Verkaufsoffene Sonntage 01.08.2025 bis 31.12.2025
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Erlassung von ordnungsbehördlichen Verordnungen für verkaufsoffene Sonntage im Zeitraum vom 1. August 2025 bis zum 31. Dezember 2025 entscheiden. Die Vorlage sieht vor, die entsprechenden Sonntage gemäß den beigefügten Anlagen freizugeben. Der Entscheidungsprozess umfasst die Beratung der verschiedenen Bezirksvertretungen sowie des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung, bevor der Rat am 2. Juli 2025 über den Beschlussvorschlag berät.
Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen. Dabei wird auf die aktuelle Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts NRW verwiesen, welche die Anforderungen an die Begründung eines öffentlichen Interesses verschärft hat. Eine Ladenöffnung an Sonntagen erfordert nach dieser Entscheidung eine hinreichende Gewichtung der Sachgründe sowie die Einhaltung des Regel-Ausnahme-Verhältnisses zum Schutz der Sonntagsruhe. Die Stadt Essen beabsichtigt, diesen Maßstab bei künftigen Entscheidungen anzuwenden und die räumlichen Freigabebereiche aufgrund früherer gerichtlicher Verfahren eng zu bemessen.
Die Terminvorschläge für das Jahr 2025 wurden vom Handelsverband Nordrhein-Westfalen Ruhr e. V. und der Essen Marketing GmbH in Abstimmung mit den örtlichen Werbegemeinschaften vorgelegt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen sowie der räumliche Bezug zwischen Veranstaltungen und Ladenöffnungen sichergestellt werden müssen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 02.07.2025mehrheitlich beschlossen
- 11.06.2025mehrheitlich empfohlen
- 10.06.2025einstimmig empfohlen
- 03.06.2025einstimmig empfohlen
- 27.05.2025einstimmig beschlossen bei Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN
- 27.05.2025einstimmig empfohlen
- 27.05.2025mehrheitlich abgelehnt
- 15.05.2025einstimmig empfohlen
- 13.05.2025einstimmig empfohlen