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Vorlage

Sicherung der Bauleitplanung: Satzung der Stadt Essen über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich "Hafenstraße, zwischen Krablerstraße und Vogelheimer Straße" Stadtbezirk: IV und V Stadtteil: Bergeborbeck und Vogelheim

0349/2025/7 02.07.2025 Amt für Stadtplanung- und Entwicklung

🟢 Beschlossen 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) · mehrheitlich beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Essen wird über die Verlängerung einer Veränderungssperre für einen Abschnitt der Hafenstraße in den Stadtteilen Bergeborbeck und Vogelheim beraten. Die Vorlage sieht vor, die bestehende Sperre für das etwa zwei Hektar große Gebiet zwischen der Krablerstraße im Süden und der Vogelheimer Straße im Norden um ein Jahr nach Bekanntmachung zu verlängern. Der Geltungsbereich umfasst den Bereich der Hafenstraße sowie einen Streifen von etwa zehn Metern östlich und westlich der Straßenbegrenzung.

Hintergrund ist die geplante Aufstellung eines Bebauungsplanes für die „Umwelttrasse Essen“. Ziel des Projekts ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Um- und Ausbau der Hafenstraße zu einer Umwelttrasse, die vorrangig dem Umweltverbund dient. Durch die geplante Verbreiterung der Straße von derzeit bis zu 15,5 Metern auf 28,5 Meter sind Eingriffe in angrenzende Grundstücke vorgesehen. Die Verlängerung der Veränderungssperre soll die stadtplanerischen Ziele sichern und verhindern, dass bestehende Planungen durch neue Vorhaben, wie etwa Änderungen an den Zufahrten des Stadions Essen oder bestimmte gewerbliche Nutzungsänderungen im Bereich der Hafenstraße, beeinträchtigt werden. Die Bezirksvertretungen IV und V haben gegenüber dem Beschlussvorschlag keine Bedenken angemeldet.

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