Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 58 über die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vom 15.05.2025
- 2.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 3.Ergänzung der Evaluierung der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen der energetischen Gebäudemodernisierung in EssenZur Vorlage · 0627/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage ergänzt die Evaluierung der Richtlinie zur Förderung energetischer Gebäudemodernisierungen in Essen um das gesamte Kalenderjahr 2024. Die Maßnahmen sind Bestandteil des Aktionsplans für Nachhaltige Energie und Klima (SECAP) der Stadt, um den Energieverbrauch zu senken und den Einsatz fossiler Brennstoffe zu reduzieren.
Aufgrund einer restriktiven Haushaltsbewirtschaftung wurde am 16. August 2024 ein vorzeitiger Förderstopp verhängt, wodurch Anträge nach diesem Stichtag abgelehnt werden mussten. Im Zeitraum von 2023 bis 2024 gingen insgesamt 706 Anträge ein, wobei sich die Zahl der Einreichungen von 304 im Jahr 2023 auf 402 im Jahr 2024 erhöhte. Von den eingegangenen Anträgen wurden 527 positiv beschieden und 130 abgelehnt; weitere 61 Anträge wurden aufgrund des festgesetzten Förderstopps abgelehnt. Insgesamt wurden für diesen Zeitraum Fördersummen in Höhe von rund 2,32 Millionen Euro beantragt, wovon 1,58 Millionen Euro bewilligt wurden. Bis zum Stand März 2025 beliefen sich die Auszahlungen auf 543.445 Euro.
Die Anträge verteilten sich auf verschiedene Gebäudetypen, wobei Mehrfamilienhäuser mit 227 Anträgen am häufigsten vertreten waren, gefolgt von Doppelhaushälften (155), freistehenden Einfamilienhäusern (148) und Reihenhäusern (147). Zu den umgesetzten Maßnahmen gehörten insbesondere die Perimeterdämmung sowie der Fensteraustausch. Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz soll den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.05.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (40. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.Grüne Hauptstadt Europas - 3. Fortschrittsbericht 2023Zur Vorlage · 0748/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Grüne Hauptstadt Agentur hat den dritten Fortschrittsbericht zur Bewerbung Essens als Grüne Hauptstadt Europas vorgelegt. Das Dokument bewertet die Umsetzung der im Bewerbungsverfahren definierten Ziele bis zum Ende des Jahres 2023 in elf Themenfeldern, darunter Klimaschutz, Mobilität, Biodiversität und Luftqualität. Der Bericht umfasst eine Bestandsaufnahme des quantitativen sowie qualitativen Fortschritts sowie eine Einschätzung der aktuellen Situation.
In mehreren Bereichen wurden Ziele erreicht oder sind nahe der Zielerreichung. Dazu zählen die Senkung der Treibhausgasemissionen um 40 Prozent gegenüber 1990, die Einhaltung der Stickoxid-Grenzwerte an allen Messstationen im Jahr 2024 sowie der Abschluss des Emscher-Umbaus. Auch die Erreichbarkeit des Grünen Wegenetzes innerhalb von 500 Metern vom Wohnort gilt als erreicht. Im Bereich der Öko-Innovation zeigt der Trend eine Entwicklung, sodass das Ziel von 20.000 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in der Umweltwirtschaft bis 2025 als erreichbar eingestuft wird.
Gleichzeitig weist der Bericht darauf hin, dass die Dynamik in Feldern wie dem Ausbau erneuerbarer Energien, der Lärmminderung und der Recyclingquote nicht ausreicht, um die Ziele auf Basis aktueller Trends rechtzeitig zu erreichen. Für den Modal Split liegen seit 2021 keine neuen Erhebungen vor; eine Haushaltsbefragung zur Mobilität wird derzeit durchgeführt. Der Rat der Stadt Essen sowie die zuständigen Ausschüsse sollen den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Integriertes Entwicklungskonzept "Zukunft.Essen.Innenstadt"Zur Vorlage · 0084/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll das Integrierte Entwicklungskonzept (IEK) „Zukunft.Essen.Innenstadt“ beschließen. Die Vorlage sieht ein Gesamtvolumen von 20.550.000 Euro für die Umsetzung der Leitprojekte vor, wobei voraussichtlich 13.230.000 Euro durch Fördermittel und 7.320.000 Euro durch einen Eigenanteil gedeckt werden sollen. Die Kosten gliedern sich in 15.200.000 Euro für investive Maßnahmen sowie 5.350.000 Euro für konsumtive Maßnahmen. Zudem wird die Aufnahme der notwendigen Mittel in die Haushaltsplanungen ab dem Jahr 2027 beantragt.
Das Konzept legt die Gebietsabgrenzung für den Bereich „Innenstadt“ fest und basiert auf einem im November 2023 beschlossenen Leitbild mit den Schwerpunkten „Grün“, „Durchmischt“ und „Gemeinschaftlich“. Im Rahmen von Beteiligungsformaten, wie einem Innenstadt-Dialog und digitalen Angeboten, wurden rund 400 Projektvorschläge gesammelt. Das Maßnahmenpaket umfasst insgesamt 37 Projekte, die in 22 Leitprojekte mit hoher Priorität und 15 Zukunftsprojekte unterteilt sind.
Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Förderanträge beim zuständigen Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen einzureichen. Zudem soll die planerische Vorbereitung erster Projekte, wie etwa das „Grün-blaue Innenstadtband“ oder die Umgestaltung des Marktkirchenumfelds, fortgesetzt werden.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Kulturausschuss (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen mit den Änderungen aus dem Antrag 0934/2025/CDU/GRÜNE
- 01.07.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (42. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 25.06.2025 · Seniorenrat (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen mit den Änderungen/Ergänzungen gem. Antrag 0934/2025/CDU/GRÜNE
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — mehrheitlich mit den im Antrag 0934/2025/CDU/GRÜNE aufgeführten Änderungen bzw. Ergänzungen empfohlen
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung im Rat unter Berücksichtigung der Änderung des neuen Beschlusses des Antrags 0934/2025/CDU/GRÜNE
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 03.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (28. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.05.2025 · Inklusionsbeirat (16. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung des Inklusionsbeirates
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.05.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (31. Sitzung) — zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.05.2025 · Kulturausschuss (35. Sitzung) — zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 07.05.2025 · Seniorenrat (35. Sitzung) — nach Beratung Empfehlungsbeschluss in 36. Sitzung verschoben.
- 06.05.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 29.04.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (45. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung) — abgesetzt/vertagt; Behandlung im ASPB am 15.05.2025
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.04.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.04.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — Abgesetzt und zur Beschlussfassung in die AVM-Sitzung am 22.05.2025 vertragt.
- 26.03.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (27. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.03.2025 · Kulturausschuss (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (44. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.03.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (39. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 11.03.2025 · Jugendhilfeausschuss (26. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 5.1Änderungsantrag TOP: Integriertes Entwicklungskonzept "Zukunft.Essen.Innenstadt"Zur Vorlage · 0794/2025/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat mit der Vorlage 0794/2025 einen Antrag auf Änderung des Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) „Zukunft.Essen.Innenstadt“ gestellt. Der Antrag sieht vor, fünf spezifische Leitprojekte in ihrer Priorisierung von der Kategorie B in die Kategorie A hochzustufen.
Betroffen sind die Maßnahmen zum Grünen Innenstadtring, die Potentialanalyse „Wohnen in der Innenstadt“, die Mikro-Bauaustellung mit experimentellen Wohnformen sowie das Stadtteil- und Begegnungszentrum und die Sport- und Bewegungsangebote in der Innenstadt. Zur Durchführung der Planungsmaßnahmen wird beantragt, ab dem Jahr 2026 Stellen aus dem Zentralbudget für strategische Personalmaßnahmen einzurichten.
Die Begründung des Antrags legt dar, dass für die Realisierung langfristiger Ziele, wie etwa den Grünen Ring bis zum Jahr 2040, bereits frühzeitige Planungen erforderlich sind. Zudem wird angeführt, dass die Klärung bau- und planungsrechtlicher Fragen für ein differenziertes Wohnraumangebot zeitnah erfolgen sollte. Die Einrichtung eines Stadtteil- und Begegnungszentrums sowie die Förderung von Sportangeboten werden als Maßnahmen zur Stärkung der Innenstadt und zur Unterstützung der Jugend angeführt.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Kulturausschuss (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 01.07.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (42. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 25.06.2025 · Seniorenrat (36. Sitzung) — einstimmig nicht empfohlen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — kein Beschluss gefasst; durch Beschlussfassung erledigt
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (28. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.05.2025 · Inklusionsbeirat (16. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung des Inklusionsbeirates
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.05.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (31. Sitzung) — zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - 5.2Integriertes Entwicklungskonzept "Zukunft.Essen.Innenstadt" (DS 0084/2025/7) Hier: Änderung der BeschlussfassungZur Vorlage · 0934/2025/CDU/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne im Rat der Stadt Essen haben einen Antrag zur Änderung der Beschlussfassung des Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) „Zukunft.Essen.Innenstadt“ vorgelegt. Der Antrag sieht vor, das IEK als städtebauliches Entwicklungskonzept sowie zur Festlegung eines Stadtumbaugebietes gemäß § 171b BauGB zu nutzen und die Gebietsabgrenzung für den Bereich „Innenstadt“ festzulegen.
Die Stadtverwaltung soll beauftragt werden, zwei spezifische Leitprojekte innerhalb des Gebiets zu erarbeiten: ein Projekt zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit sowie ein Projekt zur Erweiterung der Arbeit mit Drogenabhängigen, etwa durch Präventionsmaßnahmen. Die Realisierung dieser und weiterer Zukunftsprojekte soll einer separaten Beratung und Beschlussfassung im Rat bedürfen. Für die Umsetzung der Leitprojekte wird ein Gesamtvolumen von 20.550.000 Euro veranschlagt, wobei voraussichtlich 13.230.000 Euro aus Fördermitteln und 7.320.000 Euro aus Eigenanteilen stammen sollen. Die erforderlichen Mittel sollen in die Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2027 und die Folgejahre aufgenommen werden.
Des Weiteren wird die Verwaltung angewiesen, beim zuständigen Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Förderanträge zur Kofinanzierung einzureichen. Zudem sollen bestehende Vorhaben wie das „Grünblaue Innenstadtband“ und die Umgestaltung des Marktkirchenumfelds planerisch weiter vorbereitet werden, beispielsweise durch die Durchführung von Wettbewerbsverfahren.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Kulturausschuss (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 01.07.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (42. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 25.06.2025 · Seniorenrat (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 6.Beteiligungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP): 59 E: Holteyer Straße / Im HeimbergeZur Vorlage · 0577/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für das Gebiet „59 E: Holteyer Straße / Im Heimberge“ im Essener Stadtteil Burgaltendorf ist eine Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) vorgesehen. Das betroffene Areal umfasst etwa 1,5 Hektar und beinhaltet die Flächen des ehemaligen Tennisclubs TC Burg sowie angrenzende Wohngebäude an der Holteyer Straße. Der Plan sieht vor, die derzeit als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesene Fläche in eine Wohnbaufläche umzuwandeln. Die Information zur geplanten Ausweisung eines Wasserschutzgebietes soll dabei beibehalten werden.
Die Änderung ist erforderlich, um die Grundlage für einen späteren Bebauungsplan zur Wohnbebauung zu schaffen. Im Rahmen der bereits durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Zeitraum von November bis Dezember 2024 ergaben sich keine grundlegenden Änderungen an den Planungszielen oder -inhalten.
Das weitere Verfahren sieht die Veröffentlichung des Planentwurfs sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vor, was voraussichtlich im vierten Quartal 2025 erfolgen wird. Nach Abschluss dieser Beteiligungsphase wird die Planänderung den Gremien der beteiligten Städte der Planungsgemeinschaft zur Beschlussfassung vorgelegt und anschließend dem zuständigen Landesministerium zur Genehmigung eingereicht.
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Beratungsfolge
- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (36. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.Aufstellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP): 66 MH: Brunshofstraße - Flughafen Essen / Mülheim"Zur Vorlage · 0575/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen der Stadt Essen berät über den Aufstellungsbeschluss für ein Änderungsverhalten zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP). Gegenstand ist die Änderung „66 MH: Brunshofstraße – Flughafen Essen/Mülheim“. Ziel des Verfahrens ist die Erweiterung des bestehenden Büro- und Gewerbeparks am Verkehrslandeplatz Essen/Mülheim auf einer Fläche von 2,6 Hektar. Das betroffene Gebiet liegt im Mülheimer Stadtteil Menden-Holthausen, unmittelbar an der Grenze zu Essen.
Mit der geplanten Änderung sollen die Städte Essen und Mülheim an der Ruhr dem Gewerbeflächenmangel im nordwestlichen Randbereich des Verkehrslandeplatzareals begegnen. Ein wesentlicher Bestandteil des Vorhabens ist die unbefristete Fortführung des Flugbetriebs am Standort, wodurch die früheren Beschlüsse zur Aufgabe des Flugbetriebs aufgehoben werden sollen. Die beteiligten Kommunen sehen den Verkehrslandeplatz als wichtige Infrastruktur für beide Städte an.
Das weitere Verfahren umfasst im Zeitraum Oktober oder November 2025 das Scoping zur Festlegung der Umweltprüfung sowie eine anschließende Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. Nach der Überarbeitung der Planung auf Basis der Beteiligungsergebnisse folgt der abschließende Planbeschluss. Die Wirksamkeit der Änderung zum GFNP setzt die gleichlautende Beschlussfassung der Räte der beteiligten Städte sowie die Genehmigung durch das Land Nordrhein-Westfalen voraus.
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Beratungsfolge
- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.Beteiligungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP): 30 BO: An der Papenburg / Berliner StraßeZur Vorlage · 0576/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen der Stadt Essen berät über ein Änderungsverfahren zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) 30 BO im Bereich An der Papenburg / Berliner Straße. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Behörden zur Kenntnis zu nehmen und die Veröffentlichung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuleiten.
Das betroffene Areal ist Teil des Entwicklungsprozesses zur Baulandentwicklung in der südlichen Innenstadt von Wattenscheid. Während Flächen an der Dr.-Eduard-Schulte-Straße und nördlich der A 40 als Wohnbau- bzw. Mischbauflächen vorgesehen sind, hat sich die Planung für den ehemaligen Sportplatz an der Berliner Straße geändert. Ursprünglich war eine Wohnbebauung geplant, doch aufgrund des Bedarfs einer Gesamtschule in Wattenscheid soll das Gelände nun als Gemeinbedarfsfläche für Bildung genutzt werden. In dieses Vorhaben soll auch die Bezirksmusikschule Wattenscheid integriert werden.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist für den Zeitraum Oktober oder November 2025 vorgesehen. Nach Abschluss des Verfahrens wird die Planänderung in die zuständigen Gremien der beteiligten Städte eingebracht und anschließend dem zuständigen Landesministerium zur Genehmigung vorgelegt.
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- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 9.Beteiligungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP): 64 HER: JauerstraßeZur Vorlage · 0579/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen der Stadt Essen hat die Fortführung des Änderungsverfahrens zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) für den Bereich „64 HER: Jauerstraße“ beschlossen. Das Gremium nahm dabei die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Behörden aus dem Zeitraum Januar bis Februar 2025 zur Kenntnis und genehmigte die nun anstehende Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf Basis des aktuellen Planentwurfs.
Das betroffene Gebiet umfasst etwa eine Hektar große Fläche im Stadtbezirk Herne-Mitte. Während das Areal derzeit als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist, sieht die Änderung eine neue Nutzung vor. Etwa 0,7 Hektar sollen als Sonderbaufläche für einen großflächigen Einzelhandel mit der Zweckbestimmung eines Gartenmarktes festgesetzt werden, um die bauliche Erweiterung eines bestehenden Blumen- und Floristikhandels zu ermöglichen. Ein Bereich von circa 0,3 Hektar soll künftig als Wohnbaufläche genutzt werden, um ein bestehendes Wohnhaus planerisch zu sichern und an angrenzende Wohngebiete anzubinden.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist für den Zeitraum November und Dezember 2025 vorgesehen. Nach Abschluss des Verfahrens wird die Planänderung in die Gremien der beteiligten Städte der Planungsgemeinschaft eingebracht, um dort einen abschließenden Feststellungsbeschluss herbeizuführen. Im Anschluss erfolgt die Einreichung zur Genehmigung beim zuständigen Landesministerium.
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Beratungsfolge
- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.Feststellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP): 52 GE/BO: nördlich Watermanns WegZur Vorlage · 0581/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen prüft derzeit eine Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) im Bereich nördlich Watermanns Weg. Die Vorlage betrifft ein etwa 16,5 Hektar großes Gebiet an der Grenze zwischen Bochum und Gelsenkirchen.
Im Zentrum der Planung steht die Umwandlung des ehemaligen Güterbahnhofs Gelsenkirchen-Wattenscheid von einer Fläche für Bahnanlagen in eine gemischte Baufläche für Wohnen und Kleingewerbe. Auch im südlichen Bereich auf Bochumer Stadtgebiet sollen Flächen als gemischte Bauflächen ausgewiesen werden, um der bestehenden Nutzung aus Wohngebieten und Gewerbegrundstücken zu entsprechen. Gleichzeitig sollen bestehende Grünflächen, die Trasse des Radschnellwegs 1 sowie der Wattenscheider Bach planerisch als Grünflächen gesichert werden.
Der Geltungsbereich wurde aufgrund von Stellungnahmen aus Beteiligungsverfahren erweitert, sodass nun auch Flächen entlang der stillgelegten Bahntrasse und bis zum Wattenscheider Bach einbezogen sind. Zudem wurde die Grenze der gemischten Baufläche im Bereich des Güterbahnhofs leicht nach Süden verschoben, um den Abstand zu einer Hochspannungsfreileitung zu vergrößern.
Nach der Empfehlung durch den Ausschuss soll der Rat der Stadt Essen den Feststellungsbeschluss verabschieden. Das Änderungsverfahren wird anschließend dem zuständigen Landesministerium zur Genehmigung vorgelegt. Mit der Veröffentlichung der Genehmigung in den amtlichen Verkündungsorganen wird die Änderung des GFNP wirksam.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 11.Bearbeitungsstart Gestaltungssatzung InnenstadtZur Vorlage · 0467/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen leitet die Erarbeitung einer Gestaltungssatzung für die Innenstadt ein. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I sowie der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sollen den Projektstart zur Kenntnis nehmen. Ziel des Vorhabens ist es, durch verbindliche Vorgaben zur äußeren Gestaltung von baulichen Anlagen und Werbeanlagen das Stadtbild zu steuern und die Aufenthaltsqualität zu beeinflussen.
Die Grundlage bildet die Notwendigkeit, auf den Strukturwandel im Einzelhandel sowie klimatische Veränderungen in der hochverdichteten Innenstadt zu reagieren. Die Gestaltungssatzung soll Regelungen für Neubauten und Änderungen am Bestand festlegen, etwa für Fassaden, Beleuchtungen oder die Außengastronomie. Das Verfahren umfasst drei Arbeitsschritte: Eine Stadtbildanalyse zur Identifikation städtebaulicher Merkmale, die Erarbeitung von Gestaltungsleitlinien als Empfehlungen sowie die abschließende Erstellung der rechtskräftigen Satzung.
Während des Prozesses ist die Einbindung von Eigentümern, Gewerbetreibenden und Bürgern vorgesehen. Das Büro Reicher Haase Assoziierte (RHA) wurde mit der Umsetzung beauftragt. Die Finanzierung erfolgt zu einem Anteil von 80 Prozent über das Landesförderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren“ (ZIO).
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Beratungsfolge
- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (46. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Sicherung der Bauleitplanung: Satzung der Stadt Essen über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich "Hafenstraße, zwischen Krablerstraße und Vogelheimer Straße" Stadtbezirk: IV und V Stadtteil: Bergeborbeck und VogelheimZur Vorlage · 0349/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird über die Verlängerung einer Veränderungssperre für einen Abschnitt der Hafenstraße in den Stadtteilen Bergeborbeck und Vogelheim beraten. Die Vorlage sieht vor, die bestehende Sperre für das etwa zwei Hektar große Gebiet zwischen der Krablerstraße im Süden und der Vogelheimer Straße im Norden um ein Jahr nach Bekanntmachung zu verlängern. Der Geltungsbereich umfasst den Bereich der Hafenstraße sowie einen Streifen von etwa zehn Metern östlich und westlich der Straßenbegrenzung.
Hintergrund ist die geplante Aufstellung eines Bebauungsplanes für die „Umwelttrasse Essen“. Ziel des Projekts ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Um- und Ausbau der Hafenstraße zu einer Umwelttrasse, die vorrangig dem Umweltverbund dient. Durch die geplante Verbreiterung der Straße von derzeit bis zu 15,5 Metern auf 28,5 Meter sind Eingriffe in angrenzende Grundstücke vorgesehen. Die Verlängerung der Veränderungssperre soll die stadtplanerischen Ziele sichern und verhindern, dass bestehende Planungen durch neue Vorhaben, wie etwa Änderungen an den Zufahrten des Stadions Essen oder bestimmte gewerbliche Nutzungsänderungen im Bereich der Hafenstraße, beeinträchtigt werden. Die Bezirksvertretungen IV und V haben gegenüber dem Beschlussvorschlag keine Bedenken angemeldet.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (32. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 13.Sicherung der Bauleitplanung Satzung der Stadt Essen über eine Veränderungssperre für den Bereich "Palmbuschweg/Rahmstraße" Stadtbezirk V, Stadtteil Altenessen-NordZur Vorlage · 0488/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Einführung einer Veränderungssperre für das Gebiet „Palmbuschweg/Rahmstraße“ im Stadtteil Altenessen-Süd. Die Vorlage sieht vor, für eine Fläche von etwa 2,75 Hektar eine Satzung zu erlassen, um die laufende Bauleitplanung abzusichern. Der Geltungsbereich wird im Norden und Westen durch den Palmbuschweg, im Osten durch die Rahmstraße sowie im Süden durch die Trasse der Köln-Mindener-Bahn begrenzt.
Hintergrund der Maßnahme ist das Vorhaben, einen neuen Bebauungsplan aufzustellen. Ziel dieser Planung ist es, die bestehende Wohnnutzung im Umfeld des Bahnhofs Altenessen-Süd zu stärken und neue Wohnbauflächen zu entwickeln. Die Stadt beabsichtigt, den Gebietscharakter als Wohngebiet zu erhalten und eine zunehmende Ansiedlung gewerblicher Nutzungen oder Einzelhandelsflächen zu begrenzen. Ein konkreter Anlass für die beantragte Veränderungssperre ist ein im Geltungsbereich geplantes Kulturzentrum. Die Stadt führt an, dass die mit dem Projekt verbundenen Verkehrsaufkommen und Immissionen den Zielen des künftigen Bebauungsplanes entgegenstehen könnten.
Die Veränderungssperre soll für die Dauer von zwei Jahren gelten, wobei eine Verlängerung um ein Jahr möglich ist. Die Vorlage liegt zur Entscheidung im Rat der Stadt Essen vor.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 14.Sicherung der Bauleitplanung: Satzung der Stadt Essen über eine Veränderungssperre für den Bereich "Ruhrau 21-31", Stadtbezirk: VII, Stadtteil: HorstZur Vorlage · 0342/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Errichtung einer Veränderungssperre für das Gebiet „Ruhrau 21-31“ im Essener Stadtteil Horst entscheiden. Die Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung sieht vor, den Geltungsbereich für die Dauer von zwei Jahren baurechtlich einzuschränken, um die laufende Bauleitplanung zu sichern.
Hintergrund der Maßnahme ist die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes, da der bestehende Plan Nr. 13/80 rechtliche Mängel aufweist. Ziel der neuen Planung ist es, eine verträgliche Koexistenz von Gewerbe und Wohnen sowie angemessenen Immissionsschutz im Bereich des Gewerbegebiets Ruhrau zu gewährleisten. Die beantragte Veränderungssperre soll verhindern, dass bauliche Veränderungen die künftige städtebauliche Ordnung beeinträchtigen.
Konkret wird auf ein Bauvorhaben verwiesen, das die Errichtung von Balkonen an einem Wohnhaus vorsieht. Nach Einschätzung der Verwaltung stehen solche ungeschützten Außenwohnbereiche im Widerspruch zu den Zielen des neuen Bebauungsplanes, da sie Bewohner dem Gewerbelärm aussetzen und die gewerbliche Nutzung einschränken könnten. Die Sperre umfasst die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen in dem festgelegten Bereich, der durch die Grundstücksgrenzen im Bereich Ruhrau 21 bis 30/31 begrenzt wird.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (33. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 15.Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 01/24 "Katernberger Straße 76-78 (Lidl Filiale)" Stadtbezirk: VI, Stadtteil: Katernberg Einleitungsbeschluss und Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 0406/2024/7 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für die Katernberger Straße 76-78 in Essen-Katernberg einleiten. Grundlage ist der Antrag der Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG, die bestehende Verkaufsfläche des Lebensmittelmarktes von 771 m² auf 1.307 m² zu erweitern. Mit dem Beschluss soll zudem die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung festgelegt werden.
Das Bauvorhaben umfasst eine Erweiterung des Gebäudes in westlicher Richtung sowie eine Umgestaltung der Stellplatzanlage. Im Rahmen der Planung sind Maßnahmen zur Begrünung vorgesehen, darunter Heckenpflanzungen entlang der Katernberger Straße, die Vergrößerung von Baumbeeten sowie eine Dach- und Fassadenbegrünung am Anbau. Der angrenzende Gehweg soll auf eine Breite von 2,5 Metern verbreitert werden.
Aufgrund statischer Gegebenheiten können weder eine Aufstockung des Bestandsgebäudes zur Mehrfachnutzung noch eine Photovoltaikanlage auf dem bestehenden Dach realisiert werden. Eine PV-Anlage über den Stellplätzen wird zugunsten von Baumpflanzungen nicht weiterverfolgt. Das Vorhaben ist mit dem Masterplan Einzelhandel Essen vereinbar und zielt auf die Stärkung der Nahversorgung im Stadtteil Katernberg ab. Die Bezirksvertretung VI hat gegenüber dem Antrag keine Bedenken angemeldet.
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Beratungsfolge
- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (32. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.Bebauungsplan "Frillendorfer Straße/Glückstraße (ehemalige Bahnfläche)" Stadtbezirk: Bezirk I, Stadtteil: Frillendorf/Ostviertel Information über die Planung sowie Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 0491/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplan „Frillendorfer Straße/Glückstraße (ehemalige Bahnfläche)“ beschließen. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I hat zu diesem Vorhaben keine Bedenken angemeldet.
Das etwa 0,9 Hektar große Plangebiet im Stadtteil Ostviertel umfasst Flächen eines ehemaligen Rangierbahnhofs, die derzeit gewerblich genutzt werden. Ziel der Planung ist die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebiets an der Frillendorfer Straße zur Standortsicherung eines lokalen Holzfachhandels. Das Unternehmen plant auf dem erworbenen Gelände den Neubau einer Lagerhalle mit einer Fläche von etwa 2.790 Quadratmetern sowie angrenzende offene Lagerflächen.
Der Entwurf sieht vor, das Gebiet ausschließlich als Gewerbegebiet festzusetzen, wobei Einzelhandel zur Sicherung der zentralen Versorgung ausgeschlossen werden soll. Zur rechtlichen Absicherung der Erschließung wird ein Teil einer Privatstraße in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen. Das weitere Verfahren umfasst die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Anhörung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, einschließlich der Durchführung einer notwendigen Umweltprüfung.
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Beratungsfolge
- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (46. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 17.Bebauungsplan Nr. 2/25 "Arenbergstraße/Hattramsfeld" im Stadtbezirk: V, Stadtteil: Karnap Information über die Planung sowie Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 0093/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen hat die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplan Nr. 2/25 „Arenbergstraße/Hattramsfeld“ im Essener Stadtteil Karnap beschlossen. Das etwa 9,8 Hektar große Plangebiet umfasst Flächen eines ehemaligen Bolz- und Spielplatzes sowie die mit Altlasten belastete Fläche des sogenannten „Schlammfeldes Hattramstraße“.
Die Planung verfolgt das Ziel, eine Sanierung der belasteten Böden mit der Entwicklung von Wohnbauflächen zu verbinden. Geplant ist die Errichtung von etwa 110 bis 130 Wohneinheiten, bestehend aus Einfamilienhäusern und Geschosswohnungsbau. Dabei soll ein Anteil von 30 Prozent der Wohnfläche im Geschosswohnungsbau als öffentlich geförderter Wohnraum realisiert werden. Ergänzend sollen soziale Einrichtungen wie eine Kindertagesstätte oder ein Betreutes Wohnen für Senioren sowie eine Waldfläche zur Naherholung geschaffen werden. Im nördlichen Bereich des Gebiets ist zudem ein Sicherungsbauwerk im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen vorgesehen.
Für die Beteiligung der Öffentlichkeit wurden zwei städtebauliche Varianten erarbeitet, die sich in der Anzahl der Gebäude sowie der Art der sozialen Infrastruktur unterscheiden. Die Bezirksvertretung V hat gegenüber dem Vorhaben keine Bedenken angemeldet. Im weiteren Verfahren sollen zudem die zuständigen Behörden und Träger öffentlicher Belange über die Planung informiert werden.
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Beratungsfolge
- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben mit Anmerkungen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 18.Bebauungsplan Nummer 7/22 "Kettwiger Straße/Kapuzinergasse" Stadtbezirk: 1, Stadtteil: Stadtkern Information über das bisherige Verfahren, Abwägung und SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0547/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Bebauungsplan Nummer 7/22 „Kettwiger Straße/Kapuzinergasse“ regelt die Neugestaltung des Eickhauses und des Derendorfhauses am Willy-Brandt-Platz im Essener Stadtkern. Die Eigentümerin DWI Grundbesitz GmbH plant eine denkmalgerechte Entkernung sowie eine moderne, gläserne Aufstockung des Gebäudekomplexes. Dabei soll die historische Fassade und das Treppenhaus des Eickhauses erhalten bleiben. Das geplante Bauvorhaben sieht eine zwölfgeschossige Nutzung vor, wobei die ersten beiden Geschosse für den Einzelhandel mit einer Fläche von rund 1.600 Quadratmetern vorgesehen sind, während die darüberliegenden Etagen als Büroflächen dienen sollen.
Da die bestehenden Bebauungspläne die geplante Erweiterung und Nutzung nicht abdecken, wird durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan die erforderliche planungsrechtliche Grundlage geschaffen. Die Planung steht im Einklang mit dem Regionalplan Ruhr sowie dem Einzelhandels-Masterplan der Stadt Essen, da sie die Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel im zentralen Versorgungsbereich ermöglicht.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen den Bebauungsplan als Satzung verabschiedet. Die Bezirksvertretung I hat zu diesem Vorhaben keine Bedenken angemeldet. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll den Bericht zur Kenntnis nehmen und dem Rat eine Empfehlung zur Beschlussfassung vorlegen.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (46. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 19.Bebauungsplan Nr. 1/22 "Bottroper Straße / Hilgerstraße (Thurmfeld)" Stadtbezirk: I, Stadtteil: Nordviertel Information über das bisherige Verfahren, Abwägung und SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0327/2025/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Bebauungsplan Nr. 1/22 „Bottroper Straße / Hilgerstraße (Thurmfeld)“ sieht die Entwicklung eines Forschungs- und Innovationscampus im Essener Nordviertel vor. Das etwa 10,8 Hektar große Areal zwischen der Bottroper Straße, der Segerothstraße und dem Ökopark Segeroth soll durch eine gezielte Planung als Wissenschaftsstandort gestärkt werden. Ziel ist es, die Kooperation zwischen der Universität Duisburg-Essen und der Wirtschaft zu intensivieren sowie Räume für neue Forschungseinrichtungen wie den „Future Water Campus“ oder das Projekt „ACTIVE SITES“ zu schaffen. Die Neuentwicklung soll die derzeit fragmentierte und teilweise ungenutzte Fläche städtebaulich neu ordnen und eine nachhaltige Innenentwicklung fördern.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, den Bebauungsplan als Satzung zu verabschieden und dabei die Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Beteiligung von Behörden entsprechend der Verwaltungsempfehlungen zu berücksichtigen. Ein wesentlicher Bestandteil des Entwurfs betrifft den Schallschutz: Für bestimmte Wohngebäude an der Segerothstraße, Jakobstraße, Freistattstraße und Schlenhofstraße kann eine Entschädigung für erforderliche passive Schallschutzmaßnahmen gewährt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass durch die verkehrsbedingte Zunahme ein Lärmpegelanstieg von mehr als 0,1 dB(A) nachgewiesen wird. Das Verfahren durchläuft die Anhörung in der Bezirksvertretung I sowie den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen, bevor eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen erfolgt.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (46. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 20.Bebauungsplan Nr. 2/24 "Emscherstraße, südlich Güterbahn (2022)" Information über das bisherige Verfahren, Abwägung und SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0472/2025/7 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Stadtteil Katernberg wird der Bebauungsplan Nummer 2/24 „Emscherstraße, südlich Güterbahn“ zur Satzung führen. Das etwa 4,25 Hektar große Plangebiet im Stadtbezirk VI soll als Gewerbegebiet festgesetzt werden. Hintergrund der Planung ist ein Antrag eines ansässigen Gewerbebetriebs auf die Errichtung einer Anlage zur Zerlegung von Fahrzeugen. Um die angrenzenden Wohngebiete vor möglichen Störwirkungen zu schützen, sieht die Planung eine gezielte Gliederung des Gebiets vor.
Der Bebauungsplan legt fest, dass bestimmte Nutzungen im Gebiet ausgeschlossen sind. Dazu gehören unter anderem Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Sortimenten sowie Vergnügungsstätten, Wettannahmestellen und Prostitutionsbetriebe. Die Planung berücksichtigt dabei die bestehende gewerbliche Nutzung des Geländes, wie etwa für den Metallhandel oder Fahrzeugservice.
Die vorliegende Ergänzungsvorlage dient der rechtlichen Korrektur eines Fehlers in der Bezeichnung einer Planzeichnung aus einem vorherigen Verfahren. Während die Inhalte der Zeichnung unverändert blieben, wurde die Bezeichnung von „Plan zur Veröffentlichung“ auf „Plan zum Satzungsbeschluss“ angepasst, um die Rechtssicherheit zu gewährleisten. Die Bezirksvertretung VI hat keine Bedenken gegen das Vorhaben angemeldet. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (32. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: Kenntnis genommen - 20.ARathaus Heisingen, Hagmanngarten 5/Gathergang 1 hier: Umnutzung der beiden ehemaligen Hausmeisterwohnungen im Dachgeschoss und Beseitigung von BrandschutzproblematikenZur Vorlage · 0180/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im ehemaligen Rathaus Heisingen sollen zwei leerstehende Hausmeisterwohnungen im Dachgeschoss zu Unterrichtsräumen für die Folkwang Musikschule umgebaut werden. Die Maßnahme umfasst neben der Anpassung der Raumzuschnitte auch die Beseitigung von Brandschutzproblematiken im Gebäudeteil Gathergang. Durch Wanddurchbrüche soll ein erforderlicher zweiter Rettungsweg geschaffen werden, der eine Verbindung zwischen den Treppenhäusern der Gebäudeteile Hagmanngarten und Gathergang ermöglicht. Im Zuge dessen werden drei Bäder zurückgebaut und die verbleibenden Sanitärbereiche zu separaten Damen- und Herren-WCs modernisiert.
Zusätzlich sind umfassende Schall- und Brandschutzsanierungen sowie die Erneuerung der elektrischen Installationen, der Heizkörper und der Bodenbeläge geplant. Ziel ist es, die Räumlichkeiten für den Musikunterricht zu optimieren und die Nutzung der bisher wegen fehlender Fluchtwege untersagten Räume wieder zu ermöglichen. Für das Vorhaben werden Gesamtkosten in Höhe von rund 611.000 Euro veranschlagt. Da die Maßnahme nicht im Haushalt veranschlagt war, wird die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel beantragt: 360.000 Euro für das Jahr 2025 sowie 251.000 Euro für das Jahr 2026. Die Arbeiten sollen bis Anfang 2026 abgeschlossen sein; mit der Schadstoffsanierung wurde bereits begonnen.
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Beratungsfolge
- 02.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.06.2025 · Kulturausschuss (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 21.Leibniz-Gymnasium, Stankeitstraße 22, 45326 Essen Beschaffung und Errichtung eines Ersatzbaus am Abzweig Mallinckrodtstraße 11 als Interimslösung für den geplanten Erweiterungsbau am Hauptstandort; hier: Bereitstellung von PlanungsmittelnZur Vorlage · 0428/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll die Beauftragung von Planungsleistungen für eine Interimslösung des Leibniz-Gymnasiums beschließen. Konkret geht es um die Leistungsphasen 1 bis 5 für das Projekt am Abzweig Mallinckrodtstraße 11 mit einem Volumen von 400.000 Euro. Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft empfiehlt die Vorlage, wobei die Bezirksvertretung V keine Bedenken erhebt.
Die Maßnahme ist Teil eines größeren Erweiterungsprojekts am Hauptstandort in der Stankeitstraße, das durch den Übergang vom G8- zum G9-System notwendig geworden ist. Um den Schulbetrieb während der Bauphase sowie die Logistik des Erweiterungsbaus zu gewährleisten, soll ein Ersatzbau errichtet werden. Die Inbetriebnahme der Interimslösung ist für September 2026 geplant und soll voraussichtlich bis zum Sommer 2030 bestehen bleiben.
Die Gesamtkosten für das Interimsprojekt werden auf etwa 4,6 Millionen Euro geschätzt. Zur Finanzierung der zusätzlich benötigten Planungsleistungen in Höhe von 165.000 Euro ist eine Mittelumschichtung aus dem Pool-Topf Neubauprogramm Schulerweiterung vorgesehen. Durch die Durchführung der ersten Planungsphasen sollen Projektrisiken minimiert und die Kosten für den späteren Bau konkretisiert werden. Ein Beschluss zum Baubeginn wird für den Spätsommer 2025 angestrebt.
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Beratungsfolge
- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben mit Anmerkungen
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 21.ATurnhallensanierungsprogramm, 4. Sachstand 2025Zur Vorlage · 0694/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat den vierten Sachstandsbericht zum Turnhallensanierungsprogramm für das erste Halbjahr 2025 vorgelegt. Von insgesamt 143 Turn- und Sporthallen befinden sich 52 Maßnahmen in der Ausführung, im Abschluss oder wurden vorübergehend außer Betrieb genommen. Die Anzahl der Maßnahmen ist gegenüber dem Vorbericht unverändert geblieben; neue Hallen wurden nicht in das Programm aufgenommen. Zu den abgeschlossenen Projekten gehört die Einfachturnhalle des Helmholtz-Gymnasiums, während die Doppelturnhalle dort für das zweite Quartal 202<0xC2>5 erwartet wird. An der Sporthalle des Gymnasiums Essen-Nord-Ost stehen lediglich noch Restarbeiten an.
Bei einigen Standorten wie der Altfriedschule und der Hövelschule verzögern sich die Arbeiten aufgrund von Verzögerungen bei den Gebäudesanierungen. In der Realschule Am Schloss Borbeck führten notwendige Erneuerungen von Stützen und Betonsockeln sowie personelle Wechsel im Architekturbüro zu einem erhöhten Aufwand. Für zwei Hallen des Burggymnasiums am Kurfürstenplatz liegt derzeit kein Sanierungskonzept vor. Parallel dazu werden Vorlagen für die Schulneubauten der Gesamtschule Bockmühle und des Leibniz-Gymnasiums vorbereitet.
Die Gesamtkosten für die städtischen Schulturnhallen belaufen sich aktuell auf rund 212,3 Millionen Euro, was eine leichte Erhöhung gegenüber früheren Berichten darstellt. Die Verwaltung bereitet zudem das Sanierungspaket 6 vor, das unter anderem das Theodor-Heuss-Gymnasium und die Unesco Schule umfasst. Zur Steigerung der Transparenz werden die Terminplanübersichten nun auch an die Fraktionsgeschäftsstellen des Rates übermittelt und künftig werden Steckbriefe zu den Hallen veröffentlicht.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.06.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (42. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 21.BSchule als sicherer Ort - UmsetzungskonzeptZur Vorlage · 0594/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll das Umsetzungskonzept „Schule als sicherer Ort“ beschließen. Die Verwaltung wurde bereits im Juni 2024 mit der Erarbeitung dieses Konzepts beauftragt. Ziel ist es, den Herausforderungen durch Gewalt und Vandalismus an Schulen zu begegnen. Das Konzept umfasst sowohl pädagogische als auch technische und bauliche Maßnahmen. Dabei werden verbindliche Standards für alle Schulen sowie optionale Maßnahmen je nach Bedarf festgelegt.
Die Grundlage der Vorlage bilden polizeiliche Kriminalstatistiken, die eine Zunahme der Gewaltkriminalität bei Kindern und Jugendlichen verzeichnen. Um einer Reduktion von Gewalt entgegenzuwirken, setzt das Konzept auf ein Zusammenspiel aus Prävention durch Schulträger und Jugendhilfe, baulichen Maßnahmen sowie ordnungsrechtlichen und polizeilichen Maßnahmen. Die Erarbeitung erfolgte in der Fachgruppe Jugend unter dem Kriminalpräventiven Rat.
Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen soll durch die Verwaltung in Form von jeweils separaten Einzelbeschlüssen erfolgen, sofern die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Zudem ist eine jährliche Überprüfung der Wirksamkeit vorgesehen, um das Konzept bei Bedarf anzupassen. Eine gesonderte Vorlage zum Thema Messergewalt an Schulen wird separat erwartet.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 11.06.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 22.Anträge und Anfragen
- 23.Verschiedenes
- 24.Mitteilungen der Verwaltung
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 25.Öffentlich geförderter Wohnungsbau
- 26.Grundstücksangelegenheiten Verkauf eines Erbbaurechtsgrundstücks in Essen-HeisingenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 27.Grundstücksangelegenheiten in Essen-StoppenbergErgebnis: einstimmig beschlossen
- 28.Grundstücksangelegenheiten in Essen-VogelheimErgebnis: einstimmig empfohlen
- 29.Bericht über die im Rahmen der Förderprogramme KInvFG Kapitel 2 und Gute Schule 2020 im I. Quartal 2025 erteilten AufträgeErgebnis: Kenntnis genommen
- 30.Nachträgliche Unterrichtung über den Stand der vergebenen Aufträge der Immobilienwirtschaft im 1. Quartal 2025Ergebnis: Kenntnis genommen
- 30.AGrundstücksangelegenheit in Essen-WestviertelErgebnis: einstimmig empfohlen
- 30.BGrundstücksangelegenheiten Essen-HaarzopfErgebnis: einstimmig empfohlen
- 30.BBGrundstücksangelegenheiten Essen-Haarzopf (DS 0545/2025/7) hier: ErgänzungsantragErgebnis: einstimmig empfohlen
- 30.CMuseum Folkwang hier: BauunterhaltungsmaßnahmenErgebnis: einstimmig empfohlen
- 30.DKonzession des Benennungsrechts für den Gartensaal der Philharmonie/Saalbau EssenErgebnis: einstimmig empfohlen
- 31.Anträge und Anfragen
- 32.Mitteilungen der Verwaltung
- 33.Pressemitteilung