Bebauungsplan Nummer 7/22 "Kettwiger Straße/Kapuzinergasse" Stadtbezirk: 1, Stadtteil: Stadtkern Information über das bisherige Verfahren, Abwägung und Satzungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Bebauungsplan Nummer 7/22 „Kettwiger Straße/Kapuzinergasse“ regelt die Neugestaltung des Eickhauses und des Derendorfhauses am Willy-Brandt-Platz im Essener Stadtkern. Die Eigentümerin DWI Grundbesitz GmbH plant eine denkmalgerechte Entkernung sowie eine moderne, gläserne Aufstockung des Gebäudekomplexes. Dabei soll die historische Fassade und das Treppenhaus des Eickhauses erhalten bleiben. Das geplante Bauvorhaben sieht eine zwölfgeschossige Nutzung vor, wobei die ersten beiden Geschosse für den Einzelhandel mit einer Fläche von rund 1.600 Quadratmetern vorgesehen sind, während die darüberliegenden Etagen als Büroflächen dienen sollen.
Da die bestehenden Bebauungspläne die geplante Erweiterung und Nutzung nicht abdecken, wird durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan die erforderliche planungsrechtliche Grundlage geschaffen. Die Planung steht im Einklang mit dem Regionalplan Ruhr sowie dem Einzelhandels-Masterplan der Stadt Essen, da sie die Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel im zentralen Versorgungsbereich ermöglicht.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen den Bebauungsplan als Satzung verabschiedet. Die Bezirksvertretung I hat zu diesem Vorhaben keine Bedenken angemeldet. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll den Bericht zur Kenntnis nehmen und dem Rat eine Empfehlung zur Beschlussfassung vorlegen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 02.07.2025einstimmig beschlossen
- 05.06.2025einstimmig empfohlen
- 27.05.2025einstimmig keine Bedenken erhoben