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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Aktuelle Stunde
- 2.Liste der Aufträge des Rates der Stadt
- 3.Mitteilungen der Verwaltung
- 4.Wahlen/Ersatzwahlen zu den Ausschüssen
- 4.1Ersatzwahl zum JugendhilfeausschussZur Vorlage · 0696/2025/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät in seiner Sitzung am 4. Juni 2025 über eine personelle Änderung im Jugendhilfeausschuss. Die vorliegende Vorlage sieht eine Ersatzwahl für das Amt eines stellvertretenden stimmberechtigten Mitglieds vor.
Auf Vorschlag des Arbeitskreises Jugend Essen (AKJ) soll Jennifer Aden in den Ausschuss berufen werden. Sie würde damit die Position von Florian Herzog übernehmen. Der Antrag zur Umbesetzung stützt sich auf die Satzung für das Jugendamt der Stadt Essen, wobei insbesondere die Bestimmungen gemäß § 4 Absatz 2 b und c als rechtliche Grundlage angeführt werden. Mit dem Beschlussvorschlag wird die Neubesetzung des stellvertretenden Mitglieds im Rahmen der bestehenden Satzungsregeln formalisiert.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.2Wahlen/Ersatzwahlen zu den AusschüssenZur Vorlage · 0798/2025/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 0798/2025/FDP einen Antrag auf Änderung der Ausschussbesetzungen eingereicht. Der von Fraktionsvorsitzendem Hans-Peter Schöneweiß formulierte Antrag sieht personelle Veränderungen in mehreren Gremien vor, über die der Rat der Stadt Essen in seiner Sitzung am 4. Juni 20HE25 entscheiden soll.
Im Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen wird vorgeschlagen, Heiko Müller als neues Mitglied zu berufen, wobei er den Platz von Tim Wortmann einnimmt. Zudem ist vorgesehen, Gerd Essler als stellvertretendes Mitglied in diesem Ausschuss einzusetzen, womit er die Position von Heiko Müller übernimmt.
Der Antrag umfasst zudem Änderungen im Bereich der Schulverwaltung. Für den Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie für den Unterausschuss Schulplanung und Schulbau wird vorgeschlagen, David Herberg als stellvertretendes Mitglied zu benennen. In beiden Gremien soll er die bisherige Stellvertretung durch Tim Wortmann ersetzen.
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- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.3Wahlen/Ersatzwahlen zu den AusschüssenZur Vorlage · 0905/2025/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage Nummer 0905/2025/GRÜNE einen Antrag auf Umbesetzung eines Ausschusses eingereicht. Das Schreiben, das an den Oberbürgermeister gerichtet ist, betrifft die personelle Zusammensetzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration.
Im Rahmen dieses Antrags wird eine Änderung der stellvertretenden Mitglieder in dem genannten Gremium vorgeschlagen. Konkret soll ein neues stellvertretendes Mitglied als Ersatz für ein bisheriges Mitglied im Ausschuss berufen werden. Darüber hinaus sieht die Vorlage die Ernennung eines weiteren neuen stellvertretenden Mitglieds vor.
Die Entscheidung über die vorgeschlagene Neubesetzung der Ausschusspositionen wird in der Sitzung des Rates der Stadt Essen am 4. Juni 2025 behandelt. Der Antrag wurde von der Fraktion im Rat der Stadt Essen formuliert und liegt dem zuständigen Gremium zur Beschlussfassung vor.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.4Wahlen/Ersatzwahlen zu den AusschüssenZur Vorlage · 0924/2025/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat mit der Vorlage 0924/2025/LINKE einen Antrag auf Umbesetzung im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden eingereicht. Das an den Oberbürgermeister gerichtete Dokument regelt die personellen Veränderungen innerhalb der stellvertretenden Mitgliedschaften dieses Gremiums.
Der Antrag sieht vor, ein bisheriges zweites stellvertretendes Mitglied in die Position des ersten stellvertretenden Mitglieds zu versetzen. Im Zuge dieser Änderung soll zudem die Position des zweiten stellvertretenden Mitglieds neu besetzt werden. Die Entscheidung über diese personellen Anpassungen im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden ist für die Sitzung des Rates der Stadt Essen am 4. Juni 2025 vorgesehen. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen
- 5.1Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen hier: Entsendung der Mitglieder in verschiedene AufsichtsräteZur Vorlage · 0707/2025/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die erneute Entsendung von Mitgliedern in die Aufsichtsräte verschiedener städtischer Beteiligungsgesellschaften für den verbleibenden Zeitraum der Wahlperiode 2020 bis 2025. Betroffen sind die Entsorgungsbetriebe Essen GmbH (EBE), die Essener Arbeits- und Beschäftigungsgesellschaft mbH (EABG), die Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV), die RGE Servicegesellschaft Essen mbH sowie die Ruhrbahn GmbH.
Die Maßnahme dient der Sicherstellung einer kontinuierlichen Arbeit der Gremien, da die aktuellen Amtszeiten im Sommer 2025 mit den jeweiligen Gesellschafterversammlungen zur Feststellung der Jahresabschlüsse für das Jahr 2024 enden. Im Rahmen dieser Vorlage wird zudem die erneute Entsendung von Beate Behnke-Hahne in den Aufsichtsrat der EBE vorgesehen, die in ihrer Funktion als Fachbereichsleiterin der Stadtkämmerei vom Oberbürgermeister benannt wurde.
Nach der Kommunalwahl am 14. September 2025 werden neue Entsendungen vorgenommen.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.2Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer InstitutionenZur Vorlage · 0908/2025/CDU · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat mit dem Antrag 0908/2025/CDU personelle Veränderungen in den Gremien der Messe Essen GmbH sowie der Sparkasse Essen zur Entscheidung an den Rat der Stadt Essen vorgelegt. Für den Aufsichtsrat der Messe Essen GmbH wird vorgeschlagen, Guntmar Kipphardt als neues Mitglied einzusetzen und damit Peter Tuppeck abzulösen.
Hinsichtlich des Verwaltungsrats der Sparkasse Essen sieht der Antrag mehrere personelle Wechsel vor. Florian Fuchs soll das bisherige stellvertretende Mitglied Julia Jacob ersetzen. Im Gegenzug übernimmt Julia Jacob die Position eines ordentlichen Mitglieds im Verwaltungsrat, womit Matthias Hauer MdB nachfolgend in diese Funktion tritt. Zudem wird beantragt, Fabian Schrumpf MdL als neuen ersten Stellvertreter des Vorsitzenden gemäß den Vorgaben des Sparkassengesetzes NRW zu bestimmen, der die bisherige Rolle von Matthias Hauer MdB übernimmt.
Ein weiterer Punkt des Antrags betrifft die Vertretung in der Verbandsversammlung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes. Hier soll Fabian Schrumpf MdL als Vertreter des Verwaltungsrates der Sparkasse Essen die Nachfolge von Matthias Hauer MdB antreten.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.3Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen hier: Benennung der Mitglieder für die Wahl in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Essen AGZur Vorlage · 0898/2025/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Benennung von Mitgliedern für den Aufsichtsrat der Stadtwerke Essen AG im Hinblick auf die Hauptversammlung am 4. Juli 2025. Es wird vorgeschlagen, für den verbleibenden Zeitraum der aktuellen Wahlperiode von 2020 bis 2025 bestehende Mitglieder erneut zu benennen. Die Liste der vorgeschlagenen Personen umfasst ein Ratsmitglied der CDU, zwei Ratsmitglieder der SPD, ein Ratsmitglied der Grünen sowie den Oberbürgermeister. Diese Benennung soll die kontinuierliche Arbeit des Aufsichtsrates gewährleisten.
Zudem wird die Nachbesetzung eines Sitzes beantragt, nachdem ein Ratsmitglied der CDU sein Mandat zum 5. Mai 2025 niedergelegt hat. Als Nachfolger wurde ein Mitglied der CDU-Fraktion vorgeschlagen. In der Vorlage wird zudem darauf hingewiesen, dass die Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) auf ihr Vorschlagsrecht für fünf Mitglieder zugunsten des Rates der Stadt verzichtet hat. Nach den Kommunalwahlen im September 2025 ist eine erneute Benennung und Wahl des gesamten Aufsichtsrates erforderlich.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.Neubenennung von Mitgliedern für den Fachbeirat des Fachbereiches 56 - JobCenterZur Vorlage · 0492/2025/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der JobCenter Essen beantragt die Neubesetzung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern für den Fachbeirat des Fachbereichs 56. Die Grundlage für die Bildung solcher örtlichen Fachbeiräte bildet der Paragraph 18d des Sozialgesetzbuchs II (SGB II). Die Aufgabe dieser Gremien besteht darin, über die Auswahl sowie die Gestaltung von Eingliederungsinstrumenten und entsprechenden Maßnahmen zu beraten.
Aufgrund personeller Veränderungen ist eine Neubenennung erforderlich. Für die Vertretung der Stadt Essen soll Stefanie Borka das bisherige Mitglied Ute Ducrée ersetzen. Für den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) wird Jan Mrosek vorgeschlagen, wobei zuvor keine Stellvertretung bestand. Seitens der Industrie- und Handelskammer (IHK) soll Robert Schweizog anstelle von Franz Roggemann in den Fachbeirat berufen werden.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration wird die Neubenennung in seiner Sitzung am 20. Mai 2025 zur Kenntnis nehmen. Die Entscheidung über die Berufung der neuen Mitglieder erfolgt durch den Rat der Stadt Essen in dessen Sitzung am 4. Juni 2025.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.05.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.Ersatzbenennung für den SeniorenratZur Vorlage · 0758/2025/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät in seiner Sitzung am 4. Juni 2025 über die Ersatzbenennung eines stellvertretenden Mitglieds für den Seniorenrat. Hintergrund des Antrags ist das Ausscheiden des bisherigen Stellvertreters für den DRK Kreisverband Essen e.V. zum Ende April 2025.
Der DRK hat gemäß der Satzung des Seniorenrates eine neue Nachfolgerin vorgeschlagen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, Evelina Muntendorf als stellvertretendes Mitglied zu bestellen. Obwohl die vorgeschlagene Person das 60. Lebensjahr noch nicht erreicht hat, erfüllt sie die Anforderungen der Satzung, da sie durch ihre Tätigkeit als Fachreferentin für offene Seniorenarbeit in besonderer Weise mit der Seniorenarbeit befasst ist.
Mit der Entscheidung des Rates wird die personelle Besetzung der Vertretung für den DRK Kreisverband Essen e.V. im Seniorenrat aktualisiert. Der Seniorenrat nimmt diesen Vorgang zur Kenntnisnahme auf. Die Vorlage wurde durch das Amt für Soziales und Wohnen vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 25.06.2025 · Seniorenrat (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.Abberufung aus dem InklusionsbeiratZur Vorlage · 0668/2025/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen entscheidet in seiner Sitzung am 4. Juni 2025 über die Abberufung eines ordentlichen Mitglieds aus dem Inklusionsbeirat. Grund für den vorliegenden Beschlussvorschlag ist, dass der Hauptwohnsitz des betreffenden Mitglieds nicht mehr in der Stadt Essen liegt.
Gemäß der Satzung des Inklusionsbeirates, insbesondere § 3 Abs. 5 in Verbindung mit § 4 Abs. 6, führt der Wegfall des Wohnsitzes in Essen dazu, dass die Abberufung aus dem stimmberechtigten Status des Beirats erfolgen muss. Der Rat der Stadt Essen soll dementsprechend das Mitglied aus dem Inklusionsbeirat abberufen.
Der Inklusionsbeirat wird im Anschluss bei seiner Sitzung am 26. Juni 2025 über diesen Vorgang in Kenntnis gesetzt. Die Vorlage wurde durch das Amt für Soziales und Wohnen erstellt.
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Beratungsfolge
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 9.Nachbesetzung im InklusionsbeiratZur Vorlage · 0698/2025/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät am 4. Juni 2025 über die personelle Nachbesetzung im Inklusionsbeirat. Die Grundlage für den Beschlussvorschlag bildet ein gemeinsamer Vorschlag der Organisationen, Träger und Einrichtungen der Behindertenhilfe in Essen, die im Facharbeitskreis Planung und Koordinierung der Behindertenarbeit vertreten sind.
Im Rahmen des Verfahrens soll Benjamin Jellen als ordentliches Mitglied des Inklusionsbeirats bestellt werden. Er übernimmt damit den Sitz von Andreas Schmidt. Gleichzeitig ist die Ernennung von Pascal Hesse als stellvertretendes Mitglied vorgesehen. Damit rückt Benjamin Jellen aus seiner bisherigen Rolle als stellvertretendes Mitglied in das ordentliche Mandat nach. Der Inklusionsbeirat wird über diese personellen Änderungen zur Kenntnis gesetzt.
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Beratungsfolge
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.Nachwahl zum Beirat Untere NaturschutzbehördeZur Vorlage · 0483/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird in seiner Sitzung am 4. Juni 2025 über die Nachwahl eines Mitglieds für den Beirat der Unteren Naturschutzbehörde entscheiden. Die entsprechende Vorlage des Umweltamtes geht auf das Ausscheiden eines bisherigen Beiratsmitglieds zurück, welches im Dezember 2024 verstarb. Das betreffende Mitglied war zuvor am 2. Dezember 2020 vom Rat der Stadt Essen in dieses Gremium gewählt worden.
Für die Neubesetzung der vakanten Position hat der Landessportbund NRW e.V., der zur Vorschlagsberechtigung für diesen Sitz gehört, zwei Personen nominiert. Der Verband hat dabei eine Präferenz für einen der vorgeschlagenen Kandidaten geäußert und beantragt die Wahl eines Kandidaten zum neuen Mitglied des Beirats. Damit soll die Besetzung des Gremiums nach dem Tod des ehemaligen Mitglieds sichergestellt werden. Die Entscheidung über den vorliegenden Beschlussvorschlag liegt beim Rat der Stadt Essen vor.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 11.Sachstandsbericht zum Handlungskonzept "Gemeinsam gegen Rechtsextremismus und Rassismus"Zur Vorlage · 0556/2025/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Sachstandsbericht zur Vorlagennummer 0556/2025/OB informiert über den aktuellen Stand des Handlungskonzepts „Gemeinsam gegen Rechtsextremismus und Rassismus“. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt über das Förderprogramm „NRWeltoffen“ des Landes Nordrhein-Westfalen, dessen aktuelle Förderperiode bis zum 31. Dezember 2025 läuft. Der Bericht dient der Kenntnisnahme durch den Rat der Stadt Essen, den Integrationsrat sowie verschiedene Ausschüsse, darunter den Kulturausschuss und den Jugendhilfeausschuss.
Ein wesentlicher Bestandteil des Konzepts ist der Initiativenfonds. Die Höchstfördersumme pro Träger wurde von 1.000 Euro im Jahr 2023 auf 2.000 Euro im Jahr 2024 angehoben. Im Jahr 2024 wurden acht Projekte gefördert, die eine Reichweite von über 1.200 Personen erzielten. Weitere Bestandteile des Programms sind die Internationalen Wochen gegen Rassismus sowie Gedenkveranstaltungen. Zur Weiterentwicklung von Fortbildungsangeboten für städtische Beschäftigte wird eine externe Beratung fortgeführt, deren Abschlussbericht für Juni 2025 erwartet wird. Zudem ist die Veröffentlichung eines Newsletters nach der Kenntnahme des Berichts vorgesehen.
Hinsichtlich der finanziellen Bewertung sind keine spezifischen Beträge für Investitionen, Personalkosten oder Sachkosten ausgewiesen. Die Vorprüfung der Klimarelevanz erfolgte auf Stufe 1 mit einer positiven Bewertung der Auswirkungen auf den Klimaschutz. Eine Vorlagenvorprüfung ist gemäß der Checkliste als erforderlich markiert. Federführend für die Vorlage ist der Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters.
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Beratungsfolge
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.05.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.05.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.05.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.05.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.05.2025 · Kulturausschuss (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Distickstoffmonoxid („Lachgas“) Hier: Ordnungsbehördliche Verordnung für ein Verbot der Ab- und Weitergabe sowie des Verkaufs an Minderjährige in der Stadt EssenZur Vorlage · 0533/2025/CDU/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 0533/2025 vorgelegt. Darin wird die Stadtverwaltung beauftragt, bis zur Sitzung des Rates am 2. Juli 2025 einen Beschlussvorschlag für eine ordnungsbehördliche Verordnung zu erarbeiten. Diese Verordnung soll das Verbot der Abgabe, Weitergabe sowie des Verkaufs von Distickstoffmonoxid, auch als Lachgas bekannt, an Minderjährige in Essen regeln.
Die Begründung des Antrags führt eine Zunahme des Missbrauchs von Lachgas als Rauschmittel in Essen an. Durch die Verfügbarkeit im Einzelhandel und über Online-Shops sei der Konsum zunehmend möglich. Der Antrag weist auf gesundheitliche Risiken wie Sauerstoffmangel, Bewusstseinsstörungen und neurologische Schäden hin. Bis zu einer landes- oder bundeseinheitlichen Regelung sollen lokale Maßnahmen zum Schutz Minderjähriger ergriffen werden. Das Verfahren sieht vor, dass der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung eine Empfehlung abgibt, bevor der Rat der Stadt Essen über den Vorschlag entscheidet.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.05.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (40. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 13.Weiterentwicklung des SchulsozialindexZur Vorlage · 0702/2025/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0702/2025/SPD einen Antrag gestellt, den in Essen angewendeten Schulsozialindex weiterzuentwickeln. Die Stadtverwaltung soll sich gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen dafür einsetzen, dass der Index überarbeitet wird, um die Lebenslagen der Schülerinnen und Schüler adäquater abzubilden und eine gerechtere Verteilung von Ressourcen im Bildungsbereich zu ermöglichen.
Ein zentraler Aspekt des Antrags ist die Berücksichtigung des Wohnortes statt des reinen Schulstandorts in der schulischen Sozialraumanalyse. Die Fraktion weist darauf hin, dass die aktuelle Praxis aufgrund von Abweichungen zwischen Einzugsgebieten und dem tatsächlichen Herkunftsmilieu zu Unschärfen führt, da viele Schülerinnen und Schüler nicht wohnortnah beschult werden. Die zuständigen Gremien sollen eine Einschätzung zur Umsetzbarkeit eines Konzepts erhalten, das den Wohnort in die Analyse einbezieht.
Darüber hinaus wird die Notwendigkeit einer Aktualisierung der Datengrundlage angeführt, da die derzeitigen Berechnungen auf dem Schuljahr 2018/2019 basieren. Der Antrag sieht zudem einen Dialog mit dem Land NRW vor, um eine landesweite einheitliche Weiterentwicklung des Index zu erreichen. Damit sollen auch Verzerrungen in der Sekundarstufe I adressiert werden, die durch die Übernahme von Sozialindexwerten aus der Grundschule entstehen können.
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Beratungsfolge
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 14.Ausweitung des Quartiersmanagements in EssenZur Vorlage · 0871/2025/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0871/2025/SPD einen Antrag gestellt, der die Stadtverwaltung zur Vorlage eines aktuellen Sachstands auffordert. Im Zentrum des Antrags steht die Frage, welche Maßnahmen und Erkenntnisse bereits zur Umsetzung eines Beschlusspunktes aus der Verwaltungsvorlage 2205/2022/4 vorliegen.
Der Antrag sieht vor, dass das Jugendamt prüft und gegebenenfalls priorisiert, ob das „Essener Modell Quartiermanagement“ auf weitere Stadtteile übertragen werden kann. Ziel dieser Prüfung ist es, Ansätze der Sozialraumorientierung, der Quartierentwicklung und der Inklusion in einem strategischen Handlungsansatz zu verbinden, um das inklusive Zusammenleben zu fördern.
In der Begründung wird angeführt, dass das Quartiermanagement die Verwaltung stärker auf die lokalen Bedürfnisse der Bevölkerung ausrichten soll. Eine Ausweitung des Modells solle bedarfsgerecht sowie unter Berücksichtigung bestehender Strukturen in weiteren Stadtteilen erfolgen. Der Antrag wird im Jugendhilfeausschuss sowie im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration beraten, bevor eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen fällt.
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Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — Von Antragsteller zurückgezogen
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.09.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (34. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 15.Maßnahmen gegen Tarifdumping im TaxigewerbeZur Vorlage · 0756/2025/AFD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rahmen des Antrags 0756/2025/AFD die Prüfung einheitlicher Mindesttarife für Taxi- und Mietwagenfahrten sowie vergleichbare kommerzielle Fahrdienste im Essener Stadtgebiet beantragt. Die Vorlage sieht vor, dass die Verwaltung die Einführung von Festpreisen und Tarifkorridoren für Mietwagenfahrten untersucht. Grundlage für eine spätere Entscheidung über eine Änderung der Tarifregelung soll eine Marktanalyse für das Taxi- und Mietwagengewerbe in Essen sein.
Nach Abschluss dieser Analyse soll dem Rat der Stadt Essen ein Vorschlag zur Änderung der Regelungen vorgelegt werden. Die Begründung des Antrags bezieht sich auf die Entwicklung des Marktes durch die Digitalisierung und den Einsatz app-basierter Dienste, welche die regulierten Preise im Taxigewerbe unterbieten. Damit soll die Chancengleichheit am Markt wiederhergestellt werden.
Der Antrag wird zunächst in den Ausschüssen für Verkehr und Mobilität sowie für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus beraten. Eine abschließende Entscheidung ist im Rat der Stadt Essen vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — Antrag wurde zurückgezogen
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Antrag wurde zurückgezogen - 16.Sicherheit bei RosenmontagsumzügenZur Vorlage · 0519/2025/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat einen Antrag eingebracht, der die Prüfung von Kostenübernahmen für Sicherheitskonzepte bei den Essener Rosenmontagsumzügen zum Gegenstand hat. Die Fraktion fordert die Verwaltung dazu auf, zu untersuchen, inwieweit die Kosten für die Erstellung und Umsetzung der Sicherheitskonzepte für die beiden nicht kommerziellen Umzüge übernommen werden können.
In der Begründung wird angeführt, dass diese Brauchtumsveranstaltungen kulturell bedeutsam seien und einen wirtschaftlichen Faktor für Essen darstellten. Da die Organisation maßgeblich durch ehrenamtliche Vereinsmitglieder getragen werde, seien die Anforderungen an Sicherheitsmaßnahmen – etwa in Bezug auf Fluchtwege, Absperrungen oder Ordnerdienste – gestiegen. Die Übernahme der Kosten soll dazu beitragen, die ehrenamtlichen Organisatoren zu entlasten und den Fortbestand der Umzüge zu gewährleisten.
Der Antrag wird zunächst in den Ausschüssen für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus beraten. Eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen ist für Juni 2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — Antrag zurückgezogen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — Antrag zurückgezogen
- 20.05.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (40. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
Ergebnis: Antrag zurückgezogen - 17.Einführung einer Sondernutzungsgebühr für "WerbeanhängerZur Vorlage · 0868/2025/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Essener Bürger Bündnis (EBB) hat im Rat der Stadt Essen einen Antrag zur Durchsetzung von Sondernutzungsgebühren für sogenannte Werbeanhänger gestellt. Mit dem Antrag Nr. 0868/2025/EBB wird die Verwaltung beauftragt, die bestehende Gebühr für diese Art der Sondernutzung konsequent einzufordern. Zudem soll über die Intensität der Kontrollen und die erfolgte Ahndung nach sechs Monaten Bericht erstattet werden.
Die Begründung der Fraktion führt an, dass Werbeanhänger zunehmend das Stadtbild prägen und primär für Werbezwecke konstruiert seien, ohne eine Transportfunktion zu erfüllen. Da andere Formen der Außenwerbung, wie Plakatwände oder LED-Tafeln, genehmigungspflichtig sind, solle dies auch für diese Anhänger gelten. Laut Antrag verknappen die oft monatelang abgestellten Fahrzeuge den öffentlichen Parkraum und können durch ihren Zustand das Stadtbild beeinträchtigen. Zudem wird auf eine mögliche Wettbewerbsverzerrung gegenüber ansässigen Unternehmen hingewiesen.
Die EBB-Fraktion bezieht sich dabei auf die Rechtsprechung, wonach solche Konstruktionen als mobile Werbeanlagen eingestuft werden können, was eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich macht. Da eine entsprechende Gebühr bereits existiere, solle lediglich deren Durchsetzung durch das Ordnungsamt sichergestellt werden.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — In den OPOG verwiesen
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 17.1Einführung einer Sondernutzungsgebühr für WerbeanhängerZur Vorlage · 0910/2025/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke hat im Rat der Stadt Essen einen Antrag mit der Nummer 0910/2025 eingereicht, der sich an den Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung richtet. Der Antrag fordert die Verwaltung dazu auf, zu prüfen, in welchen Wohngebieten das Parken auf Personenkraftwagen beschränkt werden kann. Dabei sollen auch bestimmte große Fahrzeuge, wie etwa Wohnmobile, Camper, Transporter oder Werbeanhänger, von der Nutzung ausgeschlossen werden können.
Die Begründung des Antrags bezieht sich auf eine vorangegangene Anfrage zur „Kommunalen Satzung Parken“. Darin wird angeführt, dass eine Beschränkung von Parkflächen durch entsprechende Beschilderung in begründeten Fällen möglich ist. Die Fraktion regt an, solche Gebiete zu identifizieren, insbesondere innerhalb von Bewohnerparkzonen. Als Beispiele für bereits erfolgte Einschränkungen in anderen Kommunen werden die Städte Köln und Münster genannt.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 18.Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses der Stadt Essen zum 31.12.2024Zur Vorlage · 0125/2025/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Finanzbuchhaltung und des Stadtsteueramtes (0125/2025/2) enthält den Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Essen zum 31. Dezember 2024. Der Abschluss wurde unter Anwendung des 3. NKFWG NRW erstellt. In der Ergebnisrechnung weist die Stadt einen Jahresüberschuss von 73,8 Mio. EUR aus, wobei der für das Eigenkapital relevante Überschuss der Produktbereiche 1 bis 16 bei 73,6 Mio. EUR liegt. Das ordentliche Ergebnis beläuft sich auf einen Überschuss von 93,7 Mio. EUR, während das Finanzergebnis einen Fehlbetrag von 19,9 Mio. EUR aufweist. Im Vergleich zum fortgeschriebenen Plan für das Jahr 2024, der einen Jahresüberschuss von 1,4 Mio. EUR vorsah, zeigt sich eine Veränderung der Zahlen.
Die Bilanzsumme beträgt 6.941,6 Mio. EUR. Die Passivseite setzt sich aus Verbindlichkeiten in Höhe von 3.503,1 Mio. EUR und Pensionsrückstellungen von 1.856,5 Mio. EUR zusammen. Die Liquiditätskredite stiegen um 25,3 Mio. EUR auf 1.571.420 TEUR, während die Investitionskredite um 75,0 Mio. EUR auf 1.599.549 TEUR zunahmen. Das Eigenkapital verringerte sich von 95,5 Mio. EUR im Vorjahr auf 15,9 Mio. EUR, was auf Verrechnungen mit der allgemeinen Rücklage sowie den Jahresüberschuss zurückzuführen ist. Die allgemeine Rücklage liegt bei -70,9 Mio. EUR, die Ausgleichsrücklage bei 12,7 Mio. EUR.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Entwurf gemäß § 95 GO NRW zur Kenntnis zu nehmen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss zu verweisen. Die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss ist für den 28. Mai 2025 geplant, die Entscheidung im Rat der Stadt Essen soll am 4. Juni 2025 erfolgen.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 19.Über- und außerplanmäßige Mittelbereitstellungen und Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2024 sowie Ermächtigungsübertragungen in das Haushaltsjahr 2025Zur Vorlage · 0377/2025/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtkämmerei hat eine Vorlage zur Kenntnisnahme über- und außerplanmäßiger Mittelbereitstellungen sowie Verpflichtungsermächtigungen für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 vorgelegt. Der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat der Stadt Essen sollen die im Haushaltsjahr 2024 durch den Stadtkämmerer genehmigten Mittelbereitstellungen zur Kenntnis nehmen. Diese umfassen insgesamt rund 25,17 Millionen Euro, resultierend aus Minderaufwendungen, Mehrerträgen und organisatorischen Budgetverschiebungen.
Zudem wird die Zustimmung des Rates zu außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen in Höhe von etwa 42,98 Millionen Euro für den Jahresabschluss 2024 beantragt. Diese Beträge werden durch Mehrerträge und Minderaufwendungen gedeckt. Des Weiteren umfasst die Vorlage die Übertragung von Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen aus dem Jahr 2024 in das Haushaltsjahr 2025.
Im Bereich des Ergebnisplans 2025 werden konsumtive Ermächtigungen in Höhe von rund 647.672 Euro übertragen, darunter Mittel für die Bezirksvertretungen und den Fachbereich Grün und Gruga Essen. Für den Finanzplan 2025 werden konsumtive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von etwa 28,59 Millionen Euro sowie investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von rund 334,64 Millionen Euro übertragen. Die gesamte Kreditermächtigung des Haushaltsjahres 2024 in Höhe von circa 447,51 Millionen Euro wird dabei vollständig in das Jahr 2025 übernommen.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 20.Erlass der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Essen (Hundesteuersatzung)Zur Vorlage · 0112/2025/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant zum 1. Januar 2025 eine Neufassung der Hundesteuersatzung. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Steuerbefreiung für Assistenzhunde gemäß § 12e Abs. 3 BGG zu erweitern, sofern eine entsprechende Verbindung zur Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft nachgewiesen wird. Zudem soll eine Steuerermäßigung für Hunde nach § 3 Abs. 2 LHundG NRW ermöglicht werden. Voraussetzung hierfür ist eine ordnungsbehördliche Ausnahmegenehmigung, ein bestandener Verhaltenstest ab einem Alter von 24 Monaten oder eine befristete Befreiung von der Leinen- und Maulkorbpflicht.
Die Verwaltung führt aus, dass die Steuerermäßigung nach positivem Verhaltenstest die verantwortungsvolle Haltung sowie die Übernahme von Tieren aus dem Tierschutz fördern soll, um die Unterbringungskosten zu senken. Im Kontext der Haltung gefährlicher Hunde werden die Bestandsmeldungen von Haltungserlaubnissen für das Jahr 2024 mit 103 Fällen angegeben, während im Vorjahr 107 Meldungen vorlagen. Zwischen 2019 und 2024 wurden vier Vorfälle dokumentiert, die im Kontext von Hund-gegen-Hund-Interaktionen standen.
Der Entwurf sieht eine Ergänzung von § 3 Absatz 4 vor. Bei einer Befreiung nach § 5 Abs. 3 LHundG NRW kann auf Antrag der Steuersatz nach § 2 Abs. 1 a-c angewandt werden. Die Festsetzung erfolgt ab dem Monat des Antragseingangs beim Steueramt, sofern der Nachweis innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung erbracht wird. Eine Fristverlängerung kann im begründeten Einzelfall beantragt werden. Der Beschlussvorschlag soll den zuständigen Ausschüssen sowie dem Inklusionsbeirat zur Empfehlung und dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 25.06.2025 · Seniorenrat (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 22.05.2025 · Inklusionsbeirat (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 20.05.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (40. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 20.05.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 21.Erlass der Satzung über die Erhebung der Beherbergungssteuer in der Stadt Essen (Beherbergungssteuersatzung)Zur Vorlage · 0116/2025/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Einführung einer neuen Beherbergungssteuersatzung mit Wirkung zum 1. August 2025. Die Steuer wird mit 5,0 % des Bruttoübernachtungspreises angesetzt, wobei der Betrag auf maximal 9,00 Euro pro Gast und Tag begrenzt ist. Für das Jahr 2025 werden Erträge in Höhe von 3,5 Millionen Euro erwartet, während ab 2026 mit jährlichen Einnahmen von 7,0 Millionen Euro gerechnet wird. Bestehende Beherbergungsbetriebe sind dazu verpflichtet, sich bis zum 1. September 2025 elektronisch zu registrieren.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Satzung verabschiedet. Die Ausschüsse für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus sowie der Haupt- und Finanzausschuss sollen Empfehlungen abgeben, während die Ausschüsse für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie Jugendhilfe die Kenntnisnahme vornehmen.
Die Umsetzung der Steuererhebung erfordert eine einmalige Softwareentwicklung von 20.000 Euro sowie jährliche Sachkosten für Hard- und Software von etwa 88.000 Euro. Für den dauerhaften Vollzug wird ein Personalbedarf von 3,0 Vollzeitäquivalenten angestrebt. Die Personalkosten werden für das Jahr 2025 auf 185.863 Euro, für 2026 auf 260.208 Euro und ab 2027 auf 228.322 Euro geschätzt. Die Finanzierung der Kosten erfolgt über die erwarteten Erträge der Beherbergungssteuer. Die Erhebung soll zur Erzielung eines Haushaltsausgleichs ab 2025 beitragen.
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Beratungsfolge
- 11.06.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 21.1Erlass der Satzung über die Erhebung der Beherbergungssteuer in der Stadt Essen (Beherbergungssteuersatzung) Hier: Änderungsantrag der SPD-FraktionZur Vorlage · 0888/2025/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0888/2025/SPD einen Änderungsantrag zur Satzung über die Erhebung der Beherbungungssteuer in Essen eingebracht. Der Antrag sieht vor, die bestehende Deckelung der Steuer ersatzlos zu streichen. Konkret soll in § 4 der Satzung der Satz entfernt werden, wonach die Beherbergungssteuer begrenzt ist, sofern der Höchstsatz von 9 Euro pro Tag überschritten wird.
Die Fraktion begründet das Vorhaben damit, dass ein proportionaler Steuertarif auf den Übernachtungspreis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entspreche und somit die Steuergerechtigkeit fördere. Eine Deckelung des Betrags sei nicht erforderlich, da Zimmerpreise, die einen Betrag von 180 Euro pro Nacht überschreiten, bereits dem gehobenen oder Luxussegment zuzuordnen seien. Zudem soll durch den Verzicht auf die Begrenzung der Verwaltungsaufwand für die Hotellerie verringert werden.
Der Antrag wird zunächst im Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus sowie im Haupt- und Finanzausschuss beraten und zur Empfehlung vorgelegt. Die Entscheidung über die Änderung der Satzung obliegt dem Rat der Stadt Essen. Die Ausschüsse für Jugendhilfe sowie für Schule, Bildung und Wissenschaft sollen den Antrag zur Kenntnisnahme erhalten.
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Beratungsfolge
- 11.06.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 21.2Änderungsantrag: Erlass der Satzung über die Erhebung der Beherbergungssteuer in der Stadt Essen (Beherbergungssteuersatzung) / VerschiebungZur Vorlage · 0878/2025/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 0878/20string/FDP beantragt, die Erhebung der Betten- und Beherbergungssteuer in der Stadt zu verschieben. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung die Einführung dieser Steuer erst ab dem 1. Januar 2026 vornimmt. Damit bittet die Fraktion den Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus sowie den Haupt- und Finanzausschuss um eine entsprechende Empfehlung an den Rat der Stadt Essen.
Die FDP-Fraktion begründet die Forderung damit, dass eine Einführung zum ursprünglich geplanten 1. August 2025 die betroffenen Betriebe vor organisatorische Herausforderungen stellen würde, da bislang detaillierte Umsetzungshinweise zu Inhalten und Abläufen fehlen. Eine zeitnahe Umsetzung erfordere interne Maßnahmen wie die Schulung von Personal sowie technische Anpassungen an Buchungs- und Abrechnungssystemen. Zudem müsse die Kommunikation gegenüber den Gästen sichergestellt werden. Durch eine Verschiebung auf den 1. Januar 2026 soll eine Vorbereitungszeit außerhalb der Haupturlaubszeit ermöglicht werden, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — einstimmig nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 22.Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) hier: KapitaleinlageZur Vorlage · 0607/2025/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll eine Kapitaleinlage in Höhe von 46 Millionen Euro in die Kapitalrücklage der Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) beschließen. Dies beinhaltet eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 6 Millionen Euro.
Die EVV weist für zukünftige Projekte sowie für Verpflichtungen gegenüber Tochterunternehmen, wie der Ruhrbahn GmbH, einen hohen Kapitalbedarf aus, der nicht allein durch Mittel anderer Beteiligungen gedeckt werden kann. Da der städtische Haushalt für die Jahre 2025 und 2026 keine Verlustausgleichszahlungen vorsieht, ist diese Einlage vorgesehen. Zudem wurde infolge einer Betriebsprüfung eine Steuernachzahlung von rund 6 Millionen Euro für den Zeitraum 2017 bis 2019 festgestellt. Ursächlich hierfür sind die steuerliche Zuordnung von Flächen im Stadthafen sowie Änderungen bei der Anwendung der Zinsschranke.
Während 40 Millionen Euro bereits im Haushaltsplan 2025 vorgesehen sind, soll die zusätzliche Summe durch Mittel aus verschiedenen Infrastrukturprojekten finanziert werden. Dies betrifft unter anderem die Erneuerung von Straßenbeleuchtungen sowie Arbeiten an Brücken und Fahrbahnen. Die Kapitaleinlage dient der Sicherstellung der langfristigen Handlungsfähigkeit und Liquidität der Gesellschaft.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 23.Instandhaltungsrücklage Philharmonie hier: Überplanmäßige Mittelbereitstellung zur Erhöhung der InstandhaltungsrücklageZur Vorlage · 0693/2025/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, für die Jahre 2025 und 2026 jeweils eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 464.700 Euro zu beschließen. Diese Mittel sollen für den Kauf von Investmentzertifikaten verwendet werden, um die Instandhaltungsrücklage der Philharmonie Essen zu erhöhen.
Die Grundlage für diesen Antrag ist die Sicherung der baulichen Unterhaltung des Konzerthauses. Für die Sanierung des Saalbaus und den Umbau des Kuppelsaals hat die Stadt Essen Fördermittel, Zuwendungen und Spenden in Höhe von rund 23,8 Millionen Euro erhalten. Eine Voraussetzung für diese Mittel ist die Gewährleistung der Instandsetzung des Gesamtobjektes. Aufgrund einer vertraglichen Indexierung muss der jährliche Zuführungsbetrag zur Rücklage alle fünf Jahre an die Entwicklung der Bauleistungen und Instandhaltung in Nordrhein-Westfalen angepasst werden. Ab dem Haushaltsjahr 2025 erhöht sich der Betrag infolgedessen von 1.210.500 Euro auf 1.675.200 Euro.
Zur Deckung des zusätzlichen Bedarfs in den Jahren 2025 und 2026 ist die Bereitstellung der genannten überplanmäßigen Mittel notwendig. Die Finanzierung kann aus dem Projekt Neubau Campus Böckmühle erfolgen, da sich dort der Mittelabfluss durch eine zeitliche Verzögerung beim Schulbau verzögert. Der erhöhte Mittelbedarf für die Folgejahre soll im Rahmen der Haushaltsplanung ab 2027 berücksichtigt werden.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 24.Von COVID-19 lernen: Fertigstellung des Kern-Pandemieplans und modulare Weiterentwicklung zum umfassenden PandemieplanZur Vorlage · 0157/2025/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Gesundheitsamt der Stadt Essen hat den Kernpandemieplan (K-Plan) fertiggestellt, um die städtische Verwaltung auf zukünftige pandemische Ereignisse vorzubereiten. Der Ende 2024 abgeschlossene Plan beschreibt organisatorische Maßnahmen für verschiedene Phasen einer Pandemie. Er umfasst detaillierte Handlungsanweisungen für ein mögliches Lagezentrum, definiert Teamstrukturen sowie Prozesse und regelt die Zusammenarbeit mit städtischen Schnittstellen wie der Feuerwehr oder dem Ordnungssamt. Zudem enthält der K-Plan Kommunikationsstrategien für den internen und externen Bereich sowie einen Personalschlüssel zur Einschätzung des benötigten Personalbedarfs auf Basis von Inzidenzzahlen.
Auf Grundlage dieses Kernplans wird bis zum Ende des dritten Quartals 2025 ein umfassender Pandemieplan (P-Plan) entwickelt. Dieser soll modular erweitert werden, wobei ab Mitte 2025 spezifische Erregerszenarien auf Basis der Einschätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ergänzt werden. Die Erweiterung umfasst unter anderem Maßnahmen zur Infektionsreduktion, die Handhabung von Probenahmen, Impfstrategien sowie die Aktualisierung von Ordnungsverfügungen. Der P-Plan ist als dauerhafter Prozess angelegt, der durch kontinuierliche Tests, Evaluationen und Anpassungen an neue Erregerszenarien stetig weiterentwickelt werden soll.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.05.2025 · Inklusionsbeirat (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.04.2025 · Seniorenrat (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.03.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (30. Sitzung) — Kenntnis genommen und in Seniorenrat, Inklusionsbeirat und Unterausschuss Soziales verwiesen
- 12.03.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 25.Integriertes Entwicklungskonzept "Zukunft.Essen.Innenstadt"Zur Vorlage · 0084/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll das Integrierte Entwicklungskonzept (IEK) „Zukunft.Essen.Innenstadt“ gemäß § 171 b Abs. 2 BauGB beschließen. Das Vorhaben umfasst die Festlegung der Gebietsabgrenzung für die Innenstadt sowie die Aufnahme der Finanzierung für das Jahr 2027 und die Folgejahre in die Haushaltsplanung. Das Maßnahmenpaket beinhaltet insgesamt 37 Projekte, die in 22 Leitprojekte mit Priorität A und 15 Zukunftsprojekte mit Priorität B unterteilt sind. Die Umsetzung der Leitprojekte ist bis Ende 2035 vorgesehen.
Das Gesamtvolumen für die Umsetzung der Leitprojekte beläuft sich auf 20.550.000 Euro, wobei ein Anteil von voraussichtlich 13.230.000 Euro aus Fördermitteln und 7.320.000 Euro aus Eigenmitteln gedeckt werden soll. Das gesamte Investitionsvolumen aller Projekte wird auf circa 40.210.000 Euro geschätzt. Die Projekte sind den Handlungsebenen „Grün“, „Durchmischt“ und „Gemeinschaftlich“ zugeordnet.
Die Verwaltung erhält den Auftrag, Förderanträge beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen einzureichen. Zudem soll die planerische Vorbereitung von Vorhaben wie dem „Grün-blauen Innenstadtband“ und der Umgestaltung des Marktkirchenumfelds vorangetrieben werden. Ziel des Konzepts ist es, Funktionsverluste in der Innenstadt durch ein einheitliches Handeln der beteiligten Akteure zu verhindern. Die fachbereichsübergreifende Steuerung erfolgt durch eine Steuerungsgruppe unter Federführung des Geschäftsbereichs 7.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Kulturausschuss (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen mit den Änderungen aus dem Antrag 0934/2025/CDU/GRÜNE
- 01.07.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (42. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 25.06.2025 · Seniorenrat (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen mit den Änderungen/Ergänzungen gem. Antrag 0934/2025/CDU/GRÜNE
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — mehrheitlich mit den im Antrag 0934/2025/CDU/GRÜNE aufgeführten Änderungen bzw. Ergänzungen empfohlen
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung im Rat unter Berücksichtigung der Änderung des neuen Beschlusses des Antrags 0934/2025/CDU/GRÜNE
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 03.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (28. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.05.2025 · Inklusionsbeirat (16. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung des Inklusionsbeirates
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.05.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (31. Sitzung) — zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.05.2025 · Kulturausschuss (35. Sitzung) — zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 07.05.2025 · Seniorenrat (35. Sitzung) — nach Beratung Empfehlungsbeschluss in 36. Sitzung verschoben.
- 06.05.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 29.04.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (45. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung) — abgesetzt/vertagt; Behandlung im ASPB am 15.05.2025
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.04.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.04.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — Abgesetzt und zur Beschlussfassung in die AVM-Sitzung am 22.05.2025 vertragt.
- 26.03.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (27. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.03.2025 · Kulturausschuss (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (44. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.03.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (39. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 11.03.2025 · Jugendhilfeausschuss (26. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: kein Beschluss gefasst - 25.1Änderungsantrag TOP: Integriertes Entwicklungskonzept "Zukunft.Essen.Innenstadt"Zur Vorlage · 0794/2025/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat mit der Vorlage 0794/2025 einen Antrag auf Änderung des Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) „Zukunft.Essen.Innenstadt“ gestellt. Der Antrag sieht vor, fünf spezifische Leitprojekte in ihrer Priorisierung von der Kategorie B in die Kategorie A hochzustufen.
Betroffen sind die Maßnahmen zum Grünen Innenstadtring, die Potentialanalyse „Wohnen in der Innenstadt“, die Mikro-Bauaustellung mit experimentellen Wohnformen sowie das Stadtteil- und Begegnungszentrum und die Sport- und Bewegungsangebote in der Innenstadt. Zur Durchführung der Planungsmaßnahmen wird beantragt, ab dem Jahr 2026 Stellen aus dem Zentralbudget für strategische Personalmaßnahmen einzurichten.
Die Begründung des Antrags legt dar, dass für die Realisierung langfristiger Ziele, wie etwa den Grünen Ring bis zum Jahr 2040, bereits frühzeitige Planungen erforderlich sind. Zudem wird angeführt, dass die Klärung bau- und planungsrechtlicher Fragen für ein differenziertes Wohnraumangebot zeitnah erfolgen sollte. Die Einrichtung eines Stadtteil- und Begegnungszentrums sowie die Förderung von Sportangeboten werden als Maßnahmen zur Stärkung der Innenstadt und zur Unterstützung der Jugend angeführt.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Kulturausschuss (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 01.07.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (42. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 25.06.2025 · Seniorenrat (36. Sitzung) — einstimmig nicht empfohlen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — kein Beschluss gefasst; durch Beschlussfassung erledigt
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (28. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.05.2025 · Inklusionsbeirat (16. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung des Inklusionsbeirates
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.05.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (31. Sitzung) — zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 25.2Integriertes Entwicklungskonzept "Zukunft.Essen.Innenstadt" (DS 0084/2025/7) Hier: Änderung der BeschlussfassungZur Vorlage · 0934/2025/CDU/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne im Rat der Stadt Essen haben einen Antrag zur Änderung der Beschlussfassung des Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) „Zukunft.Essen.Innenstadt“ vorgelegt. Der Antrag sieht vor, das IEK als städtebauliches Entwicklungskonzept sowie zur Festlegung eines Stadtumbaugebietes gemäß § 171b BauGB zu nutzen und die Gebietsabgrenzung für den Bereich „Innenstadt“ festzulegen.
Die Stadtverwaltung soll beauftragt werden, zwei spezifische Leitprojekte innerhalb des Gebiets zu erarbeiten: ein Projekt zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit sowie ein Projekt zur Erweiterung der Arbeit mit Drogenabhängigen, etwa durch Präventionsmaßnahmen. Die Realisierung dieser und weiterer Zukunftsprojekte soll einer separaten Beratung und Beschlussfassung im Rat bedürfen. Für die Umsetzung der Leitprojekte wird ein Gesamtvolumen von 20.550.000 Euro veranschlagt, wobei voraussichtlich 13.230.000 Euro aus Fördermitteln und 7.320.000 Euro aus Eigenanteilen stammen sollen. Die erforderlichen Mittel sollen in die Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2027 und die Folgejahre aufgenommen werden.
Des Weiteren wird die Verwaltung angewiesen, beim zuständigen Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Förderanträge zur Kofinanzierung einzureichen. Zudem sollen bestehende Vorhaben wie das „Grünblaue Innenstadtband“ und die Umgestaltung des Marktkirchenumfelds planerisch weiter vorbereitet werden, beispielsweise durch die Durchführung von Wettbewerbsverfahren.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Kulturausschuss (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 01.07.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (42. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 25.06.2025 · Seniorenrat (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 26.Baubeschluss zum Ausbau des Stadions "An der Hafenstraße"Zur Vorlage · 0392/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage (0392/2025/6) aus dem Geschäftsbereich 6 behandelt den Baubeschluss für den Ausbau des Stadions „An der Hafenstraße“ sowie die Planung eines Fahrradparkhauses. Der Beschlussvorschlag sieht den Bau des Stadions auf Basis einer vertieften Kostenschätzung von 28,51 Millionen Euro vor. Parallel dazu ist die Planung eines Fahrradparkhauses mit etwa 1.400 Abstellplätzen bis zur Leistungsphase 3 vorgesehen, wofür Kosten in Höhe von 1,4 Millionen Euro veranschlagt sind. Der Zeitplan sieht die Planung bis Ende Dezember 2025 vor, wobei der späteste Baubeginn für den 1. Juli 2026 angesetzt ist.
Die Finanzierung der Vorhaben in Höhe von insgesamt 28,76 Millionen Euro soll über ein Gesellschafterdarlehen an die Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) zu marktüblichen Konditionen erfolgen. Da die Maßnahmen nicht im Haushalt 2025/2026 etatisiert sind, ist eine überplanmäßige Mittelbereitstellung von 2,7 Millionen Euro für das Jahr 2025 und 6,7 Millionen Euro für das Jahr 2026 erforderlich. Die weiteren benötigten Mittel in Höhe von 19,36 Millionen Euro werden für die Haushaltsjahre ab 2027 angemeldet.
Zusätzlich umfasst die Vorlage Informationen zum Verkehrskonzept, wobei die Inbetriebnahme der Citybahn zur Stadionanbindung für das Jahr 2028 geplant ist. Die Kosten für das Fahrradparkhaus werden auf insgesamt etwa 8,38 Millionen Euro brutto geschätzt, wobei die Baukosten für das Parkhaus voraussichtlich im Jahr 2027 anfallen werden. Die Mitglieder der Aufsichtsrate der Immobilien Management Essen GmbH sowie die Vertreter der Stadt Essen in der Gesellschafterversammlung der IME werden angewiesen, die notwendigen Beschlüsse zu fassen.
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Beratungsfolge
- 27.11.2025 · Inklusionsbeirat (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (60. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (40. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.06.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (42. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.05.2025 · Inklusionsbeirat (16. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung des Inklusionsbeirates
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.05.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (32. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.04.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung) — abgesetzt/vertagt; Behandlung im ASPB am 15.05.2025
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.04.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und in die nächste Sitzung des ADWBT geschoben
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — Abgesetzt und zur Beschlussfassung in die AVM-Sitzung am 22.05.2025 vertagt.
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 26.1Baubeschluss zum Ausbau des Stadions "An der Hafenstraße" hier: Änderungsantrag der SPD-FraktionZur Vorlage · 0569/2025/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat einen Änderungsantrag zum Baubeschluss für den Ausbau des Stadions „An der Hafenstraße“ eingereicht. Der Antrag fordert die Verwaltung auf, ergänzend zum bestehenden Verkehrskonzept konkrete Maßnahmen zur verkehrlichen Entlastung der angrenzenden Stadtteile Vogelheim und Bergeborck vorzuschlagen. Diese Maßnahmen sollen so gestaltet sein, dass sie bereits im laufenden Spielbetrieb und unabhängig vom Stadiumsausbau umsetzbar sind.
Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, darzustellen, wie die Planungsabläufe und die Fertigstellung der Verkehrsinfrastruktur in den Bereichen Fahrradverkehr, öffentlicher Personennahverkehr und motorisierter Individualverkehr beschleunigt werden können. Ziel ist es, die zeitliche Differenz zwischen der Inbetriebnahme des ausgebauten Stadions und der Bereitstellung von Einrichtungen wie der City-Bahn, einem Fahrradparkhaus sowie zusätzlichen Parkplätzen zu minimieren. Dabei sollen auch die erforderlichen personellen und finanziellen Kapazitäten beziffert werden.
Zudem wird die Verwaltung aufgefordert, in Abstimmung mit der GVE eine Lösung für die räumliche Anbindung des AWO-Fanprojekts an das Stadionareal sicherzustellen und die dafür notwendigen Mittel im Haushalt einzuplanen. Die Fraktion begründet den Antrag mit der Notwendigkeit, die Verkehrsverläufe und die Parkplatzsituation in den umliegenden Stadtteilen zu regulieren.
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Beratungsfolge
- 27.11.2025 · Inklusionsbeirat (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (60. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (40. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.06.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (42. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.05.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (32. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 26.2Ergänzungsantrag zur Vorlage "Baubeschluss zum Ausbau des Stadions An der Hafenstraße" ersetzt Antrag 0517/2025Zur Vorlage · 0549/2025/PARTEI · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die PARTEI hat einen Ergänzungsantrag zum Baubeschluss für den Ausbau des Stadions an der Hafenstraße eingebracht. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung bei der Planung die Barrierefreiheit gemäß den DFL-Mindeststandards für die zweite und dritte Liga berücksichtigt. Dies umfasst die Schaffung von 48 zusätzlichen barrierefreien Plätzen sowie die Verbesserung bestehender Kapazitäten.
Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Integration des AWO-Fanprojekts in das Stadion mit angemessenen Räumlichkeiten, deren Gestaltung unter Einbeziehung der Projektleitung und der aktiven Fanszene erfolgen soll. Zur Sicherstellung der Sauberkeit und Hygiene werden die Installation von Mülleimern an den Eingängen sowie ein Toiletten-Container am Vorplatz der WAZ-Westkurve während der Veranstaltungszeiten beantragt. Zudem sollen die in der Vorplanung vorgesehenen technischen Infrastrukturmaßnahmen sowie ein elektronisches Hinweissystem, ähnlich dem System der Messe Essen, umgesetzt werden.
Bezüglich des Verkehrskonzepts fordert die Ratsgruppe eine Erhöhung und Verlängerung der Taktung der Straßenbahnlinien 101 und 106 an Spieltagen. Zudem wird eine Abstimmung mit der Deutschen Bahn angestrebt, um zusätzliche Regional- und Entlastungszüge vom Essener Hauptbahnhof einzusetzen und Haltestellen für Sonderzüge der Gästefans zu ermöglichen. Die in der Machbarkeitsstudie genannten Verbesserungen der technischen Infrastruktur sollen wie geplant realisiert werden.
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Beratungsfolge
- 27.11.2025 · Inklusionsbeirat (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (60. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (40. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.06.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (42. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.05.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (32. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 26.3Baubeschluss zum Ausbau des Stadions "An der Hafenstraße" hier: ÄnderungsantragErgebnis: abgesetzt/vertagt
- 27.Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für die von der Stadt Essen als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxis (Taxitarif)Zur Vorlage · 0730/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0730/2025/6 aus dem Geschäftsbereich 6 behandelt die geplante Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für in Essen zugelassene Taxis. Hintergrund der Vorlage sind Anträge von Taxi Steele e.V. und Taxi Essen e.G. zur Anpassung der Tarife sowie Forderungen nach einem Mindestbeförderungsentgelt für Mietwagen und einem Tarifkorridor für Festpreise.
Der Beschlussvorschlag sieht eine Anpassung der Kilometerpreise vor, während der Grundpreis von 4,40 EUR unverändert bleibt. Die neuen Kilometerentgelte belaufen sich auf 2,80 EUR für den ersten und zweiten Kilometer, 2,70 EUR für den dritten und vierten Kilometer sowie 2,50 EUR ab dem fünften Kilometer. Als Begründung für die Erhöhung der Kilometerpreise um jeweils 0,10 EUR wird die Anhebung des Mindestlohns auf 12,82 EUR zum 1. Januar 2025 angeführt.
Zudem soll ein neuer Paragraph eingeführt werden, der die Vereinbarung von Festpreisen bei vorab bestellten Fahrten regelt. Festpreise dürfen maximal 20 Prozent über dem Basispreis liegen, welcher sich aus dem Wegetarif der kürzesten Strecke und dem rechnerischen Zeittarif zusammensetzt. Bei Festpreisfahrten entfällt der Grundpreis. Sollte eine Fahrt auf Wunsch des Fahrgastes um mehr als fünf Minuten unterbrochen werden, wird der Preis für die zurückgelegte Strecke fällig. Unternehmen sind verpflichtet, Festpreisfahrten im Taxameter zu erfassen und Geschäftsvorfälle wie Entgelt, Zuschläge sowie Zeiten und Kilometer gemäß den steuerlichen Aufbewahrungsfristen zu dokumentieren.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: kein Beschluss gefasst - 27.1TOP 8: Taxitarif im Essener Stadtgebiet (0730/2025/6) hier: Mindestbeförderungsentgelt für Mietwagenfahrten sowie RückkehrpflichtüberwachungZur Vorlage · 0853/2025/CDU/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen von CDU und Grünen im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 0853/2025 eingereicht, der Regelungen für Mietwagenfahrten im Stadtgebiet vorsieht. Der Antrag richtet sich an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie an den Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung.
Ein Kernpunkt des Vorhabens ist die Aufforderung an die Stadtverwaltung, bis zum Ende des dritten Quartals 2025 einen Beschlussvorschlag zur Einführung eines Mindestbeförderungsentgelts für Mietwagenfahrten vorzulegen. Die Vorlage soll sich dabei an der Allgemeinverfügung der Stadt Leipzig orientieren.
Darüber hinaus wird die Erarbeitung eines Konzepts zur Überwachung und Sanktionierung von Verstößen gegen die gesetzliche Rückkehrpflicht für Mietwagen gefordert. Dabei soll auch die Prüfung des Einsatzes digitaler Kontrollinstrumente Bestandteil des Konzepts sein. Für diesen Beschlussvorschlag wurde eine Frist bis spätestens zum ersten Quartal 2026 festgesetzt.
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Beratungsfolge
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 27.2Ergänzungsantrag zu TOP: Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für die von der Stadt Essen als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxis (Taxitarif)Zur Vorlage · 0852/2025/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Essen hat einen ergänzenden Antrag zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für Taxis gestellt. Der Antrag 0852/2025/LINKE sieht vor, dass eine Anpassung des Taxitarifs in Essen an die Voraussetzung geknüpft wird, gleichzeitig Mindestbeförderungsentgelte für Mietwagen einzuführen.
Die Begründung der Fraktion führt aus, dass eine Erhöhung der Beförderungsentgelte für Taxis ohne gleichzeitige Einführung von Mindestsätzen für Mietwagen zu einem Rückgang der Kundenzahlen bei Taxifahrern führen könnte. In dem Antrag wird auf die Praxis in anderen deutschen Großstädten wie München, Berlin, Frankfurt, Hamburg und Köln verwiesen, in denen bereits Festpreise oder Mindesttarife angewendet werden bzw. deren Einführung geplant ist. Die Fraktion regt an, dass sich die Stadt Essen diesem Modell anschließen sollte.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — Antrag wurde zurückgezogen
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Antrag wurde zurückgezogen - 28.Neufassung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten und Parkscheiben im Gebiet der Stadt Essen; hier: Eingrenzung der Bewirtschaftungszeiten in Parkzone 4 (Baldeneysee).Zur Vorlage · 0212/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll eine Neufassung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten und Parkscheiben beschließen. Im Fokus steht dabei die Anpassung der Bewirtschaftungszeiten in der Parkzone 4 am Baldeneysee. Nach Gesprächen mit Sportvereinen am Nordufer des Sees wird vorgeschlagen, die bisherige 24-Stunden-Bewirtschaftung einzuschränken. Künftig soll die Gebührenerhebung in dieser Zone nur noch im Zeitraum vom 15. April bis zum 15. Oktober stattfinden, und zwar täglich zwischen 10:00 Uhr und 17:00 Uhr. Die Option für Tagestickets bleibt bestehen. Ziel der Änderung ist es, den Parkbedarf von Sportlern und Vereinen besser zu berücksichtigen und die Auslastung der Parkflächen am Regattaturm sowie in der Freiherr-vom-Stein-Straße gezielter zu steuern.
Zusätzlich sind weitere Maßnahmen zur Entlastung der Parksituation vorgesehen. Ein Schotterparkplatz nördlich der Freiherr-vom-Stein-Straße soll Vereinen ohne eigene Stellflächen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, wofür ein Entwidmungsverfahren eingeleitet wird. Die Sport- und Bäderbetriebe Essen prüfen zudem die Schaffung von etwa 29 neuen Parkplätzen im Bereich des Regattahauses. Für dieses Vorhaben sind Kosten von rund 130.000 Euro netto veranschlagt, wobei baurechtliche und naturschutzrechtliche Genehmigungen erforderlich sind. Bis zur Fertigstellung der neuen Flächen sollen am Parkplatz Regattaturm etwa 50 Stellplätze von der regulären Bewirtschaftung der Zone 4 ausgenommen werden; dort gilt vorübergehend eine Parkzeitbegrenzung von vier Stunden mittels Parkscheibe.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (34. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.05.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (40. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 20.05.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — eingebracht
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 28.1TOP 09: Neufassung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten und Parkscheiben im Gebiet der Stadt Essen; hier: Eingrenzung der Bewirtschaftungszeiten in Parkzone 4 (Baldeneysee) Antrag: Rücknahme Parkzone 4Zur Vorlage · 0789/2025/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Essener Bürger Bündnis – Freie Wähler hat mit der Vorlage 0789/2025/EBB einen Antrag zur Neufassung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten und Parkscheiben in Essen vorgelegt. Gegenstand des Antrags ist die Änderung der Bewirtschaftungszeiten in der Parkzone 4 im Bereich des Baldeneysees. Die Fraktion beantragt, dass der Rat der Stadt Essen beschließt, keine Gebührenerhebung mehr in der Parkzone 4 vorzunehmen und diese Zone ersatzlos zu streichen.
In der Begründung führt die Fraktion an, dass die Einführung von Parkgebühren den Zugang zum Naherholungsgebiet für Besucher, insbesondere Familien und Sportvereine, beeinflussen könnte. Es werden Kostenstrukturen von 1,50 Euro für die ersten 60 Minuten sowie 3,90 Euro für zwei Stunden angeführt. Laut der Fraktion könnten die Gebührenpflicht und der damit verbundene organisatorische Aufwand die Nutzung des Gebiets weniger spontan gestalten und Auswirkungen auf die lokale Freizeitwirtschaft haben. Zudem wird darauf verwiesen, dass das Parken im Winterhalbjahr bereits kostenfrei ist. Der Antrag sieht eine Beratung in den zuständigen Ausschüssen vor, bevor eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen erfolgt.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — Der Antrag hat sich erledigt.
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (34. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.05.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (40. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 20.05.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 29.Konzept Schulwege RüttenscheidZur Vorlage · 0408/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 0408/2025/6 mit dem Titel „Schulwege Rüttenscheid“ befasst sich mit der Beurteilung der Verkehrssicherheit im Umfeld mehrerer Schulen und Einrichtungen im Stadtteil Rüttenscheid. Grundlage des Berichts sind Anträge aus dem Jahr 2024. Im Rahmen von Geschwindigkeitsmessungen im Zeitraum vom 1. bis 15. Oktober 2024 wurden auf übergeordneten Straßen 222 Geschwindigkeitsüberschreitungen bei über 31.000 Fahrzeugen registriert, während auf untergeordneten Straßen fünf Verstöße ermittelt wurden. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs im Zeitraum der Kalenderwochen 34 bis 41 im Jahr 2024 führte zu 16 Einsätzen, 23 Verwarnungen und 9 Abschleppmaßnahmen. Zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 23. Oktober 2024 ereigneten sich drei Unfälle, wovon einer einen Bezug zu Schulen aufwies.
Auf Basis einer Videobeobachtung zwischen Dezember 2024 und Februar 2025 werden verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen. In der Rosastraße sollen gegenüberliegende Einfahrten durch herausnehmbare Poller gesperrt werden, um Wendemanöver zu verhindern. Im Bereich der Querspange Rosastraße/Von-Einem-Straße ist der Ersatz eines gepflasterten Radwegs durch Gehwegplatten sowie die Erneuerung der Beleuchtung und die Sicherung von Pflanzbeeten bis Ende 2025 geplant. Zudem soll die Beleuchtung an der Müller-Breslau-Straße/Isenbergstraße erneuert werden. Die Situation am neuen Haupteingang der Sternschule soll nach Abschluss der dortigen Bauarbeiten erneut geprüft werden. Ein Vorschlag zur Einrichtung einer Einbahnstraße in der Rosastraße wurde abgelehnt. Die Klimarelevanzprüfung der Maßnahmen ergab eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz. Der Rat, die relevanten Ausschüsse und die Bezirksvertretung II sollen den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.05.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (40. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 30.Grugabad - Generalsanierung und Konzeption eines Ganzjahresbades hier: Weiterführung der PlanungenZur Vorlage · 0381/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Sport- und Bäderbetriebe befasst sich mit der Fortführung der Planungen zur Generalsanierung des Grugabades sowie der Vergabe von Planerleistungen. Im Rahmen eines Vergabeverfahrens nach der VgV wurden fünf verbindliche Angebote von acht teilnehmenden Büros eingereicht. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den aktuellen Vergabestand zur Kenntnis zu nehmen und die Betriebsleitung der Sport- und Bäderbetriebe mit der Planung bis zum Abschluss der Leistungsphase 3, der Entwurfsplanung, sowie mit dem Baubeginnbeschluss zu beauftragen. Die Kosten für diese Planungsleistungen werden mit 5.481.000 Euro brutto veranschlagt und über den Wirtschaftsplan der Sport- und Bäderbetriebe 2025-26 finanziert.
Die Planung eines Neubaus eines Ganzjahresbades wird zum aktuellen Zeitpunkt nicht weiterverfolgt. Die GVE Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH soll als Totalübernehmerin für das Projekt mit einer initialen Auftragssumme von 1.061.000 Euro brutto beauftragt werden. Die geschätzten Gesamtkosten für die Sanierung und ein mögliches Ganzjahresbad belaufen sich inklusive eines Sicherheitszuschlags auf 128.816.000 Euro brutto. Eine Entscheidung über die Überdachung des Nichtschwimmerbeckens und den Ganzjahresbetrieb muss bis spätestens 30. April 2028 fallen.
Hintergrund der Maßnahmen ist der Zustand der Badeanlage, bei der technische Anlagen der Wasseraufbereitung sowie die elektrische Infrastruktur nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen. Zudem wird auf die Notwendigkeit der Sanierung verwiesen, um die Sicherheit der Nutzer zu gewährleisten und eine wirtschaftliche Nutzung sicherzustellen. Eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz bewertet die Auswirkungen auf den Klimaschutz als positiv.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 17.06.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (42. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 20.05.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (41. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 30.1TOP 12: Grugabad - Generalsanierung und Konzeption eines Ganzjahresbades hier: Weiterführung der PlanungenZur Vorlage · 0844/2025/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 084
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 0844/2025/FDP beantragt, dass die Verwaltung den Punkt C der Verwaltungsvorlage 0381/2025/6 streicht und die Planungen zum Neubau eines Ganzjahresbades im Grugabad weiterführt. Der Antrag ist zur Beratung an den Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe sowie an den Haupt- und Finanzausschuss gerichtet.
Die Fraktion begründet die Forderung damit, dass die bisherigen Planungen für ein modernes, barrierefreies und verkehrstechnisch günstig gelegenes Ganzjahresschwimmbad eine breite politische Mehrheit getragen hätten. Ein solches Angebot sei sowohl für den Schul- und Vereinssport als auch für die allgemeine Öffentlichkeit notwendig. Trotz der mit dem Vorhaben verbundenen hohen Investitionskosten sieht die Fraktion die Notwendigkeit, die bestehenden Planungen nicht zu beenden, sondern diese weiterzuentwickeln.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — Antrag zurückgezogen
- 17.06.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (42. Sitzung) — zurückgezogen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 20.05.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 30.2Grugabad - Generalsanierung und Konzeption eines Ganzjahresbades hier: Weiterführung der PlanungenZur Vorlage · 0920/2025/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat einen Antrag zur Weiterführung der Planungen für die Generalsanierung des Grugabads sowie zur Konzeption eines Ganzjahresbades gestellt. Mit der Vorlage 0920/2025/SPD wird beantragt, den Sachstand zur Sanierung des Grugabads als regelmäßigen Tagesordnungspunkt in den Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe aufzunehmen.
Darüber hinaus sieht der Antrag die Einrichtung eines interfraktionellen Arbeitskreises vor, der sich aus Vertretern der Politik und der Verwaltung zusammensetzt. Dieser Arbeitskreis soll die weiteren Schritte des Sanierungsprojekts begleiten und vor allen relevanten Entscheidungen in den Prozess einbezogen werden. Die Sitzungen des Gremiums sollen mindestens alle zwei Monate stattfinden, wobei auch digitale Formate genutzt werden können.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — Antrag zurückgezogen
- 17.06.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (42. Sitzung) — zurückgezogen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 31.Beauftragung Planungsleistungen Neubaumaßnahme Eingangs- und Gastronomiegebäude (vormals Orangerie)Zur Vorlage · 0617/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zur Vorlagennummer 0617/2025/6 sieht die Beauftragung von Planungsleistungen für den Neubau eines Gebäudes für den Eingangsbereich und die Gastronomie im Grugapark vor. Der Beschlussvorschlag umfasst eine Erhöhung der Planungskosten für die Leistungsphasen 1 bis 5 sowie weiterer Planungsmittel um 1.435.000 EUR netto (1.707.650 EUR brutto). Damit belaufen sich die Planungskosten insgesamt auf 2.985.000 EUR netto (3.552.150 EUR brutto). Das gesamte Projektvolumen wird auf etwa 22,7 Mio. EUR netto (ca. 27,1 Mio. EUR brutto) geschätzt. Die Finanzierung für die Jahre 2025 und 2026 ist durch das verfügbare Budget gedeckt. Ein endgültiger Baubeschluss sowie die Beantragung weiterer Mittel in Höhe von circa 8,28 Mio. EUR sind für Anfang 2026 nach Abschluss der Leistungsphase 3 vorgesehen.
Das bestehende Gebäude weist Sanierungsrückstände auf, insbesondere durch Wassereintritte am Glasdach und technische Anlagen, die einer Überholung bedürfen. Um den Betrieb der Gastronomie sowie die Verpachtung der Flächen zu sichern und eine Verringerung des Bilanzvermögens der Stadt Essen zu vermeiden, ist eine Neugestaltung der Eingangssituation und des Gebäudes vorgesehen. Die Vor-Einschätzung der Klimarelevanz bewertet die Auswirkungen des Vorhabens auf den Klimaschutz als positiv. Der Entscheidungsprozess umfasst die Beratung im Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie im Haupt- und Finanzausschuss und die abschließende Entscheidung im Rat der Stadt Essen im Juni 2025.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 06.05.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (40. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 32.Bürgerpark Kuhlhoffstraße Planungen zu den Gebäuden und zukünftiges BetreiberkonzeptZur Vorlage · 0384/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 0384/2025/6 befasst sich mit den Planungen für die Gebäude sowie dem zukünftigen Betreiberkonzept des Bürgerparks Kuhlhoffstraße. Es wird vorgeschlagen, die Verwaltung damit zu beauftragen, ein Betreiberkonzept durch die Jugendhilfe Essen gGmbH erarbeiten zu lassen, welches eine konkrete Finanzierung enthalten soll. Für die Planungskosten der Leistungsphasen 1 bis 3 wird eine Erhöhung von 195.000 Euro für den Grünflächenanteil um 666.500 Euro für den Gebäudeanteil auf insgesamt 861.500 Euro beantragt. Zudem soll die GVE Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH als Generalplanerin eingesetzt werden.
Der Betrieb des Parks ist in vier Phasen unterteilt. Aufgrund von Mängeln ist der Betrieb bis zum 31. Mai 2025 eingeschränkt. Ab dem 1. Juni 2025 soll eine Sanierungsphase der Parkflächen beginnen, die voraussichtlich bis zum zweiten Halbjahr 2026 andauert, während die Fertigstellung der Gebäude für Anfang 2028 vorgesehen ist.
Aufgrund der Sanierungsbedürftigkeit der Gebäudesubstanz ist eine Kernsanierung für die Nutzung als Begegnungs- und Seminarstätte der Jugendhilfe Essen gGmbH geplant. Die voraussichtlichen Gesamtkosten des Projekts steigen durch die Umplanung von rund 1,5 Millionen Euro auf etwa 10,32 Millionen Euro. Für die weitere Planung und vorbereitende Maßnahmen werden zusätzliche Mittel benötigt. Da der Finanzierungsbedarf für die Jahre 2025 und 2026 bei 861.500 Euro liegt, im Haushaltsansatz 2025 jedoch nur 578.207 Euro vorhanden sind, soll die Deckung über den Deckungsring des Projekts „öffentl. Grün: Spielbereiche“ erfolgen. Zudem wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2025 beantragt.
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Beratungsfolge
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (41. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 20.05.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (41. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 06.05.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (40. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 33.Quartier der Generationen - Bau- und Baubeginnbeschluss BodenmanagementZur Vorlage · 0403/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Projekts „Quartier der Generationen“ wird der Bau und Baubeginn für das Teilprojekt 2 „Bodenmanagement inklusive Klimaschutzmaßnahmen“ beantragt. Gegenstand der Vorlage 0403/2025/6 ist die Bodenaufbereitung und -modellierung auf einer Gesamtfläche von 20.800 m². Ziel der Maßnahmen ist die Behebung von Entwässerungsproblemen sowie die Sanierung von Altlasten. Die Umsetzung ist Voraussetzung für die Errichtung einer Kita mit vier Gruppen sowie einer zweifach nutzbaren Sporthalle im Quartier Germaniastraße, um den Bedarf an Hallenzeiten für den Schul- und Vereinssport sowie die gesetzlichen Betreuungsvorgaben zu erfüllen.
Die investiven Kosten für die Leistungsphasen 4 bis 9 der HOAI belaufen sich auf 8.292.594 EUR brutto. Der zeitliche Rahmen für das Bodenmanagement ist von Juni 2025 bis Mai 2026 vorgesehen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt den Baubeginn genehmigt und die Betriebsleitung der Sport- und Bäderbetriebe Essen mit der Fortführung der Planungen beauftragt. Die Finanzierung der Planungskosten und der Projektsteuerung erfolgt über die genannten Mittel, wobei kalkulatorische Kosten für Zinsen und Abschreibungen in Höhe von 161.705,58 EUR bzw. 276.419,80 EUR brutto ausgewiesen werden. Die Vorlage wird den zuständigen Ausschüssen sowie der Bezirksvertretung IV zur Kenntnisnahme und für Empfehlungen vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.05.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (41. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 34.Beendigung der Teilnahme am European Energy Award (EEA) und Wechsel zu Climate OSZur Vorlage · 0140/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen empfiehlt, die Teilnahme am European Energy Award (EEA) zu beenden und stattdessen das Tool ClimateOS einzuführen. Der entsprechende Beschlussvorschlag wird im Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz beraten und soll anschließend dem Rat der Stadt zur Entscheidung vorgelegt werden.
Die Begründung für den Wechsel umfasst finanzielle sowie organisatorische Aspekte. Die Teilnahme am EEA ist eine freiwillige Aufgabe, deren jährliche Kosten im Durchschnitt bei etwa 11.500 Euro liegen, zuzüglich möglicher Gebühren für Gold-Audits. Zudem erschweren die neuen EEA 3.0-Bewertungsgrundlagen die Erreichung hoher Auszeichnungen, da mit einem Rückgang der Punktzahlen um 10 bis 15 Prozent zu rechnen ist. Der administrative Aufwand für die Datenerhebung in den verschiedenen Fachbereichen wird als Herausforderung eingestuft.
Als Alternative steht das über den Regionalverband Ruhr (RVR) bereitgestellte System ClimateOS zur Verfügung. Dieses Tool ermöglicht die Überwachung von Emissionen sowie die Simulation von Klimaschutzmaßnahmen durch die Visualisierung von Daten. Für Essen werden bis zu zwölf Lizenzen kostenfrei zur Verfügung gestellt, wobei die Finanzierung für die kommenden vier Jahre über die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) gesichert ist. Die Einführung erfolgt im Rahmen eines RVR-weiten Projekts zur Unterstützung der kommunalen Klimaschutzstrategien.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (41. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 35.Bau und Baubeginn "Erneuerung Elbestraße"Zur Vorlage · 0524/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Erneuerung der Elbestraße im Abschnitt von der Ruhrallee bis zur Siegstraße. Hintergrund der Maßnahme sind Ergebnisse aus Zustandskontrollen der Nebenstraßen, wonach die Asphaltfahrbahn eine Sanierung benötigt, um die Verkehrssicherheit und Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten.
Für das Bauvorhaben werden Gesamtkosten in Höhe von 790.000 Euro veranschlagt. Da die Maßnahme im Haushalt 2025 nicht als Einzelmaßnahme vorgesehen ist, wird die außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 773.000 Euro für das Jahr 2025 beantragt. Die Finanzierung dieser Mittel soll aus dem Projekt „Fahrradstraßen und -zonen“ erfolgen. Vorarbeiten im Umfang von 17.000 Euro wurden bereits getätigt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Verkehr und Mobilität den Bau und Baubeginn beschließt und die Mittelbereitstellung dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der Stadt zur Entscheidung bzw. Empfehlung vorlegt. Die Beratungsfolge ist für die Monate Mai und Juni 2025 angesetzt. Aufgrund neuer Regelungen im Kommunalabgabengesetz entfallen für das Vorhaben die bisher vorgeschriebene Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie eine Anliegerversammlung. Zudem werden die der Kommune entgehenden Einnahmen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet, sofern die Maßnahme nach dem 1. Januar 2024 beschlossen wurde.
Automatisch erzeugt durch
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 36.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Erneuerung Nienhausenstraße"Zur Vorlage · 0539/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll über den Bau und Baubeginn der Maßnahme „Erneuerung Nienhausenstraße“ entscheiden. Das Vorhaben im Essener Stadtteil Altenessen-Süd umfasst die Erneuerung eines 190 Meter langen Straßenabschnitts zwischen der Radhoffstraße und der Hövelstraße. Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 935.000 Euro, wobei eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 900.000 Euro beantragt wird.
Im Rahmen der Maßnahme sollen die Fahrbahn sowie die Gehwege saniert werden. Um den Erhalt der Vegetation zu unterstützen, ist eine Optimierung des ruhenden Verkehrs vorgesehen, wodurch die Gehwege zugunsten der Fußgänger verbreitert werden. Während 18 Bäume als nicht mehr erhaltungswürdig eingestuft wurden, sollen im Zuge der Arbeiten insgesamt 18 neue Bäume an verschiedenen Standorten gepflanzt werden. Die Maßnahme beinhaltet zudem die Erneuerung der Beleuchtungsanlage sowie die Anpassung von Einmündungsradien zur Verbesserung der Sichtverhältnisse zwischen dem Kfz- und Fußverkehr. Zur Förderung der Barrierefreiheit werden Querungsbereiche mit taktilen Elementen ausgestattet.
Der Baubeginn ist für das dritte Quartal 2025 geplant, wobei eine Bauzeit von etwa zehn Monaten veranschlagt wird. Zur Sicherung der Auftragsvergabe im Jahr 2025 wird zudem eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 600.000 Euro benötigt.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 37.Instandsetzung der Feuerwache Essen-Kray (BF)Zur Vorlage · 0320/2025/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Feuerwehr sieht Maßnahmen zur Instandsetzung der Feuerwache Essen-Kray vor, um die Einsatzfähigkeit für die kommenden 15 Jahre zu gewährleisten. Der Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt Essen beinhaltet eine Erhöhung der investiven Gesamtkosten für die Sanierung der Hoffläche um 1.001.000 Euro auf nunmehr 1.551.000 Euro. Zusätzlich ist die Errichtung einer Containeranlage für 594.000 Euro sowie weitere Umbaumaßnahmen durch die Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH im Umfang von 673.000 Euro vorgesehen. Die Gesamtkosten aller Maßnahmen für den Zeitraum von 2024 bis 2027 belaufen sich auf 2.818.000 Euro. Für das Jahr 2025 ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 920.000 Euro im Projekt 5.376024 geplant.
Die Sachkosten in Höhe von 673.000 Euro sollen durch Instandhaltungsrückstellungen sowie spezifische Konten für die Unterhaltung von Gebäuden und technischen Anlagen finanziert werden. Die kalkulatorische Abschreibung für die Hoffläche und die Containeranlage beträgt bei einer Laufzeit von 20 Jahren jährlich 107.250 Euro, zuzüglich kalkulatorischer Zinsen in Höhe von jährlich 41.827,50 Euro. Die Durchführung der Baumaßnahmen wird zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur der Feuerwehr und der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr gemäß der Gemeindeordnung NRW als sachlich und zeitlich unabweisbar eingestuft. Die Auswirkungen auf den Klimaschutz werden als positiv bewertet. Der Beratungsprozess umfasst Sitzungen im Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie im Haupt- und Finanzausschuss im Mai 2025, bevor der Rat am 4. Juni 2025 über die Vorlage entscheidet.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 20.05.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (40. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 38.Offene Ganztagsschule hier: Fortführung der bereits bestehenden OGS-Gruppen sowie Gruppenerweiterungen an den Offenen Ganztagsschulen zum Schuljahr 2025/2026Zur Vorlage · 0449/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zur Fortführung und Erweiterung der Gruppen der Offenen Ganztagsschule (OGS) für das Schuljahr 2025/2026 sieht eine Ausweitung der Angebote an 83 Grundschulen und fünf Förderschulen vor. Die Anzahl der Gruppen soll von 513 auf insgesamt 576 steigen, was einem Mehrbedarf von 63 Gruppen und etwa 1.523 zusätzlichen Plätzen entspricht. Der städtische Eigenanteil zur Finanzierung soll sich dabei von rund 10,73 Millionen Euro auf etwa 16,16 Millionen Euro erhöhen. Für die Ausstattung ist im Haushaltsplan 2025 ein Betrag von 3.291.000 Euro veranschlagt, wovon 1.008.000 Euro für die neuen Gruppen vorgesehen sind. Der Rat der Stadt soll die Erweiterung unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch die Bezirksregierung Düsseldorf beschließen.
Die Gruppenerweiterung bedingt einen Personalbedarf von 63 Neueinstellungen bei der Jugendhilfe Essen gGmbH, wodurch sich die Zuschusszahlungen um rund 4.023.117 Euro erhöhen. Zudem ist die Etablierung von drei neuen Ferienstandorten sowie die Einrichtung von 20 weiteren Koordinierungsstellen an Schulen geplant. Im Rahmen einer Qualitätsoffensive sind zudem Mehrausgaben für einen zusätzlichen Kurs im Bildungsgang PiA Sozialassistenten, Küchenhilfen, ESPO sowie Spielmaterial vorgesehen.
Die finanziellen Auswirkungen für die Jahre 2025 und 2026 zeigen voraussichtliche Überschreitungen der Aufwendungen von 4,26 Millionen Euro beziehungsweise 9,97 Millionen Euro auf. Dem stehen Mehrerträge gegenüber, sodass ein verbleibender Mehrbedarf von 3,69 Millionen Euro für 2025 und 6,68 Millionen Euro für 2026 resultiert. Die Deckung dieser Kosten soll über den Haushaltstitel GB 4 sichergestellt werden.
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Beratungsfolge
- 30.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.08.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (41. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 08.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 39.Neugründung der Tiegelschule, städtische Grundschule, zum Schuljahr 2026/2027Zur Vorlage · 0552/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Neugründung der städtischen Grundschule „Tiegelschule“ im Essener Nordviertel zum Schuljahr 2026/2027 beschließen. Die Schule soll am Standort Tiegelstraße 29 errichtet werden und eine Entwicklung hin zu einer dreizügigen Schule bis zum Schuljahr 2029/2030 anstreben. Voraussetzung für die Umsetzung ist eine Mindestgröße von 50 Schülerinnen und Schülern. Die Schule ist als Kooperationsschule für die Lehreraus- und -fortbildung mit einem clusterbasierten Raumprogramm konzipiert, wobei die inhaltliche Ausgestaltung durch die Stadt Essen, das Schulamt für die Stadt Essen und die Universität Duisburg-Essen erfolgt.
Für die Ausstattung mit Mobiliar und Technik sind Beträge in Höhe von 697.700 Euro sowie 71.000 Euro für interaktive Displays vorgesehen. Zudem sollen Personalstellen für das Sekretariat und das Schulhausmeisterwesen eingerichtet werden, wobei die Personalkosten für diese Bereiche ab 2030 auf 90.221 Euro ansteigen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Bestimmung der Schulart gemäß Schulgesetz durchzuführen und die erforderliche Genehmigung bei der Bezirksregierung Düsseldorf einzuholen. Der Schulbetrieb sowie die Konstituierung der Schulkonferenz sind zum 1. August 2026 geplant. Die Vorlage wird im Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie in der Bezirksvertretung zur Beratung und Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (46. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 40.Fortführung von Integrations- und Berufssprachkursen an der Volkshochschule hier: Einrichtung von 17 MehrstellenZur Vorlage · 0555/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Volkshochschule Essen beantragt die Einrichtung von 17 Planstellen der Entgeltgruppe E 11 TVöD, um die Fortführung von Integrations- und Berufssprachkursen sicherzustellen. Hintergrund der Vorlage ist die rechtliche Unsicherheit bei der Beschäftigung von Honorarkräften, die sich aus der aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ergibt.
Die jährlichen Personalkosten für diese Stellen belaufen sich auf 1.446.800 Euro. Die Finanzierung soll durch Erstattungen vom Bund in Höhe von 787.700 Euro sowie durch einen Minderaufwand bei den bisherigen Honorarleistungen in Höhe von 509.200 Euro erfolgen. Zusätzlich fallen jährliche Sachkosten von etwa 14.500 Euro für die IT-Arbeitsplatzausstattung an. Für die Jahre 2025 und 2026 müssen nicht refinanzierte Mehraufwendungen aus der laufenden Bewirtschaftung kompensiert werden. Für die Haushaltsplanaufstellung 2027 ist eine Budgetaufstockung in Höhe der Personalkosten anzumelden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen die Einrichtung der Stellen beschließt und die Verwaltung beauftragt, die Planstellen im Rahmen einer Organisationsmaßnahme zu konkretisieren. Die Vorlage durchläuft die Beratungsfolge über den Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung, den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Kulturausschuss. Eine erste Einschätzung zur Klimarelevanz ergab eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 03.06.2025 · Kulturausschuss (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 20.05.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (40. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 41.Öffnung des städt. Mädchengymnasiums Borbeck für Jungen ab dem Schuljahr 2026/2027Zur Vorlage · 0560/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Mädchengymnasium Borbeck soll ab dem Schuljahr 2026/2027 für Jungen geöffnet werden. Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung für die Sekundarstufe I wird dem Rat der Stadt Essen vorgeschlagen, das bisherige monoedukative Konzept durch eine Koedukation mit gemischtgeschlechtlichen Klassen ab der fünften Klasse zu ersetzen. Ziel dieser Maßnahme ist es, eine maximale Kapazitätsauslastung der Schule zu erreichen.
Hintergrund der Vorlage ist die Diskrepanz zwischen verfügbaren Plätzen und Anmeldungen. Während für das Schuljahr 2025/2026 in Essen eine hohe Nachfrage nach Schulplätzen besteht, verzeichnet das Gymnasium Borbeck nach dem Anmeldeverfahren lediglich 79 Anmeldungen auf insgesamt 93 Plätze. Die Umstellung soll dazu beitragen, die vorhandenen Kapazitäten der Schule besser zu nutzen.
Die Umwandlung erfordert Anpassungen am Schulprogramm sowie eine mögliche Änderung des Schulnamens. Das bestehende Profil als MINT-freundliche Schule und der Schwerpunkt im künstlerisch-musischen Bereich sollen dabei beibehalten und für beide Geschlechter weiterentwickelt werden. Bestehende Klassen sind von dieser Änderung nicht betroffen; die Koedukation gilt erst für neue Jahrgänge ab der fünften Klasse. Die Schulverwaltung wurde bereits damit beauftragt, die notwendigen baulichen Anpassungen, wie etwa die Einrichtung von Sanitäranlagen für Jungen, zu prüfen.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 42.Änderung der Satzung des KulturbeiratesZur Vorlage · 0718/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Satzung des Kulturbeirates ändern. Hintergrund ist eine im Jahr 2021 beauftragte Überprüfung der Neukonzeption des Beirates, die unter Einbeziehung der Verwaltung sowie der Beiratsmitglieder durchgeführt wurde. Ziel der Anpassungen ist es, die Arbeitsweise des Gremiums zu optimieren und die Verankerung in stadtentwicklungspolitischen Prozessen, wie der Folkwang-Dekade 2022–2032, zu festigen.
Im Rahmen der Neufassung soll der Wechsel der Jury für Projektförderungen künftig nach Ablauf einer fünfjährigen Ratswahlperiode erfolgen statt bisher nach drei Jahren. Zudem werden Stellvertretungen für Jurymitglieder eingeführt, um eine breitere Vertretung der einzelnen Kultursparten sicherzustellen. Die Regelungen zu den Arbeitskreisen werden präzisiert, insbesondere hinsichtlich der Einladung von Gästen und der Berichterstattung an das Plenum.
Die Mitgliederstruktur wird erweitert, indem die Themenbereiche „Interkultur“, „Kultur und Inklusion“ sowie „Jugend“ aufgenommen werden. Um die Arbeitsfähigkeit des Beirates zu gewährleisten, wird die Anzahl der Institutionen pro Themenbereich auf maximal drei begrenzt, wodurch sich die Gesamtzahl der Mitglieder von 26 auf 27 erhöht. Die Änderungen treten mit Ablauf der aktuellen Wahlperiode des Rates in Kraft. Der Beschlussvorschlag liegt dem Kulturbeirat und dem Kulturausschuss zur Empfehlung vor.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.06.2025 · Kulturausschuss (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 21.05.2025 · Kulturbeirat (15. Sitzung) — einstimmig empfohlen mit einer Enthaltung
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 43.Überarbeitung der Satzung über die Benutzung und Gebühren der Stadtbibliothek EssenZur Vorlage · 0765/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant zum 1. Juli 2025 eine Neufassung der Satzung über die Benutzung und Gebühren der Stadtbibliothek. Die Überarbeitung erfolgt aufgrund technischer, rechtlicher und organisatorischer Entwicklungen seit der letzten Änderung im Jahr 2018.
Durch die Einführung eines neuen Bibliothekmanagementsystems sind künftig Online-Anmeldungen für digitale Angebote sowie E-Payments möglich. Im Bereich der Serviceleistungen werden die bisher getrennten Dienste für Vormerkungen und Bestellungen zu einem kostenpflichtigen Vorbestellservice zusammengefasst, der eine Gebühr von 0,50 Euro vorsieht. Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 12. Lebensjahr bleibt dieser Service weiterhin kostenfrei. Zudem werden die Leihfristen angepasst und Regelungen zur Fernleihe entfernt, da dieser Dienst bereits im Jahr 2022 eingestellt wurde.
Organisatorisch wird die Hausordnung künftig nicht mehr als Bestandteil der Satzung geführt, sondern direkt durch die Direktion angepasst, um standortbezogene Regelungen – etwa für Open-Library-Angebote – zu erleichtern. Rechtliche Neuerungen betreffen unter anderem die Haftung an Selbstbedienungsgeräten, die Nutzung digitaler Angebote sowie die Ausleihe technischer Geräte aus der „Bibliothek der Dinge“. Die Satzung umfasst zudem Anpassungen zum Datenschutz und Urheberrecht sowie die automatisierte Verlängerung von Servicekarten für Kinder und Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr. Eine erneute Überprüfung der Satzung ist für das Jahr 2027 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.06.2025 · Kulturausschuss (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 44.Änderung der Gebührensatzung für das Haus der Essener Geschichte / StadtarchivZur Vorlage · 0674/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Änderung der Gebührensatzung für das Haus der Essener Geschichte und das Stadtarchiv beschließen. Die Empfehlung hierzu soll vom Haupt- und Finanzausschuss sowie vom Kulturausschuss ausgehen. Die aktuelle Satzung ist seit dem Jahr 2012 in Kraft.
Die Anpassungen werden mit der Digitalisierung des Archivbetriebs und gestiegenen Kosten begründet. Laut der vorliegenden Vorlage orientieren sich die neuen Gebühren an den Standards anderer Kommunalarchive in Nordrhein-Westfalen. Es wird eine Steigerung der Einnahmen um etwa 50 Prozent erwartet. Auf Basis der Einnahmen von 47.440 Euro aus dem Jahr 2024 würde die neue Satzung einen Betrag von rund 71.160 Euro ergeben. Für das laufende Jahr 2025 wird ab Anfang Juni ein Mehreinnahmen von knapp 12.000 Euro prognostiziert.
Die Zahl der Anfragen beim Institut ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen, wobei zwischen 2018 und 2024 eine Zunahme von 54 Prozent verzeichnet wurde. Im Jahr 2024 erreichte die Anzahl der Anfragen mit 2.842 einen Höchststand; etwa 85 Prozent dieser Anfragen sind gebührenpflichtig. Zeitgleich mit der Gebührensatzung werden in einer weiteren Vorlage auch die Satzung des Stadtarchivs sowie die Benutzungsordnung aktualisiert.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.06.2025 · Kulturausschuss (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 45.Änderung der Archivsatzung und Benutzungsordnung für das Haus der Essener Geschichte / StadtarchivZur Vorlage · 0676/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0676/2025/4 des Kulturamtes sieht eine Änderung der Archivsatzung sowie der Benutzungsordnung für das Haus der Essener Geschichte und das Stadtarchiv vor. Ziel der Neufassung ist die rechtliche Anpassung an das seit 2010 erweiterte Aufgabenspektrum, die Einbindung der Fachbibliothek Stadt & Region, der Dauerausstellung sowie des Erinnerungsortes Archiv Dr. Ernst Schmidt. Zudem erfolgt eine Anpassung an das novellierte Archivgesetz NRW. Die bisherigen Regelungen stammen aus dem Jahr 1996.
Die Neufassung der Benutzungsordnung erweitert die Nutzungsarten um die Ausleihe von Medien der Fachbibliothek Stadt & Region sowie den Besuch der historischen Dauerausstellung und der Wechselausstellungen. Für die Fachbibliothek gilt die Satzung der Stadtbibliothek Essen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Berücksichtigung der Digitalisierung. Die Ordnung umfasst nun Online-Angebote zur Archivnutzung, wie die Recherche in der Online-Datenbibliothek und im regionalen Archivportal NRW sowie die Bereitstellung von Digitalisaten. Seit dem 1. Januar 2024 erfolgt die Bestellung von Archivgut ausschließlich digital. Um die Originale zu schonen, wird digitalisiertes Archivgut nach dem Prinzip der Schutzdigitalisierung nur noch als Digitalisat genutzt. Eine kostenfreie Selbstfotografie im Lesesaal ist auf Antrag möglich.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Kulturausschuss die Änderungen empfiehlt und der Rat der Stadt Essen diese beschließt. Die Beratung im Kulturausschuss ist für den 3. Juni 2025 und die Entscheidung im Rat für den 4. Juni 2025 vorgesehen. Es sind keine Investitionen, Personalkosten oder Sachkosten ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.06.2025 · Kulturausschuss (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 46.Zuwendung an das Bistum EssenZur Vorlage · 1389/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Gewährung einer Zuwendung an das Bistum Essen, um den Schulbetrieb verschiedener Schulen in freier Trägerschaft für den Zeitraum von 2027 bis 2031 sicherzustellen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dem Bistum Essen jährlich 2,45 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen, was einer Gesamtsumme von 12,25 Millionen Euro für den Fünfjahreszeitraum entspricht. Betroffen sind unter anderem das Bischöfliche Mariengymnasium Essen-Werden, das Bischöfliche Gymnasium am Stoppenberg, die Bischöfliche Sekundarschule am Stoppenberg, das Bischöfliche Nikolaus-Groß-Weiterbildungskolleg, das Don-Bosco-Gymnasium, die B.M.V.-Schule sowie die Johannes-Kessels-Akademie.
Im Gegenzug für diese finanzielle Unterstützung verpflichtet sich das Bistum zur Fortführung der Schulen in vereinbarter Zügigkeit. Zudem sind eine Kooperation mit städtischen Gymnasien in der Oberstufe, die Abstimmung der Anmeldezeiträume, eine datenschutzkonforme Datenübermittlung sowie die Unterstützung von Integrationsaufgaben Bestandteil der Vereinbarung.
Die jährlichen Aufwendungen pro Einzelschule werden auf einen Bereich zwischen etwa 561.000 Euro und 3,14 Millionen Euro beziffert. Die Finanzierung der jährlichen Sachkosten in Höhe von 2,45 Millionen Euro erfolgt über die Produktgruppe Zentrale Leistungen. Die Verwaltung führt aus, dass die aktuelle Zuwendung deutlich unter den Kosten einer möglichen Übernahme der Schulen durch die Stadt liegt. Zudem wird auf die Verpflichtung gemäß Schulgesetz NRW verwiesen, die Schulanlagen und Schulplätze aufrechtzuerhalten, um einen Kapazitätsverlust aus finanziellen Gründen zu vermeiden.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 47.Sanierung der Essener Schultoiletten hier: Sachstand 1. Quartal 2025Zur Vorlage · 0480/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstand zur Sanierung der Essener Schultoiletten für das erste Quartal 2025 zeigt, dass nach der Fertigstellung von vier Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 1.848.000 Euro noch 66 Standorte einen Sanierungsbedarf aufweisen. Damit sank die Zahl der betroffenen Anlagen im Vergleich zum Februar 2025 von 70 auf 66. Die Umsetzung der verbleibenden Arbeiten verteilt sich auf verschiedene Bereiche: Die Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) übernimmt 36 Maßnahmen, während die Essener Arbeit-Beschäftigungsgesellschaft mbH (EABG) für 17 und der Fachbereich Immobilienwirtschaft für 13 Standorte zuständig ist.
Bei den Maßnahmen der GVE befinden sich 14 Projekte in der Bauausführung, während bei weiteren Anlagen bereits Schadstoffsanierungen laufen oder kurz bevorstehen. Die Arbeiten der EABG umfassen zehn laufende Baumaßnahmen sowie weitere Starts im dritten Quartal 2025. Im Fachbereich Immobilienwirtschaft sind acht Maßnahmen in der Ausführung und fünf in der Planung.
Die Kostenentwicklung wird durch detailliertere Planungen, Preissteigerungen sowie zusätzliche Anforderungen wie etwa Lüftungsanlagen oder Dachsanierungen beeinflusst. Für sieben Standorte der GVE wurden aktuelle Kostenschätzungen eingereicht, die zu einer zusätzlichen Belastung von rund 2,2 Millionen Euro führen. Davon entfallen etwa eine Million Euro auf konsumtive Maßnahmen. Die Finanzierung dieser Deckungslücke muss vor Baubeginn geklärt werden.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 48.Konzept zur Umsetzung der Schulentwicklungsplanung Dritter Fortschrittsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms, Stand März 2025Zur Vorlage · 0495/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der dritte Fortschrittsbericht zum Schulbauprogramm mit Stand März 2025 dient der Information des Rates der Stadt Essen und der zuständigen Ausschüsse über den aktuellen Sachstand der Schulentwicklungsplanung. Die Arbeitsgruppe Schulbau Essen fungiert dabei als zentrale Schnittstelle. Zur Deckung des Personalbedarfs sind 36,5 Planstellen vorgesehen, von denen 34 Stellen aktuell besetzt sind. Im Rahmen des 5-Säule-Modells werden Maßnahmen der Immobilienwirtschaft, der Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH, der Immobilien Management Essen GmbH sowie Investorenmodelle koordiniert. Bei den von der Immobilien Management Essen GmbH betreuten Projekten erhöht sich der Kostenrahmen von 192.290.000 Euro auf insgesamt 219.000.000 Euro. Die Verwaltung ist ermächtigt, bei beschlossenen Projekten Kostenerhöhungen bis maximal 30 Prozent des Grobkostenrahmens eigenverantwortlich zu regeln.
Im Bereich der Pavillonlösungen sind die Helmut-Rahn-Realschule und die Realschule im Bezirk Zollverein seit Januar 2025 in Nutzung, während die Parkschule seit Ende 2024 in Betrieb ist. Die Schule am Steeler Tor soll nach der Bauabnahme im April 2025 genutzt werden. Im Bereich SEP I sind elf Neubauten geplant, darunter die Tiegelschule und die Schule an der Ruhr. Für die Grundschule Bochold sind Rückbauarbeiten bis Ende 2025 vorgesehen, während für die Grundschule an der Moltkestraße Entkernungsarbeiten bis April 2025 avisiert sind. In Kupferdreh wurde ein Grundstück übernommen; ein Beschluss über eine fünfzügige Schule wird vorbereitet.
Weitere Vorhaben umfassen die Erweiterung der Alfred-Krupp-Schule durch den Bau einer Zweifach-Sporthalle sowie Modulbauprojekte am Grashof-Gymnasium und der Meisenburgschule bis zum Schuljahr 2026/27. Das Theodor-Heuss-Gymnasium und die Ardeyschule planen Neubauten, wobei die entsprechenden Beschlussvorlagen im April 2025 vorgelegt werden. Die UNESCO-Schule plant Sanierungen ab den Sommerferien 2025. Die Projektfortschritte werden quartalsweise in Datenblättern dokumentiert und über verschiedene Kommunikationskanäle der Stadt Essen veröffentlicht.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 49.Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in NRW (KInFöG NRW) und Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in NRW (Gute Schule 2020); hier: Maßnahmen in Essen, Bericht über die Budgetentwicklung im 2. Halbjahr 2024Zur Vorlage · 0309/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zur Umsetzung verschiedener Förderprogramme im zweiten Halbjahr 2024 legt den Abschluss des Programms „Gute Schule 2020“ dar. Mit einem Kreditrahmen von 81,4 Millionen Euro wurde das Programm vollständig abgeschlossen, wobei die Verwendungsnachweise für die letzte Tranche in Höhe von 39,7 Millionen Euro Ende 2024 vorgelegt wurden. Im Bereich KInvFöG Kapitel 2 wurden bereits rund 81 Millionen Euro verausgabt, während das Gesamtfördervolumen bei etwa 56,7 Millionen Euro liegt. Eine Maßnahme an der Neuessener Schule wurde mit Gesamtkosten von rund 2,8 Millionen Euro und einem Förderanteil von etwa 2,1 Millionen Euro beendet. Zudem wurde für die OGS-Förderung im Februar 2025 ein Bewilligungsbescheid über rund 26,2 Millionen Euro erteilt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Vorlage liegt auf der Akquise von Mitteln aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) durch die KfW Bank. Für vier Schulprojekte – die Gesamtschule Altenessen Süd, die Schule an der Ruhr, das Gymnasium Nord-Ost sowie die Grundschule Rüttenscheid – wurden bereits Förderbeträge in Höhe von insgesamt 8.046.875 Euro gesichert. Weitere Förderanträge für den Bereich Kita und Kultur befinden sich in Vorbereitung. Für künftige Baumaßnahmen ist eine Kofinanzierung durch BEG-Mittel vorgesehen, sofern die bundespolitischen Rahmenbedingungen dies zulassen. Die Vorlage wird den zuständigen Ausschüssen sowie dem Rat der Stadt zur Kenntnis vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 50.Schule an der Ruhr, Mintarder Weg 43, 45219 Essen hier: Kostenanpassung für den Neubau einer Grundschule im Rahmen der fortgeschriebenen PlanungZur Vorlage · 0321/2025/7 · Vorlage
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Im Rahmen der fortgeschrittenen Planung für den Neubau der Schule an der Ruhr in Essen wird eine Anpassung der Projektkosten beantragt. Die Kosten für das Vorhaben Abbruch und Neubau sollen von bisher 23.890.000 Euro auf insgesamt 29.340.000 Euro erhöht werden. Die Differenz von 5.450.000 Euro resultiert aus notwendigen Hochwasserschutzmaßnahmen, Planungsfortschreibungen sowie Genehmigungsauflagen der Oberen Wasserschutzbehörde. Die Kostensteigerungen betreffen die Kostengruppen 200 bis 700 sowie einen Sicherheitszuschlag in Höhe von etwa 528.000 Euro.
Die Finanzierung des Projekts ist durch Haushaltsansätze für die kommenden Jahre sichergestellt. Während bis einschließlich 2024 bereits rund 3.550.000 Euro verausgabt wurden, ist für das Jahr 2025 ein Ansatz von etwa 12.090.000 Euro vorgesehen. Im Doppelhaushalt 2025/2026 wurden zudem Mittel in Höhe von 10.000.000 Euro für das Jahr 2026 und 3.700.000 Euro für das Jahr 2027 gebildet. Kalkulatorisch ergeben sich aus der Gesamtsumme eine jährliche Abschreibung von 90.833 Euro über einen Zeitraum von 60 Jahren sowie kalkulatorische Zinsen von 106.275 Euro.
Der Baubeginn ist für das zweite Quartal 2025 geplant, wobei die Fertigstellung für die Sommerferien 2027 vorgesehen ist. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen die Kostenanpassung nach den Empfehlungen der zuständigen Ausschüsse und ohne Bedenken der Bezirksvertretung IX beschließt. Die Beratung der Vorlage ist für den Zeitraum zwischen dem 14. Mai 2025 und dem 4. Juni 2025 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (34. Sitzung) — Mehrheitlich keine Bedenken erhoben mit Anmerkungen
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 51.Leibniz-Gymnasium - Erweiterung des 5-zügigen Gymnasiums inklusive Neubau von zwei Doppel-Turnhallen am Standort Stankeitstraße 22, 45326 Essen hier: Bereitstellung von PlanungsmittelnZur Vorlage · 0361/2025/7 · Vorlage
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Die vorliegende Vorlage der Immobilienwirtschaft befasst sich mit der Erweiterung des Leibniz-Gymnasiums am Standort Stankeitstraße 22 in Essen. Das Projekt umfasst den Neubau von zwei Doppelturnhallen sowie die Vorbereitung des Baufeldes.
Der Beschlussvorschlag sieht die Beauftragung von Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1 bis 5 der HOAI in Höhe von 7,7 Millionen Euro vor. Zudem wird ein Teilbaubeginn für Abbrucharbeiten und Baufeldherrichtungen mit Kosten von 1,87 Millionen Euro beantragt. Hierfür wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2025 in Höhe von insgesamt 7,97 Millionen Euro angefordert. Der aktuelle Gesamtkostenrahmen für das gesamte Vorhaben beläuft sich auf 78.190.000 Euro brutto.
Der Zeitplan sieht den Beginn der Baufeldherrichtung im ersten Quartal 2027 vor, wobei die Finanzierung der Mittel bereits im vierten Quartal 2026 sichergestellt sein muss. Parallel zum Abriss der Einfeld-Sporthalle sind Mietkosten für einen Umkleidecontainer in Höhe von 130.000 Euro für den Zeitraum von 2026 bis 2028 vorgesehen. Der Bau der Freilufthalle und des Umkleidegebäudes soll im Sommer 2027, der Bau des Schulgebäudes im Winter 2027 beginnen. Die Fertigstellung der Anlagen ist für den Sommer 2030 geplant. Für die Planungs- und Vorbereitungsmaßnahmen werden zusätzliche Mittel in Höhe von 9.570.000 Euro benötigt, die zwischen 2025 und 2028 durch Mittelumschichtungen und budgetneutrale Anmeldungen bereitgestellt werden sollen. Die Entscheidung über die Bereitstellung der Mittel liegt beim Stadtkämmerer unter Zustimmung des Rates.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben mit Anmerkungen
- 20.05.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (41. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 52.Kostenerhöhung Turnhallensanierung an der Realschule Schloss BorbeckZur Vorlage · 0477/2025/7 · Vorlage
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Der Rat der Stadt Essen wird über eine Kostenerhöhung bei der Generalsanierung der Turnhalle an der Realschule am Schloss Borbeck beraten. Die Kosten für das Projekt sollen sich von bisher 5.050.000 Euro um 2.180.000 Euro auf insgesamt 7.230.000 Euro erhöhen.
Als Gründe für die Kostenanpassung werden zusätzliche Sanierungsarbeiten an den Betonstützen auf der Nord- und Südseite sowie Risse in den Geschossdecken angeführt. Zudem führte die Kündigung einer Abbruchfirma wegen Nichtleistung zu einer erneuten Ausschreibung und Vergabe, was die Bauzeit verlängerte. Preissteigerungen sowie Verzögerungen bei den Dacharbeiten, die erst nach Abschluss der Arbeiten an der Gebäudehülle beginnen konnten, trugen ebenfalls zur Kostenentwicklung bei. Die Fertigstellung der Maßnahme ist für Ende März 2026 vorgesehen.
Die Finanzierung der Mehrkosten soll durch Mittelumschichtungen aus dem Projekt Neubau der Gesamtschule Bockmühle erfolgen, da dort für die Jahre 2025 und 2026 ein geringerer Bedarf veranschlagt wurde. Dabei sind 1.500.000 Euro im Haushaltsjahr 2025 und 680.000 Euro im Jahr 2026 vorgesehen.
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- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 20.05.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (41. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (32. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 53.Altfriedschule, Frintroper Straße 432a, 45359 Essen hier: Mehrkosten bei der Sanierung im Bestandsgebäude einschließlich TurnhalleZur Vorlage · 0436/2025/7 · Vorlage
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Die Kosten für das Projekt zur Bestandssanierung der Altfriedschule, welches das Schulgebäude sowie die Turnhalle umfasst, erhöhen sich nach Angaben der Immobilienwirtschaft von ursprünglich 4.400.000 Euro auf insgesamt 10.400.000 Euro. Als Gründe für die Kostensteigerung um 6.000.000 Euro werden Bauzeitenverlängerungen, Preissteigerungen sowie ein erhöhter Sanierungsbedarf aufgrund von Schadstoffbefunden und notwendigen Erneuerungen der Haustechnik angeführt.
Die Finanzierung der zusätzlichen 8.400.000 Euro soll über den originären Haushalt in mehreren Teilbeträgen erfolgen, die sich auf die Jahre 2025 bis 2029 verteilen. Für das Haushaltsjahr 2025 wird eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 6.400.000 Euro mit Kassenwirksamkeit in den Jahren 2026 bis 2029 benötigt. Die Verteilung der Mittel sieht für die Jahre 2025, 2026 und 2027 jeweils 2.000.000 Euro vor, während für 2028 1.400.000 Euro und für 2029 1.000.000 Euro vorgesehen sind.
Die Vorlage enthält zudem Angaben zu kalkulatorischen Kosten, wobei die Abschreibung auf 100.000 Euro und die kalkulatorischen Zinsen auf 117.000 Euro beziffert werden. Rechtlich wird auf die Verpflichtung des Schulträgers zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Schulbetriebs gemäß dem Schulgesetz NRW verwiesen. Eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz wurde als positiv eingestuft. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung keine Bedenken gegen die Kostenerhöhung erhebt und die zuständigen Ausschüsse sowie der Rat die Erhöhung beschließen.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 20.05.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (41. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (32. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 54.Parkplatz Westendstraße - Baubeginn sowie die außerplanmäßige Mittelbereitstellung zur HerrichtungZur Vorlage · 0574/2025/7 · Vorlage
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Für die geplante Nutzung des Gebäudes Altendorfer Straße 103 durch das Amt für Soziales und Wohnen, dessen Umzug für Ende 2025 vorgesehen ist, soll ein Parkplatz an der Westendstraße hergerichtet werden. Da die Parkplätze im Innenhof des Gebäudes für dienstliche Fahrzeuge reserviert sind, ist die Schaffung von Besucherparkflächen geplant. Das Vorhaben umfasst die Asphaltierung des Geländes, den Einbau einer Entwässerungsanlage mit 14 Straßenabläufen sowie die Installation einer Straßenbeleuchtung. Zudem sollen Bodenmarkierungen für Parkboxen erstellt und zwei Stellplätze für mobilitätseingeschränkte Personen bereitgestellt werden. Ein Überhangstreifen soll zudem entsiegelt und begrünt werden.
Die geschätzten Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf 733.000 Euro. Hierfür ist die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel vorgesehen, bestehend aus 365.000 Euro im Haushaltsjahr 2025 und 368.000 Euro im Haushaltsjahr 2026. Die Finanzierung soll durch Minderausgaben beim Projekt „Pool Planungsleistungen generell“ erfolgen. Die technische Umsetzung der Tiefbaumaßnahme obliegt dem Amt für Straßen und Verkehr, während die Immobilienwirtschaft als Eigentümerin die Finanzierung sicherstellt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll den Baubeginn beschließen.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 55.Masterplan Image Stadtbezirk V - Verfügungsfonds "Pack an"; hier: Ratsbeschluss zur Richtlinie des Verfügungsfonds "Pack an" für den Stadtbezirk VZur Vorlage · 0418/2025/7 · Vorlage
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Der Rat der Stadt Essen soll die Richtlinie für den Verfügungsfonds „Pack an“ im Stadtbezirk V beschließen. Die Maßnahme ist Bestandteil des Masterplans zur Imageverbesserung des Stadtbezirks V, welcher auf einer vorangegangenen Imagestudie basiert. Ziel des Fonds ist es, bürgergetragene Projekte zu fördern und das Engagement der Bewohnerinnen und Bewohner sowie von Gruppen im Stadtbezirk zu stärken.
Der Verfügungsfonds ist für die Jahre 2025 und 2026 angelegt und sieht ein jährliches Budget von 65.000 Euro vor. Die Mittel sollen zur Schaffung nachhaltiger Strukturen und Netzwerke sowie zur Förderung der Identifikation mit dem Quartier beitragen. Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet ein Beirat, dem Vertreter aus verschiedenen Bereichen angehören, darunter das Amt für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung, die Essen Marketing GmbH, die Altenessenkonferenz sowie die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V.
Die Umsetzung des Fonds ist kurzfristig geplant, sodass die Mittel ab dem dritten Quartal 2025 zur Verfügung stehen sollen. Die Laufzeit der Maßnahme endet am 31. Dezember 2026. Der Beschlussvorschlag durchläuft die zuständigen Ausschüsse für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie den Haupt- und Finanzausschuss, bevor er im Rat der Stadt Essen zur Entscheidung vorgelegt wird.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 56.Bebauungsplan Nr. 2/24 "Emscherstraße, südlich Güterbahn (2022)" Information über das bisherige Verfahren, Abwägung und SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0472/2025/7 1. Ergänzung · Vorlage
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Im Stadtteil Katernberg wird der Bebauungsplan Nummer 2/24 „Emscherstraße, südlich Güterbahn“ zur Satzung führen. Das etwa 4,25 Hektar große Plangebiet im Stadtbezirk VI soll als Gewerbegebiet festgesetzt werden. Hintergrund der Planung ist ein Antrag eines ansässigen Gewerbebetriebs auf die Errichtung einer Anlage zur Zerlegung von Fahrzeugen. Um die angrenzenden Wohngebiete vor möglichen Störwirkungen zu schützen, sieht die Planung eine gezielte Gliederung des Gebiets vor.
Der Bebauungsplan legt fest, dass bestimmte Nutzungen im Gebiet ausgeschlossen sind. Dazu gehören unter anderem Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Sortimenten sowie Vergnügungsstätten, Wettannahmestellen und Prostitutionsbetriebe. Die Planung berücksichtigt dabei die bestehende gewerbliche Nutzung des Geländes, wie etwa für den Metallhandel oder Fahrzeugservice.
Die vorliegende Ergänzungsvorlage dient der rechtlichen Korrektur eines Fehlers in der Bezeichnung einer Planzeichnung aus einem vorherigen Verfahren. Während die Inhalte der Zeichnung unverändert blieben, wurde die Bezeichnung von „Plan zur Veröffentlichung“ auf „Plan zum Satzungsbeschluss“ angepasst, um die Rechtssicherheit zu gewährleisten. Die Bezirksvertretung VI hat keine Bedenken gegen das Vorhaben angemeldet. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (32. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 57.Niederschrift Nr. 38 über die Sitzung des Rates der Stadt Essen vom 09.04.2025
- 58.Anfragen von Ratsmitgliedern
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 59.Mitteilungen der Verwaltung
- 60.Anfragen von Ratsmitgliedern
- 61.Genehmigung der Wiederbestellung eines Vorstandsmitgliedes der Sparkasse EssenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 62.Stadtwerke Essen AG hier: Veräußerung einer BeteiligungErgebnis: einstimmig beschlossen
- 63.Immobilien Service Essen GmbH (ISE) hier: GeschäftsführerangelegenheitenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 64.Stadtwerke Essen AG hier: Beteiligung an der items GmbH & Co.KGErgebnis: einstimmig beschlossen
- 65.Grugabad - Generalsanierung und Konzeption eines Ganzjahresbades hier: Ergebnis des VgV-Verfahrens und Weiterführung der PlanungErgebnis: abgesetzt/vertagt
- 65 a.Baubeschluss zum Ausbau des Stadions "An der Hafenstraße" hier: Aktueller Stand zur PachtverhandlungErgebnis: abgesetzt/vertagt
- 66.Ankauf eines Grundstücks im Stadtteil WestviertelErgebnis: einstimmig beschlossen
- 66.1Ankauf eines Grundstücks im Stadtteil Westviertel (DS 0493/2024/7) Hier: Prämissen für den AnkaufErgebnis: einstimmig beschlossen
- 67.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil