Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für die von der Stadt Essen als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxis (Taxitarif)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0730/2025/6 aus dem Geschäftsbereich 6 behandelt die geplante Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für in Essen zugelassene Taxis. Hintergrund der Vorlage sind Anträge von Taxi Steele e.V. und Taxi Essen e.G. zur Anpassung der Tarife sowie Forderungen nach einem Mindestbeförderungsentgelt für Mietwagen und einem Tarifkorridor für Festpreise.
Der Beschlussvorschlag sieht eine Anpassung der Kilometerpreise vor, während der Grundpreis von 4,40 EUR unverändert bleibt. Die neuen Kilometerentgelte belaufen sich auf 2,80 EUR für den ersten und zweiten Kilometer, 2,70 EUR für den dritten und vierten Kilometer sowie 2,50 EUR ab dem fünften Kilometer. Als Begründung für die Erhöhung der Kilometerpreise um jeweils 0,10 EUR wird die Anhebung des Mindestlohns auf 12,82 EUR zum 1. Januar 2025 angeführt.
Zudem soll ein neuer Paragraph eingeführt werden, der die Vereinbarung von Festpreisen bei vorab bestellten Fahrten regelt. Festpreise dürfen maximal 20 Prozent über dem Basispreis liegen, welcher sich aus dem Wegetarif der kürzesten Strecke und dem rechnerischen Zeittarif zusammensetzt. Bei Festpreisfahrten entfällt der Grundpreis. Sollte eine Fahrt auf Wunsch des Fahrgastes um mehr als fünf Minuten unterbrochen werden, wird der Preis für die zurückgelegte Strecke fällig. Unternehmen sind verpflichtet, Festpreisfahrten im Taxameter zu erfassen und Geschäftsvorfälle wie Entgelt, Zuschläge sowie Zeiten und Kilometer gemäß den steuerlichen Aufbewahrungsfristen zu dokumentieren.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 24.09.2025mehrheitlich beschlossen
- 11.09.2025mehrheitlich empfohlen
- 04.06.2025kein Beschluss gefasst
- 22.05.2025abgesetzt/vertagt
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