Ordnungsbehördliche Verordnung über das Verbot des Verkaufs sowie der Ab- und Weitergabe von Distickstoffmonoxid ("Lachgas") an Minderjährige in der Stadt Essen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung von Essen plant die Einführung einer ordnungsbehördlichen Verordnung, die den Verkauf sowie die Abgabe und Weitergabe von Distickstoffmonoxid, auch bekannt als Lachgas, an Minderjährige untersagt. Der entsprechende Beschlussvorschlag durchläuft derzeit verschiedene Gremien, darunter den Jugendhilfeausschuss und den Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung, bevor er am 2. Juli 2025 im Rat der Stadt Essen zur Entscheidung vorgelegt wird.
Hintergrund der Vorlage ist die zunehmende Nutzung von Lachgas als inhalative Droge durch Jugendliche und junge Erwachsene in Essen. Da das Gas derzeit als technisches Produkt frei verkäuflich ist, sieht die Verwaltung eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Das Gesundheitsamt sowie medizinische Fachgesellschaften verweisen auf gesundheitliche Risiken, die von Schwindel über Sauerstoffmangel bis hin zu neurologischen Schäden wie Lähmungserscheinungen reichen können. In der Stadt wurden bereits leere Gasbehälter an verschiedenen öffentlichen Orten, etwa im Stadtgarten oder im Christinenpark, gefunden.
Die geplante Verordnung soll den Schutz von Kindern und Jugendlichen stärken, indem sie den Erwerb und die Weitergabe des Gases an diese Altersgruppe verbietet. Verstöße gegen diese Regelung, sowohl vorsätzliche als auch fahrlässige Handlungen, sollen mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden können.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 189 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 02.07.2025einstimmig beschlossen
- 17.06.2025einstimmig empfohlen
- 11.06.2025einstimmig empfohlen
- 10.06.2025einstimmig empfohlen