Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 36 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V vom 28.01.2025
- 2.Niederschrift Nr. 37 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V vom 25.02.2025
- 3.Niederschrift Nr. 38 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V vom 25.03.2025
- 4.Einwohnerfragestunde
- 5.Vorstellung NEUE ARBEIT der Diakonie Essen gGmbH
- 6.Baubeschluss zum Ausbau des Stadions "An der Hafenstraße"Zur Vorlage · 0392/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über den Baubeschluss zum Ausbau des Stadions „An der Hafenstraße“ entscheiden. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht den Bau und den Baubeginn auf Basis einer vertieften Kostenschätzung in Höhe von 28,51 Millionen Euro vor. Zudem wird die Planung für ein Fahrradparkhaus bis einschließlich Leistungsphase 3 mit einem Budget von 1,4 Millionen Euro beantragt. Die Finanzierung des Vorhabens soll über ein Gesellschafterdarlehen an die Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) in Höhe von 28,76 Millionen Euro zu marktüblichen Konditionen erfolgen. Hierfür sind überplanmäßige Mittelbereitstellungen von 2,7 Millionen Euro im Jahr 2025 und 6,7 Millionen Euro im Jahr 2026 vorgesehen.
Die Planung umfasst den Ausbau der Stadionenden, wobei in bestimmten Bereichen Businessbereiche statt fester Logen errichtet werden sollen. Durch die Erweiterung können bei FIFA-Veranstaltungen bis zu 20.400 Sitzplätze bereitgestellt werden; die reguläre Kapazität liegt bei etwa 26.608 Plätzen. Weitere Maßnahmen des Projekts umfassen die Modernisierung der Umkleidekabinen, die Verbesserung der Barrierefreiheit sowie die Integration neuer Medientechnik und Sicherheitsvorkehrungen. Auch ein neues Verkehrskonzept und die Installation von Photovoltaikanlagen auf den Stadiondächern sind Bestandteil des Vorhabens. Der Baubeginn ist für die Zeit nach der Saison 2025/2026 geplant, spätestens zum 1. Juli 2026.
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Beratungsfolge
- 27.11.2025 · Inklusionsbeirat (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (60. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (40. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.06.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (42. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.05.2025 · Inklusionsbeirat (16. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung des Inklusionsbeirates
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.05.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (32. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.04.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung) — abgesetzt/vertagt; Behandlung im ASPB am 15.05.2025
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.04.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und in die nächste Sitzung des ADWBT geschoben
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — Abgesetzt und zur Beschlussfassung in die AVM-Sitzung am 22.05.2025 vertagt.
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 6.1Ergänzungsantrag zur Vorlage "Baubeschluss zum Ausbau des Stadions An der Hafenstraße" ersetzt Antrag 0517/2025Zur Vorlage · 0549/2025/PARTEI · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die PARTEI hat einen Ergänzungsantrag zum Baubeschluss für den Ausbau des Stadions an der Hafenstraße eingebracht. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung bei der Planung die Barrierefreiheit gemäß den DFL-Mindeststandards für die zweite und dritte Liga berücksichtigt. Dies umfasst die Schaffung von 48 zusätzlichen barrierefreien Plätzen sowie die Verbesserung bestehender Kapazitäten.
Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Integration des AWO-Fanprojekts in das Stadion mit angemessenen Räumlichkeiten, deren Gestaltung unter Einbeziehung der Projektleitung und der aktiven Fanszene erfolgen soll. Zur Sicherstellung der Sauberkeit und Hygiene werden die Installation von Mülleimern an den Eingängen sowie ein Toiletten-Container am Vorplatz der WAZ-Westkurve während der Veranstaltungszeiten beantragt. Zudem sollen die in der Vorplanung vorgesehenen technischen Infrastrukturmaßnahmen sowie ein elektronisches Hinweissystem, ähnlich dem System der Messe Essen, umgesetzt werden.
Bezüglich des Verkehrskonzepts fordert die Ratsgruppe eine Erhöhung und Verlängerung der Taktung der Straßenbahnlinien 101 und 106 an Spieltagen. Zudem wird eine Abstimmung mit der Deutschen Bahn angestrebt, um zusätzliche Regional- und Entlastungszüge vom Essener Hauptbahnhof einzusetzen und Haltestellen für Sonderzüge der Gästefans zu ermöglichen. Die in der Machbarkeitsstudie genannten Verbesserungen der technischen Infrastruktur sollen wie geplant realisiert werden.
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Beratungsfolge
- 27.11.2025 · Inklusionsbeirat (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (60. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (40. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.06.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (42. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.05.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (32. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 6.2Baubeschluss zum Ausbau des Stadions "An der Hafenstraße" hier: Änderungsantrag der SPD-FraktionZur Vorlage · 0569/2025/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat einen Änderungsantrag zum Baubeschluss für den Ausbau des Stadions „An der Hafenstraße“ eingereicht. Der Antrag fordert die Verwaltung auf, ergänzend zum bestehenden Verkehrskonzept konkrete Maßnahmen zur verkehrlichen Entlastung der angrenzenden Stadtteile Vogelheim und Bergeborck vorzuschlagen. Diese Maßnahmen sollen so gestaltet sein, dass sie bereits im laufenden Spielbetrieb und unabhängig vom Stadiumsausbau umsetzbar sind.
Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, darzustellen, wie die Planungsabläufe und die Fertigstellung der Verkehrsinfrastruktur in den Bereichen Fahrradverkehr, öffentlicher Personennahverkehr und motorisierter Individualverkehr beschleunigt werden können. Ziel ist es, die zeitliche Differenz zwischen der Inbetriebnahme des ausgebauten Stadions und der Bereitstellung von Einrichtungen wie der City-Bahn, einem Fahrradparkhaus sowie zusätzlichen Parkplätzen zu minimieren. Dabei sollen auch die erforderlichen personellen und finanziellen Kapazitäten beziffert werden.
Zudem wird die Verwaltung aufgefordert, in Abstimmung mit der GVE eine Lösung für die räumliche Anbindung des AWO-Fanprojekts an das Stadionareal sicherzustellen und die dafür notwendigen Mittel im Haushalt einzuplanen. Die Fraktion begründet den Antrag mit der Notwendigkeit, die Verkehrsverläufe und die Parkplatzsituation in den umliegenden Stadtteilen zu regulieren.
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Beratungsfolge
- 27.11.2025 · Inklusionsbeirat (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (60. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (40. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.06.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (42. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.05.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (32. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 7.Bürgerpark Kuhlhoffstraße Planungen zu den Gebäuden und zukünftiges BetreiberkonzeptZur Vorlage · 0384/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen die Verwaltung beauftragt, ein Betreiberkonzept für den Bürgerpark Kuhlhoffstraße zu entwickeln. Dieses soll gemeinsam mit der Jugendhilfe Essen gGmbH erarbeitet und inklusive einer konkreten Finanzierung vorgestellt werden. Im Zuge dessen sollen die Planungskosten für die Leistungsphasen 1 bis 3 von bisher 195.000 Euro für Grünflächen um 666.500 Euro für Gebäude auf insgesamt 861.500 Euro erhöht werden. Zudem soll die GVE Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH als Generalplanerin mit der Umsetzung beauftragt werden.
Die zukünftige Betreuung des Parks durch die Jugendhilfe Essen gGmbH soll Synergien zu den bereits in der Nachbarschaft befindlichen Einrichtungen nutzen. Der Betrieb wird dabei in vier Phasen unterteilt. Während der Sanierung der Parkflächen, die voraussichtlich bis zum zweiten Halbjahr 2026 andauert, bleibt die Skateanlage nutzbar, während der restliche Park aus Gründen der Verkehrssicherung geschlossen wird. Nach Abschluss der Gebäudearbeiten, deren Fertigstellung für Anfang 2028 vorgesehen ist, soll die vollständige Betreiberschaft durch die gGmbH übernommen werden.
Die Sanierung der Gebäude ist für eine langfristige Nutzung notwendig und wird auf einen Kostenrahmen von etwa acht Millionen Euro geschätzt. Geplant ist die Umgestaltung der Flächen für die Kinder-, Jugend- und Familienarbeit, unter anderem mit Seminar- und Gruppenräumen sowie einer Küche. Das ehemalige Wohnhaus des Parkhausmeisters soll künftig als Verwaltungsgebäude mit Büroräumen und Lagerräumen dienen.
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Beratungsfolge
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (41. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 20.05.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (41. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 06.05.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (40. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen - 8.Weitere Verwendung bezirklicher Haushaltsmittel 2025Zur Vorlage · 0634/2025/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung V befasst sich mit der weiteren Verwendung der bezirklichen Haushaltsmittel für das Jahr 2025. In einer Sitzung am 25. März 2025 hatte die Bezirksvertretung bereits über Zuwendungen in einem Gesamtvolumen von 265.424,00 Euro entschieden. Die vorliegende Vorlage dient nun der Entscheidung über weitere Zuwendungsanträge, die zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht beschlossen wurden.
Für diese verbleibenden Mittel im Haushaltsjahr 2025 steht ein Betrag von insgesamt 134.576,00 Euro zur Verfügung. Die Bezirksvertretung soll über die Vergabe dieser Gelder entscheiden, wobei die entsprechenden Anträge der Vorlage als Grundlage dienen. Damit wird die Verwendung des Haushaltsmittels mit der Produktnummer 1.01.01.04.05 für den Stadtbezirk V geregelt.
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Beratungsfolge
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — siehe Einzelbeschlüsse
Ergebnis: siehe Einzelbeschlüsse - 9.Anträge von Kulturträgern des Stadtbezirkes V auf Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der bezirklichen KulturarbeitZur Vorlage · 0586/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V berät über die Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der bezirklichen Kulturarbeit. Laut einer Vorlage des Kulturamtes ist die Bewilligung von Fördermitteln in Höhe von insgesamt 3.200 Euro für verschiedene kulturelle Projekte und Träger im Stadtbezirk vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht Zahlungen an den Essener Madrigalchor 1968 über 900 Euro, die Stadtteilbibliothek Altenessen über 750 Euro sowie die Evangelische Kirchengemeinde Altenessen-Karnap über 500 Euro vor. Zudem sollen dem Forum der Russlanddeutschen in Essen e.V. insgesamt 800 Euro für zwei Veranstaltungen zugestanden werden. Das Akkordeonorchester Altenessen erhält einen Zuschuss von 250 Euro.
Die Verwaltung hat die Förderwürdigkeit der eingereichten Anträge gemäß den Richtlinien für die Förderung der bezirklichen Kulturarbeit in Essen festgestellt und folgt bei der Höhe der Zuschüsse der Empfehlung der Programmkonferenz. Für den Deutsch-Tunesischen Verein für Familien und Kultur e.V. sowie den Carl Stipendium e.V. sind im Rahmen dieser Vorlage keine Mittel aus dem genannten Budget vorgesehen. Bei diesen beiden Anträgen waren zum Zeitpunkt der Prüfung keine Vertreter der jeweiligen Einrichtungen anwesend.
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Beratungsfolge
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 9.aEinrichtung einer Außengastronomie auf der öffentlichen Fläche des Forumplatzes an der Altenessener Straße in Essen-Altenessen-NordZur Vorlage · 0618/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung V wird um die Zustimmung zur Erteilung einer Sondernutzungserlambnis für eine Außengastronomie auf dem Forumsplatz an der Altenessener Straße in Essen-Altenessen-Nord gebeten. Die Interessengemeinschaft Altenessen beantragt die Aufstellung eines Biergartens, der über eine Service-Station ohne festes Ladenlokal betrieben werden soll.
Ein solcher Betrieb ohne entsprechende Betriebsstätte wurde im vergangenen Jahr bereits ausnahmsweise für den Zeitraum von April bis September 2024 genehmigt. Ziel dieser Maßnahme war die Belebung des Forumsplatzes sowie die Förderung der sozialen Kontrolle und Sicherheit im Stadtteil. Für das laufende Jahr ist die Nutzung ab dem 1. Juni 2025, unmittelbar nach dem Frühlingsfest Altenessen, bis zum 30. September 2025 geplant.
Da im vergangenen Jahr keine berechtigten Beschwerden oder Verstöße gegen Auflagen bekannt wurden, bestehen seitens der Verwaltung keine Bedenken gegen die erneute Erteilung der Erlaubnis. Für die kommenden Jahre ist eine dauerhafte jährliche Nutzung im Zeitraum von April bis September beabsichtigt. Voraussetzung für eine unbefristete Erlaubnis ab dem nächsten Jahr bleibt das Ausbleiben von Beschwerden oder Auflagenverstößen. Bisher sind keine vergleichbaren Anträge aus anderen Stadtteilen eingegangen.
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Beratungsfolge
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 9.bKombibaumaßnahme der Stadtwerke Essen AG Twentmannstraße 167 - 195Zur Vorlage · 0791/2025/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung V für den Stadtbezirk 5 setzt sich mit einer geplanten Kombibaumaßnahme der Stadtwerke Essen AG auseinander. Die Bauarbeiten sind im Bereich der Twentmannstraße, konkret zwischen den Hausnummern 167 und 195, vorgesehen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung V von der Durchführung dieser Maßnahme Kenntnis nimmt. Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Zustimmung zu den im Rahmen der Baumaßnahmen erforderlichen verkehrslenkenden Maßnahmen. Dies umfasst auch die vorübergehende Änderung der Verkehrsführung in dem betroffenen Straßenabschnitt während der Bauphase.
Die Entscheidung über diesen Vorschlag ist für die Sitzung der Bezirksvertretung am 27. Mai 2025 vorgesehen. Die Vorlage mit der Nummer 0791/2025/BV V dient als Grundlage für die Beratung im zuständigen Gremium des Stadtbezirks 5.
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Beratungsfolge
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.Verkaufsoffene Sonntage 01.08.2025 bis 31.12.2025Zur Vorlage · 0646/2025/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Erlassung von ordnungsbehördlichen Verordnungen für verkaufsoffene Sonntage im Zeitraum vom 1. August 2025 bis zum 31. Dezember 2025 entscheiden. Die Vorlage sieht vor, die entsprechenden Sonntage gemäß den beigefügten Anlagen freizugeben. Der Entscheidungsprozess umfasst die Beratung der verschiedenen Bezirksvertretungen sowie des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung, bevor der Rat am 2. Juli 2025 über den Beschlussvorschlag berät.
Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen. Dabei wird auf die aktuelle Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts NRW verwiesen, welche die Anforderungen an die Begründung eines öffentlichen Interesses verschärft hat. Eine Ladenöffnung an Sonntagen erfordert nach dieser Entscheidung eine hinreichende Gewichtung der Sachgründe sowie die Einhaltung des Regel-Ausnahme-Verhältnisses zum Schutz der Sonntagsruhe. Die Stadt Essen beabsichtigt, diesen Maßstab bei künftigen Entscheidungen anzuwenden und die räumlichen Freigabebereiche aufgrund früherer gerichtlicher Verfahren eng zu bemessen.
Die Terminvorschläge für das Jahr 2025 wurden vom Handelsverband Nordrhein-Westfalen Ruhr e. V. und der Essen Marketing GmbH in Abstimmung mit den örtlichen Werbegemeinschaften vorgelegt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen sowie der räumliche Bezug zwischen Veranstaltungen und Ladenöffnungen sichergestellt werden müssen.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 10.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen bei Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (46. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (40. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen bei Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN - 11.Leibniz-Gymnasium - Erweiterung des 5-zügigen Gymnasiums inklusive Neubau von zwei Doppel-Turnhallen am Standort Stankeitstraße 22, 45326 Essen hier: Bereitstellung von PlanungsmittelnZur Vorlage · 0361/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Erweiterung des Leibniz-Gymnasiums am Standort Stankeitstraße 22 entscheiden. Die Vorlage sieht die Beauftragung von Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1 bis 5 der HOAI in Höhe von 7,7 Millionen Euro sowie den Beginn von Abbrucharbeiten und Baufeldherrichtungen in Höhe von 1,87 Millionen Euro vor. Hierfür wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2025 in Gesamthöhe von 7,97 Millionen Euro beantragt.
Hintergrund der Maßnahme ist die Zusammenführung der derzeit zwei Schulstandorte im Stadtbezirk V. Aufgrund eines hohen Sanierungsbedarfs an der Zweigstelle in der Mallinckrodtstraße soll der Unterricht künftig am Hauptstandort in der Stankeitstraße stattfinden. Die Erweiterung soll den Anforderungen durch die Rückkehr zur neunjährigen Gymnasialzeit (G9), moderne pädagogische Konzepte sowie gesetzliche Vorgaben zur Inklusion gerecht werden. Das Projekt umfasst neben Schulraum auch den Neubau von zwei Doppelturnhallen.
Ein Architekturwettbewerb ergab einen Entwurf der Gesellschaft karlundp als Sieger. Die Gesamtkosten für das Bauvorhaben werden nach Abschluss des Vergabeverfahrens auf etwa 78,19 Millionen Euro geschätzt. Der Beginn der Baufeldherrichtung ist für das erste Quartal 2027 vorgesehen. Um den Sportbetrieb während der Bauphase aufrechtzuerhalten, ist die Aufstellung eines Umkleidecontainers geplant.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben mit Anmerkungen
- 20.05.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (41. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben mit Anmerkungen - 12.Leibniz-Gymnasium, Stankeitstraße 22, 45326 Essen Beschaffung und Errichtung eines Ersatzbaus am Abzweig Mallinckrodtstraße 11 als Interimslösung für den geplanten Erweiterungsbau am Hauptstandort; hier: Bereitstellung von PlanungsmittelnZur Vorlage · 0428/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll die Beauftragung von Planungsleistungen für eine Interimslösung des Leibniz-Gymnasiums beschließen. Konkret geht es um die Leistungsphasen 1 bis 5 für das Projekt am Abzweig Mallinckrodtstraße 11 mit einem Volumen von 400.000 Euro. Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft empfiehlt die Vorlage, wobei die Bezirksvertretung V keine Bedenken erhebt.
Die Maßnahme ist Teil eines größeren Erweiterungsprojekts am Hauptstandort in der Stankeitstraße, das durch den Übergang vom G8- zum G9-System notwendig geworden ist. Um den Schulbetrieb während der Bauphase sowie die Logistik des Erweiterungsbaus zu gewährleisten, soll ein Ersatzbau errichtet werden. Die Inbetriebnahme der Interimslösung ist für September 2026 geplant und soll voraussichtlich bis zum Sommer 2030 bestehen bleiben.
Die Gesamtkosten für das Interimsprojekt werden auf etwa 4,6 Millionen Euro geschätzt. Zur Finanzierung der zusätzlich benötigten Planungsleistungen in Höhe von 165.000 Euro ist eine Mittelumschichtung aus dem Pool-Topf Neubauprogramm Schulerweiterung vorgesehen. Durch die Durchführung der ersten Planungsphasen sollen Projektrisiken minimiert und die Kosten für den späteren Bau konkretisiert werden. Ein Beschluss zum Baubeginn wird für den Spätsommer 2025 angestrebt.
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Beratungsfolge
- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben mit Anmerkungen
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben mit Anmerkungen - 13.Masterplan Image Stadtbezirk V - Verfügungsfonds "Pack an"; hier: Ratsbeschluss zur Richtlinie des Verfügungsfonds "Pack an" für den Stadtbezirk VZur Vorlage · 0418/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Richtlinie für den Verfügungsfonds „Pack an“ im Stadtbezirk V beschließen. Die Maßnahme ist Bestandteil des Masterplans zur Imageverbesserung des Stadtbezirks V, welcher auf einer vorangegangenen Imagestudie basiert. Ziel des Fonds ist es, bürgergetragene Projekte zu fördern und das Engagement der Bewohnerinnen und Bewohner sowie von Gruppen im Stadtbezirk zu stärken.
Der Verfügungsfonds ist für die Jahre 2025 und 2026 angelegt und sieht ein jährliches Budget von 65.000 Euro vor. Die Mittel sollen zur Schaffung nachhaltiger Strukturen und Netzwerke sowie zur Förderung der Identifikation mit dem Quartier beitragen. Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet ein Beirat, dem Vertreter aus verschiedenen Bereichen angehören, darunter das Amt für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung, die Essen Marketing GmbH, die Altenessenkonferenz sowie die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V.
Die Umsetzung des Fonds ist kurzfristig geplant, sodass die Mittel ab dem dritten Quartal 2025 zur Verfügung stehen sollen. Die Laufzeit der Maßnahme endet am 31. Dezember 2026. Der Beschlussvorschlag durchläuft die zuständigen Ausschüsse für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie den Haupt- und Finanzausschuss, bevor er im Rat der Stadt Essen zur Entscheidung vorgelegt wird.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 14.Bebauungsplan Nr. 2/25 "Arenbergstraße/Hattramsfeld" im Stadtbezirk: V, Stadtteil: Karnap Information über die Planung sowie Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 0093/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen hat die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplan Nr. 2/25 „Arenbergstraße/Hattramsfeld“ im Essener Stadtteil Karnap beschlossen. Das etwa 9,8 Hektar große Plangebiet umfasst Flächen eines ehemaligen Bolz- und Spielplatzes sowie die mit Altlasten belastete Fläche des sogenannten „Schlammfeldes Hattramstraße“.
Die Planung verfolgt das Ziel, eine Sanierung der belasteten Böden mit der Entwicklung von Wohnbauflächen zu verbinden. Geplant ist die Errichtung von etwa 110 bis 130 Wohneinheiten, bestehend aus Einfamilienhäusern und Geschosswohnungsbau. Dabei soll ein Anteil von 30 Prozent der Wohnfläche im Geschosswohnungsbau als öffentlich geförderter Wohnraum realisiert werden. Ergänzend sollen soziale Einrichtungen wie eine Kindertagesstätte oder ein Betreutes Wohnen für Senioren sowie eine Waldfläche zur Naherholung geschaffen werden. Im nördlichen Bereich des Gebiets ist zudem ein Sicherungsbauwerk im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen vorgesehen.
Für die Beteiligung der Öffentlichkeit wurden zwei städtebauliche Varianten erarbeitet, die sich in der Anzahl der Gebäude sowie der Art der sozialen Infrastruktur unterscheiden. Die Bezirksvertretung V hat gegenüber dem Vorhaben keine Bedenken angemeldet. Im weiteren Verfahren sollen zudem die zuständigen Behörden und Träger öffentlicher Belange über die Planung informiert werden.
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Beratungsfolge
- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben mit Anmerkungen
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben mit Anmerkungen - 15.Sicherung der Bauleitplanung: Satzung der Stadt Essen über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich "Hafenstraße, zwischen Krablerstraße und Vogelheimer Straße" Stadtbezirk: IV und V Stadtteil: Bergeborbeck und VogelheimZur Vorlage · 0349/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird über die Verlängerung einer Veränderungssperre für einen Abschnitt der Hafenstraße in den Stadtteilen Bergeborbeck und Vogelheim beraten. Die Vorlage sieht vor, die bestehende Sperre für das etwa zwei Hektar große Gebiet zwischen der Krablerstraße im Süden und der Vogelheimer Straße im Norden um ein Jahr nach Bekanntmachung zu verlängern. Der Geltungsbereich umfasst den Bereich der Hafenstraße sowie einen Streifen von etwa zehn Metern östlich und westlich der Straßenbegrenzung.
Hintergrund ist die geplante Aufstellung eines Bebauungsplanes für die „Umwelttrasse Essen“. Ziel des Projekts ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Um- und Ausbau der Hafenstraße zu einer Umwelttrasse, die vorrangig dem Umweltverbund dient. Durch die geplante Verbreiterung der Straße von derzeit bis zu 15,5 Metern auf 28,5 Meter sind Eingriffe in angrenzende Grundstücke vorgesehen. Die Verlängerung der Veränderungssperre soll die stadtplanerischen Ziele sichern und verhindern, dass bestehende Planungen durch neue Vorhaben, wie etwa Änderungen an den Zufahrten des Stadions Essen oder bestimmte gewerbliche Nutzungsänderungen im Bereich der Hafenstraße, beeinträchtigt werden. Die Bezirksvertretungen IV und V haben gegenüber dem Beschlussvorschlag keine Bedenken angemeldet.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (32. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 16.Sicherung der Bauleitplanung Satzung der Stadt Essen über eine Veränderungssperre für den Bereich "Palmbuschweg/Rahmstraße" Stadtbezirk V, Stadtteil Altenessen-NordZur Vorlage · 0488/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Einführung einer Veränderungssperre für das Gebiet „Palmbuschweg/Rahmstraße“ im Stadtteil Altenessen-Süd. Die Vorlage sieht vor, für eine Fläche von etwa 2,75 Hektar eine Satzung zu erlassen, um die laufende Bauleitplanung abzusichern. Der Geltungsbereich wird im Norden und Westen durch den Palmbuschweg, im Osten durch die Rahmstraße sowie im Süden durch die Trasse der Köln-Mindener-Bahn begrenzt.
Hintergrund der Maßnahme ist das Vorhaben, einen neuen Bebauungsplan aufzustellen. Ziel dieser Planung ist es, die bestehende Wohnnutzung im Umfeld des Bahnhofs Altenessen-Süd zu stärken und neue Wohnbauflächen zu entwickeln. Die Stadt beabsichtigt, den Gebietscharakter als Wohngebiet zu erhalten und eine zunehmende Ansiedlung gewerblicher Nutzungen oder Einzelhandelsflächen zu begrenzen. Ein konkreter Anlass für die beantragte Veränderungssperre ist ein im Geltungsbereich geplantes Kulturzentrum. Die Stadt führt an, dass die mit dem Projekt verbundenen Verkehrsaufkommen und Immissionen den Zielen des künftigen Bebauungsplanes entgegenstehen könnten.
Die Veränderungssperre soll für die Dauer von zwei Jahren gelten, wobei eine Verlängerung um ein Jahr möglich ist. Die Vorlage liegt zur Entscheidung im Rat der Stadt Essen vor.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 17.Digitale Gremienarbeit in der Wahlperiode 2025 bis 2030Zur Vorlage · 0479/2025/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Beschaffung von digitalen Endgeräten für die kommende Wahlperiode 2025 bis 2030 beschließen. Dem vorliegenden Beschlussvorschlag zufolge sollen Mitglieder des Rates, der Ausschüsse sowie der Bezirksvertretungen mit iPad Air 11" M3 Modellen ausgestattet werden. Die Ausstattung umfasst zudem Tastaturen und optional Apple Pencils. Für die Anschaffung von etwa 350 Geräten wird ein außerplanmäßiger Finanzbedarf von voraussichtlich 355.950 Euro veranschlagt.
Die Maßnahme dient der Fortführung und dem Ausbau der digitalen Gremienarbeit, die bereits seit 2017 etabliert ist. Die Geräte verbleiben im Eigentum der Stadt Essen und sind nach Ende des Mandats oder bei Verlust des Mandates zurückzugeben. Funktionsfähige Geräte aus der vorangegangenen Periode sollen anschließend zweckmäßig in der Verwaltung eingesetzt werden.
Hinsichtlich des Betriebs sieht die Vorlage vor, dass die Geräte nicht über das Essener Systemhaus fernverwaltet werden, um Kosten zu begrenzen. Die Nutzer sind eigenverantwortlich für die Installation notwendiger Software und die Durchführung von Updates zuständig. Die Verwaltung stellt lediglich Benutzeranleitungen sowie Zugangsdaten für die App iRICH zur Verfügung.
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Beratungsfolge
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.04.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (45. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 01.04.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 18.Ordnungsamt -Verkehrsüberwachung- Berichterstattung zur Schulwegsicherung 2024Zur Vorlage · 0072/2025/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Ordnungsamt hat einen Bericht über die Ergebnisse der Verkehrsüberwachung zur Schulwegsicherung für das Jahr 2024 vorgelegt. Die Vorlage, die von Beigeordnetem Kromberg unterzeichnet wurde, dokumentiert die Maßnahmen im Bereich des fließenden und ruhenden Verkehrs im Umfeld von Schulen. Ziel der Überwachungen ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit für Kinder durch die Einhaltung von Geschwindigkeitsbeschränkungen sowie das Verhindern von Parkverstößen, welche Sichtachsen beeinträchtigen könnten.
Nach Angaben des Ordnungsamtes wurden die im Konzept „Essen, Großstadt für Kinder“ festgelegten Zielvorgaben erreicht. Bei der Überwachung des fließenden Verkehrs fanden 3.444 Kontrollen im Schulumfeld statt, was einem Anteil von 39,82 % an den Gesamteinsätzen im Stadtgebiet entspricht und damit über dem angestrebten Wert von 20 % liegt. Die Geschwindigkeitsübertretungsquote lag bei den Schulwegen mit 3,43 % unter der Zielmarke von 10 %.
Im Bereich des ruhenden Verkehrs wurden 1.177 Einsätze an Schulen durchgeführt. Mit einem Anteil von 17,33 % an den Gesamtkontrollen wurde auch hier das Ziel von mindestens 15 % erreicht. Ergänzend wird in der Vorlage auf eine stadtweite durchschnittliche Geschwindigkeitsübertretungsquote von etwa 3,9 % hingewiesen. Die Berichterstattung dient der Kenntnisnahme in verschiedenen Ausschüssen und Bezirksvertretungen.
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Beratungsfolge
- 09.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (35. Sitzung)
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 21.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen - 19.Vierter Bericht zum Seniorenförderplan für die Jahre 2023 und 2024Zur Vorlage · 0616/2025/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vierte Bericht zum Essener Seniorenförderplan für die Jahre 2023 und 2024 liegt zur Kenntnisnahme für verschiedene Gremien, darunter den Seniorenrat sowie die Bezirksvertretungen, vor. Ziel des Förderplans ist es, altersgerechtes Wohnen zu unterstützen, soziale Kontakte zu fördern und Vereinsamung vorzubeugen. Das Finanzvolumen belief sich im Jahr 2023 auf rund 546.364 Euro und stieg im Jahr 2024 auf etwa 562.754 Euro an.
Im Jahr 2023 wurden 16 von 22 Anträgen bewilligt, was einem Gesamtbetrag von rund 32.040 Euro entsprach. Im Folgejahr 2024 erhöhte sich die Zahl der Bewilligungen auf 25 von 27 Anträgen mit einer Gesamtsumme von etwa 99.600 Euro. Ein Schwerpunkt lag auf der Gründung von SeniorenNetzwerken. Nach drei Anträgen im Jahr 2023 wurden 2024 sieben weitere Netzwerke in Stadtteilen wie Borbeck, Stoppenberg und dem Stadtkern gegründet, womit sich die Gesamtzahl der etablierten Netzwerke auf 16 erhöht. Die geförderten Projekte umfassten unter anderem Angebote zur Digitalisierung, interkulturelle Maßnahmen sowie Veranstaltungen zum Thema Demenz.
Für das Jahr 2025 ist ein weiterer Ausbau der SeniorenNetzwerke geplant, wobei ein besonderer Fokus auf kultursensiblen Angeboten liegen soll. Der Bericht empfiehlt zudem eine Überarbeitung des seit 2016 bestehenden Förderplans sowie der entsprechenden Richtlinien. Ziel einer möglichen Anpassung in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft Wohlfahrt ist es, die Förderstruktur an aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen anzupassen und die Bekanntheit des Programms bei kleineren Vereinen und Trägern zu steigern.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.05.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (46. Sitzung)
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (34. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 22.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.05.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.05.2025 · Seniorenrat (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 20.Risikobaumfällung Sommer 2025Zur Vorlage · 0282/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung V wird über die Entnahme von Risikobäumen im Sommer 2025 informiert. Zusätzlich zur regulären Fällung im Winter müssen bestimmte Bäume entnommen werden, da deren Standfestigkeit nicht mehr gewährleistet ist. Gründe hierfür sind unter anderem Faulstellen, Morschungen sowie Folgen vergangener Trockenperioden und Sturmschäden. Die Entnahme ist notwendig, um Gefahren für Personen und Eigentum vorzubeugen, insbesondere im Hinblick auf die zu erwartenden Windlasten im Herbst.
Die Entscheidung über die einzelnen Fällungen basiert auf Kontrollen durch zertifizierte Baumkontrolleurinnen und -kontrolleure oder fachkundige Beurteilungen nach wissenschaftlichen Standards. Für die Nachpflanzung der entfernten Solitärbäume empfiehlt das Fachgebiet Grün und Gruga, diese möglichst an derselben Stelle zu ersetzen. Die Zuständigkeiten für die Neupflanzungen sind auf verschiedene Abteilungen des Bauherrenamtes verteilt, darunter Bereiche für Grünanlagen, Spielplätze, Friedhöfe sowie Straßenbäume.
Aufgrund klimatischer Veränderungen und der Ausbreitung neuer Schaderreger ist mit weiteren kurzfristigen Entnahmen zu rechnen. Die betroffenen Bezirksvertretungen werden über solche Fälle einzeln in Kenntnis gesetzt. Eine separate Vorlage für die Fällungen im Winterzeitraum 2025/2026 wird nach der Sommerpause erstellt.
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Beratungsfolge
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 21.Mitteilungen der Verwaltung
- 21.1Sachstand der Maßnahmen Quartiershausmeister*innen und Kriminalpräventive MaßnahmenZur Vorlage · 0530/2025/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung V setzt sich mit dem Sachstand zu den Maßnahmen im Bereich der Quartiershausmeister*innen sowie zu kriminalpräventiven Maßnahmen auseinander. Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0530/2025/BV V dient der Information des Gremiums über den aktuellen Stand dieser Vorhaben.
Hintergrund der Vorlage ist eine Anfrage, die bereits in der Sitzung der Bezirksvertretung V am 26. November 2024 gestellt wurde. In diesem Zusammenhang wurden verschiedene Fragen zu den genannten Themenbereichen an das Jugendamt, konkret zum Fachbereich 51, gerichtet. Die entsprechenden Antworten des Amtes sind Bestandteil der vorliegenden Unterlagen und sollen den aktuellen Stand der Umsetzung sowie die Planung der Maßnahmen dokumentieren.
Der Beschlussvorschlag sieht die Kenntnisnahme der Informationen durch die Bezirksvertretung V vor. Damit wird der aktuelle Informationsstand zu den präventiven Maßnahmen und der Rolle der Quartiershausmeister*innen im Stadtbezirk offiziell festgehalten.
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Beratungsfolge
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 21.2Wiederherstellung der Grünfläche Kleinstraße / StakenholtZur Vorlage · 0550/2025/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung V für den Stadtbezirk 5 wurde über den aktuellen Sachstand zur Grünfläche im Bereich Kleinstraße / Stakenholt informiert. Die Vorlage 0550/2025/BV V bezieht sich auf Hinweise aus den Sitzungen der Bezirksvertretung vom 27. August 2024 und vom 22. Oktober 2024. In diesen Terminen wurde thematisiert, dass die Oberfläche der Grünfläche auf den angrenzenden Gehweg gespült worden war, woraufhin die Verwaltung um eine Stellungnahme gebeten wurde.
Nach einer durchgeführten Ortsbegehung durch den Fachbereich Grün und Gruga wurde mitgeteilt, dass eine Überarbeitung des Weges zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erforderlich ist. Die Untersuchung ergab, dass sich der Fußweg in einem guten Zustand befindet. Die Bezirksvertretung V nimmt diesen Sachstand zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen - 21.3Band 5 der Schulentwicklungsplanung - Ganztägiges Lernen an den Grund- und Förderschulen der Stadt EssenZur Vorlage · 0682/2025/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung V für den Stadtbezirk 5 hat im Rahmen der Vorlage 0682/2025/BV V Informationen zum Band 5 der Schulentwicklungsplanung zur Kenntnis genommen. Der Schwerpunkt liegt auf dem Angebot des ganztägigen Lernens an Grund- und Förderschulen in Essen für das Schuljahr 2024/25. Die vorliegenden Daten des Fachbereichs Schule dienen der Beantwortung einer offenen Fragestellung aus einer Sitzung im Februar 2025 bezüglich der Anzahl von Kindern mit Migrationshintergrund in den offenen Ganztagsangeboten (OGS).
An den Essener Grundschulen der Klassen 1 bis 4 sind im aktuellen Schuljahr insgesamt 23.230 Kinder eingeschrieben. Davon nehmen 13.108 Kinder am OGS-Angebot teil. In dieser Gruppe haben 6.414 Kinder eine Zuwanderungsgeschichte, während 2.582 Kinder nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Für die fünf Förderschulen mit einem OGS-Angebot werden insgesamt 1.178 Kinder ausgewiesen. Davon nehmen 364 Kinder am Ganztagsangebot teil. In diesem Bereich weisen 193 Kinder eine Zuwanderungsgeschichte auf, von denen 94 nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
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- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 21.4Zustand StraßenbelägeZur Vorlage · 0713/2025/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung V hat Informationen zum Zustand der Straßenbeläge im Stadtbezirk erhalten. Hintergrund sind Hinweise aus einer Sitzung vom Juni 2024, wonach nach dem Winter lediglich provisorische Ausbesserungen vorgenommen wurden und insbesondere die Karnapper Straße Mängel aufwies. Die Verwaltung wurde gebeten, über eine nachhaltige Erneuerung der beschädigten Straßen zu informieren.
Nach Angaben des Amtes für Straßen und Verkehr (ASV) wurden Schäden an der Karnapper Straße im Bereich der Hausnummern 74 bis 79 sowie 91 bis 97 bereits behoben. Für das Jahr 2026 ist eine Erneuerung der Gleise durch die Ruhrbahn zwischen der Boyer- und der Arenbergstraße geplant. In diesem Zuge wird das ASV auch die angrenzenden Fahrbahnen grundlegend erneuern.
Im Jahr 2024 wurden bereits rund 4.500 Quadratmeter Fahrbahn instand gesetzt, unter anderem in der Arenbergstraße und der Kleinen Rahmstraße. Für 2025 sind weitere flächige Instandsetzungen vorgesehen, etwa in der Lierfeldstraße von der Berne bis zur Einfahrt der ESBE sowie in Teilen des Carnaperhofs. Mittelfristig sollen zudem die Vogelheimer Straße zwischen Gladbecker und Altenessener Straße sowie Teile der Gladbecker Straße im Rahmen des Hauptverkehrsstraßenprogramms erneuert werden.
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Beratungsfolge
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 21.5Verbreiterung eines Teils des Gehweges der Dinastraße in Essen-KarnapZur Vorlage · 0732/2025/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung V für den Stadtbezirk Essen-Karnap setzt sich mit der möglichen Verbreiterung eines Teils des Gehweges in der Dinastraße auseinander. Die Vorlage 0732/2025/BV V geht auf Anfragen aus den Sitzungen vom 23. April 2024 und 25. März 2025 zurück, in denen die Verwaltung um eine Stellungnahme zur baulichen Beschaffenheit des Gehweges gebeten wurde.
Gegenstand der Anfrage ist die Frage, ob der schmale und teilweise nur markierte Bürgersteig verbreitert werden kann. Dabei wird auf die Nutzungssituation für Fußgänger verwiesen, insbesondere für Personen mit Rollatoren oder Kinderwagen. Eine entsprechende Stellungnahme des Fachbereichs 66 (Amt für Straßen und Verkehr) wurde zur Prüfung vorgelegt. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung V die Informationen zur Kenntnis nimmt.
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Beratungsfolge
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen - 21.6Ertüchtigung des Fahrradweges auf der HeßlerstraßeZur Vorlage · 0733/2025/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V wird die Ertüchtigung des Fahrradweges in der Heßlerstraße thematisiert. In Sitzungen des Gremiums im Jahr 2024 wurde darauf hingewiesen, dass auf einer etwa 400 Meter langen Strecke zwischen dem Hossemsgarten und der Tiefbachstraße die Markierungen des Radwegs kaum noch sichtbar sind. Zudem wird berichtet, dass an diesem Abschnitt die entsprechende Beschilderung fehlt.
Ein weiterer Punkt betrifft die Nutzung des Bereichs auf der Seite der Wohnbebauung als Parkfläche, wodurch auch der angrenzende Bürgersteig beansprucht wird. Die Verwaltung wurde mit der Prüfung beauftragt, ob der Fahrradweg weiterhin besteht und ob eine farbliche Abgrenzung oder eine neue Beschilderung vorgenommen werden kann. Hierzu liegt eine Stellungnahme des Fachbereichs 66, des Amtes für Straßen und Verkehr, vor. Der aktuelle Beschlussvorschlag sieht die Kenntnisnahme der Informationen durch die Bezirksvertretung vor.
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Beratungsfolge
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 21.aHalteverbotsschild in der Straße "Hossemsgarten"Zur Vorlage · 0834/2025/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Bezirksvertretung V vom 24. September 2024 wurde die Frage nach einem fehlenden Halteverbotsschild am Ende der Straße Hossemsgarten aufgeworfen. Ein Ratsmitglied hatte darauf hingewiesen, dass der Bereich des Wendehammers derzeit von Kraftfahrzeugen und Wohnmobilen als Parkfläche genutzt wird.
Das Amt für Straßen und Verkehr erläuterte dazu den Sachstand. Nach historischen Unterlagen bestand bereits seit 1974 ein zeitlich begrenztes Halteverbot in diesem Bereich. Eine Neuanordnung aus dem Jahr 2021 wurde zwar initiiert, jedoch aus nicht nachvollziehbaren Gründen nicht umgesetzt.
Eine aktuelle Überprüfung durch die Verkehrsbehörde unter Einbeziehung der Polizei und der Feuerwehr ergab, dass keine Verkehrsbehinderungen vorliegen. Bei einer Besichtigung der Örtlichkeit konnten keine Beeinträchtigungen des Verkehrsflusses festgestellt werden. Auch für die Entsorgungsbetriebe Essen bestehen laut den vorliegenden Informationen keine Probleme im Bereich des Wendehammers. Aus verkehrspolizeilicher Sicht sowie aus Sicht des vorbeugenden Brandschutzes ist die Einrichtung eines neuen Halteverbots nicht erforderlich. Die Bezirksvertretung V nimmt die Informationen zur Kenntnis.
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- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 21.bVerkehrssituation an der HövelstraßeZur Vorlage · 0837/2025/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung V setzt sich mit der Verkehrssituation im Kreuzungsbereich Altenessener Straße und Hövelstraße auseinander. Der Anlass für die vorliegende Vorlage ist ein Hinweis aus der Einwohnerfragestunde der Sitzung vom 27. Februar 2024, in dem auf die örtliche Verkehrskonstellation hingewiesen wurde.
Infolge dieses Hinweises wurde die Verwaltung mit einer Prüfung beauftragt, wie der Situation an der Kreuzung begegnet werden kann. Die vorliegende Unterlage enthält hierzu die Stellungnahme des Fachbereichs 66, dem Amt für Straßen und Verkehr, welche die Ergebnisse dieser Untersuchung darlegt.
Die Bezirksvertretung V wird im Rahmen der Sitzung am 27. Mai 2025 über den Sachstand informiert und nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
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- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 21.cNeuanlegung von zwei Baumbeeten Ecke Schmemannstraße und EllernstraßeZur Vorlage · 0839/2025/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung V für den Stadtbezlag 5 wurde über die Neuanlage von Baumbeeten an der Ecke Schmemannstraße und Ellernstraße informiert. Der Vorgang geht auf eine Sitzung der Bezirksvertretung vom 28. November 2023 zurück, in welcher die Verwaltung einstimmig gebeten wurde, die Schaffung von zwei neuen Baumbeeten auf dem Gehweg der Schmemannstraße in Höhe der Ellernstraße 98 zu prüfen.
Nach Angaben des Amtes für Straßen und Verkehr (Fachbereich 66) wurde ein Standort für ein Baumbeet an der Kreuzung Schmemannstraße und Ellernstraße bereits festgelegt. Die Beauftragung eines Lospartners zur Umsetzung dieser Maßnahme ist bereits erfolgt. Die Durchführung der Arbeiten ist für das dritte Quartal des Jahres 2025 geplant. Die Bezirksvertretung V nimmt die vorliegenden Informationen zum aktuellen Stand der Planung zur Kenntnis.
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- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen - 21.dPflege-Rhythmus an Fuß-/RadwegenZur Vorlage · 0048/2025/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung V hat Informationen zum Pflege-Rhythmus und zur Priorisierung von Grünschnitt an Fuß- und Radwegen zur Kenntnis genommen. Hintergrund ist eine Anfrage aus einer Sitzung des Jahres 2024 bezüglich der regelmäßigen Pflege dieser Wege.
Der Fachbereich 66 (Amt für Straßen und Verkehr) führt regelmäßig Kontrollen der Straßen und Wege durch. Bei Bedarf wird Grünüberwuchs gemeldet, der entweder von städtischen Flächen oder von angrenzenden Grundstücken in den öffentlichen Verkehrsraum ragt. Die Bearbeitung dieser Fälle erfolgt nach der Gefährlichkeit und der verkehrlichen Bedeutung. Das Amt für Straßen und Verkehr ist dabei lediglich für den Weg an der Lierfeldstraße zuständig.
Für die Wege im Kaiser-Wilhelm-Park ist der Fachbereich 67 verantwortlich, welcher die Flächen mindestens dreimal jährlich freischneidet, um die Nutzbarkeit der Wege zu gewährleisten. Die Pflege der Zollvereintrasse liegt in der Zuständigkeit des Regionalverbands.
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- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 22.Sonstige Mitteilungen
- 23.Anfragen und Mitteilungen von Mitgliedern
- 23.aQuerungshilfe an der Adolf-Reichwein Grundschule
- 23.bGebäude an der Ecke Karl-/Heßlerstraße
- 23.cBrücke Wilhelm-Nieswandt-Allee
- 23.dBauvorhaben Johanniskirchstraße
- 23.eRadverkehrsanlage Palmbuschweg / Bahnhof Altenessen
- 23.fSchutz der Allee an der Erbslöhstraße
- 23.gErneuerung Nienhausenstraße
- 23.hStolperstein Marianne Schmitz in der Zangenstraße
- 23.iGrünzug Zangenstraßen
- 23.jSituation auf den Friedhöfen im Bezirk V
- 23.kBauprojekt Heßlerstraße 210
- 24.Termine und Geschäftliches
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 25.Grundstücksangelegenheiten
- 25.aRückbau des alten Computainers (Stakenholt 24) in VogelheimErgebnis: Kenntnis genommen
- 26.Mitteilungen der Verwaltung
- 26.1Sachstand zum Gebrauchtwagenhandel im Bereich Krablerstraße / Ecke HafenstraßeErgebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 27.Anfragen und Mitteilungen von Mitgliedern
- 27.aGrundstücksangelegenheiten in Altenessen
- 27.bGrundstücksangelegenheiten
- 27.cEinsatz der mobilen Geschwindigkeitskontrollen
- 28.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil