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Vorlage

Bebauungsplan Nr. 2/24 "Emscherstraße, südlich Güterbahn (2022)" Information über das bisherige Verfahren, Abwägung und Satzungsbeschluss

0472/2025/7 1. Ergänzung 05.06.2025 Geschäftsbereich 7

🟢 Beschlossen 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) · Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Im Stadtteil Katernberg wird der Bebauungsplan Nummer 2/24 „Emscherstraße, südlich Güterbahn“ zur Satzung führen. Das etwa 4,25 Hektar große Plangebiet im Stadtbezirk VI soll als Gewerbegebiet festgesetzt werden. Hintergrund der Planung ist ein Antrag eines ansässigen Gewerbebetriebs auf die Errichtung einer Anlage zur Zerlegung von Fahrzeugen. Um die angrenzenden Wohngebiete vor möglichen Störwirkungen zu schützen, sieht die Planung eine gezielte Gliederung des Gebiets vor.

Der Bebauungsplan legt fest, dass bestimmte Nutzungen im Gebiet ausgeschlossen sind. Dazu gehören unter anderem Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Sortimenten sowie Vergnügungsstätten, Wettannahmestellen und Prostitutionsbetriebe. Die Planung berücksichtigt dabei die bestehende gewerbliche Nutzung des Geländes, wie etwa für den Metallhandel oder Fahrzeugservice.

Die vorliegende Ergänzungsvorlage dient der rechtlichen Korrektur eines Fehlers in der Bezeichnung einer Planzeichnung aus einem vorherigen Verfahren. Während die Inhalte der Zeichnung unverändert blieben, wurde die Bezeichnung von „Plan zur Veröffentlichung“ auf „Plan zum Satzungsbeschluss“ angepasst, um die Rechtssicherheit zu gewährleisten. Die Bezirksvertretung VI hat keine Bedenken gegen das Vorhaben angemeldet. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen.

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