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Vorlage

Ordnungsbehördliche Verordnung über das Verbot des Verkaufs sowie der Ab- und Weitergabe von Distickstoffmonoxid ("Lachgas") an Minderjährige in der Stadt Essen

0870/2025/3 Ordnungsamt

🟢 Beschlossen 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0870/2025/3 des Ordnungsamtes sieht die Einführung einer ordnungsbehördlichen Verordnung vor, die den Verkauf sowie die Ab- und Weitergabe von Distickstoffmonoxid, auch bekannt als Lachgas, an Minderjährige im Stadtgebiet Essen untersagen soll. Als Begründung für diese Maßnahme werden die gesundheitlichen Risiken angeführt, die mit dem Konsum bei Jugendlichen verbunden sind, wie etwa Sauerstoffmangel oder Nervenschäden.

Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verordnung nach der Verabschiedung durch den Rat der Stadt Essen am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft tritt. Die Regelung ist befristet bis zum 31. Dezember 2027. Verstöße gegen das Verbot können mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

Der Beratungsprozess umfasst die zuständigen Ausschüsse für Jugendhilfe, öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Integration. Die Termine für die Beratungsfolge sind für den Zeitraum zwischen dem 10. Juni 2025 und dem 2. Juli 2025 angesetzt. Hinsichtlich der Auswirkungen auf den Klimaschutz wurde eine positive Einschätzung vorgenommen. Spezifische Angaben zu den Gesamtkosten oder Folgekosten sind in der Vorlage nicht enthalten, es wird auf die entsprechenden Anlagen verwiesen. Eine Vorlagenvorprüfung ist erforderlich.

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