Anordnung von Tempo 30 gemäß neuer Straßenverkehrsordnung sowie neuer VwV-StVO
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Essener Rat hat einen Antrag an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität gestellt, um die Umsetzung der neuen Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie der neuen Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) zu begleiten. Die Vorlage fordert die Stadtverwaltung auf, dem Ausschuss im ersten Quartal 2026 eine Liste von Straßenabschnitten vorzulegen, an denen die Anordnung von Tempo 30 aus Gründen der Verkehrssicherheit möglich ist.
Dabei sollen spezifische Kriterien berücksichtigt werden, die durch die neuen Regelungen ermöglicht wurden. Dazu zählen Straßenbereiche an Spielplätzen sowie an Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, wie etwa Wohnheime oder Werkstätten. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf hochfrequentierten Schulwegen, was auch Bundes- und Landesstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften umfasst, sofern diese eine Bündelungswirkung zwischen Wohngebieten und Schulen aufweisen oder in Verbindung mit dem öffentlichen Personennahverkehr stehen.
Zudem soll die Verwaltung prüfen, ob bestehende Tempo-30-Zonen durch das Schließen von Lücken auf Streckenabschnitten von bis zu 500 Metern miteinander verbunden werden können. Die Neuregelung erlaubt eine Ausweitung der Distanz zwischen zwei beschränkten Abschnitten von zuvor 300 auf nun 500 Meter. Ziel des Antrags ist die Bereitstellung einer differenzierten Übersicht zur rechtssicheren Umsetzung der verkehrsrechtlichen Änderungen in Essen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 05.12.2025mehrheitlich abgelehnt
- 11.09.2025abgesetzt/vertagt
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