Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW - Neufassung der Friedhofssatzung der Stadt Essen
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll eine Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW zur Neufassung der Friedhofssatzung genehmigen. Grundlage ist ein Beschluss vom 2. Juli 2025, der Änderungen an der Friedhofssatzung sowie der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Essen vorsah.
Im Zuge der Vorbereitungen für die Veröffentlichung im Amtsblatt wurden formale Fehler in der Satzung identifiziert. Konkret wurde in Paragraph 43 ein falsches Datum zum Außerkrafttreten angegeben, wodurch der Bezug zur aktuell gültigen Fassung fehlte. Zudem wurde festgestellt, dass der in Paragraph 31 genannte Anhang nicht beigefügt war. Da die fehlerhafte Fassung aufgrund dieser Mängel nicht veröffentlicht werden konnte, wurde eine korrigierte Version erstellt.
Um ein zeitnahes Inkrafttreten der Satzung zu gewährleisten, wurde am 23. Juli 2025 eine Dringlichkeitsentscheidung herbeigeführt. Dies war notwendig, da eine reguläre Beratung in den zuständigen Gremien, dem Rat und dem Hauptausschuss nicht rechtzeitig stattfinden konnte. Der vorliegende Beschlussvorschlag dient nun der formellen Genehmigung dieser Entscheidung sowie der korrigierten Fassung der Satzung.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 166 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 24.09.2025einstimmig beschlossen