Sicherung der Bauleitplanung: Satzung der Stadt Essen über eine Veränderungssperre für den Bereich "Ruhrau 21-31", Stadtbezirk: VII, Stadtteil: Horst
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Errichtung einer Veränderungssperre für das Gebiet „Ruhrau 21-31“ im Essener Stadtteil Horst entscheiden. Die Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung sieht vor, den Geltungsbereich für die Dauer von zwei Jahren baurechtlich einzuschränken, um die laufende Bauleitplanung zu sichern.
Hintergrund der Maßnahme ist die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes, da der bestehende Plan Nr. 13/80 rechtliche Mängel aufweist. Ziel der neuen Planung ist es, eine verträgliche Koexistenz von Gewerbe und Wohnen sowie angemessenen Immissionsschutz im Bereich des Gewerbegebiets Ruhrau zu gewährleisten. Die beantragte Veränderungssperre soll verhindern, dass bauliche Veränderungen die künftige städtebauliche Ordnung beeinträchtigen.
Konkret wird auf ein Bauvorhaben verwiesen, das die Errichtung von Balkonen an einem Wohnhaus vorsieht. Nach Einschätzung der Verwaltung stehen solche ungeschützten Außenwohnbereiche im Widerspruch zu den Zielen des neuen Bebauungsplanes, da sie Bewohner dem Gewerbelärm aussetzen und die gewerbliche Nutzung einschränken könnten. Die Sperre umfasst die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen in dem festgelegten Bereich, der durch die Grundstücksgrenzen im Bereich Ruhrau 21 bis 30/31 begrenzt wird.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 171 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 02.07.2025einstimmig beschlossen
- 05.06.2025einstimmig empfohlen
- 13.05.2025einstimmig keine Bedenken erhoben