Regelung zum Abstellen von E-Scootern im Stadtkern sowie in Teilen des Nord-, West-, Ost- und Süd-viertels hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW
1814/2025/6 · Vorlage · 05.12.2025 · Geschäftsbereich 6
🟢 Beschlossen 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung)
mehrheitlich beschlossen
mehrheitlich beschlossen