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Vorlage

Wahl eines/einer neuen 1. stellvertretenden Vorsitzenden für den Inklusionsbeirat

0671/2025/5 26.06.2025 Amt für Soziales und Wohnen

🟢 Beschlossen 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Inklusionsberat der Stadt Essen wird im Rahmen seiner Sitzung am 26. Juni 2025 über die Wahl einer neuen ersten stellvertretenden Vorsitzenden bzw. eines neuen ersten stellvertretenden Vorsitzenden entscheiden. Die Notwendigkeit dieser Wahl ergibt sich aus dem Ausscheiden von Johanna Ruhrbruch, die aufgrund ihres Wegzuges aus Essen aus dem Gremium ausscheidet.

Die Wahl erfolgt für die Dauer der laufenden Legislaturperiode aus der Mitte des Inklusionsbeirats. Gemäß der Satzung müssen die zur Wahl stehenden Personen sowohl stimmberechtigte Mitglieder des Beirats als auch Menschen mit einer Behinderung im Sinne des SGB IX sein.

Der Wahlvorgang ist als offene Abstimmung vorgesehen, sofern kein Mitglied der offenen Abstimmung widerspricht; in diesem Fall wird die Wahl geheim durch Abgabe von Stimmzetteln durchgeführt. Die Bestimmung erfolgt durch die einfache Mehrheit der Stimmen. Bei einem Gleichstand der Stimmen zwischen den Kandidaten sieht das Verfahren eine Stichwahl zwischen den beiden Personen vor, welche die meisten Stimmen erhalten haben.

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