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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 37 über die Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität vom 13.02.2025
- 2.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 2.1Vorstellung der Machbarkeitsstudie zur Verlängerung der Stadtbahnlinie U11 und/oder U17Zur Vorlage · 0141/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität beabsichtigt, die Planung zur Verlängerung der Stadtbahnlinie U17 bis zur Autobahnbrücke Sommerburgstraße/Theodor-Althoff-Straße fortzuführen. Basierend auf den Ergebnissen einer Machbarkeitsstudie wird vorgeschlagen, die bisherige Meldung der Linie U11 zum ÖPNV-Bedarfsplan des Landes Nordrhein-Westfalen zurückzuziehen und stattdessen eine mögliche Verlängerung der Linie U17 in Richtung Flughafen vorzusehen.
Die Untersuchung verschiedener Trassenvarianten ergab, dass eine Erweiterung der Linie U11 aufgrund der zu erwartenden hohen Kosten nicht förderfähig ist. Im Gegensatz dazu weist die Verlängerung der U17 bis zur Autobahnbrücke einen positiven Kosten-Nutzen-Faktor auf. Die Stadt plant, die Trassenführung der U17 im Bereich der Autobahnbrücke weiter zu konkretisieren und die Ergebnisse in die Planung des Brückenneubaus einzubeziehen. Zudem soll das Projekt im Rahmen des Aufstellungsprozesses des Nahverkehrsplans gegenüber anderen Maßnahmen priorisiert werden. Parallel dazu wird die Beendigung der Förderung für Planungsleistungen zur Linie U11 angestrebt. Die Verwaltung beabsichtigt zudem, der Autobahn GmbH den Bedarf einer Stadtbahntrasse am Standort der Brücke anzuzeigen.
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Beratungsfolge
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — Abgesetzt und zur Beschlussfassung in die AVM-Sitzung am 22.05.2025 vertagt.
- 13.02.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (37. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 2.1.1Vorstellung der Machbarkeitsstudie zur Verlängerung der Stadtbahnlinie U11 und/oder U17 hier: Prüfung des störungsfreien Betriebsablaufs bei einer Verlängerung der Stadtbahnlinie U17Zur Vorlage · 0832/2025/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen des Antrags 0832/2025 einen Beschluss an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität gerichtet. Die Fraktion beantragt, dass die Stadtverwaltung ergänzend zur bestehenden Machbarkeitsstudie zur Verlängerung der Stadtbahnlinien U11 und U17 eine Untersuchung zur Betriebsqualität und Fahrplantreue durchführt.
Der Fokus der angeforderten Prüfung liegt auf einer potenziellen Verlängerung der Linie U17, die in Teilen eingleisig geführt wird. Laut Begründung des Antrags werden die Auswirkungen auf den störungsfreien Betriebsablauf sowie die Pünktlichkeit in der aktuellen Studie nicht ausreichend betrachtet. Dabei wird insbesondere auf die eingleisige Streckenführung im Bereich der Sommerburgstraße verwiesen. Die Ergebnisse dieser ergänzenden Prüfung sollen dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität vorgelegt werden, bevor weitergehende Planungen für das Projekt durchgeführt werden.
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Beratungsfolge
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 2.2Herstellung einer fußläufigen Wegeverbindung zwischen dem Bf. Essen-Kettwig und dem nahegelegenen RuhruferZur Vorlage · 1578/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird über den aktuellen Stand zur Herstellung einer fußläufigen Verbindung zwischen dem Bahnhof Essen-Kettwig und dem Ruhrufer informiert. Ziel der Maßnahme ist die Schaffung eines barrierefreien Zugangs zum Leinpfad durch die Erweiterung eines bestehenden Fußgängertunnels sowie den Bau von Rampen. Derzeit müssen Fußgänger und Radfahrer einen Umweg über die Ruhrtalstraße in Kauf nehmen.
Die Umsetzung des Tunneldurchstichs unterliegt der Planungshoheit der Deutschen Bahn AG. Ein Planfeststellungsverfahren durch das Eisenbahn-Bundesamt ist erforderlich, wobei die Stadt auf die Mitwirkung des Infrastrukturbetreibers angewiesen ist. Die Absicht, die geplante Streckensperrung der S-Bahn-Linie 6 zwischen Kettwig und Ratingen Ost für den Bau zu nutzen, konnte nicht realisiert werden. Laut Auskunft der Deutschen Bahn sind aufgrund technischer Anforderungen an die Gleisnutzung sowie notwendiger Vorlaufzeiten für Genehmigungsverfahren keine kurzfristigen Arbeiten im Rahmen dieser Sperrung möglich.
Die Stadtverwaltung bereitet derzeit die Ausschreibung eines Generalunternehmers oder Generalplaners vor, deren Vorlage zur Prüfung durch die Deutsche Bahn im ersten Quartal 2025 erfolgen soll. Aufgrund personeller Engpässe in der zuständigen Fachabteilung des Amtes für Straßen und Verkehr wurde NRW.Urban mit dem Projektmanagement beauftragt.
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Beratungsfolge
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 3.Integriertes Entwicklungskonzept "Zukunft.Essen.Innenstadt"Zur Vorlage · 0084/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll das Integrierte Entwicklungskonzept (IEK) „Zukunft.Essen.Innenstadt“ beschließen. Die Vorlage sieht ein Gesamtvolumen von 20.550.000 Euro für die Umsetzung der Leitprojekte vor, wobei voraussichtlich 13.230.000 Euro durch Fördermittel und 7.320.000 Euro durch einen Eigenanteil gedeckt werden sollen. Die Kosten gliedern sich in 15.200.000 Euro für investive Maßnahmen sowie 5.350.000 Euro für konsumtive Maßnahmen. Zudem wird die Aufnahme der notwendigen Mittel in die Haushaltsplanungen ab dem Jahr 2027 beantragt.
Das Konzept legt die Gebietsabgrenzung für den Bereich „Innenstadt“ fest und basiert auf einem im November 2023 beschlossenen Leitbild mit den Schwerpunkten „Grün“, „Durchmischt“ und „Gemeinschaftlich“. Im Rahmen von Beteiligungsformaten, wie einem Innenstadt-Dialog und digitalen Angeboten, wurden rund 400 Projektvorschläge gesammelt. Das Maßnahmenpaket umfasst insgesamt 37 Projekte, die in 22 Leitprojekte mit hoher Priorität und 15 Zukunftsprojekte unterteilt sind.
Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Förderanträge beim zuständigen Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen einzureichen. Zudem soll die planerische Vorbereitung erster Projekte, wie etwa das „Grün-blaue Innenstadtband“ oder die Umgestaltung des Marktkirchenumfelds, fortgesetzt werden.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Kulturausschuss (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen mit den Änderungen aus dem Antrag 0934/2025/CDU/GRÜNE
- 01.07.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (42. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 25.06.2025 · Seniorenrat (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen mit den Änderungen/Ergänzungen gem. Antrag 0934/2025/CDU/GRÜNE
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — mehrheitlich mit den im Antrag 0934/2025/CDU/GRÜNE aufgeführten Änderungen bzw. Ergänzungen empfohlen
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung im Rat unter Berücksichtigung der Änderung des neuen Beschlusses des Antrags 0934/2025/CDU/GRÜNE
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 03.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (28. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.05.2025 · Inklusionsbeirat (16. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung des Inklusionsbeirates
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.05.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (31. Sitzung) — zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.05.2025 · Kulturausschuss (35. Sitzung) — zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 07.05.2025 · Seniorenrat (35. Sitzung) — nach Beratung Empfehlungsbeschluss in 36. Sitzung verschoben.
- 06.05.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 29.04.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (45. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung) — abgesetzt/vertagt; Behandlung im ASPB am 15.05.2025
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.04.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.04.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — Abgesetzt und zur Beschlussfassung in die AVM-Sitzung am 22.05.2025 vertragt.
- 26.03.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (27. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.03.2025 · Kulturausschuss (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (44. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.03.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (39. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 11.03.2025 · Jugendhilfeausschuss (26. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 3.1Änderungsantrag TOP: Integriertes Entwicklungskonzept "Zukunft.Essen.Innenstadt"Zur Vorlage · 0794/2025/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat mit der Vorlage 0794/2025 einen Antrag auf Änderung des Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) „Zukunft.Essen.Innenstadt“ gestellt. Der Antrag sieht vor, fünf spezifische Leitprojekte in ihrer Priorisierung von der Kategorie B in die Kategorie A hochzustufen.
Betroffen sind die Maßnahmen zum Grünen Innenstadtring, die Potentialanalyse „Wohnen in der Innenstadt“, die Mikro-Bauaustellung mit experimentellen Wohnformen sowie das Stadtteil- und Begegnungszentrum und die Sport- und Bewegungsangebote in der Innenstadt. Zur Durchführung der Planungsmaßnahmen wird beantragt, ab dem Jahr 2026 Stellen aus dem Zentralbudget für strategische Personalmaßnahmen einzurichten.
Die Begründung des Antrags legt dar, dass für die Realisierung langfristiger Ziele, wie etwa den Grünen Ring bis zum Jahr 2040, bereits frühzeitige Planungen erforderlich sind. Zudem wird angeführt, dass die Klärung bau- und planungsrechtlicher Fragen für ein differenziertes Wohnraumangebot zeitnah erfolgen sollte. Die Einrichtung eines Stadtteil- und Begegnungszentrums sowie die Förderung von Sportangeboten werden als Maßnahmen zur Stärkung der Innenstadt und zur Unterstützung der Jugend angeführt.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Kulturausschuss (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 01.07.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (42. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 25.06.2025 · Seniorenrat (36. Sitzung) — einstimmig nicht empfohlen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — kein Beschluss gefasst; durch Beschlussfassung erledigt
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (28. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.05.2025 · Inklusionsbeirat (16. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung des Inklusionsbeirates
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.05.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (31. Sitzung) — zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 4.Vorstellung Verkehrskonzept A40 Deckensanierung Essen-Zentrum bis Gelsenkirchen-Süd
- 5.Baubeschluss zum Ausbau des Stadions "An der Hafenstraße"Zur Vorlage · 0392/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über den Baubeschluss zum Ausbau des Stadions „An der Hafenstraße“ entscheiden. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht den Bau und den Baubeginn auf Basis einer vertieften Kostenschätzung in Höhe von 28,51 Millionen Euro vor. Zudem wird die Planung für ein Fahrradparkhaus bis einschließlich Leistungsphase 3 mit einem Budget von 1,4 Millionen Euro beantragt. Die Finanzierung des Vorhabens soll über ein Gesellschafterdarlehen an die Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) in Höhe von 28,76 Millionen Euro zu marktüblichen Konditionen erfolgen. Hierfür sind überplanmäßige Mittelbereitstellungen von 2,7 Millionen Euro im Jahr 2025 und 6,7 Millionen Euro im Jahr 2026 vorgesehen.
Die Planung umfasst den Ausbau der Stadionenden, wobei in bestimmten Bereichen Businessbereiche statt fester Logen errichtet werden sollen. Durch die Erweiterung können bei FIFA-Veranstaltungen bis zu 20.400 Sitzplätze bereitgestellt werden; die reguläre Kapazität liegt bei etwa 26.608 Plätzen. Weitere Maßnahmen des Projekts umfassen die Modernisierung der Umkleidekabinen, die Verbesserung der Barrierefreiheit sowie die Integration neuer Medientechnik und Sicherheitsvorkehrungen. Auch ein neues Verkehrskonzept und die Installation von Photovoltaikanlagen auf den Stadiondächern sind Bestandteil des Vorhabens. Der Baubeginn ist für die Zeit nach der Saison 2025/2026 geplant, spätestens zum 1. Juli 2026.
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Beratungsfolge
- 27.11.2025 · Inklusionsbeirat (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (60. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (40. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.06.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (42. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.05.2025 · Inklusionsbeirat (16. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung des Inklusionsbeirates
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.05.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (32. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.04.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung) — abgesetzt/vertagt; Behandlung im ASPB am 15.05.2025
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.04.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und in die nächste Sitzung des ADWBT geschoben
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — Abgesetzt und zur Beschlussfassung in die AVM-Sitzung am 22.05.2025 vertagt.
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 5.1Baubeschluss zum Ausbau des Stadions "An der Hafenstraße" hier: Änderungsantrag der SPD-FraktionZur Vorlage · 0569/2025/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat einen Änderungsantrag zum Baubeschluss für den Ausbau des Stadions „An der Hafenstraße“ eingereicht. Der Antrag fordert die Verwaltung auf, ergänzend zum bestehenden Verkehrskonzept konkrete Maßnahmen zur verkehrlichen Entlastung der angrenzenden Stadtteile Vogelheim und Bergeborck vorzuschlagen. Diese Maßnahmen sollen so gestaltet sein, dass sie bereits im laufenden Spielbetrieb und unabhängig vom Stadiumsausbau umsetzbar sind.
Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, darzustellen, wie die Planungsabläufe und die Fertigstellung der Verkehrsinfrastruktur in den Bereichen Fahrradverkehr, öffentlicher Personennahverkehr und motorisierter Individualverkehr beschleunigt werden können. Ziel ist es, die zeitliche Differenz zwischen der Inbetriebnahme des ausgebauten Stadions und der Bereitstellung von Einrichtungen wie der City-Bahn, einem Fahrradparkhaus sowie zusätzlichen Parkplätzen zu minimieren. Dabei sollen auch die erforderlichen personellen und finanziellen Kapazitäten beziffert werden.
Zudem wird die Verwaltung aufgefordert, in Abstimmung mit der GVE eine Lösung für die räumliche Anbindung des AWO-Fanprojekts an das Stadionareal sicherzustellen und die dafür notwendigen Mittel im Haushalt einzuplanen. Die Fraktion begründet den Antrag mit der Notwendigkeit, die Verkehrsverläufe und die Parkplatzsituation in den umliegenden Stadtteilen zu regulieren.
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Beratungsfolge
- 27.11.2025 · Inklusionsbeirat (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (60. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (40. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.06.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (42. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.05.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (32. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 5.2Ergänzungsantrag zur Vorlage "Baubeschluss zum Ausbau des Stadions An der Hafenstraße" ersetzt Antrag 0517/2025Zur Vorlage · 0549/2025/PARTEI · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die PARTEI hat einen Ergänzungsantrag zum Baubeschluss für den Ausbau des Stadions an der Hafenstraße eingebracht. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung bei der Planung die Barrierefreiheit gemäß den DFL-Mindeststandards für die zweite und dritte Liga berücksichtigt. Dies umfasst die Schaffung von 48 zusätzlichen barrierefreien Plätzen sowie die Verbesserung bestehender Kapazitäten.
Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Integration des AWO-Fanprojekts in das Stadion mit angemessenen Räumlichkeiten, deren Gestaltung unter Einbeziehung der Projektleitung und der aktiven Fanszene erfolgen soll. Zur Sicherstellung der Sauberkeit und Hygiene werden die Installation von Mülleimern an den Eingängen sowie ein Toiletten-Container am Vorplatz der WAZ-Westkurve während der Veranstaltungszeiten beantragt. Zudem sollen die in der Vorplanung vorgesehenen technischen Infrastrukturmaßnahmen sowie ein elektronisches Hinweissystem, ähnlich dem System der Messe Essen, umgesetzt werden.
Bezüglich des Verkehrskonzepts fordert die Ratsgruppe eine Erhöhung und Verlängerung der Taktung der Straßenbahnlinien 101 und 106 an Spieltagen. Zudem wird eine Abstimmung mit der Deutschen Bahn angestrebt, um zusätzliche Regional- und Entlastungszüge vom Essener Hauptbahnhof einzusetzen und Haltestellen für Sonderzüge der Gästefans zu ermöglichen. Die in der Machbarkeitsstudie genannten Verbesserungen der technischen Infrastruktur sollen wie geplant realisiert werden.
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Beratungsfolge
- 27.11.2025 · Inklusionsbeirat (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (60. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (40. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.06.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (42. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.05.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (32. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 6.Neufassung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten und Parkscheiben im Gebiet der Stadt Essen; hier: Eingrenzung der Bewirtschaftungszeiten in Parkzone 4 (Baldeneysee).Zur Vorlage · 0212/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll eine Neufassung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten und Parkscheiben beschließen. Im Fokus steht dabei die Anpassung der Bewirtschaftungszeiten in der Parkzone 4 am Baldeneysee. Nach Gesprächen mit Sportvereinen am Nordufer des Sees wird vorgeschlagen, die bisherige 24-Stunden-Bewirtschaftung einzuschränken. Künftig soll die Gebührenerhebung in dieser Zone nur noch im Zeitraum vom 15. April bis zum 15. Oktober stattfinden, und zwar täglich zwischen 10:00 Uhr und 17:00 Uhr. Die Option für Tagestickets bleibt bestehen. Ziel der Änderung ist es, den Parkbedarf von Sportlern und Vereinen besser zu berücksichtigen und die Auslastung der Parkflächen am Regattaturm sowie in der Freiherr-vom-Stein-Straße gezielter zu steuern.
Zusätzlich sind weitere Maßnahmen zur Entlastung der Parksituation vorgesehen. Ein Schotterparkplatz nördlich der Freiherr-vom-Stein-Straße soll Vereinen ohne eigene Stellflächen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, wofür ein Entwidmungsverfahren eingeleitet wird. Die Sport- und Bäderbetriebe Essen prüfen zudem die Schaffung von etwa 29 neuen Parkplätzen im Bereich des Regattahauses. Für dieses Vorhaben sind Kosten von rund 130.000 Euro netto veranschlagt, wobei baurechtliche und naturschutzrechtliche Genehmigungen erforderlich sind. Bis zur Fertigstellung der neuen Flächen sollen am Parkplatz Regattaturm etwa 50 Stellplätze von der regulären Bewirtschaftung der Zone 4 ausgenommen werden; dort gilt vorübergehend eine Parkzeitbegrenzung von vier Stunden mittels Parkscheibe.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (34. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.05.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (40. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 20.05.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — eingebracht
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 6.1TOP 09: Neufassung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten und Parkscheiben im Gebiet der Stadt Essen; hier: Eingrenzung der Bewirtschaftungszeiten in Parkzone 4 (Baldeneysee) Antrag: Rücknahme Parkzone 4Zur Vorlage · 0789/2025/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Essener Bürger Bündnis – Freie Wähler hat mit der Vorlage 0789/2025/EBB einen Antrag zur Neufassung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten und Parkscheiben in Essen vorgelegt. Gegenstand des Antrags ist die Änderung der Bewirtschaftungszeiten in der Parkzone 4 im Bereich des Baldeneysees. Die Fraktion beantragt, dass der Rat der Stadt Essen beschließt, keine Gebührenerhebung mehr in der Parkzone 4 vorzunehmen und diese Zone ersatzlos zu streichen.
In der Begründung führt die Fraktion an, dass die Einführung von Parkgebühren den Zugang zum Naherholungsgebiet für Besucher, insbesondere Familien und Sportvereine, beeinflussen könnte. Es werden Kostenstrukturen von 1,50 Euro für die ersten 60 Minuten sowie 3,90 Euro für zwei Stunden angeführt. Laut der Fraktion könnten die Gebührenpflicht und der damit verbundene organisatorische Aufwand die Nutzung des Gebiets weniger spontan gestalten und Auswirkungen auf die lokale Freizeitwirtschaft haben. Zudem wird darauf verwiesen, dass das Parken im Winterhalbjahr bereits kostenfrei ist. Der Antrag sieht eine Beratung in den zuständigen Ausschüssen vor, bevor eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen erfolgt.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — Der Antrag hat sich erledigt.
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (34. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.05.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (40. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 20.05.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 7.Quartier der Generationen - Bau- und Baubeginnbeschluss BodenmanagementZur Vorlage · 0403/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn für das Teilprojekt 2 des „Quartiers der Generationen“ beschließen. Dabei geht es um das Bodenmanagement sowie Klimaschutzmaßnahmen auf einer Fläche von insgesamt 20.800 m² im Bereich Jahnstraße/Germaniastraße. Die Betriebsleitung der Sport- und Bäderbetriebe Essen wird beauftragt, die Planungen für die Bodenaufbereitung, die Modellierung des Geländes sowie die Baufeldfreimachung gemäß den Leistungsphasen 4 bis 9 fortzuführen.
Die Maßnahmen sind notwendig, um die Entwässerung im Plangebiet sicherzustellen und Altlasten zu behandeln. Aufgrund von Schwermetallverunreinigungen in der Tragschicht ist ein Bodenaustausch in einer Tiefe von etwa 1,40 Metern erforderlich. Zudem muss das Gelände um circa einen Meter aufgeschüttet werden, um Überflutungsrisiken aus einer ehemaligen Bachaue zu minimieren und die Entwässerung nach Vorgaben der Stadtwerke Essen zu gewährleisten. Die veranschlagten Kosten für die Planungs- und Baukosten belaufen sich auf 8.292.594 Euro brutto.
Das Projekt ist Teil einer größeren Entwicklung, die Wohnbebauung, eine Sporthalle sowie eine Kindertagesstätte umfasst. Im Rahmen der Erschließung müssen zudem Versorgungsleitungen für das Fernwärmenetz und eine Gasleitung verlegt werden. Der Beginn des Bodenmanagements ist für Juni 2025 geplant, wobei die Fertigstellung bis Mai 2026 angestrebt wird.
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Beratungsfolge
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.05.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (41. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Taxitarif im Essener Stadtgebiet
- [1.]Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für die von der Stadt Essen als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxis (Taxitarif)Zur Vorlage · 0730/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen schlägt eine Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und Befördungsbedingungen für in Essen zugelassene Taxis vor. Grundlage sind Anträge des Taxi Steele e.V. sowie der Taxi Essen e.G. Der Vorschlag sieht vor, den Grundpreis unverändert bei 4,40 Euro zu belassen, während die Kilometerpreise in den verschiedenen Preisstufen jeweils um 0,10 Euro angehoben werden sollen. Als Ursache für diese Anpassung führt die Verwaltung gestiegene Personalkosten durch die Erhöhung des Mindestlohns sowie steigende Betriebskosten wie Versicherungsprämien an.
Zusätzlich soll ein Tarifkorridor für Festpreise eingeführt werden, der ausschließlich für vorab per Telefon oder App bestellte Fahrten gilt. Der vereinbarte Festpreis darf bis zu 20 Prozent über dem regulären Taxitarif liegen. Für diese Fahrten wird eine schriftliche Dokumentationspflicht der Kundendaten und des vereinbarten Entgelts festgelegt.
Die Vorlage thematisiert zudem die geplante Einführung eines Mindestbeförderungsentgelts für Mietwagen, um den Wettbewerb durch App-basierte Dienste zu regulieren. Die Verkehrsbehörde plant hierzu betriebswirtschaftliche Prüfungen bei Mietwagenunternehmen durchzuführen. Da die Ergebnisse einiger Prüfungen noch ausstehen oder rechtlich angefochten werden, ist ein zeitlicher Rahmen für die Umsetzung des Mindesttarifs derzeit nicht festlegbar.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 8.1Maßnahmen gegen Tarifdumping im TaxigewerbeZur Vorlage · 0756/2025/AFD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rahmen des Antrags 0756/2025/AFD die Prüfung einheitlicher Mindesttarife für Taxi- und Mietwagenfahrten sowie vergleichbare kommerzielle Fahrdienste im Essener Stadtgebiet beantragt. Die Vorlage sieht vor, dass die Verwaltung die Einführung von Festpreisen und Tarifkorridoren für Mietwagenfahrten untersucht. Grundlage für eine spätere Entscheidung über eine Änderung der Tarifregelung soll eine Marktanalyse für das Taxi- und Mietwagengewerbe in Essen sein.
Nach Abschluss dieser Analyse soll dem Rat der Stadt Essen ein Vorschlag zur Änderung der Regelungen vorgelegt werden. Die Begründung des Antrags bezieht sich auf die Entwicklung des Marktes durch die Digitalisierung und den Einsatz app-basierter Dienste, welche die regulierten Preise im Taxigewerbe unterbieten. Damit soll die Chancengleichheit am Markt wiederhergestellt werden.
Der Antrag wird zunächst in den Ausschüssen für Verkehr und Mobilität sowie für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus beraten. Eine abschließende Entscheidung ist im Rat der Stadt Essen vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — Antrag wurde zurückgezogen
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 8.2Ergänzungsantrag zu TOP: Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für die von der Stadt Essen als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxis (Taxitarif)Zur Vorlage · 0852/2025/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Essen hat einen ergänzenden Antrag zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für Taxis gestellt. Der Antrag 0852/2025/LINKE sieht vor, dass eine Anpassung des Taxitarifs in Essen an die Voraussetzung geknüpft wird, gleichzeitig Mindestbeförderungsentgelte für Mietwagen einzuführen.
Die Begründung der Fraktion führt aus, dass eine Erhöhung der Beförderungsentgelte für Taxis ohne gleichzeitige Einführung von Mindestsätzen für Mietwagen zu einem Rückgang der Kundenzahlen bei Taxifahrern führen könnte. In dem Antrag wird auf die Praxis in anderen deutschen Großstädten wie München, Berlin, Frankfurt, Hamburg und Köln verwiesen, in denen bereits Festpreise oder Mindesttarife angewendet werden bzw. deren Einführung geplant ist. Die Fraktion regt an, dass sich die Stadt Essen diesem Modell anschließen sollte.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — Antrag wurde zurückgezogen
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 8.3TOP 8: Taxitarif im Essener Stadtgebiet (0730/2025/6) hier: Mindestbeförderungsentgelt für Mietwagenfahrten sowie RückkehrpflichtüberwachungZur Vorlage · 0853/2025/CDU/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen von CDU und Grünen im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 0853/2025 eingereicht, der Regelungen für Mietwagenfahrten im Stadtgebiet vorsieht. Der Antrag richtet sich an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie an den Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung.
Ein Kernpunkt des Vorhabens ist die Aufforderung an die Stadtverwaltung, bis zum Ende des dritten Quartals 2025 einen Beschlussvorschlag zur Einführung eines Mindestbeförderungsentgelts für Mietwagenfahrten vorzulegen. Die Vorlage soll sich dabei an der Allgemeinverfügung der Stadt Leipzig orientieren.
Darüber hinaus wird die Erarbeitung eines Konzepts zur Überwachung und Sanktionierung von Verstößen gegen die gesetzliche Rückkehrpflicht für Mietwagen gefordert. Dabei soll auch die Prüfung des Einsatzes digitaler Kontrollinstrumente Bestandteil des Konzepts sein. Für diesen Beschlussvorschlag wurde eine Frist bis spätestens zum ersten Quartal 2026 festgesetzt.
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Beratungsfolge
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 9.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Erneuerung Nienhausenstraße"Zur Vorlage · 0539/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll über den Bau und Baubeginn der Maßnahme „Erneuerung Nienhausenstraße“ entscheiden. Das Vorhaben im Essener Stadtteil Altenessen-Süd umfasst die Erneuerung eines 190 Meter langen Straßenabschnitts zwischen der Radhoffstraße und der Hövelstraße. Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 935.000 Euro, wobei eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 900.000 Euro beantragt wird.
Im Rahmen der Maßnahme sollen die Fahrbahn sowie die Gehwege saniert werden. Um den Erhalt der Vegetation zu unterstützen, ist eine Optimierung des ruhenden Verkehrs vorgesehen, wodurch die Gehwege zugunsten der Fußgänger verbreitert werden. Während 18 Bäume als nicht mehr erhaltungswürdig eingestuft wurden, sollen im Zuge der Arbeiten insgesamt 18 neue Bäume an verschiedenen Standorten gepflanzt werden. Die Maßnahme beinhaltet zudem die Erneuerung der Beleuchtungsanlage sowie die Anpassung von Einmündungsradien zur Verbesserung der Sichtverhältnisse zwischen dem Kfz- und Fußverkehr. Zur Förderung der Barrierefreiheit werden Querungsbereiche mit taktilen Elementen ausgestattet.
Der Baubeginn ist für das dritte Quartal 2025 geplant, wobei eine Bauzeit von etwa zehn Monaten veranschlagt wird. Zur Sicherung der Auftragsvergabe im Jahr 2025 wird zudem eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 600.000 Euro benötigt.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen
Ergebnis: 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen - 10.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Erneuerung Beleuchtung Von-Einem-Straße BA2"Zur Vorlage · 0665/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll über den Bau und Baubeginn der Maßnahme zur Erneuerung der Beleuchtung in der Von-Einem-Straße entscheiden. Betroffen ist der zweite Bauabschnitt, der sich von der Rosastraße bis zur Vöcklinghauser Straße erstreckt. Für das Vorhaben sind Gesamtkosten in Höhe von 361.000 Euro veranschlagt. Da die Maßnahme im Haushalt 2025/2026 nicht als Einzelmaßnahme vorgesehen war, wird eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung für das Jahr 2025 beantragt. Die Deckung der Kosten soll aus dem Projekt „Erneuerung Beleuchtung“ erfolgen.
Die Erneuerung der Anlage ist erforderlich, um die Anforderungen der DIN-Norm EN 13201 zu erfüllen und die Standsicherheit der Masten wiederherzustellen. Durch die Umstellung auf LED-Leuchten soll eine gleichmäßigere Ausleuchtung sowie die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit erreicht werden.
Bezüglich der Finanzierung wird angeführt, dass die Kosten durch Erstattungen des Landes Nordrhein-Westfalen reduziert werden können. Aufgrund einer Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) zum 1. Januar 2024 ist eine Beitragserhebung bei Anliegern für nach diesem Datum beschlossene Maßnahmen nicht mehr möglich; die entgehenden Einnahmen werden durch das Land erstattet. Die Maßnahme wird aufgrund der damit verbundenen Energieeinsparungen als klimapositiv eingestuft.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen
Ergebnis: 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen - 11.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Kevelohbusch - Erneuerung Beleuchtung"Zur Vorlage · 0664/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll den Bau und Baubeginn der Maßnahme „Kevelohbusch - Erneuerung Beleuchtung“ beschließen. Ziel des Vorhabens in Essen-Überruhr ist die Anpassung der Straßenbeleuchtung an die aktuellen DIN-Normen (EN 13201) sowie die Umstellung auf LED-Technik, da die bestehenden Masten nicht mehr die erforderliche Standfestigkeit aufweisen. Die Maßnahme dient der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit.
Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 507.000 Euro. Da die Maßnahme im Haushalt 2025/2026 nicht als Einzelmaßnahme vorgesehen war, wird die außerplanmäßige Bereitstellung der Mittel für das Jahr 2026 beantragt. Die Ausschreibung soll noch in diesem Jahr erfolgen, sodass mit dem Baubeginn im Jahr 2026 gerechnet werden kann.
Finanzrechtlich ist das Vorhaben nach dem Kommunalabgabengesetz (§ 8 KAG) beitragsfähig. Aufgrund einer Neuregelung zum 1. Januar 2024 besteht jedoch ein Verbot der Beitragserhebung, weshalb die entgangenen Einnahmen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet werden sollen. Die genaue Höhe dieser Erstattung ist derzeit noch nicht bezifferbar, wird jedoch den städtischen Eigenanteil entsprechend reduzieren.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen
Ergebnis: 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen - 12.Bau und Baubeginn "Erneuerung Elbestraße"Zur Vorlage · 0524/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Erneuerung der Elbestraße im Abschnitt von der Ruhrallee bis zur Siegstraße. Hintergrund der Maßnahme sind Ergebnisse aus Zustandskontrollen der Nebenstraßen, wonach die Asphaltfahrbahn eine Sanierung benötigt, um die Verkehrssicherheit und Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten.
Für das Bauvorhaben werden Gesamtkosten in Höhe von 790.000 Euro veranschlagt. Da die Maßnahme im Haushalt 2025 nicht als Einzelmaßnahme vorgesehen ist, wird die außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 773.000 Euro für das Jahr 2025 beantragt. Die Finanzierung dieser Mittel soll aus dem Projekt „Fahrradstraßen und -zonen“ erfolgen. Vorarbeiten im Umfang von 17.000 Euro wurden bereits getätigt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Verkehr und Mobilität den Bau und Baubeginn beschließt und die Mittelbereitstellung dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der Stadt zur Entscheidung bzw. Empfehlung vorlegt. Die Beratungsfolge ist für die Monate Mai und Juni 2025 angesetzt. Aufgrund neuer Regelungen im Kommunalabgabengesetz entfallen für das Vorhaben die bisher vorgeschriebene Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie eine Anliegerversammlung. Zudem werden die der Kommune entgehenden Einnahmen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet, sofern die Maßnahme nach dem 1. Januar 2024 beschlossen wurde.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen
Ergebnis: 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen - 13.Konzept Schulwege RüttenscheidZur Vorlage · 0408/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat einen Bericht zur Verkehrssicherheit der Schulwege im Essener Stadtteil Rüttenscheid vorgelegt. Grundlage hierfür ist ein Ratsbeschluss, der eine Beurteilung des Umfelds verschiedener Bildungseinrichtungen – darunter das Helmholtz-Gymnasium und die Andreasschule – sowie des Schwimmzentrums Rüttenscheid vorsah.
Die Ersteinschätzung der Verwaltung beschreibt die Verkehrssituation als nicht wesentlich auffälliger im Vergleich zu anderen Schulzentren. Verkehrsüberwachungen im Oktober 2024 ergaben, dass die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten auf den Hauptverkehrsstraßen weitgehend eingehalten werden, wenngleich punktuelle Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt und entsprechende Verfahren eingeleitet wurden. In den untergeordneten Straßen wurde ebenfalls eine geringe Anzahl an Verstössen registriert.
Im Bereich des ruhenden Verkehrs wird darauf hingewiesen, dass Falschparken vor allem dort auftritt, wo der Straßenraum begrenzt ist. Während die Einrichtung von Hol- und Bringzonen weitgehend akzeptiert wird, kam es an der Schulbushaltestelle zu ordnungsbehördlichen Maßnahmen, darunter Abschleppvorgänge. Die Polizei verzeichnete im Zeitraum von Januar 2022 bis Oktober 2024 drei Unfälle mit Kindern oder Jugendlichen, wovon lediglich ein Vorfall einen direkten Bezug zum Schulweg aufwies. Aufgrund laufender Baumaßnahmen, die voraussichtlich bis Ende 2025 andauern werden, sind derzeit temporäre Fußgängerüberwege im Einsatz.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.05.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (40. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Umbau Knotenpunkt Rellinghauser Straße / Töpferstraße / EleonorastraßeZur Vorlage · 0085/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll den Plan zum Umbau des Knotenpunktes Rellinghauser Straße, Töpferstraße und Eleonorastraße beschließen und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragen. Ziel der Maßnahme ist die Beseitigung einer Unfallhäufungsstelle sowie die Verbesserung der Radverkehrsführung und der Lichtsignalanlage. Im Rahmen des sogenannten RadEntscheids sollen zudem neue Radwege im Bereich der Töpfer- und Eleonorastraße realisiert werden.
Die Planung sieht vor, die Anzahl der Fahrstreifen in Teilen des Knotenpunktes anzupassen, um Platz für die neuen Radverkehrsanlagen zu schaffen. Dabei wird ein Geradeausfahrstreifen in der Rellinghauser Straße reduziert und der Rechtsabbieger aus der Töpferstraße mit dem rechten Geradeausfahrstreifen zusammengeführt. Gleichzeitig sollen die Querungsstellen für Fußgänger barrierefrei mit Bodenindikatoren nach DIN-Standard ausgebaut werden. Auch die Bushaltestellen an der Töpferstraße sollen in Abstimmung mit der Ruhrbahn barrierefrei umgestaltet werden.
Zusätzlich umfasst das Vorhaben die Erneuerung des Straßenbelags sowie die Schaffung neuer Parkbuchten, unter anderem für Schwerbehinderte. Die bestehenden Glas- und Papiercontainer werden an einen neuen Standort verlegt, wobei ein Haltebereich für Entleerungen geschaffen wird. Die Bezirksvertretungen I und II sollen den Plan zur Kenntnisnahme erhalten.
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Beratungsfolge
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (40. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 29.04.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (45. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 14.1Stellungnahme Fuß-/Radverkehr zur Verwaltungsvorlage
- 15.Ausbau Rad- und Gehwegverbindung Grugatrasse Planungsbeschluss Grugatrasse WestZur Vorlage · 0115/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Beauftragung von Planungsleistungen für den Ausbau der Grugatrasse West beschließen. Konkret geht es um die Leistungsphasen 1 bis 5 zur Erweiterung des etwa 2,9 Kilometer langen Abschnitts zwischen der Weyerstraße in Essen-Rüttenscheid und der Stadtgrenze zu Mülheim in Fulerum. Die Kosten für diese Planungsleistungen werden auf 379.000 Euro geschätzt.
Ziel des Ausbaus ist eine Verbreiterung der Trasse auf eine Regelbreite von mindestens 5,5 Metern sowie die Trennung von Rad- und Fußverkehr durch Markierungen und bauliche Maßnahmen. Zudem sollen Rastpunkte aufgewertet, Abstellmöglichkeiten für Fahrräder erweitert und der Kreuzungsbereich am Eingang zur Orangerie im Gruga-Park verkehrssicher angepasst werden. Die Planung umfasst auch notwendige Gutachten zum Artenschutz sowie zum Landschaftspflegebeitrag, um die Auswirkungen auf Insekten, Fledermäuse und Vögel zu prüfen.
Die Gesamtkosten für den westlichen Ausbauabschnitt werden auf rund 3,58 Millionen Euro kalkuliert. Zur Finanzierung der Planungsleistungen sollen Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem Programm FöRi Nahmobilität beantragt werden, welches bis zu 80 Prozent der anrechenbaren Baukosten übernehmen kann. Der Regionalverband Ruhr unterstützt das Vorhaben und hat eine mögliche Kostenbeteiligung in Aussicht gestellt.
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Beratungsfolge
- 22.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (35. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (40. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 06.05.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (40. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 16.„Rad- und Gehwegverbindung Grugatrasse (DS 0520/2023/6) - Mitteilung des aktuellen Sachstandes zum Teilabschnitt vom Messeparkplatz P2 bis zur Stadtgrenze Mülheim an der Ruhr.“Zur Vorlage · 0606/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen legt einen Sachstandsbericht zum Teilabschnitt der Grugatrasse zwischen dem Messeparkplatz P2 und der Stadtgrenze zu Mülheim an der Ruhr vor. Hintergrund ist ein Antrag der Fraktionen CDU und GRÜNE, der Informationen zum Wegezustand sowie zur Ausbauplanung fordert.
Der aktuelle wassergebundene Weg weist aufgrund der hohen Nutzungsfrequenz Abnutzungserscheinungen wie Pfützenbildung auf. Für den langfristigen Ausbau der Trasse wird derzeit ein Planungsbeschluss erarbeitet. Der vorgesehene Zeitplan sieht die Ausschreibung von Planungsleistungen für Mitte 2025 vor, wobei der Baubeginn der Erweiterung für Ende 2029 und der Abschluss der Arbeiten für 2030 geplant ist.
Als kurzfristige Instandhaltungsmaßnahme prüft der Fachbereich Grün und Gruga die Asphaltierung eines etwa 2,5 Kilometer langen Abschnitts zwischen der Stadtgrenze Mülheim und dem Eingang der Orangerie im Grugapark. Dabei soll die bestehende Breite von 3,5 bis 4 Metern beibehalten werden. Die Asphaltierung dient der Gewährleistung der Verkehrssicherheit sowie einer ganzjährigen Nutzbarkeit; die neue Schicht kann später in den geplanten Gesamtausbau integriert werden. Der Regionalverband Ruhr (RVR) hat bereits grundsätzliche Zustimmung für diese Maßnahme signalisiert. Die Kosten für die Asphaltierung werden auf rund 800.000 Euro geschätzt und sollen aus Mitteln des Radentscheids finanziert werden.
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Beratungsfolge
- 22.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (40. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 06.05.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.Berthold-Beitz-Boulevard, BA 3.2 Schwanenkampbrücke und BA 3.3 Ausbau B224/FriedrichstraßeZur Vorlage · 0613/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität beschließt die Planung für den Ausbau des Berthold-Beitz-Boulevards sowie der Friedrichstraße und der Schwanenkampbrücke. Mit diesem Beschluss wird die Verwaltung beauftragt, die Maßnahmen zur Baureife zu führen. Das Vorhaben umfasst den dritten Bauabschnitt des Berthold-Beitz-Boulevards sowie die Erweiterung der Friedrichstraße im Bereich zwischen der Schwanenkampbrücke und der Kaupenstraße.
Ein zentraler Bestandteil der Planung ist der Ersatz der Schwanenkampbrücke durch einen Neubau, um Platz für zusätzliche Fahrstreifen und Radverkehrsanlagen zu schaffen. Die Planung basiert auf Verkehrsprognosen für das Jahr 2030, die eine Zunahme der Kfz-Fahrten im Nordwesten der Stadt vorsehen. Für den Abschnitt der Friedrichstraße werden tägliche Verkehrsaufkommen zwischen 45.900 und 59.850 Fahrzeugen prognostiziert.
Der geplante Querschnitt der Friedrichstraße sieht bis zu sieben Fahrstreifen sowie angepasste Nebenanlagen wie Gehwege und Grünflächen vor. Die Planung beinhaltet zudem die Einrichtung von Radwegen mit einer Breite von zwei Metern und Sicherheitstrennstreifen von 0,75 Metern. An den Knotenpunkten Schederhofstraße und Kruppstraße werden die Verkehrsführung und die Anzahl der Fahrstreifen angepasst, um die Anbindung an das Radergänzungsnetz zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (46. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 18.Kostenerhöhung der Baumaßnahme "Erneuerung Ahrfeldstraße von Ruhrallee bis Bergerhauser Straße"Zur Vorlage · 0544/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, die Kosten für die Erneuerung der Ahrfeldstraße im Abschnitt von der Ruhrallee bis zur Bergerhauser Straße zu erhöhen. Die Gesamtkosten sollen um 370.000 Euro auf insgesamt 690.000 Euro steigen.
Die Kostensteigerung begründet sich unter anderem durch eine Anpassung des Bauablaufs in vier Abschnitte, was zu Mehrkosten bei der Verkehrssicherung und einer längeren Bauzeit führt. Zudem ist die Erneuerung von etwa 18 Rinneneinläufen mit einem höheren Materialaufwand verbunden. Baugrunduntersuchungen haben zudem belasteten Asphalt sowie einen kontaminierten Untergrund festgestellt, was höhere Aufwendungen für die Entsorgung und den Wiederaufbau des Untergrunds erfordert. Ein weiterer Kostenfaktor ist die notwendige Sondierung eines Bombenverdachtspunktes in der Nähe des Baufeldes. Da diese Maßnahme auch Arbeiten auf Privatgrundstücken umfasst, die von der Stadt wiederhergestellt werden müssen, sind hierfür etwa 120.000 Euro veranschlagt.
Zur Deckung des Finanzierungsbedarfs von zusätzlich 125.500 Euro im Jahr 2025 sollen Mittel aus dem Projekt „Erneuerung von Nebenstraßen“ innerhalb des vorgesehenen Deckungsringes verwendet werden.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 19.Aufstellung einer Außengastronomie auf der öffentlichen Parkplatzfläche vor dem Gebäude Altendorfer Str. 325 in Essen-AltendorfZur Vorlage · 0542/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird um die Zustimmung zur Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für eine Außengastronomie in Essen-Altendorf gebeten. Der Inhaber des Restaurants „Burger Loop“ beantragt, eine öffentliche Parkplatzfläche vor dem Gebäude in der Altendorfer Straße 325 zu nutzen. Die geplante Fläche umfasst eine Größe von zwei mal fünf Metern, wodurch ein Stellplatz entfällt.
Die Nutzung soll jährlich im Zeitraum vom ersten März bis zum einunddreißigsten Oktober erfolgen. Dabei ist ein Sicherheitsabstand von 0,30 Metern zum Fahrbahnrand einzuhalten sowie eine massive Absperrung zu den angrenzenden befahrbaren Flächen vorzunehmen, um die Gäste zu schützen. Von der Aufstellung sind keine Behindertenparkplätze, Ladezonen oder Parkflächen für Elektrofahrzeuge betroffen.
Die Verwaltung hat die Anfrage geprüft und stellt fest, dass die Kriterien zur Nutzung von Parkplatzflächen erfüllt sind. Aufgrund der hohen Wohnbebauung in diesem Bereich soll die Betriebszeit auf 22:00 Uhr begrenzt werden. Für das laufende Jahr ist zunächst eine befristete Erlaubnis vorgesehen. Sollten im Nutzungszeitraum keine berechtigten Beschwerden oder Verstöße gegen Auflagen festgestellt werden, ist die Erteilung einer unbefristeten Erlaubnis ab dem Folgejahr geplant.
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Beratungsfolge
- 26.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 20.Aktionsplan für nachhaltige Energie und Klima (SECAP), hier: Förderprogramm Lastenräder, Evaluation - Statistik 2022-2024Zur Vorlage · 0462/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zur Evaluation des Förderprogramms für Lastenräder und Fahrradanhänger im Zeitraum von 2022 bis 2024 liegt vor. Das Programm, ein Bestandteil des Aktionsplans für nachhaltige Energie und Klima (SECAP), wurde im Mai 2022 gestartet und aufgrund restriktiver Haushaltsführung zum 3. Juli 2024 beendet.
Zwischen dem Programmstart und dem Stopp wurden insgesamt 405 Anträge gestellt, von denen 350 bewilligt und 289 ausgezahlt wurden. Die Förderungen umfassten 297 Lastenräder sowie 108 Fahrradanhänger, wobei die Förderung von Anhängern erst seit der Aktualisierung der Richtlinien im Jahr 2023 möglich war. Insgesamt wurden über 177.870 Euro bewilligt und zwischen 2022 und 2025 über 145.382 Euro ausgezahlt.
Die Verteilung der Anträge erfolgte über alle Essener Postleitzahlengebiete, wobei im südlichen Stadtgebiet sowie in Randgebieten höhere Antragszahlen verzeichnet wurden. Auf Basis dieser Daten plant die Verwaltung eine Aktualisierung der Förderrichtlinien für das Jahr 2025. Ziel ist eine stärkere Berücksichtigung sozialer Aspekte durch eine einkommensabhängige Staffelung der Fördersummen, um insbesondere Familien, Alleinerziehende und Leistungsbeziehende zu unterstützen. Nach dem Ratsbeschluss am 9. April 2025 sollen zudem die zuvor abgelehnten Antragsteller über die Wiederaufnahme des Angebots informiert werden. Ergänzend dazu ist eine Evaluation durch Mobilitätsumfragen im Rahmen des Projektes INCLU:DE geplant.
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Beratungsfolge
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.04.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 21.Sachstandmeldung zum Rückbau der Deckenverkleidung und der Umsiedlung der Tauben im 2. GildehoftunnelZur Vorlage · 0434/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Sanierung der Unterführung „Hollestraße über Bernestraße“ im zweiten Gildehoftunnel. Das Vorhaben umfasst den Rückbau der Deckenverkleidung, eine Schadstoffsanierung sowie die Reinigung der Fahrbahn. Ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahme ist die dauerhafte Umsiedlung von etwa 300 Tauben, die derzeit hinter der defekten Deckenverkleidung nisten. Die Arbeiten sind für den Zeitraum vom 1. bis zum 4. August 2025 unter einer Vollsperrung vorgesehen.
Der Ablauf sieht vor, zunächst Vogelschutznetze zu montieren und die Tiere fachgerecht einzufangen bzw. umzusiedeln. Hierbei findet eine Abstimmung mit dem städtischen Veterinäramt sowie Taubenschutzinitiativen statt, um eine tierschutzgerechte Lösung zu gewährleisten. Als Ersatzhabitat wurde ein Standort etwa 65 Meter nördlich der Tunnelausfahrt identifiziert, der laut dem Ingenieurbüro Ökoplan Essen grundsätzlich geeignet ist. Dort sollen Taubenschläge oder -container auf einem Grünstreifen in der Nähe der Frida-Levy-Gesamtschule errichtet werden. Eine langfristige optische Integration der Anlagen in die Landschaft durch Begrünung ist angestrebt.
Die Maßnahme dient der Wiederherstellung der Verkehrssicherheit und der Funktionalität des Bauwerks. Die zuständigen Gremien – die Bezirksvertretung des Stadtbezirks I sowie die Ausschüsse für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz und für Verkehr und Mobilität – werden über den aktuellen Sachstand informiert.
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Beratungsfolge
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.05.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.04.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (45. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 22.Novellierung der Straßenverkehrs-Ordnung im Hinblick auf die Anordnungsmöglichkeiten innerörtlicher Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/hZur Vorlage · 0329/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Novellierung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zur Kenntnis. Mit der seit Oktober 2024 geltenden Änderung wurde der Katalog der Orte erweitert, an denen innerörtliche Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h ohne den Nachweis einer konkreten Gefahrenlage angeordnet werden können. Neben bestehenden Einrichtungen wie Schulen oder Krankenhäusern umfasst dies nun auch Spielplätze, hochfrequentierte Schulwege, Fußgängerüberwege sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Zudem wurde die Möglichkeit geschaffen, Tempo-30-Strecken über eine Distanz von bis zu 500 Metern miteinander zu verbinden, was zuvor auf 300 Meter begrenzt war.
Eine automatische Anordnung der Geschwindigkeitsbeschränkungen erfolgt jedoch nicht. Die Verkehrsbehörde muss weiterhin für jeden Fall eine individuelle Prüfung vornehmen und dabei die Polizei sowie den Straßenbaulastträger einbeziehen. Eine flächendeckende Überprüfung aller relevanten Standorte im Stadtgebiet ist aufgrund personeller Ressourcen derzeit nicht möglich. Zudem stehen präzisierende Verwaltungsvorschriften zu Begriffen wie „hochfrequentierte Schulwege“ noch aus. Die Prüfung von Geschwindigkeitsreduzierungen erfolgt weiterhin anlassbezogen, beispielsweise durch Anregungen aus den Bezirksvertretungen, Hinweise von Bürgern oder aufgrund des Unfallgeschehens.
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Beratungsfolge
- 09.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (35. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 10.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (35. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 23.Errichtung einer Querungshilfe im Rahmen des Neubauvorhabens einer Kindertagesstätte auf der Saatbruchstraße 22-24 in Essen-SchonnebeckZur Vorlage · 0677/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Neubaus einer Kindertagesstätte in der Saatbruchstraße 22 bis 24 in Essen-Schonnebeck ist die Errichtung einer Querungshilfe vorgesehen. Als Auflage für den Bauantrag wurde dem Investor die Schaffung einer geeigneten Überquerungsmöglichkeit über die Straße auferlegt.
Die Planung sieht die Einrichtung einer 2,5 Meter breiten Mittelinsel vor. Um die Durchfahrt des öffentlichen Personennahverkehrs durch die Ruhrbahn sicherzustellen, werden die Fahrstreifen auf jeweils 3,25 Meter angepasst. Im Zuge dieser Maßnahmen wird ein absolutes Halteverbot auf beiden Seiten der Straße angeordnet, unter anderem zwischen den Hausnummern 10 und 26 im Süden sowie zwischen 5 und 21 im Norden. Dadurch entfallen insgesamt acht Stellplätze am Straßenrand, wobei drei Plätze auf der südlichen und fünf Plätze auf der nördlichen Seite wegfallen.
Die neue Querungsstelle wird barrierefrei gestaltet, was unter anderem den Einbau taktiler Leitelemente für sehbehinderte Menschen sowie die Anpassung der Beleuchtung umfasst. Die Kosten für die Maßnahme werden vollständig vom Bauträger getragen. Der Baubeginn ist für das Ende des zweiten Quartals 2025 geplant. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme in der Bezirksvertretung VI sowie im Ausschuss für Verkehr und Mobilität.
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Beratungsfolge
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (32. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
Ergebnis: Kenntnis genommen - 24.Maßnahmen nach dem KAG
- 24.1Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme "Oberscheidtstraße von Am Ehrenfriedhof bis Stubertal" KAG-Nr.: 24KAG134Zur Vorlage · 0619/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme in der Oberscheidtstraße im Bereich zwischen Am Ehrenfriedhof und Stubertal. Das Vorhaben umfasst den Neubau der Straßenbeleuchtung sowie die Umstellung auf LED-Technik. Die Maßnahme dient dazu, die Beleuchtungsanlage an die aktuellen Anforderungen der Norm DIN (EN) 13201 anzupassen und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Die vorläufigen Gesamtkosten für das Projekt werden mit 237.000 Euro beziffert. Das Bauvorhaben ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) beitragsfähig. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG zum 1. Januar 2024 werden die der Kommune entgehenden Einnahmen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet, sofern die Maßnahme nach diesem Datum beschlossen wird. Mit der Neuregelung des § 8a KAG sind zudem die bisher verpflichtende Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie die Durchführung einer Anliegerversammlung nicht mehr erforderlich.
In Bezug auf den Klimaschutz wird die Maßnahme als positiv bewertet, da durch die Umstellung auf LED-Leuchtmittel ein geringerer Stromverbrauch erzielt wird. Die Finanzierung erfolgt über den entsprechenden Haushaltstitel.
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Beratungsfolge
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 24.2Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme Am Sonnenhang von "Am Sonnenhang 27 bis Ketteltasches Hof" KAG-Nr.: 23KAG214Zur Vorlage · 0603/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird sich in seiner Sitzung am 22. Mai 2025 mit der Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme in der Straße Am Sonnenhang befassen. Das Vorhaben betrifft den Bereich von Am Sonnenhang 27 bis Ketteltasches Hof. Ziel der Maßnahme ist die Anpassung der bestehenden Beleuchtungsanlage an die aktuellen Anforderungen der DIN-Norm EN 13201 sowie die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit.
Das Projekt umfasst den Neubau der Straßenbeleuchtung und beinhaltet die Umstellung auf LED-Technik. Die vorläufigen Kosten für die Investition werden mit 22.000 Euro veranschlagt. Das Bauvorhaben ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) beitragsfähig. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG, die zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, werden die der Kommune entgehenden Einnahmen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet, sofern die Maßnahme nach diesem Stichtag beschlossen wird. Mit der entsprechenden Neuregelung des § 8a KAG entfallen zudem die Verpflichtung zur Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie die Durchführung einer Anliegerversammlung.
Hinsichtlich der Klimawirkung wird die Maßnahme als positiv eingestuft. Zwar entsteht durch den Bezug von Ökoststrom keine unmittelbare Einsparung in der städtischen Treibhausbilanz, jedoch werden die Auswirkungen auf den Klimaschutz durch den eingesparten Stromverbrauch insgesamt als positiv bewertet.
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Beratungsfolge
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 24.3Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme "Am Ehrenfriedhof von Am Ehrenfriedhof 6 bis Oberscheidtstraße" KAG-Nr.: 24KAG161Zur Vorlage · 0663/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät am 22. Mai 2025 über die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme im Bereich „Am Ehrenfriedhof“ von der Hausnummer 6 bis zur Oberscheidtstraße. Das Vorhaben umfasst die Anpassung der Straßenbeleuchtung an die aktuellen DIN-Normen sowie die Umstellung auf LED-Technik, um die Verkehrssicherheit aufrechtzuerhalten.
Die vorläufigen Kosten für die Maßnahme werden auf 42.000 Euro geschätzt. Das Bauvorhaben ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) beitragsfähig. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG, die zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, werden die der Kommune entgehenden Einnahmen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Mit dieser gesetzlichen Änderung entfallen zudem die bisherige Verpflichtung zur Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie die Durchführung einer Anliegerversammlung.
In Bezug auf den Klimaschutz wird die Maßnahme als positiv eingestuft. Da für die Straßenbeleuchtung Ökostrom bezogen wird, entsteht zwar keine unmittelbare Einsparung in der städtischen Treibhausbilanz, jedoch sind durch den eingesparten Stromverbrauch gesamtheitlich positive Auswirkungen auf den Klimaschutz zu verzeichnen.
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Beratungsfolge
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 25.Schriftliche Anfragen und Anträge
- 25.1Einführung einer Sondernutzungsgebühr für "Werbeanhänger"Zur Vorlage · 1831/2024/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Essener Bürger Bündnis (EBB-FW) hat im Rat der Stadt Essen den Antrag 1831/2024/EBB eingebracht, die Einführung einer Sondernutzungsgebühr für Werbeanhänger zu veranlassen. Die Verwaltung soll beauftragt werden, eine entsprechende Gebührenordnung für diese Art von Fahrzeugen zu etablieren.
Nach Begründung der Fraktion sind diese Anhänger primär für Werbezwecke konstruiert und besitzen keine funktionale Transportkapazität mehr. Das Abstellen dieser Anhänger im öffentlichen Raum beanspruche Parkflächen und beeinflusse das Stadtbild. Die EBB-FW führt an, dass andere Formen der ortsfesten Werbung, wie etwa Plakatwände oder LED-Tafeln, bereits einer Genehmigungspflicht unterliegen.
Der Antrag stützt sich auf die rechtliche Einschätzung, dass die Nutzung des öffentlichen Raums durch solche Anhänger über den Gemeingebrauch hinausgehe und somit eine Sondernutzungserlaubnis erfordere. Die Fraktion weist darauf hin, dass für die Umsetzung der Maßnahme keine zusätzlichen Kosten entstehen würden, da die Erfassung der Fahrzeuge im Rahmen der regulären Bestreifung durch den Ausschuss für öffentliche Ordnung erfolgen könne.
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Beratungsfolge
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — Abgesetzt und durch TOP 25.1.2 ersetzt
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — Abgesetzt und zur Beschlussfasssung in die AVM-Sitzung am 22.05.2025 vertagt.
- 13.02.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (37. Sitzung) — Abgesetzt und zur Beschlussfassung in die nächste AVM-Sitzung vertragt
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.12.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.12.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (37. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: Abgesetzt und durch TOP 25.1.2 ersetzt - 25.1.1TOP 25.1: Einführung einer Sondernutzungsgebühr für "Werbeanhänger"Zur Vorlage · 0849/2025/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke hat im Ausschuss für Verkehr und Mobilität einen Antrag gestellt, die Verwaltung mit einer Prüfung zu beauftragen. Es soll untersucht werden, in welchen Wohngebieten das Parken auf Personenkraftwagen beschränkt werden kann oder ob bestimmte große Fahrzeuge wie Wohnmobile, Camper, Transporter sowie Werbeanhänger von der Nutzung der Parkflächen ausgeschlossen werden können.
Der Antrag bezieht sich auf die Möglichkeit, durch entsprechende Beschilderung lokale Einschränkungen der Parkflächen vorzunehmen. Die Fraktion führt an, dass in bestimmten Gebieten, insbesondere in Bewohnerparkzonen, das Abstellen von Großfahrzeugen zunimmt. Als Beispiele für bereits umgesetzte Maßnahmen werden die Städte Köln und Münster angeführt.
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- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 25.1.2Einführung einer Sondernutzungsgebühr für "WerbeanhängerZur Vorlage · 0868/2025/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Essener Bürger Bündnis (EBB) hat im Rat der Stadt Essen einen Antrag zur Durchsetzung von Sondernutzungsgebühren für sogenannte Werbeanhänger gestellt. Mit dem Antrag Nr. 0868/2025/EBB wird die Verwaltung beauftragt, die bestehende Gebühr für diese Art der Sondernutzung konsequent einzufordern. Zudem soll über die Intensität der Kontrollen und die erfolgte Ahndung nach sechs Monaten Bericht erstattet werden.
Die Begründung der Fraktion führt an, dass Werbeanhänger zunehmend das Stadtbild prägen und primär für Werbezwecke konstruiert seien, ohne eine Transportfunktion zu erfüllen. Da andere Formen der Außenwerbung, wie Plakatwände oder LED-Tafeln, genehmigungspflichtig sind, solle dies auch für diese Anhänger gelten. Laut Antrag verknappen die oft monatelang abgestellten Fahrzeuge den öffentlichen Parkraum und können durch ihren Zustand das Stadtbild beeinträchtigen. Zudem wird auf eine mögliche Wettbewerbsverzerrung gegenüber ansässigen Unternehmen hingewiesen.
Die EBB-Fraktion bezieht sich dabei auf die Rechtsprechung, wonach solche Konstruktionen als mobile Werbeanlagen eingestuft werden können, was eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich macht. Da eine entsprechende Gebühr bereits existiere, solle lediglich deren Durchsetzung durch das Ordnungsamt sichergestellt werden.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — In den OPOG verwiesen
Ergebnis: In den OPOG verwiesen - 25.2Zustandsbericht der Brücken im Stadtbezirk IXZur Vorlage · 0595/2025/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat einen Antrag gestellt, der den Ausschuss für Verkehr und Mobilität zur Prüfung von Brückenbauwerken im Stadtbezirk IX auffordert. Mit der Vorlage 0595/2025/FDP bittet die Fraktion die Verwaltung um einen Zustandsbericht zu fünf spezifischen Brücken. Betroffen sind die Rinderbachbrücke an der Landsberger Straße, die Kleine Rinderbachbrücke in der Volckmarstraße, die Große Rinderbachbrücke an der Ringstraße, die Stauseebrücke am Kettwig Stausee sowie die Gustav-Heinemann-Brücke in Essen-Werden.
Der Bericht soll den aktuellen Zustand und die Sicherheit dieser Bauwerke auf Basis der letzten vorliegenden Prüfberichte darlegen. Ergänzend dazu wird die Verwaltung aufgefordert, je nach Ergebnis der Berichte mögliche Konsequenzen aus den Ergebnissen aufzuzeigen. Zudem fordert der Antrag eine Übersicht über die im Zeitraum von 2022 bis 2024 durchgeführten Prüfungen nach DIN 1076 sowie weitere Untersuchungen. Ziel des Antrags ist es, einen Überblick über notwendige Instandsetzungs- und Reparaturarbeiten an der Brückeninfrastruktur im Stadtbezirk IX zu erhalten.
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Beratungsfolge
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 26.Mitteilungen der Verwaltung
- 27.Mündliche Anfragen und Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 28.Nachträgliche Unterrichtung über den Stand der vergebenen Aufträge des Amtes für Straßen und Verkehr im 1. Quartal 2025Ergebnis: Kenntnis genommen
- 29.Verschiedenes