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Distickstoffmonoxid („Lachgas“) Hier: Ordnungsbehördliche Verordnung für ein Verbot der Ab- und Weitergabe sowie des Verkaufs an Minderjährige in der Stadt Essen

0533/2025/CDU/GRÜNE 04.06.2025 Geschäftsbereich 3

🟢 Beschlossen 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Fraktionen CDU und Grüne im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 0533/2025 vorgelegt. Darin wird die Stadtverwaltung beauftragt, bis zur Sitzung des Rates am 2. Juli 2025 einen Beschlussvorschlag für eine ordnungsbehördliche Verordnung zu erarbeiten. Diese Verordnung soll das Verbot der Abgabe, Weitergabe sowie des Verkaufs von Distickstoffmonoxid, auch als Lachgas bekannt, an Minderjährige in Essen regeln.

Die Begründung des Antrags führt eine Zunahme des Missbrauchs von Lachgas als Rauschmittel in Essen an. Durch die Verfügbarkeit im Einzelhandel und über Online-Shops sei der Konsum zunehmend möglich. Der Antrag weist auf gesundheitliche Risiken wie Sauerstoffmangel, Bewusstseinsstörungen und neurologische Schäden hin. Bis zu einer landes- oder bundeseinheitlichen Regelung sollen lokale Maßnahmen zum Schutz Minderjähriger ergriffen werden. Das Verfahren sieht vor, dass der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung eine Empfehlung abgibt, bevor der Rat der Stadt Essen über den Vorschlag entscheidet.

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