Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (40. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 39 über die Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung vom 12.03.2025
- 2.Liste der noch zu erledigenden Aufträge des OPOG
- –Personal, allgemeine Verwaltung
- 3.aFortführung von Integrations- und Berufssprachkursen an der Volkshochschule hier: Einrichtung von 17 MehrstellenZur Vorlage · 0555/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, 17 neue Planstellen im Stellenplan der Volkshochschule (VHS) Essen einzurichten. Ziel ist die dauerhafte Sicherung von Integrations- und Berufssprachkursen, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) finanziert werden. Bisher wurden diese Kurse durch Honorarkräfte durchgeführt. Aufgrund der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum sogenannten „Herrenberg-Urteil“ besteht jedoch eine rechtliche Unsicherheit bezüglich der Einordnung dieser Tätigkeiten als abhängige Beschäftigung, was Risiken bei der Sozialversicherungspflicht mit sich bringen kann.
Um eine rechtssichere Grundlage für die Integrationsarbeit zu schaffen, sollen die Stellen auf der Entgeltgruppe E 11 TVöD festgesetzt werden. Die kalkulierten Personalkosten belaufen sich auf etwa 1.446.800 Euro. Die Finanzierung soll durch verringerte Honorarausgaben, Erstattungen des Bundes sowie durch die laufende Budgetbewirtschaftung erfolgen. Zusätzlich werden jährliche Kosten von rund 14.500 Euro für IT-Dienstleistungen veranschlagt. Der Beschlussvorschlag wird in den zuständigen Ausschüssen für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung, den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Kulturausschuss beraten, bevor der Rat der Stadt Essen im Juni 2025 eine Entscheidung trifft.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 03.06.2025 · Kulturausschuss (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 20.05.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (40. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 3.Personalkostenentwicklung in der Stadtverwaltung Essen, vorläufiges Rechnungsergebnis 2024 und Prognose 2025Zur Vorlage · 0308/2025/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen weist für das vorläufige Rechnungsergebnis 2024 bei den beeinflussbaren Personalaufwendungen eine Überschreitung des Planansatzes um 20,61 Millionen Euro aus. Als Ursachen werden der Personalzuwachs, Tarif- und Besoldungsanpassungen sowie Rückstellungen für Nachzahlungen an Beamtinnen und Beamten im Rahmen der Alimentation kinderreicher Familien angeführt. Eine im Jahr 2023 gebildete zusätzliche Rückstellung in Höhe von 49,75 Millionen Euro wird zum Jahresabschluss 2024 vollständig aufgelöst. Durch die Änderung des Pensionseintrittsalters im Feuerwehreinsatzdienst von 60 auf 61 Jahre verringert sich zudem der jährliche Zuführungsbetrag zur Pensions- und Beihilferückstellung.
Für das Jahr 2025 wird prognostiziert, dass die beeinflussbaren Personalaufwendungen den Planansatz voraussichtlich um rund 43,23 Millionen Euro überschreiten werden. Diese Prognose setzt die Umsetzung von Maßnahmen zur Kostensenkung voraus, darunter eine Reduzierung externer Neueinstellungen sowie die bevorzugte Besetzung von Stellen durch interne Ausschreibungen und Nachwuchskräfte. Bei den Versorgungsaufwendungen wird aufgrund einer Besoldungsanpassung von 5,5 Prozent ab Februar 2025 sowie einer Zunahme an Pensionierungen – insbesondere bei vorzeitigen Pensionierungen wegen Dienstunfähigkeit oder auf Antrag – mit einer wesentlichen Ansatzüberschreitung gerechnet. Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung wird gebeten, die Entwicklung zur Kenntnis zu nehmen.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.05.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.Personal- und Organisationsbericht 2023 und 2024Zur Vorlage · 0604/2025/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Dem Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung wird der Personal- und Organisationsbericht für die Jahre 2023 und 2024 zur Kenntnis vorgelegt. Die regelmäßige Berichterstattung in diesem Bereich findet seit dem Jahr 2013 statt.
Der vorliegende Bericht umfasst sieben Themenbereiche, welche die Rolle der Stadt Essen als Arbeitgeberin beleuchten. Neben einer Rückschau auf die vergangenen zwei Jahre beinhaltet das Dokument einen Ausblick auf das Jahr 2025. Ergänzt wird der Bericht durch eine Zusammenstellung von statistischen Daten und Fakten rund um das Personal der Stadtverwaltung. Die Vorlage dient der Information des Ausschusses über die personellen und organisatorischen Entwicklungen im betrachteten Zeitraum. Eine regelmäßige Vorlage des Berichts in einem zweijährlichen Turnus ist für die Zukunft vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 20.05.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Verschiedenes
- –Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 6.Sachstandsbericht zum Handlungskonzept "Gemeinsam gegen Rechtsextremismus und Rassismus"Zur Vorlage · 0556/2025/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen erhält einen Sachstandsbericht zur Umsetzung des Handlungskonzeptes „Gemeinsam gegen Rechtsextremismus und Rassismus“. Das im November 2023 beschlossene Konzept umfasst verschiedene Handlungsfelder wie Schule, Jugendarbeit, Sport und Kultur. Die Umsetzung wird maßgeblich durch das Landesförderprogramm „NRWeltoffen“ finanziert, dessen Förderperiode bis Ende 2025 läuft.
Ein zentraler Bestandteil ist der Initiativenfonds, der Mikroprojekte von Vereinen und Organisationen unterstützt. Nachdem die Fördersumme pro Träger im Jahr 2024 auf 2.000 Euro angehoben wurde, konnten im vergangenen Jahr Projekte in den Bereichen Schule und Jugendarbeit realisiert werden, die über 1.200 Personen erreichten. Ergänzt wird das Programm durch die jährlichen Internationalen Wochen gegen Rassismus, die mit Podiumsdiskussionen und Informationskampagnen durchgeführt werden.
Weitere Maßnahmen umfassen Gedenkveranstaltungen, etwa zum Brandanschlag in Solingen, sowie Fortbildungen für städtische Beschäftigte im Bereich Diversity und interkulturelle Kompetenz. Zudem bietet das Kommunale Integrationszentrum Beratungsleistungen für Betroffene von Diskriminierung an. Für die Zukunft ist die Einführung eines Newsletters geplant, um über lokale Aktivitäten zu informieren, sowie die Durchführung weiterer Fachtage für verschiedene Berufsgruppen.
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Beratungsfolge
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.05.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.05.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.05.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.05.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.05.2025 · Kulturausschuss (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.aErlass der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Essen (Hundesteuersatzung)Zur Vorlage · 0112/2025/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen schlägt eine Neufassung der Hundesteuersatzung vor, die zum 1. Januar 2025 in Kraft treten soll. Im Zentrum der Änderung steht die Erweiterung der Steuerbefreiungstatbestände. Bisher sind lediglich Blindenführhunde von der Hundesteuer befreit. Die Neufassung sieht vor, Assistenzhunde im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) ebenfalls von der Steuer zu befreien, sofern die entsprechende Zertifizierung und ein entsprechender Ausweis nach der Assistenzhundeverordnung vorliegen.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage ist die Einführung einer Steuerermäßigung für bestimmte Hunderassen, die nach dem Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen als gefährlich eingestuft werden. Eine Reduzierung des Steuersatzes auf den regulären Tarif soll möglich sein, wenn Halter eine ordnungsbehördliche Ausnahmegenehmigung sowie einen positiven Verhaltenstest nachweisen können. Für Hunde unter zwei Jahren kann die Ermäßigung auf Basis einer befristeten Leinen- und Maulkorbfreiung bei Nachweis einer laufenden Junghundeausbildung gewährt werden. Ziel dieser Regelung ist es, verantwortungsbewusste Hundehaltung zu fördern und Anreize für die Übernahme von Tieren aus dem Tierschutz zu schaffen.
Zur Umsetzung der Steuerermäßigung ist ein datenschutzkonformer Austausch von Informationen zwischen dem Ordnungsamt und dem Fachbereich Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt vorgesehen. Die Betroffenen müssen hierfür ihre schriftliche Zustimmung zur wechselseitigen Datenübermittlung erteilen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2025 · Seniorenrat (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 22.05.2025 · Inklusionsbeirat (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 20.05.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (40. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 20.05.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7.Drogen und Sucht in Essen - Konsolidierte Berichterstattung und Ableitung von HandlungsstrategienZur Vorlage · 0383/2025/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht „Drogen und Sucht in Essen – Konsolidierte Berichterstattung und Ableitung von Handlungsstrategien“ (Vorlagennummer 0383/2025/5) dient der Information verschiedener Gremien, darunter des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie des Rates der Stadt Essen. Die Vorlage, deren Federführung beim Amt für Soziales und Wohnen liegt, erläutert die Grundlagen der Essener Drogenpolitik, welche Sucht als Krankheit betrachtet und auf den vier Säulen Prävention, Überlebenshilfe, Therapie und Repression basiert.
Aus den Analysen zum Jahr 2023 geht hervor, dass 361 Personen aufgrund von Alkoholproblematiken betreut wurden, wobei die Mehrheit der Betroffenen der Altersgruppe zwischen 20 und 64 Jahren angehörte. Bei diesen Klienten wurden häufig Probleme im Bereich der psychischen Gesundheit (284 Personen) sowie der körperlichen Gesundheit (214 Personen) dokumentiert. Die am häufigsten durchgeführten Maßnahmen waren Sucht- und Drogenberatung sowie ambulante medizinische Rehabilitation.
Im Bereich des Tabakkonsums liegt der Anteil der Rauchenden in Essen mit 21,4 % leicht unter dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen, während der Anteil der Personen mit einem Konsum von mehr als 20 Zigaretten pro Tag mit 13,3 % über dem Landesdurchschnitt liegt. Zudem wurden im selben Zeitraum 44 Personen wegen problematischen Glücksspielverhaltens betreut, wobei die Betreuung überwiegend Männer betraf.
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Beratungsfolge
- 25.09.2025 · Inklusionsbeirat (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.09.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.05.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (40. Sitzung) — Die Vorlage wurde seitens der Verwaltung zurückgezogen.
- 27.03.2025 · Inklusionsbeirat (15. Sitzung) — verwiesen
- 18.03.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Die Vorlage wurde seitens der Verwaltung zurückgezogen. - 8.Konzept Schulwege RüttenscheidZur Vorlage · 0408/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat einen Bericht zur Verkehrssicherheit der Schulwege im Essener Stadtteil Rüttenscheid vorgelegt. Grundlage hierfür ist ein Ratsbeschluss, der eine Beurteilung des Umfelds verschiedener Bildungseinrichtungen – darunter das Helmholtz-Gymnasium und die Andreasschule – sowie des Schwimmzentrums Rüttenscheid vorsah.
Die Ersteinschätzung der Verwaltung beschreibt die Verkehrssituation als nicht wesentlich auffälliger im Vergleich zu anderen Schulzentren. Verkehrsüberwachungen im Oktober 2024 ergaben, dass die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten auf den Hauptverkehrsstraßen weitgehend eingehalten werden, wenngleich punktuelle Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt und entsprechende Verfahren eingeleitet wurden. In den untergeordneten Straßen wurde ebenfalls eine geringe Anzahl an Verstössen registriert.
Im Bereich des ruhenden Verkehrs wird darauf hingewiesen, dass Falschparken vor allem dort auftritt, wo der Straßenraum begrenzt ist. Während die Einrichtung von Hol- und Bringzonen weitgehend akzeptiert wird, kam es an der Schulbushaltestelle zu ordnungsbehördlichen Maßnahmen, darunter Abschleppvorgänge. Die Polizei verzeichnete im Zeitraum von Januar 2022 bis Oktober 2024 drei Unfälle mit Kindern oder Jugendlichen, wovon lediglich ein Vorfall einen direkten Bezug zum Schulweg aufwies. Aufgrund laufender Baumaßnahmen, die voraussichtlich bis Ende 2025 andauern werden, sind derzeit temporäre Fußgängerüberwege im Einsatz.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.05.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (40. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Neufassung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten und Parkscheiben im Gebiet der Stadt Essen; hier: Eingrenzung der Bewirtschaftungszeiten in Parkzone 4 (Baldeneysee).Zur Vorlage · 0212/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll eine Neufassung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten und Parkscheiben beschließen. Im Fokus steht dabei die Anpassung der Bewirtschaftungszeiten in der Parkzone 4 am Baldeneysee. Nach Gesprächen mit Sportvereinen am Nordufer des Sees wird vorgeschlagen, die bisherige 24-Stunden-Bewirtschaftung einzuschränken. Künftig soll die Gebührenerhebung in dieser Zone nur noch im Zeitraum vom 15. April bis zum 15. Oktober stattfinden, und zwar täglich zwischen 10:00 Uhr und 17:00 Uhr. Die Option für Tagestickets bleibt bestehen. Ziel der Änderung ist es, den Parkbedarf von Sportlern und Vereinen besser zu berücksichtigen und die Auslastung der Parkflächen am Regattaturm sowie in der Freiherr-vom-Stein-Straße gezielter zu steuern.
Zusätzlich sind weitere Maßnahmen zur Entlastung der Parksituation vorgesehen. Ein Schotterparkplatz nördlich der Freiherr-vom-Stein-Straße soll Vereinen ohne eigene Stellflächen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, wofür ein Entwidmungsverfahren eingeleitet wird. Die Sport- und Bäderbetriebe Essen prüfen zudem die Schaffung von etwa 29 neuen Parkplätzen im Bereich des Regattahauses. Für dieses Vorhaben sind Kosten von rund 130.000 Euro netto veranschlagt, wobei baurechtliche und naturschutzrechtliche Genehmigungen erforderlich sind. Bis zur Fertigstellung der neuen Flächen sollen am Parkplatz Regattaturm etwa 50 Stellplätze von der regulären Bewirtschaftung der Zone 4 ausgenommen werden; dort gilt vorübergehend eine Parkzeitbegrenzung von vier Stunden mittels Parkscheibe.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (34. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.05.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (40. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 20.05.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — eingebracht
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben - 9.1TOP 09: Neufassung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten und Parkscheiben im Gebiet der Stadt Essen; hier: Eingrenzung der Bewirtschaftungszeiten in Parkzone 4 (Baldeneysee) Antrag: Rücknahme Parkzone 4Zur Vorlage · 0789/2025/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Essener Bürger Bündnis – Freie Wähler hat mit der Vorlage 0789/2025/EBB einen Antrag zur Neufassung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten und Parkscheiben in Essen vorgelegt. Gegenstand des Antrags ist die Änderung der Bewirtschaftungszeiten in der Parkzone 4 im Bereich des Baldeneysees. Die Fraktion beantragt, dass der Rat der Stadt Essen beschließt, keine Gebührenerhebung mehr in der Parkzone 4 vorzunehmen und diese Zone ersatzlos zu streichen.
In der Begründung führt die Fraktion an, dass die Einführung von Parkgebühren den Zugang zum Naherholungsgebiet für Besucher, insbesondere Familien und Sportvereine, beeinflussen könnte. Es werden Kostenstrukturen von 1,50 Euro für die ersten 60 Minuten sowie 3,90 Euro für zwei Stunden angeführt. Laut der Fraktion könnten die Gebührenpflicht und der damit verbundene organisatorische Aufwand die Nutzung des Gebiets weniger spontan gestalten und Auswirkungen auf die lokale Freizeitwirtschaft haben. Zudem wird darauf verwiesen, dass das Parken im Winterhalbjahr bereits kostenfrei ist. Der Antrag sieht eine Beratung in den zuständigen Ausschüssen vor, bevor eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen erfolgt.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — Der Antrag hat sich erledigt.
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (34. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.05.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (40. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 20.05.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben - 10.Distickstoffmonoxid („Lachgas“) Hier: Ordnungsbehördliche Verordnung für ein Verbot der Ab- und Weitergabe sowie des Verkaufs an Minderjährige in der Stadt EssenZur Vorlage · 0533/2025/CDU/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 0533/2025 vorgelegt. Darin wird die Stadtverwaltung beauftragt, bis zur Sitzung des Rates am 2. Juli 2025 einen Beschlussvorschlag für eine ordnungsbehördliche Verordnung zu erarbeiten. Diese Verordnung soll das Verbot der Abgabe, Weitergabe sowie des Verkaufs von Distickstoffmonoxid, auch als Lachgas bekannt, an Minderjährige in Essen regeln.
Die Begründung des Antrags führt eine Zunahme des Missbrauchs von Lachgas als Rauschmittel in Essen an. Durch die Verfügbarkeit im Einzelhandel und über Online-Shops sei der Konsum zunehmend möglich. Der Antrag weist auf gesundheitliche Risiken wie Sauerstoffmangel, Bewusstseinsstörungen und neurologische Schäden hin. Bis zu einer landes- oder bundeseinheitlichen Regelung sollen lokale Maßnahmen zum Schutz Minderjähriger ergriffen werden. Das Verfahren sieht vor, dass der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung eine Empfehlung abgibt, bevor der Rat der Stadt Essen über den Vorschlag entscheidet.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.05.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (40. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 11.Sicherheit bei RosenmontagsumzügenZur Vorlage · 0519/2025/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat einen Antrag eingebracht, der die Prüfung von Kostenübernahmen für Sicherheitskonzepte bei den Essener Rosenmontagsumzügen zum Gegenstand hat. Die Fraktion fordert die Verwaltung dazu auf, zu untersuchen, inwieweit die Kosten für die Erstellung und Umsetzung der Sicherheitskonzepte für die beiden nicht kommerziellen Umzüge übernommen werden können.
In der Begründung wird angeführt, dass diese Brauchtumsveranstaltungen kulturell bedeutsam seien und einen wirtschaftlichen Faktor für Essen darstellten. Da die Organisation maßgeblich durch ehrenamtliche Vereinsmitglieder getragen werde, seien die Anforderungen an Sicherheitsmaßnahmen – etwa in Bezug auf Fluchtwege, Absperrungen oder Ordnerdienste – gestiegen. Die Übernahme der Kosten soll dazu beitragen, die ehrenamtlichen Organisatoren zu entlasten und den Fortbestand der Umzüge zu gewährleisten.
Der Antrag wird zunächst in den Ausschüssen für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus beraten. Eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen ist für Juni 2025 vorgesehen.
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- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — Antrag zurückgezogen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — Antrag zurückgezogen
- 20.05.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (40. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
Ergebnis: Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben - 12.Beschaffung eines Einsatzleitwagens für das OrdnungsamtZur Vorlage · 0484/2025/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung berät über die Beschaffung eines Einsatzleitwagens für das Essener Ordnungsamt. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht ein Investitionsvolumen von 302.000 Euro vor. Nachdem zwei öffentliche Ausschreibungen aufgrund der technischen Komplexität erfolglos blieben, konnte im Wege einer Verhandlungsvergabe ein geeignetes Angebot eingeholt werden.
Das Fahrzeug soll dem Kommunalen Ordnungsdienst sowie weiteren Abteilungen des Ordnungsamtes als mobile Einsatzzentrale dienen. Bei gemeinsamen Einsätzen mit der Polizei oder Feuerwehr, beispielsweise bei Bombenentschärfungen oder Wetterereignissen, soll der Einsatzleitwagen die Koordinations- und Rückzugsmöglichkeiten verbessern. Er dient als gesicherte Arbeitsumgebung vor Ort, um Berichte zu erstellen, die Einsatzleitung sicherzustellen und Informationen abrufbar zu machen.
Die zeitnahe Vergabe wird mit dem Ziel begründet, langen Lieferzeiten von bis zu vier Jahren sowie Preissteigerungen entgegenzuwirken. Ein Zuschlag würde eine Lieferung im Jahr 2025 ermöglichen. Die Finanzierung der Kosten erfolgt durch vorhandene Projektmittel sowie durch eine überplanmäßige Mittelbereitstellung des Kämmerers aus weiteren Projekten.
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- 20.05.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 13.Jahresbericht 2024 des EinwohneramtesZur Vorlage · 0339/2025/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung wird am 20. Mai 2025 über den Jahresbericht 2024 des Einwohneramtes beraten. Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0339/2025/3 sieht hierfür die bloße Kenntnisnahme des Berichts durch das Gremium vor.
Der von Beigeordnetem Kromberg unterzeichnete Bericht gibt Auskunft über die allgemeinen Entwicklungen im Fachbereich des Einwohneramtes während des Jahres 2024. Die Dokumentation umfasst verschiedene Themenbereiche, darunter die Personalentwicklung, organisatorische Anpassungen sowie die Einführung neuer Verfahren und Fortschritte bei der Digitalisierung. Zudem werden im Bericht spezifische Kennzahlen sowie abteilungsspezifische Belange behandelt. Weiterführende Details zu den einzelnen Inhalten sind dem beigefügten Anhang der Vorlage zu entnehmen.
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Beratungsfolge
- 20.05.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.aSanierung der beiden Leichtflüssigkeitsabscheider und der schadhaften Kanalisation der Berufsfeuerwehrwache Mitte (BF 01) bei Bauteil 01 und Bauteil 09Zur Vorlage · 0612/2025/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung berät über die Sanierung der Berufsfeuerwehrwache Mitte (BF 01). Im Fokus stehen dabei die Erneuerung von zwei Leichtflüssigkeitsabscheidern sowie die Instandsetzung einer beschädigten Kanalisation an den Bauteilen 01 und 09. Die Gesamtkosten für diese Maßnahmen werden auf rund 746.000 Euro beziffert, was auch eine Managementgebühr für die GVE in Höhe von etwa 56.000 Euro einschließt.
Eine Überprüfung durch ein externes Ingenieurbüro ergab, dass die bestehenden Abscheider nicht mehr den geltenden technischen Anforderungen entsprechen und bauliche Mängel an der Kanalisation vorliegen. Um die Einhaltung des Wasserhaushaltsgesetzes sowie der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser zu gewährleisten und einen ordnungsgemäßen Betrieb aufrechtzuerhalten, ist eine Sanierung erforderlich. Die Maßnahmen umfassen die vollständige Erneuerung der Abscheider sowie eine umfassende Instandsetzung der Kanalisation unter technischer Begleitung eines Fachplanungsbüros.
Die Finanzierung der Kosten erfolgt zum Teil aus einer im Jahresabschluss 2023 gebildeten Instandhaltungsrückstellung sowie aus Projektmitteln für die Sanierung von Ölabscheidern und Planungsleistungen. Durch die Durchführung der Maßnahmen soll eine Versickerung von Leichtflüssigkeiten in den Boden verhindert werden, was laut Vorlage positive Auswirkungen auf den Klimaschutz hat.
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Beratungsfolge
- 20.05.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 13.bFeuerwehr Jahresbericht 2024 mündlicher Bericht
- 13.cInstandsetzung der Feuerwache Essen-Kray (BF)Zur Vorlage · 0320/2025/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über verschiedene Instandsetzungsmaßnahmen an der Feuerwache Essen-Kray entscheiden. Die vorliegende Vorlage empfiehlt die Erhöhung der investiven Gesamtkosten für die Sanierung der Hoffläche auf insgesamt 1.551.000 Euro. Diese Anpassung umfasst eine zusätzliche Summe von 1.001.000 Euro, da bei den laufenden Arbeiten am zweiten Bauabschnitt Abweichungen vom ursprünglichen Bodengutachten sowie veränderte Anforderungen an das Bauvolumen festgestellt wurden.
Zusätzlich wird die Errichtung einer Containeranlage mit Kosten von 594.000 Euro beantragt, um die Umkleideräumlichkeiten aufgrund des Personalaufwuchses und zur Gewährleistung der Geschlechtertrennung zu erweitern. Des Weiteren sieht der Vorschlag weitere Maßnahmen der Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) im Umfang von 673.000 Euro vor. Diese dienen der Ertüchtigung und Erhaltung der Einsatzfähigkeit der Wache, wobei unter anderem die Errichtung eines Fahrzeugunterstandes sowie die Sanierung von Sanitäreinrichtungen und Hallentoren vorgesehen sind.
Für das Jahr 2025 wird eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 920.000 Euro im Projekt zur Hofsanierung beantragt. Die Gesamtkosten für die verschiedenen Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen im Zeitraum von 2024 bis 2027 belaufen sich inklusive der Managementgebühren auf insgesamt 2.818.000 Euro.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 20.05.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (40. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 14.Fachbereich 38 - Zentrale Ausländerbehörde, Staatsangehörigkeits- und Ausländerangelegenheiten - Jahresbericht 2024Zur Vorlage · 0622/2025/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Fachbereich 38 der Stadt Essen hat den Jahresbericht 2024 für die Zentrale Ausländerbehörde sowie die Staatsangehörigkeits- und Ausländerangelegenheiten vorgelegt. Die Vorlage dokumentiert die Aktivitäten des vergangenen Jahres und thematisiert die Auswirkungen der Entwicklung der Flüchtlingszahlen auf die Arbeit der Behörde.
Ein wesentlicher Bestandteil des Berichts sind die Aufgaben, die sich aus der Novellierung des Staatsangehörigkeitsrechts sowie der Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes ergeben haben. Darüber hinaus werden Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Kommunalen Ausländerbehörde in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung, dem Land und dem Bund angeführt, um die öffentliche Wahrnehmung der Behördenarbeit zu beeinflussen.
Der Bericht enthält zudem Informationen zum Umsetzungsstand von Maßnahmen aus einem vorangegangenen Handlungskonzept. Diese Maßnahmen zielen auf eine nachhaltige Verbesserung der Dienstleistungsqualität für die betroffenen Personen sowie auf die Optimierung der Arbeitsbedingungen für die Mitarbeitenden in der Kommunalen Ausländerbehörde und im Welcome- und ServiceCenter Essen ab. Die zuständigen Gremien, darunter der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung, der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Integrationsrat, sollen den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.05.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.05.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- –Personal, allgemeine Verwaltung
- 16.Verschiedenes
- –Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 17.Verschiedenes