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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 38 über die Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität vom 27.03.2025
- 2.Niederschrift Nr. 39 über die Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität vom 22.05.2025
- 3.Niederschrift Nr. 40 über die Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität vom 26.06.2025
- 4.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 4.1Prüfergebnisse einer Aufgabe der Straßenbahnschleife Bredeney zugunsten einer StumpfendstelleZur Vorlage · 0937/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat beschlossen, auf die Beauftragung einer gutachterlichen Untersuchung zur möglichen Umgestaltung der Straßenbahnschleife Bredeney zu verzichten. Gegenstand der Prüfung war, ob ein Verzicht auf die Wendeschleife zugunsten einer Stumpfendstelle ohne Einbußen in der Qualität des Straßenbahnverkehrs möglich wäre.
Nach Ausführungen der Verwaltung ermöglicht die aktuelle Schleife den 5-Minuten-Takt der Linien 107 und 108 sowie notwendige Pausenzeiten zum Verspätungsabbau. Eine technische Umsetzung als Stumpfendstelle würde eine mindestens dreigleisige Anlage mit einem gesonderten Aufstellbereich erfordern, was eine größere Breite und mehr Weichen als im Bestand zur Folge hätte. Zudem bietet die bestehende Schleife die Möglichkeit, defekte Fahrzeuge abzustellen, da auf der Südstrecke keine alternative Abstellmöglichkeit für Schadzüge vorhanden ist. Die Nutzung der Schleife ermöglicht zudem getrennte Ein- und Ausstiegsbereiche sowie einen schnelleren Rückfahrtbeginn ohne Führerstandswechsel.
Die Kosten für ein entsprechendes Gutachten wurden auf etwa 35.000 Euro geschätzt, wobei eine Deckung durch den aktuellen Haushalt derzeit nicht möglich ist. Da sich abzeichne, dass die Wendeschleife nicht gleichwertig ersetzt werden kann, empfiehlt die Verwaltung, von der Beauftragung abzusehen. Weitere Untersuchungen sollen im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans erfolgen.
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Beratungsfolge
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 4.2Prüfergebnis barrierefreie ÖPNV-Anbindung des RegattaturmsZur Vorlage · 0938/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat die Möglichkeiten einer barrierefreien Anbindung des Regattaturms an den öffentlichen Personennahverkehr geprüft. Im Rahmen dieser Untersuchung wurden verschiedene Linienverbindungen sowie der Ausbau von Haltestellen bewertet. Ein Rückgriff auf die ehemalige SeeLinie 181 wurde aufgrund geringer und wetterabhängiger Fahrgastzahlen als nicht zielführend eingestuft. Eine Verlängerung der Quartiersbuslinie 190 ist aufgrund der notwendigen zusätzlichen Personalkosten und Fahrzeugkapazitäten unter den aktuellen Einsparvorgaben nicht finanzierbar. Auch eine Anpassung der Expressbuslinie SB19 wurde abgelehnt, da dies die Flexibilität der Linie einschränken und zu Parallelverkehr mit der S-Bahn S6 führen könnte.
Der geplante barrierefreie Ausbau von Bushaltestellen im Bereich des Regattaturms gilt als technisch anspruchsvoll, da er aufwendige Planungen und Abstimmungen mit Straßen.NRW sowie Anpassungen der Straßenachse erfordern würde. Als Alternative schlägt die Verwaltung den barrierefreien Umbau des S-Bahn-Haltepunktes Essen-Hügel vor. Dieser Haltepunkt der Linie S6 bietet eine schnellere Anbindung an den Hauptbahnhof und erschließt sowohl den Baldeneysee als auch die Villa Hügel. Da das entsprechende Fahrplanangebot bereits besteht, würden durch diese Maßnahme keine zusätzlichen Betriebskosten entstehen.
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Beratungsfolge
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Änderung des Nahverkehrsplans: Modifizierung des Quartiersbussystems WerdenZur Vorlage · 0884/2025/6 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant eine Änderung des Nahverkehrsplans durch die Modifizierung des Quartiersbussystems in den Stadtteilen Werden, Heidhausen und Fischlaken. Im Zentrum der Vorlage steht die Umgestaltung der Linien 182, 190 und 192, um das Angebot an die unterschiedliche Fahrgastnachfrage anzupassen.
Die Linie 182 soll künftig von Werden S über Fischlaken bis zur Haltestelle Am Schwarzen verkehren. Der Takt wird montags bis freitags tagsüber auf 30 Minuten und in den Abendstunden auf 60 Minuten angepasst. Die Linie 192 wird von Werden S über Klemensborn/Barkhovenallee zum Heidhauser Platz und weiter zur Ruhrlandklinik geführt, wobei die Bedienung im Stundentakt erfolgt. Für die Linie 190 sind künftig sieben bis acht Fahrten pro Richtung vorgesehen, um gezielt den Schülerverkehr sowie die Schichtwechsel der Ruhrlandklinik abzudecken.
Hintergrund der Planung sind die unterschiedlichen Auslastungen der Linienabschnitte sowie die Zuverlässigkeit des eingesetzten Fuhrparks. Durch die Reduzierung der Takte und der Kilometerleistung um etwa 182.000 Kilometer pro Jahr sollen jährliche Einsparungen von rund 637.000 Euro erzielt werden. Zudem reduziert sich die Anzahl der benötigten Kleinbusse von fünf auf vier Fahrzeuge. Die Umsetzung ist zum Fahrplanwechsel im Juni 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — verwiesen
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 01.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (36. Sitzung) — einstimmig Bedenken erhoben bei Stimmenthaltung des Einzelvertreters der AfD
Ergebnis: kein Beschluss gefasst - 5.1Änderung des Nahverkehrsplans: Modifizierung des Quartiersbussystems Werden (DS 0884/2025/6 1. Ergänzung) Hier: Beibehaltung des QuartiersbussystemsZur Vorlage · 1363/2025/CDU · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat einen Antrag zur Änderung des Nahverkehrsplans im Stadtbezirk IX vorgelegt, der die Modifizierung des Quartiersbussystems in Werden zum Gegenstand hat. Mit dem vorliegenden Dokument wird die Beibehaltung der bestehenden Buslinien 182, 190 und 192 gefordert. Im Rahmen dieser Anpassung soll die Haltestelle „Grüne Harfe“ durch eine neue Haltestelle an der Schaphausstraße ersetzt werden.
Zusätzlich wird die Stadtverwaltung gebeten, die Fahrgastzahlen zu überprüfen und nach einem Zeitraum von zwei Jahren eine entsprechende Evaluierung der Situation durchzuführen. Der Antrag ist zur Kenntnisnahme an die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX sowie zur Beratung und Empfehlung an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität gerichtet. Die endgültige Entscheidung über das Anliegen obliegt dem Rat der Stadt Essen.
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Beratungsfolge
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — zurückgezogen
- 01.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: zurückgezogen - 5.2Änderung des Nahverkehrsplans: Modifizierung des Quartiersbussystems Werden Hier: Optimierung und Evaluation des Quartiersbussystems WerdenZur Vorlage · 1379/2025/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 1379/2025/SPD einen Antrag zur Änderung und Optimierung des Quartiersbussystems in Essen-Werden gestellt. Der Antrag sieht vor, die bestehenden Linien 182, 190 und 192 unter Berücksichtigung spezifischer Streckenänderungen beizubehalten. Dazu gehört die Errichtung einer neuen Haltestelle an der Schaphausstraße auf Höhe der Seniorenwohneinrichtung sowie die Verlegung der Haltestelle Grüne Harfe an die Kreuzung Spilheide/Grüne Harfe.
Darüber hinaus wird die Prüfung einer besseren Anbindung des Bergfriedhofs an das Quartiersbussystem beantragt. Ein weiterer Bestandteil des Vorhabens ist eine Evaluation des Systems nach zwei Jahren. Im Rahmen dieser Überprüfung sollen die Fahrgastzahlen analysiert und mögliche Zusammenhänge mit Ausfällen in der Fahrzeugflotte sowie mit Beeinträchtigungen auf der Linie S6 untersucht werden. Der Antrag ist zur Kenntnisnahme für die Bezirksvertretung IX sowie zur Beratung und Empfehlung für den Ausschuss für Verkehr und Mobilität vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — zurückgezogen
- 01.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: zurückgezogen - [5.3]Änderung des Nahverkehrsplans: Modifizierung des Quartiersbussystems Werden Hier: Optimierung und Evaluation des Quartiersbussystems WerdenZur Vorlage · 1432/2025/CDU/SPD/GRÜNE/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD, Grüne und FDP im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag zur Modifizierung des Quartiersbussystems in Werden vorgelegt. Der Entwurf bezieht sich auf die Linien 182, 190 und 192.
Der Antrag sieht vor, das bestehende System beizubehalten, jedoch eine zusätzliche Haltestelle an der Schaphausstraße auf Höhe der Seniorenwohneinrichtung einzurichten. Darüber hinaus soll die Stadtverwaltung prüfen, wie eine bessere Anbindung des Bergfriedhofs an das Quartiersbussystem erreicht werden kann sowie ob eine Verlegung der Haltestelle Grüne Harfe an die Ecke Spilheide/Grüne Harfe möglich ist.
Zudem wird eine Evaluation des Systems für in zwei Jahren beantragt. Bei dieser Überprüfung sollen die Fahrgastzahlen analysiert werden, wobei insbesondere mögliche Zusammenhänge mit Ausfällen in der Fahrzeugflotte sowie Beeinträchtigungen auf der Linie S6 untersucht werden sollen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — EBB-FW-Fraktion und Gruppe DIE LINKE schließen sich dem Antrag an. einstimmig empfohlen
Ergebnis: EBB-FW-Fraktion und Gruppe DIE LINKE schließen sich dem Antrag an. einstimmig empfohlen - 6.Integrierte Sportentwicklungsplanung für die Stadt Essen (ISEP) hier: Abschlussbericht - Integrierte Sportentwicklungsplanung für die Stadt EssenZur Vorlage · 0511/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0511/2025/6 zum Abschlussbericht der Integrierten Sportentwicklungsplanung (ISEP) für die Stadt Essen legt die Ergebnisse eines Planungsprozesses dar, der die Analyse der Sportsituation, die Bewertung von Handlungsfeldern, die Festlegung von Maßnahmen sowie die Optimierung von Strukturen umfasst. Als zentrales Leitziel wurde „Sportstadt Essen für ALLE Menschen“ definiert. Die Planung konzentriert sich auf vier Handlungsfelder: sozialräumliche Unterschiede, Bewegungsräume, Schulsport sowie die Optimierung der Arbeit der Sport- und Bäderbetriebe. Ein Bestandteil der Planung war zudem die Entscheidung des Rates der Stadt Essen für die Variante 1 der Modellplanung für die Schillerwiese.
Der Bericht wurde in einem Beratungszyklus zwischen Juni 2025 und März 2026 in verschiedenen Gremien, darunter die Bezirksvertretungen I bis IX, diverse Ausschüsse sowie der Integrationsrat, der Seniorenrat und der Inklusionsbeirat, behandelt. Es wird vorgeschlagen, dass der Rat der Stadt Essen den Bericht zur Kenntnis nimmt und die Betriebsleitung der Sport- und Bäderbetriebe beauftragt, die enthaltenen Empfehlungen zu prüfen und Maßnahmen zu konkretisieren. Zudem soll die Betriebsleitung regelmäßig über den Umsetzungsstand informieren und fachbereichsübergreifende Arbeitsgruppen unter ihrer Federführung einrichten. Eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz stuft die Auswirkungen auf den Klimaschutz als positiv ein.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 17.03.2026 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Inklusionsbeirat (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.03.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.03.2026 · Jugendhilfeausschuss (3. Sitzung)
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 03.02.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.01.2026 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.01.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.09.2025 · Inklusionsbeirat (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — abgesetzt; zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 17.09.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.09.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (43. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.09.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — verwiesen
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.09.2025 · Seniorenrat (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen mit Anmerkungen
- 02.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (43. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.09.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.08.2025 · Inklusionsbeirat (18. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (41. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 08.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.07.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (42. Sitzung) — eingebracht
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — eingebracht
- 25.06.2025 · Seniorenrat (36. Sitzung) — beraten und Beschluss in die 37. Sitzung geschoben.
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (40. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (35. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.06.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (42. Sitzung) — eingebracht
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7.Taxitarif im Essener Stadtgebiet
- 7.1Erlass einer Allgemeinverfügung zur Regelung von Mindestbeförderungsentgelten für den Verkehr mit Mietwagen nach § 51 a des PersonenbeförderungsgesetzZur Vorlage · 1330/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Erlass einer Allgemeinverfügung zur Festsetzung von Mindestbeförderungsentgelten für den Mietwagenverkehr im Stadtgebiet beschließen. Die Vorlage aus dem Geschäftsbereich 6 sieht eine Wirksamkeit zum 1. Januar 2026 vor. Ziel der Maßnahme ist die Herstellung eines gleichen Wettbewerbsumfelds zwischen Mietwagen und Taxen gemäß § 51a des Personenbeförderungsgesetzes.
Grundlage für den Beschlussvorschlag ist ein Gutachten der Firma Linne und Krause. Dieses stellt eine Zunahme plattformvermittelter Mietwagenangebote in Essen fest und weist auf mögliche Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeit des lokalen Taxigewerbes hin. Das Gutachten dokumentiert zudem Hinweise auf Verstöße gegen die Rückkehrpflicht sowie gegen arbeits- und sozialrechtliche Vorgaben bei einigen Anbietern.
Die geplanten Mindestentgelte sollen sich am geltenden Taxitarif orientieren, wobei die Wartezeitbestandteile und spezifische Zuschläge entfallen. Die Verwaltung schlägt dabei einen Abschlag von 7 % gegenüber dem Taxitarif vor. Von der Regelung ausgenommen sind Krankenfahrten mit entsprechenden Versicherungsvereinbarungen sowie Fahrten, die nachweislich mindestens eine Stunde vor Fahrtantritt gebucht wurden. Zur Überwachung der Einhaltung dieser Vorgaben durch die Verkehrsbehörde ist die Schaffung von zwei zusätzlichen Planstellen vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 7.2Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für die von der Stadt Essen als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxis (Taxitarif)Zur Vorlage · 0730/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0730/2025/6 aus dem Geschäftsbereich 6 behandelt die geplante Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für in Essen zugelassene Taxis. Hintergrund der Vorlage sind Anträge von Taxi Steele e.V. und Taxi Essen e.G. zur Anpassung der Tarife sowie Forderungen nach einem Mindestbeförderungsentgelt für Mietwagen und einem Tarifkorridor für Festpreise.
Der Beschlussvorschlag sieht eine Anpassung der Kilometerpreise vor, während der Grundpreis von 4,40 EUR unverändert bleibt. Die neuen Kilometerentgelte belaufen sich auf 2,80 EUR für den ersten und zweiten Kilometer, 2,70 EUR für den dritten und vierten Kilometer sowie 2,50 EUR ab dem fünften Kilometer. Als Begründung für die Erhöhung der Kilometerpreise um jeweils 0,10 EUR wird die Anhebung des Mindestlohns auf 12,82 EUR zum 1. Januar 2025 angeführt.
Zudem soll ein neuer Paragraph eingeführt werden, der die Vereinbarung von Festpreisen bei vorab bestellten Fahrten regelt. Festpreise dürfen maximal 20 Prozent über dem Basispreis liegen, welcher sich aus dem Wegetarif der kürzesten Strecke und dem rechnerischen Zeittarif zusammensetzt. Bei Festpreisfahrten entfällt der Grundpreis. Sollte eine Fahrt auf Wunsch des Fahrgastes um mehr als fünf Minuten unterbrochen werden, wird der Preis für die zurückgelegte Strecke fällig. Unternehmen sind verpflichtet, Festpreisfahrten im Taxameter zu erfassen und Geschäftsvorfälle wie Entgelt, Zuschläge sowie Zeiten und Kilometer gemäß den steuerlichen Aufbewahrungsfristen zu dokumentieren.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 7.3Fairen Wettbewerb zwischen Taxi und Mietwagen sicherstellen - Flexibilisierung des Taxitarifes und Festpreis für Bestellfahrten ermöglichenZur Vorlage · 1295/2025/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 1295/2025/FDP einen Antrag gestellt, der eine Flexibilisierung des Taxitarifs vorsieht. Ziel ist es, die rechtlichen Voraussetzungen so zu gestalten, dass Taxiunternehmen bei Bestellfahrten ihre Preise innerhalb eines festgelegten Tarifkorridors nach unten anpassen und zusätzlich verbindliche Festpreise anbieten können.
Der Antrag bezieht sich auf das Wettbewerbsverhältnis zwischen dem Taxi- und dem Mietwagengewerbe in Essen. Da Mietwagenunternehmen Preise frei mit den Kunden vereinbaren können, Taxiunternehmen jedoch an die behördliche Tarifordnung gebunden sind, beantragt die Fraktion eine Anpassung der Bedingungen. Als Alternative zu einer möglichen Einführung eines Mindestbeförderungsentgelts für Mietwagen schlägt die FDP-Fraktion die Schaffung eines flexiblen Rahmens für Taxis vor. Damit sollen die Wettbewerbsfähigkeit der Taxiunternehmen gestärkt und den Fahrgästen durch Festpreise eine höhere Preissicherheit sowie ein transparenter Preisrahmen ermöglicht werden.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 17.09.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.09.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (37. Sitzung) — zur Beschlussfassung in die Ratssitzung verwiesen
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 10.09.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (42. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 8.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Erneuerung Beleuchtung Langmannskamp"Zur Vorlage · 1084/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll den Bau und Baubeginn der Maßnahme „Erneuerung Beleuchtung Langmannskamp“ beschließen. Für die Durchführung des Vorhabens ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 326.000 Euro für das Jahr 2025 vorgesehen. Die Finanzierung soll aus dem Projekt „Erneuerung Beleuchtung“ erfolgen.
Die Maßnahme umfasst den Abschnitt der Straße Langmannskamp zwischen Mählerweg und Tamperestraße. Laut Vorlage ist die bestehende Beleuchtungsanlage veraltet, da die Masten nicht mehr standsicher und die Kabel nicht mehr betriebssicher sind. Durch die Umstellung der vorhandenen Leuchten auf LED-Technik soll die Anlage an die aktuellen Normen der DIN (EN) 13201 angepasst werden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und eine gleichmäßigere Ausleuchtung zu erreichen.
Hinsichtlich der Finanzierung wird darauf hingewiesen, dass das Vorhaben nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) beitragsfähig ist. Aufgrund einer Neuregelung zum 1. Januar 2024 besteht jedoch ein Beitragserhebungsverbot für Maßnahmen, die nach diesem Zeitpunkt beschlossen werden. Die der Kommune entgehenden Einnahmen sollen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet werden. Die genaue Höhe dieser Erstattung steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest, wobei sich der städtische Eigenanteil nach Erhalt der Beträge reduzieren wird.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.09.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (39. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — 1. Einstimmig beschlossen 2. Einstimmig empfohlen
Ergebnis: 1. Einstimmig beschlossen 2. Einstimmig empfohlen - 9.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Fußgängerüberführung Kupferdreh - Heisingen"Zur Vorlage · 1144/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant den Bau und Baubeginn der Fußgängerüberführung zwischen Kupferdrehen und Heisingen. Die ehemalige Eisenbahnbrücke, die seit 1984 als Holz-Stahl-Konstruktion für den Fuß- und Radverkehr über die Ruhr führt, weist aufgrund von Alterungsprozessen und Witterungsschäden vermehrte morsche Stellen in der Holzkonstruktion auf. Um die Verkehrssicherheit und die langfristige Tragsicherheit zu gewährleisten, soll die Holzkonstruktion umfassend erneuert oder durch andere Werkstoffe ersetzt werden. Im Zuge der Maßnahme wird zudem die Geländerhöhe für Radwege auf 1,30 Meter angehoben sowie die Gestaltung der Kanzeln angepasst.
Die Gesamtkosten für das Vorhaben werden auf rund 774.000 Euro geschätzt. Da die veranschlagten Mittel aus dem Haushaltsplan 2025/2026 nicht ausreichen, wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 526.000 Euro für das Jahr 2026 beantragt. Die Finanzierung soll durch Mittel aus dem Projekt „Fußgängerüberführung Josef-Hoeren-Straße“ erfolgen, da sich dort der Baubeginn verschoben hat. Der Beschlussvorschlag wird im September 2025 nacheinander im Ausschuss für Verkehr und Mobilität, im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat der Stadt Essen beraten und entschieden.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.09.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (39. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — 1. Einstimmig beschlossen 2. Einstimmig empfohlen
Ergebnis: 1. Einstimmig beschlossen 2. Einstimmig empfohlen - 10.Umgestaltung BarbarossaplatzZur Vorlage · 0918/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0918/2025/6 beschreibt die geplante Umgestaltung des Barbarossaplatzes in Stoppenberg auf einer Fläche von etwa 12.400 m². Die Planung basiert auf einem freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb. Ziel der Maßnahmen ist die Steigerung der Aufenthaltsqualität sowie die ökologische Aufwertung durch Entsiegelung und Begrünung. Im Rahmen der Neugestaltung soll eine autofreie „grüne Mitte“ entstehen, die ein Bürgerforum und einen Barbarossagarten umfasst. Geplant ist die Pflanzung von 12 neuen Bäumen bei gleichzeitigem Entfernen von vier Bestandsbäumen.
Die verkehrliche Infrastruktur wird grundlegend angepasst. Die neue Promenade soll als Mischverkehrsfläche für Fuß-, Rad- und Linienverkehr dienen, während die Straße Barbarossaplatz West als Sackgasse mit Wendehammer konzipiert wird. Für den ÖPNV sind barrierefreie Haltestellen in Sägezahnform vorgesehen. Der Bestand an Pkw-Stellplätzen soll von 155 auf 67 reduziert werden, wobei barrierefreie Plätze, E-Lademöglichkeiten und Sharing-Angebote integriert werden. Zudem werden 40 Fahrradstellplätze sowie ein taktiles Leitsystem nach Standard der Stadt Essen realisiert.
Die geschätzten Baukosten für die Verkehrs- und Freianlagen belaufen sich auf rund 6,2 Millionen Euro, wobei die Stadt einen Eigenanteil von 1,24 Millionen Euro trägt. Die Finanzierung erfolgt teilweise über das Programm „Sozialer Zusammenhalt“. Die Umsetzung ist für den Zeitraum von Mitte 2026 bis Anfang 2028 vorgesehen. Die Vorlage sieht eine Kenntnisnahme durch die zuständigen Ausschüsse für Umwelt, Klima und Verbraucherschutz sowie für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vor. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Planung vorbehaltlich der Entscheidung der Bezirksvertretung VI beschließen.
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Beratungsfolge
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — siehe TOP 8.1
- 17.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (34. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben (mit Anmerkungen)
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — Der AVM beschließt einstimmig auf die Entscheidungskompetenz zu verzichten und den Tagesordnungspunkt zur Beschlussfassung in die Sitzung des Rates am 24.09.2025 zu verweisen
- 02.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (43. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Der AVM beschließt einstimmig auf die Entscheidungskompetenz zu verzichten und den Tagesordnungspunkt zur Beschlussfassung in die Sitzung des Rates am 24.09.2025 zu verweisen - 11.Untersuchung zum Parken auf der Margarethenhöhe und Gehwegparken auf der SommerburgstraßeZur Vorlage · 1450/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 1450/2024/6 aus dem Geschäftsbereich 6 befasst sich mit der Untersuchung der Parkraumsituation auf der Margarethenhöhe sowie der Problematik des Gehwegparkens in der Sommerburgstraße. Eine Erhebung vom Januar 2024 dokumentierte in der Sommerburgstraße etwa 84 Parkvorgänge, die aufgrund einer verbleibenden Gehwegbreite von weniger als 1,20 Metern als unzulässig eingestuft wurden.
Um das Parkplatzdefizit im Untersuchungsgebiet, das auf 85 Plätze beziffert wird, zu beheben, wurden vier potenzielle Flächen geprüft. Die Flächen an der Steilen Straße sowie die „Kirchwiese“ vor der katholischen Kirche Heilige Familie wurden als am besten geeignet bewertet, wobei die Nutzung unter dem Vorbehalt denkmalrechtlicher Genehmigungen steht. Für die „Kirchwiese“ bietet die Margarethe-Krupp-Stiftung eine Pacht an, sofern die Stadt Essen die Planung, Finanzierung und Unterhaltung eines Parkplatzes mit 18 Stellplätzen übernimmt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung III sowie der Ausschuss für Verkehr und Mobilität die Untersuchung zur Kenntnis nehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Planungskonzept für den „Parkplatz Kirchwiese“ an der Metzendorfstraße auszuarbeiten, um perspektivisch das Gehwegparken in der Sommerburgstraße durch Stilpoller zu verhindern. Für das Vorhaben sind Baugrunduntersuchungen, Baumgutachten sowie ein Bauantrag durch das Amt für Straßen und Verkehr erforderlich. Aufgrund der geschätzten Bausumme von über 300.000 Euro sind ein Planbeschluss sowie ein Baubeschluss notwendig.
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Beratungsfolge
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (37. Sitzung) — mehrheitlich Bedenken erhoben
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 12.Errichtung einer Park and Ride Anlage am Bahnhof Essen KettwigZur Vorlage · 0307/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0307/2025/6 sieht die Errichtung einer Park-and-Ride-Anlage am Bahnhof Essen-Kettwig vor. Auf einem etwa 1840 m² großen Grundstück soll ein dreistöckiges Parkdeck in Modulbauweise entstehen, das insgesamt 121 Stellplätze bereitstellt. Damit soll ein bestehendes Defizit von rund 30 Parkplätzen ausgeglichen werden. Die Planung umfasst zudem die Installation einer Photovoltaik-Anlage, Ladesäulen sowie eine Begrünung durch Bäume und Hecken. Die Erschließung der Anlage ist über die bestehende Zufahrt der Ruhrtalstraße vorgesehen. Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf circa 5,0 Millionen Euro brutto, wobei die Planungskosten in Höhe von 873.000 Euro bereits im Ratsbeschluss vom 31. Januar 2024 veranschlagt wurden. Der Baubeginn ist für das zweite Quartal 2026 geplant, wobei die Bauzeit auf etwa 18 Monate geschätzt wird. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Planung beschließen und die Verwaltung mit der Baureife beauftragen, während die Bezirksvertretung IX die Planung zur Kenntnis nimmt.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage ist die Bewertung von Maßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr hinsichtlich ihrer CO2-Auswirkungen. Es wird dargelegt, dass die durch Baumaßnahmen verursachten Emissionen durch die Vermeidung von Kraftfahrzeugfahrten infolge eines Umstiegs auf den ÖPNV kompensiert werden sollen. Das angestrebte Maßnahmenpaket zielt darauf ab, den Anteil des Kraftfahrzeugverkehrs an den Gesamtwegen von 55 Prozent im Jahr 2019 auf 25 Prozent ab dem Jahr 2035 zu senken. Eine Verlagerung von einem Prozent der Wege vom Individualverkehr auf den ÖPNV führt laut Vorlage zu einer Minderung des CO2-Ausstoßes um etwa 3.200 Tonnen pro Jahr.
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Beratungsfolge
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 01.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (36. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 13.Rad- und Gehwegverbindung Grugatrasse Asphaltierung des Teilabschnittes vom Eingang Orangerie Grugapark bis zur Stadtgrenze Mülheim an der RuhrZur Vorlage · 1106/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll den Bau und die Asphaltierung eines Teilstücks der Grugatrasse beschließen. Die Maßnahme betrifft den etwa 2,5 Kilometer langen Abschnitt zwischen dem Eingang der Orangerie im Grugapark und der Stadtgrenze zu Mülheim an der Ruhr. Für das Vorhaben ist ein Budget von 800.000 Euro vorgesehen.
Die aktuelle wassergebundene Wegedecke weist aufgrund von Witterungseinflüssen wie Starkregen und Frost regelmäßige Abnutzungen auf, was die Nutzbarkeit einschränkt. Die Asphaltierung soll als vorzeitige Unterhaltungsmaßnahme erfolgen, bevor der umfassendere Ausbau der Grugatrasse zwischen Rüttenscheid und Mülheim realisiert wird. Dabei wird die bestehende Trasse in einer Breite von 3,5 bis 4 Metern asphaltiert, ergänzt durch Schotterbankette und thermoplastische Fahrbahnmarkierungen zur besseren Orientierung bei Dunkelheit.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus Mitteln des Radentscheides. Die Auftragserteilung ist für das Jahr 2025 geplant, während die Umsetzung voraussichtlich im Jahr 2026 erfolgen wird. Im Rahmen des Vorhabens wird ein Gutachten erstellt, um potenzielle Auswirkungen auf Amphibien und Reptilien zu untersuchen und gegebenenfalls erforderliche Kompensationsmaßnahmen festzulegen.
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Beratungsfolge
- 18.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (42. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 18.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 02.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (43. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 14.Installation von Leitbaken auf dem Radfahrstreifen der HuyssenalleeZur Vorlage · 0911/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität plant die Installation von Leitbaken auf dem Radfahrstreifen der Huysendenallee. Nachdem im Jahr 2023 bereits die westliche Fahrbahnseite mit entsprechenden Vorrichtungen ausgestattet wurde, sollen nun auch auf der östlichen Seite insgesamt 28 Leitbaken in einem Abstand von zehn Metern angebracht werden. Die Maßnahme basiert auf den Erfahrungen der bisherigen Installationen und soll Radfahrende vor dem unbefugten Befahren des Radfahrstreifens durch Kraftfahrzeuge schützen.
Die Umsetzung der Installation ist für den Sommer 2025 vorgesehen. Im Bereich der Philharmonie wird nach einer Etablierungsphase eine Variante in Betracht gezogen, die der städtebaulichen Qualität des Ortes entspricht. Die Kosten für das Vorhaben belaufen sich auf 4.000 Euro und werden aus städtischen Eigenmitteln finanziert. Das Projekt ist Teil der Strategie zur Förderung des Radverkehrs im Rahmen der Mobilitätswende der Stadt Essen.
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Beratungsfolge
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 26.08.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (48. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 15.Bänke auf der Viehofer StraßeZur Vorlage · 0952/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt die Aufstellung von sechs Drahtgitter-Sitzbänken in der Viehofer Straße vor. Hintergrund ist ein Anliegen der Bezirksvertretung I sowie eine Ortsbegehung vom Februar 2025. Zuvor wurden vorhandene Bänke durch das Amt für Straßen und Verkehr entfernt, da diese nicht mehr verkehrssicher waren.
Für die Neuaufstellung wurden drei Standorte identifiziert: die Hausnummern Viehofer Straße 8/10, 39/41 sowie 62. Ein ursprünglich geplanter Standort entfällt, da dieser im Rahmen des Projekts „BE Move“ der Ehrenamt Agentur Essen e.V. genutzt wird. Das Amt für Straßen und Verkehr empfiehlt die Verwendung von Drahtgitterbänken anstelle von Holzbänken. Diese Variante ist mit etwa 7.200 Euro kostengünstiger als die Alternative, die rund 19.200 Euro kosten würde. Zudem sind Drahtgitterbänke wartungsärmer und im Bestand des städtischen Bauhofs vorhanden.
Während für die Essener Innenstadt noch ein langfristiges Möblierungskonzept entwickelt wird, hat sich die Bezirksvertretung I gegen die Aufstellung der Bänken nicht ausgesprochen. Die Entscheidung über die Umsetzung obliegt dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität.
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Beratungsfolge
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 26.08.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (48. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 16.Bewohnerparken Eltingviertel - PlanungsergebnisZur Vorlage · 0954/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0954/2025/6 aus dem Geschäftsbereich 6 beschreibt das Planungsergebnis für ein neues Bewohnerparken im Eltingviertel. Ziel der Maßnahme ist die Reduzierung von Parksuchverkehren durch Berufspendelnde und Besuchende. Im Untersuchungsraum sind 3.440 Einwohner in 1.777 Haushalten gemeldet, wobei 814 Fahrzeuge als Bewohnerfahrzeuge registriert sind. Von den 692 privaten Stellplätzen stehen 450 der Wohnbevölkerung zur Verfügung. Durch die Neugestaltung des Eltingplatzes entfallen künftig 26 der bisher 780 legalen Parkstände im öffentlichen Raum.
Die Planung sieht ein Mischsystem vor, das kostenfreies Parken für Bewohner ermöglicht, sowie die Einrichtung exklusiver Bewohnerparkplätze im Bereich der Grundschule in der Peterstraße und Gertrudisstraße. In der Katzenbruchstraße, am Viehofer Platz und in der Blumenfeldstraße bleibt die aktuelle Regelung ohne neue Beschränkungen bestehen. Die Nutzung der Parkzone 6 durch Studierende, Besucher und Beschäftigte soll durch das Konzept geregelt werden. Ein zusätzliches Parkhaus wird als nicht erforderlich eingestuft.
Hinsichtlich der Gebührenordnung sieht die Vorlage eine Erhöhung der Jahresgebühr für Bewohnerparkausweise von 30 EUR auf 75 EUR vor, was bei der Anzahl der Fahrzeuge zu jährlichen Mehreinnahmen von 54.945 EUR führt. Für das Mischsystem wurden neue Parkgebühren festgelegt, etwa 0,40 EUR für Zeiträume von 16 bis 30 Minuten bei einer Höchstparkdauer von 240 Minuten. Die weitere Vorgehensweise umfasst eine Bürgerinformation sowie die Vorlage von Planungsbeschlüssen in der Bezirksvertretung, den Ausschüssen und dem Rat der Stadt. Nach einem Beschluss durch den Rat wird ein Planungsbüro mit der Beschilderungsplanung beauftragt.
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Beratungsfolge
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 26.08.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (48. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 17.Durchführung des Gebäudeabbruchs im Rahmen der Bauvorbereitung der Maßnahme "Bocholder Straße von Wüstenhöferstraße bis JahnstraßeZur Vorlage · 1150/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Bauvorbereitungen für den Umbau der Bocholder Straße zwischen der Wüstenhöfer Straße und der Jahnstraße soll der Abriss von Gebäuden durchgeführt werden. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird um die Entscheidung gebeten, die Rückbaumaßnahmen zu beauftragen. Ziel ist die Freimachung des Baufeldes, um den eigentlichen Straßenumbau, der ab 2026 vorgesehen ist, ermöglichen zu können.
Betroffen ist insbesondere das ehemalige Bandidos-Heim, welches die Stadt Essen nach einem Verbot des Vereins erworben hat. Der Gebäudekomplex umfasst zwei Häuser, einen Anbau sowie einen teilweise überdachten Biergarten. Aufgrund der Struktur mit insgesamt fünf Etagen einschließlich der Keller wird der Rückbau als zeit- und kostenintensiv eingestuft. Die Arbeiten sollen Anfang 2026 beginnen und eine Dauer von etwa zehn Wochen in Anspruch nehmen.
Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf 754.200 Euro. Diese Summe setzt sich aus den Kosten für die Planungsleistungen eines Ingenieurbüros in Höhe von rund 54.200 Euro sowie einer Schätzung für die Rückbaumaßnahmen und die Entsorgung von etwa 700.000 Euro zusammen. Die Finanzierung ist im Haushaltsplan der Stadt Essen für den Zeitraum 2025/2026 unter dem entsprechenden Projekt vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 09.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 18.Umbau der Heisinger Straße von Elsaßstraße bis PetzelsbergZur Vorlage · 1713/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 1713/2024/6 des Geschäftsbereichs 6 befasst sich mit der geplanten Sanierung der Heisinger Straße im Stadtbezirk VIII, konkret des Abschnitts zwischen Elsaßstraße und Petzelsberg. Das Vorhaben umfasst die Erneuerung eines 1200 Meter langen Straßenabschnitts, den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen sowie den Erhalt des Baumbestands. Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf rund 7 Millionen Euro, wobei eine Förderquote von 75 % angestrebt wird. Der Baubeginn ist für Anfang 2027 mit einer Bauzeit von etwa zwei Jahren vorgesehen.
Im Rahmen der Planung wurden vier verschiedene Varianten zur Gestaltung der Radverkehrsanlagen sowie eine Vorzugsvariante geprüft. Die Vorzugsvariante 0 sieht den Erhalt des aktuellen Straßenquerschnitts vor, um die bestehende Infrastruktur und 157 Parkplätze zu sichern. Im Gegensatz dazu würden andere Varianten den Wegfall von Parkplätzen und Bäumen zur Folge haben. Die Verwaltung empfiehlt die Variante 0 aufgrund des geringen baulichen Aufwands und der hohen Förderwahrscheinlichkeit.
Zur Prüfung von Verbesserungen für den Radverkehr ohne Beeinträchtigung anderer Verkehrsteilnehmer plant die Verwaltung die Einrichtung eines interfraktionellen Arbeitskreises mit Vertretern der Bezirksvertretung VIII und des Ausschusses für Verkehr und Mobilität. Die beteiligten Ämter der Stadt Essen sowie die Ruhrbahn, die Ver- und Entsorgungsbetriebe, Grün & Pflege, die Grugapark-Verwaltung und die Feuerwehr haben keine Einwände gegen das Vorhaben erhoben. Die Finanzierung der barrierefreien Haltestellen erfolgt über die ÖPNV-Pauschale.
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Beratungsfolge
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (37. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
Ergebnis: Kenntnis genommen - 19.Be-MoVe-Projekt, hier: Erprobung der Mobilpunkte an den vorgeschlagenen Standorten in Altenessen-Süd und NordviertelZur Vorlage · 1183/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Be-MoVe-Projekts ist die Erprobung neuer Mobilpunkte in den Stadtteilen Altenessen-Süd und Nordviertel geplant. Die Vorlage sieht vor, dass die Bezirksvertretungen I und V der Aufstellung von fünf beweglichen Fahrradplattformen sowie der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zustimmen. Diese Plattformen, die jeweils die Fläche eines Pkw-Parkplatzes beanspruchen, sollen das Angebot des metropolradruhr-Netzes erweitern und zusätzliche Abstellmöglichkeiten für private Fahrräder sowie E-Scooter schaffen.
Die vorgeschlagenen Standorte umfassen den Zwingliplatz im Eltingviertel, die Bäuminghausstraße sowie die Bereiche Graitengraben und die Kreuzung Schwarze Straße/Rahmstraße zur Anbindung an die U-Bahn-Station Kaiser-Wilhelm-Park. Für die Kreuzung Schwarze Straße/Rahmstraße wurde nach einem Ortstermin der Platz vor einem Kiosk ausgewählt, um die Nähe zu lokalen Geschäften sowie die Verkehrssicherheit durch bessere Sichtachsen zu nutzen.
Die Erprobungsphase ist bis zum Sommer 2026 angesetzt. Eine anschließende Evaluation durch das Institut für Mobilität und Stadtplanung der Universität Duisburg-Essen soll prüfen, ob die Standorte dauerhaft verstetigt werden können. Ziel der Maßnahme ist eine Verdichtung des Stationsnetzes im nördlichen Stadtgebiet sowie eine Erweiterung der Mobilitätsoptionen für Anwohnende und den Einzelhandel.
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Beratungsfolge
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.08.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (48. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 26.08.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (41. Sitzung) — mit Ausnahme des Standortes Schwarze Straße 66 einstimmig beschlossen bei Enthaltung der Fraktion von BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN
Ergebnis: Kenntnis genommen - 20.Be-MoVe-Projekt, hier: Einrichtung eines Reallabors auf der Universitätsstraße auf Antrag der Universität Duisburg-EssenZur Vorlage · 1223/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I wird angefragt, die Einrichtung eines Reallabors auf der Universitätsstraße im Rahmen des Projekts „Be-MoVe“ zuzustimmen. Das Vorhaben geht von einem Antrag der Universität Duisburg-Essen aus. Ziel ist es, den durch den Abbruch des alten Parkhauses entstehenden temporären Freiraum zu nutzen, um neue Formen der Nutzung des öffentlichen Raumes zu erproben.
Im Zeitraum von Oktober 2025 bis voraussichtlich Oktober 2026 sollen entsprechende Abschnitte der Universitätsstraße für den motorisierten Individualverkehr gesperrt werden. Geplante Maßnahmen umfassen die Aufstellung von Stadtmobiliar und Hochbeeten, die Einrichtung von Verweilzonen sowie Flächen für sportliche Aktivitäten. Auch temporäre Nutzungen wie Pop-up-Sportflächen oder ein Biergarten sind vorgesehen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Verbesserung der Fahrradanbindung an der Kreuzung Segerothstraße/Universitätsstraße, insbesondere durch neue Abstellmöglichkeiten für Leihräder.
Das Projekt soll die Verbindung zwischen dem Campus Essen, der Grünen Mitte und der Innenstadt stärken. Die Umsetzung erfolgt in Abstimmung mit dem Institut für Mobilitäts- und Stadtplanung der Universität Duisburg-Essen sowie dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW. Dabei sollen Anwohnende und Studierende in einem partizipativen Prozess einbezogen werden. Da die Universitätsstraße bereits jetzt verkehrsrechtlich auf Anlieger und Radverkehr beschränkt ist, wird keine wesentliche Auswirkung auf das umliegende Straßennetz erwartet.
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Beratungsfolge
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.08.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (48. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 21.Erprobung einer temporären Schulstraße an der Grundschule Kantschule in der Straße BüchelslohZur Vorlage · 1104/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
An der Kantschule in der Straße Büchelsloh soll eine temporäre Schulstraße erprobt werden. Hintergrund ist die Verkehrssituation am Morgen, die laut einem Schreiben der Elternpflegschaft an den Oberbürgermeister als unübersichtlich beschrieben wurde. Ein Ortstermin mit Vertretern der Bezirksvertretung, der Verkehrsbehörde, der Polizei und der Schulleitung bestätigte ein hohes Verkehrsaufkommen zwischen 7:40 Uhr und 8:05 Uhr. Dabei kommt es zu Parkvorgängen auf Gehwegen sowie zu Manövern im Kurvenbereich. Um die Sicherheit der Schulkinder zu erhöhen, wird eine Sperrung für den Kraftfahrzeugverkehr in der Zeit von 7:30 Uhr bis 8:30 Uhr vorgeschlagen. Anwohner sollen über ein Zusatzschild weiterhin die Straße befahren dürfen.
Die Erprobungsphase ist auf ein Jahr angelegt, wobei nach sechs Monaten eine Evaluation stattfinden soll. Als Ergänzung zur Schulstraße ist die Einrichtung einer Elternhaltestelle in der Straße Dortmannhof vorgesehen. Von dort aus können Kinder die Schule über einen Weg durch eine Grünanlage erreichen. Die Schulleitung unterstützt das Vorhaben und sichert eine pädagogische Begleitung zu. Für die Anfangsphase ist zudem eine Unterstützung durch Personal der RGE möglich, sofern die Mittel bereitgestellt werden. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität nimmt die Planung zur Kenntnis, während die Bezirksvertretung VI über die Umsetzung entscheidet.
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Beratungsfolge
- 17.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.09.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 22.Erprobung einer temporären Schulstraße an der Grundschule am Krausen Bäumchen in der ElbestraßeZur Vorlage · 1114/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Elbestraße soll eine temporäre Schulstraße zur Erprobung eingerichtet werden. Konkret betrifft dies den Abschnitt zwischen der Siegstraße und der Weserstraße im Bereich der Grundschule am Krausen Bäumchen. Die Maßnahme ist Teil eines Programms zur Neuausrichtung der Mobilität in Holsterhausen und Bergerhausen. Parallel dazu wird vorgeschlagen, die Siegstraße in Fahrtrichtung von der Elbestraße kommend Richtung Leinestraße bzw. Rellinghauser Straße in eine Einbahnstraße umzuwandeln.
Grund für diese Planung ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit auf dem Schulweg. Aktuell führt die Nutzung der Siegstraße durch Eltern zu Stausituationen und Ausweichmanövern vor der Schule. Die geplante Schulstraße in der Elbestraße soll zwischen 7:30 Uhr und 8:30 Uhr für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt werden, wobei Anwohner über das Zusatzschild „Bewohner frei“ von der Beschränkung ausgenommen bleiben sollen. Eine dauerhafte Umsetzung wird im Erfolgsfall angestrebt. Die Erprobungsphase ist auf ein Jahr angelegt, wobei nach sechs Monaten eine Evaluation stattfinden soll. Die Schulleitung unterstützt die Maßnahme und übernimmt die pädagogische Begleitung.
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Beratungsfolge
- 18.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (42. Sitzung) — einstimmig beschlossen mit Ergänzung des Beschlusstextes
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.09.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 23.Aktionsplan für nachhaltige Energie und Klima (SECAP), hier: Förderprogramm Lastenräder, Evaluation - Statistik Stand 08/2025Zur Vorlage · 1254/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Aktionsplans für nachhaltige Energie und Klima (SECAP) liegt ein Bericht zur Evaluation des Förderprogramms für Lastenräder vor. Nach einer Unterbrechung aufgrund restriktiver Haushaltsführung startete am 10. April 2025 eine neue Förderperiode mit einem Budget von 50.000 Euro für das Jahr 2025. Die aktualisierten Richtlinien enthalten soziale Anpassungen, die im Projekt INCLU:DE umgesetzt wurden. Hierbei können Familien mit geringerem Einkommen sowie Leistungsbeziehende zusätzliche Boni beantragen, wodurch die Förderung für Lastenräder bis zu 2.000 Euro bzw. 75 Prozent des Kaufpreises erreichen kann.
Die Statistik zum Zeitraum bis Juli 2025 zeigt, dass 84 Förderanträge eingegangen sind, von denen 78 bewilligt wurden. Die Summe der bewilligten Fördermittel beläuft sich auf 53.420,94 Euro und liegt damit über dem ursprünglichen Budget von 50.000 Euro. Bis zum Stand 8. August 2025 wurden bereits 28.228,59 Euro ausgezahlt. Von den eingegangenen Anträgen bezogen sich 22 auf einen Familienbonus, wobei neun Anträge in den entsprechenden Einkommensgruppen bewilligt wurden. Zudem wurden zwei Anträge für einen Bonus für Leistungsbeziehende bewilligt. Die meisten Anträge stammten aus dem Stadtteil Rüttenscheid, gefolgt von Haarzopf und Heisingen. Zur Abwicklung der Anträge wurde eine digitale Webanwendung des Essener Systemhauses eingesetzt.
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Beratungsfolge
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (43. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 24.Mitteilungen der Verwaltung
- 25.Schriftliche Anfragen und Anträge
- 25.1Naturschonende AußenbeleuchtungZur Vorlage · 1052/2025/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 1052/2025/SPD einen Antrag an den Rat der Stadt Essen gestellt, den Leitfaden zur Vermeidung von Lichtverschmutzung anzupassen. Ziel ist es, bei der Gestaltung der Außenbeleuchtung einen Kompromiss zwischen dem Umweltschutz und der sozialen sowie Verkehrssicherheit zu finden. Im Falle von Unklarheiten soll die soziale Sicherheit, beispielsweise durch die Beseitigung von Angsträumen, Vorrang haben.
Zudem wird die Verwaltung angewiesen, einen Verfahrensvorschlag zur Umsetzung der Beleuchtung der Fahrradhauptrouten und des Ergänzungsnetzes vorzulegen. Dabei soll das Verhältnis zum bestehenden Konzept für insektenfreundliche Beleuchtung geklärt werden. Darüber hinaus sollen Systeme mit adaptiver Sensorsteuerung und Solarbetrieb auf ihre Eignung geprüft werden. Diese sollen sowohl den Anforderungen des Bundesnaturschutzgesetzes als auch der Verkehrssicherheit und den Klimazielen der Stadt Essen entsprechen.
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Beratungsfolge
- 02.12.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — abgesetzt; zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — abgesetzt und zur Beschlussfassung in die Sitzung des Rates geschoben
- 10.09.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (42. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (43. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (60. Sitzung) — abgesetz/vertagt; Behandlung im ASPB am 04.09.2025
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt und zur Beschlussfassung in die Sitzung des Rates geschoben - 25.2Anordnung von Tempo 30 gemäß neuer Straßenverkehrsordnung sowie neuer VwV-StVOZur Vorlage · 1325/2025/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Essener Rat hat einen Antrag an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität gestellt, um die Umsetzung der neuen Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie der neuen Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) zu begleiten. Die Vorlage fordert die Stadtverwaltung auf, dem Ausschuss im ersten Quartal 2026 eine Liste von Straßenabschnitten vorzulegen, an denen die Anordnung von Tempo 30 aus Gründen der Verkehrssicherheit möglich ist.
Dabei sollen spezifische Kriterien berücksichtigt werden, die durch die neuen Regelungen ermöglicht wurden. Dazu zählen Straßenbereiche an Spielplätzen sowie an Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, wie etwa Wohnheime oder Werkstätten. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf hochfrequentierten Schulwegen, was auch Bundes- und Landesstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften umfasst, sofern diese eine Bündelungswirkung zwischen Wohngebieten und Schulen aufweisen oder in Verbindung mit dem öffentlichen Personennahverkehr stehen.
Zudem soll die Verwaltung prüfen, ob bestehende Tempo-30-Zonen durch das Schließen von Lücken auf Streckenabschnitten von bis zu 500 Metern miteinander verbunden werden können. Die Neuregelung erlaubt eine Ausweitung der Distanz zwischen zwei beschränkten Abschnitten von zuvor 300 auf nun 500 Meter. Ziel des Antrags ist die Bereitstellung einer differenzierten Übersicht zur rechtssicheren Umsetzung der verkehrsrechtlichen Änderungen in Essen.
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Beratungsfolge
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 25.3Erneuerungsprogramm Straßeninfrastruktur 2045 (DS 0482/2024/6) Hier: Schnellere Straßensanierungen durch Konzentration auf das WesentlicheZur Vorlage · 1343/2025/CDU · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Ausschuss für Verkehr und Mobilität einen Antrag gestellt, der eine Untersuchung zur Optimierung des Erneuerungsprogramms der Straßeninfrastruktur bis zum Jahr 2045 bezweckt. Die Stadtverwaltung wird darin aufgefordert, darzustellen, welche rechtlich zwingenden Standards bei der Erneuerung des öffentlichen Straßenraums einzuhalten sind. Zudem soll die Verwaltung die finanziellen, zeitlichen und organisatorischen Auswirkungen einer Beschränkung auf diese Pflichtvorgaben analysieren.
Der Antrag umfasst zudem die Klärung, wie sich diese notwendigen Vorgaben von zusätzlichen freiwilligen Planungs- und Ausführungsarbeiten abgrenzen lassen. Es soll aufgezeigt werden, in welchem Umfang und innerhalb welches Zeitraums mehr Straßenabschnitte unter Einhaltung der Pflichtstandards erneuert werden könnten, unter Berücksichtigung der praktischen Umsetzbarkeit durch die Stadt Essen. Ein weiterer Punkt des Antrags ist die Sicherstellung, dass die bestehende Anzahl an legalen und bislang geduldeten Pkw-Stellplätze nach den Erneuerungsmaßnahmen, insbesondere in dicht besiedelten Quartieren, vollständig erhalten bleibt. Ziel der Anfrage ist es, durch eine Konzentration auf das rechtlich Erforderliche Kapazitäten für den Abbau des Sanierungsstaus im Straßenraum zu schaffen.
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Beratungsfolge
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — zurückgezogen
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — abgesetzt und zur Beschlussfassung in die Sitzung des Rates geschoben
Ergebnis: abgesetzt und zur Beschlussfassung in die Sitzung des Rates geschoben - 25.4Änderung des Nahverkehrsplans: Modifizierung des Quartiersbussystems Werden Hier: Optimierung und Evaluation des Quartiersbussystems WerdenZur Vorlage · 1428/2025/CDU/SPD/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag zur Modifizierung des Quartiersbussystems in Werden eingebracht. Der Antrag sieht vor, die bestehenden Linien 182, 190 und 192 beizubehalten, jedoch eine neue Haltestelle an der Schaphausstraße auf Höhe der Seniorenwohneinrichtung einzurichten.
Zudem wird die Stadtverwaltung beauftragt, Möglichkeiten für eine bessere Anbindung des Bergfriedhofs an das Quartiersbussystem sowie eine mögliche Verlegung der Haltestelle Grüne Harfe an die Ecke Spilheide/Grüne Harfe zu prüfen.
Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Durchführung einer Evaluation des Systems nach zwei Jahren. Im Rahmen dieser Überprüfung sollen die Fahrgastzahlen analysiert werden, wobei insbesondere auf mögliche Zusammenhänge mit Ausfällen in der Fahrzeugflotte sowie mit Beeinträchtigungen auf der Linie S6 eingegangen werden soll.
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Beratungsfolge
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — durch neuen Antrag (DS 1432/2025/CDU/SPD/GRÜNE/FDP) ersetzt
Ergebnis: durch neuen Antrag (DS 1432/2025/CDU/SPD/GRÜNE/FDP) ersetzt - 26.Mündliche Anfragen und Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 27.Nachträgliche Unterrichtung über den Stand der vergebenen Aufträge des Amtes für Straßen und Verkehr im 2. Quartal 2025Ergebnis: Kenntnis genommen
- 28.Grundstücksangelegenheiten in Essen-BredeneyErgebnis: einstimmig empfohlen
- 29.Verschiedenes