Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Aktuelle Stunde
- 2.Liste der Aufträge des Rates der Stadt
- 3.Mitteilungen der Verwaltung
- 4.Wahlen/Ersatzwahlen zu den Ausschüssen
- 4.1Wahlen/Ersatzwahlen zu den AusschüssenZur Vorlage · 1030/2025/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion im Rat der Stadt Essen hat einen Antrag zur Änderung der Zusammensetzung des Inklusionsbeirats vorgelegt. Mit der Vorlage Nummer 1030/2025/GRÜNE wird die Neubesetzung eines ordentlichen Mitglieds in diesem Gremium beantragt. Der Vorschlag sieht vor, ein neues ordentliches Mitglied zu bestimmen, welches das bisherige Mitglied im Inklusionsbeirat ersetzt.
Der Antrag wurde an den Oberbürgermeister gerichtet und ist für die kommende Sitzung des Rates der Stadt Essen vorgesehen. Die Entscheidung über die vorgeschlagene Ausschussumbesetzung soll in der Sitzung am 2. Juli 2025 getroffen werden. Federführend für das Verfahren ist das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation. Damit befasst sich der Rat mit den anstehenden Wahlen bzw. Ersatzwahlen zu den Ausschüssen der Stadt Essen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.2Wahlen/Ersatzwahlen zu den AusschüssenZur Vorlage · 1004/2025/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage Nummer 1004/2025/FDP einen Antrag auf eine Änderung der Ausschussbesetzung eingereicht. Der vorliegende Antrag betrifft die personelle Zusammensetzung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden.
Im Rahmen dieses Antrags wird dem Rat der Stadt Essen vorgeschlagen, ein neues stellvertretendes Mitglied für das genannte Gremium zu bestimmen. Dieser Vorschlag sieht vor, dass eine Person als neues stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss berufen wird, um die Position des bisherigen stellvertretenden Mitglieds zu übernehmen.
Die Entscheidung über diesen Antrag zur Neubesetzung eines Ersatzmandats im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden ist für die Sitzung des Rates am 2. Juli 2025 vorgesehen. Die Federführung der Vorlage liegt beim Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen
- 5 a.Beurlaubung ohne Besoldung des Beigeordneten Martin Harter, Wiederbesetzung der Stelle der/des BeigeordnetenZur Vorlage · 1027/2025/1 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über den Antrag eines Beigeordneten aus dem Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauen auf Beurlaubung ohne Besoldung. Die Beurlaubung ist für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum Ablauf der Amtszeit am 31. Dezember 2027 vorgesehen. Grund für das Ersuchen ist die Übernahme der Geschäftsführung der Immobilien Management Essen GmbH (IME) durch den Beamten. Während der Beurlaubung entfallen die Dienstbezüge.
Zur Sicherstellung einer zeitnahen Nachfolgeregelung wird die Einrichtung einer Mehrstelle für die Position des Geschäftsbereichsvorstands im Bereich Stadtplanung und Bauen beantragt. Die Verwaltung erhält den Auftrag, die Stelle öffentlich auszuschreiben, um eine Neubesetzung zum 1. Januar 2026 zu ermöglichen. Die ursprüngliche Planstelle des Beamten soll mit einem Einsparvermerk versehen werden.
Der Rat bekundet zudem seine Absicht, den Beigeordneten nach dem Ende der ersten Amtszeit nicht für eine Wiederwahl vorzusehen. Damit wird die Verpflichtung des Beamten beendet, sich einer erneuten Wahl zu stellen, da eine Rückkehr in das Amt nach der Beurlaubung nicht angestrebt wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.09.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (42. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.Baubeschluss zum Ausbau des Stadions "An der Hafenstraße"Zur Vorlage · 0392/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über den Baubeschluss zum Ausbau des Stadions „An der Hafenstraße“ entscheiden. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht den Bau und den Baubeginn auf Basis einer vertieften Kostenschätzung in Höhe von 28,51 Millionen Euro vor. Zudem wird die Planung für ein Fahrradparkhaus bis einschließlich Leistungsphase 3 mit einem Budget von 1,4 Millionen Euro beantragt. Die Finanzierung des Vorhabens soll über ein Gesellschafterdarlehen an die Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) in Höhe von 28,76 Millionen Euro zu marktüblichen Konditionen erfolgen. Hierfür sind überplanmäßige Mittelbereitstellungen von 2,7 Millionen Euro im Jahr 2025 und 6,7 Millionen Euro im Jahr 2026 vorgesehen.
Die Planung umfasst den Ausbau der Stadionenden, wobei in bestimmten Bereichen Businessbereiche statt fester Logen errichtet werden sollen. Durch die Erweiterung können bei FIFA-Veranstaltungen bis zu 20.400 Sitzplätze bereitgestellt werden; die reguläre Kapazität liegt bei etwa 26.608 Plätzen. Weitere Maßnahmen des Projekts umfassen die Modernisierung der Umkleidekabinen, die Verbesserung der Barrierefreiheit sowie die Integration neuer Medientechnik und Sicherheitsvorkehrungen. Auch ein neues Verkehrskonzept und die Installation von Photovoltaikanlagen auf den Stadiondächern sind Bestandteil des Vorhabens. Der Baubeginn ist für die Zeit nach der Saison 2025/2026 geplant, spätestens zum 1. Juli 2026.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.11.2025 · Inklusionsbeirat (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (60. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (40. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.06.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (42. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.05.2025 · Inklusionsbeirat (16. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung des Inklusionsbeirates
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.05.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (32. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.04.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung) — abgesetzt/vertagt; Behandlung im ASPB am 15.05.2025
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.04.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und in die nächste Sitzung des ADWBT geschoben
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — Abgesetzt und zur Beschlussfassung in die AVM-Sitzung am 22.05.2025 vertagt.
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 6.1Baubeschluss zum Ausbau des Stadions "An der Hafenstraße" hier: Änderungsantrag der SPD-FraktionZur Vorlage · 0569/2025/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat einen Änderungsantrag zum Baubeschluss für den Ausbau des Stadions „An der Hafenstraße“ eingereicht. Der Antrag fordert die Verwaltung auf, ergänzend zum bestehenden Verkehrskonzept konkrete Maßnahmen zur verkehrlichen Entlastung der angrenzenden Stadtteile Vogelheim und Bergeborck vorzuschlagen. Diese Maßnahmen sollen so gestaltet sein, dass sie bereits im laufenden Spielbetrieb und unabhängig vom Stadiumsausbau umsetzbar sind.
Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, darzustellen, wie die Planungsabläufe und die Fertigstellung der Verkehrsinfrastruktur in den Bereichen Fahrradverkehr, öffentlicher Personennahverkehr und motorisierter Individualverkehr beschleunigt werden können. Ziel ist es, die zeitliche Differenz zwischen der Inbetriebnahme des ausgebauten Stadions und der Bereitstellung von Einrichtungen wie der City-Bahn, einem Fahrradparkhaus sowie zusätzlichen Parkplätzen zu minimieren. Dabei sollen auch die erforderlichen personellen und finanziellen Kapazitäten beziffert werden.
Zudem wird die Verwaltung aufgefordert, in Abstimmung mit der GVE eine Lösung für die räumliche Anbindung des AWO-Fanprojekts an das Stadionareal sicherzustellen und die dafür notwendigen Mittel im Haushalt einzuplanen. Die Fraktion begründet den Antrag mit der Notwendigkeit, die Verkehrsverläufe und die Parkplatzsituation in den umliegenden Stadtteilen zu regulieren.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.11.2025 · Inklusionsbeirat (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (60. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (40. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.06.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (42. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.05.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (32. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 6.2Baubeschluss zum Ausbau des Stadions "An der Hafenstraße" hier: ÄnderungsantragErgebnis: mehrheitlich abgelehnt
- 6.3Ergänzungsantrag zur Vorlage "Baubeschluss zum Ausbau des Stadions An der Hafenstraße" ersetzt Antrag 0517/2025Zur Vorlage · 0549/2025/PARTEI · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die PARTEI hat einen Ergänzungsantrag zum Baubeschluss für den Ausbau des Stadions an der Hafenstraße eingebracht. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung bei der Planung die Barrierefreiheit gemäß den DFL-Mindeststandards für die zweite und dritte Liga berücksichtigt. Dies umfasst die Schaffung von 48 zusätzlichen barrierefreien Plätzen sowie die Verbesserung bestehender Kapazitäten.
Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Integration des AWO-Fanprojekts in das Stadion mit angemessenen Räumlichkeiten, deren Gestaltung unter Einbeziehung der Projektleitung und der aktiven Fanszene erfolgen soll. Zur Sicherstellung der Sauberkeit und Hygiene werden die Installation von Mülleimern an den Eingängen sowie ein Toiletten-Container am Vorplatz der WAZ-Westkurve während der Veranstaltungszeiten beantragt. Zudem sollen die in der Vorplanung vorgesehenen technischen Infrastrukturmaßnahmen sowie ein elektronisches Hinweissystem, ähnlich dem System der Messe Essen, umgesetzt werden.
Bezüglich des Verkehrskonzepts fordert die Ratsgruppe eine Erhöhung und Verlängerung der Taktung der Straßenbahnlinien 101 und 106 an Spieltagen. Zudem wird eine Abstimmung mit der Deutschen Bahn angestrebt, um zusätzliche Regional- und Entlastungszüge vom Essener Hauptbahnhof einzusetzen und Haltestellen für Sonderzüge der Gästefans zu ermöglichen. Die in der Machbarkeitsstudie genannten Verbesserungen der technischen Infrastruktur sollen wie geplant realisiert werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.11.2025 · Inklusionsbeirat (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (60. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (40. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.06.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (42. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.05.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (32. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 6.4Baubeschluss zum Ausbau des Stadions "An der Hafenstraße" Hier: Aktualisierung der VorlageZur Vorlage · 0392/2025/6 2. Ergänzung · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über den Baubeschluss zum Ausbau des Stadions „An der Hafenstraße“. Die Vorlage sieht den Bau und den Baubeginn auf Basis einer Kostenberechnung von rund 29,4 Millionen Euro brutto vor. Eine Bedingung für die Umsetzung ist der Abschluss eines Pachtvertrages zwischen der Stadt Essen GmbH (GVE) und dem Verein Rot-Weiss Essen e.V. (RWE) bis zum Ende der Leistungsphase 6 im März 2026. Sollte dieser Vertrag nicht rechtzeitig unterzeichnet werden, müssen sich die Ratsgremien vor Beginn der Ausschreibungsphase erneut mit dem Bauvorhaben befassen.
Die Planung sieht eine Erweiterung um ein vorgelagertes Gebäude außerhalb des Stadionrings vor, das zur Unterstützung von Fanprojekten dienen soll. Die Flächen werden durch die GVE verwaltet und können auch als Akkreditierungsstelle bei internationalen Spielen genutzt werden. Die Gesamtkosten für den Ausbau sowie das neue Gebäude sollen dabei die Grenze von 27 Millionen Euro nicht überschreiten. Das Vorhaben eines Fahrradparkhauses wird zugunsten ebenerdiger Abstellanlagen im Stadionumfeld nicht weiterverfolgt.
Die Finanzierung soll über ein Gesellschafterdarlehen an die GVE in Höhe von maximal 27 Millionen Euro zu marktüblichen Konditionen erfolgen. Hierfür sind für die Jahre 2025 und 2026 überplanmäßige Mittelbereitstellungen vorgesehen. Die Verhandlungen zwischen der GVE und dem RWE ergaben eine Senkung der Fixpacht um 50.000 Euro bei einer gleichzeitigen Erhöhung der variablen Pacht um denselben Betrag. Ein Baubeginn ist nach Abstimmung mit den Hauptnutzern für die Zeit nach der Saison 2025/2026 geplant.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.11.2025 · Inklusionsbeirat (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 6.5Aktualisierung Stadion HafenstraßeZur Vorlage · 1057/2025/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 1057/2025/SPD einen Änderungsantrag zum Baubeschluss für den Ausbau des Stadions „An der Hafenstraße“ eingebracht. Der Antrag fordert von der Verwaltung konkrete Maßnahmen zur verkehrlichen Entlastung der angrenzenden Stadtteile Vogelheim und Bergeborbeck. Diese Maßnahmen sollen so geplant werden, dass sie nach der politischen Entscheidung zeitnah und unabhängig vom Fortschritt des Stadionausbaus bereits im laufenden Spielbetrieb umgesetzt werden können.
Zudem wird die Verwaltung angewiesen, Wege zur Beschleunigung der Verkehrserschließung aufzuzeigen. Dies umfasst die Bereiche Fahrradinfrastruktur, öffentlicher Personennahverkehr sowie motorisierter Individualverkehr durch zusätzliche Parkplätze. Ziel ist es, die zeitliche Lücke zwischen der Inbetriebnahme des ausgebauten Stadions und der Fertigstellung der notwendigen Infrastruktur, etwa der City-Bahn oder neuer Abstellanlagen, so gering wie möglich zu halten. Die dafür benötigten personellen und finanziellen Ressourcen sollen dabei beziffert werden.
Schließlich sieht der Antrag vor, dass die Akteure des AWO-Fanprojekts bei den konzeptionellen Planungen des vorgelagerten Gebäudes durch die GVE verbindlich einzubeziehen sind. Damit soll eine planerische Berücksichtigung der Bedürfnisse der Fanarbeit im und am Stadion sichergestellt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.11.2025 · Inklusionsbeirat (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 6.6Verschiebung der Entscheidung Stadtion HafenstraßeZur Vorlage · 1058/2025/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Rat der Stadt Essen hat einen Antrag gestellt, die Entscheidung über den Baubeschluss und den Baubeginn zum Ausbau des Stadions „An der Hafenstraße“ zu verschieben. Die Ratsfraktion beantragt, eine erneute Befassung mit dem Thema erst für das vierte Quartal 2025 vorzunehmen. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen dem Rat verschiedene Informationen vorgelegt werden. Dazu gehören eine Darstellung der finanziellen Lage der Stadt Essen sowie Planungen zu Anpassungen der Grund- und Gewerbesteuer. Zudem wird die Klärung der Konditionen bezüglich der Finanzmittel aus dem Bundes-Sondervermögen Infrastruktur sowie der Bedingungen des Pachtvertrages mit dem Verein Rot-Weiss-Essen gefordert.
Die Begründung des Antrags bezieht sich auf die Haushaltsplanung der Stadt. Die Fraktion verweist auf einen erwarteten Jahresfehlbetrag von 120,9 Millionen Euro zum Jahresende sowie auf fehlende Mittel aus der Grundsteuer. Zudem werden anstehende Investitionen in Projekte wie das Gesundheitszentrum St. Vincenz, die Eissporthalle und verschiedene Schulbauten angeführt. Die Entscheidung über den Stadionausbau solle erst getroffen werden, wenn Klarheit über die Rahmenbedingungen für Fördermittelvergaben sowie über den möglichen Jahresfehlbetrag im Haushalt 2025 besteht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 7.Grugabad - Generalsanierung und Konzeption eines Ganzjahresbades hier: Weiterführung der PlanungenZur Vorlage · 0381/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Weiterführung der Planungen für die Generalsanierung des Grugabades. Im vorliegenden Beschlussvorschlag wird der aktuelle Stand der Vergabe von Generalplanerleistungen zur Kenntnis genommen. Die Betriebsleitung der Sport- und Bäderbetriebe soll beauftragt werden, die Planungen zur Generalsanierung auf Basis des im Vergabeverfahren ermittelten Angebots bis zum Abschluss der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) sowie bis zum Baubeginnbeschluss fortzuführen. Das Budget für diesen Planungsschritt beläuft sich auf insgesamt 5.481.000 Euro brutto.
Die Planungen für den Neubau eines Ganzjahresbades werden zum jetzigen Zeitpunkt nicht weiterverfolgt. Gleichzeitig wird die Ermächtigung beantragt, die GVE Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH als Totalübernehmerin für das Projekt zu beauftragen, wobei die Auftragssumme zu Projektbeginn 1.061.000 Euro brutto beträgt.
Das Sanierungskonzept berücksichtigt den Denkmalschutz der Anlage und umfasst die Instandsetzung baulicher Anlagen sowie der Schwimmbadtechnik. Ein zentraler Bestandteil ist die Erhaltung historischer Elemente wie Fliesen und Geländer. Zudem ist die Errichtung eines neuen, modular gestalteten Eingangsgebäudes vorgesehen, das eine spätere Erweiterung für einen möglichen Ganzjahresbetrieb ermöglichen soll. Die Planung sieht zudem Maßnahmen zur Energieeinsparung vor und zielt auf eine verbesserte Besucherführung sowie eine bessere Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ab.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 17.06.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (42. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 20.05.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (41. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 7.1TOP: Grugabad - Weiterführung der Planungen (DS 0381/2025/6) Hier: Interfraktioneller Arbeitskreis (IFAK) für Sport-GroßprojekteZur Vorlage · 1009/2025/CDU/SPD/GRÜNE/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD, Grüne und FDP haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag zur Einrichtung eines interfraktionellen Arbeitskreises für Sport-Großprojekte (IFAK) vorgelegt. Die Vorlage sieht vor, dass die Stadtverwaltung diesen Arbeitskreis zeitnah etabliert.
Der IFAK soll nach Bedarf, jedoch mindestens einmal pro Quartal, zusammenkommen. Dabei wird eine Durchführung in digitaler oder hybrider Form bevorzugt. Um die Information der Gremien sicherzustellen, sollen die Protokolle der Sitzungen allen Mitgliedern des Ausschusses für die Sport- und Bäderbetriebe zeitnah zur Verfügung gestellt werden.
Die Begründung des Antrags bezieht sich auf die politische Vorbereitung von langfristigen Projekten, wie etwa die Sanierung des Grugabades oder den Bau der Regattatribüne. Da sich solche Vorhaben über längere Zeiträume erstrecken und inhaltliche sowie finanzielle Anpassungen während des Prozesses notwendig sein können, soll durch den Arbeitskreis eine strukturierte Entscheidungsvorbereitung ermöglicht werden. Zudem wird angeführt, dass bei der inhaltlichen Ausgestaltung des IFAK auch Aspekte der Kostenkontrolle berücksichtigt werden sollen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.06.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (42. Sitzung)
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.2Grugabad - Generalsanierung und Konzeption eines Ganzjahresbades hier: Weiterführung der PlanungenZur Vorlage · 0920/2025/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat einen Antrag zur Weiterführung der Planungen für die Generalsanierung des Grugabads sowie zur Konzeption eines Ganzjahresbades gestellt. Mit der Vorlage 0920/2025/SPD wird beantragt, den Sachstand zur Sanierung des Grugabads als regelmäßigen Tagesordnungspunkt in den Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe aufzunehmen.
Darüber hinaus sieht der Antrag die Einrichtung eines interfraktionellen Arbeitskreises vor, der sich aus Vertretern der Politik und der Verwaltung zusammensetzt. Dieser Arbeitskreis soll die weiteren Schritte des Sanierungsprojekts begleiten und vor allen relevanten Entscheidungen in den Prozess einbezogen werden. Die Sitzungen des Gremiums sollen mindestens alle zwei Monate stattfinden, wobei auch digitale Formate genutzt werden können.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — Antrag zurückgezogen
- 17.06.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (42. Sitzung) — zurückgezogen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 7.3Sanierung GrugabadZur Vorlage · 0999/2025/AFD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rahmen des Antrags 0999/2025/AFD die Aufhebung des Denkmalschutzstatus für das Grugabad beantragt. Der Antrag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss eine entsprechende Empfehlung an den Rat der Stadt Essen ausspricht, damit die Verwaltung das Verfahren zur Aberkennung des bestehenden Status einleitet.
Die Begründung des Antrags bezieht sich auf die Sanierungskosten von fast 100 Millionen Euro im Kontext der städtischen Haushaltslage. Der aktuelle Denkmalschutz wird als Kostenfaktor sowie als Hindernis für Veränderungen am Gesamtkonzept des Bades angeführt, wie etwa eine Überdachung zur Ermöglichung einer Nutzung als Ganzjahresbad. Die Fraktion strebt durch die Aufhebung des Status die Schaffung von Möglichkeiten für zukunftsfähige und finanzierbare Lösungen an.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 7.4TOP 12: Grugabad - Generalsanierung und Konzeption eines Ganzjahresbades hier: Weiterführung der PlanungenZur Vorlage · 0844/2025/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 084
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 0844/2025/FDP beantragt, dass die Verwaltung den Punkt C der Verwaltungsvorlage 0381/2025/6 streicht und die Planungen zum Neubau eines Ganzjahresbades im Grugabad weiterführt. Der Antrag ist zur Beratung an den Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe sowie an den Haupt- und Finanzausschuss gerichtet.
Die Fraktion begründet die Forderung damit, dass die bisherigen Planungen für ein modernes, barrierefreies und verkehrstechnisch günstig gelegenes Ganzjahresschwimmbad eine breite politische Mehrheit getragen hätten. Ein solches Angebot sei sowohl für den Schul- und Vereinssport als auch für die allgemeine Öffentlichkeit notwendig. Trotz der mit dem Vorhaben verbundenen hohen Investitionskosten sieht die Fraktion die Notwendigkeit, die bestehenden Planungen nicht zu beenden, sondern diese weiterzuentwickeln.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — Antrag zurückgezogen
- 17.06.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (42. Sitzung) — zurückgezogen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 20.05.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 8.Integriertes Entwicklungskonzept "Zukunft.Essen.Innenstadt"Zur Vorlage · 0084/2025/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll das Integrierte Entwicklungskonzept (IEK) „Zukunft.Essen.Innenstadt“ beschließen. Die Vorlage sieht ein Gesamtvolumen von 20.550.000 Euro für die Umsetzung der Leitprojekte vor, wobei voraussichtlich 13.230.000 Euro durch Fördermittel und 7.320.000 Euro durch einen Eigenanteil gedeckt werden sollen. Die Kosten gliedern sich in 15.200.000 Euro für investive Maßnahmen sowie 5.350.000 Euro für konsumtive Maßnahmen. Zudem wird die Aufnahme der notwendigen Mittel in die Haushaltsplanungen ab dem Jahr 2027 beantragt.
Das Konzept legt die Gebietsabgrenzung für den Bereich „Innenstadt“ fest und basiert auf einem im November 2023 beschlossenen Leitbild mit den Schwerpunkten „Grün“, „Durchmischt“ und „Gemeinschaftlich“. Im Rahmen von Beteiligungsformaten, wie einem Innenstadt-Dialog und digitalen Angeboten, wurden rund 400 Projektvorschläge gesammelt. Das Maßnahmenpaket umfasst insgesamt 37 Projekte, die in 22 Leitprojekte mit hoher Priorität und 15 Zukunftsprojekte unterteilt sind.
Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Förderanträge beim zuständigen Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen einzureichen. Zudem soll die planerische Vorbereitung erster Projekte, wie etwa das „Grün-blaue Innenstadtband“ oder die Umgestaltung des Marktkirchenumfelds, fortgesetzt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Kulturausschuss (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen mit den Änderungen aus dem Antrag 0934/2025/CDU/GRÜNE
- 01.07.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (42. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 25.06.2025 · Seniorenrat (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen mit den Änderungen/Ergänzungen gem. Antrag 0934/2025/CDU/GRÜNE
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — mehrheitlich mit den im Antrag 0934/2025/CDU/GRÜNE aufgeführten Änderungen bzw. Ergänzungen empfohlen
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung im Rat unter Berücksichtigung der Änderung des neuen Beschlusses des Antrags 0934/2025/CDU/GRÜNE
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 03.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (28. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.05.2025 · Inklusionsbeirat (16. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung des Inklusionsbeirates
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.05.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (31. Sitzung) — zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.05.2025 · Kulturausschuss (35. Sitzung) — zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 07.05.2025 · Seniorenrat (35. Sitzung) — nach Beratung Empfehlungsbeschluss in 36. Sitzung verschoben.
- 06.05.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 29.04.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (45. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung) — abgesetzt/vertagt; Behandlung im ASPB am 15.05.2025
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.04.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.04.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — Abgesetzt und zur Beschlussfassung in die AVM-Sitzung am 22.05.2025 vertragt.
- 26.03.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (27. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.03.2025 · Kulturausschuss (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (44. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.03.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (39. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 11.03.2025 · Jugendhilfeausschuss (26. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen mit den Änderungen aus dem Antrag 0934/2025/CDU/GRÜNE - 8.1Integriertes Entwicklungskonzept "Zukunft.Essen.Innenstadt" (DS 0084/2025/7) Hier: Änderung der BeschlussfassungZur Vorlage · 0934/2025/CDU/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne im Rat der Stadt Essen haben einen Antrag zur Änderung der Beschlussfassung des Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) „Zukunft.Essen.Innenstadt“ vorgelegt. Der Antrag sieht vor, das IEK als städtebauliches Entwicklungskonzept sowie zur Festlegung eines Stadtumbaugebietes gemäß § 171b BauGB zu nutzen und die Gebietsabgrenzung für den Bereich „Innenstadt“ festzulegen.
Die Stadtverwaltung soll beauftragt werden, zwei spezifische Leitprojekte innerhalb des Gebiets zu erarbeiten: ein Projekt zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit sowie ein Projekt zur Erweiterung der Arbeit mit Drogenabhängigen, etwa durch Präventionsmaßnahmen. Die Realisierung dieser und weiterer Zukunftsprojekte soll einer separaten Beratung und Beschlussfassung im Rat bedürfen. Für die Umsetzung der Leitprojekte wird ein Gesamtvolumen von 20.550.000 Euro veranschlagt, wobei voraussichtlich 13.230.000 Euro aus Fördermitteln und 7.320.000 Euro aus Eigenanteilen stammen sollen. Die erforderlichen Mittel sollen in die Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2027 und die Folgejahre aufgenommen werden.
Des Weiteren wird die Verwaltung angewiesen, beim zuständigen Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Förderanträge zur Kofinanzierung einzureichen. Zudem sollen bestehende Vorhaben wie das „Grünblaue Innenstadtband“ und die Umgestaltung des Marktkirchenumfelds planerisch weiter vorbereitet werden, beispielsweise durch die Durchführung von Wettbewerbsverfahren.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Kulturausschuss (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 01.07.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (42. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 25.06.2025 · Seniorenrat (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 8.2Änderungsantrag TOP: Integriertes Entwicklungskonzept "Zukunft.Essen.Innenstadt"Zur Vorlage · 0794/2025/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat mit der Vorlage 0794/2025 einen Antrag auf Änderung des Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) „Zukunft.Essen.Innenstadt“ gestellt. Der Antrag sieht vor, fünf spezifische Leitprojekte in ihrer Priorisierung von der Kategorie B in die Kategorie A hochzustufen.
Betroffen sind die Maßnahmen zum Grünen Innenstadtring, die Potentialanalyse „Wohnen in der Innenstadt“, die Mikro-Bauaustellung mit experimentellen Wohnformen sowie das Stadtteil- und Begegnungszentrum und die Sport- und Bewegungsangebote in der Innenstadt. Zur Durchführung der Planungsmaßnahmen wird beantragt, ab dem Jahr 2026 Stellen aus dem Zentralbudget für strategische Personalmaßnahmen einzurichten.
Die Begründung des Antrags legt dar, dass für die Realisierung langfristiger Ziele, wie etwa den Grünen Ring bis zum Jahr 2040, bereits frühzeitige Planungen erforderlich sind. Zudem wird angeführt, dass die Klärung bau- und planungsrechtlicher Fragen für ein differenziertes Wohnraumangebot zeitnah erfolgen sollte. Die Einrichtung eines Stadtteil- und Begegnungszentrums sowie die Förderung von Sportangeboten werden als Maßnahmen zur Stärkung der Innenstadt und zur Unterstützung der Jugend angeführt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Kulturausschuss (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 01.07.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (42. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 25.06.2025 · Seniorenrat (36. Sitzung) — einstimmig nicht empfohlen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — kein Beschluss gefasst; durch Beschlussfassung erledigt
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (28. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.05.2025 · Inklusionsbeirat (16. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung des Inklusionsbeirates
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.05.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (31. Sitzung) — zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 9.Finanzcontrolling (FiCo) der Stadt Essen hier: FiCo-Bericht I/2025 zum Prognosestichtag 30. April 2025Zur Vorlage · 0005/2025/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Finanzcontrolling-Bericht I/2025 der Stadt Essen liegt zur Kenntnisnahme vor. Die Vorlage mit der Nummer 0005/2025/2, die von der Stadtkämmerei erstellt wurde, enthält eine Prognose über die Haushaltsentwicklung im laufenden Jahr 2025. Grundlage für diese Einschätzung ist der Buchungsstand sowie die verfügbaren Erkenntnisse zum Stichtag 30. April 2025.
Die Behandlung des Berichts ist für zwei Termine vorgesehen: Im Haupt- und Finanzausschuss wird die Vorlage in der Sitzung am 25. Juni 2025 beraten, während der Rat der Stadt Essen die Information in seiner Sitzung am 2. Juli 2025 entgegennimmt. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass sowohl der Haupt- und Finanzausschuss als auch der Rat der Stadt den Bericht zur Kenntnis nehmen. Die detaillierten Berechnungen und die vollständige Darstellung der Haushaltslage sind dem Dokument als Anlage beigefügt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.1Finanzcontrolling (FiCo) hier: FiCo-Bericht I/2025 zum Prognosestichtag 30. April 2025 Verbesserung des Ergebnisbeitrags der städtischen TochtergesellschaftenZur Vorlage · 1040/2025/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion EBB-FW hat einen Antrag an den Rat der Stadt Essen eingebracht, der Maßnahmen zur Haushaltssteuerung vorsieht. Der Antrag sieht vor, den Stadtkämmerer zu ermächtigen, von den Tochter- und Beteiligungsgesellschaften der Stadt höhere Ergebnisbeiträge zum Gesamthaushalt einzufordern. Für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird eine Senkung des geplanten Defizits um zehn Prozent angestrebt, sodass die Werte bei -72,45 Millionen Euro beziehungsweise -73,89 Millionen Euro festgeschrieben werden sollen. Die daraus resultierenden Haushaltseinsparungen von rund 8 Millionen Euro pro Jahr sollen zur Reduzierung der Liquiditätskredite eingesetzt werden.
Zudem wird der Stadtkämmerer beauftragt, ein Konzept zur Erreichung dieser Ziele vorzulegen. Grundlage des Antrags ist der Finanzcontrolling-Bericht I/2025, der eine negative Planabweichung von 122,6 Millionen Euro für das Jahr 2025 ausweist. Die Gesamtverschuldung der Stadt Essen belief sich zum Stichtag 31. März 2025 auf rund 3,227 Milliarden Euro, was einem Anstieg um etwa 57 Millionen Euro gegenüber Ende 2024 entspricht. Laut dem Antrag von Fraktionsvorsitzendem Kai Hemsteeg ist eine konsequente Fortsetzung des Entschuldungsweges erforderlich.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 9.2Finanzcontrolling (FiCo) hier: FiCo-Bericht I/2025 zum Prognosestichtag 30. April 2025 Einstellung von kommunalen FinanzermittlernZur Vorlage · 1041/2025/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion EBB-FW hat im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, vier zusätzliche Stellen für Steuerermittlungsverfahren gemäß § 21 Abs. 3 FVG zur Gewerbesteuer einzurichten. Ziel ist es, die Betriebsprüfung des Finanzamtes zu unterstützen und die Durchsetzung der Gewerbesteuerpflicht zu fördern. Die Finanzierung dieser Stellen soll durch eine Umverteilung innerhalb des Personalhaushalts erfolgen. Die daraus resultierenden Mehreinnahmen sollen zur Rückführung von Liquiditätskrediten sowie zur Reduzierung des Zinsänderungsrisikos im Haushalt 2025/26 verwendet werden.
Der Antrag bezieht sich auf den Finanzcontrolling-Bericht I/2025, der eine negative Planabweichung von 122,6 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2025 ausweist. Zudem wird die Gesamtverschuldung der Stadt Essen mit rund 3,227 Milliarden Euro zum Stichtag 31. März 2025 angegeben, was einen Anstieg um etwa 57 Millionen Euro gegenüber dem 31. Dezember 2024 bedeutet. Die Fraktion begründet die Forderung damit, dass eine unzureichende personelle Ausstattung der Finanzämter zu Einnahmeverlusten bei der Gewerbesteuer führen kann. Durch die Schaffung der Stellen sollen zusätzliche jährliche Einnahmen für den Stadthaushalt generiert werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 9.3Der FiCo-Bericht I/2025 weist eine negative Planabweichung i.H.v. -122,6 Mio. EUR zum Planansat, Generationengerechte, nachhaltige und effiziente Finanzpolitik - Durch Haushaltsüberschüsse zu soliden StadtfinanzenZur Vorlage · 1042/2025/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion EBB-FW hat im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, der die Erzielung dauerhafter Haushaltsüberschüsse über den reinen Haushaltsausgleich hinaus vorsieht. Diese Überschüsse sollen zur Tilgung von Krediten und zur Sicherung der Liquidität eingesetzt werden, um das Zinsänderungsrisiko sowie die Zinsaufwendungen zu senken und die bestehende Überschuldung zeitnah zu beheben. Die Verwaltung wird dazu angehalten, dieses Ziel ab dem Haushaltsjahr 2026 als Grundlage der Finanzplanung zu verwenden und bereits jetzt Maßnahmen zur Verbesserung des prognostizierten Jahresfehlbetrags für das Jahr 2025 zu ergreifen.
Der Antrag sieht eine umfassende Aufgaben- und Ausgabenkritik vor. Dabei sollen zwischen kommunalen Pflichtaufgaben und freiwilligen Leistungen differenziert werden. Bei den Pflichtaufgaben sollen Leistungs- und Ausführungsstandards sowie Aufwendungen durch Prozessoptimierung, Digitalisierung und interkommunale Kooperation überprüft werden. Zudem wird die Einbindung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW als externe Beratungsinstanz vorgeschlagen, um die Identifizierung nicht notwendiger Aufgaben zu unterstützen.
Hintergrund des Antrags ist der FiCo-Bericht I/2025, der eine negative Planabweichung von 122,6 Millionen Euro zum Planansatz ausweist. Die Gesamtverschuldung der Stadt Essen belief sich zum Stichtag 31. März 2025 auf rund 3,227 Milliarden Euro, was einem Anstieg von etwa 57 Millionen Euro gegenüber Ende 2024 entspricht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 9.4Abbau offen stehender Forderungen durch Ausweitung der Beauftragung von InkassounternehmenZur Vorlage · 1043/2025/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion EBB-FW hat im Stadtrat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, die Realisierung finanzieller Ansprüche gegenüber Dritten durch die Beauftragung von Inkassounternehmen zu erweitern. Die Kämmerei soll angewiesen werden, offene Forderungen einzuziehen, wobei die Wahrung datenschutzrechtlicher Bestimmungen sichergestellt sein muss. Bei einem positiven Prüfergebnis sieht der Antrag vor, die Beauftragung auf weitere Forderungsarten auszuweiten, um den Gesamtbetrag der Außenstände zu reduzieren. Die erzielten Mehreinnahmen sollen zur Rückführung von Liquiditätskrediten sowie zur Verringerung des Zinsänderungsrisikos im Haushalt 2025/26 verwendet werden.
Die Begründung des Antrags bezieht sich auf die aktuelle Haushaltslage der Stadt Essen. Laut dem Finanzcontrolling-Bericht I/2025 weist der Planansatz für das Jahr 2025 eine negative Abweichung von 122,6 Millionen Euro auf. Die Gesamtverschuldung der Stadt stieg zum Stichtag 31. März 2025 auf rund 3,227 Milliarden Euro an, was einem Anstieg von etwa 57 Millionen Euro gegenüber dem Jahresende 2024 entspricht. Die Fraktion verweist in ihrer Begründung auf die Entlastung der Verwaltung durch bereits in der Vergangenheit durchgeführte Maßnahmen zur Forderungseintreibung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 9.5Einstellung des Projekts "Bussi"Zur Vorlage · 1044/2025/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion EBB-FW hat im Essener Rat den Antrag 1044/2025/EBB eingebracht, das Projekt „Bussi“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Haushaltsjahr 2025 zu beenden.
Der Antrag bezieht sich auf den Finanzcontrolling-Bericht I/2025, der eine negative Planabweichung von 122,6 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2025 ausweist. Die Gesamtverschuldung der Stadt Essen belief sich zum Stichtag 31. März 2025 auf rund 3,227 Milliarden Euro, was einem Anstieg um etwa 57 Millionen Euro seit Ende 2024 entspricht. In dem Dokument wird zudem auf eine für den Juli 2025 angekündigte restriktive Haushaltsführung durch die Stadtverwaltung verwiesen.
Bezüglich des Projekts „Bussi“ führt der Antrag jährliche Kosten von 950.000 Euro an. Bei einer jährlichen Anzahl von 13.560 Fahrten belaufen sich die Kosten pro Fahrt auf 70 Euro. Die Fraktion argumentiert, dass angesichts des jährlichen Finanzbedarfs der Ruhrbahn von über 100 Millionen Euro und eines prognostizierten Investitionsbedarfs von bis zu zwei Milliarden Euro in den nächsten zehn Jahren Projekte mit Verlusten eingestellt werden sollten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 9.6Essen City-CoinsZur Vorlage · 1045/2025/PARTEI · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die PARTEI hat einen Antrag an den Oberbürgermeister der Stadt Essen gestellt, die Entwicklung und Einführung eines sogenannten „Essen City-Coins“ auf der Solana-Blockchain zu veranlassen. Ziel dieses Vorhabens ist laut dem Dokument die nachhaltige Konsolidierung des städtischen Haushalts.
Der Antrag sieht die Einrichtung einer Taskforce unter dem Namen „Krypto & Kommune“ vor, welche von einem Beigeordneten geleitet werden soll. Die Entwicklung, der Launch sowie die Distribution des digitalen Zahlungsmittels sollen innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten realisiert werden. Zudem ist die Einbindung lokaler Künstler für das Design städtischer NFTs vorgesehen.
Der Einsatz des City-Coins soll laut Begründung dazu dienen, die lokale Wirtschaft durch eine Akzeptanz als Zahlungsmittel in den Bereichen Handel, Kultur und Gastronomie zu stärken, wobei für Nutzer Rabatte vorgesehen sind. Für langfristige Inhaber sollen zudem digitale Kunstwerke bereitgestellt werden. Der Antrag zielt darauf ab, die Digitalisierung der Stadt im Bereich Web 3.0 voranzutreiben und mögliche Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen zu nutzen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 9.7Einstellung "Bussi"Zur Vorlage · 1055/2025/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion EBB-FW hat im Essener Rat den Antrag 1055/2025/EBB eingebracht, das Projekt „Bussi“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt innerhalb des Haushaltsjahres 2025 zu beenden. Grundlage der Forderung ist der Finanzcontrolling-Bericht I/2025, welcher eine negative Planabweichung von 122,6 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2025 ausweist.
Die Fraktion verweist zudem auf die städtische Verschuldung, die zum 31. März 2025 rund 3,227 Milliarden Euro betrug und seit Ende 2024 um etwa 57 Millionen Euro gestiegen ist. Vor dem Hintergrund der angekündigten restriktiven Haushaltsführung durch die Stadtverwaltung sieht die EBB-FW die Notwendigkeit, Ausgaben zu begrenzen. Da die jährlichen Kosten des Projekts „Bussi“ laut Verwaltungsinformationen mehrere hunderttausend Euro belaufen, fordert die Fraktion die Einstellung des Vorhabens, um den Finanzbedarf der Ruhrbahn und die damit verbundenen Zuschüsse zu reduzieren.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 9.8Finanzcontrolling der Stadt Essen (FiCo) Bericht I/2025 zum Prognosestichtag 30. April 2025 hier: restriktive HaushaltsbewirtschaftungZur Vorlage · 1056/2025/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 1056/2025/GRÜNE einen Antrag eingereicht, der sich auf die restriktive Haushaltsbewirtschaftung bezieht. Grundlage ist der FiCo-Bericht I/2025 zum Prognosestichtag 30. April 2025 sowie eine Ankündigung des Kämmerers in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25. Juni 2025.
Der Antrag sieht vor, bestimmte Maßnahmen von den Regelungen der restriktiven Haushaltsbewirtschaftung auszunehmen. Dies betrifft insbesondere Vorhaben mit hoher Relevanz für den Klimaschutz, wobei ein Fokus auf energetischen Maßnahmen liegt, die kurz- und mittelfristige Kosteneinsparungen ermöglichen sollen. Ebenso sollen Maßnahmen zur Verbesserung des Digitalisierungsniveaus sowie zur Steigerung der Effizienz in der Verwaltung von den Einschränkungen ausgenommen werden.
Darüber hinaus fordert die Fraktion, dass auch die Verfügungsmittel der Bezirksvertretungen nicht unter die restriktiven Regelungen fallen sollen. Zudem sollen Personaleinsparungen, die mittel- bis langfristig zu Haushaltseinbußen in der Stadtverwaltung führen könnten, von den Maßnahmen zur Haushaltsbewirtschaftung ausgenommen werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 10.Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpaNRW) über die überörtliche Prüfung der Stadt Essen und Stellungnahme des Oberbürgermeisters der Stadt Essen gemäß § 105 Abs. 6 und 7 GO NRWZur Vorlage · 0847/2025/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW hat im Zeitraum 2024/2025 eine überörtliche Prüfung der Stadt Essen in zehn Aufgabenbereichen durchgeführt. Der Rat der Stadt soll nun über die Stellungnahme zur Verwaltung bezüglich der Feststellungen und Empfehlungen des Prüfberichtes entscheiden.
Hinsichtlich der Haushaltslage wird festgehalten, dass die Stadt seit 2022 haushaltsrechtlich wieder uneingeschränkt handlungsfähig ist und positive Jahresergebnisse erzielte. Dies war unter anderem auf steigende Gewerbesteuern und Schlüsselzuweisungen zurückzuführen. Dennoch wird ein Anstieg der Liquiditätskredite sowie eine Zunahme der Verbindlichkeiten durch neue Investitionskredite erwartet, weshalb weitere Konsolidierungsmaßnahmen notwendig bleiben.
In den geprüften Fachbereichen ergeben sich unterschiedliche Handlungsfelder. Für die Erreichung der Klimaneutralität im Gebäudebestand bis 2040 wird ein erhöhter Finanzmitteleinsatz prognostiziert. Im Bereich der Hilfe zur Erziehung verzeichnet die Stadt steigende Aufwendungen für stationäre Unterbringungen und Personal. Die Bauaufsicht sieht sich mit Verzögerungen bei der Bearbeitung von Bauanträgen konfrontiert, was auf Personalausfälle und den laufenden Digitalisierungsprozess zurückgeführt wird. In der Informationstechnik besteht Potenzial beim Ausbau von E-Akten und Dokumentenmanagementsystemen.
Die Verwaltung teilt die Einschätzung zum bestehenden Konsolidierungsdruck. Sie weist darauf hin, dass die positive Haushaltsentwicklung teilweise auf externe Faktoren wie die Gewerbesteuerentwicklung beruht. Zudem wird auf die mögliche Übernahme von Altschulden durch ein entsprechendes Gesetz des Landes NRW verwiesen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 24.06.2025 · Rechnungsprüfungsausschuss (18. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 11.Teilnahme am anteiligen Entschuldungsprogramm nach dem Altschuldenentlastungsgesetz NRWZur Vorlage · 0950/2025/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Teilnahme am Entschuldungsprogramm nach dem Altschuldenentlastungsgesetz Nordrhein-Westfalen (ASEG NRW), sofern das entsprechende Landesgesetz verabschiedet wird. Der Haupt- und Finanzausschuss soll dem Rat der Stadt Essen die Zustimmung zu diesem Vorhaben empfehlen. Ziel des Programms ist es, dass das Land NRW 50 Prozent der übermäßigen Liquiditätskredite der Kommunen übernimmt.
Basierend auf Berechnungen zum Stand vom 31. Dezember 2023 beläuft sich die Pro-Kopf-Verschuldung der Stadt Essen an Liquiditätskrediten auf rund 2.607 Euro. Im Rahmen des Entschuldungsprogramms könnte ein Betrag von etwa 606,4 Millionen Euro entlastet werden, was laut Prognosen zu einer jährlichen Zinsersparnis von circa 14 Millionen Euro führen würde.
Um die Teilnahme sicherzustellen, soll bereits jetzt ein Vorratsbeschluss gefasst werden, damit der Antrag bei der NRW.Bank innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist von vier Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes gestellt werden kann. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, alle notwendigen Vorbereitungen zu treffen. Dazu gehört auch die Beauftragung einer Wirtschaftsprüfung zur Verifizierung der Liquiditätskredite und der verfügbaren Finanzmittel. Die Kosten für diese Prüfung sollen voraussichtlich unter der Vergabeschwelle von 25.000 Euro liegen und werden von der Stadt Essen getragen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 12.Gesundheitszentrum St. Vincenz gGmbH hier: NeubauvorhabenZur Vorlage · 0943/2025/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird über das Neubauvorhaben des Gesundheitszentrums St. Vincenz informiert und soll dessen Umsetzung beschließen. Das Projekt umfasst eine Gesamtinvestitionssumme von rund 68,0 Millionen Euro. Die Stadt Essen sieht vor, im Jahr 2027 eine Kapitaleinlage von bis zu 8,0 Millionen Euro an die Gesundheitszentrum St. Vincenz gGmbH zu leisten, um Investitionen in Medizintechnik zu finanzieren. Zudem soll die Stadt die Verluste der Gesellschaft für die Jahre 2029 und 2030 in einer Höhe von bis zu 1,415 Millionen Euro pro Jahr übernehmen.
Das Vorhaben dient der medizinischen Versorgung im Essener Norden, insbesondere in Stoppenberg. Das Konzept des Zentrums basiert auf drei Säulen: der stationären allgemeinmedizinischen Versorgung (StatAMed), dem ambulanten Operieren sowie der Vermietung von Flächen an niedergelassene Ärzte und gesundheitsnahe Anbieter. Während aktuell eine interimistische Nutzung eines umgebauten Bestandsgebäudes erfolgt, soll der Neubau auf der Fläche der ehemaligen Rettungswache realisiert werden. Der Beschluss enthält zudem Regelungen zur Absicherung von Mietverhältnissen mit der Allbau Managementgesellschaft mbH sowie den Auftrag an die Verwaltung, die weiteren Planungsschritte in Abstimmung mit den Projektpartnern einzuleiten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (33. Sitzung) — eingebracht und zur weiteren Beratung und Entscheidung in den Rat geschoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 13.Ruhr:HUB GmbH hier: Weiterführung der GesellschaftZur Vorlage · 0914/2025/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die Ruhr:HUB GmbH auch ohne die bisherige Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen weiterzuführen. Die Fortführung ist zunächst für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2027 vorgesehen. In diesem Zusammenhang wird vorgeschlagen, dass die Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (EWG) in den Jahren 2026 und 2027 jeweils einen Betrag von 75.000 Euro beisteuert.
Die künftige Geschäftstätigkeit der Gesellschaft soll sich primär auf die Durchführung des Start-up-Großevents „ruhrSUMMIT“ fokussieren. Die Kosten für dieses Projekt werden nach Abzug von Einnahmen und Sponsoring auf maximal 200.000 Euro veranschlagt. Parallel dazu ist vorgesehen, die personelle Struktur der Gesellschaft ab Oktober 2025 auf die Geschäftsführung zu reduzieren. Die Finanzierung der laufenden Aktivitäten soll durch Rücklagen sowie jährliche Einlagen der Gesellschafter erfolgen.
Mit dieser Maßnahme sollen die interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Start-up-Förderung zwischen den beteiligten Städten des Ruhrgebiets sowie die Koordination weiterer regionaler Events sichergestellt werden. Zudem soll innerhalb des Fortführungszeitraums ein Konzept erarbeitet werden, wie die Gesellschaft den Interessen ihrer Gesellschafter künftig dienen kann.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 14.Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH hier: Änderung des GesellschaftsvertragsZur Vorlage · 0922/2025/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR) entscheiden. Die Vorlage sieht Anpassungen vor, die auf das 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz sowie Änderungen in der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zurückzuführen sind. Ziel ist es, die Jahresabschlüsse der Gesellschaft nach den Standards großer Kapitalgesellschaften aufzustellen und prüfen zu lassen, sie jedoch gleichzeitig von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der EU-Richtrichtlinie CSRD zu befreien.
Zu den wesentlichen inhaltlichen Änderungen gehören die Verlagerung der Zuständigkeit für die Festsetzung der Vergütung und Reisekosten der Geschäftsführung von der Gesellschafterversammlung auf den Aufsichtsrat, wobei hierfür eine Dreiviertelmehrheit notwendig ist. Des Weiteren sollen die Einberufung von Gremiensitzungen über ein Gremienmanagementsystem erfolgen und die Modalitäten für Umlaufbeschlüsse des Aufsichtsrates angepasst werden.
Der Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus empfiehlt der Stadtgesellschaft die Zustimmung zu den Änderungen, vorbehaltlich der Bestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW. Die Vertretung der Stadt Essen wird zudem ermächtigt, alle erforderlichen Beschlüsse zur Umsetzung der Satzungsänderung zu fassen und die notwendigen Unterschriften zu leisten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 15.Theater und Philharmonie Essen GmbH hier: Feststellung des Nachtrags-Wirtschaftsplanes der Spielzeit 2024/2025 und des Wirtschaftsplanes der Spielzeit 2025/2026Zur Vorlage · 0956/2025/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Nachtrags-Wirtschaftsplan der Theater und Philharmonie Essen GmbH (TuP) für die Spielzeit 2024/2025 sowie den Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2025/2026 feststellen. Der Nachtrags-Wirtschaftsplan für die laufende Spielzeit sieht einen Jahresfehlbetrag von rund 61,1 Millionen Euro vor. Für die kommende Spielzeit 2025/20<0xE2><0x80><0xAF>26 wird ein Fehlbetrag von etwa 65,97 Millionen Euro veranschlagt.
Im Rahmen der Vorlage ist die Geschäftsführung der TuP dazu angehalten, ein Maßnahmenkonzept zur Kostensenkung, Ertragssteigerung sowie zur Restrukturierung und künftigen künstlerischen Ausrichtung zu erarbeiten. Die Ergebnisse sollen bis Ende 2025 dem Aufsichtsrat und der Gesellschafterversammlung vorgelegt werden. Dabei kann die Einsetzung externer Berater oder einer Steuerungsgruppe vorgesehen werden. Ziel ist es, die Jahresfehlbeträge dauerhaft an die Höhe der städtischen Zuschüsse der mittelfristigen Haushaltsplanung anzupassen.
Zudem wird vorgeschlagen, die Errichtung der mittleren Spielstätte TuP-Casa vorerst auszusetzen. Eine endgültige Entscheidung über das Bauvorhaben soll erst nach Vorliegen der Ergebnisse des Maßnahmenkonzepts getroffen werden. In Abhängigkeit von diesen Entwicklungen soll die Verwaltung notwendige Anpassungen bei den städtischen Zuschüssen ab dem Jahr 2026 mit der Geschäftsführung abstimmen und dem Rat zur Entscheidung vorlegen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.Bildung einer Gewinnrücklage für den BgA "MHKW-Drittumsätze"Zur Vorlage · 0842/2025/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, für das Jahr 2024 eine Gewinnrücklage für den Betrieb gewerblicher Art (BgA) „MHKW-Drittumsätze“ in Höhe von 86.576,01 Euro zu bilden. Über diesen Beschlussvorschlag wird im Rat am 2. Juli 2025 entscheiden.
Der BgA „MHKW-Drittumsätze“ ist dem Fachbereich Entsorgungswirtschaft und stadtinterne Steuerberatung zugeordnet. Bis zum Jahr 2018 vergeben die operativen Tätigkeiten des Bereichs Versachungsrechte am Müllheizkraftwerk Essen Karnap an andere Städte. Seit der Einstellung des operativen Betriebs im Jahr 2018 besteht der Betrieb aufgrund eines laufenden Klageverfahrens fort. Die für das Jahr 2024 ausgewiesenen Gewinne resultieren aus Zinserträgen. Nach einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens ist die Abwicklung des BgA vorgesehen.
Die Bildung der Rücklage dient dazu, die Kapitalertragsteuer auf den Gewinn des Betriebes zu vermeiden. Steuerrechtlich können Gewinne eines Betriebs gewerblicher Art der Gewinn- oder Zweckrücklage zugeführt werden, um eine Besteuerung zu verhindern. Hierfür ist ein förmlicher Beschluss der zuständigen Gremien erforderlich, wobei laut Bundesfinanzministerium eine Entscheidung spätestens acht Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres fallen muss.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 17.Sicherheit im öffentlichen Raum (vgl. DS 1246/2022/CDU/GRÜNE) Hier: Vereinfachung der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen in den StadtteilenZur Vorlage · 0915/2025/CDU/GRÜNE/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der CDU, der Grünen und der FDP im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag zur Sicherheit im öffentlichen Raum eingebracht. Ziel des Vorhabens ist die Vereinfachung der Organisation sowie der Durchführung von Veranstaltungen in den Essener Stadtteilen.
Im Rahmen des Antrags wird die Stadtverwaltung aufgefordert, darzulegen, inwieweit für relevante Veranstaltungsflächen standort- und veranstaltungsbezogene Sicherheitskonzepte erstellt werden können. Ein besonderer Fokus soll dabei auf nicht kommerziellen Brauchtumsveranstaltungen wie Stadtteilfesten, Weihnachtsmärkten oder Karnevalsumzügen liegen.
Des Weiteren soll geprüft werden, in welchem Umfang ein Pool mobiler Fahrzeugsperren zur flexiblen Absicherung von Veranstaltungen genutzt werden kann. Dabei sollen wirtschaftliche Faktoren wie die Anschaffung, der Auf- und Abbau sowie die temporäre Lagerung durch eine städtische Tochtergesellschaft bewertet werden. Zudem wird eine Verschlankung, Beschleunigung und Digitalisierung der Verwaltungsprozesse – insbesondere bei Beratung, Antragstellung und Bewilligung – angestrebt, um die Unterstützung für ehrenamtlich tätige Veranstalter zu verbessern. Ergänzend wird die Verwaltung gebeten, weitere Vorschläge zur Entlastung von Veranstaltern einzubringen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 18.Ausweitung des Quartiersmanagements in EssenZur Vorlage · 0871/2025/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0871/2025/SPD einen Antrag gestellt, der die Stadtverwaltung zur Vorlage eines aktuellen Sachstands auffordert. Im Zentrum des Antrags steht die Frage, welche Maßnahmen und Erkenntnisse bereits zur Umsetzung eines Beschlusspunktes aus der Verwaltungsvorlage 2205/2022/4 vorliegen.
Der Antrag sieht vor, dass das Jugendamt prüft und gegebenenfalls priorisiert, ob das „Essener Modell Quartiermanagement“ auf weitere Stadtteile übertragen werden kann. Ziel dieser Prüfung ist es, Ansätze der Sozialraumorientierung, der Quartierentwicklung und der Inklusion in einem strategischen Handlungsansatz zu verbinden, um das inklusive Zusammenleben zu fördern.
In der Begründung wird angeführt, dass das Quartiermanagement die Verwaltung stärker auf die lokalen Bedürfnisse der Bevölkerung ausrichten soll. Eine Ausweitung des Modells solle bedarfsgerecht sowie unter Berücksichtigung bestehender Strukturen in weiteren Stadtteilen erfolgen. Der Antrag wird im Jugendhilfeausschuss sowie im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration beraten, bevor eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen fällt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — Von Antragsteller zurückgezogen
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.09.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (34. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 19.Stärkung des Allgemeinen Sozialen Dienstes gemäß IN/S/O-Prozess durch geschäftsbereichsübergreifende StellenkompensationZur Vorlage · 1002/2025/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 1002/2025/SPD einen Antrag an den Rat der Stadt Essen gestellt, um die personelle Ausstattung des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) im Fachbereich 51 zu verändern. Die Fraktion beantragt, die im Rahmen des IN/S/O-Verfahrens festgestellten personellen Mehrbedarfe als gesamtstädtisch relevant einzustufen. Damit soll die bestehende Regelung aufgehoben werden, wonach zusätzliche Stellen im ASD ausschließlich durch geschäftsbereichinterne Kompensation gedeckt werden dürfen.
Der Antrag fordert zudem, dass die Stadtverwaltung darlegt, welche Stellen aus anderen Geschäftsbereichen zur Kompensation der erforderlichen 15 Vollzeitäquivalente (VZÄ) herangezogen werden können, um den personellen Mehrbedarf im ASD sicherzustellen. Als Grundlage für den Antrag werden die Ergebnisse des Personalbemessungsverfahrens nach dem IN/S/O-Modell angeführt, die einen Bedarf zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben gemäß § 79 Abs. 3 SGB VIII ausweisen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 19.1Stärkung des Allgemeinen Sozialen DienstesZur Vorlage · 1059/2025/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rat der Stadt Essen einen Antrag zur Stärkung des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) gestellt. Die Vorlage sieht vor, die im Rahmen des IN/S/O-Verfahrens festgestellten personellen Mehrbedarfe im ASD des Fachbereichs 51 als gesamtstädtisch relevant einzustufen. Zudem soll die Stadtverwaltung ein Konzept zur Realisierung der priorisierten Bedarfe erarbeiten. Dieses Konzept soll aufzeigen, wie zusätzliche Stellen durch geschäftsbereichsübergreifende Kompensationsmöglichkeiten gedeckt werden können.
Die Begründung des Antrags stützt sich auf die Ergebnisse des Instituts für Sozialplanung und Organisationsentwicklung (IN/S/O), das im Auftrag der Gemeindeprüfungsanstalt NRW tätig wurde. Laut dem Antrag besteht im ASD eine personelle Unterdeckung, die den gesetzlichen Vorgaben gemäß § 79 Abs. 3 SGB VIII widerspreche. Die Fraktion fordert daher einen strukturell abgesicherten Personalaufbau, um die Aufgaben im Bereich des Kinderschutzes und der kommunalen Jugendhilfe zu gewährleisten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 20.Flächendeckende Alphabetisierung neuzugewanderter Schülerinnen und SchülerZur Vorlage · 0703/2025/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0703/2025 einen Antrag eingebracht, der die Erarbeitung eines Konzepts zur flächendeckenden Einrichtung zentralisierter Alphabetisierungsklassen vorsieht. Die Stadtverwaltung soll beauftragt werden, ein entsprechendes Konzept für zugewanderte Schülerinnen und Schüler zu entwickeln, die über keine grundlegenden Lese- und Schreibkenntnisse verfügen.
Nach Begründung der Fraktion ist der Unterricht in regulären Deutschklassen für diese Zielgruppe nicht zielführend, da dort zu unterschiedliche Lernniveaus aufeinandertreffen. Zentralisierte Klassen an ausgewählten Schulen mit entsprechender Infrastruktur und qualifiziertem Personal sollen stattdessen spezielle Methoden und intensive phonetische Übungen ermöglichen. Durch diese individuelle Förderung soll der Übergang in reguläre Klassen nach erfolgreicher Alphabetisierung strukturiert begleitet werden.
Die Maßnahme zielt darauf ab, Bildungsbenachteiligung sowie Schulverweigerung vorzubeugen und die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu sichern. Der Antrag durchläuft die Beratung in den Ausschüssen für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie im Integrationsrat, bevor eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen erfolgt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — Von Antragsteller zurückgezogen
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.09.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.09.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (34. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 11.06.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (32. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 21.Aufstellung einer Zweckentfremdungssatzung - Datenanalyse und NeubewertungZur Vorlage · 0998/2025/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat einen Antrag gestellt, die Stadtverwaltung mit einer Analyse und Neubewertung der Notwendigkeit einer Zweckentfremdungssatzung für Kurzzeitvermietungen zu beauftragen. Im Zentrum des Antrags steht die Untersuchung der Registrierungen von Beherbergungsbetrieben, die bis zum 1. September 2025 bei der Stadt Essen eingegangen sind. Diese sollen mit den bisherigen Zahlen zu Kurzzeitvermietungen im Stadtgebiet verglichen werden.
Auf Grundlage dieser aktualisierten Datenlage soll geprüft werden, ob die Einführung einer Zweckentfremdungssatzung gemäß dem Wohnraumstärkungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen erforderlich ist. Die Fraktion begründet das Vorhaben mit bestehenden Abweichungen zwischen den amtlichen Daten der Stadtverwaltung und den online verfügbaren Angeboten. Als mögliche Gründe für die unvollständige Datenlage werden die Umwandlung von Wohnraum in Beherbergungsstätten sowie Unkenntnis über lokale Regelungen angeführt.
Die Stadtverwaltung wird zudem beauftragt, dem Rat der Stadt Essen in der Sitzung im Dezember 2025 einen Verfahrensvorschlag vorzulegen. Dieser soll auch den benötigten Personal- und Ressourceneinsatz enthalten. Die Grundlage für die Neubewertung bildet die seit dem 1. August 2025 geltende Registrierungspflicht für Beherbergungsbetriebe, die eine aktuellere Datenbasis ermöglichen soll.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 05.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (2. Sitzung) — abgesetzt (Antrag zurückgenommen)
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.01.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (1. Sitzung) — Antrag wurde seitens der Fraktion zurückgezogen.
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — zur Enscheidung in den Rat geschoben
- 17.09.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.09.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (42. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (60. Sitzung) — abgesetzt/vertagt; Behandlung im ASPB am 04.09.2025
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 22.ergänzende Vertragszusätze und Bestimmungen im Rahmen der Überlassung städtischer Räume, Einrichtungen und Anlagen DritterZur Vorlage · 1005/2025/AFD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat mit der Vorlage 1005/2025/AFD einen Antrag an den Rat der Stadt Essen gestellt, der die Nutzung bestimmter städtischer Einrichtungen für parteipolitische Veranstaltungen einschränken soll. Der von Fraktionsvorsitzendem Dr. Hermann Postert eingereichte Antrag fordert, dass die Alte Synagoge – Haus jüdischer Kultur, das Museum Folkwang, das Aalto Musiktheater, das Grillo-Theater, die Casa sowie das Haus der Essener Geschichte und das Stadtarchiv nicht für Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden dürfen, die von einer politischen Partei organisiert, finanziert oder maßgeblich beeinflusst werden. Dies gelte ebenso für Veranstaltungen, deren Hauptziel die Förderung politischer Inhalte und Positionen einer bestimmten Partei ist.
Im Rahmen des Antrags wird die Verwaltung angewiesen, die entsprechenden Bestimmungen in Satzungen zur Nutzung öffentlicher Einrichtungen sowie in privatrechtlichen Verträgen zu ergänzen. Zudem soll geprüft werden, ob und inwieweit diese Regelungen auch auf Beteiligungsunternehmen der Stadt Essen Anwendung finden können. Der Antrag nimmt Bezug auf einen zurückgenommenen Antrag der Fraktionen CDU, GRÜNE und FDP sowie auf die Begründung einer vorangegangenen Vorlage.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 23.Resolution gegen religiös motivierte Geschlechtertrennungstendenzen an den SchulenZur Vorlage · 1000/2025/AFD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 1000/2025/AFD einen Antrag gestellt, der eine Resolution gegen religiös motivierte Geschlechtertrennung an Schulen fordert. Der Antrag sieht vor, dass sich der Rat der Stadt Essen gegen geschlechtergetrennte Veranstaltungen sowie Unterrichtspraktiken im Schulbereich ausspricht, sofern diese auf religiösen Motiven beruhen.
In der Begründung des Antrags wird auf einen Vorfall verwiesen, bei dem ein Versuch einer geschlechtergetrennten Abiturfeier in Essen scheiterte. Die Fraktion führt an, dass solche Vorgänge eine Einflussnahme darstellen, die darauf abzielt, eigene Gebräuche im Schulbetrieb zu verankern und der Integration entgegenwirke. Mit der beantragten Abstimmung soll laut dem Dokument ein politisches Zeichen gegen diese Entwicklungen gesetzt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 24.Haushaltskrise - SofortmaßnahmenZur Vorlage · 1003/2025/AFD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat mit der Vorlage 1003/2025/AFD einen Antrag an den Oberbürgermeister der Stadt Essen gestellt, der im Kontext des Finanzcontrollings und von Maßnahmen zur Haushaltskrise steht. Die Fraktion beantragt, dass der Rat der Stadt Essen die Rücknahme bestimmter Beschlüsse sowie die Einstellung verschiedener Projekte zum nächstmöglichen wirtschaftlich sinnvollen Zeitpunkt beschließt.
Zu den im Antrag aufgeführten Vorhaben gehören die finanzwirtschaftlichen Akzente zur Lebensqualität aus dem Antrag 1816/2024/CDU/GRÜNE sowie der Ausbau der Rad- und Gehwegverbindung Grugatrasse von Kettwig bis Mülheim. Des Weiteren sollen die Errichtung der TuP-Casa in der Rottstraße, die Maßnahme „Fahrradstraße Stauseebogen“ und das Verkehrsentwicklungskonzept „Umwelttrasse“ eingestellt werden. Ein weiterer Punkt des Antrags betrifft die Umstellung der Busflotte der Ruhrbahn auf Wasserstoffverbrennungsmotoren. Eine Begründung für diesen Antrag soll laut Dokument mündlich erfolgen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 25.Einführung einer Sondernutzungsgebühr für "WerbeanhängerZur Vorlage · 0868/2025/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Essener Bürger Bündnis (EBB) hat im Rat der Stadt Essen einen Antrag zur Durchsetzung von Sondernutzungsgebühren für sogenannte Werbeanhänger gestellt. Mit dem Antrag Nr. 0868/2025/EBB wird die Verwaltung beauftragt, die bestehende Gebühr für diese Art der Sondernutzung konsequent einzufordern. Zudem soll über die Intensität der Kontrollen und die erfolgte Ahndung nach sechs Monaten Bericht erstattet werden.
Die Begründung der Fraktion führt an, dass Werbeanhänger zunehmend das Stadtbild prägen und primär für Werbezwecke konstruiert seien, ohne eine Transportfunktion zu erfüllen. Da andere Formen der Außenwerbung, wie Plakatwände oder LED-Tafeln, genehmigungspflichtig sind, solle dies auch für diese Anhänger gelten. Laut Antrag verknappen die oft monatelang abgestellten Fahrzeuge den öffentlichen Parkraum und können durch ihren Zustand das Stadtbild beeinträchtigen. Zudem wird auf eine mögliche Wettbewerbsverzerrung gegenüber ansässigen Unternehmen hingewiesen.
Die EBB-Fraktion bezieht sich dabei auf die Rechtsprechung, wonach solche Konstruktionen als mobile Werbeanlagen eingestuft werden können, was eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich macht. Da eine entsprechende Gebühr bereits existiere, solle lediglich deren Durchsetzung durch das Ordnungsamt sichergestellt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — In den OPOG verwiesen
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 25.1Einführung einer Sondernutzungsgebühr für WerbeanhängerZur Vorlage · 0910/2025/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke hat im Rat der Stadt Essen einen Antrag mit der Nummer 0910/2025 eingereicht, der sich an den Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung richtet. Der Antrag fordert die Verwaltung dazu auf, zu prüfen, in welchen Wohngebieten das Parken auf Personenkraftwagen beschränkt werden kann. Dabei sollen auch bestimmte große Fahrzeuge, wie etwa Wohnmobile, Camper, Transporter oder Werbeanhänger, von der Nutzung ausgeschlossen werden können.
Die Begründung des Antrags bezieht sich auf eine vorangegangene Anfrage zur „Kommunalen Satzung Parken“. Darin wird angeführt, dass eine Beschränkung von Parkflächen durch entsprechende Beschilderung in begründeten Fällen möglich ist. Die Fraktion regt an, solche Gebiete zu identifizieren, insbesondere innerhalb von Bewohnerparkzonen. Als Beispiele für bereits erfolgte Einschränkungen in anderen Kommunen werden die Städte Köln und Münster genannt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 26.Ordnungsbehördliche Verordnung über das Verbot des Verkaufs sowie der Ab- und Weitergabe von Distickstoffmonoxid ("Lachgas") an Minderjährige in der Stadt EssenZur Vorlage · 0870/2025/3 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung von Essen plant die Einführung einer ordnungsbehördlichen Verordnung, die den Verkauf sowie die Abgabe und Weitergabe von Distickstoffmonoxid, auch bekannt als Lachgas, an Minderjährige untersagt. Der entsprechende Beschlussvorschlag durchläuft derzeit verschiedene Gremien, darunter den Jugendhilfeausschuss und den Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung, bevor er am 2. Juli 2025 im Rat der Stadt Essen zur Entscheidung vorgelegt wird.
Hintergrund der Vorlage ist die zunehmende Nutzung von Lachgas als inhalative Droge durch Jugendliche und junge Erwachsene in Essen. Da das Gas derzeit als technisches Produkt frei verkäuflich ist, sieht die Verwaltung eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Das Gesundheitsamt sowie medizinische Fachgesellschaften verweisen auf gesundheitliche Risiken, die von Schwindel über Sauerstoffmangel bis hin zu neurologischen Schäden wie Lähmungserscheinungen reichen können. In der Stadt wurden bereits leere Gasbehälter an verschiedenen öffentlichen Orten, etwa im Stadtgarten oder im Christinenpark, gefunden.
Die geplante Verordnung soll den Schutz von Kindern und Jugendlichen stärken, indem sie den Erwerb und die Weitergabe des Gases an diese Altersgruppe verbietet. Verstöße gegen diese Regelung, sowohl vorsätzliche als auch fahrlässige Handlungen, sollen mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden können.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 27.Verkaufsoffene Sonntage 01.08.2025 bis 31.12.2025Zur Vorlage · 0646/2025/3 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Erlassung von ordnungsbehördlichen Verordnungen für verkaufsoffene Sonntage im Zeitraum vom 1. August 2025 bis zum 31. Dezember 2025 entscheiden. Die Vorlage sieht vor, die entsprechenden Sonntage gemäß den beigefügten Anlagen freizugeben. Der Entscheidungsprozess umfasst die Beratung der verschiedenen Bezirksvertretungen sowie des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung, bevor der Rat am 2. Juli 2025 über den Beschlussvorschlag berät.
Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen. Dabei wird auf die aktuelle Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts NRW verwiesen, welche die Anforderungen an die Begründung eines öffentlichen Interesses verschärft hat. Eine Ladenöffnung an Sonntagen erfordert nach dieser Entscheidung eine hinreichende Gewichtung der Sachgründe sowie die Einhaltung des Regel-Ausnahme-Verhältnisses zum Schutz der Sonntagsruhe. Die Stadt Essen beabsichtigt, diesen Maßstab bei künftigen Entscheidungen anzuwenden und die räumlichen Freigabebereiche aufgrund früherer gerichtlicher Verfahren eng zu bemessen.
Die Terminvorschläge für das Jahr 2025 wurden vom Handelsverband Nordrhein-Westfalen Ruhr e. V. und der Essen Marketing GmbH in Abstimmung mit den örtlichen Werbegemeinschaften vorgelegt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen sowie der räumliche Bezug zwischen Veranstaltungen und Ladenöffnungen sichergestellt werden müssen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 10.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen bei Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (46. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (40. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 28.Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Essen sowie der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Essen hier: Maßnahmen zur Steigerung der Sicherheit im StadtgebietZur Vorlage · 0864/2025/3 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen beabsichtigt, die Friedhofssatzung sowie die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet zu ändern. Die Vorlage des Ordnungsamtes sieht vor, das Mitführen von Waffen und Messern jeglicher Art in bestimmten öffentlichen Bereichen zu untersagen.
Im Rahmen der Neufassung der Friedhofssatzung soll das Führen von Waffen und Messern auf städtischen Friedhöfen verboten werden, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und die Würde dieser Orte zu wahren. Die geplante Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zielt darauf ab, das Mitführen solcher Gegenstände auf Kinderspielplätzen zu untersagen. Als Begründung nennt die Verwaltung den Schutz der körperlichen Unversehrtheit von Kindern sowie die Vermeidung von Gefahren durch die Neugier von Kindern gegenüber Messern.
Die Initiative erfolgt vor dem Hintergrund der statistisch erfassten Zunahme von Messertaten in Nordrhein-Westfalen. Da die Stadt als Schulträgerin keine direkten Regelungen für den inneren Schulbetrieb treffen kann, werden die Schulen dazu angehalten, ihre Schul- und Hausordnungen so zu ergänzen, dass das Mitführen von Waffen durch Schüler, Lehrkräfte und Besucher untersagt ist. Die Entscheidung über die Neufassungen der Satzungen wird im Rat der Stadt Essen erwartet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 01.07.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (42. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.06.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 29.Beschaffung technischer Ausstattung zur Sicherstellung der Trinkwassernotversorgung im KatastrophenfallZur Vorlage · 0666/2025/3 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Beschaffung technischer Ausrüstung zur Sicherstellung der Trinkwassernotversorgung im Katastrophenfall entscheiden. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht den Kauf von sechs mobilen Desinfektionsanlagen, sechs Hochleistungsförderpumpen inklusive Schlauchmaterial sowie einer Trinkwasserabfüllanlage vor. Das Gesamtvolumen für diese Anschaffungen beläuft sich auf 1.348.000 Euro im Jahr 2025.
Die Maßnahme dient der Umsetzung gesetzlicher Verpflichtungen aus dem Wassersicherstellungsgesetz sowie dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz NRW. Laut Vorlage ist eine flächendeckende Versorgung bei Ausfällen der zentralen Infrastruktur durch dezentrale Maßnahmen sicherzustellen. Die technische Ausstattung wurde im Rahmen einer Einsatzübung im Dezember 2024 in Zusammenarbeit mit der Wassergewinnung Essen GmbH und der Stadtwerke Essen AG erprobt.
Da die erforderlichen Mittel nicht im aktuellen Haushaltsplan veranschlagt sind, wird die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in Höhe von 1.348.000 Euro beantragt. Die Finanzierung soll durch Umwidmungen aus den Projekten „Abwehr Großschadensereignisse“ und „Umbau Katastrophenschutzlager“ erfolgen. Der Entscheidungsvorgang umfasst die Beratung in den zuständigen Ausschüssen im Juni 2025, bevor der Rat der Stadt Essen am 2. Juli 2025 über den Beschluss entscheidet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 30.Beschaffung von Sonderausstattung zur Stärkung der technischen Einsatzfähigkeit der Feuerwehr EssenZur Vorlage · 0638/2025/3 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Feuerwehr Essen plant die Beschaffung von Sonderausstattung im Gesamtwert von rund 2.012.000 Euro, um die technische Einsatzfähigkeit zu stärken. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht den Erwerb verschiedener technischer Geräte und Fahrzeuge vor, die auf den Brandschutz- und Katastrophenschutzbedarfsplänen der Stadt basieren.
Zu den geplanten Maßnahmen gehören elf Sätze akkubetriebener hydraulischer Rettungsgeräte für etwa 462.000 Euro, welche die bisherigen schlauchgebundenen Systeme ersetzen sollen. Zudem ist die Anschaffung von zwei ferngesteuerten Löschrobotern mit modularem System für rund 700.000 Euro vorgesehen, um Einsätze in gefährlichen oder schwer zugänglichen Bereichen zu ermöglichen. Für das Jahr 2026 werden vier geländegängige All-Terrain-Vehicles (ATVs) zum Preis von etwa 250.000 Euro beschafft, die insbesondere zur Unterstützung der Einsatzlogistik und Kommunikation in topographisch anspruchsvollen Gebieten des Stadtgebietes dienen sollen.
Ein weiterer Bestandteil ist die Ersatzbeschaffung eines Abrollbehälters-Rüst (AB-Rüst) für circa 600.000 Euro, um den Anforderungen bei technischen Rettungen, etwa bei Bauunfällen, gerecht zu werden. Für die Finanzierung des AB-Rüst wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 400.000 Euro beantragt. Die entsprechenden Ausschreibungen für die einzelnen Positionen sollen jeweils separat durchgeführt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 31.Schule als sicherer Ort - UmsetzungskonzeptZur Vorlage · 0594/2025/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll das Umsetzungskonzept „Schule als sicherer Ort“ beschließen. Die Verwaltung wurde bereits im Juni 2024 mit der Erarbeitung dieses Konzepts beauftragt. Ziel ist es, den Herausforderungen durch Gewalt und Vandalismus an Schulen zu begegnen. Das Konzept umfasst sowohl pädagogische als auch technische und bauliche Maßnahmen. Dabei werden verbindliche Standards für alle Schulen sowie optionale Maßnahmen je nach Bedarf festgelegt.
Die Grundlage der Vorlage bilden polizeiliche Kriminalstatistiken, die eine Zunahme der Gewaltkriminalität bei Kindern und Jugendlichen verzeichnen. Um einer Reduktion von Gewalt entgegenzuwirken, setzt das Konzept auf ein Zusammenspiel aus Prävention durch Schulträger und Jugendhilfe, baulichen Maßnahmen sowie ordnungsrechtlichen und polizeilichen Maßnahmen. Die Erarbeitung erfolgte in der Fachgruppe Jugend unter dem Kriminalpräventiven Rat.
Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen soll durch die Verwaltung in Form von jeweils separaten Einzelbeschlüssen erfolgen, sofern die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Zudem ist eine jährliche Überprüfung der Wirksamkeit vorgesehen, um das Konzept bei Bedarf anzupassen. Eine gesonderte Vorlage zum Thema Messergewalt an Schulen wird separat erwartet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 11.06.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 32.„Fortführung der landesgeförderten Schulsozialarbeit in Essen“Zur Vorlage · 0907/2025/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Umwidmung von Mitteln zur Sicherung der landesgeförderten Schulsozialarbeit entscheiden. Konkret wird vorgeschlagen, Mittel in Höhe von 192.000 Euro aus einem Beschluss vom 29. November 2023 umzuwidmen. Diese Gelder waren ursprünglich für die Schaffung neuer Stellen vorgesehen, sollen nun jedoch für den Zeitraum vom 1. August 2025 bis zum 31. Juli 2026 eingesetzt werden, um bestehende Stellen bei freien Trägern zu sichern.
Grund für diesen Antrag ist eine neue Förderrichtlinie des Ministeriums für Schule und Bildung in Nordrhein-Westfalen. Zwar bleibt die Höhe der Landesförderung unverändert, jedoch steigen durch Inflation und Tarifsteigerungen die Arbeitgeberkosten. Dies führt dazu, dass die bisherige Finanzierung für die freien Träger der Jugendhilfe nicht mehr kostendeckend ist.
Die Umwidmung soll den Trägern pro Stelle zusätzlich 6.000 Euro zukommen lassen, um die entstandene Finanzierungslücke zu schließen. Betroffen sind Teile der insgesamt 29,6 Stellen, die von freien Trägern in Essen getragen werden. Die Maßnahme ist haushaltsneutral, da keine Erhöhung des städtischen Gesamtbetrags vorgesehen ist. Ziel des Vorschlags ist es, die bestehenden Unterstützungsangebote, insbesondere an Grundschulen, aufrechtzuerhalten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 11.06.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 33.Integrierte kommunale Präventionsstrategie - Aktueller Stand der Vorhaben und AusblickZur Vorlage · 0570/2025/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen sowie die zuständigen Ausschüsse nehmen den aktuellen Stand der Projekte zur integrierten kommunalen Präventionsstrategie zur Kenntnis. Die Strategie basiert auf einem Beschluss des Stadtrates vom März 2024, der Eckpunkte für die Prävention und ein neues Datenkonzept zu Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen festlegte.
Ein zentrales Element ist das Modellvorhaben in den Stadtteilen Bergeborbeck und Bochold, das im Herbst 2024 gestartet ist. Ziel ist die Entwicklung einer Struktur zur Armutsfolgenprävention für Kinder im Alter von null bis sechs Jahren, wobei der Fokus zunächst auf der Altersgruppe der unter dreijährigen Kinder liegt. Begleitet wird dieser Prozess durch eine externe Evaluation von Stephan Schmidt.
Parallel dazu wurde ein Lotsendienst in den Essener Geburtskliniken, namentlich im Uniklinikum und im Elisabeth-Krankenhaus, etabliert. Sechs Familienlotsinnen unterstützen werdende Eltern direkt vor Ort und vermitteln den Zugang zu Unterstützungsangeboten der „Frühen Hilfen“. Zudem wurden Maßnahmen zur Vernetzung verschiedener Akteure durchgeführt, darunter eine Netzwerkveranstaltung für Fachkräfte aus der Kindertagespflege und der Frühen Hilfen im November 2024 sowie ein fachbereichsübergreifender Austausch zwischen dem Jugendamt und dem Fachbereich Schule im März 2025.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 34.Ausblick und Planung der Kinderbildungs- und Betreuungsangebote der Stadt Essen bis 2029/2030Zur Vorlage · 0684/2025/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen passt die Planung der frühkindlichen Bildung und Betreuung für den Zeitraum bis 2029/2030 an. Da die Zahl der Kinder im Alter von null bis sechs Jahren im zweiten Jahr in Folge gesunken ist und die stadtweite U3-Betreuungsquote von 40 Prozent erreicht wurde, erfolgt eine Neubewertung der Kapazitäten. Während in einigen Stadtteilen weiterhin ein Bedarf besteht, sind in anderen Bereichen sowie in der Kindertagespflege freie Plätze vorhanden.
Zukünftig wird bei Neubauten und Umbauten die Gruppenform I bevorzugt, die eine gemeinsame Betreuung von Kindern unter und über drei Jahren ermöglicht, um flexibler auf Bedarfsänderungen reagieren zu können. Die Bewilligung der Gruppenform II wird nur noch nach einer Einzelfallprüfung vorgenommen. In der administrativen Abwicklung werden Bedarfszusagen des Jugendamtes künftig auf eine Dauer von drei Monaten befristet und können bei Bedarf verlängert werden. Zur Verbesserung der Information für Erziehungsberechtigte sollen freie Plätze über die Plattform „Little Bird“ sowie über eine monatlich aktualisierte Liste auf der Website der Stadt Essen einsehbar sein.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (35. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (33. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 11.06.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 35.Verstetigung der "Klassenassistenzen für schulische Inklusion - KASI" an 16 Essener Grundschulen und Pilotierung an drei weiterführenden SchulenZur Vorlage · 0161/2025/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Verstetigung des Projekts „Klassenassistenzen für schulische Inklusion – KASI“ an 16 Essener Grundschulen sowie die Pilotierung an drei weiterführenden Schulen beschließen. Die geplante Umsetzung für das Schuljahr 2026/2027 umfasst die Hauptschule an der Wächtlerstraße, die Gesamtschule Bockmühle und die Gertrud-Bäumer-Realschule.
Das Modell fungiert als präventives, infrastrukturelles Angebot, das unabhängig von individuellen Anträgen nach dem Sozialgesetzbuch im Klassenverband agiert. Durch den Einsatz der Klassenassistenzen sollen Schulen als inklusive Lernorte gestärkt und die Notwendigkeit für Einzelassistenzanträge reduziert werden. Das Programm zielt darauf ab, die soziale Integration zu fördern und die bürokratischen Hürden für betroffene Familien zu verringern.
Evaluierungen durch die Fachhochschule Südwestfalen sowie das Institut für Kinder- und Jugendhilfe weisen auf positive Auswirkungen auf die soziale Struktur der Klassen und das Wohlbefinden der Schülerinnen und Schüler hin. Die Untersuchungen belegen zudem eine hohe Qualität der Umsetzung im Schulalltag. Eine Ausweitung des Projekts auf weitere Grundschulen sowie ein Transfer des Modells auf Förderschulen werden als zukünftige Schritte in Erwägung gezogen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 22.05.2025 · Inklusionsbeirat (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 20.05.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (31. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 36.Weiterführung der Vereinbarung zwischen den Trägern von Kindertageseinrichtungen und der Stadt Essen über die Zusammenarbeit beim Kitaausbau und zur Übernahme von TrägeranteilenZur Vorlage · 0749/2025/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Fortführung und Anpassung einer Vereinbarung zwischen der Stadt und den Trägern von Kindertageseinrichtungen. Die Regelung sieht vor, dass die Stadt Essen die Übernahme von Trägeranteilen im Zeitraum vom 1. August 2025 bis zum 31. Juli 2027 fortsetzt. Damit soll der Ausbau des Betreuungsangebots sowie die Sicherung bestehender Plätze unterstützt werden.
Hintergrund ist ein Bedarf von rund 1.232 fehlenden Plätzen für Kinder ab drei Jahren zum Ende des Kindergartenjahres 2024/2025. Um den Rechtsanspruch auf Kitaplätze zu erfüllen, übernimmt die Stadt Kostenanteile, die regulär durch die freien Träger zu tragen wären. Die Träger geben an, dass der Betrieb ohne diese Zuschüsse nicht möglich sei. Die Vereinbarung umfasst zudem verbindliche Ziele wie die Nutzung des Vormerksystems „Little Bird“, die Berücksichtigung der Sozialstruktur bei der Platzvergabe sowie einheitliche Qualitätsstandards.
Die finanziellen Auswirkungen für das Kita-Jahr 2025/2026 werden auf etwa 16 Millionen Euro geschätzt, für das Jahr 2026/2027 auf rund 16,5 Millionen Euro. Die Förderung deckt bis zu 99,2 Prozent der Betriebskosten ab. Laut der Vorlage ist die Übernahme dieser Anteile für die Stadt Essen kostengünstiger als der Aufbau und Betrieb eigener kommunaler Einrichtungen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 37.Grundständigkeit der UNESCO-Schule bei gleichzeitigem Auslaufen des Aufbaugymnasiums ab dem Schuljahr 2026/2027Zur Vorlage · 0630/2025/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die UNESCO-Schule in Essen soll ab dem 1. August 2026 von einem Aufbaugymnasium in ein Regelgymnasium umgewandelt werden. Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft empfiehlt diesen Beschluss, der im Rat der Stadt Essen zur Entscheidung ansteht.
Im Rahmen dieser Umstellung wird die Sekundarstufe I ab dem Schuljahr 2026/2027 beginnend mit der fünften Jahrgangsstufe sukzessive aufgebaut. Die Planung sieht eine Zweizügigkeit in der Sekundarstufe I vor, um die erforderliche Mindestgröße für den Fortbestand des Gymnasiums zu gewährleisten. Gleichzeitig werden ab diesem Zeitpunkt keine Schülerinnen und Schüler mehr ab der siebten Klasse im Sinne des Aufbaugymnasiums aufgenommen. Bestehende Jahrgänge der Klassen 8 bis 10 sowie der Sekundarstufe II werden ihren Schulbesuch unverändert fortsetzen.
Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt, dass für das erste Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2026/2027 mindestens 50 Anmeldungen für die fünfte Jahrgangsstante vorliegen. Hintergrund der Maßnahme ist das Auslaufen der Regelungen für Aufbaugymnasien im Schulgesetz NRW sowie ein steigender Bedarf an Schulplätzen in der fünften Klasse. Die Schule wird künftig als Halbtagsschule geführt. Eine Anpassung des Schulprogramms sowie eine mögliche Änderung des Schulnamens sind bereits im Prozess.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 38.Grüne Hauptstadt Europas - 3. Fortschrittsbericht 2023Zur Vorlage · 0748/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Grüne Hauptstadt Agentur hat den dritten Fortschrittsbericht zur Bewerbung Essens als Grüne Hauptstadt Europas vorgelegt. Das Dokument bewertet die Umsetzung der im Bewerbungsverfahren definierten Ziele bis zum Ende des Jahres 2023 in elf Themenfeldern, darunter Klimaschutz, Mobilität, Biodiversität und Luftqualität. Der Bericht umfasst eine Bestandsaufnahme des quantitativen sowie qualitativen Fortschritts sowie eine Einschätzung der aktuellen Situation.
In mehreren Bereichen wurden Ziele erreicht oder sind nahe der Zielerreichung. Dazu zählen die Senkung der Treibhausgasemissionen um 40 Prozent gegenüber 1990, die Einhaltung der Stickoxid-Grenzwerte an allen Messstationen im Jahr 2024 sowie der Abschluss des Emscher-Umbaus. Auch die Erreichbarkeit des Grünen Wegenetzes innerhalb von 500 Metern vom Wohnort gilt als erreicht. Im Bereich der Öko-Innovation zeigt der Trend eine Entwicklung, sodass das Ziel von 20.000 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in der Umweltwirtschaft bis 2025 als erreichbar eingestuft wird.
Gleichzeitig weist der Bericht darauf hin, dass die Dynamik in Feldern wie dem Ausbau erneuerbarer Energien, der Lärmminderung und der Recyclingquote nicht ausreicht, um die Ziele auf Basis aktueller Trends rechtzeitig zu erreichen. Für den Modal Split liegen seit 2021 keine neuen Erhebungen vor; eine Haushaltsbefragung zur Mobilität wird derzeit durchgeführt. Der Rat der Stadt Essen sowie die zuständigen Ausschüsse sollen den Bericht zur Kenntnis nehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 39.Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 (IGA 2027) Planungsbeschluss von drei Teilabschnitten zur Umfeldaufwertung Haus ScheppenZur Vorlage · 0774/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Vorbereitungen zur Internationalen Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 liegt ein Konzept zur Umfeldaufwertung des Bereichs Haus Scheppen am Baldeneysee vor. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, das vorliegende Gesamtkonzept zu beschließen und die Verwaltung mit der weiteren Bearbeitung zu beauftragen. Für die kurzfristige Umsetzung von drei Teilbereichen bis zum Jahr 2027 sind Mittel in Höhe von 340.000 Euro für Planungsleistungen, Gutachten sowie die Bürgerbeteiligung vorgesehen.
Die Planung zielt darauf ab, die räumliche Struktur am Haus Scheppen zu optimieren, um Konflikte zwischen verschiedenen Verkehrsteilnehmern wie Autofahrenden, Radfahrenden und Fußgehenden zu reduzieren. Ziel ist die Schaffung eines attraktiven, barrierefreien Erholungsraums unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten. Grundlage für das Konzept war ein mehrstufiger Beteiligungsprozess, der unter anderem Workshops mit Anwohnern sowie eine Online-Umfrage mit rund 1.600 Teilnehmenden umfasste. Dabei wurden Anforderungen wie der Erhalt des Motorradtreffs und der lokalen Gastronomie sowie die Verbesserung der Parksituation in die Planung integriert.
Die kurzfristig geplanten Maßnahmen umfassen den seeseitigen Teil des Vorplatzes inklusive einer Steganlage, die Überarbeitung des Uferwegs sowie die barrierefreie Erschließung der Parkplatzfläche P1. Weitere mittelfristige und langfristige Schritte sind im Gesamtkonzept vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 02.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (43. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 01.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.07.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (42. Sitzung) — eingebracht
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — Eingebracht und die Beschlussfassung auf die Sitzung des Rates vertagt.
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 40.Nachhaltige und naturschonende Außenbeleuchtung – Leitfaden zur Vermeidung von LichtverschmutzungZur Vorlage · 0599/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen hat einen Leitfaden zur Vermeidung von Lichtverschmutzung erstellt, der unter dem Titel „Nachhaltige und naturschonende Außenbeleuchtung“ veröffentlicht werden soll. Die Entwicklung des Dokuments geht auf den Antrag 0992/2021/CDU/GRÜNE zurück. Ziel ist es, eine Grundlage für die Bauberatung, die Bauleitplanung sowie die Wirtschaftsförderung zu schaffen und als Orientierungshilfe für die Beleuchtung städtischer Liegenschaften zu dienen.
Die Broschüre, die in einem quadratischen Format mit Abbildungen und Fotos gestaltet ist, richtet sich vorrangig an externe Akteure wie Bauherren und Betreiber von Beleuchtungsanlagen. Sie enthält Informationen über die Folgen von Lichtimmissionen auf den Naturhaushalt, allgemeine Grundsätze für Beleuchtungssysteme sowie Hinweise zu konkreten Anwendungsfällen. Da rechtliche Beschränkungen aufgrund einer noch ausstehenden Rechtsverordnung im Bundesnaturschutzgesetz derzeit nur für Naturschutzgebiete bestehen, sind die Empfehlungen im Leitfaden als Soll-Formulierungen verfasst. Durch Verweise auf die jeweils geltende Gesetzeslage soll die Aktualität des Leitfadens auch bei künftigen rechtlichen Änderungen gewahrt bleiben.
Die Umsetzung der Broschüre erfolgt über die städtische Druckerei. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Befolgung der Empfehlungen zu Energieeinsparungen und einer Reduktion von CO2-Emissionen führen kann, wobei eine genaue Quantifizierung derzeit nicht möglich ist. Der Entwurf wird in den kommenden Monaten verschiedenen Gremien sowie den Bezirksvertretungen zur Kenntnisnahme vorgelegt, bevor im Rat der Stadt Essen eine Entscheidung vorgesehen ist.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — abgesetzt; zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 10.09.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (42. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (41. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 08.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (60. Sitzung) — abgesetzt/vertagt; Behandlung im ASPB am 04.09.2025
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (35. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2025 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 40.1Naturschonende AußenbeleuchtungZur Vorlage · 1052/2025/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 1052/2025/SPD einen Antrag an den Rat der Stadt Essen gestellt, den Leitfaden zur Vermeidung von Lichtverschmutzung anzupassen. Ziel ist es, bei der Gestaltung der Außenbeleuchtung einen Kompromiss zwischen dem Umweltschutz und der sozialen sowie Verkehrssicherheit zu finden. Im Falle von Unklarheiten soll die soziale Sicherheit, beispielsweise durch die Beseitigung von Angsträumen, Vorrang haben.
Zudem wird die Verwaltung angewiesen, einen Verfahrensvorschlag zur Umsetzung der Beleuchtung der Fahrradhauptrouten und des Ergänzungsnetzes vorzulegen. Dabei soll das Verhältnis zum bestehenden Konzept für insektenfreundliche Beleuchtung geklärt werden. Darüber hinaus sollen Systeme mit adaptiver Sensorsteuerung und Solarbetrieb auf ihre Eignung geprüft werden. Diese sollen sowohl den Anforderungen des Bundesnaturschutzgesetzes als auch der Verkehrssicherheit und den Klimazielen der Stadt Essen entsprechen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.12.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — abgesetzt; zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — abgesetzt und zur Beschlussfassung in die Sitzung des Rates geschoben
- 10.09.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (42. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (43. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (60. Sitzung) — abgesetz/vertagt; Behandlung im ASPB am 04.09.2025
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 41.Kombibad Bad und Sport Oststadt - Generalsanierung FreibadZur Vorlage · 0710/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Fortführung der Sanierungsplanungen für das Freibad im Kombibad Bad und Sport Oststadt beschließen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, den Baubeginn zur Generalsanierung der Anlagen zu ermöglichen und die Betriebsleitung der Sport- und Bäderbetriebe Essen anzuweisen, die Planungen auf Basis der aktuellen Vorplanung weiterzuführen. Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich dabei auf rund 24,8 Millionen Euro netto bzw. 29,5 Millionen Euro brutto. Zudem soll die Betriebsleitung ermächtigt werden, die Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) als Totalübernehmerin für das Projekt zu beauftragen.
Die Kostenentwicklung gegenüber dem ursprünglichen Kostenrahmen von 2022, der etwa 14,8 Millionen Euro netto vorsah, resultiert laut Vorlage aus gestiegenen Baupreisen, einer Konkretisierung der Planung sowie zusätzlichen Leistungen. Zu den geplanten Maßnahmen gehören die Sanierung der Sprunganlage, die Neupositionierung des Nichtschwimmerbeckens und die Gestaltung eines Wasserspielbereichs. Ein wesentlicher Bestandteil der aktuellen Planung ist zudem der vollständige Abbruch und Neubau des Umkleidegebäudes, da dessen Erhalt aus statischen Gründen als nicht zweckmäßig eingestuft wurde. Des Weiteren ist eine Vergrößerung des Gastronomieanbaus vorgesehen. Die Projektsteuerung wird durch die WSP Deutschland AG übernommen, während die Generalplanung durch das Büro Geising & Böker erfolgt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (35. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.06.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (42. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 42.Neubau Spielplatz Dortmannhof in Essen-KaternbergZur Vorlage · 0598/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Für den Neubau eines Spielplatzes am Dortmannhof in Essen-Katernberg wurde eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 280.000 Euro beantragt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz den Bau sowie den Baubeginn mit diesen Gesamtkosten befürwortet, während die Entscheidung über die Finanzierung durch den Rat der Stadt Essen erfolgt.
Die Maßnahme umfasst die Umgestaltung einer etwa 1.600 Quadratmeter großen Grünfläche in einen Spielplatz des Typs A für Kinder und Jugendliche im Alter von null bis 17 Jahren. Die Planung sieht unter anderem Tischtennis, Calisthenics-Anlagen, Kletter- und Schaukelmöglichkeiten sowie eine Sandspielzone vor. Ein Element der Planung ist die inklusive Nutzung, beispielsweise durch eine Eltern-Kind-Schaukel. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Emschergenossenschaft und wird von der Stadt Essen gepachtet.
Die Umsetzung erfolgt auf Basis der Spielraumleitplanung, nach der der Stadtteil Katernberg bei Angeboten für Jugendliche als unterversorgt gilt. In die Planung wurden Vertreter der Bezirksvertretung VI sowie potenzielle Spielplatzpatinnen und -paten einbezogen. Die Ausführung wird durch das Landschaftsarchitekturbüro Dirk Glacer erfolgen. Eine Fertigstellung des Projekts ist für das Frühjahr 2026 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (32. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 43.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Fahrradstraße Stauseebogen"Zur Vorlage · 0600/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn der Maßnahme „Fahrradstraße Stauseebogen“ beschließen, für die Gesamtkosten von 3.360.000 Euro veranschlagt sind. Das Vorhaben dient dem Ausbau des Radhauptroutennetzes sowie der Schließung einer Lücke zwischen den Stadtteilen Kupferdreh und Heisingen.
Die Maßnahme umfasst die Erneuerung der Fahrbahndecke aufgrund geringer Tragfähigkeit sowie die Installation neuer Beleuchtungseinrichtungen auf dem gesamten Straßenabschnitt. Zudem ist eine Neuregelung der Vorfahrt am Übergang von der Lelei in den Stauseebogen vorgesehen, um der Fahrradstraße Vorrang zu gewähren. Hierfür wird die Fahrbahn an der östlichen Seite um zwei Meter in eine angrenzende Grünfläche verbreitert, während auf der westlichen Seite eine Entsiegelung der Straßenfläche geplant ist. Die bestehende Verkehrsinsel wird im Zuge des Umbaus entfernt.
Die Kosten für den Straßenbau belaufen sich auf 2.500.000 Euro und für die Beleuchtung auf 300.000 Euro. Bereits beschlossene Planungs- und Vorbereitungskosten in Höhe von 560.000 Euro sind in der Gesamtsumme enthalten. Die Stadt beabsichtigt, für das Projekt eine Förderung in Höhe von 50 Prozent im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative zu beantragen. Die Finanzierung der überplanmäßigen Mittel für das Jahr 2025 soll aus dem Projekt „Fahrradstraßen und -zonen“ erfolgen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 44.Heisinger Straße von Vittinghoffstraße bis Uhlenstraße - ErneuerungZur Vorlage · 0653/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die grundlegende Erneuerung der Heisinger Straße im Abschnitt zwischen Vittinghoffstraße und Uhlenstraße. Da bisherige Maßnahmen lediglich oberflächliche Reparaturen umfassten, ist eine umfassende Sanierung des Straßenoberbaus vorgesehen. Das Vorhaben beinhaltet zudem eine Neuordnung des Straßenquerschnitts, um die Infrastruktur für den Rad- und Fußverkehr zu erweitern.
Aufgrund der angrenzenden Landschafts- und Naturschutzgebiete ist eine Verbreiterung der Verkehrsfläche nicht realisierbar. Das Amt für Straßen und Verkehr empfiehlt daher die Umsetzung einer Variante, bei der einseitig ein gemeinsamer Geh- und Radweg angelegt wird. Damit soll die Lücke im Radverkehrsnetz geschlossen werden, während die zweistreifige Fahrbahn für den motorisierten Verkehr erhalten bleibt.
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität empfiehlt die Änderung des Nahverkehrsplans und hat die Verwaltung beauftragt, die Maßnahme zur Baureife zu bringen. Der Rat der Stadt Essen entscheidet über die Änderung des Nahverkehrsplans. Neben der Verkehrsführung sieht die Planung eine Anpassung der Oberflächenentwässerung vor, um den rechtlichen Anforderungen im Landschaftsschutzgebiet gerecht zu werden. Zudem sollen die Bushaltestellen im Planungsbereich nach Möglichkeit barrierefrei gestaltet werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (37. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 10.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (41. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 45.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Kevelohbusch - Erneuerung Beleuchtung"Zur Vorlage · 0664/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll den Bau und Baubeginn der Maßnahme „Kevelohbusch - Erneuerung Beleuchtung“ beschließen. Ziel des Vorhabens in Essen-Überruhr ist die Anpassung der Straßenbeleuchtung an die aktuellen DIN-Normen (EN 13201) sowie die Umstellung auf LED-Technik, da die bestehenden Masten nicht mehr die erforderliche Standfestigkeit aufweisen. Die Maßnahme dient der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit.
Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 507.000 Euro. Da die Maßnahme im Haushalt 2025/2026 nicht als Einzelmaßnahme vorgesehen war, wird die außerplanmäßige Bereitstellung der Mittel für das Jahr 2026 beantragt. Die Ausschreibung soll noch in diesem Jahr erfolgen, sodass mit dem Baubeginn im Jahr 2026 gerechnet werden kann.
Finanzrechtlich ist das Vorhaben nach dem Kommunalabgabengesetz (§ 8 KAG) beitragsfähig. Aufgrund einer Neuregelung zum 1. Januar 2024 besteht jedoch ein Verbot der Beitragserhebung, weshalb die entgangenen Einnahmen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet werden sollen. Die genaue Höhe dieser Erstattung ist derzeit noch nicht bezifferbar, wird jedoch den städtischen Eigenanteil entsprechend reduzieren.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 46.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Erneuerung Beleuchtung Von-Einem-Straße BA2"Zur Vorlage · 0665/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll über den Bau und Baubeginn der Maßnahme zur Erneuerung der Beleuchtung in der Von-Einem-Straße entscheiden. Betroffen ist der zweite Bauabschnitt, der sich von der Rosastraße bis zur Vöcklinghauser Straße erstreckt. Für das Vorhaben sind Gesamtkosten in Höhe von 361.000 Euro veranschlagt. Da die Maßnahme im Haushalt 2025/2026 nicht als Einzelmaßnahme vorgesehen war, wird eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung für das Jahr 2025 beantragt. Die Deckung der Kosten soll aus dem Projekt „Erneuerung Beleuchtung“ erfolgen.
Die Erneuerung der Anlage ist erforderlich, um die Anforderungen der DIN-Norm EN 13201 zu erfüllen und die Standsicherheit der Masten wiederherzustellen. Durch die Umstellung auf LED-Leuchten soll eine gleichmäßigere Ausleuchtung sowie die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit erreicht werden.
Bezüglich der Finanzierung wird angeführt, dass die Kosten durch Erstattungen des Landes Nordrhein-Westfalen reduziert werden können. Aufgrund einer Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) zum 1. Januar 2024 ist eine Beitragserhebung bei Anliegern für nach diesem Datum beschlossene Maßnahmen nicht mehr möglich; die entgehenden Einnahmen werden durch das Land erstattet. Die Maßnahme wird aufgrund der damit verbundenen Energieeinsparungen als klimapositiv eingestuft.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 47.Überplanmäßige Mittelbereitstellungen für die Maßnahmen "Verlängerung U11 FöRi-Planungsvorrat" und "Verlängerung U17 FöRi-Planungsvorrat"Zur Vorlage · 0746/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für das Jahr 2025 entscheiden. Der Beschlussvorschlag umfasst eine Mittelbereitstellung in Höhe von 747.900 Euro für das Projekt „Verlängerung U11 FöRi-Planungsvorrat“ sowie einen Betrag von 256.600 Euro für die Maßnahme „Verlängerung U17 FöRi-Planungsvorrat“.
Hintergrund der Vorlage ist die Rückzahlung nicht genutzter Fördermittel an den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR). Für beide Projekte wurden im Jahr 2022 Förderanträge gestellt, deren Bewilligungszeitraum aufgrund von Verzögerungen durch den VRR einmalig bis zum 31. Dezember 2025 verlängert wurde. Da die Fördermittel jedoch bereits bis Ende 2024 abgerufen und vereinnahmt werden mussten, ist nun die Rückführung der nicht benötigten Beträge erforderlich.
Die Finanzierung der Rückzahlungen soll über das Projekt „Brandschutz U-Bhf Bamlerstraße“ erfolgen, da sich dessen Maßnahmenbeginn auf das zweite Halbjahr 2025 verschiebt und dadurch Mittel frei werden. Für die im Zusammenhang mit der Rückzahlung anfallenden Zinsforderungen in Höhe von etwa 31.000 Euro stehen bereits entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 48.Gesamtkostenerhöhung der Maßnahme "Berthold-Beitz-Boulevard, Ba 2.2"Zur Vorlage · 0750/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Kosten für die Baumaßnahme „Berthold-Beitz-Boulevard, Ba 2.2“ sollen von ursprünglich 6.082.000 EUR auf insgesamt 8.137.000 EUR steigen. Damit verbunden ist eine Erhöhung der Gesamtkosten um etwa 2.055.000 EUR. Der entsprechende Beschlussvorschlag wird in den kommenden Sitzungen des Ausschusses für Verkehr und Mobilität sowie des Haupt- und Finanzausschusses beraten, bevor der Rat der Stadt Essen im Juli 2025 eine Entscheidung trifft.
Die Mehrkosten resultieren aus einer Zunahme der ausgeschriebenen Leistungen sowie aus Nachträgen. Ein wesentlicher Teil entfällt auf den Straßenbau und den Rückbau des Bahndammes, bedingt durch die Notwendigkeit von Tieferschachtungen aufgrund nicht tragfähiger Bodenverhältnisse sowie erhöhte Entsorgungskosten. Zudem führen Bauzeitverlängerungen zu höheren Ausgaben für die Verkehrssicherung, die baubetriebliche Verwaltung sowie die externe Bauüberwachung. Weitere Kosten entstehen durch Anpassungen der Asphaltdeckschicht zur Lärmminderung und allgemeine Preissteigerungen bei der Begrünung.
Zur Finanzierung sind überplanmäßige Mittelbereitstellungen vorgesehen. Für das Haushaltsjahr 2025 werden 1.500.000 EUR beantragt, die aus den Projekten „Stoppenberger Straße Erneuerung“ und „Bochholder Straße v. Wüstenhöfer Str. b. Jahnstr.“ umgeschichtet werden sollen. Für das Jahr 2026 ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 1.670.000 EUR vorgesehen. Die Maßnahme wird zu 75 Prozent durch Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert, während die Stadt Essen einen Eigenanteil von 25 Prozent trägt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 49.Kostenerhöhung der Bau- u. Planungskosten bei der Maßnahme Errichtung eines Funktionsgebäudes auf der Bezirkssportanlage Helmut Rahn, Raumerstr.Zur Vorlage · 0926/2025/6 1. Ergänzung · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sport- und Bäderbetriebe Essen beantragen eine Erhöhung der Kosten für die Errichtung eines Funktionsgebäudes auf der Bezirkssportanlage Helmut Rahn. Die Gesamtkosten sollen von ursprünglich 1.277.311 Euro netto (1.520.000 Euro brutto), wie im Baubeschluss von 2022 festgelegt, auf nunmehr 3.078.703 Euro netto (3.663.657 Euro brutto) steigen. Dies entspricht einer Erhöhung um etwa 1,8 Millionen Euro netto.
Die Ursachen für die Kostensteigerung liegen laut Vorlage in der Überarbeitung der Genehmigungsplanung und den daraus resultierenden neuen Berechnungen. Ein wesentlicher Faktor ist die technische Gebäudeausstattung (TGA), deren ursprüngliche Kalkulation die Anforderungen an Sanitär-, Wärme-, Lüftungs- und Elektroanlagen nicht ausreichend berücksichtigte. Zudem waren Anpassungen bei der Baukonstruktion notwendig, da die ursprüngliche Planung von einer standardisierten Gründungssituation ausging, die den örtlichen Gegebenheiten nicht entsprach. Weitere Kostensteigerungen ergeben sich bei den Außenanlagen sowie den Baunebenkosten infolge der geänderten Ausführungsplanung.
Die Finanzierung der Differenz soll durch Umschichtungen aus anderen Projekten im Rahmen der laufenden Bewirtschaftung des Vermögensplans 2025 der Sport- und Bäderbetriebe Essen erfolgen. Da die Betriebe einen anteiligen Vorsteuerabzug geltend machen können, belaufen sich die zu finanzierenden Projektkosten auf etwa 3,25 Millionen Euro.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.06.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (42. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 50.Änderung des Nahverkehrsplans: Modifizierung des Quartiersbussystems WerdenZur Vorlage · 0884/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Änderung des Nahverkehrsplans für das Quartiersbussystem in Werden beschließen. Die vorliegende Vorlage sieht eine Modifizierung der Linien 182, 190 und 192 vor, um das Angebot an die bestehende Fahrgastnachfrage anzupassen.
Im Rahmen der Neugestaltung wird die Linie 182 von Werden S über Fischlaken bis zur Haltestelle Am Schwarzen führen. Der Takt wird montags bis freitags tagsüber auf 30 Minuten und in den Abendstunden auf eine Stunde angepasst. Die Linie 192 verkehrt künftig von Werden S über Klemensborn/Barkhovenallee zum Heidhauser Platz und setzt die Fahrt bis zur Ruhrlandklinik fort, wobei eine neue Haltestelle in der Schaphausstraße eingerichtet wird. Die Linie 190 wird gezielt für den Schülerverkehr sowie für Schichtwechselzeiten der Ruhrlandklinik eingesetzt, mit sieben bis acht Fahrten pro Richtung.
Durch die Reduzierung der Takte und die Anpassung der Linienwege sind jährliche Einsparungen von rund 637.000 Euro vorgesehen, was einer Verringerung der Betriebsleistung um etwa 182.000 Kilometer entspricht. Die Anzahl der benötigten Kleinbusse reduziert sich dabei von fünf auf vier Fahrzeuge, wodurch ein Fahrzeug zur Erhöhung der Reserve genutzt werden kann. Die Umsetzung der Maßnahmen ist zum Fahrplanwechsel im Januar 2026 geplant.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (35. Sitzung) — mehrheitlich Bedenken erhoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 51.Abwasserbeseitigungskonzept 2026-2031Zur Vorlage · 0755/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen hat die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzepts für den Zeitraum 2026 bis 2031 vorgelegt. Gemäß dem Landeswassergesetz ist die Gemeinde verpflichtet, alle sechs Jahre ein Konzept einzureichen, das den Stand der öffentlichen Abwasserentsorgung sowie notwendige Baumaßnahmen, deren zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten umfasst. Die Planung berücksichtigt unter anderem Ergebnisse von Kanalzustandsuntersuchungen, die Klimafolgenanpassung zum Schutz vor Starkregen sowie die Abstimmung mit der Emschergenossenschaft und dem Ruhrverband.
Ein Schwerpunkt liegt auf der Sicherstellung der Entwässerung im Bereich Freiheit Emscher, wobei Maßnahmen wie das Reinwasserpumpwerk Rahmdörnegraben vorgesehen sind. Für bestimmte Projekte ist eine Konkretisierung und Vorverlegung der Zeitpläne erforderlich, um die Verfügbarkeit von Fördermitteln zu gewährleisten. Die Planung und Finanzierung der Maßnahmen obliegen der Stadtwerke Essen AG.
Durch das steigende Investitionsvolumen verändert sich die Kostenstruktur. Während die jährlichen Brutto-Investitionen im Zeitraum von 2020 bis 2025 durchschnittlich 66 Millionen Euro betrugen, wird ab dem Jahr 2026 mit einem Anstieg auf durchschnittlich 89 Millionen Euro pro Jahr gerechnet. Dieser Zuwachs an kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen führt zu einer Erhöhung der Entwässerungsgebühren.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 03.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (60. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 01.07.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (42. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 52.Turnhallensanierungsprogramm, 4. Sachstand 2025Zur Vorlage · 0694/2025/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat den vierten Sachstandsbericht zum Turnhallensanierungsprogramm für das erste Halbjahr 2025 vorgelegt. Von insgesamt 143 Turn- und Sporthallen befinden sich 52 Maßnahmen in der Ausführung, im Abschluss oder wurden vorübergehend außer Betrieb genommen. Die Anzahl der Maßnahmen ist gegenüber dem Vorbericht unverändert geblieben; neue Hallen wurden nicht in das Programm aufgenommen. Zu den abgeschlossenen Projekten gehört die Einfachturnhalle des Helmholtz-Gymnasiums, während die Doppelturnhalle dort für das zweite Quartal 202<0xC2>5 erwartet wird. An der Sporthalle des Gymnasiums Essen-Nord-Ost stehen lediglich noch Restarbeiten an.
Bei einigen Standorten wie der Altfriedschule und der Hövelschule verzögern sich die Arbeiten aufgrund von Verzögerungen bei den Gebäudesanierungen. In der Realschule Am Schloss Borbeck führten notwendige Erneuerungen von Stützen und Betonsockeln sowie personelle Wechsel im Architekturbüro zu einem erhöhten Aufwand. Für zwei Hallen des Burggymnasiums am Kurfürstenplatz liegt derzeit kein Sanierungskonzept vor. Parallel dazu werden Vorlagen für die Schulneubauten der Gesamtschule Bockmühle und des Leibniz-Gymnasiums vorbereitet.
Die Gesamtkosten für die städtischen Schulturnhallen belaufen sich aktuell auf rund 212,3 Millionen Euro, was eine leichte Erhöhung gegenüber früheren Berichten darstellt. Die Verwaltung bereitet zudem das Sanierungspaket 6 vor, das unter anderem das Theodor-Heuss-Gymnasium und die Unesco Schule umfasst. Zur Steigerung der Transparenz werden die Terminplanübersichten nun auch an die Fraktionsgeschäftsstellen des Rates übermittelt und künftig werden Steckbriefe zu den Hallen veröffentlicht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.06.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (42. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 53.Rathaus Heisingen, Hagmanngarten 5/Gathergang 1 hier: Umnutzung der beiden ehemaligen Hausmeisterwohnungen im Dachgeschoss und Beseitigung von BrandschutzproblematikenZur Vorlage · 0180/2025/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im ehemaligen Rathaus Heisingen sollen zwei leerstehende Hausmeisterwohnungen im Dachgeschoss zu Unterrichtsräumen für die Folkwang Musikschule umgebaut werden. Die Maßnahme umfasst neben der Anpassung der Raumzuschnitte auch die Beseitigung von Brandschutzproblematiken im Gebäudeteil Gathergang. Durch Wanddurchbrüche soll ein erforderlicher zweiter Rettungsweg geschaffen werden, der eine Verbindung zwischen den Treppenhäusern der Gebäudeteile Hagmanngarten und Gathergang ermöglicht. Im Zuge dessen werden drei Bäder zurückgebaut und die verbleibenden Sanitärbereiche zu separaten Damen- und Herren-WCs modernisiert.
Zusätzlich sind umfassende Schall- und Brandschutzsanierungen sowie die Erneuerung der elektrischen Installationen, der Heizkörper und der Bodenbeläge geplant. Ziel ist es, die Räumlichkeiten für den Musikunterricht zu optimieren und die Nutzung der bisher wegen fehlender Fluchtwege untersagten Räume wieder zu ermöglichen. Für das Vorhaben werden Gesamtkosten in Höhe von rund 611.000 Euro veranschlagt. Da die Maßnahme nicht im Haushalt veranschlagt war, wird die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel beantragt: 360.000 Euro für das Jahr 2025 sowie 251.000 Euro für das Jahr 2026. Die Arbeiten sollen bis Anfang 2026 abgeschlossen sein; mit der Schadstoffsanierung wurde bereits begonnen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.06.2025 · Kulturausschuss (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 54.Bebauungsplan Nr. 1/22 "Bottroper Straße / Hilgerstraße (Thurmfeld)" Stadtbezirk: I, Stadtteil: Nordviertel Information über das bisherige Verfahren, Abwägung und SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0327/2025/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Bebauungsplan Nr. 1/22 „Bottroper Straße / Hilgerstraße (Thurmfeld)“ sieht die Entwicklung eines Forschungs- und Innovationscampus im Essener Nordviertel vor. Das etwa 10,8 Hektar große Areal zwischen der Bottroper Straße, der Segerothstraße und dem Ökopark Segeroth soll durch eine gezielte Planung als Wissenschaftsstandort gestärkt werden. Ziel ist es, die Kooperation zwischen der Universität Duisburg-Essen und der Wirtschaft zu intensivieren sowie Räume für neue Forschungseinrichtungen wie den „Future Water Campus“ oder das Projekt „ACTIVE SITES“ zu schaffen. Die Neuentwicklung soll die derzeit fragmentierte und teilweise ungenutzte Fläche städtebaulich neu ordnen und eine nachhaltige Innenentwicklung fördern.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, den Bebauungsplan als Satzung zu verabschieden und dabei die Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Beteiligung von Behörden entsprechend der Verwaltungsempfehlungen zu berücksichtigen. Ein wesentlicher Bestandteil des Entwurfs betrifft den Schallschutz: Für bestimmte Wohngebäude an der Segerothstraße, Jakobstraße, Freistattstraße und Schlenhofstraße kann eine Entschädigung für erforderliche passive Schallschutzmaßnahmen gewährt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass durch die verkehrsbedingte Zunahme ein Lärmpegelanstieg von mehr als 0,1 dB(A) nachgewiesen wird. Das Verfahren durchläuft die Anhörung in der Bezirksvertretung I sowie den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen, bevor eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen erfolgt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (46. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 55.Bebauungsplan Nummer 7/22 "Kettwiger Straße/Kapuzinergasse" Stadtbezirk: 1, Stadtteil: Stadtkern Information über das bisherige Verfahren, Abwägung und SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0547/2025/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Bebauungsplan Nummer 7/22 „Kettwiger Straße/Kapuzinergasse“ regelt die Neugestaltung des Eickhauses und des Derendorfhauses am Willy-Brandt-Platz im Essener Stadtkern. Die Eigentümerin DWI Grundbesitz GmbH plant eine denkmalgerechte Entkernung sowie eine moderne, gläserne Aufstockung des Gebäudekomplexes. Dabei soll die historische Fassade und das Treppenhaus des Eickhauses erhalten bleiben. Das geplante Bauvorhaben sieht eine zwölfgeschossige Nutzung vor, wobei die ersten beiden Geschosse für den Einzelhandel mit einer Fläche von rund 1.600 Quadratmetern vorgesehen sind, während die darüberliegenden Etagen als Büroflächen dienen sollen.
Da die bestehenden Bebauungspläne die geplante Erweiterung und Nutzung nicht abdecken, wird durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan die erforderliche planungsrechtliche Grundlage geschaffen. Die Planung steht im Einklang mit dem Regionalplan Ruhr sowie dem Einzelhandels-Masterplan der Stadt Essen, da sie die Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel im zentralen Versorgungsbereich ermöglicht.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen den Bebauungsplan als Satzung verabschiedet. Die Bezirksvertretung I hat zu diesem Vorhaben keine Bedenken angemeldet. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll den Bericht zur Kenntnis nehmen und dem Rat eine Empfehlung zur Beschlussfassung vorlegen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (46. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 56.Sicherung der Bauleitplanung: Satzung der Stadt Essen über eine Veränderungssperre für den Bereich "Ruhrau 21-31", Stadtbezirk: VII, Stadtteil: HorstZur Vorlage · 0342/2025/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Errichtung einer Veränderungssperre für das Gebiet „Ruhrau 21-31“ im Essener Stadtteil Horst entscheiden. Die Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung sieht vor, den Geltungsbereich für die Dauer von zwei Jahren baurechtlich einzuschränken, um die laufende Bauleitplanung zu sichern.
Hintergrund der Maßnahme ist die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes, da der bestehende Plan Nr. 13/80 rechtliche Mängel aufweist. Ziel der neuen Planung ist es, eine verträgliche Koexistenz von Gewerbe und Wohnen sowie angemessenen Immissionsschutz im Bereich des Gewerbegebiets Ruhrau zu gewährleisten. Die beantragte Veränderungssperre soll verhindern, dass bauliche Veränderungen die künftige städtebauliche Ordnung beeinträchtigen.
Konkret wird auf ein Bauvorhaben verwiesen, das die Errichtung von Balkonen an einem Wohnhaus vorsieht. Nach Einschätzung der Verwaltung stehen solche ungeschützten Außenwohnbereiche im Widerspruch zu den Zielen des neuen Bebauungsplanes, da sie Bewohner dem Gewerbelärm aussetzen und die gewerbliche Nutzung einschränken könnten. Die Sperre umfasst die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen in dem festgelegten Bereich, der durch die Grundstücksgrenzen im Bereich Ruhrau 21 bis 30/31 begrenzt wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (33. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 57.Sicherung der Bauleitplanung: Satzung der Stadt Essen über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich "Hafenstraße, zwischen Krablerstraße und Vogelheimer Straße" Stadtbezirk: IV und V Stadtteil: Bergeborbeck und VogelheimZur Vorlage · 0349/2025/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird über die Verlängerung einer Veränderungssperre für einen Abschnitt der Hafenstraße in den Stadtteilen Bergeborbeck und Vogelheim beraten. Die Vorlage sieht vor, die bestehende Sperre für das etwa zwei Hektar große Gebiet zwischen der Krablerstraße im Süden und der Vogelheimer Straße im Norden um ein Jahr nach Bekanntmachung zu verlängern. Der Geltungsbereich umfasst den Bereich der Hafenstraße sowie einen Streifen von etwa zehn Metern östlich und westlich der Straßenbegrenzung.
Hintergrund ist die geplante Aufstellung eines Bebauungsplanes für die „Umwelttrasse Essen“. Ziel des Projekts ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Um- und Ausbau der Hafenstraße zu einer Umwelttrasse, die vorrangig dem Umweltverbund dient. Durch die geplante Verbreiterung der Straße von derzeit bis zu 15,5 Metern auf 28,5 Meter sind Eingriffe in angrenzende Grundstücke vorgesehen. Die Verlängerung der Veränderungssperre soll die stadtplanerischen Ziele sichern und verhindern, dass bestehende Planungen durch neue Vorhaben, wie etwa Änderungen an den Zufahrten des Stadions Essen oder bestimmte gewerbliche Nutzungsänderungen im Bereich der Hafenstraße, beeinträchtigt werden. Die Bezirksvertretungen IV und V haben gegenüber dem Beschlussvorschlag keine Bedenken angemeldet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (32. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 58.Sicherung der Bauleitplanung Satzung der Stadt Essen über eine Veränderungssperre für den Bereich "Palmbuschweg/Rahmstraße" Stadtbezirk V, Stadtteil Altenessen-NordZur Vorlage · 0488/2025/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Einführung einer Veränderungssperre für das Gebiet „Palmbuschweg/Rahmstraße“ im Stadtteil Altenessen-Süd. Die Vorlage sieht vor, für eine Fläche von etwa 2,75 Hektar eine Satzung zu erlassen, um die laufende Bauleitplanung abzusichern. Der Geltungsbereich wird im Norden und Westen durch den Palmbuschweg, im Osten durch die Rahmstraße sowie im Süden durch die Trasse der Köln-Mindener-Bahn begrenzt.
Hintergrund der Maßnahme ist das Vorhaben, einen neuen Bebauungsplan aufzustellen. Ziel dieser Planung ist es, die bestehende Wohnnutzung im Umfeld des Bahnhofs Altenessen-Süd zu stärken und neue Wohnbauflächen zu entwickeln. Die Stadt beabsichtigt, den Gebietscharakter als Wohngebiet zu erhalten und eine zunehmende Ansiedlung gewerblicher Nutzungen oder Einzelhandelsflächen zu begrenzen. Ein konkreter Anlass für die beantragte Veränderungssperre ist ein im Geltungsbereich geplantes Kulturzentrum. Die Stadt führt an, dass die mit dem Projekt verbundenen Verkehrsaufkommen und Immissionen den Zielen des künftigen Bebauungsplanes entgegenstehen könnten.
Die Veränderungssperre soll für die Dauer von zwei Jahren gelten, wobei eine Verlängerung um ein Jahr möglich ist. Die Vorlage liegt zur Entscheidung im Rat der Stadt Essen vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 59.Feststellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP): 52 GE/BO: nördlich Watermanns WegZur Vorlage · 0581/2025/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen prüft derzeit eine Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) im Bereich nördlich Watermanns Weg. Die Vorlage betrifft ein etwa 16,5 Hektar großes Gebiet an der Grenze zwischen Bochum und Gelsenkirchen.
Im Zentrum der Planung steht die Umwandlung des ehemaligen Güterbahnhofs Gelsenkirchen-Wattenscheid von einer Fläche für Bahnanlagen in eine gemischte Baufläche für Wohnen und Kleingewerbe. Auch im südlichen Bereich auf Bochumer Stadtgebiet sollen Flächen als gemischte Bauflächen ausgewiesen werden, um der bestehenden Nutzung aus Wohngebieten und Gewerbegrundstücken zu entsprechen. Gleichzeitig sollen bestehende Grünflächen, die Trasse des Radschnellwegs 1 sowie der Wattenscheider Bach planerisch als Grünflächen gesichert werden.
Der Geltungsbereich wurde aufgrund von Stellungnahmen aus Beteiligungsverfahren erweitert, sodass nun auch Flächen entlang der stillgelegten Bahntrasse und bis zum Wattenscheider Bach einbezogen sind. Zudem wurde die Grenze der gemischten Baufläche im Bereich des Güterbahnhofs leicht nach Süden verschoben, um den Abstand zu einer Hochspannungsfreileitung zu vergrößern.
Nach der Empfehlung durch den Ausschuss soll der Rat der Stadt Essen den Feststellungsbeschluss verabschieden. Das Änderungsverfahren wird anschließend dem zuständigen Landesministerium zur Genehmigung vorgelegt. Mit der Veröffentlichung der Genehmigung in den amtlichen Verkündungsorganen wird die Änderung des GFNP wirksam.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 60.Feststellung des Jahresabschlusses des Essener Systemhauses zum 31.12.2024Zur Vorlage · 0825/2025/1 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Feststellung des Jahresabschlusses des Essener Systemhauses zum 31. Dezember 2024. Die Bilanzsumme beträgt laut Vorlage 52.255.947,39 Euro. Der ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 1.904.566,96 Euro soll an den Haushalt der Stadt Essen abgeführt werden. Zudem wird die Feststellung des Lageberichts für das Jahr 2024 beantragt.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision GmbH hat den Jahresabschluss sowie den Lagebericht geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung ergab, dass der Abschluss den geltenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen sowie der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen entspricht und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens korrekt darstellt.
Der Beschlussvorschlag sieht darüber hinaus die Entlastung der Betriebsleitung des Essener Systemhauses für das Geschäftsjahr 2024 vor. Ebenso wird die Entlastung des Ausschusses für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus in seiner Funktion als Betriebsausschuss beantragt. Die Beratung im zuständigen Ausschuss ist für den 24. Juni 2025 angesetzt, die Entscheidung im Rat der Stadt Essen soll am 2. Juli 2025 erfolgen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 61.Aktualisierung des Europakonzepts der Stadt EssenZur Vorlage · 0963/2025/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät am 2. Juli 2025 über die Aktualisierung des Europakonzepts der Stadt Essen. Die vorliegende Vorlage des Oberbürgermeisters Kufen sieht eine Weiterentwicklung des im Mai 2020 beschlossenen Konzepts vor. Ziel der Aktualisierung ist es, die Struktur und die Entwicklungen der städtischen Europaarbeit transparent darzustellen und dem Rat regelmäßig Bericht zu erstatten.
Das Konzept orientiert sich an fünf Kernbereichen: Vernetzung, die Förderung der Europafähigkeit der Verwaltung, Kommunikation und Information, die Akquise von Fördermitteln sowie die Einflussnahme auf EU-Rechtsetzung und -Politik. Die Vorlage verweist dabei auf die zunehmende Bedeutung europäischer Integration für die Kommunalpolitik, da ein erheblicher Teil der europäischen Rechtsnormen kommunale Zuständigkeiten berührt. Als Beispiel für die Relevanz von EU-Mitteln wird angeführt, dass in der Förderperiode 2014 bis 2020 über 221,6 Millionen Euro in Projekte im Essener Stadtgebiet flossen. Diese Mittel werden unter anderem in den Bereichen Stadtentwicklung, Umweltschutz, Berufsbildung und Forschung eingesetzt.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Einbindung der Stadtgesellschaft durch Information über europäische Entwicklungen und konkrete Mehrwerte für die Stadt. Die Vorlage enthält zudem eine Übersicht über EU-geförderte Projekte im Zeitraum 2021 bis 2027, bei denen die Stadt Essen als Antragstellerin oder Projektbeteiligte auftritt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 62.Förderprogramm zur Wertschätzung und Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements in Essen – Ehrenamtskarte NRW -Zur Vorlage · 0709/2025/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Einführung der Ehrenamtskarte NRW beschließen, um das ehrenamtliche Engagement in der Stadt weiter zu würdigen. Mit diesem Schritt wird die bisherige Essener Freiwilligenkarte abgelöst, wobei bestehende Karten bis zum Ablauf ihrer dreijährigen Laufzeit gültig bleiben. Die Verwaltung erhält den Auftrag, die notwendigen Verträge mit dem Land Nordrhein-Westfalen abzuschließen.
Im Gegensatz zur bisherigen Karte, die keine Mindestanforderungen an den zeitlichen Aufwand stellte, setzt die Ehrenamtskarte NRW ein Engagement von mindestens fünf Stunden pro Woche oder insgesamt 250 Stunden pro Jahr voraus. Eine Ausnahme gilt für Inhaber der Jugendleiter-Card (Juleica), bei denen auf den Nachweis der Stundenzahl verzichtet wird. Die neue Karte bietet landesweite Vergünstigungen, die auch die Privatwirtschaft einschließen.
Die bisherigen Essener Leistungen, wie Rabatte bei den Theater und Philharmonie Essen, der Stadtbibliothek oder den Sport- und Bäderbetrieben, werden in das neue Angebot übernommen. Zusätzlich kommen städtische Vorteile hinzu, darunter der freie Eintritt zu Einzelveranstaltungen der Volkshochschule sowie zu Sonderausstellungen im Museum Folkwang und im Ruhr Museum. Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Umsetzung finanziell mit 6.000 Euro und stellt technische Ressourcen für eine digitale Beantragung zur Verfügung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 25.06.2025 · Seniorenrat (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.06.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (42. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 63.Niederschrift Nr. 39 über die Sitzung des Rates der Stadt Essen vom 04.06.2025
- 64.Anfragen von Ratsmitgliedern
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 65.Mitteilungen der Verwaltung
- 66.Anfragen von Ratsmitgliedern
- 67.Bevölkerungsschutz konkretisieren - Planungen weiterdenkenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 68.Demokratiestärkung durch Steigerung der politischen Neutralität der VerwaltungErgebnis: wurde als Anfrage behandelt
- 69.Abberufung von PrüfernErgebnis: einstimmig beschlossen
- 70.PrüferbestellungErgebnis: einstimmig beschlossen
- 71.PrüferbestellungErgebnis: einstimmig beschlossen
- 72.GeschäftsführungsangelegenheitenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 73.GeschäftsführungsangelegenheitenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 74.GVE Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH hier: Gesundheitspark Altenessen – Ankauf und FinanzierungErgebnis: einstimmig beschlossen
- 75.Baubeschluss zum Ausbau des Stadions "An der Hafenstraße" hier: Aktueller Stand zur PachtverhandlungErgebnis: Kenntnis genommen
- 76.Grugabad - Generalsanierung und Konzeption eines Ganzjahresbades hier: Ergebnis des VgV-Verfahrens und Weiterführung der PlanungErgebnis: mehrheitlich beschlossen
- 77.Kleingartenwesen - Abschluss eines neuen GeneralpachtvertragesErgebnis: einstimmig beschlossen
- 78.Grundstücksangelegenheiten Essen-HaarzopfErgebnis: einstimmig beschlossen
- 78.1Grundstücksangelegenheiten Essen-Haarzopf (DS 0545/2025/7) hier: ErgänzungsantragErgebnis: einstimmig beschlossen
- 79.Grundstücksangelegenheit in Essen-WestviertelErgebnis: einstimmig beschlossen
- 80.Grundstücksangelegenheiten in Essen-VogelheimErgebnis: einstimmig beschlossen
- 81.Grundstücksangelegenheiten in Essen-FreisenbruchErgebnis: einstimmig beschlossen unter Berücksichtigung der Ergänzungen aus dem mündlichen Änderungsantrag der CDU-Fraktion
- 81.1Grundstücksangelegenheiten in Essen-FreisenbruchErgebnis: mehrheitlich abgelehnt
- 82.Museum Folkwang hier: BauunterhaltungsmaßnahmenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 83.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil