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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Bestellung der Schriftführung für den Ausschuss Verkehr und MobilitätZur Vorlage · 1785/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Verkehr und Mobilität der Stadt Essen steht die Entscheidung über die Bestellung der künftigen Schriftführung an. Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1785/2025/6 regelt die personelle Besetzung für die Protokollführung gemäß den gesetzlichen Anforderungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.
Nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung, insbesondere § 52 in Verbindung mit § 58 Abs. 2 und 7 GO NRW, ist der Ausschuss dazu verpflichtet, über die gefassten Beschlüsse Niederschriften zu erstellen. Diese Protokolle müssen von einer vom Ausschuss bestellten Schriftführerin oder einem Schriftführer unterzeichnet werden. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht daher die Benennung einer Person als Schriftführerin sowie einer weiteren Person als stellvertretende Schriftführerin für den Ausschuss des Rates der Stadt Essen vor. Damit soll die ordnungsgemäße Dokumentation der Sitzungsergebnisse sichergestellt werden. Die Entscheidung über diesen Vorschlag ist für die Sitzung am 5. Dezember 2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 2.Einführung und Verpflichtung sachkundiger Bürger
- 3.Sitzungstermine des Ausschusses Verkehr und Mobilität für das Jahr 2026Zur Vorlage · 1786/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage sieht vor, dass der Ausschuss für Verkehr und Mobilität die Sitzungstermine für das Jahr 2026 zur Kenntnis nimmt. Für das kommende Kalenderjahr werden verschiedene Termine an Donnerstagen vorgeschlagen. Die geplanten Sitzungen finden am 29. Januar, 12. März, 30. April, 11. Juni, 10. September, 8. Oktober, 12. November sowie am 10. Dezember 2026 statt.
In der Planung sind die entsprechenden Ferienzeiten berücksichtigt worden. Neben den Terminen des Ausschusses für Verkehr und Mobilität enthält die Vorlage zudem eine Übersicht über weitere wichtige Sitzungstermine der Stadt Essen. Hierzu zählen unter anderem die Sitzungen des Rates der Stadt sowie die Zusammenkünfte des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses. Die Vorlage dient somit der zeitlichen Abstimmung der verschiedenen kommunalen Gremien für das Jahr 2026.
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Beratungsfolge
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 4.1Prüfergebnisse einer Aufgabe der Straßenbahnschleife Bredeney zugunsten einer StumpfendstelleZur Vorlage · 0937/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat beschlossen, auf die Beauftragung einer gutachterlichen Untersuchung zur möglichen Umgestaltung der Straßenbahnschleife Bredeney zu verzichten. Gegenstand der Prüfung war, ob ein Verzicht auf die Wendeschleife zugunsten einer Stumpfendstelle ohne Einbußen in der Qualität des Straßenbahnverkehrs möglich wäre.
Nach Ausführungen der Verwaltung ermöglicht die aktuelle Schleife den 5-Minuten-Takt der Linien 107 und 108 sowie notwendige Pausenzeiten zum Verspätungsabbau. Eine technische Umsetzung als Stumpfendstelle würde eine mindestens dreigleisige Anlage mit einem gesonderten Aufstellbereich erfordern, was eine größere Breite und mehr Weichen als im Bestand zur Folge hätte. Zudem bietet die bestehende Schleife die Möglichkeit, defekte Fahrzeuge abzustellen, da auf der Südstrecke keine alternative Abstellmöglichkeit für Schadzüge vorhanden ist. Die Nutzung der Schleife ermöglicht zudem getrennte Ein- und Ausstiegsbereiche sowie einen schnelleren Rückfahrtbeginn ohne Führerstandswechsel.
Die Kosten für ein entsprechendes Gutachten wurden auf etwa 35.000 Euro geschätzt, wobei eine Deckung durch den aktuellen Haushalt derzeit nicht möglich ist. Da sich abzeichne, dass die Wendeschleife nicht gleichwertig ersetzt werden kann, empfiehlt die Verwaltung, von der Beauftragung abzusehen. Weitere Untersuchungen sollen im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans erfolgen.
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Beratungsfolge
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 5.Essener Mobilitätsplan: Abschlussbericht zu den gutachterlichen Empfehlungen zur Aufstellung des MobilitätsplansZur Vorlage · 0759/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0759/2025/6 befasst sich mit dem Abschlussbericht zu den gutachterlichen Empfehlungen für den Essener Mobilitätsplan. Dieser Bericht basiert auf einem seit 2022 laufenden Prozess eines Gutachterkonsortiums. Er enthält 57 Maßnahmensteckbriefe mit Umsetzungshorizonten, die über das Jahr 2035 hinausreichen, sowie Zielnetze für sämtliche Verkehrsarten. Ein angestrebtes Ziel des Plans ist die Steigerung des Umweltverbundes auf 75 Prozent. Zudem sollen Vertiefungsprojekte, unter anderem zum automatisierten Fahren und zur Beschleunigung des öffentlichen Personennahverkehrs, bis zum Ende des vierten Quartals 2025 innerhalb des bestehenden Gutachterauftrags abgeschlossen werden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie der Rat der Stadt Essen die Empfehlungen zur Kenntnis nehmen. Die Verwaltung soll beauftragt werden, ein Umsetzungskonzept zu erarbeiten. Dieses soll die Zielnetze, die Maßnahmenvorschläge sowie die Anforderungen der Europäischen Kommission an Sustainable Urban Mobility Plans berücksichtigen. Die Beratung und Entscheidungsprozesse in den Gremien sind für den Zeitraum von September 2025 bis März 2026 vorgesehen.
Für die weitere Vorgehensweise wird vorgeschlagen, die wesentlichen Beteiligten im ersten Quartal 2026 erneut einzubinden, wobei die genaue Form, etwa als Workshop oder Beirat, noch abzustimmen ist. Ziel dieser Einbindung ist die Vorbereitung einer abschließenden Beschlussfassung. Die Vorlage enthält keine Angaben zu konkreten Kosten oder Investitionen, da hierauf in den Anlagen verwiesen wird. Eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz wird vorab eingeschätzt. Federführend ist der Geschäftsbereich 6.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 6.Ergebnisse der Haushaltsbefragung zum Verkehrs- und Mobilitätsverhalten 2024/25Zur Vorlage · 1812/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1812/2025/6 präsentiert die Ergebnisse der Haushaltsbefragung zum Verkehrs- und Mobilitätsverhalten in Essen für den Zeitraum 2024/25. Die durch das Büro „Planersocietät“ durchgeführte Erhebung basierte auf einem postalischen Anschreiben von 54.000 Personen, wobei 4.089 Haushalte mit insgesamt 8.287 Personen teilnahmen. Die Befragung wurde in zwei Wellen zwischen dem 9. Oktober 2024 und dem 5. Juni 2025 durchgeführt.
Die Daten zeigen eine Veränderung der Verkehrsanteile: Der Anteil der Wege im Umweltverbund stieg von 45 % im Jahr 2019 auf 48 %, während der motorisierte Individualverkehr von 55 % auf 52 % sank. Die tägliche Verkehrsleistung erhöhte sich von etwa 16,3 Millionen auf 19,8 Millionen Personenkilometer. Zudem verfügen 77 % der Haushalte über mindestens ein Kraftfahrzeug, während 63 % mindestens ein Fahrrad besitzen.
Hinsichtlich der subjektiven Bewertung der Verkehrssysteme schneiden die öffentlichen Verkehrsmittel mit den Noten 3,1 für Bus, Straßenbahn und U-Bahn sowie 3,5 für S-Bahn und Zug schlechter ab als vergleichbare Metropolen (Note 2,4). Während Taktung, Komfort und Sicherheit überwiegend positiv bewertet werden, werden Radabstellanlagen, Fahrpreise sowie die Taktung in den Abendstunden und am Wochenende negativ beurteilt. Der Radverkehr erreichte die Note 3,1, was eine Verbesserung gegenüber dem Wert von 3,8 im Jahr 2019 darstellt. Der Fußverkehr (Note 2,3) und der Autoverkehr (Note 2,4) erzielten die besten Bewertungen. Im Fußverkehr werden Mängel bei Sitzgelegenheiten und der Trennung von Geh- und Radwegen angeführt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Verkehr und Mobilität den Bericht zur Kenntnis nimmt.
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Beratungsfolge
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 7.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Erneuerung Beleuchtung Von-Einem-Straße, 1. BA (von Rosastra-ße bis Müller-Breslau-Straße)"Zur Vorlage · 1496/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Von-Einem-Straße soll im ersten Bauabschnitt, zwischen der Rosastraße und der Müller-Breslau-Straße, die Straßenbeleuchtung erneuert werden. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird über den Baubeginn sowie die Durchführung der Maßnahme beraten. Hierfür ist eine außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 309.000 Euro für das Jahr 2026 vorgesehen, wobei die Deckung aus dem Projekt „Erneuerung Beleuchtung“ erfolgt.
Die Erneuerung der Anlage ist erforderlich, da die bestehende Beleuchtung nicht mehr den Anforderungen der DIN-Norm EN 13201 entspricht und die Masten als nicht mehr standsicher eingestuft werden. Durch die Umstellung auf LED-Leuchten soll eine verbesserte und gleichmäßigere Ausleuchtung zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit erreicht werden.
Hinsichtlich der Finanzierung ist festzuhalten, dass aufgrund einer Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes zum 1. Januar 2024 für nach diesem Datum beschlossene Maßnahmen ein Verbot der Beitragserhebung bei Anliegern besteht. Die der Stadt Essen dadurch entgehenden Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Der städtische Eigenanteil an den Kosten wird sich nach Eingang dieser Erstattungsbeträge entsprechend reduzieren.
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Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen - 8.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Erneuerung Beleuchtung Kellinghausstraße"Zur Vorlage · 1512/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über den Bau und Baubeginn der Maßnahme zur Erneuerung der Beleuchtung in der Kellinghausstraße im Abschnitt zwischen der Bonifaciusstraße und der Rotthauser Straße. Der Beschlussvorschlag sieht eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 534.000 Euro für das Jahr 2026 vor. Die Vorlage wird nach der Beratung im Ausschuss für Verkehr und Mobilität dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss sowie dem Rat der Stadt Essen zur Entscheidung vorgelegt.
Die Erneuerung der Beleuchtungsanlage ist erforderlich, da die aktuelle Installation nicht den Anforderungen der DIN-Norm EN 13201 entspricht. Neben der Umstellung auf LED-Technik soll die Standsicherheit der Masten wiederhergestellt und die Verkehrssicherheit durch eine gleichmäßigere Ausleuchtung gewährleistet werden.
Finanziell ist das Vorhaben als beitragsfähig eingestuft, jedoch sieht eine Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) ab dem 1. Januar 2024 ein Verbot der Beitragserhebung für nach diesem Datum beschlossene Maßnahmen vor. Die dadurch entstehenden Einnahmeausfälle der Stadt werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet, wobei die genaue Höhe der Erstattung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht feststeht. Durch die Umstellung auf LED-Leuchten wird zudem eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz durch Energieeinsparungen erwartet.
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Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen - 9.Bau und Baubeginn der Maßnahmen "Erneuerung Gerschermannweg" und "Erneuerung Neuwiedweg"Zur Vorlage · 1536/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die grundlegende Erneuerung der Straßen Gerschermannweg und Neuwiedweg in der Siedlung Gimken-hof. Im Anschluss an Kanalbaumaßnahmen der Stadtwerke Essen AG sollen beide Straßen im gesamten Querschnitt umgestaltet werden. Geplant ist, die bisher asphaltierten Flächen mit Bordtrennung künftig als niveaugleiche Mischverkehrsflächen in Pflasterbauweise auszubauen. Zur Stärkung des Siedlungscharakters soll dabei rotes Betonsteinpflaster verwendet werden.
Der Baubeginn für den Gerschermannweg ist für das zweite Quartal 2026 vorgesehen, während die Arbeiten am Neuwiedweg im vierten Quartal 2026 starten sollen. Die Bauzeit beträgt jeweils etwa sechs Monate. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf 945.000 Euro für den Gerschermannweg und 972.000 Euro für den Neuwiedweg.
Da die Maßnahmen nicht im Haushalt 2025/2026 vorgesehen waren, wird die außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln für das Jahr 2026 beantragt. Hierbei sollen 773.000 Euro für den Gerschermannweg und 267.000 Euro für den Neuwiedweg aus dem Projekt „Erneuerung von Nebenstraßen“ bereitgestellt werden. Zudem wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung benötigt, um die vollständige Beauftragung im Jahr 2026 zu ermöglichen. Aufgrund gesetzlicher Neuregelungen beim Kommunalabgabegesetz wird der entgangene Beitragserfolg durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet.
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Beratungsfolge
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen - 10.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Stützwand Zornige Ameise"Zur Vorlage · 1508/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll den Bau sowie den Baubeginn der Maßnahme „Stützwand Zornige Ameise“ beschließen. Das Vorhaben umfasst die Erneuerung eines Geländers entlang der Wuppertaler Straße bzw. Ruhrallee sowie die Sanierung einer angrenzenden Stützwand. Die Gesamtkosten für die Maßnahmen werden auf 350.000 Euro beziffert, wobei etwa 260.000 Euro für den Neubau des Geländers und rund 90.000 Euro für die Betoninstandsetzung veranschlagt sind.
Im Bereich zwischen der Konrad-Adenau-Brücke und der Einmündung Westfalenstraße soll ein etwa 260 Meter langer Abschnitt des bestehenden Geländers durch eine feuerverzinkte Konstruktion in einer Höhe von 1,30 Metern ersetzt werden. Die Sanierung der etwa 225 Meter langen Stützwand umfasst die Behebung von Betonabplatzungen, Rissen und korrodierter Bewehrung auf einer Fläche von rund 1.300 Quadratmetern.
Da die Maßnahme im Haushalt 2025/2026 nicht als Einzelmaßnahme vorgesehen war, wird die außerplanmäßige Bereitstellung der Mittel in Höhe von 350.000 Euro für das Jahr 2026 beantragt. Die Finanzierung soll aus dem Projekt „Berthold-Beitz-Boulevard BA3.2 Brücke Friedrichstraße“ erfolgen, da sich dessen Baubeginn auf 2028 verschoben hat und die dort veranschlagten Mittel im Jahr 2026 nicht benötigt werden. Der Beschlussvorschlag wird nach der Beratung in den zuständigen Ausschüssen dem Rat der Stadt Essen zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen - 11.Bau und Baubeginn der Baumaßnahme "Fahrbahnerneuerung Deile"Zur Vorlage · 1497/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll den Bau sowie den Baubeginn der Fahrbahnerneuerung in der Deile beschließen. Die Maßnahme umfasst den Straßenabschnitt von der Niederweniger Straße bis zur Hausnummer 9 der Deile. Für das Vorhaben sind Gesamtkosten in Höhe von 320.000 Euro veranschlagt. Da die Maßnahme im Haushalt 2025/2026 nicht als Einzelmaßnahme vorgesehen war, wird die außerplanmäßige Bereitstellung der Mittel für das Jahr 2026 beantragt. Die Finanzierung soll über das Projekt „Erneuerung von Nebenstraßen“ erfolgen.
Die Notwendigkeit der Erneuerung ergibt sich aus einer Zustandsbefahrung im Jahr 2016, bei der die Asphaltfahrbahn als erneuerungsbedürftig eingestuft wurde. Die Maßnahme dient der Sicherstellung der Verkehrssicherheit und Wirtschaftlichkeit. Aufgrund einer Neuregelung des Kommunalabgabegesetzes (KAG) zum 1. Januar 2024 können für Maßnahmen, die nach diesem Zeitpunkt beschlossen werden, keine Beiträge von Anliegern erhoben werden. Die dadurch entgehenden Einnahmen der Stadt Essen werden jedoch durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Der genaue Umfang dieser Erstattung ist derzeit noch nicht bezifferbar, wird jedoch den städtischen Eigenanteil an den Kosten reduzieren.
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Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen - 12.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Fußgänger- und Fahrradüberführung Josef-Hoeren-Straße"Zur Vorlage · 1519/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 1519/2025/6 aus dem Geschäftsbereich 6 befasst sich mit dem Bau und dem geplanten Baubeginn der Fußgänger- und Fahrradüberführung Josef-Hoeren-Straße. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen den Bau mit Gesamtkosten in Höhe von 9.238.000 EUR genehmigt. Hierfür soll eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2026 in Höhe von 5.738.000 EUR bereitgestellt werden. Die Finanzierung des Vorhabens erfolgt durch einen Eigenanteil der Stadt Essen in Höhe von 2.309.500 EUR sowie durch Fremdmittel aus dem Zuschuss FöRi-Nah in Höhe von 6.928.500 EUR.
Die Kostenstruktur umfasst das Brückenbauwerk, den Straßen- und Wegebau, Freianlagen, den Abwasserkanal, den Oberleitungsumbau der Deutschen Bahn sowie die Beleuchtung. Der voraussichtliche Mittelabfluss ist auf die Jahre 2026 bis 2028 verteilt. Die Ausschreibung ist für Dezember 2025 vorgesehen, wobei der Baubeginn für Mitte 2026 mit einer Bauzeit von etwa 18 Monaten geplant ist.
Die Maßnahme dient der Verkürzung der Wegeverbindung zwischen Altenessen-Süd und Stoppenberg für den Fuß- und Radverkehr sowie der Stärkung der Nahmobilität. Ziel ist die Förderung der Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs und die Verbesserung der Anbindung an die Nahverkehrsinfrastruktur sowie die Zeche Zollverein. Die Vorlage führt zudem aus, dass die CO₂-Emissionen aus der Herstellung der Bauwerke über eine Nutzungsdauer von 80 bis 100 Jahren durch Aufforstungen und Grünflächen kompensiert werden sollen. Ein enger Zeitplan mit der Deutschen Bahn wird als Voraussetzung für die Umsetzung genannt.
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Beratungsfolge
- 21.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 13.Gesamtkostenerhöhung der Maßnahme "Ertüchtigung Gustav-Heinemann-Brücke"Zur Vorlage · 1576/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant eine Erhöhung der Gesamtkosten für die Maßnahme „Ertüchtigung Gustav-Heinemann-Brücke“ in Essen-Werden. Laut einer Vorlage des Geschäftsbereichs 6 sollen sich die Kosten von ursprünglich 1.423.000 EUR um 1.841.000 EUR auf nunmehr 3.264.000 EUR erhöhen. Der Beschlussvorschlag wird nach der Beratung in den zuständigen Ausschüssen im Rat der Stadt Essen am 10. Dezember 2025 zur Entscheidung vorgelegt.
Grundlage für die Kostensteigerung sind neue statische Berechnungen, wonach die aktuellen Anforderungen nicht erfüllt werden und eine grundlegende Sanierung notwendig ist, um die Nutzbarkeit der Brücke bis zum Jahr 2038 zu gewährleisten. Zu den wesentlichen Kostenfaktoren gehören die Verstärkung der Querkrafttragfähigkeit durch das Einbringen von Schubnadeln sowie zusätzliche Ingenieurleistungen. Da die Brücke für die Arbeiten stark abgelastet werden muss, können keine Standardgeräte verwendet werden, was den Einsatz von Gerüstkonstruktionen und einem Ponton erforderlich macht. Zudem sollen weitere Materialproben auf Spannungsrisskorrosion untersucht werden. Die Kostensteigerung resultiert zudem aus der Inflation seit dem ursprünglichen Beschluss im Jahr 2017.
Der Baustart ist für die erste Jahreshälfte 2026 vorgesehen, wobei mit einer Bauzeit von etwa einem Jahr und damit verbundenen Verkehrseinschränkungen zu rechnen ist. Die Finanzierung der Mehrkosten erfolgt aus städtischen Eigenmitteln.
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Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 14.Überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Maßnahme "Bahnhofstangente"Zur Vorlage · 1535/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für das Bauvorhaben „Bahnhofstangente“ wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 2.465.000 EUR für das Haushaltsjahr 2026 beantragt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Ausschüsse sowie der Rat der Stadt Essen im Dezember 2025 zustimmen. Hintergrund der Anfrage ist der Baufortschritt des Projekts, der schneller verläuft als bei Baubeginn im Februar 2024 kalkuliert.
Da die für 2026 bereits veranschlagten Mittel vollständig für laufende Aufträge gebunden sind, werden zusätzliche Mittel benötigt, um die anstehenden Beauftragungen zu Beginn des Jahres 2026 sicherzustellen. Die Gesamtkosten der Maßnahme bleiben durch diese Anpassung unverändert. Die Finanzierung der zusätzlichen Summe erfolgt durch eine Umschichtung aus dem Projekt „FÜ Josef-Hoeren-Straße“, da dort aufgrund eines verschobenen Baubeginns Mittel frei werden.
Der städtische Eigenanteil an der überplanmäßigen Bereitstellung beläuft sich auf 123.250 EUR, da der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) einen Fördersatz von 95 Prozent übernimmt. Die Finanzierung wird durch eine Reduzierung der Ansatzmittel im Jahr 2027 um 465.000 EUR sowie durch die Einbeziehung nicht benötigter Mittel aus dem Jahr 2028 ausgeglichen.
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Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 15.Regelung zum Abstellen von E-Scootern im Stadtkern sowie in Teilen des Nord-, West-, Ost- und Süd-viertels hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRWZur Vorlage · 1814/2025/6 · Vorlage
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Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll eine Dringlichkeitsentscheidung zur Regelung des Abstellens von E-Scootern im Essener Stadtkern sowie in Teilen der Nord-, West-, Ost- und Südviertel genehmigen. Ziel ist die Umsetzung geplanter Abstellflächen, um die durch das Freefloating-System verursachten Behinderungen und Gefahren im Straßenverkehr zu reduzieren.
Im Rahmen der ersten Phase sind für den Innenstadtbereich 39 Waben mit insgesamt rund 54 Abstellflächen vorgesehen. Die Flächen sollen durch Verkehrszeichen sowie weiße Eckmarkierungen gekennzeichnet werden. Durch die Nutzung von Geofencing-Technologie wird sichergestellt, dass die Mietvorgänge der Anbieter künftig nur innerhalb dieser markierten Zonen beendet werden können. Die Einrichtung der Flächen soll noch im Herbst 2025 erfolgen.
Die Beantragung der Dringlichkeitsentscheidung begründet sich mit der Unmöglichkeit einer rechtzeitigen Einberufung des zuständigen Ausschusses vor der Konstituierung des neuen Rates. Eine sofortige Umsetzung wird angestrebt, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, Haftungsrisiken für die Stadt zu vermeiden und die Markierungsarbeiten vor dem Wintereinbruch abzuschließen. Zudem dient die Maßnahme der Vorbereitung der ab dem 1. Januar 2026 anstehenden Neuausgabe von Sondernutzungserlaubnissen für die E-Scooter-Anbieter.
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Beratungsfolge
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 16.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Heiligenhauser Straße, Ringstraße, Verbindung Panoramaradweg"Zur Vorlage · 0572/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau sowie den Baubeginn der Maßnahme „Heiligenhauser Straße, Ringstraße, Verbindung Panoramaradweg“ beschließen. Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 6.100.000 EUR. Für das Jahr 2026 ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 2.631.000 EUR sowie eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2.969.000 EUR vorgesehen.
Die Kostenstruktur der Maßnahme gliedert sich in die Bereiche Radverkehr mit 3.670.000 EUR, Straßenbau mit 1.050.000 EUR, Beleuchtung mit 570.000 EUR, Signalisierung mit 310.000 EUR sowie die barrierefreie Umgestaltung von Bushaltestellen mit rund 400.000 EUR. Letztere werden aus der ÖPNV-Pauschale finanziert. Im Rahmen des Projekts ist zudem die Erneuerung der Lichtsignalanlage am Knoten Ringstraße/Volckarmstraße/Werdener Straße sowie der Beleuchtungsanlage geplant.
Das Vorhaben dient der Erhöhung des Radverkehrsanteils im Modal-Split von derzeit 7 % auf 25 % bis zum Jahr 2035, wie im Maßnahmenpaket des RadEntscheids festgelegt. Die Vorlage führt aus, dass die durch die Verkehrsverlagerung erzielten CO2-Einsparungen die Emissionen der Baumaßnahme kompensieren. Eine Verlagerung von 1 Prozentpunkt vom Kraftfahrzeugverkehr auf den Radverkehr wird mit einer Reduktion des CO2-Ausstoßes um etwa 9.300 Tonnen pro Jahr veranschlagt. Die Bezirksvertretung IX hat den Vorgang zur Kenntnis genommen. Die Beratung der Vorlage ist für den Zeitraum zwischen September 2025 und März 2026 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 30.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (37. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
Ergebnis: kein Beschluss gefasst - 17.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Citybahn, Haus-Berge-Straße (östliche Seite)"Zur Vorlage · 1573/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Beschlussvorschlag der Vorlage 1573/2025/6 sieht den Bau und den Baubeginn der Maßnahme „Citybahn, Haus-Berge-Straße (östliche Seite)“ vor, sofern der Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung vorliegt. Die städtischen Kosten für das Vorhaben werden auf 4.900.000 EUR beziffert. Diese Summe gliedert sich in die Bereiche Straßenbau mit 3.35kom50.000 EUR, Beleuchtung mit 600.000 EUR, Signalisierung mit 550.000 EUR sowie Begrünung mit 400.000 EUR. Für das Jahr 2026 wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung von 1.000.000 EUR sowie eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 3.900.000 EUR beantragt. Der Mittelabfluss ist für die Jahre 2026 und 2027 geplant. Die Finanzierung der Mittelbereitstellung für 2026 soll aus dem Projekt „Berthold-Beitz-Boulevard, 2.1 BA“ erfolgen, während die Verpflichtungsermächtigung durch Mittel aus den Projekten „Erneuerung Hauptverkehrsstraßen“, „Erneuerung Beleuchtung“ und „Straßenbäume“ gedeckt werden soll. Durch einen erwarteten Zuschuss des Verkehrsverbund Rhein-Ruhr in Höhe von etwa 4.655.000 EUR könnte der städtische Eigenanteil auf circa 245.000 EUR sinken.
Die Maßnahme ist Teil des Nahverkehrsplans der Stadt Essen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs und dient der Erfüllung von Anforderungen an die Barrierefreiheit. Die Straßenbaumaßnahmen werden in den Förderantrag der Citybahn aufgenommen, wobei eine positive Entscheidung durch Bund und Land Nordrhein-Westfalen erwartet wird. Hinsichtlich des Klimaschutzes wird eine positive Auswirkung prognostiziert, da der CO2-Ausstoß der Baumaßnahme durch vermiedene Kfz-Fahrten kompensiert werden soll. Das gesamte Maßnahmenpaket zielt darauf ab, den Anteil des Kfz-Verkehrs langfristig zu senken.
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Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 18.Evaluation und mögliche Weiterentwicklung des On-Demand-Systems "Bussi"Zur Vorlage · 1732/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Evaluation und die mögliche Weiterentwicklung des On-Demand-Systems „Bussi“ entscheiden. Die Vorlage umfasst die Kenntnisnahme der durch die Ruhrbahn durchgeführten Evaluation sowie die Beauftragung der Verwaltung, einen Förderantrag beim Land Nordrhein-Westfalen zu stellen. Zudem wird die Beauftragung der Ruhrbahn mit der Umsetzung sowie eine Fortführung des Systems gemäß einer Alternativvariante für den Fall einer Ablehnung des Förderantrags vorgeschlagen.
Die Auswertung der Betriebsdaten zeigt, dass sich die monatlichen Fahrten im Zeitraum von Juli 2024 bis Juni 2025 von durchschnittlich 947 auf 1.955 verdoppelt haben. Bei über 24.400 Registrierungen stieg die durchschnittliche Fahrtlänge von 4,4 km auf 6,3 km an. Eine Befragung ergab, dass 94 % der Teilnehmenden das Angebot für Freizeitwege nutzen. Der Anteil der Fahrgäste mit Mobilitätseinschränkungen liegt bei etwa 10 %, wobei die Anfragen für rollstuhlgerechte Fahrzeuge um 44 % gestiegen sind. Finanziell liegt der Kostendeckungsgrad aktuell bei 18 %.
Geplant ist eine Umgestaltung des Angebots als Lückenschluss im ÖPNV, um die Anschlussmobilität im Spät- und Nachtverkehr zu stärken. Dies beinhaltet die Ausweitung der Bedienzeiten sowie die Integration intermodaler Reiseketten in der App. Der Tarif soll auf den NRW-On-Demand-Tarif gesenkt werden. Die Flotte soll um ein barrierefreies Fahrzeug ergänzt und die telefonische Buchung ermöglicht werden. Für die Fortführung stehen zwei Varianten zur Auswahl: Eine fünfjährige Option mit Landesförderung und eine dreijährige Option ohne Förderung. Ohne entsprechenden Beschluss endet der Betrieb zum Jahresende.
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Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 19.Führung der Linien 154/155 über die Gerlingstraße und Einstellung der Linie E93Zur Vorlage · 1777/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Zum Fahrplanwechsel am 14. Juni 2026 sind Änderungen im Essener Busnetz geplant, die mit der Erweiterung der Citybahn im östlichen Abschnitt einhergehen. Da die neue Linie 108 künftig den Bereich bis zur Hans-Böckler-Straße bedient und damit Haltestellen wie den Betriebshof Stadtmitte übernimmt, wird eine neue Linienführung für die Linien 154 und 155 vorgeschlagen. Diese sollen ab der Haltestelle Viehofer Platz über die Gerlingstraße und das EVONIK Tor 3 verkehren, bevor sie über die Eiserne Hand wieder auf den bisherigen Streckenverlauf einschwenken. In diesem Zuge entfallen für die Linien 154/155 die Haltestellen Gerlingstraße sowie Betriebshof Stadtmitte.
Durch die neue Führung der Linien 154 und 155 sollen verstärkt umsteigefreie Verbindungen zum EVONIK-Standort ermöglicht werden, weshalb die Linie E93 eingestellt werden soll. Die Kosten für die Umleitung der Linien 154/155 sind laut Vorlage für die Ruhrbahn kostenneutral. Die jährlichen Kosten der Linie E93 in Höhe von rund 280.000 Euro sollen nach Vorschlag der Verwaltung mit 80.000 Euro zur Einhaltung der Haushaltsvorgaben der Ruhrbahn und mit bis zu 200.000 Euro zur Finanzierung der geplanten XBus-Linie 15 zwischen Essen, Velbert und Heiligenhaus verwendet werden.
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Vorlage dem Rat der Stadt Essen zur Entscheidung vorlegen. Die Sitzung des Rates ist für den 10. Dezember 2025 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (3. Sitzung)
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 19aEinstellung der Linie E33 und Wiedereinführung der MarktbusfahrtenZur Vorlage · 1731/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen beantragt die Einstellung der Buslinie E33 sowie die Wiedereinführung der Marktbusfahrten. Der Vorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen das Angebot der Linie E33 nach dem Ende der aktuellen Laufzeit am 6. Januar 2026 beendet und stattdessen den Marktbus E64 wieder beauftragt.
Die Linie E33 wurde 2023 als Ergänzung zur S3 eingeführt, um personelle Engpässe und Unzuverlässigkeiten im Schienenverkehr auszugleichen. Aktuelle Erhebungen der Ruhrbahn zeigen jedoch geringe Fahrgastzahlen auf dieser Strecke, wobei im Durchschnitt etwa 3,5 Personen pro Fahrt genutzt werden. Da sich die Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit der Linie S3 laut Qualitätsmonitor wieder verbessert hat, regt die Verwaltung die Einstellung der E33 an.
Im Gegenzug soll durch den Marktbus E64 die Erreichbarkeit des Wochenmarktes im Steeler Zentrum an Markttagen in den Vormittagsstunden sichergestellt werden. Finanziell wird durch diesen Wechsel eine Einsparung von rund 240.000 Euro erwartet, da die Kosten für die Linie E33 in Höhe von 270.000 Euro den Kosten für den Marktbus von etwa 30.000 Euro gegenüberstehen.
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Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 09.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 19bTOP: Einstellung der Linie E33 und Wiedereinführung der Marktbusfahrten Hier: Stärkung des MarktbussesZur Vorlage · 1936/2025/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der CDU und SPD im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag zur Verstärkung des Marktbus-Angebots eingereicht. Der Antrag sieht vor, die Taktung des Busses an den Markttagen Dienstag, Donnerstag und Samstag zu erhöhen. Konkret wird die Stadtverwaltung gebeten, zwischen Essen-Horst S sowie Grendplatz bzw. Dreiringplatz und Essen-Horst S jeweils zwei zusätzliche Fahrten pro Richtung anzubieten.
Die Umsetzung dieser Maßnahme soll spätestens bis März 2026 erfolgen und zunächst auf einen Zeitraum von einem Jahr befristet sein. Begleitend zur Verstärkung ist die Erhebung der Fahrgastzahlen vorgesehen. Die daraus resultierenden Ergebnisse sowie die entsprechenden Rohdaten sollen den politischen Gremien rechtzeitig vorgelegt werden, um eine Entscheidung über eine mögliche Verlängerung des erweiterten Angebots zu ermöglichen.
Der Antrag richtet sich an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität, die Bezirksvertretung VII sowie den Rat der Stadt Essen. Als Ziel der Maßnahme wird die Steigerung der Zuverlässigkeit und des Komforts im öffentlichen Personennahverkehr angeführt, um die Nutzung des Angebots zu fördern.
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Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 09.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 20.Aufwertung der Schnellbuslinie 19 zum XBusZur Vorlage · 1776/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Aufwertung der Schnellbuslinie SB19 zum XBus, vorläufig unter dem Arbeitstitel X15. Voraussetzung für den Beschluss ist, dass die entstehenden Mehrkosten einen Betrag von 200.000 Euro nicht überschreiten. Die Maßnahme sieht eine Änderung des Nahverkehrsplans vor, um das Angebot zwischen Essen, Velbert und Heiligenhaus zu verbessern.
Das XBus-Konzept des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR) beinhaltet eine Ausweitung der Betriebszeiten bis 23:00 Uhr sowie die Einführung eines 30-Minuten-Taktes zwischen dem Essener Hauptbahnhof und Heiligenhaus, auch an Sonn- und Feiertagen. Zudem sollen höhere Qualitätsstandards durch ein spezielles Fahrzeugdesign, komfortablere Sitze und kostenfreies WLAN umgesetzt werden.
Die Stadt Essen trägt die Kosten für die Ausweitung der Betriebszeiten auf ihrem Stadtgebiet. Die Verwaltung beziffert diesen Aufwand auf eine Spanne zwischen 77.000 und 200.000 Euro. Zur Finanzierung wird ein Teil der jährlichen Einsparungen aus der Einstellung der Linie E93 vorgeschlagen, die rund 280.000 Euro pro Jahr beträgt. Damit soll ab dem Haushaltsjahr 2027 eine Nettoverbesserung des Gesamthaushalates von mindestens 80.000 Euro erreicht werden. Die Umsetzung ist für das Jahr 2027 geplant, um Förderungen durch den VRR nutzen zu können.
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Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (2. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 21.Beauftragung von Bus-Shuttle-Verkehren zum Stadion an der Hafenstraße und Aufnahme des Leistungsangebots in den öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA)Zur Vorlage · 1815/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant, die Erbringung von Bus-Shuttle-Verkehren zum Stadion an der Hafenstraße ab dem 1. Januar 2026 offiziell zu beauftragen und dieses Angebot in den öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA) aufzunehmen. Hintergrund ist die derzeit unzureichende Anbindung des Stadions an den schienengebundenen Personennahverkehr. Da der nächstgelegene S-Bahnhof Bergeborbeck keine direkte Verbindung zum Essener Hauptbahnhof bietet und Kapazitätsengpässe im Straßenbahnnetz eine Erhöhung der Beförderungsmengen bis zur Inbetriebnahme der Citybahn verhindern, ist ein ergänzendes Busangebot vorgesehen.
Die Beauftragung soll an die Ruhrbahn GmbH erfolgen, welche auch das Service- und Sicherheitspersonal zur Zuschauerführung bereitstellt. Die jährlichen Kosten für den Einsatz von bis zu 28 Bussen belaufen sich nach aktuellen Berechnungen auf etwa 270.000 Euro. Diese Kosten sollen über den Verlustausgleich an die Ruhrbahn GmbH finanziert werden. Der vorliegende Beschlussvorschlag durchläuft die Beratungssequenz über den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss sowie den Ausschuss für Verkehr und Mobilität, bevor er im Rat der Stadt Essen zur Entscheidung vorgelegt wird.
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Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 09.12.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 22.Linie 105 - interkommunaler Lückenschluss zur Neuen Mitte OberhausenZur Vorlage · 1847/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Verlängerung der Straßenbahnlinie 105, um einen interkommunalen Lückenschluss zur Neuen Mitte Oberhausen zu realisieren. Das Vorhaben sieht vor, die aktuelle Endstelle in Frintrop über den Bereich der Kreuzung Frintroper Straße/Unterstraße/Breukelmannhof hinaus bis zum Gasometer in Oberhausen zu erweitern. Die Strecke soll dabei die Essener Straße in Oberhausen sowie die Fläche am Brammenring erschließen und schließlich an die bestehende ÖPNV-Trasse im Bereich des Gasometers angebunden werden. Ab dort soll die Linie 105 auf den Gleisen der Linie 112 weiter nach Oberhausen Hauptbahnhof und Sterkrade verkehren.
Die Umsetzung erfordert eine Zusammenarbeit zwischen den Städten Essen und Oberhausen sowie den Verkehrsunternehmen Ruhrbahn GmbH und Stadtwerke Oberhausen GmbH (STOAG). Im Rahmen dieses Projekts ist eine Aktualisierung der Kooperationsvereinbarung von 2002 vorgesehen. Zudem müssen Verträge zur Regelung der Betriebsdurchführung, etwa hinsichtlich Instandhaltung und Abstellkapazitäten, zwischen der Ruhrbahn und der STOAG ausgehandelt werden. Für den Essener Abschnitt ist die Schaffung einer barrierefreien Haltestelle sowie ein Umbau des Knotenpunktes Frintroper Straße/Unterstraße/Breukelmannhof geplant. Die Realisierung der Bauarbeiten ist von Förderzusagen durch Bund und Land abhängig, wobei eine Kostenübernahme von 90 bis 95 Prozent angestrebt wird.
Zur Vermeidung von Betriebsstörungen prüft die Ruhrbahn gemeinsam mit der Stadt Essen eine mögliche Verlegung der Gleise am sogenannten „Frintroper Berg“ in die Mitte der Fahrbahn, um Begegnungsverkehr mit Lkw und Hindernisse durch parkende Fahrzeuge zu reduzieren. Der weitere Prozess umfasst Planungs- und Baubeschlüsse sowie ein Planfeststellungsverfahren.
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Beratungsfolge
- 09.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 23.Untersuchung zum Parken auf der Margarethenhöhe und Gehwegparken auf der SommerburgstraßeZur Vorlage · 1450/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 1450/2024/6 aus dem Geschäftsbereich 6 befasst sich mit der Untersuchung der Parkraumsituation auf der Margarethenhöhe sowie der Problematik des Gehwegparkens in der Sommerburgstraße. Eine Erhebung vom Januar 2024 dokumentierte in der Sommerburgstraße etwa 84 Parkvorgänge, die aufgrund einer verbleibenden Gehwegbreite von weniger als 1,20 Metern als unzulässig eingestuft wurden.
Um das Parkplatzdefizit im Untersuchungsgebiet, das auf 85 Plätze beziffert wird, zu beheben, wurden vier potenzielle Flächen geprüft. Die Flächen an der Steilen Straße sowie die „Kirchwiese“ vor der katholischen Kirche Heilige Familie wurden als am besten geeignet bewertet, wobei die Nutzung unter dem Vorbehalt denkmalrechtlicher Genehmigungen steht. Für die „Kirchwiese“ bietet die Margarethe-Krupp-Stiftung eine Pacht an, sofern die Stadt Essen die Planung, Finanzierung und Unterhaltung eines Parkplatzes mit 18 Stellplätzen übernimmt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung III sowie der Ausschuss für Verkehr und Mobilität die Untersuchung zur Kenntnis nehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Planungskonzept für den „Parkplatz Kirchwiese“ an der Metzendorfstraße auszuarbeiten, um perspektivisch das Gehwegparken in der Sommerburgstraße durch Stilpoller zu verhindern. Für das Vorhaben sind Baugrunduntersuchungen, Baumgutachten sowie ein Bauantrag durch das Amt für Straßen und Verkehr erforderlich. Aufgrund der geschätzten Bausumme von über 300.000 Euro sind ein Planbeschluss sowie ein Baubeschluss notwendig.
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Beratungsfolge
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (37. Sitzung) — mehrheitlich Bedenken erhoben
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 24.Umgestaltung WeberplatzZur Vorlage · 1448/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 1448/2025/6 beschreibt die geplante Umgestaltung des Weberplatzes im Essener Stadtkern auf einer Fläche von etwa 7.100 Quadratmetern, wobei auch die I. Weberstraße und die Kastanienallee einbezogen sind. Die Planung basiert auf dem Siegerentwurf des Wettbewerbs „Das blaugrüne Wohnzimmer am Weberplatz“. Ziel der Maßnahme sind die Steigerung der Aufenthaltsqualität, die Klimaanpassung sowie die Verbesserung der Barrierefreiheit und der Durchwegung. Die baulichen Maßnahmen umfassen verkehrsberuhigte Bereiche, neue Pflanzungen, ein Fontänenfeld, die Verwendung von Basalt-Natursteinpflaster sowie eine einheitliche, teils smarte Beleuchtung.
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Beauftragung von Planungsleistungen in Höhe von 659.136,17 Euro beschließen. Die geschätzten Gesamtkosten der Umgestaltung belaufen sich auf circa 3.260.000 Euro und liegen damit über dem ursprünglichen Kostenrahmen von 2,5 Millionen Euro netto. Die Differenz soll im Haushaltsjahr 2027 durch den Fachbereich 68 bereitgestellt werden. Die Finanzierung erfolgt über das Projekt 5.687835.500.100 sowie Mittel des Programms „Sozialer Zusammenhalt“. Ein Zuwendungsbescheid vom 31. Oktober 2024 sieht Fördermittel in Höhe von 3.038.000 Euro für zuwendungsfähige Gesamtausgaben von 3.797.000 Euro vor.
Der Baubeginn ist für Dezember 2026 vorgesehen, die Fertigstellung soll im April 2028 erfolgen. Ein Baubeschluss ist für Mai 2026 geplant. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I sollen die Planung zur Kenntnis nehmen. Die entsprechenden Sitzungen sind für Dezember 2025 und Januar 2026 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (3. Sitzung)
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 25.Sperrflächenmarkierungen zur Beschleunigung der Straßen- und StadtbahnenZur Vorlage · 1449/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 1449/2025/6 des Geschäftsbereichs 6 sieht verschiedene Maßnahmen zur Sperrflächenmarkierung vor, um den Schienenverkehr in Essen zu beschleunigen und die Pünktlichkeit des öffentlichen Personennahverkehrs zu erhöhen. Ziel der geplanten Abmarkierungen ist die Trennung von Schienenverkehr und motorisiertem Individualverkehr auf mehreren Streckenabschnitten, darunter die Karnaper Straße, Altenessener Straße, Steeler Straße, Robert-Koch-Straße und Klarastraße.
Für die Linie U11 ist eine Separation der Gleistrasse auf etwa 215 Meter vorgesehen. Im Bereich der Linien 103/109 in der Steeler Straße ist eine Abmarkung von etwa 335 Metern zwischen Parkfriedhof und Schwanenbuschstraße geplant, um Verspätungen durch blockierte Lichtsignalanlagen zu vermeiden; die Umsetzung ist für 2028 vorgesehen. In der Robert-Koch-Straße sollen Gleise auf etwa 80 Metern getrennt werden, wodurch die Anzahl der Parkplätze reduziert wird. Zudem soll das Parken in zweiter Reihe zwischen Holsterhauser Straße und Hufelandstraße unterbunden werden, um den Verkehrsfluss und die verkehrsabhängige Schaltung der Lichtsignalanlagen zu sichern.
Im Rahmen des Programms ITCS – Teil II sollen zudem die Lichtsignalanlagen 404 und 405 durch Markierungen von Parkbuchten und der Gleistrasse getrennt werden. Die Umsetzung durch die Ruhrbahn GmbH ist für den Zeitraum von März bis Mai 2026 geplant. Die Kosten für die Markierungsarbeiten werden auf rund 65.000 Euro geschätzt, ergänzt durch etwa 35.000 Euro für eine Bordsteinabsenkung. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Planung beschließen und die Verwaltung sowie die Ruhrbahn GmbH mit der Umsetzung beauftragen.
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Beratungsfolge
- 30.04.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (4. Sitzung)
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — Zustimmung für die Bezirke I und II bei Gegenstimme AfD und Enthaltung Grüne Linke EBB/FDP Volt/Partei
- 28.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (2. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 11.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 26.Ablastung der Brücke im Zuge der Hans-Böckler-Straße (B224) über DB auf 30 TonnenZur Vorlage · 1790/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Straßenüberführung Hans-Böckler-Straße über die Deutsche Bahn wird in ihrer zulässigen Belastung angepasst. Aufgrund von Verzögerungen bei der Umsetzung des Projekts Berthold-Beitz-Boulevard wurde eine erneute statische Untersuchung der Brücke durchgeführt. Da Verstärkungsmaßnahmen aufgrund der Materialbeschaffenheit und der Lage im Gleisbereich als unwirtschaftlich eingestuft wurden, sieht die Vorlage eine Reduzierung der maximalen Belastung auf 30 Tonnen vor.
Die verkehrslenkenden Maßnahmen umfassen eine Begrenzung der Achslast auf 10 Tonnen für die äußeren Fahrstreifen sowie ein Fahrverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen auf den inneren Fahrstreifen. Zur Vermeidung von Schwingungen wird zudem eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h auf dem Bauwerk eingeführt. Der Verkehr soll über die Frohnhauser Straße und die Schederhofstraße umgeleitet werden.
Zusätzlich zur Belastungsreduzierung ist bis zum Neubau der Brücke eine jährliche Hauptprüfung des Bauwerks vorgesehen. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität beschließt die verkehrslenkenden Maßnahmen, während die Bezirksvertretung I die Ablastung sowie die Verkehrsleitung zur Kenntnis nimmt.
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- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (3. Sitzung)
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 27.Umgestaltung BarbarossaplatzZur Vorlage · 0918/2025/6 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0918/2025/6 1. Ergänzung aus dem Geschäftsbereich 6 behandelt die geplante Umgestaltung des Barbarossaplatzes in Stoppenberg. Basierend auf einem freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb umfasst das Projekt ein Areal von etwa 12.400 m². Die Planung sieht eine ökologische Aufwertung, die Schaffung barrierefreier Haltestellen für den ÖPNV sowie eine Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs vor. Im Rahmen der Maßnahmen sollen 12 neue Bäume gepflanzt werden, während voraussichtlich vier Bestandsbäume entfallen.
Die verkehrstechnische Neugestaltung beinhaltet die Einrichtung einer zehn Meter breiten Mischverkehrsfläche für Rad-, Fuß- und Linienverkehr sowie die Umwandlung des Barbarossaplatzes West in eine Sackgasse mit Wendehammer. Die Schwanhildenstraße und der Bereich Im Mühlenbruch werden in ihrer Breite verengt. Die Anzahl der Pkw-Stellplätze soll von rund 155 auf insgesamt 67 Plätze reduziert werden, wobei auch Stellplätze für E-Lademöglichkeiten, Sharing-Angebote und Taxis vorgesehen sind. Zudem wird die Straßenbeleuchtung erneuert und ein taktiles Leitsystem installiert.
Die geschätzten Baukosten belaufen sich auf rund 6,2 Millionen Euro, wovon die Stadt einen Eigenanteil von 1,24 Millionen Euro trägt. Ein Großteil der Kosten soll über das Programm „Sozialer Zusammenhalt“ gefördert werden. Die Umsetzung der Baumaßnahmen ist für den Zeitraum von Mitte 2026 bis Anfang 2028 geplant. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung keine Bedenken erhebt und der Rat der Stadt die Planung beschließt. Die entsprechenden Gremiensitzungen sind für das dritte und vierte Quartal 2025 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (34. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben (mit Anmerkungen)
Ergebnis: Kenntnis genommen - 28.Änderungen zum Planbeschluss Umgestaltung BarbarossaplatzZur Vorlage · 1811/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat Änderungen zum Planbeschluss für die Umgestaltung des Barbarossaplatzes in Essen-Stoppenberg vorgelegt. Nachdem der Rat der Stadt im September 2025 den ursprünglichen Plan beschlossen hatte, ergaben sich neue Rahmenbedingungen durch den Bestandskiosk am Platz. Da der bestehende Pachtvertrag eine Verlegung des Kiosks nicht zulässt, sind die Platzverhältnisse an der Bushaltestelle Ernestinenstraße begrenzt. Ein Fahrversuch der Ruhrbahn zeigte, dass die ursprünglich geplante Anordnung für die Linien 160 und 161 zu betrieblichen Schwierigkeiten führen würde.
Um eine barrierefreie Nutzung zu gewährleisten, sollen die Bussteige nun an die nordöstliche Platzkante verlegt werden. Die neue Planung sieht zwei parallel angeordnete Steige vor, die durch eine Insel getrennt sind. In diesem Bereich wird zudem eine Mobilstation in einem Modulbau sowie eine neue Toilettenanlage für das Personal der Ruhrbahn errichtet. Für diese Maßnahmen müssen zwei Bestandsbäume versetzt werden, deren Umpflanzbarkeit bereits bestätigt wurde.
An der grundsätzlichen Nutzung des Platzes, wie dem Wochenmarkt oder den Fußgängerzonen, ändert sich das Konzept nicht. Die Grünfläche des Barbarossagartens verringert sich durch die neue Anordnung der Bussteige jedoch um etwa 250 Quadratmeter. Der weitere Zeitplan für die Umsetzung der Maßnahmen bleibt unverändert. Die zuständigen Ausschüsse sowie die Bezirksvertretung VI sollen die Ausführungen zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 21.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (2. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 29.Altenessener Straße - Radverkehrsanlage Palmbuschweg bis Bahnhof AltenessenZur Vorlage · 1390/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Straßen und Verkehr arbeitet an der Verbesserung der Radverkehrsführung auf der Altenessener Straße im Abschnitt zwischen dem Palmbuschweg und dem Bahnhof Altenessen. Ziel ist die Schaffung einer Radverkehrsanlage, insbesondere für die Fahrtrichtung Süden. Das Vorhaben ist Bestandteil des Arbeitsprogramms zu den Zielen des RadEntscheids und bezieht sich unter anderem auf bereits eingereichte Anträge in der Bezirksvertretung V.
Aufgrund der hohen Verkehrsmenge und der begrenzten Straßenbreite, die insbesondere durch einen Engpass unter einer Eisenbahnbrücke bedingt ist, besteht ein geringer Gestaltungsspielraum. Als derzeit vielversprechendste Variante wird die Einrichtung eines Zweirichtungsradweges auf der östlichen Straßenseite betrachtet, was den Wegfall von Parkplätzen an dieser Stelle zur Folge hätte. Zur Absicherung dieser Vorzugsvariante führt das Amt für Straßen und Verkehr eine vertiefende verkehrstechnische Untersuchung durch, um eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu schaffen. Die Planungsergebnisse sollen im ersten Quartal 2026 sowohl der Bezirksvertretung V als auch dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität zur Kenntnisnahme vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.11.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (1. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 30.Fahrradstraßen KaternbergZur Vorlage · 0150/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage (0150/2025/6) beschreibt den aktuellen Planungsstand zur Erweiterung der Fahrradstraßen im Essener Stadtteil Katernberg. Ziel der Planung ist es, eine bestehende Route von 1,2 km auf insgesamt 2,4 km auszuweiten und dabei aktuelle Standards für Klimaschutz und Arbeitsschutz einzuhalten. Die Planung umfasst verschiedene Abschnitte, darunter die Hanielstraße, Theobaldstraße, Heinrich-Lersch-Straße, Distelbeckhof und Bolsterbaum.
Die Maßnahmen sehen bauliche Veränderungen wie Fahrbahnverengungen, Gehwegverbreiterungen, die Umwandlung von Parkplätzen in Längsparkzonen sowie die Entsiegelung und Begrünung von Flächen vor. In bestimmten Bereichen ist die Reduzierung von Parkplätzen vorgesehen, um barrierefreie Gehwege und neue Baumstandorte zu ermöglichen. So soll im Bereich Bolsterbaum die Fahrbahnbreite reduziert und der Gehweg verbreitert werden, während in der Hanielstraße eine Fahrbahnverbreerung nach ERA-Standard sowie Geschwindigkeitsdämpfungen durch Verschwenkungen geplant sind. Insgesamt sollen 48 neue Baumstandorte geschaffen und zahlreiche Fahrradabstellanlagen installiert werden. Zudem ist die Modernisierung einer Lichtsignalanlage durch Kameraerkennung vorgesehen.
Die Bezirksvertretung VI und der Ausschuss für Verkehr und Mobilität sollen den Planungsstand der beauftragten Ingenieurbüros zur Kenntnis nehmen. Ein interfraktioneller Arbeitskreis soll zudem die Erörterung von weiteren Verbesserungen für den Radverkehr begleiten. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Maßnahmen im bestehenden Straßenraum erfolgen und keine neuen Flächenversiegelungen entstehen. Die Planungskosten für die externen Ingenieurbüros belaufen sich auf etwa 124.000 Euro.
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Beratungsfolge
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (2. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 31.Radverkehrsanlagen EleonorastraßeZur Vorlage · 1575/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 1575/2024/6 des Geschäftsbereichs 6 befasst sich mit der Planung von Radverkehrsanlagen in der Eleonorastraße im Essener Stadtteil Rüttenscheid. Ziel der Maßnahmen ist die Aufwertung des Abschnitts zwischen Sabinastraße und Susannastraße sowie die Anbindung an das Rommenhöller Gleis im Rahmen des RadEntscheids.
Es werden zwei Varianten geprüft. Die erste Variante sieht ein Upgrade der bestehenden Fahrradstraße auf einer Länge von etwa 300 Metern vor, was den Wegfall von 23 der 31 vorhandenen Parkplätze zur Einhaltung der erforderlichen Fahrbahnbreiten zur Folge hätte. Die zweite Variante sieht die Einrichtung einer Fahrradzone vor, die durch die Einbeziehung der Straßen Susanna-, Sibyll-, Wanda- und Agnesstraße auf eine Länge von etwa 1000 Metern erweitert wird. Diese Zone würde eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, die Anwendung der Rechts-vor-Links-Regel sowie die Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr umfassen. Hierbei würden insgesamt etwa 30 Parkplätze entfallen. Die Verwaltung empfiehlt die Fahrradzone als Vorzugsvariante.
Zudem ist ein Umbau des Knotenpunktes Eleonorastraße/Sabinastraße geplant, um die Radverkehrsführung zu verbessern. Bauliche Maßnahmen umfassen die Anpassung der Dreiecksinsel, den Rückbau der westlichen Mittelinsel sowie die Installation eines zusätzlichen Signals. Die Verwaltung soll einen interfraktionellen Arbeitskreis zur Prüfung weiterer Verbesserungen organisieren. Die Finanzierung erfolgt über das entsprechende PSP-Element; konkrete Kosten werden mit dem Planbeschluss beziffert.
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Beratungsfolge
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (2. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 32.Fahrradstraßen HuttropZur Vorlage · 1826/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zum Planungsstand der „Fahrradstraßen Huttrop“ beschreibt die geplante Einrichtung einer rund 3,2 km langen Radverkehrsroute im Stadtbezirk I, die die Essener Innenstadt mit Huttrop verbindet. Ziel der Maßnahme ist es, den Anteil des Radverkehrs bis zum Jahr 2035 von derzeit 7 % auf 25 % zu steigern. Die Planung sieht die Aufwertung bestehender Anlagen nach dem Essener Standard vor, was unter anderem die Einrichtung eines getrennten Geh- und Zweirichtungsradwegs in der Frau-Bertha-Krupp-Straße sowie die Anpassung von Lichtsignalanlagen und Vorfahrtregelungen umfasst.
Die baulichen Veränderungen führen zu einer Reduzierung der legalen Parkplätze auf der gesamten Achse von 703 auf 439 Stellstände. Einzelne Abschnitte wie die Heinickestraße, die Steinstraße oder die Michaelstraße sind von einem Entfall von Parkflächen betroffen. Weitere Maßnahmen umfassen die Umgestaltung der Steubenstraße und der Saarbrücker Straße, den Rückbau von Mittelinseln sowie die Sicherung von Feuerwehrzufahrten durch neue Sperrpfosten. Im Zuge der Umsetzung ist der Entfall von fünf Bäumen bei gleichzeitiger Neupflanzung von sechs Bäumen vorgesehen.
Die Verwaltung empfiehlt die Umsetzung der Maßnahmen, schlägt jedoch eine Prüfung durch einen interfraktionellen Arbeitskreis vor. Die bisherigen Kostenberechnungen für die Bauphase belaufen sich auf etwa 4,9 Millionen Euro, während die Planungskosten für ein externes Ingenieurbüro rund 240.000 Euro betragen. Ein endgültiger Baubeschluss wird erst nach Vorliegen einer detaillierten Kostenberechnung und der Prüfung von Fördermöglichkeiten erfolgen.
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Beratungsfolge
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 33.Straßensanierungsmaßnahmen 2025 - MittelausgabenZur Vorlage · 1830/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität einen Überblick über die Mittelausgaben zur Straßensanierung und Instandsetzung im Jahr 2025 vorgelegt. Insgesamt investierte das Amt für Straßen und Verkehr im laufenden Jahr über 20 Millionen Euro in die Infrastruktur.
Für die Erneuerung von Hauptverkehrsstraßen standen rund 7,75 Millionen Euro zur Verfügung, wobei 22 Maßnahmen mit einem Volumen von 7,7 Millionen Euro umgesetzt wurden, unter anderem in der Katzenbruchstraße und Zeuner Straße. Da die Stoppenberger Straße aufgrund notwendiger Kampfmittelsondierungen im Gleisbereich nicht begonnen werden konnte, wurden die entsprechenden Mittel in das Projekt „Berthold-Beitz-Boulevard“ umgeschichtet. Als Ersatzmaßnahme ist für 2026 die Erneuerung eines Teilstücks der Twentmannstraße vorgesehen.
Im Bereich der Nebenstraßen wurden aus einem Budget von knapp 6 Millionen Euro insgesamt 28 Maßnahmen sowie über 50 Kleinmaßnahmen finanziert. Für Straßennebenanlagen wie Gehwege oder Querungshilfen wurden rund 2,1 Millionen Euro für über 50 Projekte eingesetzt, die auf Anmeldung der neun Bezirksvertretungen durchgeführt wurden.
Zudem werden Mittel aus Instandhaltungsrückständen für den Zeitraum 2024 bis 2027 genutzt. Von den insgesamt 12 Millionen Euro, die für diesen vierjährigen Zeitraum zur Verfügung stehen, wurden allein im Jahr 2025 etwa 1,3 Millionen Euro für Asphaltdeckschichtsanierungen und rund 3,5 Millionen Euro für 95 Instandsetzungsarbeiten gebunden. Dies entspricht einem Anteil von 40 Prozent der gesamten Rücklagen für diesen Zeitraum.
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- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 34.Hufelandstraße: Verkehrssituation KlinikumZur Vorlage · 1817/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 1817/2025/6 aus dem Geschäftsbereich 6 befasst sich mit der Verbesserung der Verkehrssituation in der Hufelandstraße, insbesondere im Bereich der Zufahrten zu den Parkhäusern der Uniklinik Essen. Um Rückstaus zu reduzieren, werden verschiedene bauliche und verkehrsleitende Maßnahmen geprüft. Dazu gehören die Erweiterung der Zufahrt zur Trennung von Besucher- und Mitarbeiterverkehr, die Untersuchung eines Linksabbiegeverbots sowie die Einrichtung einer Rechtsabbiegespur im Bereich der Taxistellplätze.
Das Parkhaus P1 verfügt über 660 Stellplätze, wobei 300 Plätze als virtuelle Mitarbeiterparkplätze dienen und etwa 430 Parkberechtigungen vergeben wurden. Seit dem 1. November 2025 wird zudem ein auf sechs Monate befristeter Pilotversuch eines Shuttle-Verkehrs durchgeführt. Dieser ermöglicht das Parken am Standort Theodor-Althoff-Straße gegen eine monatliche Gebühr von 5 Euro.
Die Vorlage beschreibt die Notwendigkeit einer Abstimmung zwischen dem Klinikum, den beteiligten Fachämtern und den politischen Gremien, um nachhaltige Lösungen für die komplexe Verkehrslage zu finden. Die Bezirksvertretung III sowie der Ausschuss für Verkehr und Mobilität sollen die Inhalte zur Kenntnis nehmen. Konkrete Angaben zu finanziellen Aufwendungen, Investitionskosten oder spezifischen Auswirkungen auf den Klimaschutz sind in dem Dokument nicht enthalten.
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Beratungsfolge
- 28.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (2. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 35.Schriftliche Anfragen und Anträge
- 35.1Anordnung von Tempo 30 gemäß neuer Straßenverkehrsordnung sowie neuer VwV-StVOZur Vorlage · 1325/2025/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Essener Rat hat einen Antrag an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität gestellt, um die Umsetzung der neuen Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie der neuen Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) zu begleiten. Die Vorlage fordert die Stadtverwaltung auf, dem Ausschuss im ersten Quartal 2026 eine Liste von Straßenabschnitten vorzulegen, an denen die Anordnung von Tempo 30 aus Gründen der Verkehrssicherheit möglich ist.
Dabei sollen spezifische Kriterien berücksichtigt werden, die durch die neuen Regelungen ermöglicht wurden. Dazu zählen Straßenbereiche an Spielplätzen sowie an Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, wie etwa Wohnheime oder Werkstätten. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf hochfrequentierten Schulwegen, was auch Bundes- und Landesstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften umfasst, sofern diese eine Bündelungswirkung zwischen Wohngebieten und Schulen aufweisen oder in Verbindung mit dem öffentlichen Personennahverkehr stehen.
Zudem soll die Verwaltung prüfen, ob bestehende Tempo-30-Zonen durch das Schließen von Lücken auf Streckenabschnitten von bis zu 500 Metern miteinander verbunden werden können. Die Neuregelung erlaubt eine Ausweitung der Distanz zwischen zwei beschränkten Abschnitten von zuvor 300 auf nun 500 Meter. Ziel des Antrags ist die Bereitstellung einer differenzierten Übersicht zur rechtssicheren Umsetzung der verkehrsrechtlichen Änderungen in Essen.
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- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 36.Mitteilungen der Verwaltung
- 37.Mündliche Anfragen und Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 38.Fahrradparkhaus am Hauptbahnhof: Umbauplanungen und BetriebskonzeptErgebnis: mehrheitlich beschlossen
- 39.Verschiedenes