Erlass einer Allgemeinverfügung zur Regelung von Mindestbeförderungsentgelten für den Verkehr mit Mietwagen nach § 51 a des Personenbeförderungsgesetz
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Erlass einer Allgemeinverfügung zur Festsetzung von Mindestbeförderungsentgelten für den Mietwagenverkehr im Stadtgebiet beschließen. Die Vorlage aus dem Geschäftsbereich 6 sieht eine Wirksamkeit zum 1. Januar 2026 vor. Ziel der Maßnahme ist die Herstellung eines gleichen Wettbewerbsumfelds zwischen Mietwagen und Taxen gemäß § 51a des Personenbeförderungsgesetzes.
Grundlage für den Beschlussvorschlag ist ein Gutachten der Firma Linne und Krause. Dieses stellt eine Zunahme plattformvermittelter Mietwagenangebote in Essen fest und weist auf mögliche Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeit des lokalen Taxigewerbes hin. Das Gutachten dokumentiert zudem Hinweise auf Verstöße gegen die Rückkehrpflicht sowie gegen arbeits- und sozialrechtliche Vorgaben bei einigen Anbietern.
Die geplanten Mindestentgelte sollen sich am geltenden Taxitarif orientieren, wobei die Wartezeitbestandteile und spezifische Zuschläge entfallen. Die Verwaltung schlägt dabei einen Abschlag von 7 % gegenüber dem Taxitarif vor. Von der Regelung ausgenommen sind Krankenfahrten mit entsprechenden Versicherungsvereinbarungen sowie Fahrten, die nachweislich mindestens eine Stunde vor Fahrtantritt gebucht wurden. Zur Überwachung der Einhaltung dieser Vorgaben durch die Verkehrsbehörde ist die Schaffung von zwei zusätzlichen Planstellen vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025mehrheitlich beschlossen
- 11.09.2025mehrheitlich empfohlen