Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Bestellung der Schriftführung für den Ausschuss Verkehr und MobilitätZur Vorlage · 1785/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Verkehr und Mobilität der Stadt Essen steht die Entscheidung über die Bestellung der künftigen Schriftführung an. Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1785/2025/6 regelt die personelle Besetzung für die Protokollführung gemäß den gesetzlichen Anforderungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.
Nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung, insbesondere § 52 in Verbindung mit § 58 Abs. 2 und 7 GO NRW, ist der Ausschuss dazu verpflichtet, über die gefassten Beschlüsse Niederschriften zu erstellen. Diese Protokolle müssen von einer vom Ausschuss bestellten Schriftführerin oder einem Schriftführer unterzeichnet werden. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht daher die Benennung einer Person als Schriftführerin sowie einer weiteren Person als stellvertretende Schriftführerin für den Ausschuss des Rates der Stadt Essen vor. Damit soll die ordnungsgemäße Dokumentation der Sitzungsergebnisse sichergestellt werden. Die Entscheidung über diesen Vorschlag ist für die Sitzung am 5. Dezember 2025 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 2.Einführung und Verpflichtung sachkundiger Bürger
- 3.Sitzungstermine des Ausschusses Verkehr und Mobilität für das Jahr 2026Zur Vorlage · 1786/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage sieht vor, dass der Ausschuss für Verkehr und Mobilität die Sitzungstermine für das Jahr 2026 zur Kenntnis nimmt. Für das kommende Kalenderjahr werden verschiedene Termine an Donnerstagen vorgeschlagen. Die geplanten Sitzungen finden am 29. Januar, 12. März, 30. April, 11. Juni, 10. September, 8. Oktober, 12. November sowie am 10. Dezember 2026 statt.
In der Planung sind die entsprechenden Ferienzeiten berücksichtigt worden. Neben den Terminen des Ausschusses für Verkehr und Mobilität enthält die Vorlage zudem eine Übersicht über weitere wichtige Sitzungstermine der Stadt Essen. Hierzu zählen unter anderem die Sitzungen des Rates der Stadt sowie die Zusammenkünfte des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses. Die Vorlage dient somit der zeitlichen Abstimmung der verschiedenen kommunalen Gremien für das Jahr 2026.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 4.1Prüfergebnisse einer Aufgabe der Straßenbahnschleife Bredeney zugunsten einer StumpfendstelleZur Vorlage · 0937/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat beschlossen, auf die Beauftragung einer gutachterlichen Untersuchung zur möglichen Umgestaltung der Straßenbahnschleife Bredeney zu verzichten. Gegenstand der Prüfung war, ob ein Verzicht auf die Wendeschleife zugunsten einer Stumpfendstelle ohne Einbußen in der Qualität des Straßenbahnverkehrs möglich wäre.
Nach Ausführungen der Verwaltung ermöglicht die aktuelle Schleife den 5-Minuten-Takt der Linien 107 und 108 sowie notwendige Pausenzeiten zum Verspätungsabbau. Eine technische Umsetzung als Stumpfendstelle würde eine mindestens dreigleisige Anlage mit einem gesonderten Aufstellbereich erfordern, was eine größere Breite und mehr Weichen als im Bestand zur Folge hätte. Zudem bietet die bestehende Schleife die Möglichkeit, defekte Fahrzeuge abzustellen, da auf der Südstrecke keine alternative Abstellmöglichkeit für Schadzüge vorhanden ist. Die Nutzung der Schleife ermöglicht zudem getrennte Ein- und Ausstiegsbereiche sowie einen schnelleren Rückfahrtbeginn ohne Führerstandswechsel.
Die Kosten für ein entsprechendes Gutachten wurden auf etwa 35.000 Euro geschätzt, wobei eine Deckung durch den aktuellen Haushalt derzeit nicht möglich ist. Da sich abzeichne, dass die Wendeschleife nicht gleichwertig ersetzt werden kann, empfiehlt die Verwaltung, von der Beauftragung abzusehen. Weitere Untersuchungen sollen im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans erfolgen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 5.Essener Mobilitätsplan: Abschlussbericht zu den gutachterlichen Empfehlungen zur Aufstellung des MobilitätsplansZur Vorlage · 0759/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat den Abschlussbericht zu den gutachterlichen Empfehlungen für den Essener Mobilitätsplan vorgelegt. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie der Rat der Stadt Essen sollen die Ergebnisse zur Kenntnis nehmen. Es wird vorgeschlagen, die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Umsetzungskonzeptes zu beauftragen, das die Zielnetzentwürfe und Maßnahmenvorschläge der Gutachter berücksichtigt und den Anforderungen der Europäischen Kommission an Sustainable Urban Mobility Plans (SUMP) entspricht.
Der Erarbeitungsprozess umfasst 57 Maßnahmensteckbriefe, deren Umsetzungshorizonte von kurzfristigen Projekten bis hin zu langfristigen Vorhaben über das Jahr 2035 hinausreichen. Zu den angestrebten Zielen gehören die Steigerung des Verkehrsanteils des Umweltverbundes auf 75 % sowie die Reduzierung von Lärm- und Luftschadstoffemissionen. Da der bestehende Masterplan aus dem Jahr 2018 die SUMP-Kriterien nur teilweise erfüllt, strebt die Verwaltung eine Anpassung an die europäischen Vorgaben an.
Zusätzlich sind im Rahmen des bestehenden Gutachterauftrags Vertiefungsprojekte vorgesehen, für die keine zusätzlichen Kosten anfallen. Dazu gehören eine Machbarkeitsstudie zum automatisierten Fahren im ÖPNV, mit einem möglichen Pilotprojekt im Bereich Zollverein, sowie Analysen zur Beschleunigung des ÖPNV-Vorrangnetzes in Zusammenarbeit mit der Ruhrbahn. Zudem ist eine vertiefende Betrachtung verkehrsbezogener Maßnahmen für die Essener Innenstadt geplant, um Synergien mit dem Integrierten Entwicklungskonzept zu nutzen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 6.Ergebnisse der Haushaltsbefragung zum Verkehrs- und Mobilitätsverhalten 2024/25Zur Vorlage · 1812/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ergebnisse der Haushaltsbefragung zum Verkehrs- und Mobilitätsverhalten 2024/25 in Essen wurden dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität vorgelegt. Die Erhebung, die durch das Büro „Planersocietät“ durchgeführt wurde, basierte auf einer Zufallsstichprobe von 54.000 postalisch angeschriebenen Personen, wobei sich 8.287 Personen aus 4.089 Haushalten beteiligten. Die Daten dienen als Grundlage für die Verkehrsplanung und Stadtentwicklung sowie zur Wirkungskontrolle von Förderprojekten im Bereich Fuß- und Radverkehr.
Im Vergleich zur Befragung aus dem Jahr 2019 ist der Anteil der im Umweltverbund zurückgelegten Wege von 45 % auf 48 % gestiegen. Während der Anteil des motorisierten Individualverkehrs von 55 % auf 52 % sank, verzeichnete der Radverkehr einen Zuwachs um drei Prozentpunkte und der Fußverkehr um zwei Prozentpunkte. Der Anteil öffentlicher Verkehrsmittel sank hingegen um zwei Prozentpunkte auf 17 %. Rund 77 % der Haushalte besitzen mindestens ein Pkw, während 63 % über mindestens ein Fahrrad verfügen, wobei der Anteil an Elektrofahrrädern bei 32 % liegt.
Die durchschnittliche Wegelänge erhöhte sich von 8,7 km auf 11 km, was zu einer Steigerung der gesamten Verkehrsleistung um etwa 21,4 % führte. Trotz des veränderten Modal Splits macht der Autoverkehr weiterhin 68 % der zurückgelegten Personenkilometer aus. Die subjektive Bewertung des öffentlichen Nahverkehrs lag bei Noten von 3,1 für Bus und Straßenbahn sowie 3,5 für S-Bahn und Zug, was unter dem Wert vergleichbarer Stadtregionen liegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 7.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Erneuerung Beleuchtung Von-Einem-Straße, 1. BA (von Rosastra-ße bis Müller-Breslau-Straße)"Zur Vorlage · 1496/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Von-Einem-Straße soll im ersten Bauabschnitt, zwischen der Rosastraße und der Müller-Breslau-Straße, die Straßenbeleuchtung erneuert werden. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird über den Baubeginn sowie die Durchführung der Maßnahme beraten. Hierfür ist eine außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 309.000 Euro für das Jahr 2026 vorgesehen, wobei die Deckung aus dem Projekt „Erneuerung Beleuchtung“ erfolgt.
Die Erneuerung der Anlage ist erforderlich, da die bestehende Beleuchtung nicht mehr den Anforderungen der DIN-Norm EN 13201 entspricht und die Masten als nicht mehr standsicher eingestuft werden. Durch die Umstellung auf LED-Leuchten soll eine verbesserte und gleichmäßigere Ausleuchtung zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit erreicht werden.
Hinsichtlich der Finanzierung ist festzuhalten, dass aufgrund einer Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes zum 1. Januar 2024 für nach diesem Datum beschlossene Maßnahmen ein Verbot der Beitragserhebung bei Anliegern besteht. Die der Stadt Essen dadurch entgehenden Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Der städtische Eigenanteil an den Kosten wird sich nach Eingang dieser Erstattungsbeträge entsprechend reduzieren.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen - 8.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Erneuerung Beleuchtung Kellinghausstraße"Zur Vorlage · 1512/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über den Bau und Baubeginn der Maßnahme zur Erneuerung der Beleuchtung in der Kellinghausstraße im Abschnitt zwischen der Bonifaciusstraße und der Rotthauser Straße. Der Beschlussvorschlag sieht eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 534.000 Euro für das Jahr 2026 vor. Die Vorlage wird nach der Beratung im Ausschuss für Verkehr und Mobilität dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss sowie dem Rat der Stadt Essen zur Entscheidung vorgelegt.
Die Erneuerung der Beleuchtungsanlage ist erforderlich, da die aktuelle Installation nicht den Anforderungen der DIN-Norm EN 13201 entspricht. Neben der Umstellung auf LED-Technik soll die Standsicherheit der Masten wiederhergestellt und die Verkehrssicherheit durch eine gleichmäßigere Ausleuchtung gewährleistet werden.
Finanziell ist das Vorhaben als beitragsfähig eingestuft, jedoch sieht eine Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) ab dem 1. Januar 2024 ein Verbot der Beitragserhebung für nach diesem Datum beschlossene Maßnahmen vor. Die dadurch entstehenden Einnahmeausfälle der Stadt werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet, wobei die genaue Höhe der Erstattung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht feststeht. Durch die Umstellung auf LED-Leuchten wird zudem eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz durch Energieeinsparungen erwartet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen - 9.Bau und Baubeginn der Maßnahmen "Erneuerung Gerschermannweg" und "Erneuerung Neuwiedweg"Zur Vorlage · 1536/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die grundlegende Erneuerung der Straßen Gerschermannweg und Neuwiedweg in der Siedlung Gimken-hof. Im Anschluss an Kanalbaumaßnahmen der Stadtwerke Essen AG sollen beide Straßen im gesamten Querschnitt umgestaltet werden. Geplant ist, die bisher asphaltierten Flächen mit Bordtrennung künftig als niveaugleiche Mischverkehrsflächen in Pflasterbauweise auszubauen. Zur Stärkung des Siedlungscharakters soll dabei rotes Betonsteinpflaster verwendet werden.
Der Baubeginn für den Gerschermannweg ist für das zweite Quartal 2026 vorgesehen, während die Arbeiten am Neuwiedweg im vierten Quartal 2026 starten sollen. Die Bauzeit beträgt jeweils etwa sechs Monate. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf 945.000 Euro für den Gerschermannweg und 972.000 Euro für den Neuwiedweg.
Da die Maßnahmen nicht im Haushalt 2025/2026 vorgesehen waren, wird die außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln für das Jahr 2026 beantragt. Hierbei sollen 773.000 Euro für den Gerschermannweg und 267.000 Euro für den Neuwiedweg aus dem Projekt „Erneuerung von Nebenstraßen“ bereitgestellt werden. Zudem wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung benötigt, um die vollständige Beauftragung im Jahr 2026 zu ermöglichen. Aufgrund gesetzlicher Neuregelungen beim Kommunalabgabegesetz wird der entgangene Beitragserfolg durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen - 10.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Stützwand Zornige Ameise"Zur Vorlage · 1508/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll den Bau sowie den Baubeginn der Maßnahme „Stützwand Zornige Ameise“ beschließen. Das Vorhaben umfasst die Erneuerung eines Geländers entlang der Wuppertaler Straße bzw. Ruhrallee sowie die Sanierung einer angrenzenden Stützwand. Die Gesamtkosten für die Maßnahmen werden auf 350.000 Euro beziffert, wobei etwa 260.000 Euro für den Neubau des Geländers und rund 90.000 Euro für die Betoninstandsetzung veranschlagt sind.
Im Bereich zwischen der Konrad-Adenau-Brücke und der Einmündung Westfalenstraße soll ein etwa 260 Meter langer Abschnitt des bestehenden Geländers durch eine feuerverzinkte Konstruktion in einer Höhe von 1,30 Metern ersetzt werden. Die Sanierung der etwa 225 Meter langen Stützwand umfasst die Behebung von Betonabplatzungen, Rissen und korrodierter Bewehrung auf einer Fläche von rund 1.300 Quadratmetern.
Da die Maßnahme im Haushalt 2025/2026 nicht als Einzelmaßnahme vorgesehen war, wird die außerplanmäßige Bereitstellung der Mittel in Höhe von 350.000 Euro für das Jahr 2026 beantragt. Die Finanzierung soll aus dem Projekt „Berthold-Beitz-Boulevard BA3.2 Brücke Friedrichstraße“ erfolgen, da sich dessen Baubeginn auf 2028 verschoben hat und die dort veranschlagten Mittel im Jahr 2026 nicht benötigt werden. Der Beschlussvorschlag wird nach der Beratung in den zuständigen Ausschüssen dem Rat der Stadt Essen zur Entscheidung vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen - 11.Bau und Baubeginn der Baumaßnahme "Fahrbahnerneuerung Deile"Zur Vorlage · 1497/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll den Bau sowie den Baubeginn der Fahrbahnerneuerung in der Deile beschließen. Die Maßnahme umfasst den Straßenabschnitt von der Niederweniger Straße bis zur Hausnummer 9 der Deile. Für das Vorhaben sind Gesamtkosten in Höhe von 320.000 Euro veranschlagt. Da die Maßnahme im Haushalt 2025/2026 nicht als Einzelmaßnahme vorgesehen war, wird die außerplanmäßige Bereitstellung der Mittel für das Jahr 2026 beantragt. Die Finanzierung soll über das Projekt „Erneuerung von Nebenstraßen“ erfolgen.
Die Notwendigkeit der Erneuerung ergibt sich aus einer Zustandsbefahrung im Jahr 2016, bei der die Asphaltfahrbahn als erneuerungsbedürftig eingestuft wurde. Die Maßnahme dient der Sicherstellung der Verkehrssicherheit und Wirtschaftlichkeit. Aufgrund einer Neuregelung des Kommunalabgabegesetzes (KAG) zum 1. Januar 2024 können für Maßnahmen, die nach diesem Zeitpunkt beschlossen werden, keine Beiträge von Anliegern erhoben werden. Die dadurch entgehenden Einnahmen der Stadt Essen werden jedoch durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Der genaue Umfang dieser Erstattung ist derzeit noch nicht bezifferbar, wird jedoch den städtischen Eigenanteil an den Kosten reduzieren.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen - 12.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Fußgänger- und Fahrradüberführung Josef-Hoeren-Straße"Zur Vorlage · 1519/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn der Fußgänger- und Fahrradüberführung Josef-Hoeren-Straße beschließen. Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 9.238.000 Euro. Um die Vergabe des Auftrags im Jahr 2026 zu ermöglichen, wird zudem die Bereitstellung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 5.738.000 Euro beantragt.
Die bisherige Brücke wurde im ersten Quartal 2021 aufgrund mangelnder Standsicherheit zurückgebaut, wodurch die direkte Verbindung zwischen den Stadtteilen Stoppenberg, Altenessen-Süd und Katernberg unterbrochen wurde. Der Neubau wird die Bahnstrecke Köln–Hamm überqueren und eine barrierefreie Querung ermöglichen. Das Bauwerk soll aus wetterfestem Cortenstahl gefertigt werden, wobei die Materialwahl einen gestalterischen Bezug zur nahegelegenen Welterbestätte Zeche Zollverein herstellt. Die Planung sieht Rampen, Zwischenpodeste sowie eine integrierte LED-Handlaufbeleuchtung vor.
Die Ausschreibung der Maßnahme ist für Dezember 2025 vorgesehen, wobei der Baubeginn für Mitte 2026 geplant ist. Die voraussichtliche Bauzeit beträgt etwa 18 Monate. Die Finanzierung erfolgt durch Fremdmittel des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von rund 6,9 Millionen Euro sowie einen Eigenanteil der Stadt Essen von etwa 2,3 Millionen Euro. Die zur Deckung der überplanmäßigen Mittel benötigten Haushaltsmittel werden aus dem Projekt Berthold-Beitz-Boulevard umgeschichtet, da sich dort der Baubeginn verschoben hat.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 13.Gesamtkostenerhöhung der Maßnahme "Ertüchtigung Gustav-Heinemann-Brücke"Zur Vorlage · 1576/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant eine Erhöhung der Gesamtkosten für die Maßnahme „Ertüchtigung Gustav-Heinemann-Brücke“ in Essen-Werden. Laut einer Vorlage des Geschäftsbereichs 6 sollen sich die Kosten von ursprünglich 1.423.000 EUR um 1.841.000 EUR auf nunmehr 3.264.000 EUR erhöhen. Der Beschlussvorschlag wird nach der Beratung in den zuständigen Ausschüssen im Rat der Stadt Essen am 10. Dezember 2025 zur Entscheidung vorgelegt.
Grundlage für die Kostensteigerung sind neue statische Berechnungen, wonach die aktuellen Anforderungen nicht erfüllt werden und eine grundlegende Sanierung notwendig ist, um die Nutzbarkeit der Brücke bis zum Jahr 2038 zu gewährleisten. Zu den wesentlichen Kostenfaktoren gehören die Verstärkung der Querkrafttragfähigkeit durch das Einbringen von Schubnadeln sowie zusätzliche Ingenieurleistungen. Da die Brücke für die Arbeiten stark abgelastet werden muss, können keine Standardgeräte verwendet werden, was den Einsatz von Gerüstkonstruktionen und einem Ponton erforderlich macht. Zudem sollen weitere Materialproben auf Spannungsrisskorrosion untersucht werden. Die Kostensteigerung resultiert zudem aus der Inflation seit dem ursprünglichen Beschluss im Jahr 2017.
Der Baustart ist für die erste Jahreshälfte 2026 vorgesehen, wobei mit einer Bauzeit von etwa einem Jahr und damit verbundenen Verkehrseinschränkungen zu rechnen ist. Die Finanzierung der Mehrkosten erfolgt aus städtischen Eigenmitteln.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 14.Überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Maßnahme "Bahnhofstangente"Zur Vorlage · 1535/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Für das Bauvorhaben „Bahnhofstangente“ wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 2.465.000 EUR für das Haushaltsjahr 2026 beantragt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Ausschüsse sowie der Rat der Stadt Essen im Dezember 2025 zustimmen. Hintergrund der Anfrage ist der Baufortschritt des Projekts, der schneller verläuft als bei Baubeginn im Februar 2024 kalkuliert.
Da die für 2026 bereits veranschlagten Mittel vollständig für laufende Aufträge gebunden sind, werden zusätzliche Mittel benötigt, um die anstehenden Beauftragungen zu Beginn des Jahres 2026 sicherzustellen. Die Gesamtkosten der Maßnahme bleiben durch diese Anpassung unverändert. Die Finanzierung der zusätzlichen Summe erfolgt durch eine Umschichtung aus dem Projekt „FÜ Josef-Hoeren-Straße“, da dort aufgrund eines verschobenen Baubeginns Mittel frei werden.
Der städtische Eigenanteil an der überplanmäßigen Bereitstellung beläuft sich auf 123.250 EUR, da der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) einen Fördersatz von 95 Prozent übernimmt. Die Finanzierung wird durch eine Reduzierung der Ansatzmittel im Jahr 2027 um 465.000 EUR sowie durch die Einbeziehung nicht benötigter Mittel aus dem Jahr 2028 ausgeglichen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 15.Regelung zum Abstellen von E-Scootern im Stadtkern sowie in Teilen des Nord-, West-, Ost- und Süd-viertels hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRWZur Vorlage · 1814/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll eine Dringlichkeitsentscheidung zur Regelung des Abstellens von E-Scootern im Essener Stadtkern sowie in Teilen der Nord-, West-, Ost- und Südviertel genehmigen. Ziel ist die Umsetzung geplanter Abstellflächen, um die durch das Freefloating-System verursachten Behinderungen und Gefahren im Straßenverkehr zu reduzieren.
Im Rahmen der ersten Phase sind für den Innenstadtbereich 39 Waben mit insgesamt rund 54 Abstellflächen vorgesehen. Die Flächen sollen durch Verkehrszeichen sowie weiße Eckmarkierungen gekennzeichnet werden. Durch die Nutzung von Geofencing-Technologie wird sichergestellt, dass die Mietvorgänge der Anbieter künftig nur innerhalb dieser markierten Zonen beendet werden können. Die Einrichtung der Flächen soll noch im Herbst 2025 erfolgen.
Die Beantragung der Dringlichkeitsentscheidung begründet sich mit der Unmöglichkeit einer rechtzeitigen Einberufung des zuständigen Ausschusses vor der Konstituierung des neuen Rates. Eine sofortige Umsetzung wird angestrebt, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, Haftungsrisiken für die Stadt zu vermeiden und die Markierungsarbeiten vor dem Wintereinbruch abzuschließen. Zudem dient die Maßnahme der Vorbereitung der ab dem 1. Januar 2026 anstehenden Neuausgabe von Sondernutzungserlaubnissen für die E-Scooter-Anbieter.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 16.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Heiligenhauser Straße, Ringstraße, Verbindung Panoramaradweg"Zur Vorlage · 0572/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn der Maßnahme „Heiligenhauser Straße, Ringstraße, Verbindung Panoramaradweg“ beschließen. Das Vorhaben sieht Gesamtkosten in Höhe von 6,1 Millionen Euro vor. Hierfür wird die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel für das Jahr 2026 in Höhe von 2.631.000 Euro sowie eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2.969.000 Euro beantragt.
Ziel der Maßnahme ist die Erweiterung des Radhauptroutennetzes durch die Anbindung des Panoramaradweges an den Ruhrtalradweg im Stadtbezirk Kettwig. Die Planung umfasst die Einrichtung von Radverkehrsanlagen auf Abschnitten der Heiligenhauser Straße, Ringstraße, Volckmarstraße, Arndtstraße, Landsberger Straße und Mintarder Weg. Neben der Erneuerung der Fahrbahnoberflächen sollen auch die Lichtsignalanlage im Bereich der Kreuzung Ringstraße, Volckmarstraße und Werdener Straße modernisiert sowie barrierefrei gestaltet werden. Zudem ist der barrierefreie Ausbau der Bushaltestellen „Kettwig vor der Brücke“ und „Am Strang“ vorgesehen, wobei die Kosten hierfür aus der ÖPNV-Pauschale finanziert werden sollen. Im Zuge der Arbeiten sind auch Erneuerungen der Beleuchtungsanlagen in den betroffenen Straßenbereichen geplant.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 30.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (37. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
Ergebnis: kein Beschluss gefasst - 17.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Citybahn, Haus-Berge-Straße (östliche Seite)"Zur Vorlage · 1573/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn der Maßnahme „Citybahn, Haus-Berge-Straße (östliche Seite)“ beschließen. Die Vorlage sieht vorbehaltlich des Planfeststellungsbeschlusses der Bezirksregierung Kosten in Höhe von 4.900.000 Euro vor. Dieser Betrag umfasst Maßnahmen im Bereich Straßenbau, Beleuchtung, Signalisierung sowie Begrünung.
Für die Umsetzung wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 1.000.000 Euro für das Jahr 2026 beantragt. Zudem wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 3.900.000 Euro für das Jahr 2026 mit Kassenwirksamkeit im Jahr 2027 benötigt. Die Mittel für die Bereitstellung im Jahr 2026 sollen aus dem Projekt „Berthold-Beitz-Boulevard, 2.1 BA“ gedeckt werden, da sich der Beginn dieser Maßnahme verschiebt.
Die Maßnahme ist Teil des Nahverkehrsplans und des übergeordneten Projekts „Citybahn Essen“. Nach Abschluss der Arbeiten an der westlichen Seite der Haus-Berge-Straße soll ab Herbst 2026 der Ausbau der östlichen Seite mit Betriebsanlagen wie Rasengleisen und der barrierefreien Haltestelle „Bergmühle“ erfolgen. Ein Großteil der Kosten soll durch einen Förderantrag nach dem Personenbeförderungsgesetz gedeckt werden, wobei ein städtischer Eigenanteil von etwa 245.000 Euro erwartet wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 18.Evaluation und mögliche Weiterentwicklung des On-Demand-Systems "Bussi"Zur Vorlage · 1732/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung von Essen plant die Weiterentwicklung des On-Demand-Systems „Bussi“. Gemäß der Vorlage 1732/2025/6 wird dem Rat der Stadt vorgeschlagen, die vorliegende Evaluation der Ruhrbahn zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung mit der Einreichung eines Förderantrags gemäß dem vorgestellten Konzept sowie der Beauftragung der Ruhrbahn mit der Umsetzung zu betrauen. Sollte der Förderantrag nicht bewilligt werden, ist vorgesehen, das System gemäß der sogenannten Variante 2 fortzuführen.
Die Auswertung der Nutzungsdaten zeigt, dass sich die durchschnittliche Anzahl monatlicher Fahrten seit der Erweiterung des Bediengebiets im Juli 2024 von rund 947 auf etwa 1.955 Fahrten erhöht hat. Eine im Frühjahr 2025 durchgeführte Umfrage unter 1.351 Personen ergab, dass das Angebot primär für Freizeitwege (94 %) genutzt wird und häufig mit dem regulären Linienverkehr kombiniert wird. Als wesentliche Nutzungsmotive wurden das Preis-Leistungs-Verhältnis sowie der einfache Bestellvorgang genannt. Trotz einer gestiegenen durchschnittlichen Fahrtlänge von 4,4 km auf 6,3 km blieb die durchschnittliche Wartezeit zwischen Buchung und Abholung mit etwa 11 Minuten konstant. Das System verzeichnet seit seinem Start im Jahr 2021 insgesamt über 24.400 Registrierungen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 19.Führung der Linien 154/155 über die Gerlingstraße und Einstellung der Linie E93Zur Vorlage · 1777/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Zum Fahrplanwechsel am 14. Juni 2026 sind Änderungen im Essener Busnetz geplant, die mit der Erweiterung der Citybahn im östlichen Abschnitt einhergehen. Da die neue Linie 108 künftig den Bereich bis zur Hans-Böckler-Straße bedient und damit Haltestellen wie den Betriebshof Stadtmitte übernimmt, wird eine neue Linienführung für die Linien 154 und 155 vorgeschlagen. Diese sollen ab der Haltestelle Viehofer Platz über die Gerlingstraße und das EVONIK Tor 3 verkehren, bevor sie über die Eiserne Hand wieder auf den bisherigen Streckenverlauf einschwenken. In diesem Zuge entfallen für die Linien 154/155 die Haltestellen Gerlingstraße sowie Betriebshof Stadtmitte.
Durch die neue Führung der Linien 154 und 155 sollen verstärkt umsteigefreie Verbindungen zum EVONIK-Standort ermöglicht werden, weshalb die Linie E93 eingestellt werden soll. Die Kosten für die Umleitung der Linien 154/155 sind laut Vorlage für die Ruhrbahn kostenneutral. Die jährlichen Kosten der Linie E93 in Höhe von rund 280.000 Euro sollen nach Vorschlag der Verwaltung mit 80.000 Euro zur Einhaltung der Haushaltsvorgaben der Ruhrbahn und mit bis zu 200.000 Euro zur Finanzierung der geplanten XBus-Linie 15 zwischen Essen, Velbert und Heiligenhaus verwendet werden.
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Vorlage dem Rat der Stadt Essen zur Entscheidung vorlegen. Die Sitzung des Rates ist für den 10. Dezember 2025 angesetzt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (3. Sitzung)
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 19aEinstellung der Linie E33 und Wiedereinführung der MarktbusfahrtenZur Vorlage · 1731/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen beantragt die Einstellung der Buslinie E33 sowie die Wiedereinführung der Marktbusfahrten. Der Vorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen das Angebot der Linie E33 nach dem Ende der aktuellen Laufzeit am 6. Januar 2026 beendet und stattdessen den Marktbus E64 wieder beauftragt.
Die Linie E33 wurde 2023 als Ergänzung zur S3 eingeführt, um personelle Engpässe und Unzuverlässigkeiten im Schienenverkehr auszugleichen. Aktuelle Erhebungen der Ruhrbahn zeigen jedoch geringe Fahrgastzahlen auf dieser Strecke, wobei im Durchschnitt etwa 3,5 Personen pro Fahrt genutzt werden. Da sich die Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit der Linie S3 laut Qualitätsmonitor wieder verbessert hat, regt die Verwaltung die Einstellung der E33 an.
Im Gegenzug soll durch den Marktbus E64 die Erreichbarkeit des Wochenmarktes im Steeler Zentrum an Markttagen in den Vormittagsstunden sichergestellt werden. Finanziell wird durch diesen Wechsel eine Einsparung von rund 240.000 Euro erwartet, da die Kosten für die Linie E33 in Höhe von 270.000 Euro den Kosten für den Marktbus von etwa 30.000 Euro gegenüberstehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 09.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 19bTOP: Einstellung der Linie E33 und Wiedereinführung der Marktbusfahrten Hier: Stärkung des MarktbussesZur Vorlage · 1936/2025/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der CDU und SPD im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag zur Verstärkung des Marktbus-Angebots eingereicht. Der Antrag sieht vor, die Taktung des Busses an den Markttagen Dienstag, Donnerstag und Samstag zu erhöhen. Konkret wird die Stadtverwaltung gebeten, zwischen Essen-Horst S sowie Grendplatz bzw. Dreiringplatz und Essen-Horst S jeweils zwei zusätzliche Fahrten pro Richtung anzubieten.
Die Umsetzung dieser Maßnahme soll spätestens bis März 2026 erfolgen und zunächst auf einen Zeitraum von einem Jahr befristet sein. Begleitend zur Verstärkung ist die Erhebung der Fahrgastzahlen vorgesehen. Die daraus resultierenden Ergebnisse sowie die entsprechenden Rohdaten sollen den politischen Gremien rechtzeitig vorgelegt werden, um eine Entscheidung über eine mögliche Verlängerung des erweiterten Angebots zu ermöglichen.
Der Antrag richtet sich an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität, die Bezirksvertretung VII sowie den Rat der Stadt Essen. Als Ziel der Maßnahme wird die Steigerung der Zuverlässigkeit und des Komforts im öffentlichen Personennahverkehr angeführt, um die Nutzung des Angebots zu fördern.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 09.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 20.Aufwertung der Schnellbuslinie 19 zum XBusZur Vorlage · 1776/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Aufwertung der Schnellbuslinie SB19 zum XBus, vorläufig unter dem Arbeitstitel X15. Voraussetzung für den Beschluss ist, dass die entstehenden Mehrkosten einen Betrag von 200.000 Euro nicht überschreiten. Die Maßnahme sieht eine Änderung des Nahverkehrsplans vor, um das Angebot zwischen Essen, Velbert und Heiligenhaus zu verbessern.
Das XBus-Konzept des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR) beinhaltet eine Ausweitung der Betriebszeiten bis 23:00 Uhr sowie die Einführung eines 30-Minuten-Taktes zwischen dem Essener Hauptbahnhof und Heiligenhaus, auch an Sonn- und Feiertagen. Zudem sollen höhere Qualitätsstandards durch ein spezielles Fahrzeugdesign, komfortablere Sitze und kostenfreies WLAN umgesetzt werden.
Die Stadt Essen trägt die Kosten für die Ausweitung der Betriebszeiten auf ihrem Stadtgebiet. Die Verwaltung beziffert diesen Aufwand auf eine Spanne zwischen 77.000 und 200.000 Euro. Zur Finanzierung wird ein Teil der jährlichen Einsparungen aus der Einstellung der Linie E93 vorgeschlagen, die rund 280.000 Euro pro Jahr beträgt. Damit soll ab dem Haushaltsjahr 2027 eine Nettoverbesserung des Gesamthaushalates von mindestens 80.000 Euro erreicht werden. Die Umsetzung ist für das Jahr 2027 geplant, um Förderungen durch den VRR nutzen zu können.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (2. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 21.Beauftragung von Bus-Shuttle-Verkehren zum Stadion an der Hafenstraße und Aufnahme des Leistungsangebots in den öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA)Zur Vorlage · 1815/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant, die Erbringung von Bus-Shuttle-Verkehren zum Stadion an der Hafenstraße ab dem 1. Januar 2026 offiziell zu beauftragen und dieses Angebot in den öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA) aufzunehmen. Hintergrund ist die derzeit unzureichende Anbindung des Stadions an den schienengebundenen Personennahverkehr. Da der nächstgelegene S-Bahnhof Bergeborbeck keine direkte Verbindung zum Essener Hauptbahnhof bietet und Kapazitätsengpässe im Straßenbahnnetz eine Erhöhung der Beförderungsmengen bis zur Inbetriebnahme der Citybahn verhindern, ist ein ergänzendes Busangebot vorgesehen.
Die Beauftragung soll an die Ruhrbahn GmbH erfolgen, welche auch das Service- und Sicherheitspersonal zur Zuschauerführung bereitstellt. Die jährlichen Kosten für den Einsatz von bis zu 28 Bussen belaufen sich nach aktuellen Berechnungen auf etwa 270.000 Euro. Diese Kosten sollen über den Verlustausgleich an die Ruhrbahn GmbH finanziert werden. Der vorliegende Beschlussvorschlag durchläuft die Beratungssequenz über den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss sowie den Ausschuss für Verkehr und Mobilität, bevor er im Rat der Stadt Essen zur Entscheidung vorgelegt wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 09.12.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 22.Linie 105 - interkommunaler Lückenschluss zur Neuen Mitte OberhausenZur Vorlage · 1847/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Verlängerung der Straßenbahnlinie 105, um einen interkommunalen Lückenschluss zur Neuen Mitte Oberhausen zu realisieren. Das Vorhaben sieht vor, die aktuelle Endstelle in Frintrop über den Bereich der Kreuzung Frintroper Straße/Unterstraße/Breukelmannhof hinaus bis zum Gasometer in Oberhausen zu erweitern. Die Strecke soll dabei die Essener Straße in Oberhausen sowie die Fläche am Brammenring erschließen und schließlich an die bestehende ÖPNV-Trasse im Bereich des Gasometers angebunden werden. Ab dort soll die Linie 105 auf den Gleisen der Linie 112 weiter nach Oberhausen Hauptbahnhof und Sterkrade verkehren.
Die Umsetzung erfordert eine Zusammenarbeit zwischen den Städten Essen und Oberhausen sowie den Verkehrsunternehmen Ruhrbahn GmbH und Stadtwerke Oberhausen GmbH (STOAG). Im Rahmen dieses Projekts ist eine Aktualisierung der Kooperationsvereinbarung von 2002 vorgesehen. Zudem müssen Verträge zur Regelung der Betriebsdurchführung, etwa hinsichtlich Instandhaltung und Abstellkapazitäten, zwischen der Ruhrbahn und der STOAG ausgehandelt werden. Für den Essener Abschnitt ist die Schaffung einer barrierefreien Haltestelle sowie ein Umbau des Knotenpunktes Frintroper Straße/Unterstraße/Breukelmannhof geplant. Die Realisierung der Bauarbeiten ist von Förderzusagen durch Bund und Land abhängig, wobei eine Kostenübernahme von 90 bis 95 Prozent angestrebt wird.
Zur Vermeidung von Betriebsstörungen prüft die Ruhrbahn gemeinsam mit der Stadt Essen eine mögliche Verlegung der Gleise am sogenannten „Frintroper Berg“ in die Mitte der Fahrbahn, um Begegnungsverkehr mit Lkw und Hindernisse durch parkende Fahrzeuge zu reduzieren. Der weitere Prozess umfasst Planungs- und Baubeschlüsse sowie ein Planfeststellungsverfahren.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 23.Untersuchung zum Parken auf der Margarethenhöhe und Gehwegparken auf der SommerburgstraßeZur Vorlage · 1450/2024/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung III hat die Ergebnisse einer Parkraumuntersuchung sowie das weitere Vorgehen zur Reduzierung des Gehwegparkens in der Sommerburgstraße zur Kenntnis genommen. Dabei wurde beschlossen, das Planungskonzept zum „Parkplatz Kirchwiese“ an der Metzendorfstraße für einen Planbeschluss weiter auszuarbeiten. Ziel ist es, perspektivisch das Parken auf den Gehwegen in der Sommerburgstraße durch die Aufstellung von Stilpollern zu verhindern. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat die Verwaltung ebenfalls mit der Ausarbeitung dieses Konzepts beauftragt.
Die Untersuchung der Parkraumsituation ergab, dass das Parken auf den Gehwegen entlang der Sommerburgstraße die Restbreite des Gehwegs teilweise unter das Maß von 1,20 Metern reduziert, was die Nutzung für Fußgänger und Personen mit Kinderwagen erschwert. Eine Prüfung, ob ein halbhüftiges Parken zur Entlastung möglich wäre, wurde aufgrund der hohen Verkehrsbelastung und Sicherheitsaspekten in Kurvenbereichen verworfen.
Die im Jahr 2024 durchgeführte Erhebung zeigt zudem eine hohe Auslastung der öffentlichen Stellplätze in den Abendstunden. Selbst bei einer Legalisierung derzeit geduldeter Parkflächen bliebe ein Defizit von etwa 85 Parkplätzen bestehen. Um die Parkraumsituation in der Margarethenhöhe langfristig zu verbessern und das Gehwegparken zu reduzieren, soll durch die Schaffung neuer Flächen, wie dem geplanten Parkplatz Kirchwiese, Abhilfe geschaffen werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (37. Sitzung) — mehrheitlich Bedenken erhoben
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 24.Umgestaltung WeberplatzZur Vorlage · 1448/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Planung sowie die Beauftragung von Planungsleistungen für die Umgestaltung des Weberplatzes beschließen. Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich auf 659.136,17 Euro. Das Projekt ist Teil des Integrierten Entwicklungskonzepts Essen MITTE/OST und basiert auf dem Entwurf „Das blau-grüne Wohnzimmer am Weberplatz“ des Büros GREENBOX Landschaftsarchitekten, der aus einem Wettbewerb im Jahr 2023 hervorging.
Die geplante Neugestaltung umfasst eine Fläche von etwa 7.100 Quadratmetern und beinhaltet den Weberplatz sowie angrenzende Bereiche der I.Weberstraße und der Kastanienallee. Ziel der Maßnahme ist die Steigerung der Aufenthaltsqualität, die Verbesserung der Durchwegung für Fußgänger und Radfahrer sowie die Stärkung der Klimaanpassung. Geplant sind unter anderem ein Fontänenfeld zur Verbesserung des Mikroklimas, verkehrsberuhigte Bereiche und neue Sitzmöglichkeiten durch Treppen- und Rampenanlagen. Im Rahmen der Umsetzung sollen acht Gehölze entfernt und stattdessen 16 Neupflanzungen vorgenommen werden. Zudem soll die Barrierefreiheit im Bereich der Wegeverbindungen erhöht werden. Die weitere technische Ausarbeitung, einschließlich der Prüfung von Baugrund und Ver- und Entsorgungsleitungen, erfolgt in den kommenden Leistungsphasen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (3. Sitzung)
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 25.Sperrflächenmarkierungen zur Beschleunigung der Straßen- und StadtbahnenZur Vorlage · 1449/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität plant die Umsetzung von Sperrflächenmarkierungen zur Beschleunigung des öffentlichen Personennahverkehrs in Essen. Mit der Vorlage 1449/2025/6 wird die Verwaltung sowie die Ruhrbahn GmbH beauftragt, Maßnahmen zur Trennung der Gleistrasen vom motorisierten Individualverkehr umzusetzen. Ziel ist es, die Pünktlichkeit und Fahrplantreue von Stadt- und Straßenbahnen zu erhöhen, indem Rückstaus an Lichtsignalanlagen reduziert werden.
Die geplanten Maßnahmen betreffen mehrere Streckenabschnitte. An der Karnaper Straße soll im Bereich zwischen Waldemey und der Haltestelle Arenbergstraße eine etwa 215 Meter lange Gleistrasse separiert werden. Auf der Altenessener Straße ist eine Abmarkierung im Abschnitt zwischen Heßlerstraße und Nordsternstraße vorgesehen, um die Beeinträchtigung durch parkende Fahrzeuge zu verringern. Weitere Maßnahmen umfassen die Steeler Straße zwischen Parkfriedhof und Schwanenbuschstraße sowie die Robert-Koch-Straße und die Klarastraße für die Linien 101 und 106.
Durch die Markierung von Sperrflächen soll verhindert werden, dass Straßenbahnen aufgrund von Rückstau im Autoverkehr ihre vorrangige Signalsteuerung an Knotenpunkten nicht nutzen können. Die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I, II, III und V werden über die Maßnahmen in Kenntnis gesetzt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.04.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (4. Sitzung)
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — Zustimmung für die Bezirke I und II bei Gegenstimme AfD und Enthaltung Grüne Linke EBB/FDP Volt/Partei
- 28.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (2. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 11.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 26.Ablastung der Brücke im Zuge der Hans-Böckler-Straße (B224) über DB auf 30 TonnenZur Vorlage · 1790/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Straßenüberführung Hans-Böckler-Straße über die Deutsche Bahn wird in ihrer zulässigen Belastung angepasst. Aufgrund von Verzögerungen bei der Umsetzung des Projekts Berthold-Beitz-Boulevard wurde eine erneute statische Untersuchung der Brücke durchgeführt. Da Verstärkungsmaßnahmen aufgrund der Materialbeschaffenheit und der Lage im Gleisbereich als unwirtschaftlich eingestuft wurden, sieht die Vorlage eine Reduzierung der maximalen Belastung auf 30 Tonnen vor.
Die verkehrslenkenden Maßnahmen umfassen eine Begrenzung der Achslast auf 10 Tonnen für die äußeren Fahrstreifen sowie ein Fahrverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen auf den inneren Fahrstreifen. Zur Vermeidung von Schwingungen wird zudem eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h auf dem Bauwerk eingeführt. Der Verkehr soll über die Frohnhauser Straße und die Schederhofstraße umgeleitet werden.
Zusätzlich zur Belastungsreduzierung ist bis zum Neubau der Brücke eine jährliche Hauptprüfung des Bauwerks vorgesehen. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität beschließt die verkehrslenkenden Maßnahmen, während die Bezirksvertretung I die Ablastung sowie die Verkehrsleitung zur Kenntnis nimmt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (3. Sitzung)
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 27.Umgestaltung BarbarossaplatzZur Vorlage · 0918/2025/6 1. Ergänzung · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Umgestaltung des Barbarossaplatzes im Essener Stadtteil Stoppenberg ist Teil des Integrierten Entwicklungskonzepts für den Stadtbezirk VI/Zollverein. Basierend auf dem Wettbewerbssieger „Die neue grüne Mitte Stoppenbergs“ der Büros GREENBOX Landschaftsarchitekten und BPR Ingenieure GmbH & Co KG sieht die Planung eine Neugestaltung der rund 12.400 m² großen Fläche vor.
Im Zentrum der Maßnahmen steht die Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs, um einen weitgehend autofreien Bereich zu schaffen. Geplant ist die Einrichtung eines Bürgerforums als Begegnungsort mit Sitzgelegenheiten, einem Wasserspiel und Platz für bis zu acht Marktstände. Ergänzt werden soll das Angebot durch eine Mobilitätsstation mit Paketstation, Fahrradboxen und einer Reparaturstation im Rahmen eines erweiterten Kiosks. Ein neuer Barbarossagarten mit Rasenflächen und Spielangeboten soll die Aufenthaltsqualität sowie die Nutzung für Stadtteilfeste unterstützen.
Die ökologische Aufwertung umfasst Maßnahmen wie Entsiegelung und Begrünung, wobei der Ersatz von vier jungen Bäumen durch etwa zwölf Neupflanzungen vorgesehen ist. Zudem sollen die Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr verbessert und das Radroutennetz integriert werden. Der Rat der Stadt Essen soll über die Planung in seiner Sitzung am 24. September 2025 entscheiden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (34. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben (mit Anmerkungen)
Ergebnis: Kenntnis genommen - 28.Änderungen zum Planbeschluss Umgestaltung BarbarossaplatzZur Vorlage · 1811/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat Änderungen zum Planbeschluss für die Umgestaltung des Barbarossaplatzes in Essen-Stoppenberg vorgelegt. Nachdem der Rat der Stadt im September 2025 den ursprünglichen Plan beschlossen hatte, ergaben sich neue Rahmenbedingungen durch den Bestandskiosk am Platz. Da der bestehende Pachtvertrag eine Verlegung des Kiosks nicht zulässt, sind die Platzverhältnisse an der Bushaltestelle Ernestinenstraße begrenzt. Ein Fahrversuch der Ruhrbahn zeigte, dass die ursprünglich geplante Anordnung für die Linien 160 und 161 zu betrieblichen Schwierigkeiten führen würde.
Um eine barrierefreie Nutzung zu gewährleisten, sollen die Bussteige nun an die nordöstliche Platzkante verlegt werden. Die neue Planung sieht zwei parallel angeordnete Steige vor, die durch eine Insel getrennt sind. In diesem Bereich wird zudem eine Mobilstation in einem Modulbau sowie eine neue Toilettenanlage für das Personal der Ruhrbahn errichtet. Für diese Maßnahmen müssen zwei Bestandsbäume versetzt werden, deren Umpflanzbarkeit bereits bestätigt wurde.
An der grundsätzlichen Nutzung des Platzes, wie dem Wochenmarkt oder den Fußgängerzonen, ändert sich das Konzept nicht. Die Grünfläche des Barbarossagartens verringert sich durch die neue Anordnung der Bussteige jedoch um etwa 250 Quadratmeter. Der weitere Zeitplan für die Umsetzung der Maßnahmen bleibt unverändert. Die zuständigen Ausschüsse sowie die Bezirksvertretung VI sollen die Ausführungen zur Kenntnis nehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (2. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 29.Altenessener Straße - Radverkehrsanlage Palmbuschweg bis Bahnhof AltenessenZur Vorlage · 1390/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Straßen und Verkehr arbeitet an der Verbesserung der Radverkehrsführung auf der Altenessener Straße im Abschnitt zwischen dem Palmbuschweg und dem Bahnhof Altenessen. Ziel ist die Schaffung einer Radverkehrsanlage, insbesondere für die Fahrtrichtung Süden. Das Vorhaben ist Bestandteil des Arbeitsprogramms zu den Zielen des RadEntscheids und bezieht sich unter anderem auf bereits eingereichte Anträge in der Bezirksvertretung V.
Aufgrund der hohen Verkehrsmenge und der begrenzten Straßenbreite, die insbesondere durch einen Engpass unter einer Eisenbahnbrücke bedingt ist, besteht ein geringer Gestaltungsspielraum. Als derzeit vielversprechendste Variante wird die Einrichtung eines Zweirichtungsradweges auf der östlichen Straßenseite betrachtet, was den Wegfall von Parkplätzen an dieser Stelle zur Folge hätte. Zur Absicherung dieser Vorzugsvariante führt das Amt für Straßen und Verkehr eine vertiefende verkehrstechnische Untersuchung durch, um eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu schaffen. Die Planungsergebnisse sollen im ersten Quartal 2026 sowohl der Bezirksvertretung V als auch dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität zur Kenntnisnahme vorgelegt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.11.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (1. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 30.Fahrradstraßen KaternbergZur Vorlage · 0150/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VI und der Ausschuss für Verkehr und Mobilität werden über den aktuellen Planungsstand zur Einrichtung von Fahrradstraßen im Katernberger Stadtteil informiert. Ziel der Maßnahme ist es, eine bestehende Fahrradroute von 1,2 Kilometern auf insgesamt 2,4 Kilometer zu erweitern und an aktuelle technische Standards wie „E Klima 2022“ sowie den AGFS-Leitfaden anzupassen.
Die geplante Route erstreckt sich von der Theobaldstraße über den Heinrich-Lersch-Platz und den Distelbeckhof bis zum Bolsterbaum, einschließlich eines Abzweigs über die Hanielstraße. Geplant sind bauliche Veränderungen wie die Verschmälerung von Fahrbahnen zur Geschwindigkeitsreduzierung, die Umwandlung von Parkplätzen sowie die Verbreiterung und barrierefreie Gestaltung von Gehwegen. Zudem sollen Knotenpunkte optimiert werden, um den Radverkehr zu bevorzugen. Ein Verlust an Parkraum in einzelnen Abschnitten soll durch Kapazitäten in Nebenstraßen abgefedert werden.
Verkehrszählungen zeigen, dass die Kfz-Belastung auf den betrachteten Strecken unter dem Wert von 2.500 Fahrzeugen pro Tag liegt und bereits ein nennenswerter Anteil an Radverkehr vorhanden ist. Die Maßnahme ist Teil des Sofortprogramms „Saubere Luft“ und soll die Anbindung an das Radhauptroutennetz sowie zum UNESCO-Welterbe Zollverein stärken. Auf Basis der vorliegenden Untersuchungen soll in einem weiteren Diskurs erörtert werden, unter welchen Umständen Verbesserungen für den Radverkehr erzielt werden können.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (2. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 31.Radverkehrsanlagen EleonorastraßeZur Vorlage · 1575/2024/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Eleonorastraße im Essener Stadtteil Rüttenscheid werden Planungen zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur vorgestellt. Ziel ist es, die bestehende Fahrradstraße zwischen der Sabinastraße und der Susannastraße gemäß dem RadEntscheid auf einen neuen Standard zu bringen und den Anschluss an das Rommenhöller Gleis zu ermöglichen.
Für die Umsetzung werden zwei Varianten geprüft. Die erste Variante umfasst ein Upgrade der vorhandenen Fahrradstraße auf den Essener Standard. Um die geforderten Anforderungen an Fahrbahnmarkierungen, Trennstreifen und Vorfahrtsregelungen zu erfüllen, müssten in diesem Abschnitt 23 der insgesamt 31 Parkplätze entfallen.
Die zweite Variante sieht die Einrichtung einer Fahrradzone vor. Hierbei würde das Planungsgebiet um die Straßen Susannastraße, Sibyllastraße, Wandastraße und Agnesstraße erweitert, wodurch sich die Strecke von etwa 300 auf circa 1000 Meter vergrößern würde.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung II sowie der Ausschuss für Verkehr und Mobilität den aktuellen Planungsstand zur Kenntnis nehmen. Auf Grundlage der Untersuchungen soll in einem weiteren Diskurs erörtert werden, unter welchen Voraussetzungen Verbesserungen für den Radverkehr erzielt werden können.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (2. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 32.Fahrradstraßen HuttropZur Vorlage · 1826/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant eine neue Radverkehrsroute, die die Innenstadt über das Südostviertel mit dem Stadtteil Huttrop verbindet. Das rund 3,2 Kilometer lange Vorhaben soll Lücken im Radhauptroutennetz schließen und dazu beitragen, den Anteil des Radverkehrs bis zum Jahr 2035 von derzeit 7 Prozent auf 25 Prozent zu steigern. Die geplante Strecke führt über verschiedene Wohnstraßen, darunter die Heinickestraße, Michaelstraße und Saarbrücker Straße, und endet an der Dinnendahlstraße.
Die vorliegende Planung des Gutachterbüros „Lindschulte“ sieht vor, bestehende Fahrradstraßen auf den aktuellen Essener Standard aufzuwerten. Zu den geplanten Maßnahmen gehören die Anpassung von Parkplätzen, die Einrichtung von Sicherheitstrennstreifen sowie die Überarbeitung von signalisierten Knotenpunkten. Verkehrsdaten zeigen, dass das tägliche Kfz-Aufkommen auf den meisten Abschnitten deutlich unter 2.500 Fahrzeugen liegt. Gleichzeitig besteht in den dicht bebauten Wohngebieten ein hoher Parkdruck.
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie die Bezirksvertretung I sollen den aktuellen Planungsstand zur Kenntnis nehmen. Im Anschluss soll in einem weiteren Diskurs erörtert werden, unter welchen Bedingungen Verbesserungen für den Radverkehr realisiert werden können, wobei auch die Auswirkungen auf den ruhenden Verkehr zu berücksichtigen sind.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 33.Straßensanierungsmaßnahmen 2025 - MittelausgabenZur Vorlage · 1830/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität einen Überblick über die Mittelausgaben zur Straßensanierung und Instandsetzung im Jahr 2025 vorgelegt. Insgesamt investierte das Amt für Straßen und Verkehr im laufenden Jahr über 20 Millionen Euro in die Infrastruktur.
Für die Erneuerung von Hauptverkehrsstraßen standen rund 7,75 Millionen Euro zur Verfügung, wobei 22 Maßnahmen mit einem Volumen von 7,7 Millionen Euro umgesetzt wurden, unter anderem in der Katzenbruchstraße und Zeuner Straße. Da die Stoppenberger Straße aufgrund notwendiger Kampfmittelsondierungen im Gleisbereich nicht begonnen werden konnte, wurden die entsprechenden Mittel in das Projekt „Berthold-Beitz-Boulevard“ umgeschichtet. Als Ersatzmaßnahme ist für 2026 die Erneuerung eines Teilstücks der Twentmannstraße vorgesehen.
Im Bereich der Nebenstraßen wurden aus einem Budget von knapp 6 Millionen Euro insgesamt 28 Maßnahmen sowie über 50 Kleinmaßnahmen finanziert. Für Straßennebenanlagen wie Gehwege oder Querungshilfen wurden rund 2,1 Millionen Euro für über 50 Projekte eingesetzt, die auf Anmeldung der neun Bezirksvertretungen durchgeführt wurden.
Zudem werden Mittel aus Instandhaltungsrückständen für den Zeitraum 2024 bis 2027 genutzt. Von den insgesamt 12 Millionen Euro, die für diesen vierjährigen Zeitraum zur Verfügung stehen, wurden allein im Jahr 2025 etwa 1,3 Millionen Euro für Asphaltdeckschichtsanierungen und rund 3,5 Millionen Euro für 95 Instandsetzungsarbeiten gebunden. Dies entspricht einem Anteil von 40 Prozent der gesamten Rücklagen für diesen Zeitraum.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 34.Hufelandstraße: Verkehrssituation KlinikumZur Vorlage · 1817/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verkehrssituation in der Hufelandstraße, insbesondere im Abschnitt zwischen Robert-Koch-Straße und Holsterhauser Straße, ist durch regelmäßige Rückstaus zu Stoßzeiten geprägt. Ursächlich hierfür sind die Zufahrten zu den Parkhäusern der Universitätsmedizin Essen (UME). Zur Entlastung werden verschiedene Maßnahmen geprüft und umgesetzt.
Zur Verkürzung der Wartezeiten an den Schranken wurde eine Kennzeichenerfassung eingeführt. Die UME befürwortet eine Trennung des Besucher- und Mitarbeiterverkehrs durch Erweiterungen der Fahrspuren oder die Schaffung einer Rechtsabbiegespur, während die Verwaltung hierbei die Sicherheit von Fußgängern sowie die Kosten und den Aufwand prüft. Zur Verbesserung der Orientierung wurden neue Parkleittafeln in Betrieb genommen. Um den Parkdruck im Wohnumfeld zu reduzieren, hat die UME einen sechsmonatigen Pilotversuch mit einem Shuttle-Verkehr zwischen dem Standort Theodor-Althoff-Straße 1 und dem Campus Holsterhausen gestartet. Zudem wird die Einrichtung einer Halteverbotszone zur Vermeidung von Halten in zweiter Reihe geprüft.
Hinsichtlich der Parkraumbewirtschaftung wird die Einführung von Bewohnerparkregeln im Umfeld des Klinikums untersucht, wogegen die UME aufgrund möglicher Auswirkungen auf Patienten und Besucher Bedenken äußert. Parallel dazu prüft die Verwaltung, ob Rettungswagenzufahrten künftig über alternative Tore geleitet werden können. Eine Erweiterung des Parkhauses P1 wird durch eine Machbarkeitsstudie der UME geprüft.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (2. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 35.Schriftliche Anfragen und Anträge
- 35.1Anordnung von Tempo 30 gemäß neuer Straßenverkehrsordnung sowie neuer VwV-StVOZur Vorlage · 1325/2025/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Essener Rat hat einen Antrag an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität gestellt, um die Umsetzung der neuen Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie der neuen Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) zu begleiten. Die Vorlage fordert die Stadtverwaltung auf, dem Ausschuss im ersten Quartal 2026 eine Liste von Straßenabschnitten vorzulegen, an denen die Anordnung von Tempo 30 aus Gründen der Verkehrssicherheit möglich ist.
Dabei sollen spezifische Kriterien berücksichtigt werden, die durch die neuen Regelungen ermöglicht wurden. Dazu zählen Straßenbereiche an Spielplätzen sowie an Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, wie etwa Wohnheime oder Werkstätten. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf hochfrequentierten Schulwegen, was auch Bundes- und Landesstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften umfasst, sofern diese eine Bündelungswirkung zwischen Wohngebieten und Schulen aufweisen oder in Verbindung mit dem öffentlichen Personennahverkehr stehen.
Zudem soll die Verwaltung prüfen, ob bestehende Tempo-30-Zonen durch das Schließen von Lücken auf Streckenabschnitten von bis zu 500 Metern miteinander verbunden werden können. Die Neuregelung erlaubt eine Ausweitung der Distanz zwischen zwei beschränkten Abschnitten von zuvor 300 auf nun 500 Meter. Ziel des Antrags ist die Bereitstellung einer differenzierten Übersicht zur rechtssicheren Umsetzung der verkehrsrechtlichen Änderungen in Essen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 36.Mitteilungen der Verwaltung
- 37.Mündliche Anfragen und Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 38.Fahrradparkhaus am Hauptbahnhof: Umbauplanungen und BetriebskonzeptErgebnis: mehrheitlich beschlossen
- 39.Verschiedenes