Aufstellung einer Zweckentfremdungssatzung - Datenanalyse und Neubewertung
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat einen Antrag gestellt, die Stadtverwaltung mit einer Analyse und Neubewertung der Notwendigkeit einer Zweckentfremdungssatzung für Kurzzeitvermietungen zu beauftragen. Im Zentrum des Antrags steht die Untersuchung der Registrierungen von Beherbergungsbetrieben, die bis zum 1. September 2025 bei der Stadt Essen eingegangen sind. Diese sollen mit den bisherigen Zahlen zu Kurzzeitvermietungen im Stadtgebiet verglichen werden.
Auf Grundlage dieser aktualisierten Datenlage soll geprüft werden, ob die Einführung einer Zweckentfremdungssatzung gemäß dem Wohnraumstärkungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen erforderlich ist. Die Fraktion begründet das Vorhaben mit bestehenden Abweichungen zwischen den amtlichen Daten der Stadtverwaltung und den online verfügbaren Angeboten. Als mögliche Gründe für die unvollständige Datenlage werden die Umwandlung von Wohnraum in Beherbergungsstätten sowie Unkenntnis über lokale Regelungen angeführt.
Die Stadtverwaltung wird zudem beauftragt, dem Rat der Stadt Essen in der Sitzung im Dezember 2025 einen Verfahrensvorschlag vorzulegen. Dieser soll auch den benötigten Personal- und Ressourceneinsatz enthalten. Die Grundlage für die Neubewertung bildet die seit dem 1. August 2025 geltende Registrierungspflicht für Beherbergungsbetriebe, die eine aktuellere Datenbasis ermöglichen soll.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 05.02.2026abgesetzt (Antrag zurückgenommen)
- 04.02.2026abgesetzt/vertagt
- 27.01.2026Antrag wurde seitens der Fraktion zurückgezogen.
- 24.09.2025abgesetzt/vertagt
- 18.09.2025zur Enscheidung in den Rat geschoben
- 17.09.2025abgesetzt/vertagt
- 10.09.2025Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
- 04.09.2025abgesetzt/vertagt
- 03.07.2025abgesetzt/vertagt; Behandlung im ASPB am 04.09.2025
- 02.07.2025eingebracht