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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Aktuelle Stunde
- 2.Liste der Aufträge des Rates der Stadt
- 3.Mitteilungen der Verwaltung
- 4.Wahlen/Ersatzwahlen zu den Ausschüssen
- 4.1Wahlen/Ersatzwahlen zu den AusschüssenZur Vorlage · 1466/2025/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Rat der Stadt Essen hat einen Antrag zur Änderung der Zusammensetzung des Kommunalwahlausschusses vorgelegt. In der vorliegenden Vorlage mit der Nummer 1466/2025/GRÜNE wird die Neubesetzung von Mitgliedern in diesem Gremium beantragt.
Der Antrag sieht Änderungen sowohl bei den ordentlichen als auch bei den stellvertretenden Mitgliedern des Ausschusses vor. Konkret ist vorgesehen, ein bisheriges ordentliches Mitglied durch eine neue Person zu ersetzen. Ebenso soll die Position eines stellvertretenden Mitglieds neu besetzt werden, wobei das bisherige Mitglied aus dem Gremium ausscheidet und ein neues Mitglied nachrückt.
Die entsprechende Vorlage wurde am 24. September 2025 an den Oberbürgermeister der Stadt Essen gerichtet. Die Entscheidung über die vorgeschlagenen Änderungen in der Ausschussbesetzung obliegt dem Rat der Stadt Essen. Damit dient das Dokument der formellen Anpassung der personellen Struktur innerhalb des Kommunalwahlausschusses.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen
- 5.1Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen hier: Kuratorium der Stiftung ZollvereinZur Vorlage · 1212/2025/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Neubesetzung von drei Mitgliedern im Kuratorium der Stiftung Zollverein. Im Rahmen einer Vorlage des Oberbürgermeisters Kufen wird vorgeschlagen, Garrelt Duin, Dirk Opalka und Oliver Wittke als Nachfolger für ausgeschiedene Mitglieder zu bestellen. Die Besetzung erfolgt im Einvernehmen mit dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Landschaftsverband Rheinland (LVR).
Garrelt Duin, Regionaldirektor des Regionalverbandes Ruhr, soll die Nachfolge einer ausgeschiedenen Vertreterin antreten. Dirk Opalka, Geschäftsführer der Initiativkreis Ruhr GmbH, folgt auf eine weitere Person, während Oliver Wittke, Vorstandssprecher des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr, für ein weiteres Mitglied in das Kuratorium nachrückt. Die neuen Mitglieder sollen bis zum Ende der aktuellen Amtsperiode am 31. Dezember 2027 im Gremium tätig sein.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat seine Zustimmung zu dieser einvernehmlichen Bestellung bereits erklärt. Auch der Landschaftsausschuss der Landschaftsversammlung Rheinland hat der Besetzung unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen zugestimmt. Gemäß der Satzung der Stiftung Zollverein sind für Mitglieder, die innerhalb einer Amtsperiode ausscheiden, Nachfolger zu bestimmen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.2Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen hier: Genossenschaftsversammlung der EmschergenossenschaftZur Vorlage · 1370/2025/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Neubesetzung eines Delegierten in die Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft. Im Rahmen der Wahlen bzw. Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen soll auf Vorschlag des Oberbürgermeisters ein neuer Vertreter entsandt werden. Der bisherige Delegierte, welcher das Amt für Stadterneuerung und Bodenmanagement leitete, ist zum Ende des Jahres 2024 in den Ruhestand gegangen.
Als Nachfolger wird der kommissarische Leiter des Amtes für Stadterneuerung und Bodenmanagement vorgeschlagen. Die Entsendung soll mit sofortiger Wirkung für den verbleibenden Zeitraum der aktuellen Amtsperiode von 2021 bis 2026 erfolgen. Damit soll die Vertretung der Stadt Essen in dem wirtschaftlichen Unternehmen sichergestellt werden. Die nächste Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft findet am 30. September statt.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.Ersatzbenennung für den SeniorenratZur Vorlage · 1216/2025/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Ersatzbenennung eines stellvertretenden Mitglieds für den Seniorenrat entscheiden. Die Neubesetzung wird notwendig, da das bisherige stellvertretende Mitglied aufgrund eines Wechsels in einen anderen Fachbereich aus dem Gremium ausgeschieden ist. Damit war die Position zur Vertretung des ordentlichen Mitglieds vorübergehend vakant.
Der Facharbeitskreis Senioren hat in seiner Sitzung am 7. August 2025 gemäß der Satzung des Seniorenrates einstimmig eine Nachfolge vorgeschlagen. Die vorgeschlagene Person ist in der Koordinierungsstelle Offene Seniorenarbeit tätig. Obwohl die Kandidatin das 60. Lebensjahr noch nicht erreicht hat, erfüllt sie laut dem Antrag die satzungsgemäße Voraussetzung, durch ihre berufliche Tätigkeit in besonderem Maße mit der Seniorenarbeit befasst zu sein. Der Rat soll die Bestellung vornehmen, während der Seniorenrat den Vorgang zur Kenntnis nimmt.
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Beratungsfolge
- 01.10.2025 · Seniorenrat (38. Sitzung)
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.Ersatzbenennung für den SeniorenratZur Vorlage · 1340/2025/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät in seiner Sitzung am 24. September 2025 über die Ersatzbenennung eines stellvertretenden Mitglieds für den Seniorenrat. Die entsprechende Position wurde vakant, nachdem das bisherige stellvertretende Mitglied für das Essener Forum für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt (F.E.L.S.) zum Ablauf des Monats Juni 2025 aus dem Gremium ausgeschieden ist.
Gemäß der Satzung des Seniorenrates hat das F.E.L.S. eine neue Stellvertreterin für das stimmberechtigte Mitglied benannt. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Bestellung dieser Nachfolgerin als stellvertretendes Mitglied vor. Dem Seniorenrat wird die Information über diese personelle Änderung in seiner Sitzung am 1. Oktober 2025 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Soziales und Wohnen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2025 · Seniorenrat (38. Sitzung)
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.(Ersatz-) benennungen für den KulturbeiratZur Vorlage · 1133/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant personelle Veränderungen in der Besetzung des Kulturbeirats. Gemäß der Vorlage 1133/2025/4 des Kulturamtes sollen im Rat der Stadt Essen Ersatzbenennungen für zwei stellvertretende Mitglieder beschlossen werden.
Für den Kunsthaus Essen e.V. wird vorgeschlagen, Hanne Köster anstelle von Mariko Sudo als stellvertretendes Mitglied zu benennen. Der Rücktritt von Mariko Sudo erfolgte aufgrund beruflicher Verpflichtungen; die Nachfolgerin ist bereits im Vorstand des Vereins tätig.
Des Weiteren soll für den Kunstverein Ruhr e.V. Tankred Stachelhaus anstelle von Jutta Schwichtenberg als stellvertretendes Mitglied benannt werden. Der Rücktritt von Jutta Schwichtenberg resultiert aus ihrem Ausscheiden aus dem Vorstand des Kunstvereins, während Tankred Stachelhaus als Vorstandsmitglied des Vereins in das Gremium nachrückt.
Der Vorgang durchläuft die vorgesehene Beratungsfolge: Nach der Kenntnisnahme im Kulturausschuss am 3. September 2025 wird der Rat der Stadt Essen am 24. September 2025 über den Beschlussvorschlag entscheiden. Der Kulturbeirat erhält die Information am 25. September 2025.
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Beratungsfolge
- 25.09.2025 · Kulturbeirat (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.09.2025 · Kulturausschuss (38. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 9.Benennung von Delegierten der Stadt Essen für die außerordentliche Mitgliederversammlung des Städtetages NRW am 08.10.2025 hier:Genehmigung einer Eilentscheidung gemäß § 60 Absatz 1 Satz 1 GO NRW des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.09.2025Zur Vorlage · 1364/2025/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät am 24. September 2025 über die Genehmigung einer Eilentscheidung des Haupt- und Finanzausschusses. Gegenstand der Vorlage ist die Benennung von Delegierten der Stadt Essen für die außerordentliche Mitgliederversammlung des Städtetages NRW, welche für den 8. Oktober 2025 angesetzt ist.
Die entsprechende Entscheidung wurde vom Haupt- und Finanzausschuss bereits am 17. September 2025 gemäß § 60 Absatz 1 Satz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) getroffen. Grund für das Verfahren als Eilentscheidung war die kurzfristige Terminierung der Mitgliederversammlung des Städtetages sowie die damit einhergehenden engen Meldefristen. Da eine Beschlussfassung in der regulären Sitzung des Rates aufgrund dieser zeitlichen Vorgaben nicht möglich war, wurde die Benennung der Delegierten durch die Eilentscheidung des Ausschusses herbeigeführt. Die vorliegende Vorlage dient nun der formellen Bestätigung dieser Entscheidung durch das Ratsgremium.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.Sitzungstermine des Haupt- und Finanzausschusses und des Rates der Stadt im Jahr 2026Zur Vorlage · 0980/2025/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0980/2025/OB des Oberbürgermeisters Kufen behandelt die Festlegung der Sitzungstermine für den Haupt- und Finanzausschuss sowie für den Rat der Stadt Essen im Jahr 2026. Bei der Planung der Termine wurden die Schulferienzeiten für Ostern, Pfingsten, Sommer und Herbst berücksichtigt.
Für den Haupt- und Finanzausschuss werden acht Sitzungstermine vorgeschlagen, die jeweils mittwochs in den Monaten Februar, März, Mai, Juni, September, Oktober, November und Dezember 2026 stattfinden sollen. Die Termine für den Rat der Stadt sind jeweils auf den darauffolgenden Mittwoch terminiert. Für den Rat werden somit Sitzungen am 11. Februar, 25. März, 27. Mai, 24. Juni, 16. September, 14. Oktober, 18. November sowie 16. Dezember 2026 vorgeschlagen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass sowohl der Haupt- und Finanzausschuss als auch der Rat der Stadt die vorgeschlagenen Termine für das Jahr 2026 zur Kenntnis nehmen. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates der Stadt im September 2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.09.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Sparkasse Essen a) Entlastung der Organe der Sparkasse Essen für das Geschäftsjahr 2024 b) Verwendung des Jahresabschlusses gemäß § 24 und § 25 SpkG NW c) Bestimmung der Zeitung für den Hinweis auf die Auslegung des JahresabschlussesZur Vorlage · 1260/2025/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen befasst sich in seiner Sitzung am 24. September 2025 mit dem Jahresabschluss der Sparkasse Essen für das Geschäftsjahr 2024. Die Vorlage sieht vor, den Jahresabschluss sowie den dazugehörigen Lagebericht und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes zur Kenntnis zu nehmen.
Ein zentraler Punkt des Beschlussvorschlags ist die Entlastung der Organe der Sparkasse, konkret des Verwaltungsrates und des Vorstandes, für das Geschäftsjahr 2024. Hiervon ausgenommen sind Ratsmitglieder, die im Jahr 2024 gleichzeitig einem Organ der Sparkasse Essen angehörten.
Bezüglich der Verwendung des Jahresüberschusses wird vorgeschlagen, einen Nettobetrag von 6.422.071,36 Euro an den Träger auszuschütten, was einem Bruttobetrag von 7.629.428,39 Euro entspricht. Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von 4.426.164,26 Euro soll der Sicherheitsrücklage zugeführt werden. Zudem wird die Festlegung der Publikationswege für den Hinweis auf die Auslegung des Jahresabschlusses beantragt. Die Bekanntmachung soll im elektronischen Bundesanzeiger, auf der Homepage der Sparkasse sowie in den Lokalteilen der NRZ und WAZ erfolgen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 12.Weiterentwicklung und Anpassung des „Förderfonds Bürgerschaftliches Engagement" der Stadt EssenZur Vorlage · 0708/2025/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Weiterentwicklung und Anpassung des „Förderfonds Bürgerschaftliches Engagement“ zum 1. Januar 2026 beschließen. Die entsprechende Vorlage sieht eine Neuausrichtung vor, um den veränderten Strukturen im Ehrenamt gerecht zu werden. Da bürgerschaftliches Engagement zunehmend projektbezogen und in kleineren Initiativen stattfindet, sollen die Förderbedingungen angepasst werden.
Die jährliche Gesamtfördersumme von 80.000 Euro bleibt unverändert. Ab 2026 soll jedoch ein neuer Rhythmus bei der Antragstellung gelten: Es stehen zwei Stichtage im Jahr zur Verfügung, wobei das Antragsvolumen zwischen 30 Euro und maximal 1.000 Euro liegen kann. Um eine größere Anzahl an Antragsstellern zu erreichen, ist eine Förderung für einen einzelnen Akteur auf maximal drei aufeinanderfolgende Jahre begrenzt. Eine neue Förderrichtlinie wird die Kriterien verbindlich festlegen.
Zudem ändert sich das Verfahren zur Entscheidungsfindung. Da die Vergabe von Fördermitteln rechtlich als Verwaltungsakt einzustufen ist, wird die Entscheidung künftig durch die Stabsstelle Bürgerbeteiligung und Ehrenamt in Abstimmung mit anderen Fachämtern getroffen. Die Mitglieder des bisherigen Beirats sollen künftig eine beratende Funktion als Jury im Rahmen der Mikroförderung „Mission Ehrenamt – Zukunft gestalten, Chancen nutzen!“ übernehmen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.09.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (39. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 13.Einführung des Mikroförderprogrammes „Mission Ehrenamt - Zukunft gestalten, Chancen nutzen!"“ in EssenZur Vorlage · 1159/2025/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Einführung des Mikroförderprogrammes „Mission Ehrenamt – Zukunft gestalten, Chancen nutzen!“ zum 1. Januar 202einander. Der entsprechende Vorschlag wird dem Haupt- und Finanzausschuss zur Empfehlung sowie dem Rat der Stadt Essen zur Entscheidung vorgelegt. Das Programm soll ehrenamtlich getragene Vorhaben unterstützen, die einen gesellschaftlichen Mehrwert für die Stadt bieten und auf eine langfristige Umsetzung von mindestens zwei Jahren ausgelegt sind.
Das Förderprogramm ist als Wettbewerbsformat konzipiert und richtet sich an Projekte mit kleineren bis mittleren Finanzbedarfen. Jährlich stehen hierfür – vorbehaltlich der Haushaltslage – 20.000 Euro zur Verfügung. Die Mittel sollen auf bis zu sechs Projekte verteilt werden, wobei zwei Projekte mit maximal 5.000 Euro und vier Projekte mit bis zu 2.500 Euro gefördert werden können. Die Mindestfördersumme pro Projekt liegt bei 2.500 Euro. Verwendet werden können die Mittel für Sachmittel, Maßnahmen, Fortbildungen oder technische Ausstattung, während strukturelle Personalkosten nicht förderfähig sind.
Die Ausschreibung erfolgt jährlich unter einem spezifischen Leitthema, das von der Stadtverwaltung in Abstimmung mit einer Jury festgelegt wird. Die Jury setzt sich aus Vertretern verschiedener Essener Verbände und Organisationen zusammen, darunter die Diakonie, die Caritas sowie die Ehrenamt Agentur Essen e.V. Die endgültige Entscheidung über die Vergabe der Mittel obliegt der Stadt Essen durch die Stabsstelle Bürgerbeteiligung und Ehrenamt.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.09.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (39. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 14.Zustimmung zur Inbetriebnahme einer neuen Recyclingstation an der Haus-Horl-Straße 103, Essen-Dellwig - Stadtbezirk IVZur Vorlage · 1239/2025/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Genehmigung einer neuen Recyclingstation in Essen-Dellwig an der Haus-Horl-Straße 103. Die Vorlage basiert auf einem Ratsbeschluss aus dem Jahr 2022, der eine Erweiterung dezentraler Annahmestellen in Zusammenarbeit mit den Entsorgungsbetrieben Essen GmbH (EBE) vorsieht. Das etwa 3.801 m² große Grundstück im Stadtbezirk IV soll als zusätzliche Station dienen.
Das geplante Angebot umfasst die Annahme von Grünabfällen, Metallen, Papier, Kunststoffen, Altglas, Textilien sowie Elektroaltgeräten und Batterien. Ein Bestandteil der Planung ist zudem ein Tausch- und Verschenkemarkt für Gegenstände wie Fahrräder oder Outdoor-Möbel zur Förderung der Abfallvermeidung. Die Eröffnung der Station wird für das vierte Quartal 2026 angestrebt. Der Betrieb soll durch bis zu fünf Mitarbeitende der EBE erfolgen, wobei künftig auch eine Online-Buchung von Zeitfenstern über eine App möglich sein soll.
Die Kosten für den Betrieb werden über die Abfallgebühren finanziert. Laut Vorlage führt dies zu einer Anpassung der Gebühren um etwa 0,03 Euro pro Liter, was für einen Durchschnittshaushalt eine jährliche Mehrbelastung von circa 3,60 Euro bedeutet. Die EBE hat für das Jahr 2026 ein Angebot über einen Brutto-Jahresfestpreis von rund 739.876 Euro vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.09.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (34. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 15.Gesundheitszentrum St. Vincenz gGmbH hier: Umfirmierung und Änderung des UnternehmensgegenstandesZur Vorlage · 1319/2025/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat einen Beschlussvorschlag zur Änderung des Unternehmensgegenstandes und der Firmierung der Gesundheitszentrum St. Vincenz gGmbH vorgelegt. Die Vorlage sieht vor, den Geschäftsbereich der Gesellschaft zu erweitern, sodass künftig neben den bisherigen Aufgaben auch Informations- und Präventionsangebote sowie der Betrieb von medizinischen Versorgungszentren in verschiedenen Stadtteilen Essens möglich sein sollen. In diesem Zusammenhang soll die Gesellschaft von „Gesundheitszentrum St. Vincenz gGmbH“ in „Gesundheitszentren Essen gGmbH“ umfirmiert werden.
Die Erweiterung des Tätigkeitsfeldes soll die medizinische Versorgung in Essen, insbesondere im Norden der Stadt, unterstützen. Dies ist unter anderem im Kontext der Weiterentwicklung des Standortes „Gesundheitspark Altenessen“ vorgesehen. Während für zukünftige Aktivitäten zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkreten Konzepte oder Businesspläne vorliegen, geht die Verwaltung davon aus, dass durch die Anpassung kein erhöhter Zuschussbedarf entsteht. Die Entscheidung über den Vorschlag wird im Rat der Stadt Essen am 24. September 2025 erwartet.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.09.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.09.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (34. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) in der Stadt Essen Hier: Verfahrensoptimierungen beim Antrags- und Bewilligungsverfahren und in der inhaltlich-fachlichen VerknüpfungZur Vorlage · 1222/2025/CDU · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat mit der Vorlage 1222/2025/CDU einen Antrag gestellt, die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) in Essen organisatorisch und inhaltlich weiterzuentwickeln. Die Stadtverwaltung wird gebeten, Empfehlungen für eine Verfahrensoptimierung auszuarbeiten, die insbesondere schnellere und einfachere Antrags- und Bewilligungsprozesse vorsieht.
Ein weiterer Schwerpunkt des Antrags liegt auf der Verbesserung der fachlichen Verknüpfung zwischen den BuT-Leistungen und außerschulischen Fördermöglichkeiten sowie Bildungspartnern. Zudem sollen verbindliche und fortlaufende Prüfungen zur weiteren Optimierung des Verfahrens etabliert werden. In die Erarbeitung dieser Empfehlungen sollen neben der internen Expertise auch aktuelle praktische und wissenschaftliche Erkenntnisse einfließen. Die Verwaltung soll die Umsetzungsempfehlungen spätestens bis zum kommenden Frühjahr vorlegen.
Laut Begründung der Fraktion sollen die Verfahren stärker auf die Alltagsprobleme der anspruchsberechtigten Eltern sowie auf die Lebensrealität der Familien ausgerichtet werden. Ziel ist es, durch den Ausbau von Kooperationen – etwa mit der Schulsozialarbeit oder der kulturellen Bildung – die Bildungs- und Teilhabechancen für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Haushalten zu stärken.
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Beratungsfolge
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 10.02.2026 · Jugendhilfeausschuss (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.01.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.01.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 27.11.2025 · Inklusionsbeirat (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.09.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.09.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (34. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
- 10.09.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (42. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — verwiesen
- 02.09.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (34. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
- 28.08.2025 · Inklusionsbeirat (18. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 16.1Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) in der Stadt Essen Hier: Verfahrensoptimierungen beim Antrags- und Bewilligungsverfahren und in der inhaltlich-fachlichen VerknüpfungZur Vorlage · 1410/2025/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 1410/2025/GRÜNE einen Antrag zur Weiterentwicklung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) eingereicht. Die Verwaltung wird beauftragt, Verfahrensoptimierungen zu prüfen, um die Inanspruchnahme von Leistungen für Kinder und Jugendliche sozial gerechter, digitaler und inklusiver zu gestalten.
Ein zentraler Punkt des Antrags ist die Prüfung eines digitalen Teilhabegutschein-Systems für soziale und kulturelle Angebote, das sich an Best-Practice-Modellen orientiert. Zudem sollen Informationen zu BuT-Leistungen barrierefrei und mehrsprachig direkt mit dem Versand von Leistungsbescheiden, wie etwa zum Wohngeld oder Bürgergeld, erfolgen. Die Verknüpfung der Informationen mit der Arbeit der Schulsozialarbeit sowie von Familienzentren soll die aktive Ansprache der Familien unterstützen.
Der Antrag umfasst zudem die Einrichtung eines Erinnerungsservice für die Einreichung von Schulbescheinigungen bei Jugendlichen ab 14 Jahren und die Integration eines BuT-Rechners auf den Internetseiten der Stadt Essen. Zur statistischen Erfassung soll die jährliche Berichterstattung um die Anzahl der Leistungsempfänger bis zum Alter von 25 Jahren in verschiedenen Rechtskreisen ergänzt werden, um eine Vergleichbarkeit der Teilhabequoten zu ermöglichen. Die Stadtverwaltung soll die entsprechenden Vorschläge inklusive Angaben zur Finanzierung bis zum ersten Quartal 2026 zur Entscheidung vorlegen.
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Beratungsfolge
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — Zurückgezogen zugunsten von Antrag 0191/2026/GRÜNE/FDP-EBB
- 10.02.2026 · Jugendhilfeausschuss (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.01.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (1. Sitzung) — Von Antragsteller zurückgezogen zugunsten des Antrags 0191/2026/GRÜNE/FDP-EBB
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — Von Antragsteller zurückgezogen zugunsten des Antrags 0191/2026/GRÜNE/FDP-EBB
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.01.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 27.11.2025 · Inklusionsbeirat (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.09.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.09.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (34. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
- 10.09.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (42. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 17.Erneuerungsprogramm Straßeninfrastruktur 2045 (DS 0482/2024/6) Hier: Schnellere Straßensanierungen durch Konzentration auf das WesentlicheZur Vorlage · 1343/2025/CDU · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Ausschuss für Verkehr und Mobilität einen Antrag gestellt, der eine Untersuchung zur Optimierung des Erneuerungsprogramms der Straßeninfrastruktur bis zum Jahr 2045 bezweckt. Die Stadtverwaltung wird darin aufgefordert, darzustellen, welche rechtlich zwingenden Standards bei der Erneuerung des öffentlichen Straßenraums einzuhalten sind. Zudem soll die Verwaltung die finanziellen, zeitlichen und organisatorischen Auswirkungen einer Beschränkung auf diese Pflichtvorgaben analysieren.
Der Antrag umfasst zudem die Klärung, wie sich diese notwendigen Vorgaben von zusätzlichen freiwilligen Planungs- und Ausführungsarbeiten abgrenzen lassen. Es soll aufgezeigt werden, in welchem Umfang und innerhalb welches Zeitraums mehr Straßenabschnitte unter Einhaltung der Pflichtstandards erneuert werden könnten, unter Berücksichtigung der praktischen Umsetzbarkeit durch die Stadt Essen. Ein weiterer Punkt des Antrags ist die Sicherstellung, dass die bestehende Anzahl an legalen und bislang geduldeten Pkw-Stellplätze nach den Erneuerungsmaßnahmen, insbesondere in dicht besiedelten Quartieren, vollständig erhalten bleibt. Ziel der Anfrage ist es, durch eine Konzentration auf das rechtlich Erforderliche Kapazitäten für den Abbau des Sanierungsstaus im Straßenraum zu schaffen.
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Beratungsfolge
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — zurückgezogen
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — abgesetzt und zur Beschlussfassung in die Sitzung des Rates geschoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 18.Aufstellung einer Zweckentfremdungssatzung - Datenanalyse und NeubewertungZur Vorlage · 0998/2025/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat einen Antrag gestellt, die Stadtverwaltung mit einer Analyse und Neubewertung der Notwendigkeit einer Zweckentfremdungssatzung für Kurzzeitvermietungen zu beauftragen. Im Zentrum des Antrags steht die Untersuchung der Registrierungen von Beherbergungsbetrieben, die bis zum 1. September 2025 bei der Stadt Essen eingegangen sind. Diese sollen mit den bisherigen Zahlen zu Kurzzeitvermietungen im Stadtgebiet verglichen werden.
Auf Grundlage dieser aktualisierten Datenlage soll geprüft werden, ob die Einführung einer Zweckentfremdungssatzung gemäß dem Wohnraumstärkungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen erforderlich ist. Die Fraktion begründet das Vorhaben mit bestehenden Abweichungen zwischen den amtlichen Daten der Stadtverwaltung und den online verfügbaren Angeboten. Als mögliche Gründe für die unvollständige Datenlage werden die Umwandlung von Wohnraum in Beherbergungsstätten sowie Unkenntnis über lokale Regelungen angeführt.
Die Stadtverwaltung wird zudem beauftragt, dem Rat der Stadt Essen in der Sitzung im Dezember 2025 einen Verfahrensvorschlag vorzulegen. Dieser soll auch den benötigten Personal- und Ressourceneinsatz enthalten. Die Grundlage für die Neubewertung bildet die seit dem 1. August 2025 geltende Registrierungspflicht für Beherbergungsbetriebe, die eine aktuellere Datenbasis ermöglichen soll.
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Beratungsfolge
- 05.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (2. Sitzung) — abgesetzt (Antrag zurückgenommen)
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.01.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (1. Sitzung) — Antrag wurde seitens der Fraktion zurückgezogen.
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — zur Enscheidung in den Rat geschoben
- 17.09.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.09.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (42. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (60. Sitzung) — abgesetzt/vertagt; Behandlung im ASPB am 04.09.2025
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 19.Ausweitung des Quartiersmanagements in EssenZur Vorlage · 0871/2025/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0871/2025/SPD einen Antrag gestellt, der die Stadtverwaltung zur Vorlage eines aktuellen Sachstands auffordert. Im Zentrum des Antrags steht die Frage, welche Maßnahmen und Erkenntnisse bereits zur Umsetzung eines Beschlusspunktes aus der Verwaltungsvorlage 2205/2022/4 vorliegen.
Der Antrag sieht vor, dass das Jugendamt prüft und gegebenenfalls priorisiert, ob das „Essener Modell Quartiermanagement“ auf weitere Stadtteile übertragen werden kann. Ziel dieser Prüfung ist es, Ansätze der Sozialraumorientierung, der Quartierentwicklung und der Inklusion in einem strategischen Handlungsansatz zu verbinden, um das inklusive Zusammenleben zu fördern.
In der Begründung wird angeführt, dass das Quartiermanagement die Verwaltung stärker auf die lokalen Bedürfnisse der Bevölkerung ausrichten soll. Eine Ausweitung des Modells solle bedarfsgerecht sowie unter Berücksichtigung bestehender Strukturen in weiteren Stadtteilen erfolgen. Der Antrag wird im Jugendhilfeausschuss sowie im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration beraten, bevor eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen fällt.
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Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — Von Antragsteller zurückgezogen
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.09.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (34. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 20.Flächendeckende Alphabetisierung neuzugewanderter Schülerinnen und SchülerZur Vorlage · 0703/2025/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0703/2025 einen Antrag eingebracht, der die Erarbeitung eines Konzepts zur flächendeckenden Einrichtung zentralisierter Alphabetisierungsklassen vorsieht. Die Stadtverwaltung soll beauftragt werden, ein entsprechendes Konzept für zugewanderte Schülerinnen und Schüler zu entwickeln, die über keine grundlegenden Lese- und Schreibkenntnisse verfügen.
Nach Begründung der Fraktion ist der Unterricht in regulären Deutschklassen für diese Zielgruppe nicht zielführend, da dort zu unterschiedliche Lernniveaus aufeinandertreffen. Zentralisierte Klassen an ausgewählten Schulen mit entsprechender Infrastruktur und qualifiziertem Personal sollen stattdessen spezielle Methoden und intensive phonetische Übungen ermöglichen. Durch diese individuelle Förderung soll der Übergang in reguläre Klassen nach erfolgreicher Alphabetisierung strukturiert begleitet werden.
Die Maßnahme zielt darauf ab, Bildungsbenachteiligung sowie Schulverweigerung vorzubeugen und die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu sichern. Der Antrag durchläuft die Beratung in den Ausschüssen für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie im Integrationsrat, bevor eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen erfolgt.
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Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — Von Antragsteller zurückgezogen
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.09.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.09.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (34. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 11.06.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (32. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 21.Bezahlkarte für FlüchtlingeZur Vorlage · 1126/2025/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 1126/2025/GRÜNE einen Antrag gestellt, die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete zu unterlassen. Der Antrag sieht vor, dass der Rat von der Opt-Out-Regelung des § 4 der Bezahlkartenverordnung NRW Gebrauch macht. Damit sollen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Regelfall weiterhin nicht über eine Bezahlkarte erbracht werden, entsprechend einer Empfehlung des Integrationsrates der Stadt Essen.
In der Begründung führt die Fraktion an, dass die Umstellung auf eine Bezahlkarte keinen Vorteil gegenüber der bisherigen Praxis darstelle, aber einen finanziellen sowie personellen Mehraufwand für die Verwaltung verursachen würde. Zudem wird argumentiert, dass die Bezahlkarte die finanzielle Selbstbestimmung und die gesellschaftliche Teilhabe von Geflüchteten einschränke und somit die Integration erschwere. Die Fraktion bezieht sich zudem auf Studien, um Argumente bezüglich der Überweisung von Geldern ins Ausland zu entkräften.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 10.02.2026 · Jugendhilfeausschuss (2. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — verwiesen
- 02.09.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (34. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 21.1Bezahlkarte für FlüchtlingeZur Vorlage · 1342/2025/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Essener Bürger Bündnis – Freie Wähler hat einen Antrag mit der Nummer 1342/2025/EBB an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie an den Rat der Stadt Essen gestellt. Der Antrag fordert, von der Opt-Out-Regelung des § 4 der Bezahlkartenverordnung NRW keinen Gebrauch zu machen, sodass Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Regelfall über eine Bezahlkarte erbracht werden sollen. Parallel dazu soll die Verwaltung aktiv nach Missbrauch suchen, missbräuchlich weitergeleitete Geldmittel zurückfordern und Möglichkeiten zur Kürzung von Zuweisungen prüfen.
Die Begründung der Fraktion führt an, dass sich Bezahlkarten in bestehende digitale Infrastrukturen integrieren lassen und dadurch die Verwaltung entlastet werden könne. Die Nutzung von Karten verringere zudem das Risiko von Verlust oder Diebstahl im Vergleich zu Bargeld und ermögliche eine bessere Nachvollziehbarkeit der Ausgaben durch die Behörden. Es wird angeführt, dass Mittel so gezielt für Zwecke wie Lebensmittel oder medizinische Versorgung bereitgestellt werden könnten. Des Weiteren sieht die Fraktion in der Bezahlkarte ein Instrument, um die Sichtbarkeit von Sozialleistungen zu steuern und potenzielle Anreizstrukturen zu beeinflussen.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — hat sich erledigt durch Antrag 1126/2025/GRÜNE und Antrag 0178/2026/AFD
- 10.02.2026 · Jugendhilfeausschuss (2. Sitzung) — einstimmig nicht empfohlen
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.09.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (34. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 22.Konzept zur Schaffung und Erhaltung von bezahlbarem WohnraumZur Vorlage · 1314/2025/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Essener Rat hat den Antrag 1314/2025/GRÜNE eingebracht. Darin wird die Stadtverwaltung beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Allbau GmbH ein Konzept zur Schaffung und Erhaltung von bezahlbarem sowie barrierefreiem Wohnraum zu erarbeiten. Ziel des Vorhabens ist es, Maßnahmen vorzuschlagen, um die Warmmiete für Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen dauerhaft auf maximal 40 Prozent des Nettoeinkommens zu begrenzen, auch in gehobeneren Wohnlagen.
Die Begründung des Antrags verweist auf steigende Kosten für Mieten und Nebenkosten sowie die Notwendigkeit von Investitionen in die Klimaneutralität von Gebäuden. Zudem wird der Rückgang von Mietbindungen bei öffentlich gefördertem Wohnraum angeführt. Das geplante Konzept soll verschiedene Ansätze umfassen, darunter eine Reduzierung von Baustandards ohne Qualitätsverlust, die verstärkte Nutzung von Erbbaurechten sowie die Konzeptvergabe städtischer Grundstücke. Auch serielles Bauen und Sanieren sollen Bestandteil der Überlegungen sein. Als Referenz für die Entwicklung des Konzepts werden erfolgreiche Modelle aus anderen Städten wie Hamburg, Potsdam oder Bremen genannt.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 05.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (2. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 22.1Ergänzungsantrag zu TOP: Konzept zur Schaffung und Erhaltung von bezahlbarem WohnraumZur Vorlage · 1346/2025/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Linke hat einen Ergänzungsantrag zum Konzept zur Schaffung und Erhaltung von bezahlbarem Wohnraum in Essen eingebracht. Der Antrag fordert, dass die Verwaltung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sowie in städtebaulichen Verträgen eine verbindliche Quote von mindestens 50 Prozent für den mietpreisgebundenen, öffentlich geförderten Wohnungsbau festlegt. Zudem sollen Maßnahmen vorgeschlagen werden, um sicherzustellen, dass die Warmmieten für untere und mittlere Einkommen 30 Prozent des Nettoeinkommens nicht überschreiten.
Zur Begründung führt der Antrag, dass der Bestand an geförderten Wohnungen in Essen mit 17.760 Einheiten auf einem Tiefstand liege und bis zum Jahr 2035 voraussichtlich um die Hälfte sinken werde. Die Zahlen für Neubauten und Modernisierungen im Bereich des geförderten Wohnraums lägen deutlich unter dem Niveau von 2022. Da fast die Hälfte der Essener Bevölkerung eine Berechtigung für geförderten Wohnraum besitze, seien verbindliche Vorgaben notwendig, um den Fokus privater Investoren zu beeinflussen. Zudem wird auf einen Anstieg der Neuvertragsmieten in Essen um 8,2 Prozent im Jahr 2024 verwiesen. Die Linke fordert eine Orientierung an einer Mietbelastung von maximal 30 Prozent des Nettoeinkommens, statt der im Antrag von Bündnis 90/Die Grünen vorgesehenen 40 Prozent.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — hat sich erledigt, durch Ablehnung Antrag 1314/2025/GRÜNE
- 05.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (2. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 23.Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Drogenszene in EssenZur Vorlage · 1296/2025/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grüne hat mit der Vorlage 1296/2025/GRÜNE einen Antrag gestellt, der Maßnahmen zur Veränderung der Situation der Drogenszene in Essen vorsieht. Die Vorlage fordert die Verwaltung dazu auf, in Zusammenarbeit mit Suchthilfe-Trägern und Vertretern der Szene mögliche Standorte für Toleranz- und Aufenthaltsräume in der Innenstadt zu prüfen. Hierbei sollen sowohl bestehende als auch neue Räumlichkeiten sowie ein mobiler Drogenkonsumraum untersucht werden.
Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Prüfung, die Voraussetzungen für eine Öffnung des bestehenden Essener Drogenkonsumraums für Personen auswärtiger Herkunft zu schaffen, etwa als zeitlich begrenztes Modellprojekt. Zudem soll das Angebot an Notunterkünften überprüft werden. Dabei sollen Erkenntnisse aus der „Studie zur Offenen Drogenszene in Nordrhein-Westfalen 2024“ sowie eine mögliche Befragung von wohnungslosen Menschen mit Suchterkrankungen genutzt werden, um Bedarfe und Barrieren zu identifizieren.
Des Weiteren wird die Verwaltung gebeten, das sogenannte „Zürcher Modell“ im zuständigen Ausschuss vorzustellen. Abschließend soll die Verwaltung eine Übersicht über potenzielle Kosten, Fördermittel von Land, Bund oder EU sowie Möglichkeiten der Kooperation mit freien Trägern erstellen.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — eingebracht
- 02.09.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (34. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
Ergebnis: eingebracht - 24.Ausweitung des Open Sunday-ProjektesZur Vorlage · 1300/2025/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Rat der Stadt Essen hat einen Antrag zur Ausweitung des Projektes „Open Sunday“ eingebracht. Mit der Vorlage 1300/2025 wird die Stadtverwaltung beauftragt, eine Erweiterung des Programms auf weitere Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf zu prüfen. Dabei sollen mindestens vier zusätzliche Standorte identifiziert werden.
Der Antrag umfasst zudem die Entwicklung eines Konzepts zur Anwerbung und Qualifizierung von zusätzlichen sportpädagogischen Coaches. Hierbei sollen Kooperationen mit lokalen Sportvereinen, der Universität Duisburg-Essen sowie Berufskollegen mit sportpädagogischen Ausbildungsgängen angestrebt werden. Des Weiteren sollen die Öffnungszeiten des Angebots bedarfsgerecht erweitert werden, um eine Teilnahme von mehr Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen.
Der Entscheidungsprozess sieht Beratungen in den Ausschüssen für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, Jugendhilfe sowie Schule, Bildung und Wissenschaft und Sport- und Bäderbetriebe vor. Der Integrationsrat und der Inklusionsbeirat sollen das Vorhaben zur Kenntnis nehmen, bevor der Rat der Stadt Essen über den Antrag entscheidet.
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Beratungsfolge
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — Keine Abstimmung vorgenommen, da Ergebnis aus dem Rat bereits vorliegt.
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 10.02.2026 · Jugendhilfeausschuss (2. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.01.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 09.12.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (1. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 27.11.2025 · Inklusionsbeirat (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2025 · Inklusionsbeirat (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.09.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.09.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (43. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.09.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (34. Sitzung) — verwiesen
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — verwiesen
- 02.09.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (34. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 25.Einrichtung eines GestaltungsbeiratesZur Vorlage · 1306/2025/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Rat der Stadt Essen hat einen Antrag zur Einrichtung eines Gestaltungsbeirates vorgelegt. Mit diesem Vorhaben wird der Rat der Stadt Essen gebeten, einen Grundsatzbeschluss zu fassen. Die Verwaltung soll daraufhin eine Geschäftsordnung für einen fachlich besetzten Beirat erarbeiten und diese in Abstimmung mit der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen dem Rat zur Entscheidung vorlegen.
Der geplante Beirat soll politische Gremien, die Verwaltung sowie Planer, Bauherren und Investoren bei städtebaulichen Projekten beraten. Die Beratung soll sich auf Aspekte der architektonischen Gestaltung, des Denkmalschutzes sowie der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes konzentrieren. Betroffen sein sollen insbesondere größere Vorhaben wie Hochbauten, Bebauungspläne, Verkehrsbauten sowie die Gestaltung von Plätzen und Freiflächen.
Der Antrag sieht vor, dass der Beirat bereits in frühen Planungs- und Konzeptionsstadien einbezogen wird, beispielsweise bei der Durchführung von Wettbewerben oder der Ausschreibung von Grundstücken. Durch öffentliche Veranstaltungen sollen zudem die Ergebnisse des Beirates präsentiert werden, um Transparenz im öffentlichen Diskurs über wichtige Bauvorhaben zu schaffen. Ziel ist es, Qualitätsmaßstäbe für Neubauten zu definieren und die städtebauliche Entwicklung sowie die Baukultur in der Stadt zu fördern.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 05.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (2. Sitzung) — abgesetzt (Antrag zurückgenommen)
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 26.Einsatz von Wisch- und Saugrobotern in städtischen TurnhallenZur Vorlage · 1305/2025/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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Die Grüne Fraktion im Rat der Stadt Essen hat einen Antrag gestellt, der die Einführung von Wisch- und Saugrobotern in städtischen Turnhallen untersucht. Die Vorlage mit der Nummer 1305/2025/GRÜNE sieht vor, dass die Stadtverwaltung bis zum Ende des Jahres 2025 ein Konzept erstellt. Dieses soll aufzeigen, wie durch automatisierte Reinigungsroboter die Sauberkeit der Hallenböden sowie die Reinigungskosten beeinflusst werden können.
Im Rahmen dieses Konzepts sollen verschiedene Aspekte geprüft werden. Dazu gehören die Anschaffungs-, Betriebs- und Personalkosten im Vergleich zur bisherigen Reinigungsmethode sowie die erwartete Nutzungsdauer der Geräte. Zudem soll die Flächenleistung der Roboter analysiert werden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Sicherheitsaspekten für das Reinigungspersonal, die Nutzer der Hallen und die Roboter selbst. Auch notwendige organisatorische Anpassungen, wie etwa die Bereitstellung von Lagerflächen für Sportgeräte und Bänke zur besseren Befahrbarkeit der Böden, sollen im Konzept dargestellt werden.
Die Fraktion begründet den Antrag mit der Notwendigkeit einer Reinigung nach der Nutzung durch Sportvereine am Abend oder Wochenende. Der Einsatz moderner Technologie soll laut Vorlage dazu beitragen, die Hygiene zu verbessern und die Lebensdauer der Bodenbeläge zu verlängern. Zudem wird auf die Förderung von Digitalisierung und Automatisierung verwiesen.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 05.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (2. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 14.01.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 09.12.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 16.09.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (43. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.09.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (34. Sitzung) — verwiesen
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 27.Fairen Wettbewerb zwischen Taxi und Mietwagen sicherstellen - Flexibilisierung des Taxitarifes und Festpreis für Bestellfahrten ermöglichenZur Vorlage · 1295/2025/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 1295/2025/FDP einen Antrag gestellt, der eine Flexibilisierung des Taxitarifs vorsieht. Ziel ist es, die rechtlichen Voraussetzungen so zu gestalten, dass Taxiunternehmen bei Bestellfahrten ihre Preise innerhalb eines festgelegten Tarifkorridors nach unten anpassen und zusätzlich verbindliche Festpreise anbieten können.
Der Antrag bezieht sich auf das Wettbewerbsverhältnis zwischen dem Taxi- und dem Mietwagengewerbe in Essen. Da Mietwagenunternehmen Preise frei mit den Kunden vereinbaren können, Taxiunternehmen jedoch an die behördliche Tarifordnung gebunden sind, beantragt die Fraktion eine Anpassung der Bedingungen. Als Alternative zu einer möglichen Einführung eines Mindestbeförderungsentgelts für Mietwagen schlägt die FDP-Fraktion die Schaffung eines flexiblen Rahmens für Taxis vor. Damit sollen die Wettbewerbsfähigkeit der Taxiunternehmen gestärkt und den Fahrgästen durch Festpreise eine höhere Preissicherheit sowie ein transparenter Preisrahmen ermöglicht werden.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 17.09.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.09.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (37. Sitzung) — zur Beschlussfassung in die Ratssitzung verwiesen
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 10.09.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (42. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 27.1Fairen Wettbewerb zwischen Taxi und Mietwagen sicherstellen - Flexibilisierung des Taxitarifes und Festpreis für Bestellfahrten ermöglichenZur Vorlage · 1464/2025/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Essener Bürger Bündnis (EBB-FW) hat einen Antrag an den Rat der Stadt Essen vorgelegt, das Projekt „Bussi“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Haushaltsjahr 2025 einzustellen. Die daraus resultierenden Einsparungen sollen zur Verringerung des Haushaltsdefizits für das Jahr 2025 genutzt werden, welches laut Finanz-Controlling-Bericht I/2025 eine prognostizierte Negativabweichung von mindestens 122,6 Millionen Euro aufweist.
Zusätzlich fordert die Fraktion eine Flexibilisierung des Taxi-Tarifs, um es Taxiunternehmen zu ermöglichen, bei Bestellfahrten Festpreise anzubieten. Ziel ist laut Antrag die Herstellung eines fairen Wettbewerbs zwischen Taxi- und Mietwagenbetrieben. Die EBB-FW begründet das Ersuchen damit, dass das Angebot „Bussi“ der Verkehrsgesellschaft Ruhrbahn durch öffentliche Bezuschussung einen ungleichen Wettbewerbsrahmen gegenüber privatwirtschaftlichen Anbietern schaffe. Als Grundlage für die Begründung werden Kosten von rund 8,7 Millionen Euro für das Projekt im Zeitraum von 2019 bis 2024 sowie eine durchschnittliche Bezuschussung pro Fahrt in Höhe von 19 Euro angeführt.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 28.TOP: Antrag zur Errichtung einer Kindertagesstätte auf dem Gelände des ehemaligen Waldstadions Bergmannsbusch, Waldweg 14Zur Vorlage · 1333/2025/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Essener Bürger Bündnis – Freie Wähler hat einen Antrag (Nr. 1333/2025/EBB) eingebracht, auf dem Gelände des ehemaligen Waldstadions Bergmannsbusch am Waldweg 14 eine Kindertagesstätte zu errichten. Der Antrag sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss und der Rat der Stadt Essen die Errichtung beschließen und die Verwaltung mit den erforderlichen Planungs- und Vergabeschritten beauftragen.
Die Fraktion begründet das Vorhaben mit der Nachnutzung des derzeit ungenutzten Areals, welches ehemals vom TC Freisenbruch genutzt wurde. Als konzeptionelles Vorbild wird die Kindertagesstätte „Erikapfad“ angeführt, um ein modernes Raumkonzept und eine nachhaltige Bauweise in die grüne Umgebung zu integrieren. Durch die naturnahe Lage des Geländes soll der Schwerpunkt der Einrichtung auf der Naturpädagogik liegen. Mit dem Bau der Kita soll zudem der Bedarf an Betreuungsplätzen im Stadtbezirk gedeckt werden.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — einstimmig nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 29.Drogen und Sucht in Essen - Konsolidierte Berichterstattung und Ableitung von HandlungsstrategienZur Vorlage · 0383/2025/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht „Drogen und Sucht in Essen – Konsolidierte Berichterstattung und Ableitung von Handlungsstrategien“ (Vorlagennummer 0383/2025/5) dient der Information verschiedener Gremien, darunter des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie des Rates der Stadt Essen. Die Vorlage, deren Federführung beim Amt für Soziales und Wohnen liegt, erläutert die Grundlagen der Essener Drogenpolitik, welche Sucht als Krankheit betrachtet und auf den vier Säulen Prävention, Überlebenshilfe, Therapie und Repression basiert.
Aus den Analysen zum Jahr 2023 geht hervor, dass 361 Personen aufgrund von Alkoholproblematiken betreut wurden, wobei die Mehrheit der Betroffenen der Altersgruppe zwischen 20 und 64 Jahren angehörte. Bei diesen Klienten wurden häufig Probleme im Bereich der psychischen Gesundheit (284 Personen) sowie der körperlichen Gesundheit (214 Personen) dokumentiert. Die am häufigsten durchgeführten Maßnahmen waren Sucht- und Drogenberatung sowie ambulante medizinische Rehabilitation.
Im Bereich des Tabakkonsums liegt der Anteil der Rauchenden in Essen mit 21,4 % leicht unter dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen, während der Anteil der Personen mit einem Konsum von mehr als 20 Zigaretten pro Tag mit 13,3 % über dem Landesdurchschnitt liegt. Zudem wurden im selben Zeitraum 44 Personen wegen problematischen Glücksspielverhaltens betreut, wobei die Betreuung überwiegend Männer betraf.
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Beratungsfolge
- 25.09.2025 · Inklusionsbeirat (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.09.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.05.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (40. Sitzung) — Die Vorlage wurde seitens der Verwaltung zurückgezogen.
- 27.03.2025 · Inklusionsbeirat (15. Sitzung) — verwiesen
- 18.03.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 29.1Drogen und Sucht in Essen - Konsolidierte Berichterstattung und Ableitung von HandlungsstrategienZur Vorlage · 0383/2025/5 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ergänzungsvorlage zur Vorlage 0383/2025/5 dient der Aktualisierung von Statistiken zum Thema Drogen und Sucht in Essen. Grund für die Neufassung ist eine zunächst unvollständige Datenlage im Kerndatensatz des Instituts für interdisziplinäre Sucht- und Drogenforschung Hamburg, welche die ursprüngliche Auswertung verfälscht hatte.
Der Bericht befasst sich mit den Auswirkungen von legalem und illegalem Substanzkonsum auf die öffentliche Gesundheit und Sicherheit. Er bezieht sich auf die seit 1999 geltenden Leitsätze der Essener Drogenpolitik, die Sucht als Krankheit definieren und auf den vier Säulen Prävention, Überlebenshilfe, Therapie sowie Repression basieren.
Die statistische Auswertung für das Jahr 2023 zeigt, dass in Essen 479 Personen aufgrund von Alkoholproblematiken betreut wurden, davon 300 Männer und 179 Frauen. Zum Jahresende waren 259 dieser Betreuungen noch laufend. Die Altersstruktur der Betreuten lag primär im Bereich zwischen 20 und 64 Jahren. In Bezug auf gesundheitliche Beeinträchtigungen gaben 290 Personen körperliche Probleme und 365 Personen psychische Probleme als Problembereich an. Als am häufigsten dokumentierte Maßnahmen wurden die Sucht- und Drogenberatung mit 343 Nennungen, die ambulante medizinische Rehabilitation mit 59 Nennungen sowie die Nachsorge mit 51 Nennungen aufgeführt. Die Daten basieren auf den Berichten der lokalen Suchthilfeinstitutionen wie der Suchthilfe direkt gGmbH, Neue Wege, Caritas-Skf-Essen und dem Diakoniewerk Essen.
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Beratungsfolge
- 25.09.2025 · Inklusionsbeirat (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.09.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (42. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.09.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 30.Von COVID-19 lernen: Fertigstellung des Kern-Pandemieplans und modulare Weiterentwicklung zum umfassenden PandemieplanZur Vorlage · 0157/2025/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Gesundheitsamt der Stadt Essen hat den Kernpandemieplan (K-Plan) fertiggestellt, um die städtische Verwaltung auf zukünftige pandemische Ereignisse vorzubereiten. Der Ende 2024 abgeschlossene Plan beschreibt organisatorische Maßnahmen für verschiedene Phasen einer Pandemie. Er umfasst detaillierte Handlungsanweisungen für ein mögliches Lagezentrum, definiert Teamstrukturen sowie Prozesse und regelt die Zusammenarbeit mit städtischen Schnittstellen wie der Feuerwehr oder dem Ordnungssamt. Zudem enthält der K-Plan Kommunikationsstrategien für den internen und externen Bereich sowie einen Personalschlüssel zur Einschätzung des benötigten Personalbedarfs auf Basis von Inzidenzzahlen.
Auf Grundlage dieses Kernplans wird bis zum Ende des dritten Quartals 2025 ein umfassender Pandemieplan (P-Plan) entwickelt. Dieser soll modular erweitert werden, wobei ab Mitte 2025 spezifische Erregerszenarien auf Basis der Einschätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ergänzt werden. Die Erweiterung umfasst unter anderem Maßnahmen zur Infektionsreduktion, die Handhabung von Probenahmen, Impfstrategien sowie die Aktualisierung von Ordnungsverfügungen. Der P-Plan ist als dauerhafter Prozess angelegt, der durch kontinuierliche Tests, Evaluationen und Anpassungen an neue Erregerszenarien stetig weiterentwickelt werden soll.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.05.2025 · Inklusionsbeirat (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.04.2025 · Seniorenrat (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.03.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (30. Sitzung) — Kenntnis genommen und in Seniorenrat, Inklusionsbeirat und Unterausschuss Soziales verwiesen
- 12.03.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 31.ÜberplanmäßigeMittelbereitstellung für das Haushaltsjahr2025 in der Produktgruppe 1.05.23.01 Leistungen für Unterkunft und Heizung SGB IIZur Vorlage · 1287/2025/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das JobCenter Essen beantragt für das Haushaltsjahr 2025 eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 8,6 Millionen Euro für die Produktgruppe „Leistungen für Unterkunft und Heizung SGB II“. Der voraussichtliche Gesamtbedarf für diesen Bereich wird auf rund 298 Millionen Euro geschätzt, während der ursprüngliche Haushaltsansatz bei etwa 280,6 Millionen Euro lag.
Die Vorlage führt als Gründe für den Mehraufwand die zum 1. Mai 2025 vorgenommene Anpassung der Mietobergrenzen sowie gestiegene Gaspreise und höhere Betriebskosten, wie beispielsweise für die Müllabfuhr oder Abwasser, an. Diese Kosten werden teilweise von Vermietern auf die Mieten umgelegt.
Zur Deckung der Mehraufwendungen können zusätzliche Erträge aus Bundeserstattungen herangezogen werden. Aufgrund der höheren Gesamtausgaben wird ein Mehrertrag aus diesen Erstattungen von etwa 8,8 Millionen Euro prognostiziert. Sollten im Geschäftsbereich des JobCenters keine ausreichenden Deckungsmittel zur Verfügung stehen, wird der ungedeckte Bedarf zu Lasten des Jahresergebnisses finanziert.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 17.09.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (39. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.09.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 32.Überplanmäßige Mittelbereitstellung in der Produktgruppe 1.06.08.01 (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) hier: Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom 7. August 2025Zur Vorlage · 1107/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage sieht die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 7. August 2025 zur Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 5,4 Millionen Euro vor. Diese Mittel sind für die Produktgruppe 1.06.08.01 des Jugendamtes vorgesehen, welche die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche umfasst.
Der Bedarf resultiert aus steigenden Fallzahlen sowie Kosten, die zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung im Jahr 2024 nicht absehbar waren. Bei den ambulanten Eingliederungshilfen ist eine kontinuierliche Zunahme der Fälle zu verzeichnen. Im Bereich der stationären Leistungen führen Preissteigerungen sowie ein begrenztes Platzangebot zu höheren Kosten, unter anderem durch zusätzliche Leistungen im Rahmen der Hilfeplanung.
Da die für 2025 geplanten Haushaltsmittel bereits Ende Juli vollständig ausgeschöpft waren, wurde die Dringlichkeitsentscheidung getroffen, um die Erfüllung gesetzlicher und vertraglicher Verpflichtungen sicherzustellen. Die zusätzlichen Aufwendungen gehen nach derzeitigen Erkenntnissen zu Lasten des Jahresergebnisses. Ein weiterer Bedarf wird in einer separaten Vorlage zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.09.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (39. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 33.Überplanmäßige Mittelbedarfe JugendamtZur Vorlage · 1152/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Jugendamt der Stadt Essen beantragt eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 53,9 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2025. Die Vorlage begründet den Bedarf mit veränderten Rahmenbedingungen sowie steigenden Fallzahlen und Kosten, die zum Zeitpunkt der Budgetplanung im Jahr 2024 nicht absehbar waren. Der aktuelle Bedarf basiert auf einer Hochrechnung der Mittelabflüsse aus der ersten Jahreshälfte 2025.
Die beantragten Mittel sind für verschiedene Produktgruppen der Jugendhilfe vorgesehen. Dies umfasst den Unterhaltsvorschuss, die Förderung von Kindern in Tagespflege sowie die Hilfe zur Erziehung und die Unterstützung von Tageseinrichtungen. Zudem ist eine Aufstockung für die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche sowie für Leistungen für junge Volljährige vorgesehen. Als Ursachen für die Kostensteigerungen werden unter anderem die Anpassung der Kindpauschalen in der Tagespflege, steigende Fallzahlen im ambulanten Bereich der Erziehungshilfe sowie höhere Aufwendungen für stationäre Unterbringungen angeführt.
Der Vorgang durchläuft die Beratungsfolge über den Jugendhilfeausschuss am 9. September 2025 und den Haupt- und Finanzausschuss am 17. September 2025, bevor der Rat der Stadt Essen am 24. September 2025 über die Bereitstellung der Mittel entscheidet.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.09.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (39. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 34.Überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Schülerbeförderung (Produktgruppe 1.03.08.01) im Haushaltsjahr 2025 - Fachbereich SchuleZur Vorlage · 1139/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 5.934.000 Euro für die Schülerbeförderung im Haushaltsjahr 2025. Der entsprechende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt diese zusätzlichen Mittel zur Deckung gesetzlicher und vertraglicher Verpflichtungen bewilligt.
Der Mehraufwand setzt sich aus zwei wesentlichen Bereichen zusammen. Im Bereich des Schülerspezialverkehrs besteht ein zusätzlicher Bedarf von rund 4,3 Millionen Euro. Dieser resultiert aus steigenden Schülerzahlen, einer Ausweitung der Schulbustouren sowie einem erhöhten Bedarf an Sondertouren an Förderschulen. Zudem sind Nachzahlungen in Höhe von etwa 1,5 Millionen Euro an die Ruhrbahn GmbH sowie allgemeine Preissteigerungen bei beauftragten Unternehmen enthalten.
Ein weiterer Teil des Mehrbedarfs beläuft sich auf rund 1,6 Millionen Euro und betrifft die Kosten für Schülertickets. Grund hierfür sind die Erhöhung des Deutschlandtickets von 49 auf 58 Euro sowie eine Preisanpassung der Fahrkostenübernahme durch den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) um 5,5 Prozent. Die Finanzierung der Mehraufwendungen soll vorrangig durch Einsparungen innerhalb des Fachbereichs Schule erfolgen. Sollten diese Mittel nicht ausreichen, werden die Kosten über das Jahresergebnis ausgeglichen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.09.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (39. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.09.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (34. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 35.Überplanmäßige Mittelbereitstellung für den Offenen Ganztag im Haushaltsjahr 2025 - Fachbereich SchuleZur Vorlage · 1142/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für das Haushaltsjahr 2025 wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 4.863.200 Euro für den Offenen Ganztag (OGS) beantragt. Die Vorlage des Fachbereichs Schule begründet diesen Bedarf mit veränderten Rahmenbedingungen, die zum Zeitpunkt der ursprünglichen Haushaltsplanung nicht absehbar waren.
Zu den wesentlichen Kostenfaktoren gehören die Umsetzung von Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst (TVöD) sowie ein erhöhter Personalbedarf durch die Erweiterung von OGS-Gruppen für das Schuljahr 2025/2026. Dies umfasst unter anderem zusätzliche Koordinierungsstellen, einen höheren Bedarf an Erziehern im Anerkennungsjahr sowie neue Fortbildungen. Im Bereich der Essensversorgung führt die gestiegene Anzahl an Kindern zu einem höheren Bedarf an Küchenpersonal bei der RGE Servicegesellschaft Essen mbH, was durch Preissteigerungen und tariflich bedingte Entgeltanpassungen ergänzt wird.
Die Finanzierung soll vorrangig durch Einsparungen innerhalb des Geschäftsbereichs Schule realisiert werden. Sollten die geplanten Gegensteuerungsmaßnahmen nicht ausreichen, werden die Kosten zu Lasten des Jahresergebnisses gehen. Der Beschlussvorschlag sieht eine Beratung im Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft am 10. September 2025 vor, gefolgt von der Empfehlung durch den Haupt- und Finanzausschuss und der abschließenden Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen am 24. September 2025.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.09.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (39. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.09.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (34. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 36.Essener Quartiermanagement: Strategische Planung und systematische Ausweitung von integrierten StadtteilentwicklungsprozessenZur Vorlage · 1132/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zur strategischen Planung des Essener Quartiermanagements befasst sich mit der systematischen Ausweitung von Stadtteilentwicklungsprozessen. Das Modell, welches seit 1997 in Essen etabliert ist, wurde im Jahr 2024 um den Stadtteil Borbeck erweitert. Damit umfasst die Quartiersarbeit nun neben Kray, Frohnhausen, Horst/Freisenbruch und Karnap auch einen weiteren Bereich mit professioneller Stadtteilarbeit und Moderation.
Die Vorlage gibt einen Rückblick auf die Arbeitsschwerpunkte in den genannten Quartieren und prüft die Umsetzung eines Ratsauftrages zur möglichen Übertragung des Konzepts auf weitere Stadtteile. In Kray liegt der Schwerpunkt auf der Netzwerkarbeit zwischen Institutionen, Vereinen und der Bewohnerschaft sowie der Koordination von Veranstaltungen durch die Stadtteilmoderation. Im Bereich Horst/Freisenbruch steht die Kriminalprävention im Fokus. Durch das Gremium „Perspektive Oststadt“, in dem unter anderem Vertreter der Polizei, des Ordnungsamtes und sozialer Dienste zusammenkommen, werden Themen wie Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit bearbeitet.
Zudem enthält der Bericht einen Vorschlag zur Ausweitung des Modells in den nächsten Jahren. Den zuständigen Ausschüssen sowie dem Rat der Stadt Essen wird die Kenntnisnahme des Berichts vorgeschlagen.
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Beratungsfolge
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.11.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.11.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.11.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.10.2025 · Seniorenrat (38. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2025 · Inklusionsbeirat (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 37.Sachstand IN/S/O-Prozess – Organisationsuntersuchung der Abteilung Soziale Dienste des Jugendamtes der Stadt EssenZur Vorlage · 0559/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss sowie weitere zuständige Gremien der Stadt Essen sollen dem Rat der Stadt die Einrichtung von 15 zusätzlichen Vollzeitstellen in der Abteilung Soziale Dienste des Jugendamtes empfehlen. Die Stellen sind mit der Bewertung S14 TVöD angesetzt, wobei die genaue bezirkliche Verteilung erst nachträglich durch eine Organisationsverfügung festgelegt wird.
Hintergrund der Maßnahme ist das Ergebnis eines Personalbemessungsverfahrens. Nach einer Korrektur fehlerhafter Zählweisen bei Kindeswohlgefährdungsmeldungen wurde für den Stichtag 31. Dezember 2024 ein Mehrbedarf von insgesamt 15 Vollzeitäquivalenten festgestellt. Um diesen Bedarf zu decken, plant das Jugendamt, in den Jahren 2025 und 2026 vorrangig Nachwuchskräfte wie Trainees und Dual Studierende einzusetzen.
Die jährlichen Personalkosten für die neuen Stellen belaufen sich auf etwa 1.111.770 Euro zuzüglich der jährlichen Steigerungssätze. Die Finanzierung soll über das Jahresergebnis erfolgen. Angesichts der aktuellen Haushaltslage ist die Verwaltung zudem angewiesen, Effizienzpotenziale durch eine mögliche Aufgabenverdichtung oder die Anpassung von Standards zu prüfen, um zur Deckung der Mehrbedarfe beizutragen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 17.09.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (39. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.09.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (42. Sitzung) — einstimmig empfohlen (bei Enthaltung der AfD)
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 38.Fachkräftegewinnung und -bindung im Erziehungsdienst – Bericht über die Aktivitäten der Task-Force Fachkräfte (TAFF)Zur Vorlage · 0775/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der zweite Sachstandsbericht der im Jugendamt Essen angesiedelten Task-Force Fachkräfte (TAFF) dokumentiert die aktuellen Maßnahmen zur Gewinnung und Bindung von Erziehungskräften. Die Aktivitäten konzentrieren sich auf die Bereiche Kindertageseinrichtungen, stationäre Hilfen, offene Kinder- und Jugendarbeit sowie Offene Ganztagsschulen. Ein zentraler Bestandteil der Arbeit ist das im November 2024 gegründete „Essener Bündnis für Fachkräfte im Sozial- und Erziehungsdienst“, dem unter anderem die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände Essen, der Arbeitskreis Jugend Essen sowie die Stadtverwaltung angehören. Schwerpunkte des Bündnisses sind die Erhöhung von Ausbildungskapazitäten, die Gewinnung neuer Zielgruppen sowie die Stärkung der Berufsorientierung.
Im Bereich der Kindertagesbetreuung wurden Befragungen unter Kita-Helferinnen und Kita-Helfern durchgeführt, die ein Interesse an Weiterqualifizierungen aufzeigten, jedoch auch Herausforderungen bei Sprachkenntnissen und zeitlichen Rahmenbedingungen identifizierten. Zudem werden Konzepte zur Einbindung von Studierenden sowie die Nutzung von Berufssprachkursen geprüft. Für den Bereich der stationären Hilfen wird eine Zusammenarbeit mit Fachschulen angestrebt, um ab dem Schuljahr 2026/2027 spezialisierte Ausbildungsschwerpunkte zu ermöglichen. In der Offenen Ganztagsschule setzt die Jugendhilfe Essen weiterhin auf Maßnahmen zur Personalakquise und Berufsorientierung. Die Task-Force ist zudem in verschiedene kommunale Arbeitsstrukturen eingebunden, um Synergien bei der Fachkräftegewinnung zu nutzen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.09.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.09.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (42. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 39.Durchführung des Projektes „UWE – Umwelt, Wohlbefinden und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen“ in der Stadt EssenZur Vorlage · 1101/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ergebnisse des Projektes „UWE – Umwelt, Wohlbefinden und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen“ werden den zuständigen Gremien der Stadt Essen, darunter dem Rat sowie verschiedenen Bezirksvertretungen und Ausschüssen, zur Kenntnis vorgelegt. Die Untersuchung umfasste elf Schulen, darunter sieben Grundschulen mit Familiengrundschulzentrum sowie vier städtische Hauptschulen mit einem hohen Sozialindex zwischen 5 und 9. Finanziert wurde die Befragung über das Landesprogramm „kinderstark-NRW schafft Chancen“.
Im Rahmen des Prozesses nahmen im November 2024 Schülerinnen und Schüler der vierten, siebten und neunten Klassen teil. Die Rücklaufquote lag bei den Viertklässlern bei 63 % und bei den Siebt- sowie Neuntklässlern bei 52 %. Die Ergebnisse zeigen, dass ein Großteil der befragten Kinder und Jugendlichen ein hohes Wohlbefinden aufweist, wobei die Werte bei Grundschülern mit 66 % höher liegen als bei Hauptschülern mit 58 %. Ein etwa Drittel der Teilnehmenden gab an, sich weniger gut zu fühlen. Als wesentliche Faktoren für das Wohlbefinden wurden enge Beziehungen zu Erwachsenen und Gleichaltrigen sowie positive Schulerfahrungen identifiziert.
Aus den Befragungsergebnissen leiten sich Empfehlungen für gezielte, sozialraumorientierte Maßnahmen ab. Die Erkenntnisse sollen in die weitere Schulentwicklung sowie in bestehende Programme wie das Startchancenprogramm einfließen, um die strukturelle Unterstützung der Schulen zu fördern.
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Beratungsfolge
- 25.11.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (2. Sitzung)
- 11.11.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.11.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.09.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.09.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 40.Evaluation des Pilotprojektes zur kostenlosen Bereitstellung von Menstruationsartikeln in Schulen und öffentlichen GebäudenZur Vorlage · 0513/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen hat die Evaluation des Pilotprojekts zur kostenlosen Bereitstellung von Menstruationsartikeln in Schulen und öffentlichen Gebäuden abgeschlossen. Im Rahmen eines Ratsbeschlusses aus dem Jahr 2022 wurden verschiedene Standorte in unterschiedlichen Stadtbezirken ausgewählt, darunter weiterführende Schulen, Jugendzentren sowie das Bürgeramt Borbeck. Zwischen Frühjahr und Herbst 2024 wurden insgesamt 36 Spender an den teilnehmenden Einrichtungen angebracht.
Die Auswertung der Erfahrungen zeigt, dass die Bereitstellung der Produkte an den meisten Standorten als positiv wahrgenommen wird und die Nachfrage bei Lehrkräften oder im Sekretariat zurückgegangen ist. Dennoch wurde an einigen Standorten Vandalismus verzeichnet, was in zwei Fällen dazu führte, dass die Spender nicht mehr nachgefüllt wurden oder die Ausgabe wieder über das Personal erfolgte.
Für eine mögliche Ausweitung des Vorhabens auf alle Schulstandorte der Sekundarstufe I und II in Essen werden einmalige Anschaffungskosten von etwa 18.628 Euro sowie jährliche Folgekosten für Nachfüllmaterial von rund 17.800 Euro veranschlagt. Als Verbesserungsvorschläge wurden die Bereitstellung dickerer Binden sowie ein klar definierter Prozess zur regelmäßigen Befüllung der Spender angeführt.
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Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.12.2025 · Jugendhilfeausschuss (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.09.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.09.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (42. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 41.Abschlussbericht zur Umsetzung des DigitalPakts Schule sowie der ergänzenden ZusatzvereinbarungZur Vorlage · 1141/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Abschlussbericht zur Umsetzung des DigitalPakts Schule sowie der ergänzenden Zusatzvereinbarungen liegt den zuständigen Gremien in Essen zur Kenntnisnahme vor. Das Förderprogramm, das 2019 initiiert wurde, zielte auf die Verbesserung der technischen Ausstattung der 148 städtischen Schulen ab. Für die Realisierung der Maßnahmen wurde ein Investitionsvolumen von rund 46,34 Millionen Euro ermittelt. Während 32,7 Millionen Euro aus Fördermitteln abgerufen werden konnten, trug die Stadt Essen die verbleibenden Kosten, um eine flächendeckende Modernisierung der Infrastruktur zu gewährleisten.
Die Umsetzung umfasste den Ausbau der Netzwerkstruktur mit Cat 7A+ und Wi-Fi 6 sowie die Installation von etwa 3.950 digitalen Präsentationseinheiten. Der Projektverlauf war durch Faktoren wie die COVID-19-Pandemie, Materialknappheit am Weltmarkt, die Ukraine-Krise sowie Fachkräftemangel geprägt, was zu zeitlichen Verzögerungen führte. Zudem verlängerte sich die Frist für den Abruf der Fördermittel nach Interventionen der Stadtverwaltung von ursprünglich Oktober 2024 auf den 30. Juni 2025.
Neben dem DigitalPakt wurden auch Zusatzvereinbarungen zur Förderung digitaler Sofortausstattungen und Dienstgeräten für Lehrkräfte umgesetzt, um die Anforderungen des Distanzunterrichts während der Pandemie zu unterstützen. Zum Zeitpunkt der Berichterstattung belaufen sich die bisherigen Ausgaben auf 41,9 Millionen Euro.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.09.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.09.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 42.Schule als sicherer Ort – 1. Umsetzungspaket mit dem Schwerpunkt baulich-technischer MaßnahmenZur Vorlage · 1100/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Gesamtkonzeptes „Schule als sicherer Ort“ liegt dem Rat der Stadt Essen ein Beschlussvorschlag für das erste Umsetzungspaket vor, welches baulich-technische Maßnahmen umfasst. Die Vorlage sieht die Ausstattung von Türen mit Schließzylindern mit Drehknebel sowie die Optimierung der Außenbeschilderung an verschiedenen Schulstandorten vor.
Die erste Maßnahme beinhaltet die Nachrüstung von 682 Schließzylindern an 14 Schulen, um das Verbarrikadieren von Räumen zu ermöglichen. Davon betroffen sind unterschiedliche Schulformen, wie Grundschulen, Förderschulen und Gymnasien. Die konkreten Standorte werden nicht öffentlich gemacht, um die Sicherheit der Einrichtungen zu gewährleisten. Die zweite Maßnahme umfasst die Anbringung von Schildern mit Schulnamen und Adresse an 14 Standorten, um Einsatzkräften im Notfall eine bessere Orientierung zu ermöglichen.
Die Gesamtkosten für dieses Paket belaufen sich auf 147.420 Euro. Die Finanzierung soll ab dem Haushaltsjahr 2026 über die Mittel der allgemeinen Bauunterhaltung erfolgen. Die Umsetzung erfolgt sukzessive und setzt die Zustimmung der jeweiligen Schulen voraus. Weitere Maßnahmen, wie etwa technische Alarmierungssysteme oder Videoüberwachung, werden von der Verwaltung laufend geprüft.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.09.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.09.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (42. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 43.Schule als sicherer Ort – 1. Umsetzungspaket mit dem Schwerpunkt präventiv-pädagogische MaßnahmenZur Vorlage · 1105/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll das erste Umsetzungspaket des Gesamtkonzeptes „Schule als sicherer Ort“ beschließen, welches den Schwerpunkt auf präventiv-pädagogische Maßnahmen legt. Die Vorlage konkretisiert die im Juli 2025 verabschiedete Strategie durch gezielte Schulungen und Programme.
Ein wesentlicher Bestandteil des Pakets ist die Durchführung von Lehrkräfteschulungen an 21 Pilotschulen zur Umsetzung von Gewaltpräventionsprogrammen der „Grünen Liste Prävention“. Die teilnehmenden Schulen umfassen Grund-, Haupt-, Real-, Gymnasium-, Gesamtschulen sowie Berufskollegs. Nach der Pilotphase soll die Schulberatung die Implementierung begleiten und eine Evaluation der Maßnahmen durchführen, um eine flächendeckende Einführung an weiteren Standorten vorzubereiten.
Zudem ist die städtische Finanzierung eines Programms zur Prävention sexualisierter Gewalt im Primarbereich vorgesehen. Da die bisherige Finanzierung über Spenden des Deutschen Kinderschutzbundes entfällt, sollen künftig alle 384 Klassen der dritten Jahrgangsstufe an 85 Grundschulen und 11 Förderschulen durch die Stadt unterstützt werden.
Die Gesamtkosten für das Paket belaufen sich auf 258.600 Euro, wobei 5.000 Euro im Jahr 2025 und 253.600 Euro im Jahr 2026 veranschlagt sind. Die Empfehlung der zuständigen Ausschüsse wird im September 2025 erwartet, bevor der Rat der Stadt Essen am 24. September 2025 über den Beschluss entscheidet.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.09.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.09.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (42. Sitzung) — einstimmig empfohlen (bei Enthaltung der AfD)
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 44.Zügigkeitserhöhung am Theodor-Heuss-Gymnasium ab dem Schuljahr 2026/2027Zur Vorlage · 1262/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die Zügigkeit des Theodor-Heuss-Gymnasiums ab dem 1. August 2026 von drei auf vier Züge zu erhöhen. Die Bezirksvertretung IX wird über diesen Beschluss nachträglich in Kenntnis gesetzt.
Grund für die geplante Maßnahme ist die hohe Nachfrage nach Schulplätzen im Stadtteil Kettwig sowie ein erwartetes Schülerwachstum. In den Jahrgangsstufen 8 und 10 wurden bereits Mehrklassen eingerichtet, um der Anmeldesituation gerecht zu werden. Auch andere Gymnasien im Bezirk IX, wie die Goethe-Schule, das Grashof Gymnasium oder das Gymnasium Essen-Werden, verzeichnen ein Ungleichgewicht zwischen verfügbaren Plätzen und Anmeldungen.
Um den Bedarf dauerhaft zu decken, wird am Schulstandort ein zweigeschossiger Erweiterungsbau errichtet. Die Abbrucharbeiten der bisherigen Pavillons haben bereits begonnen; die Fertigstellung der neuen Räumlichkeiten wird für Anfang 2028 erwartet. Bis zur vollständigen Umsetzung der Vierzügigkeit, die laut Prognose im Schuljahr 2030/2031 über alle Jahrgangsstufen erreicht wird, sind organisatorische Anpassungen vorgesehen. Dazu gehört unter anderem der Verzicht auf feste Klassenräume ab der Jahrgangsstufe sieben sowie eine flexiblere Nutzung von Fachräumen für den Unterricht.
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Beratungsfolge
- 30.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.09.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 45.Neugründung der Gesamtschule Altenessen-Süd am Standort Karolingerstraße zum Schuljahr 2026/2027Zur Vorlage · 1235/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Neugründung der Gesamtschule Altenessen-Süd zum Schuljahr 2026/2027. Die neue Schule soll ab dem 1. August 2026 zunächst mit vier Zügen und dem Jahrgang 05 den Betrieb aufnehmen. Voraussetzung für die Errichtung ist das Erreichen der gesetzlichen Mindestgröße von 100 Schülerinnen und Schülern im Anmeldeverfahren. Die Schule wird als gebundene Ganztagsschule geführt.
Der Unterricht findet zunächst am Standort Karolingerstraße 93 im Bildungspark statt. Dieser Standort wird bis zur Fertigstellung des Schulneubaus an der Erbslöhstraße 3 genutzt, dessen Abschluss für Anfang 2028 vorgesehen ist. Mit dem Umzug in den Neubau soll die Schule in der Sekundarstufe I auf sechs Züge erweitert werden.
Für die Ausstattung der Räumlichkeiten in der Karolingerstraße sind Kosten in Höhe von rund 407.106 Euro veranschlagt. Zudem sieht die Planung die Einrichtung erforderlicher Personalstellen, wie etwa für das Schulsekretariat und den Hausdienst, vor. Die Neugründung erfolgt aufgrund der Entwicklung der Schülerzahlen in der Primarstufe, um die Versorgung mit Schulplätzen in der Sekundarstufe I sicherzustellen. Eine endgültige Bezeichnung der Schule wird nach der Konstituierung der Schulkonferenz festgelegt.
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Beratungsfolge
- 25.11.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (2. Sitzung)
- 11.11.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.09.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (34. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 46.Sachstandsbericht aus dem Bewerbungsprozess UNESCO Creative City of DesignZur Vorlage · 0947/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Kulturausschuss und der Rat der Stadt Essen sollen einen Sachstandsbericht zum Bewerbungsprozess als „UNESCO Creative City of Design“ zur Kenntnis nehmen. Auf Grundlage von Ratsbeschlüssen aus dem Jahr 2024 wurde das Kulturamt mit der Bewerbung für das Jahr 2027 beauftragt. Zur Umsetzung dieser Aufgabe wurde zum 1. Januar 2025 eine entsprechende Stelle im Kulturamt geschaffen.
Ziel des Vorhabens ist die Aufnahme Essens in das internationale UNESCO-Netzwerk der „Creative Cities“. Dabei soll Design als Bestandteil der Stadtentwicklung genutzt werden, um unter anderem Aspekte wie Nachhaltigkeit, Barrierefreiheit und Inklusion zu fördern sowie die internationale Sichtbarkeit der Stadt zu erhöhen. Das Kulturamt ist mit dem Aufbau von Projektstrukturen, der Vernetzung lokaler und internationaler Akteure sowie der Erarbeitung der Bewerbungsunterlagen betraut.
Der Zeitplan sieht vor, dass die Bewerbung im Mai 2026 bei der Deutschen UNESCO-Kommission eingereicht wird. Die Einreichung bei der UNESCO in Paris soll zwischen Oktober 2026 und März 2027 erfolgen, wobei die Entscheidung der UNESCO für Oktober 2027 erwartet wird. Der Prozess umfasst zudem die Identifizierung relevanter Handlungsfelder im Designbereich sowie die Einbindung verschiedener Akteure aus der Kultur- und Kreativwirtschaft.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.09.2025 · Kulturausschuss (38. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 47.Abschluss einer Schiedsvereinbarung der Stadt Essen für Verfahren von NS-RaubgutZur Vorlage · 1109/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über den Abschluss einer Schiedsvereinbarung für Verfahren im Zusammenhang mit NS-Raubgut entscheiden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Oberbürgermeister eine Erklärung im Sinne eines „stehenden Angebots“ gemäß § 1029 ZPO abgibt und der Veröffentlichung dieser Vereinbarung auf der Webseite der zuständigen Schiedsstelle für NS-Raubgut zustimmt. Eine entsprechende Empfehlung des Kulturausschusses liegt vor.
Mit diesem Schritt schließt sich die Stadt an ein gemeinsames Schiedsgerichtsverfahren an, das durch ein Verwaltungsabkommen vom März 2025 ermöglicht wurde. Die Annahme dieses Angebots verpflichtet die Stadt Essen, sich in konkreten Einzelfällen einem Schiedsverfahren zu unterwerfen, sofern keine außergerichtliche Einigung erzielt wird. Das Verfahren wird durch die Stiftung „Deutsches Zentrum Kulturgutverluste“ mit Sitz in Magdeburg durchgeführt und ersetzt die bisherige Beratende Kommission.
Die Stadt Essen verfolgt im Rahmen ihrer Verantwortung zur Provenienzforschung auch im Museum Folkwang seit 2012 eine systematische Untersuchung von Kunstwerken, bei denen Lücken in der Herkunftsgeschichte zwischen 1933 und 1945 bestehen. Für diesen Zweck wurde bereits 2016 eine feste Stelle für die Provenienzforschung am Museum eingerichtet.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.09.2025 · Kulturausschuss (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 48.Eintritt des Museum Folkwang in den Museumsverband NRW e.V.Zur Vorlage · 1174/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant den Beitritt zum Museumsverband NRW e.V. als ordentliches Mitglied. Konkret ist vorgesehen, dass das Museum Folkwang zum 1. Januar 2026 in den Fachverband aufgenommen wird. Der Kulturausschuss soll hierzu eine Empfehlung abgeben, worüber der Rat der Stadt Essen in seiner Sitzung am 24. September 2025 entscheiden wird.
Die Mitgliedschaft im Museumsverband NRW e.V., der sich für die Stärkung und Vernetzung von Museen in Nordrhein-Westfalen einsetzt, soll die Professionalisierung des Museum Folkwang fördern. Ziel ist die Weiterentwicklung des Hauses als Ort für Kultur, Bildung und Forschung sowie die Intensivierung regionaler, nationaler und internationaler Netzwerke. Laut der Vorlage besteht zudem ein entsprechender Wunsch seitens des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die jährlichen Kosten für die Mitgliedschaft belaufen sich auf 150 Euro. Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Beteiligung der Stadt an einer Einrichtung des privaten Rechts sind laut dem Dokument gegeben, da ein wichtiges Interesse der Stadt Essen vorliegt. Die Wahrnehmung der Mitgliedschaft erfolgt durch den Oberbürgermeister, vertreten durch die Leitung des Museum Folkwang.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.09.2025 · Kulturausschuss (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 49.Mitgliedschaft des Museum Folkwang im Zentrum für Fotografie e.V.Zur Vorlage · 1176/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Kulturausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen den Beitritt des Museum Folkwang zum Zentrum für Fotografie Essen e.V. als ordentliches Mitglied. Mit diesem Beschluss soll die Stadt Essen über den Fachbereich 45 die Vereinsmitgliedschaft wahrnehmen. Zudem wird das Museum Folkwang beauftragt, den Aufnahmeantrag zu organisieren und die Mitgliedschaft zu verwalten.
Der am 14. April 2025 eingetragene Verein verfolgt gemeinnützige Zwecke zur Förderung von Wissenschaft, Forschung sowie Kunst und Kultur im Bereich der Fotografie. Zu den tragenden Institutionen des Zentrums gehören neben dem Museum Folkwang die Folkwang Universität der Künste, das Historische Archiv Krupp und die Stiftung Ruhr Museum. Der Beitritt der Stadt Essen als institutionelles Mitglied ist zum 1. Januar 2026 vorgesehen. Im Zuge dessen soll die bisherige persönliche Mitgliedschaft von Professor Peter Gorschlüter zum 31. Dezember 2025 beendet werden.
Die Vorlage begründet das Interesse der Stadt Essen mit einer Stärkung und Professionalisierung des Museum Folkwang im Bereich Fotografie sowie einer verbesserten Vernetzung des Standorts Essen. Durch die Mitgliedschaft entstehen keine regelmäßig wiederkehrenden Beiträge. Eine Beteiligung an einzelnen Projekten des Vereins ist nach vorheriger Abstimmung und einstemmigem Beschluss der Mitgliederversammlung möglich.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.09.2025 · Kulturausschuss (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 50.Erlass einer Allgemeinverfügung zur Regelung von Mindestbeförderungsentgelten für den Verkehr mit Mietwagen nach § 51 a des PersonenbeförderungsgesetzZur Vorlage · 1330/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Erlass einer Allgemeinverfügung zur Festsetzung von Mindestbeförderungsentgelten für den Mietwagenverkehr im Stadtgebiet beschließen. Die Vorlage aus dem Geschäftsbereich 6 sieht eine Wirksamkeit zum 1. Januar 2026 vor. Ziel der Maßnahme ist die Herstellung eines gleichen Wettbewerbsumfelds zwischen Mietwagen und Taxen gemäß § 51a des Personenbeförderungsgesetzes.
Grundlage für den Beschlussvorschlag ist ein Gutachten der Firma Linne und Krause. Dieses stellt eine Zunahme plattformvermittelter Mietwagenangebote in Essen fest und weist auf mögliche Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeit des lokalen Taxigewerbes hin. Das Gutachten dokumentiert zudem Hinweise auf Verstöße gegen die Rückkehrpflicht sowie gegen arbeits- und sozialrechtliche Vorgaben bei einigen Anbietern.
Die geplanten Mindestentgelte sollen sich am geltenden Taxitarif orientieren, wobei die Wartezeitbestandteile und spezifische Zuschläge entfallen. Die Verwaltung schlägt dabei einen Abschlag von 7 % gegenüber dem Taxitarif vor. Von der Regelung ausgenommen sind Krankenfahrten mit entsprechenden Versicherungsvereinbarungen sowie Fahrten, die nachweislich mindestens eine Stunde vor Fahrtantritt gebucht wurden. Zur Überwachung der Einhaltung dieser Vorgaben durch die Verkehrsbehörde ist die Schaffung von zwei zusätzlichen Planstellen vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 51.Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für die von der Stadt Essen als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxis (Taxitarif)Zur Vorlage · 0730/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen schlägt eine Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und Befördungsbedingungen für in Essen zugelassene Taxis vor. Grundlage sind Anträge des Taxi Steele e.V. sowie der Taxi Essen e.G. Der Vorschlag sieht vor, den Grundpreis unverändert bei 4,40 Euro zu belassen, während die Kilometerpreise in den verschiedenen Preisstufen jeweils um 0,10 Euro angehoben werden sollen. Als Ursache für diese Anpassung führt die Verwaltung gestiegene Personalkosten durch die Erhöhung des Mindestlohns sowie steigende Betriebskosten wie Versicherungsprämien an.
Zusätzlich soll ein Tarifkorridor für Festpreise eingeführt werden, der ausschließlich für vorab per Telefon oder App bestellte Fahrten gilt. Der vereinbarte Festpreis darf bis zu 20 Prozent über dem regulären Taxitarif liegen. Für diese Fahrten wird eine schriftliche Dokumentationspflicht der Kundendaten und des vereinbarten Entgelts festgelegt.
Die Vorlage thematisiert zudem die geplante Einführung eines Mindestbeförderungsentgelts für Mietwagen, um den Wettbewerb durch App-basierte Dienste zu regulieren. Die Verkehrsbehörde plant hierzu betriebswirtschaftliche Prüfungen bei Mietwagenunternehmen durchzuführen. Da die Ergebnisse einiger Prüfungen noch ausstehen oder rechtlich angefochten werden, ist ein zeitlicher Rahmen für die Umsetzung des Mindesttarifs derzeit nicht festlegbar.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 52.Essener Mobilitätsplan: Abschlussbericht zu den gutachterlichen Empfehlungen zur Aufstellung des MobilitätsplansZur Vorlage · 0759/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat den Abschlussbericht zu den gutachterlichen Empfehlungen für den Essener Mobilitätsplan vorgelegt. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie der Rat der Stadt Essen sollen die Ergebnisse zur Kenntnis nehmen. Es wird vorgeschlagen, die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Umsetzungskonzeptes zu beauftragen, das die Zielnetzentwürfe und Maßnahmenvorschläge der Gutachter berücksichtigt und den Anforderungen der Europäischen Kommission an Sustainable Urban Mobility Plans (SUMP) entspricht.
Der Erarbeitungsprozess umfasst 57 Maßnahmensteckbriefe, deren Umsetzungshorizonte von kurzfristigen Projekten bis hin zu langfristigen Vorhaben über das Jahr 2035 hinausreichen. Zu den angestrebten Zielen gehören die Steigerung des Verkehrsanteils des Umweltverbundes auf 75 % sowie die Reduzierung von Lärm- und Luftschadstoffemissionen. Da der bestehende Masterplan aus dem Jahr 2018 die SUMP-Kriterien nur teilweise erfüllt, strebt die Verwaltung eine Anpassung an die europäischen Vorgaben an.
Zusätzlich sind im Rahmen des bestehenden Gutachterauftrags Vertiefungsprojekte vorgesehen, für die keine zusätzlichen Kosten anfallen. Dazu gehören eine Machbarkeitsstudie zum automatisierten Fahren im ÖPNV, mit einem möglichen Pilotprojekt im Bereich Zollverein, sowie Analysen zur Beschleunigung des ÖPNV-Vorrangnetzes in Zusammenarbeit mit der Ruhrbahn. Zudem ist eine vertiefende Betrachtung verkehrsbezogener Maßnahmen für die Essener Innenstadt geplant, um Synergien mit dem Integrierten Entwicklungskonzept zu nutzen.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 53.Änderung des Nahverkehrsplans: Modifizierung des Quartiersbussystems WerdenZur Vorlage · 0884/2025/6 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant eine Änderung des Nahverkehrsplans durch die Modifizierung des Quartiersbussystems in den Stadtteilen Werden, Heidhausen und Fischlaken. Im Zentrum der Vorlage steht die Umgestaltung der Linien 182, 190 und 192, um das Angebot an die unterschiedliche Fahrgastnachfrage anzupassen.
Die Linie 182 soll künftig von Werden S über Fischlaken bis zur Haltestelle Am Schwarzen verkehren. Der Takt wird montags bis freitags tagsüber auf 30 Minuten und in den Abendstunden auf 60 Minuten angepasst. Die Linie 192 wird von Werden S über Klemensborn/Barkhovenallee zum Heidhauser Platz und weiter zur Ruhrlandklinik geführt, wobei die Bedienung im Stundentakt erfolgt. Für die Linie 190 sind künftig sieben bis acht Fahrten pro Richtung vorgesehen, um gezielt den Schülerverkehr sowie die Schichtwechsel der Ruhrlandklinik abzudecken.
Hintergrund der Planung sind die unterschiedlichen Auslastungen der Linienabschnitte sowie die Zuverlässigkeit des eingesetzten Fuhrparks. Durch die Reduzierung der Takte und der Kilometerleistung um etwa 182.000 Kilometer pro Jahr sollen jährliche Einsparungen von rund 637.000 Euro erzielt werden. Zudem reduziert sich die Anzahl der benötigten Kleinbusse von fünf auf vier Fahrzeuge. Die Umsetzung ist zum Fahrplanwechsel im Juni 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — verwiesen
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 01.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (36. Sitzung) — einstimmig Bedenken erhoben bei Stimmenthaltung des Einzelvertreters der AfD
Ergebnis: verwiesen - 53.1Änderung des Nahverkehrsplans: Modifizierung des Quartiersbussystems Werden Hier: Optimierung und Evaluation des Quartiersbussystems WerdenZur Vorlage · 1432/2025/CDU/SPD/GRÜNE/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD, Grüne und FDP im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag zur Modifizierung des Quartiersbussystems in Werden vorgelegt. Der Entwurf bezieht sich auf die Linien 182, 190 und 192.
Der Antrag sieht vor, das bestehende System beizubehalten, jedoch eine zusätzliche Haltestelle an der Schaphausstraße auf Höhe der Seniorenwohneinrichtung einzurichten. Darüber hinaus soll die Stadtverwaltung prüfen, wie eine bessere Anbindung des Bergfriedhofs an das Quartiersbussystem erreicht werden kann sowie ob eine Verlegung der Haltestelle Grüne Harfe an die Ecke Spilheide/Grüne Harfe möglich ist.
Zudem wird eine Evaluation des Systems für in zwei Jahren beantragt. Bei dieser Überprüfung sollen die Fahrgastzahlen analysiert werden, wobei insbesondere mögliche Zusammenhänge mit Ausfällen in der Fahrzeugflotte sowie Beeinträchtigungen auf der Linie S6 untersucht werden sollen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — EBB-FW-Fraktion und Gruppe DIE LINKE schließen sich dem Antrag an. einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 54.Integrierte Sportentwicklungsplanung für die Stadt Essen (ISEP) hier: Abschlussbericht - Integrierte Sportentwicklungsplanung für die Stadt EssenZur Vorlage · 0511/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen hat den Abschlussbericht zur Integrierten Sportentwicklungsplanung (ISEP) vorgelegt. Das Projekt wurde auf Beschluss des Rates der Stadt Essen vom 22. September 2021 initiiert, um die sportliche Situation der Stadt zu analysieren und an moderne urbane Bewegungskulturen anzupassen. Ein externes Fachbüro unter der Leitung von Prof. Kähler führte die Planung über einen Zeitraum von etwa zweieinhalb Jahren durch. Im Rahmen des Prozesses wurden verschiedene Akteure aus der Verwaltung, Sportvereinen sowie sozialen Einrichtungen in Workshops und Arbeitsgruppen einbezogen, um Bedarfe und Entwicklungen im Bereich Sport und Bewegung zu ermitteln.
Der vorliegende Beschluss sieht vor, dass die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I bis IX den Abschlussbericht zur Kenntnis nehmen. Zudem sollen verschiedene Fachausschüsse sowie der Integrationsrat und der Seniorenrat den Bericht zur Kenntnis nehmen und Empfehlungen für die weitere Umsetzung der Planung aussprechen. Für den Rat der Stadt Essen ist vorgesehen, den Abschlussbericht ebenfalls zur Kenntnis zu nehmen und die Betriebsleitung der Sport- und Bäderbetriebe mit der Prüfung der im Bericht enthaltenen Maßnahmenvorschläge zu beauftragen. Die Betriebsleitung soll die Empfehlungen gegebenenfalls konkretisieren, die zuständigen Ausschüsse regelmäßig über den Fortschritt informieren und die notwendigen Beschlussfassungen für die Umsetzung von Projekten vorbereiten.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 17.03.2026 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Inklusionsbeirat (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.03.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.03.2026 · Jugendhilfeausschuss (3. Sitzung)
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 03.02.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.01.2026 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.01.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.09.2025 · Inklusionsbeirat (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — abgesetzt; zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 17.09.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.09.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (43. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.09.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — verwiesen
- 09.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.09.2025 · Seniorenrat (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen mit Anmerkungen
- 02.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (43. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.09.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.08.2025 · Inklusionsbeirat (18. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (41. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 08.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.07.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (42. Sitzung) — eingebracht
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — eingebracht
- 25.06.2025 · Seniorenrat (36. Sitzung) — beraten und Beschluss in die 37. Sitzung geschoben.
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (40. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (35. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.06.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (42. Sitzung) — eingebracht
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 55.Nachhaltige und naturschonende Außenbeleuchtung – Leitfaden zur Vermeidung von LichtverschmutzungZur Vorlage · 0599/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen hat einen Leitfaden zur Vermeidung von Lichtverschmutzung erstellt, der unter dem Titel „Nachhaltige und naturschonende Außenbeleuchtung“ veröffentlicht werden soll. Die Entwicklung des Dokuments geht auf den Antrag 0992/2021/CDU/GRÜNE zurück. Ziel ist es, eine Grundlage für die Bauberatung, die Bauleitplanung sowie die Wirtschaftsförderung zu schaffen und als Orientierungshilfe für die Beleuchtung städtischer Liegenschaften zu dienen.
Die Broschüre, die in einem quadratischen Format mit Abbildungen und Fotos gestaltet ist, richtet sich vorrangig an externe Akteure wie Bauherren und Betreiber von Beleuchtungsanlagen. Sie enthält Informationen über die Folgen von Lichtimmissionen auf den Naturhaushalt, allgemeine Grundsätze für Beleuchtungssysteme sowie Hinweise zu konkreten Anwendungsfällen. Da rechtliche Beschränkungen aufgrund einer noch ausstehenden Rechtsverordnung im Bundesnaturschutzgesetz derzeit nur für Naturschutzgebiete bestehen, sind die Empfehlungen im Leitfaden als Soll-Formulierungen verfasst. Durch Verweise auf die jeweils geltende Gesetzeslage soll die Aktualität des Leitfadens auch bei künftigen rechtlichen Änderungen gewahrt bleiben.
Die Umsetzung der Broschüre erfolgt über die städtische Druckerei. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Befolgung der Empfehlungen zu Energieeinsparungen und einer Reduktion von CO2-Emissionen führen kann, wobei eine genaue Quantifizierung derzeit nicht möglich ist. Der Entwurf wird in den kommenden Monaten verschiedenen Gremien sowie den Bezirksvertretungen zur Kenntnisnahme vorgelegt, bevor im Rat der Stadt Essen eine Entscheidung vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — abgesetzt; zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 10.09.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (42. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (41. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 08.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (60. Sitzung) — abgesetzt/vertagt; Behandlung im ASPB am 04.09.2025
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (35. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2025 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 55.1Naturschonende AußenbeleuchtungZur Vorlage · 1052/2025/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 1052/2025/SPD einen Antrag an den Rat der Stadt Essen gestellt, den Leitfaden zur Vermeidung von Lichtverschmutzung anzupassen. Ziel ist es, bei der Gestaltung der Außenbeleuchtung einen Kompromiss zwischen dem Umweltschutz und der sozialen sowie Verkehrssicherheit zu finden. Im Falle von Unklarheiten soll die soziale Sicherheit, beispielsweise durch die Beseitigung von Angsträumen, Vorrang haben.
Zudem wird die Verwaltung angewiesen, einen Verfahrensvorschlag zur Umsetzung der Beleuchtung der Fahrradhauptrouten und des Ergänzungsnetzes vorzulegen. Dabei soll das Verhältnis zum bestehenden Konzept für insektenfreundliche Beleuchtung geklärt werden. Darüber hinaus sollen Systeme mit adaptiver Sensorsteuerung und Solarbetrieb auf ihre Eignung geprüft werden. Diese sollen sowohl den Anforderungen des Bundesnaturschutzgesetzes als auch der Verkehrssicherheit und den Klimazielen der Stadt Essen entsprechen.
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Beratungsfolge
- 02.12.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — abgesetzt; zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — abgesetzt und zur Beschlussfassung in die Sitzung des Rates geschoben
- 10.09.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (42. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (43. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (60. Sitzung) — abgesetz/vertagt; Behandlung im ASPB am 04.09.2025
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 56.Quartierskonzept für das "KlimaQuartier Katernberg-Beisen" im Rahmen des Projektes Prima.Klima.RuhrmetropoleZur Vorlage · 1175/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Projekts „Prima.Klima.Ruhrmetropole“ wurde ein Quartierskonzept für das KlimaQuartier Katernberg-Beisen erarbeitet, welches den zuständigen Gremien zur Kenntnis vorgelegt wird. Das Konzept bezieht sich auf ein 83 Hektar großes Wohngebiet in Katernberg, das an Gelsenkirchen grenzt. Die Entwicklung erfolgt im Kontext eines interkommunalen Wettbewerbs des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Schwerpunkte des Konzepts liegen auf der energetischen Modernisierung, der Klimaanpassung sowie der Mobilitätsentwicklung. Im Bereich Energie sind die energetische Sanierung von Gebäuden, insbesondere in Kooperation mit der Wohnungsbaugesellschaft Vonovia SE, sowie die Beratung von Eigentümern zu Fördermöglichkeiten vorgesehen. Maßnahmen zur Klimaanpassung umfassen das Prinzip der Schwammstadt, die Entsiegelung von Flächen und die Aufwertung von Grünflächen. Zur Förderung der Bürgerbeteiligung sind Bildungsangebote sowie die Umsetzung des Konzepts „Essbare Stadt“ in Zusammenarbeit mit dem Ernährungsrat Essen e. V. und der Bonnekamp Stiftung geplant. Zudem sollen Radverbindungen an bestehende Radtrassen angebunden werden.
Das Sanierungsmanagement hat seine Arbeit im November 2024 aufgenommen und wird bis Oktober 2029 die Umsetzung der Maßnahmen koordinieren. Die Finanzierung des Managements erfolgt zu 90 Prozent durch das Land Nordrhein-Westfalen, während die Stadt Essen einen Anteil von 10 Prozent übernimmt.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (43. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 57.Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 (IGA 2027) Planungsbeschluss von drei Teilabschnitten zur Umfeldaufwertung Haus ScheppenZur Vorlage · 0774/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Vorbereitungen zur Internationalen Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 liegt ein Konzept zur Umfeldaufwertung des Bereichs Haus Scheppen am Baldeneysee vor. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, das vorliegende Gesamtkonzept zu beschließen und die Verwaltung mit der weiteren Bearbeitung zu beauftragen. Für die kurzfristige Umsetzung von drei Teilbereichen bis zum Jahr 2027 sind Mittel in Höhe von 340.000 Euro für Planungsleistungen, Gutachten sowie die Bürgerbeteiligung vorgesehen.
Die Planung zielt darauf ab, die räumliche Struktur am Haus Scheppen zu optimieren, um Konflikte zwischen verschiedenen Verkehrsteilnehmern wie Autofahrenden, Radfahrenden und Fußgehenden zu reduzieren. Ziel ist die Schaffung eines attraktiven, barrierefreien Erholungsraums unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten. Grundlage für das Konzept war ein mehrstufiger Beteiligungsprozess, der unter anderem Workshops mit Anwohnern sowie eine Online-Umfrage mit rund 1.600 Teilnehmenden umfasste. Dabei wurden Anforderungen wie der Erhalt des Motorradtreffs und der lokalen Gastronomie sowie die Verbesserung der Parksituation in die Planung integriert.
Die kurzfristig geplanten Maßnahmen umfassen den seeseitigen Teil des Vorplatzes inklusive einer Steganlage, die Überarbeitung des Uferwegs sowie die barrierefreie Erschließung der Parkplatzfläche P1. Weitere mittelfristige und langfristige Schritte sind im Gesamtkonzept vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 02.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (43. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 01.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.07.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (42. Sitzung) — eingebracht
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — Eingebracht und die Beschlussfassung auf die Sitzung des Rates vertagt.
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 58.Generalsanierung Spielplatz Gerscheder Weiden in Essen-GerschedeZur Vorlage · 1184/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz plant die Generalsanierung des Spielplatzes Gerscheder Weiden im Essener Stadtteil Gerschede. Die vorliegende Vorlage sieht den Bau sowie den Baubeginn der Umgestaltung mit Gesamtkosten in Höhe von 265.000 Euro vor. Hierfür ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung durch den Rat der Stadt erforderlich. Das Vorhaben basiert auf der Spielraumleitplanung der Stadt Essen und zielt darauf ab, die Unterversorgung mit Spielplätzen der Kategorie A im Stadtbezirk IV zu beheben.
Die geplante Maßnahme umfasst die Erweiterung des Spielangebots für Kinder und Jugendliche zwischen 0 und 17 Jahren. Zu den geplanten Neuerungen gehören eine Rutsch-Kletterkombination, eine Seilbahn, ein Trampolinschwinger sowie Federwippen. Für die Altersgruppe der 13- bis 17-Jährigen sind unter anderem ein Rasenspielfeld mit Minitoren und eine Tischtennisplatte vorgesehen. Um die Barrierefreiheit zu gewährleisten, soll zudem die wassergebundene Wegedecke erneuert werden. Die Planung sieht vor, das bestehende Gelände und den Baumbestand weitgehend zu erhalten, während durch neue Bepflanzungen eine ökologische Aufwertung zur Förderung der Biodiversität angestrebt wird. Der Abschluss der Arbeiten ist für das Ende des Frühjahrs 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 09.12.2025 · Jugendhilfeausschuss (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.09.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (39. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (43. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 59.Umgestaltung Spielplatz Prosperstraße/Kraienbruch in Essen-DellwigZur Vorlage · 0985/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 270.000 Euro für die Umgestaltung des Spielplatzes an der Prosperstraße/Kraienbruch im Essener Stadtteil Dellwig entscheiden. Die Maßnahme ist Teil der städtischen Spielraumleitplanung und dient der Umsetzung der Maßnahmenplanung für den Stadtbezirk IV. Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz soll den Bau sowie den Baubeginn der Umgestaltung beschließen.
Die Planung, die durch das Landschaftsarchitekturbüro Dirk Glacer erstellt wurde, sieht verschiedene Funktionsbereiche vor. Für Kleinkinder sind eine Sandspielfläche mit einer Kletter-Rutsch-Kombination sowie eine Federwippe vorgesehen. Ein Bereich für ältere Kinder und Jugendliche umfasst unter anderem eine inklusive Doppelschaukel, ein Kletternetz, ein Karussell sowie einen Teqball-Tisch. Zudem soll ein zehnteiliger Ninja-Parcours entlang des Fuß- und Radwegs errichtet werden. Die Neugestaltung beinhaltet auch neue Sitzmöglichkeiten und vier Fahrradabstellplätze. Bei der Planung wurden die Anforderungen einer durchlaufenden Ferngasleitung sowie Sicherheitsaspekte berücksichtigt. Die Fertigstellung der Maßnahme ist für den Spätsommer 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 09.12.2025 · Jugendhilfeausschuss (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.09.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (39. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (43. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 08.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (33. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 60.Umgestaltung BarbarossaplatzZur Vorlage · 0918/2025/6 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Umgestaltung des Barbarossaplatzes im Essener Stadtteil Stoppenberg ist Teil des Integrierten Entwicklungskonzepts für den Stadtbezirk VI/Zollverein. Basierend auf dem Wettbewerbssieger „Die neue grüne Mitte Stoppenbergs“ der Büros GREENBOX Landschaftsarchitekten und BPR Ingenieure GmbH & Co KG sieht die Planung eine Neugestaltung der rund 12.400 m² großen Fläche vor.
Im Zentrum der Maßnahmen steht die Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs, um einen weitgehend autofreien Bereich zu schaffen. Geplant ist die Einrichtung eines Bürgerforums als Begegnungsort mit Sitzgelegenheiten, einem Wasserspiel und Platz für bis zu acht Marktstände. Ergänzt werden soll das Angebot durch eine Mobilitätsstation mit Paketstation, Fahrradboxen und einer Reparaturstation im Rahmen eines erweiterten Kiosks. Ein neuer Barbarossagarten mit Rasenflächen und Spielangeboten soll die Aufenthaltsqualität sowie die Nutzung für Stadtteilfeste unterstützen.
Die ökologische Aufwertung umfasst Maßnahmen wie Entsiegelung und Begrünung, wobei der Ersatz von vier jungen Bäumen durch etwa zwölf Neupflanzungen vorgesehen ist. Zudem sollen die Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr verbessert und das Radroutennetz integriert werden. Der Rat der Stadt Essen soll über die Planung in seiner Sitzung am 24. September 2025 entscheiden.
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Beratungsfolge
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (34. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben (mit Anmerkungen)
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 61.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Erneuerung Beleuchtung Langmannskamp"Zur Vorlage · 1084/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll den Bau und Baubeginn der Maßnahme „Erneuerung Beleuchtung Langmannskamp“ beschließen. Für die Durchführung des Vorhabens ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 326.000 Euro für das Jahr 2025 vorgesehen. Die Finanzierung soll aus dem Projekt „Erneuerung Beleuchtung“ erfolgen.
Die Maßnahme umfasst den Abschnitt der Straße Langmannskamp zwischen Mählerweg und Tamperestraße. Laut Vorlage ist die bestehende Beleuchtungsanlage veraltet, da die Masten nicht mehr standsicher und die Kabel nicht mehr betriebssicher sind. Durch die Umstellung der vorhandenen Leuchten auf LED-Technik soll die Anlage an die aktuellen Normen der DIN (EN) 13201 angepasst werden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und eine gleichmäßigere Ausleuchtung zu erreichen.
Hinsichtlich der Finanzierung wird darauf hingewiesen, dass das Vorhaben nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) beitragsfähig ist. Aufgrund einer Neuregelung zum 1. Januar 2024 besteht jedoch ein Beitragserhebungsverbot für Maßnahmen, die nach diesem Zeitpunkt beschlossen werden. Die der Kommune entgehenden Einnahmen sollen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet werden. Die genaue Höhe dieser Erstattung steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest, wobei sich der städtische Eigenanteil nach Erhalt der Beträge reduzieren wird.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.09.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (39. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — 1. Einstimmig beschlossen 2. Einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 62.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Fußgängerüberführung Kupferdreh - Heisingen"Zur Vorlage · 1144/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant den Bau und Baubeginn der Fußgängerüberführung zwischen Kupferdrehen und Heisingen. Die ehemalige Eisenbahnbrücke, die seit 1984 als Holz-Stahl-Konstruktion für den Fuß- und Radverkehr über die Ruhr führt, weist aufgrund von Alterungsprozessen und Witterungsschäden vermehrte morsche Stellen in der Holzkonstruktion auf. Um die Verkehrssicherheit und die langfristige Tragsicherheit zu gewährleisten, soll die Holzkonstruktion umfassend erneuert oder durch andere Werkstoffe ersetzt werden. Im Zuge der Maßnahme wird zudem die Geländerhöhe für Radwege auf 1,30 Meter angehoben sowie die Gestaltung der Kanzeln angepasst.
Die Gesamtkosten für das Vorhaben werden auf rund 774.000 Euro geschätzt. Da die veranschlagten Mittel aus dem Haushaltsplan 2025/2026 nicht ausreichen, wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 526.000 Euro für das Jahr 2026 beantragt. Die Finanzierung soll durch Mittel aus dem Projekt „Fußgängerüberführung Josef-Hoeren-Straße“ erfolgen, da sich dort der Baubeginn verschoben hat. Der Beschlussvorschlag wird im September 2025 nacheinander im Ausschuss für Verkehr und Mobilität, im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat der Stadt Essen beraten und entschieden.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.09.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (39. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — 1. Einstimmig beschlossen 2. Einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 63.Feststellung des Jahresabschlusses 2024 der Sport- und Bäderbetriebe EssenZur Vorlage · 1304/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen berät über die Feststellung des Jahresabschlusses 2024. Die vorliegende Vorlage sieht vor, den Abschluss mit einem Bilanzverlust von 2.763.205,97 Euro festzustellen. Zur Deckung eines Teils dieses Betrags soll die Investitionsrücklage um 1.841.823,19 Euro in Anspruch genommen werden, was der Höhe der Netto-Abschreibungen entspricht. Der verbleibende Verlust von 921.382,78 Euro wird auf das neue Jahr vorgetragen.
Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gkw:treuadvisa GmbH, welche im Juli 2025 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat. Der Beschlussvorschlag umfasst zudem die Feststellung des Lageberichts 2024 sowie die Entlastung der Betriebsleitung durch den Betriebsausschuss und die Entlastung des Betriebsausschusses durch den Rat der Stadt Essen. Die Beratung im Ausschuss ist für den 16. September 2025 angesetzt, während die Entscheidung im Rat der Stadt auf den 24. September 2025 terminiert ist.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.09.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (43. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 64.Bericht der Immobilienwirtschaft zum Umsetzungsstand der Maßnahmen aus der Gesamtmaßnahmenliste mit Darstellung der Mittelabflüsse in 2024Zur Vorlage · 1034/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Immobilienwirtschaft hat über den Umsetzungsstand der städtischen Hochbaumaßnahmen im Jahr 2024 berichtet. Im Berichtszeitraum wurden 71 Projekte mit einem Volumen von rund 118 Millionen Euro baulich abgeschlossen, was eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr darstellt. Zu den abgeschlossenen Maßnahmen gehörten unter anderem die Fertigstellung von Systempavillons, neuen Kindertagesstätten sowie Sanierungen von Turnhallen und Toilettenanlagen. Der gesamte Mittelabfluss für städtische Hochbaumaßnahmen belief sich im Jahr 2024 auf insgesamt 115,46 Millionen Euro.
Der aktuelle Maßnahmenumfang umfasst insgesamt 571 Projekte der Prioritäten A1 bis A3 mit einem geschätzten Gesamtvolumen von rund 2,9 Milliarden Euro. Davon entfallen allein auf die Priorität A1 etwa 1,9 Milliarden Euro auf 286 Maßnahmen. Die Verwaltung verzeichnete im Berichtsjahr eine Erweiterung des Aufgabenumfangs durch Anforderungen in den Bereichen Brandschutz, Energieversorgung, Klimaanpassung sowie den Ausbau von Schulräumen. Als Faktoren, welche die Umsetzung beeinflussen, werden neben dem Fachkräftemangel auch Firmeninsolvenzen und das hohe Niveau der Baupreise angeführt. Die Umsetzung der Kita-Ausbauprogramme und der Schulentwicklungsplanung wird weiterhin durchgeführt.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 65.Handlungskonzept Wohnraum für Seniorinnen und Senioren Sachstand zur Umsetzung / Stand Anfang 2025Zur Vorlage · 0697/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen hat einen Sachstandsbericht zur Umsetzung des Handlungskonzeptes „Wohnraum für Seniorinnen und Senioren“ vorgelegt. Das im Oktober 2022 beschlossene Konzept verfolgt das Ziel, ein ausreichendes und bezahlbares Wohnraumangebot in den verschiedenen Stadtteilen zu schaffen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Umsetzung ist die am 1. Januar 2025 implementierte Anlaufstelle „Zukunft Wohnen für Seniorinnen und Senioren“. Diese ersetzt die ursprünglich angedachte Einrichtung einer Wohnungstauschbörse, da Erfahrungen aus anderen Kommunen auf eine geringe Inanspruchnahme solcher Börsen hindeuteten.
Im Rahmen der Flächenanalyse wurden 39 Nahversorgungszentren als Fokusgebiete definiert, wobei ein Suchradius von 300 Metern um diese Zentren festgelegt wurde. Von insgesamt 76 identifizierten Flächen wurden 30 als gut geeignet und nach einer weiteren Prüfung 13 als besonders geeignet eingestuft. Diese Standorte befinden sich teilweise bereits in der städtebaulichen Planung, Bebauungsplanung oder Realisierung, etwa in den Stadtbezirken I, II, III, IV, V, VI und IX.
Zudem wird die potenzielle wohnbauliche Nachnutzung ehemaliger Kirchenstandorte untersucht. Bis Ende 2026 ermöglicht die Baulandmobilisierungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen hierfür vereinfachte Planungsverfahren. Parallel dazu findet ein regelmäßiger Austausch mit der lokalen Wohnungswirtschaft statt, um die Entwicklung durchmischter Quartiere zu unterstützen. Die Informationsbroschüre für Senioren wurde im Oktober 2023 aktualisiert.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.09.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.06.2025 · Seniorenrat (36. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
Ergebnis: Kenntnis genommen - 66.Überlassung städtischer Räume, Einrichtungen und Anlagen an DritteZur Vorlage · 1351/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät am 24. September 2025 über die künftige Nutzung der Alten Synagoge – Haus jüdischer Kultur. Die vorliegende Vorlage sieht vor, dass die Einrichtung nicht mehr für Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden soll, die von politischen Parteien organisiert, finanziert oder maßgeblich beeinflusst werden oder deren Hauptziel die Förderung parteipolitischer Positionen ist. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich Führungen und Workshops für politische Parteien sowie deren Jugendorganisationen, sofern diese mit der Verwaltung vereinbart wurden und dem regulären Bildungsangebot entsprechen.
Die Initiative geht auf einen Beschluss des Ältestenrates aus dem Jahr 2024 zurück, der eine Regelung zur Nutzung städtischer Immobilien durch Parteien forderte. Die Verwaltung begründet den Vorschlag mit der Bedeutung der Alten Synagoge als Ort des Gedenkens, der Bildung und der Begegnung. Um die politische Neutralität des Hauses zu gewährleisten und die Vermittlung jüdischer Themen nicht zu gefährden, soll eine weltanschaulich neutrale Nutzung sichergestellt werden. Eine intensive parteipolitische Nutzung könnte laut Vorlage die Arbeit der Einrichtung erschweren und dazu führen, dass sich Teile der Öffentlichkeit von den Angeboten abwenden.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 67.Klimaneutraler Betrieb des Museums Folkwang hier: KostenanpassungZur Vorlage · 0662/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Fortführung des klimaneutralen Umbaus des Museums Folkwang beschließen, wobei sich der notwendige Investitionszuschuss an die Stadtwerke Essen erhöht. Die bisher veranschlagte Summe von 3,1 Millionen Euro soll um 0,9 Millionen Euro auf insgesamt 4,0 Millionen Euro angehoben werden. Hierfür ist im Haushaltsjahr 2025 eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 0,9 Millionen Euro vorgesehen, die aus dem Projekt „Pool Planungsleistungen generell“ gedeckt wird.
Die Kostensteigerung begründet sich durch Planungskosten sowie einen zehnprozentigen Pauschalansatz für bauliche Maßnahmen, die in der ursprünglichen Kalkulation nicht berücksichtigt waren. Die technische Umsetzung sieht zur Erhöhung der Betriebssicherheit den Einsatz von drei statt zwei Luft-Wärmepumpenkaskaden vor. Durch die Gasfreistellung des Museums soll die Sicherheit der Ausstellungsgüter, deren Versicherungswert mit 1,4 Milliarden Euro beziffert wird, bei etwaigen Gasverknappungen gewährleistet werden. Die Maßnahme führt laut Berechnungen zu einer jährlichen CO2-Ersparnis von rund 800 Tonnen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 17.09.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (39. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 03.09.2025 · Kulturausschuss (38. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 03.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (60. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 68.Jugendeinrichtung „Freie Schule Essen e.V.“, Schalker Straße 19A hier: Entsiegelung der ehemaligen Schulhoffläche und AsphaltsanierungZur Vorlage · 0827/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Sanierung und Umgestaltung des Außengeländes der Jugendeinrichtung „Freie Schule Essen e.V.“ in der Schalker Straße 19A. Im Rahmen eines Projekts zur Entsiegelung der Schulhoffläche sollen die beschädigte Asphaltdecke sowie Risse und Schlaglöcher beseitigt werden. Ziel der Maßnahme ist eine verbesserte Versickerung von Regenwasser sowie die gezielte Ableitung von Niederschlagswasser aus dem Dach- und Hofbereich in den angrenzenden, renaturierten Katernberger Bach. Damit leistet das Vorhaben einen Beitrag zur Klimafolgenanpassung und zum Konzept der „Schwammstadt“, indem die Entlastung der Mischwasserkanalisation unterstützt wird.
Die Gesamtkosten für das Projekt werden auf 373.000 Euro geschätzt. Für die Umsetzung wird die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in dieser Höhe beantragt, wobei die Deckung durch eine Minderausgabe beim Projekt „Pool Planungsleistungen generell“ vorgesehen ist. Der maximale städtische Eigenanteil beläuft sich auf etwa 111.900 Euro. Die Finanzierung soll durch Fördermittel der Emschergenossenschaft und des Lippeverbandes (EGLV) oder über das Projekt „KRiS“ abgesichert werden. Ein Baubeginn ist nach Erhalt der entsprechenden Förderbescheide vorgesehen, um eine förderschädliche vorzeitige Umsetzung zu vermeiden. Die Klärung der realisierbaren Fördermöglichkeiten soll bis Ende des Jahres 2025 erfolgen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (34. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 17.09.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (39. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 69.Realisierung des Gesamtbedarfs des Carl-Humann-Gymnasiums am Standort Laurentiusweg inklusive Neubau einer SporthalleZur Vorlage · 0835/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird über die Erweiterung des Carl-Humann-Gymnasiums am Standort Laurentiusweg beraten. Die vorliegende Vorlage sieht eine Konzentration des gesamten Schulbetriebs an diesem Hauptstandort vor, wodurch der Abzweig in der Jacob-Weber-Straße aufgegeben werden soll. Im Rahmen dieses Vorhabens ist der Abriss der sanierungsbedürftigen Sporthalle am Laurentlagweg sowie der Neubau einer Eineinhalbfach-Sporthalle auf einem angrenzenden Grundstück geplant. Die Nutzung des Nachbargrundstücks soll über ein Erbbaurecht erfolgen.
Durch die Zusammenführung der Standorte und die Nutzung von Synergieeffekten reduziert sich der geplante Flächenbedarf am Laurentiusweg auf insgesamt 4.854 m² Bruttogeschossfläche. Mit dieser neuen Planung geht eine Anpassung der Kosten von bisher 14,3 Millionen Euro auf nun 34,8 Millionen Euro brutto einher.
Gleichzeitig soll die Nachnutzung des freiwerdenden Gebäudes in der Jacob-Weber-Straße durch die Franz-Dinnendahl-Realschule ermöglicht werden. Dies soll dazu beitragen, den dort bestehenden Bedarf an Schulplätzen zu decken und einen weiteren Neubau für die Realschule zu vermeiden. Eine gesonderte Entscheidung über die bauliche Herrichtung des Objekts in der Jacob-Weber-Straße wird zu einem späteren Zeitpunkt erwartet.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.09.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (39. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.09.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (35. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 70.Leibniz-Gymnasium, Stankeitstraße 22, 45326 Essen Errichtung eines Ersatzbaus am Abzweig Mallinckrodtstraße 11 als Interimslösung für den geplanten Erweiterungsbau am Hauptstandort hier: BaubeginnbeschlussZur Vorlage · 0912/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über den Baubeginn einer Interimslösung für das Leibniz-Gymnasium entscheiden. Das Projekt umfasst die Errichtung eines Ersatzbaus am Abzweig der Mallinckrodtstraße 11, um die Kapazitätsgrenzen des Hauptstandorts in der Stankeitstraße während der geplanten Erweiterungsmaßnahmen zu überbrücken. Die geschätzten Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf rund 4,62 Millionen Euro brutto.
Die geplante bauliche Umsetzung sieht einen zweigeschossigen Modulbau mit einer Bruttogrundfläche von etwa 1.080 Quadratmetern vor. Dabei kommen verschiedene Bauweisen wie Holzmodul-, Holzhybrid- oder Stahlmodulbauweise in Betracht, wobei eine Dachbegrünung zur CO2-Reduktion vorgesehen ist. Das Gebäude soll neben den Jahrgangsstufen 5 und 6 künftig auch die Jahrgangsstufe 7 aufnehmen und umfasst unter anderem acht Unterrichtsräume, einen Fachraum für naturwissenschaftlichen Unterricht sowie Räumlichkeiten für Lehrpersonal und Technik. Ergänzend dazu sind Maßnahmen an den Außenanlagen geplant, darunter neue Fahrradabstellplätze, zusätzliche PKW-Stellplätze sowie die Aufwertung von Grünflächen und Spielgeräten.
Der Beginn der vorbereitenden Maßnahmen ist für Februar 2026 angesetzt, sodass die Inbetriebnahme der Einrichtung für September 2026 vorgesehen ist. Die Nutzung des Interimsbaus wird voraussichtlich bis zu den Sommerferien 2030 andauern. Die Finanzierung erfolgt durch eine Mittelumschichtung aus dem Neubauprogramm für Schulerweiterungen im Jahr 2026.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.09.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (39. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.09.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 26.08.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (41. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 71.Hövelschule, Hövelstraße 49, 45326 Essen hier: Mehrkosten für die Sanierung im Bestand sowie für die TurnhalleZur Vorlage · 1073/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Erhöhung der Kosten für zwei Bauvorhaben an der Hövelschule entscheiden. Für das Projekt zur Erweiterung und Generalsanierung des Schulgebäudes (Projekt 5.600905) wird eine Steigerung von rund 14,75 Millionen Euro auf 16,82 Millionen Euro brutto beantragt. Parallel dazu sollen die Kosten für die Sanierung der Turnhalle (Projekt 5.600917) von etwa 2,78 Millionen Euro auf 3,32 Millionen Euro brutto angehoben werden.
Die Ursachen für die Budgetanpassungen liegen in zeitlichen Verzögerungen im Bauablauf, die unter anderem durch Witterungseinflüsse, Insolvenzen beauftragter Unternehmen sowie Lieferprobleme entstanden sind. Zudem führen gestiegene Lohn- und Materialkosten sowie zusätzliche Leistungen bei der Schadstoffsanierung und die Feststellung von Mängeln im Bestand zu den Mehrkosten. Die Fertigstellung der gesamten Schulbaumaßnahme ist nach aktuellem Stand für den Sommer 2027 geplant.
Zur Deckung des daraus resultierenden Finanzierungsbedarfs ist eine Umschichtung von Mitteln aus dem Neubauprogramm Schulerweiterung vorgesehen. Insgesamt stehen für beide Projekte rund 18,69 Millionen Euro zur Verfügung, wodurch ein Finanzierungsdelta von etwa 1,45 Millionen Euro verbleibt, das durch die beantragte Mittelumschichtung ausgeglichen werden soll.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.09.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (39. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 16.09.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (43. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.09.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 26.08.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (41. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 72.Neubau einer Kita an der Germaniastraße hier: Bau- und BaubeginnbeschlussZur Vorlage · 1237/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn einer neuen Kindertagesstätte an der Germaniastraße beschließen. Das Projekt umfasst die Errichtung eines zweigeschossigen Gebäudes mit einem Staffelgeschoss, das Platz für vier Gruppen und insgesamt rund 85 Kinder bietet. Die Planung sieht vor, 15 Plätze für Kinder unter drei Jahren sowie 70 Plätze für Kinder über drei Jahren bereitzustellen. Die veranschlagten Gesamtkosten belaufen sich auf 4,35 Millionen Euro brutto.
Die bauliche Umsetzung erfolgt in Systembauweise, was laut Vorlage zu einer Kostenersparnis gegenüber ursprünglichen Schätzungen führt. Zur Ausstattung des Gebäudes gehören ein Gründach mit einer Photovoltaikanlage sowie eine Wärmeversorgung über Fernwärme. Das Außengelände umfasst etwa 1.000 Quadratmeter für Spiel- und Bewegungsflächen. Die Finanzierung der Maßnahme wird durch Mittelumschichtungen aus anderen Projekten des Kita-Ausbauprogramms sowie durch budgetneutrale Anmeldung zum Haushalt ab 2027 sichergestellt.
Das Vorhaben ist Teil der Quartiersentwicklung „Quartier der Generationen“. Die Projektleitung obliegt der Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH. Der Beschlussvorschlag wird in den zuständigen Gremien, darunter dem Jugendhilfeausschuss und dem Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen, beraten. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV hat gegenüber dem Vorhaben keine Bedenken angemeldet.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.09.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (39. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (34. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 73.Satzungsbeschluss über das gesetzliche Vorkaufsrecht der Stadt Essen im Bereich "Hafenstraße Süd/ Umwelttrasse"Zur Vorlage · 0902/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, eine Satzung über das gesetzliche Vorkaufsrecht im Bereich „Hafenstraße Süd/Umwelttrasse“ zu verabschieden. Grundlage für diesen Beschlussvorschlag ist der Paragraph 25 des Baugesetzbuches. Durch die Satzung soll der Stadt Essen zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung sowie zur Wahrung von Zugriffsmöglichkeiten bei Grundstücksverkäufen ein Vorkaufsrecht an allen Grundstücken im Satzungsbereich eingeräumt werden. Dies ist insbesondere im Hinblick auf den Ausbau der Umwelttrasse relevant, für den auch private Grundstücksflächen benötigt werden.
Die Umwelttrasse ist Teil des Projekts „Freiheit Emscher“, welches eine umweltfreundliche Verkehrsverbindung zwischen den Innenstädten von Bottrop und Essen vorsieht. Das betroffene Planungsgebiet umfasst einen etwa 500 Meter langen Teilabschnitt der Trasse auf Essener Stadtgebiet. Der Geltungsbereich der Satzung ist räumlich begrenzt, unter anderem durch den Knotenpunkt Hafenstraße/Sulterkamp/Vogelheimer Straße sowie entlang bestimmter Grundstücks- und Straßenbegrenzungslinien an der Hafenstraße.
Der vorgeschlagene Entscheidungsprozess sieht vor, dass die Bezirksvertretungen V und IV nach einer Anhörung keine Bedenken gegen die Satzung erheben. Nach einer Beratung und der entsprechenden Empfehlung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll die endgültige Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen erfolgen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (34. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 26.08.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (41. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 74.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW - Neufassung der Friedhofssatzung der Stadt EssenZur Vorlage · 1331/2025/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll eine Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW zur Neufassung der Friedhofssatzung genehmigen. Grundlage ist ein Beschluss vom 2. Juli 2025, der Änderungen an der Friedhofssatzung sowie der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Essen vorsah.
Im Zuge der Vorbereitungen für die Veröffentlichung im Amtsblatt wurden formale Fehler in der Satzung identifiziert. Konkret wurde in Paragraph 43 ein falsches Datum zum Außerkrafttreten angegeben, wodurch der Bezug zur aktuell gültigen Fassung fehlte. Zudem wurde festgestellt, dass der in Paragraph 31 genannte Anhang nicht beigefügt war. Da die fehlerhafte Fassung aufgrund dieser Mängel nicht veröffentlicht werden konnte, wurde eine korrigierte Version erstellt.
Um ein zeitnahes Inkrafttreten der Satzung zu gewährleisten, wurde am 23. Juli 2025 eine Dringlichkeitsentscheidung herbeigeführt. Dies war notwendig, da eine reguläre Beratung in den zuständigen Gremien, dem Rat und dem Hauptausschuss nicht rechtzeitig stattfinden konnte. Der vorliegende Beschlussvorschlag dient nun der formellen Genehmigung dieser Entscheidung sowie der korrigierten Fassung der Satzung.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 75.Neubau der Hauptfeuer- und Rettungswache - hier: Kostenerhöhung des VorprojektesZur Vorlage · 1185/2025/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für das Vorprojekt zur Überprüfung und Entwicklung der aktuellen Hauptfeuer- und Rettungswache in Essen wird eine Kostenerhöhung beantragt. Die Gesamtkosten des Vorprojektes sollen von rund 991.270 Euro um etwa 680.000 Euro auf insgesamt circa 1.671.270 Euro steigen.
Die Ursachen für die Kostenentwicklung liegen laut der vorliegenden Vorlage in zwei Bereichen. Zum einen wurden die Kosten für externe Fachplaner aufgrund zusätzlicher Anforderungen und einer höheren Komplexität der Aufgaben um rund 180.000 Euro überschritten. Zum anderen entstehen durch die Erstellung eines Testentwurfs, der als vertiefte Planungsgrundlage dienen soll, weitere Kosten in Höhe von etwa 500.000 Euro für Architektur- und Fachplanerleistungen, etwa für die technische Gebäudeausrüstung oder das Sicherheitskonzept.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 500.000 Euro für das Projekt „Neubau Feuerwache 01“ beschließt. Die bereits erfolgte Bereitstellung von 180.000 Euro wird dabei zur Kenntnis genommen. Die Deckung der Mehrkosten soll durch Umschichtungen aus dem Budget des Fachbereichs 37, konkret aus dem Projekt „Pool Planungsleistungen“, erfolgen. Die Vorlage wird im September 2025 in den zuständigen Ausschüssen und im Rat beraten.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.09.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (39. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.09.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (42. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 76.Einführung eines Systems zur Verbesserung der Einsatzmittelverfügbarkeit (Erreichungsgrad), Fahrzeugnavigation und Lageübersicht bei der Feuerwehr EssenZur Vorlage · 1199/2025/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Feuerwehr Essen plant die Beschaffung und Einführung eines Systems zur Verbesserung der Einsatzmittelverfügbarkeit, der Fahrzeugnavigation sowie der Lageübersicht. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht ein Gesamtvolumen von rund 1,3 Millionen Euro über einen Zeitraum von vier Jahren vor. Die Maßnahme umfasst die technische Ausstattung der Einsatzfahrzeuge, die Installation in der Leitstelle sowie jährliche Lizenzgebühren.
Das geplante System nutzt künstliche Intelligenz, um die Verfügbarkeit von Einsatzmitteln durch die Berechnung von Abdeckungsquoten und Einsatzwahrscheinlichkeiten zu optimieren. Ein zentrales Element ist ein integriertes Routing- und Navigationssystem, das als sogenannte „Blaulicht-Navigation“ die aktuelle Verkehrslage sowie Straßensperrungen berücksichtigt. Damit sollen technische Differenzen zwischen der Planung in der Leitstelle und der Navigation in den Fahrzeugen ausgeglichen werden.
Die Kosten verteilen sich zu etwa 60 Prozent auf den Rettungsdienst und zu etwa 40 Prozent auf die Gefahrenabwehr. Die Finanzierung der Investitionskosten erfolgt über bestehende Projektmittel sowie durch Deckung aus dem Haushalt. Die Einführung des Systems dient der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes sowie des Rettungsdienstgesetzes in Nordrhein-Westfalen. Der Rat der Stadt Essen soll über den Vorschlag im September 2025 entscheiden.
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- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.09.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (39. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.09.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (42. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 77.Fahrzeugbeschaffungen für den Rettungsdienst der Stadt Essen im Jahr 2025Zur Vorlage · 0974/2025/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Beschaffung neuer Fahrzeuge für den Rettungsdienst. Laut der vorliegenden Vorlage 0974/2025/3 sollen zehn zusätzliche Rettungstransportwagen (RTW) sowie sechs zusätzliche Krankentransportwagen (KTW) angeschafft werden. Das Gesamtvolumen für diese Investition beläuft sich auf 7.180.000 Euro.
Die Maßnahme basiert auf dem bestehenden Rettungsdienstbedarfsplan, der eine Erhöhung der Fahrzeugbestände vorsieht, um die Soll-Vorhaltung zu erreichen. Während aktuell 35 RTW und 66 KTW durch die Feuerwehr Essen unterhalten werden, sieht der Plan langfristig 67 RTW und 72 KTW vor. Die aktuelle Beschaffung stellt eine schrittweise Annäherung an diese Zielwerte dar, wobei die vollständige Deckung des Bedarfs aufgrund personeller und infrastruktureller Kapazitäten zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erfolgt.
Die Kosten für die zehn RTW werden auf etwa 5,5 Millionen Euro geschätzt, während die sechs KTW rund 1,68 Millionen Euro kosten sollen. Die Finanzierung erfolgt über Budgetmittel und Verpflichtungsermächtigungen in den Jahren 2026 und 2027. Eine Refinanzierung der Fahrzeuge soll durch Gebühreneinnahmen innerhalb der kostenrechnenden Einrichtung des Rettungsdienstes erfolgen. Der Beschlussvorschlag wird zunächst im Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie im Haupt- und Finanzausschuss beraten, bevor eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.09.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (39. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.09.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (42. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 78.Beschaffung von zwölf Fahrzeugen im Bereich der Gefahrenabwehr für die Feuerwehr EssenZur Vorlage · 1198/2025/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Feuerwehr Essen plant die Beschaffung von zwölf Fahrzeugen für den Bereich der Gefahrenabwehr mit einem Gesamtvolumen von rund 3.240.000 Euro. Die Vorlage sieht vor, dass die zuständigen Ausschüsse dem Rat der Stadt Essen eine entsprechende Entscheidung empfehlen.
Der Umfang der Anschaffungen umfasst unter anderem einen Gerätewagen für die Logistik, eine Zugmaschine mit Tieflader sowie zwei Wechselladerfahrzeuge. Zudem sind ein Löschfahrzeug und insgesamt sechs Teleskoplader vorgesehen. Die Beschaffung dient der Umsetzung des Logistikkonzeptes der Feuerwehr sowie der Erfüllung des Brandschutzbedarfsplans, um die Einsatzfähigkeit sicherzustellen.
Die Finanzierung der Investitionen ist auf die Haushaltsjahre 2025 bis 2027 verteilt. Für das Jahr 2025 sind Kosten in Höhe von 1,3 Millionen Euro veranschlagt, im Jahr 2026 folgen 1,15 Millionen Euro und für das Jahr 2027 sind 790.000 Euro vorgesehen. Die Mittel werden über das Projekt „Fahrzeugbeschaffungen für die Gefahrenabwehr“ bereitgestellt. Der Entscheidungsprozess umfasst die Beratung im Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie im Haupt- und Finanzausschuss vor der abschließenden Sitzung des Rates am 24. September 2025.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.09.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (39. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.09.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (42. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 79.Beschaffung von Unterbringungs- und VersorgungsutensilienZur Vorlage · 0620/2025/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ausschüsse für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie für Haupt- und Finanzen empfehlen dem Rat der Stadt Essen, die Beschaffung von Unterbringungs- und Versorgungsutensilien für den Katastrophenschutz zu beschließen. Das Vorhaben umfasst ein Gesamtvolumen von rund 5,34 Millionen Euro und ist auf den Zeitraum von 2025 bis 2031 angelegt. Die Maßnahme dient der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Katastrophenschutzbedarfsplan, wonach die Stadt Strukturen für eine kurzfristige Notunterbringung von mindestens einem Prozent der Bevölkerung vorhalten muss.
Aufgrund der aktuellen Bestände an Gegenständen wie Feldbetten, Decken und Hygieneartikeln besteht laut Vorlage ein Bedarf an Erweiterungen, da die vorhandenen Mengen quantitativ und qualitativ nicht ausreichen, um den Richtwert im Ereignisfall sicherzustellen. Basierend auf Bevölkerungsprognosen für das Jahr 2030 wird eine Unterbringungskapazität für insgesamt 6.000 Personen angestrebt.
Die Umsetzung der Beschaffung ist gestaffelt geplant, um die Haushaltsplanung zu berücksichtigen. Die Anschaffungen sollen primär über mehrjährige Rahmenvereinbarungen abgewickelt werden, was eine flexible und wirtschaftliche Beschaffungsabwicklung ermöglichen soll. Die Finanzierung erfolgt aus den entsprechenden Haushaltsposten für den Bevölkerungsschutz und den Katastrophenschutz.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.09.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (39. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.09.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (42. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 80.Außerplanmäßige Mittelbereitstellung für die Beschaffung von Microsoft Office 2024 LizenzenZur Vorlage · 1135/2025/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Gewährung eines Investitionszuschusses an das Essener Systemhaus (ESH) in Höhe von 1.904.566,96 Euro entscheiden. Die Mittel sind für die Beschaffung von Microsoft Office 2024-Lizenzen im Jahr 2025 vorgesehen. Der Zuschuss entspricht in gleicher Höhe dem Jahresüberschuss des ESH aus dem Jahr 2024, welcher gemäß einem früheren Ratsbeschluss an den Haushalt der Stadt Essen abgeführt wird.
Die Neulizensierung ist erforderlich, da der Support für die aktuell genutzten Microsoft Office 2019-Lizenzen am 14. Oktober 2025 endet, was mit Sicherheitsrisiken verbunden ist. Durch die Beschaffung der neuen Version soll die Versorgung bis voraussichtlich 2029 sichergestellt werden. Der geschätzte Bedarf für die rund 10.318 Nutzerinnen und Nutzer der Stadtverwaltung beläuft sich auf etwa 3,3 Millionen Euro netto. Die entsprechende Ausschreibung wird derzeit vorbereitet und soll auch gebrauchte Lizenzen berücksichtigen, um Kosten zu senken.
Die Finanzierung des Zuschusses erfolgt über außerplanmäßige Mittel im Haushaltsjahr 2025. Diese werden aus dem Projekt „Gymnasium Nord-Ost Neubau“ bereitgestellt, da dort aufgrund von Bauverzögerungen im Jahr 2025 weniger Mittel benötigt werden als veranschlagt. Die Auszahlung des Zuschusses an das ESH ist für Oktober 2025 geplant.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.09.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (39. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 16.09.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 81.Anpassung der Verwaltungsgebührenordnung (VGO) der Stadt Essen vom 14. Juni 2022 nebst GebührentarifZur Vorlage · 1213/2025/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant eine Anpassung der Verwaltungsgebührenordnung (VGO) sowie des dazugehörigen Gebührentarifs. Die vorliegende Vorlage sieht vor, die VGO vom 14. Juni 2022 hinsichtlich gesetzlicher und redaktioneller Änderungen zu aktualisieren. Dabei werden Verweise auf Gesetze und Verordnungen angepasst sowie der Begriff „Betriebe gewerblicher Art“ aufgrund neuer Umsatzsteuerrechtsprechung durch „unternehmerische Bereiche“ ersetzt.
Im Rahmen des Gebührentarifs sind verschiedene Anpassungen vorgesehen. So entfällt die Gebühr für die Ausgabe von Ersatz-Hundemarken zum 1. Januar 2026, da dieser Vorgang digitalisiert wird. Für die Bereitstellung von Abschriften von Steuer- und Abgabenbescheiden werden neue Tarifstellen eingeführt, wobei Online-Beantragungen mit Vorauskasse günstiger sind. Zudem entfallen Gebühren für die Einsicht in Hausakten im Amt für Stadtplanung und Bauordnung, da diese künftig über die allgemeine Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen abgerechnet werden. Eine weitere Änderung betrifft das Gesundheitsamt, wo sich die Gebühr für ärztliche Begutachtungen in Adoptionsverfahren von 65,00 Euro auf 72,50 Euro erhöht. Zudem wird der Tarif für Grundstückzufahrten um den Hinweis auf die Abrechnung pro laufendem Meter ergänzt.
Der Entscheidungsprozess umfasst die Beratung im Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung am 10. September 2025 sowie im Haupt- und Finanzausschuss am 17. September 2025. Die abschließende Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen ist für den 24. September 2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.09.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (39. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.09.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (42. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 82.Niederschrift Nr. 40 über die Sitzung des Rates der Stadt Essen vom 02.07.2025
- 83.Anfragen von Ratsmitgliedern
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 84.Mitteilungen der Verwaltung
- 85.Anfragen von Ratsmitgliedern
- 86.Vorschlagsliste für die Berufung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern beim Sozialgericht Duisburg für die Amtszeit vom 01.01.2026 bis 31.12.2030Ergebnis: einstimmig beschlossen
- 87.GeschäftsführerangelegenheitenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 88.GeschäftsführungsangelegenheitenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 89.Museum Folkwang hier: BauunterhaltungsmaßnahmenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 90.Grundstücksangelegenheit in Essen-Steele - Anmietung Förderung Mittelzentrum SteeleErgebnis: einstimmig beschlossen
- 91.Neubau Campus Bockmühle, Ohmstraße 32, 45143 Essen-Altendorf Sechszügige Gesamtschule mit Stadtteilnutzungen hier: Vergabestrategiewechsel sowie Bau- und BaubeginnErgebnis: einstimmig beschlossen
- 92.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil