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Vorlage

Bebauungsplan Nummer 7/22 "Kettwiger Straße/Kapuzinergasse" Stadtbezirk: 1, Stadtteil: Stadtkern Information über das bisherige Verfahren, Abwägung und Satzungsbeschluss

0547/2025/7 Amt für Stadtplanung- und Entwicklung

🟢 Beschlossen 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0547/2025/7 des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung dient der Information über das Verfahren sowie der Vorbereitung des Satzungsbeschlusses zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nummer 7/22 „Kettwiger Straße/Kapuzinergasse“ im Stadtteil Stadtkern. Das Plangebiet umfasst etwa 0,1 Hektar und beinhaltet die Flurstücke 1, 327 sowie Teile von 333 der Flur 069.

Das Bauvorhaben sieht eine denkmalverträgliche Entkernung und eine zwölfgeschossige Aufstockung des Eickhauses vor. Dabei sollen die historische Fassade sowie das Treppenhaus erhalten bleiben. Geplant sind Einzelhandelsflächen von rund 1.600 Quadratmetern, Büronutzungen sowie die Schaffung von Grünstrukturen durch Dachterrassen. Die Vor-Einschätzung der Klimarelevanz wurde als positiv bewertet.

Das bisherige Verfahren beinhaltete eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Januar 2023 sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zwischen November 2023 und Februar 2025. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes fand im Zeitraum vom 26. Februar bis zum 28. März 2025 statt.

Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung I keine Bedenken erhebt und der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen den Bericht zur Kenntnis nimmt. Dem Rat der Stadt Essen wird empfohlen, den Bebauungsplan nach abschließender Abwägung aller Stellungnahmen als Satzung zu beschließen. Der Beratungsprozess ist für die Termine am 27. Mai 2025 in der Bezirksvertretung, am 5. Juni 2025 im Ausschuss und am 2. Juli 2025 im Rat angesetzt.

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