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Vorlage

Sicherung der Bauleitplanung Satzung der Stadt Essen über eine Veränderungssperre für den Bereich "Palmbuschweg/Rahmstraße" Stadtbezirk V, Stadtteil Altenessen-Nord

0488/2025/7 02.07.2025 Amt für Stadtplanung- und Entwicklung

🟢 Beschlossen 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Essen plant die Einführung einer Veränderungssperre für das Gebiet „Palmbuschweg/Rahmstraße“ im Stadtteil Altenessen-Süd. Die Vorlage sieht vor, für eine Fläche von etwa 2,75 Hektar eine Satzung zu erlassen, um die laufende Bauleitplanung abzusichern. Der Geltungsbereich wird im Norden und Westen durch den Palmbuschweg, im Osten durch die Rahmstraße sowie im Süden durch die Trasse der Köln-Mindener-Bahn begrenzt.

Hintergrund der Maßnahme ist das Vorhaben, einen neuen Bebauungsplan aufzustellen. Ziel dieser Planung ist es, die bestehende Wohnnutzung im Umfeld des Bahnhofs Altenessen-Süd zu stärken und neue Wohnbauflächen zu entwickeln. Die Stadt beabsichtigt, den Gebietscharakter als Wohngebiet zu erhalten und eine zunehmende Ansiedlung gewerblicher Nutzungen oder Einzelhandelsflächen zu begrenzen. Ein konkreter Anlass für die beantragte Veränderungssperre ist ein im Geltungsbereich geplantes Kulturzentrum. Die Stadt führt an, dass die mit dem Projekt verbundenen Verkehrsaufkommen und Immissionen den Zielen des künftigen Bebauungsplanes entgegenstehen könnten.

Die Veränderungssperre soll für die Dauer von zwei Jahren gelten, wobei eine Verlängerung um ein Jahr möglich ist. Die Vorlage liegt zur Entscheidung im Rat der Stadt Essen vor.

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