Abberufung aus dem Inklusionsbeirat
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen entscheidet in seiner Sitzung am 4. Juni 2025 über die Abberufung eines ordentlichen Mitglieds aus dem Inklusionsbeirat. Grund für den vorliegenden Beschlussvorschlag ist, dass der Hauptwohnsitz des betreffenden Mitglieds nicht mehr in der Stadt Essen liegt.
Gemäß der Satzung des Inklusionsbeirates, insbesondere § 3 Abs. 5 in Verbindung mit § 4 Abs. 6, führt der Wegfall des Wohnsitzes in Essen dazu, dass die Abberufung aus dem stimmberechtigten Status des Beirats erfolgen muss. Der Rat der Stadt Essen soll dementsprechend das Mitglied aus dem Inklusionsbeirat abberufen.
Der Inklusionsbeirat wird im Anschluss bei seiner Sitzung am 26. Juni 2025 über diesen Vorgang in Kenntnis gesetzt. Die Vorlage wurde durch das Amt für Soziales und Wohnen erstellt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 26.06.2025Kenntnis genommen
- 04.06.2025einstimmig beschlossen