiterbildung und Rehabilitation, die seit Januar 2025 primär bei den Agenturen für Arbeit liegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Eingliederungsbericht des Fachbereiches 56 - JobCenter für das Jahr 2024Zur Vorlage · 0826/2025/5 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Fachbereich 56 – JobCenter Essen hat den Eingliederungsbericht für das Jahr 2024 vorgelegt. Das Dokument beschreibt die im vergangenen Jahr angewandten Strategien, um erwerbsfähige Leistungsberechtigte in den Arbeitsmarkt zu integrieren und die Abhängigkeit von staatlichen Leistungen zu verringern. Zudem enthält der Bericht eine Bewertung der durch den kommunalen Träger erzielten Ergebnisse.
Die Vorlage ist für die Kenntnisnahme in mehreren Gremien vorgesehen. Der Jugendhilfeausschuss wird den Bericht in seiner Sitzung am 10. Juni 2025 behandeln. Im Anschluss daran findet die Berichterstattung im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration am 17. Juni 2025 sowie im Integrationsrat am 18. Juni 2025 statt.
Die Veröffentlichung des Berichts erfolgt im Rahmen eines standardisierten Verfahrens durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), welches die Berichte der verschiedenen zugelassenen kommunalen Träger gemeinsam veröffentlicht. Die Vorlage wurde von Beigeordnetem Kromberg unterzeichnet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.AFörderprogramm zur Wertschätzung und Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements in Essen – Ehrenamtskarte NRW -Zur Vorlage · 0709/2025/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Einführung der Ehrenamtskarte NRW beschließen, um das ehrenamtliche Engagement in der Stadt weiter zu würdigen. Mit diesem Schritt wird die bisherige Essener Freiwilligenkarte abgelöst, wobei bestehende Karten bis zum Ablauf ihrer dreijährigen Laufzeit gültig bleiben. Die Verwaltung erhält den Auftrag, die notwendigen Verträge mit dem Land Nordrhein-Westfalen abzuschließen.
Im Gegensatz zur bisherigen Karte, die keine Mindestanforderungen an den zeitlichen Aufwand stellte, setzt die Ehrenamtskarte NRW ein Engagement von mindestens fünf Stunden pro Woche oder insgesamt 250 Stunden pro Jahr voraus. Eine Ausnahme gilt für Inhaber der Jugendleiter-Card (Juleica), bei denen auf den Nachweis der Stundenzahl verzichtet wird. Die neue Karte bietet landesweite Vergünstigungen, die auch die Privatwirtschaft einschließen.
Die bisherigen Essener Leistungen, wie Rabatte bei den Theater und Philharmonie Essen, der Stadtbibliothek oder den Sport- und Bäderbetrieben, werden in das neue Angebot übernommen. Zusätzlich kommen städtische Vorteile hinzu, darunter der freie Eintritt zu Einzelveranstaltungen der Volkshochschule sowie zu Sonderausstellungen im Museum Folkwang und im Ruhr Museum. Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Umsetzung finanziell mit 6.000 Euro und stellt technische Ressourcen für eine digitale Beantragung zur Verfügung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 25.06.2025 · Seniorenrat (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.06.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (42. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 12.Neueinrichtung der Online-Plattform für Kulturelle Bildung „Musenkuss“ für die Stadt EssenZur Vorlage · 0596/2025/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kulturausschuss wird über die Neueinrichtung und den Betrieb der Online-Plattform für Kulturelle Bildung „Musenkuss“ sowie über die Mitgliedschaft im Kommunalen Musenkuss-Netzwerk entscheiden. Die Plattform soll Angebote und Informationen zur kulturellen Bildung in Essen bündeln und als digitales Serviceangebot die kommunale Vernetzung unterstützen. Durch den Beitritt zum bestehenden Netzwerk, dem bereits die Städte Düsseldorf, Köln und München angehören, sollen der Wissenstransfer und der Austausch mit anderen Kommunen gefördert werden.
Die Kooperation zielt darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen den Fachbereichen Jugend, Schule und Kultur zu verbessern und die Sichtbarkeit von Förderprogrammen sowie Ansprechpartnern zu erhöhen. Das Portal soll Institutionen wie Schulen oder Kitas dabei unterstützen, passende Angebote und Künstler zu finden, während Anbieter durch die Plattform eine zentrale Möglichkeit zur Darstellung ihrer Leistungen erhalten. Die Verwaltung der Plattform soll durch die Übernahme von Verwaltungsaufgaben durch die Stadt Düsseldorf sowie die gemeinsame Verteilung der Overheadkosten personelle und finanzielle Ressourcen in Essen schonen.
Für die Einrichtung der Webseite und des Servers sind im Jahr 2025 einmalige Kosten in Höhe von rund 18.493 Euro vorgesehen. Ab dem Jahr 2026 werden jährliche Kosten für Hosting, Wartung und Netzwerkkoordination von etwa 9.109 Euro veranschlagt. Die Umsetzung der Plattform ist in mehreren Modulen geplant, wobei der Launch des ersten Moduls für das erste Quartal 2026 angestrebt wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.06.2025 · Kulturausschuss (36. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Offene Ganztagsschule hier: Fortführung der bereits bestehenden OGS-Gruppen sowie Gruppenerweiterungen an den Offenen Ganztagsschulen zum Schuljahr 2025/2026Zur Vorlage · 0449/2025/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Fortführung der bestehenden Gruppen der Offenen Ganztagsschule (OGS) sowie eine Erweiterung zum Schuljahr 2025/2026 beschließen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die bisherigen 513 OGS-Gruppen beizubehalten und um 63 neue Gruppen an 83 Grundschulen sowie fünf Förderschulen zu ergänzen. Damit würde die Gesamtzahl der betreuten Gruppen auf 576 steigen. Zur Finanzierung dieser Maßnahme ist eine Erhöhung des städtischen Eigenanteils von rund 10,73 Millionen Euro auf etwa 16,16 Millionen Euro vorgesehen.
Die Erweiterung erfolgt vor dem Hintergrund einer steigenden Nachfrage nach Nachmittagsbetreuung und der Vorbereitung auf den ab dem Schuljahr 2026/2027 bestehenden Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung. Neben dem Ausbau der OGS-Gruppen ist auch eine Vergrößerung der „acht-bis-eins“-Betreuung um 11 Gruppen für etwa 275 Kinder geplant. Für die Ausstattung der Gruppen mit multifunktionalem Mobiliar ist im Haushaltsplan 2025 ein Investitionsvolumen von rund 3,29 Millionen Euro vorgesehen, wobei 85 Prozent dieser Kosten durch Landeszuschüsse gedeckt werden sollen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.08.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (41. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 08.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Schule als sicherer Ort - UmsetzungskonzeptZur Vorlage · 0594/2025/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll das Umsetzungskonzept „Schule als sicherer Ort“ beschließen. Die Verwaltung wurde bereits im Juni 2024 mit der Erarbeitung dieses Konzepts beauftragt. Ziel ist es, den Herausforderungen durch Gewalt und Vandalismus an Schulen zu begegnen. Das Konzept umfasst sowohl pädagogische als auch technische und bauliche Maßnahmen. Dabei werden verbindliche Standards für alle Schulen sowie optionale Maßnahmen je nach Bedarf festgelegt.
Die Grundlage der Vorlage bilden polizeiliche Kriminalstatistiken, die eine Zunahme der Gewaltkriminalität bei Kindern und Jugendlichen verzeichnen. Um einer Reduktion von Gewalt entgegenzuwirken, setzt das Konzept auf ein Zusammenspiel aus Prävention durch Schulträger und Jugendhilfe, baulichen Maßnahmen sowie ordnungsrechtlichen und polizeilichen Maßnahmen. Die Erarbeitung erfolgte in der Fachgruppe Jugend unter dem Kriminalpräventiven Rat.
Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen soll durch die Verwaltung in Form von jeweils separaten Einzelbeschlüssen erfolgen, sofern die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Zudem ist eine jährliche Überprüfung der Wirksamkeit vorgesehen, um das Konzept bei Bedarf anzupassen. Eine gesonderte Vorlage zum Thema Messergewalt an Schulen wird separat erwartet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 11.06.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 14.ASachstandsbericht der Fachstelle Schule-Beruf zur datenbasierten Übergangsbetrachtung nach der Sekundarstufe I (KAoA): Anschlusswege, besondere Zielgruppen, Erklärungsansätze und Aktivitäten für Jugendliche ohne AnschlussZur Vorlage · 0540/2025/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandsbericht der Fachstelle Schule-Beruf zur datenbasierten Übergangsbetreuung nach der Sekundarstufe I befasst sich mit den Anschlusswegen und Maßnahmen für Jugendliche in Essen. Die Ausschüsse für Schule, Jugendhilfe sowie Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sollen die vorliegende Vorlage zur Kenntnis nehmen.
Die Berichterstattung dokumentiert verschiedene Aktivitäten des Programms „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) für das Jahr 2024. Das Angebot „Zukunftscheck“, eine telefonische Beratung nach den Sommerferien, verzeichnete 112 Anrufe, was einer Verdreifachung gegenüber dem Vorjahr entspricht. Im Nachvermittlungspool der Berufskollegs konnten 223 Schülerinnen und Schüler einem Bildungsgang zugeordnet werden. Auch die Informationsveranstaltung „Leg los! Plane deine Zukunft“ verzeichnete mit etwa 200 Teilnehmenden eine Verdopplung der Besucherzahlen im Vergleich zu den Vorjahren.
Gleichzeitig stieg der Anteil der Schulabgänger ohne Anschlussperspektive von 8,1 % auf 10,7 %. Als Erklärungsansätze werden unter anderem eine abnehmende Mitwirkung bestimmter Schülergruppen sowie sprachliche Hürden bei Neuzugewanderten angeführt. An Förderschulen lag die Quote der zunächst unversorgten Jugendlichen bei 17,8 %. Der Bericht stellt zudem fest, dass diese Entwicklungen zeitgleich mit einer Reduzierung von landes- und bundesgeförderten Unterstützungsmaßnahmen auftreten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.Verstetigung der "Klassenassistenzen für schulische Inklusion - KASI" an 16 Essener Grundschulen und Pilotierung an drei weiterführenden SchulenZur Vorlage · 0161/2025/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Verstetigung des Projekts „Klassenassistenzen für schulische Inklusion – KASI“ an 16 Essener Grundschulen sowie die Pilotierung an drei weiterführenden Schulen beschließen. Die geplante Umsetzung für das Schuljahr 2026/2027 umfasst die Hauptschule an der Wächtlerstraße, die Gesamtschule Bockmühle und die Gertrud-Bäumer-Realschule.
Das Modell fungiert als präventives, infrastrukturelles Angebot, das unabhängig von individuellen Anträgen nach dem Sozialgesetzbuch im Klassenverband agiert. Durch den Einsatz der Klassenassistenzen sollen Schulen als inklusive Lernorte gestärkt und die Notwendigkeit für Einzelassistenzanträge reduziert werden. Das Programm zielt darauf ab, die soziale Integration zu fördern und die bürokratischen Hürden für betroffene Familien zu verringern.
Evaluierungen durch die Fachhochschule Südwestfalen sowie das Institut für Kinder- und Jugendhilfe weisen auf positive Auswirkungen auf die soziale Struktur der Klassen und das Wohlbefinden der Schülerinnen und Schüler hin. Die Untersuchungen belegen zudem eine hohe Qualität der Umsetzung im Schulalltag. Eine Ausweitung des Projekts auf weitere Grundschulen sowie ein Transfer des Modells auf Förderschulen werden als zukünftige Schritte in Erwägung gezogen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 22.05.2025 · Inklusionsbeirat (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 20.05.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (31. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 15.A„Fortführung der landesgeförderten Schulsozialarbeit in Essen“Zur Vorlage · 0907/2025/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Umwidmung von Mitteln zur Sicherung der landesgeförderten Schulsozialarbeit entscheiden. Konkret wird vorgeschlagen, Mittel in Höhe von 192.000 Euro aus einem Beschluss vom 29. November 2023 umzuwidmen. Diese Gelder waren ursprünglich für die Schaffung neuer Stellen vorgesehen, sollen nun jedoch für den Zeitraum vom 1. August 2025 bis zum 31. Juli 2026 eingesetzt werden, um bestehende Stellen bei freien Trägern zu sichern.
Grund für diesen Antrag ist eine neue Förderrichtlinie des Ministeriums für Schule und Bildung in Nordrhein-Westfalen. Zwar bleibt die Höhe der Landesförderung unverändert, jedoch steigen durch Inflation und Tarifsteigerungen die Arbeitgeberkosten. Dies führt dazu, dass die bisherige Finanzierung für die freien Träger der Jugendhilfe nicht mehr kostendeckend ist.
Die Umwidmung soll den Trägern pro Stelle zusätzlich 6.000 Euro zukommen lassen, um die entstandene Finanzierungslücke zu schließen. Betroffen sind Teile der insgesamt 29,6 Stellen, die von freien Trägern in Essen getragen werden. Die Maßnahme ist haushaltsneutral, da keine Erhöhung des städtischen Gesamtbetrags vorgesehen ist. Ziel des Vorschlags ist es, die bestehenden Unterstützungsangebote, insbesondere an Grundschulen, aufrechtzuerhalten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 11.06.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 16.Mündlicher Bericht zur Flüchtlingszuwanderung
- 16.AAusblick und Planung der Kinderbildungs- und Betreuungsangebote der Stadt Essen bis 2029/2030Zur Vorlage · 0684/2025/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen passt die Planung der frühkindlichen Bildung und Betreuung für den Zeitraum bis 2029/2030 an. Da die Zahl der Kinder im Alter von null bis sechs Jahren im zweiten Jahr in Folge gesunken ist und die stadtweite U3-Betreuungsquote von 40 Prozent erreicht wurde, erfolgt eine Neubewertung der Kapazitäten. Während in einigen Stadtteilen weiterhin ein Bedarf besteht, sind in anderen Bereichen sowie in der Kindertagespflege freie Plätze vorhanden.
Zukünftig wird bei Neubauten und Umbauten die Gruppenform I bevorzugt, die eine gemeinsame Betreuung von Kindern unter und über drei Jahren ermöglicht, um flexibler auf Bedarfsänderungen reagieren zu können. Die Bewilligung der Gruppenform II wird nur noch nach einer Einzelfallprüfung vorgenommen. In der administrativen Abwicklung werden Bedarfszusagen des Jugendamtes künftig auf eine Dauer von drei Monaten befristet und können bei Bedarf verlängert werden. Zur Verbesserung der Information für Erziehungsberechtigte sollen freie Plätze über die Plattform „Little Bird“ sowie über eine monatlich aktualisierte Liste auf der Website der Stadt Essen einsehbar sein.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (35. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (33. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 11.06.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 16.BFlexibilisierung der Betreuungszeiten in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege gemäß § 48 KinderbildungsgesetzZur Vorlage · 0585/2025/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Umsetzung der Flexibilisierung von Betreuungszeiten in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege für das Kitajahr 2025/2026 gemäß dem Kinderbildungsgesetz. Die Stadt Essen erhält hierfür einen Landeszuschuss von bis zu rund 2,99 Millionen Euro. Um diese Förderung nutzen zu können, muss die Stadt kommunale Mittel in Höhe von 25 Prozent der Landesförderung ergänzen, woraus sich ein maximaler Gesamtfördervolumen von etwa 3,74 Millionen Euro ergibt. Die Zuschüsse dienen der Deckung des zusätzlichen Personalaufwands bei erweiterten Öffnungszeiten oder reduzierten Schließtagen.
Aufgrund des anhaltenden Fachkräftemangels in den Einrichtungen wird das bisherige Interessenbekundungsverfahren eingestellt. An dessen Stelle tritt ein neues System mit gestaffelten Sockelbeträgen, die sich nach der Größe der jeweiligen Einrichtung richten. Diese Neuregelung soll den steigenden Betriebskosten der Träger entgegenwirken. Für das kommende Kitajahr planen 123 Kindertageseinrichtungen Öffnungszeiten von mehr als 47 Stunden pro Woche. Zudem werden 26 Einrichtungen eine Anzahl von maximal 15 Schließtagen im Jahr realisieren. Die Verteilung der Mittel erfolgt durch das Jugendamt auf Grundlage der örtlichen Jugendhilfeplanung und der jeweiligen Bedarfe.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.CWeiterführung der Vereinbarung zwischen den Trägern von Kindertageseinrichtungen und der Stadt Essen über die Zusammenarbeit beim Kitaausbau und zur Übernahme von TrägeranteilenZur Vorlage · 0749/2025/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Fortführung und Anpassung einer Vereinbarung zwischen der Stadt und den Trägern von Kindertageseinrichtungen. Die Regelung sieht vor, dass die Stadt Essen die Übernahme von Trägeranteilen im Zeitraum vom 1. August 2025 bis zum 31. Juli 2027 fortsetzt. Damit soll der Ausbau des Betreuungsangebots sowie die Sicherung bestehender Plätze unterstützt werden.
Hintergrund ist ein Bedarf von rund 1.232 fehlenden Plätzen für Kinder ab drei Jahren zum Ende des Kindergartenjahres 2024/2025. Um den Rechtsanspruch auf Kitaplätze zu erfüllen, übernimmt die Stadt Kostenanteile, die regulär durch die freien Träger zu tragen wären. Die Träger geben an, dass der Betrieb ohne diese Zuschüsse nicht möglich sei. Die Vereinbarung umfasst zudem verbindliche Ziele wie die Nutzung des Vormerksystems „Little Bird“, die Berücksichtigung der Sozialstruktur bei der Platzvergabe sowie einheitliche Qualitätsstandards.
Die finanziellen Auswirkungen für das Kita-Jahr 2025/2026 werden auf etwa 16 Millionen Euro geschätzt, für das Jahr 2026/2027 auf rund 16,5 Millionen Euro. Die Förderung deckt bis zu 99,2 Prozent der Betriebskosten ab. Laut der Vorlage ist die Übernahme dieser Anteile für die Stadt Essen kostengünstiger als der Aufbau und Betrieb eigener kommunaler Einrichtungen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 17.Umsetzung des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz): hier: Fortführung des Vergabeverfahrens der Landeszuschüsse für Kindertageseinrichtungen mit einem besonders hohen Anteil von Kindern mit Förderbedarf geZur Vorlage · 0551/2025/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Fortführung des Vergabeverfahrens für Landeszuschüsse an Kindertageseinrichtungen im Kitajahr 2025/2026. Die Mittel sind für Einrichtungen mit einem besonders hohen Anteil an Kindern mit Förderbedarf, insbesondere im Bereich der Sprachbildung, vorgesehen. Das Programm „plusKITA – der Essener Weg“ ist Teil eines fachübergreifenden Konzepts zur armutssensiblen Arbeit in Kitas und beinhaltet unter anderem Teamfortbildungen sowie den Einsatz von Fachkräften und Familiencoaches.
Da eine Neuregelung der Landesförderungen durch die Revision des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) bislang aussteht, wird das bestehende Verfahren vorerst beibehalten. Anpassungen ergeben sich lediglich durch die Festlegung eines Mindestbetrags pro Einrichtung in Höhe von etwa 37.955 Euro sowie durch Veränderungen bei der Anzahl der teilnehmenden Einrichtungen aufgrund von Schließungen. Für das Kitajahr 2025/2026 steht der Stadt Essen ein Gesamtzuschuss von rund 6,5 Millionen Euro zur Verfügung, von dem 132 Kindertageseinrichtungen profitieren. Davon entfallen allein auf den städtischen Träger etwa 1,8 Millionen Euro für 36 Einrichtungen. Eine Abstimmung über das künftige Vergabeverfahren und die konzeptionelle Ausrichtung soll im Herbst oder Winter 2025 gemeinsam mit den Kitaträgern erfolgen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 18.Integrierte kommunale Präventionsstrategie - Aktueller Stand der Vorhaben und AusblickZur Vorlage · 0570/2025/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen sowie die zuständigen Ausschüsse nehmen den aktuellen Stand der Projekte zur integrierten kommunalen Präventionsstrategie zur Kenntnis. Die Strategie basiert auf einem Beschluss des Stadtrates vom März 2024, der Eckpunkte für die Prävention und ein neues Datenkonzept zu Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen festlegte.
Ein zentrales Element ist das Modellvorhaben in den Stadtteilen Bergeborbeck und Bochold, das im Herbst 2024 gestartet ist. Ziel ist die Entwicklung einer Struktur zur Armutsfolgenprävention für Kinder im Alter von null bis sechs Jahren, wobei der Fokus zunächst auf der Altersgruppe der unter dreijährigen Kinder liegt. Begleitet wird dieser Prozess durch eine externe Evaluation von Stephan Schmidt.
Parallel dazu wurde ein Lotsendienst in den Essener Geburtskliniken, namentlich im Uniklinikum und im Elisabeth-Krankenhaus, etabliert. Sechs Familienlotsinnen unterstützen werdende Eltern direkt vor Ort und vermitteln den Zugang zu Unterstützungsangeboten der „Frühen Hilfen“. Zudem wurden Maßnahmen zur Vernetzung verschiedener Akteure durchgeführt, darunter eine Netzwerkveranstaltung für Fachkräfte aus der Kindertagespflege und der Frühen Hilfen im November 2024 sowie ein fachbereichsübergreifender Austausch zwischen dem Jugendamt und dem Fachbereich Schule im März 2025.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 19.Gebäudeinfrastruktur der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt EssenZur Vorlage · 0196/2025/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss nimmt einen Sachstandsbericht zur Gebäudeinfrastruktur der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Essen zur Kenntnis. Die Vorlage basiert auf einem im September 2022 beauftragten Auftrag, die Infrastruktur auf Basis des aktuellen Kinder- und Jugendförderplans zu untersuchen. Hierzu haben alle Träger, die Zuschüsse für den Betrieb von Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit erhalten, Daten übermittelt.
Insgesamt umfasst der Bericht Informationen zu 62 geförderten Einrichtungen auf dem Stadtgebiet, die sich auf verschiedene Stadtbezirke verteilen. Die Trägerschaft setzt sich aus unterschiedlichen Organisationen zusammen, darunter die Jugendhilfe Essen gGmbH, die AWO, das Paritätische Jugendwerk sowie kirchliche und sportliche Träger. Die erhobenen Daten beinhalten Stammdaten, Informationen zu Räumlichkeiten, zur Infrastruktur und zur Barrierearmut sowie Angaben zu Renovierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen aus den Jahren 2022 und 2023.
In der Vorlage wird erläutert, dass die pädagogische Arbeit auch während baulicher Maßnahmen in der Regel fortgesetzt wird, wobei in Ausnahmefällen mobile Angebote oder Container genutzt werden. Die erhobenen Daten dienen als Grundlage für die Erstellung des Kinder- und Jugendförderplans 2026 bis 2030. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Überprüfung und Entwicklung inklusiver Formate durch die zuständigen Arbeitskreise.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 20.Sachstand und Ausblick "trallafitti" Open AirZur Vorlage · 0701/2025/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zum Sachstand der Veranstaltungsreihe „trallafitti“ Open Air legt dar, dass die von der Weststadthalle organisierte Reihe für junge Menschen im Alter von 16 bis 27 Jahren im Jahr 2024 aufgrund fehlender Budgetmittel nicht stattgefunden hat. Zwischen 2020 und 2023 entwickelte sich das Angebot von einer Reaktion auf die Pandemie zu einer eigenständigen Veranstaltungsreihe, wobei die Besucherzahlen pro Veranstaltung deutlich anstiegen, während die Anzahl der Veranstaltungen aus Ressourcengründen abnahm.
Für das Jahr 2025 war ein Neuanfang der Reihe mit einem veranschlagten Budget von 55.000 Euro geplant, um das Konzept als Sommer-Kulturveranstaltungsreihe weiterzuentwickeln. Aufgrund der aktuellen Haushaltssituation und der damit verbundenen Reduzierung der verfügbaren Mittel für die Angebote der Weststadthalle wird jedoch auch im Jahr 2025 keine Durchführung von „trallafitti“ möglich sein. Weitere Kosten für eine zusätzliche Veranstaltungsreihe sind nicht vorgesehen. Der Bericht wurde dem Jugendhilfeausschuss sowie dem Kulturausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Kulturausschuss (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 21.Haus des Jugendrechtes - Jahresbericht 2024Zur Vorlage · 0558/2025/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Jahresbericht 2024 des „Hauses des Jugendrechts Essen“ liegt den zuständigen Ausschüssen zur Kenntnisnahme vor. In dieser Einrichtung arbeiten die Stadt Essen, die Polizei und die Staatsanwaltschaft zusammen, um strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen junge Mehrfachintensivtäter zu beschleunigen und deren Rückfall zu verhindern. Das Programm umfasst Jugendliche und Heranwachsende zwischen 14 und 20 Jahren aus dem Stadtgebiet von Essen und Mülheim an der Ruhr, die innerhalb eines Jahres mindestens fünf Straftaten aus einem festgelegten Deliktskreis begangen haben.
Ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit ist die personengebundene Sachbearbeitung durch feste Ansprechpartner der Jugendgerichtshilfe, der Polizei und der Staatsanwaltschaft unter einem Dach. Im Jahr 2024 wurden insgesamt 135 junge Mehrfachintensivtäter betreut, im Vergleich zu 122 Personen im Jahr 2023. Während die Gesamtzahl der Straftaten unverändert blieb, wurde ein leichter Anstieg bei Gewalttaten verzeichnet. Eine Rückfalluntersuchung von Personen, die 2022 aus dem Programm entlassen wurden, ergab, dass 40 Prozent über zwei Jahre straffrei blieben.
Der Bericht thematisiert zudem die Initiative „Kurve kriegen“, die präventiv bei 8- bis 15-Jährigen ansetzt, sowie das Projekt „360°“ zur Vorbeugung von Clankriminalität. Die Ausschüsse für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie der Jugendhilfeausschuss sollen den Bericht zur Kenntnis nehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 21.AAnalysen und Trends der Jugendberufsagentur Essen 2025/2026Zur Vorlage · 0654/2025/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 0654/2025/4 legt das Jugendamt den Bericht „Analysen und Trends der Jugendberufsagentur Essen 2025/2026“ vor. Das Dokument beschreibt die Arbeitsweise der Jugendberufsagentur (JBA), die als regionaler Zusammenschluss aus der Agentur für Arbeit, dem JobCenter, dem Jugendamt und dem Fachbereich Schule agiert. Ziel der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit ist es, Kompetenzen und Ressourcen zu bündeln, um Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Essen Unterstützung anzubieten.
Der Bericht enthält statistische Daten sowie eine Darstellung aktueller Entwicklungen. Dabei werden Themen wie die Fluchtmigration, die Auswirkungen der Inflation auf die Wirtschaft sowie Prozesse der Identitätsentwicklung angeführt. Um auf kommunale Bedarfe reagieren zu können, wurden Arbeitsbereiche in den Komplexen Schulvermeidung und Wohnungslosigkeit ausgeweitet. Die Vorlage beschreibt zudem, dass die Funktionsweise der JBA durch die Bündelung von Institutionen eine zielgerichtete Unterstützung der Betroffenen ermöglichen soll.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss, der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft, der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Integrationsrat den Bericht zur Kenntnis nehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 22.Neubildung des Jugendhilfeausschusses nach der Kommunalwahl 2025Zur Vorlage · 0805/2025/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Nach den Kommunalwahlen am 14. September 2025 steht die Neubildung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Essen an. Die Verwaltung hat dem Jugendhilfeausschuss sowie dem Integrationsrat eine Mitteilung zur Kenntnisnahme vorgelegt, welche die anstehenden Abläufe und die rechtlichen Grundlagen für die Zusammensetzung des Gremiums beschreibt.
Der Ausschuss setzt sich aus insgesamt 15 stimmberechtigten Mitgliedern zusammen. Davon werden neun Personen aus dem Rat der Stadt oder als Experten für Jugendhilfe bestimmt, während sechs weitere Mitglieder auf Vorschlag der in Essen tätigen Träger der freien Jugendhilfe gewählt werden. Ergänzt wird das Gremium durch verschiedene beratende Mitglieder, darunter Vertreter von Jugend- und Wohlfahrtsverbänden sowie die Jugendhilfe Essen gGmbH. Auch der Integrationsrat wählt eine Vertretung und eine Stellvertretung als beratende Mitglieder für den Ausschuss.
Um die Träger der freien Jugendhilfe über den Prozess zu informieren und die Einreichung von Wahlvorschlägen einzufordern, erfolgt am 20. Juni 2025 eine Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Essen. Die Frist für die Einreichung der Vorschläge beim Jugendamt endet am 22. August 2025.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 22.AControllingbericht des Jugendamtes III. Quartal 2024Zur Vorlage · 0052/2025/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss befasst sich in seiner Sitzung am 10. Juni 2025 mit dem Controllingbericht des Jugendamtes für das dritte Quartal 2024. Die entsprechende Vorlage, die von Beigeordnetem Al Ghusain unterzeichnet wurde, dient der Information des Gremiums über den Stand der Controlling-Daten zum Stichtag 30. September 2024.
Der Bericht dokumentiert die Ergebnisse des Jugendamtes für das dritte Quartal 2024. Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag wird angestrebt, dass der Jugendhilfeausschuss den Bericht lediglich zur Kenntnis nimmt. Damit wird die Information über die im Bericht enthaltenen Daten offiziell im Ausschuss verzeichnet. Die Vorlage dient somit der formellen Information des Gremiums über die Controlling-Ergebnisse des Jugendamtes zum Ende des dritten Quartals 2024.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 22.BControllingbericht des Jugendamtes IV. Quartal 2024Zur Vorlage · 0252/2025/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss setzt sich in seiner Sitzung am 10. Juni 2025 mit dem Controllingbericht des Jugendamtes für das vierte Quartal 2024 auseinander. Die entsprechende Vorlage mit der Nummer 0252/2025/4 wurde von Beigeordnetem Al Ghusain unterzeichnet und dient der Information über die Entwicklungen im Geschäftsbereich des Jugendamtes zum Stichtag 31. Dezember 2024.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss den Bericht lediglich zur Kenntnis nimmt. Der Controllingbericht umfasst die Auswertung der Kennzahlen und Prozesse für das vierte Quartal des Jahres 2024. Damit wird die Dokumentation der wirtschaftlichen und operativen Vorgänge im Jugendamt zum Ende des Berichtszeitraums vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 22.CControllingbericht des Jugendamtes I. Quartal 2025Zur Vorlage · 0764/2025/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss setzt sich in seiner Sitzung am 10. Juni 2025 mit dem Controllingbericht des Jugendamtes für das erste Quartal 2025 auseinander. Der Bericht dokumentiert die Umsetzung neuer finanzstatistischer Vorgaben, die zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten sind.
Im Rahmen dieser Neuerung wurde die bisherige Erfassung von Leistungen zur Kinder- und Jugendhilfe verändert. Zuvor wurden ein Großteil der Leistungen außerhalb der Kinderbetreuung unter der Produktgruppe 1.06.03.01 zusammengefasst. Aufgrund der fiskalischen Relevanz dieser Gruppe wurde eine Differenzierung in drei separate Produktgruppen vorgenommen.
Die erste Gruppe, 1.06.03.01, umfasst nun die Hilfe zur Erziehung in ambulanter und stationärer Form für Minderjährige. Die neue Produktgruppe 1.06.08.01 dient der Erfassung der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gemäß § 35 a SGB VIII. Die dritte Gruppe, 1.06.09.02, beinhaltet Hilfen für junge Volljährige sowie weitere Leistungen zur Förderung junger Menschen und Familien, die zuvor der ursprünglichen Produktgruppe zugeordnet waren. Der Bericht dient dem Ausschuss zur Kenntnisnahme dieser strukturellen Anpassungen in der Kostenrechnung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 23.Verweisung an die JHA-Unterausschüsse
- 24.Beschlusskontrolle
- 25.Anträge
- 26.Ausweitung des Quartiersmanagements in EssenZur Vorlage · 0871/2025/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0871/2025/SPD einen Antrag gestellt, der die Stadtverwaltung zur Vorlage eines aktuellen Sachstands auffordert. Im Zentrum des Antrags steht die Frage, welche Maßnahmen und Erkenntnisse bereits zur Umsetzung eines Beschlusspunktes aus der Verwaltungsvorlage 2205/2022/4 vorliegen.
Der Antrag sieht vor, dass das Jugendamt prüft und gegebenenfalls priorisiert, ob das „Essener Modell Quartiermanagement“ auf weitere Stadtteile übertragen werden kann. Ziel dieser Prüfung ist es, Ansätze der Sozialraumorientierung, der Quartierentwicklung und der Inklusion in einem strategischen Handlungsansatz zu verbinden, um das inklusive Zusammenleben zu fördern.
In der Begründung wird angeführt, dass das Quartiermanagement die Verwaltung stärker auf die lokalen Bedürfnisse der Bevölkerung ausrichten soll. Eine Ausweitung des Modells solle bedarfsgerecht sowie unter Berücksichtigung bestehender Strukturen in weiteren Stadtteilen erfolgen. Der Antrag wird im Jugendhilfeausschuss sowie im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration beraten, bevor eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen fällt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — Von Antragsteller zurückgezogen
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.09.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (34. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 27.Weiterentwicklung des SchulsozialindexZur Vorlage · 0702/2025/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0702/2025/SPD einen Antrag gestellt, den in Essen angewendeten Schulsozialindex weiterzuentwickeln. Die Stadtverwaltung soll sich gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen dafür einsetzen, dass der Index überarbeitet wird, um die Lebenslagen der Schülerinnen und Schüler adäquater abzubilden und eine gerechtere Verteilung von Ressourcen im Bildungsbereich zu ermöglichen.
Ein zentraler Aspekt des Antrags ist die Berücksichtigung des Wohnortes statt des reinen Schulstandorts in der schulischen Sozialraumanalyse. Die Fraktion weist darauf hin, dass die aktuelle Praxis aufgrund von Abweichungen zwischen Einzugsgebieten und dem tatsächlichen Herkunftsmilieu zu Unschärfen führt, da viele Schülerinnen und Schüler nicht wohnortnah beschult werden. Die zuständigen Gremien sollen eine Einschätzung zur Umsetzbarkeit eines Konzepts erhalten, das den Wohnort in die Analyse einbezieht.
Darüber hinaus wird die Notwendigkeit einer Aktualisierung der Datengrundlage angeführt, da die derzeitigen Berechnungen auf dem Schuljahr 2018/2019 basieren. Der Antrag sieht zudem einen Dialog mit dem Land NRW vor, um eine landesweite einheitliche Weiterentwicklung des Index zu erreichen. Damit sollen auch Verzerrungen in der Sekundarstufe I adressiert werden, die durch die Übernahme von Sozialindexwerten aus der Grundschule entstehen können.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 28.Mitteilungen und Anfragen
- B.Nicht öffentlicher Teil