Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für die von der Stadt Essen als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxis (Taxitarif)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen schlägt eine Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und Befördungsbedingungen für in Essen zugelassene Taxis vor. Grundlage sind Anträge des Taxi Steele e.V. sowie der Taxi Essen e.G. Der Vorschlag sieht vor, den Grundpreis unverändert bei 4,40 Euro zu belassen, während die Kilometerpreise in den verschiedenen Preisstufen jeweils um 0,10 Euro angehoben werden sollen. Als Ursache für diese Anpassung führt die Verwaltung gestiegene Personalkosten durch die Erhöhung des Mindestlohns sowie steigende Betriebskosten wie Versicherungsprämien an.
Zusätzlich soll ein Tarifkorridor für Festpreise eingeführt werden, der ausschließlich für vorab per Telefon oder App bestellte Fahrten gilt. Der vereinbarte Festpreis darf bis zu 20 Prozent über dem regulären Taxitarif liegen. Für diese Fahrten wird eine schriftliche Dokumentationspflicht der Kundendaten und des vereinbarten Entgelts festgelegt.
Die Vorlage thematisiert zudem die geplante Einführung eines Mindestbeförderungsentgelts für Mietwagen, um den Wettbewerb durch App-basierte Dienste zu regulieren. Die Verkehrsbehörde plant hierzu betriebswirtschaftliche Prüfungen bei Mietwagenunternehmen durchzuführen. Da die Ergebnisse einiger Prüfungen noch ausstehen oder rechtlich angefochten werden, ist ein zeitlicher Rahmen für die Umsetzung des Mindesttarifs derzeit nicht festlegbar.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 24.09.2025mehrheitlich beschlossen
- 11.09.2025mehrheitlich empfohlen
- 04.06.2025kein Beschluss gefasst
- 22.05.2025abgesetzt/vertagt