Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (40. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 39 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II vom 20.03.2025
- 2.Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 3.Mitteilungen a) Sauberkeit b) Allgemeine Mitteilungen c) Mitteilungen der Polizei
- 4.Austausch mit Grün und Gruga Vorstellung des neuen Leiters von Grün und Gruga
- 5.Konzept Schulwege RüttenscheidZur Vorlage · 0408/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 0408/2025/6 mit dem Titel „Schulwege Rüttenscheid“ befasst sich mit der Beurteilung der Verkehrssicherheit im Umfeld mehrerer Schulen und Einrichtungen im Stadtteil Rüttenscheid. Grundlage des Berichts sind Anträge aus dem Jahr 2024. Im Rahmen von Geschwindigkeitsmessungen im Zeitraum vom 1. bis 15. Oktober 2024 wurden auf übergeordneten Straßen 222 Geschwindigkeitsüberschreitungen bei über 31.000 Fahrzeugen registriert, während auf untergeordneten Straßen fünf Verstöße ermittelt wurden. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs im Zeitraum der Kalenderwochen 34 bis 41 im Jahr 2024 führte zu 16 Einsätzen, 23 Verwarnungen und 9 Abschleppmaßnahmen. Zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 23. Oktober 2024 ereigneten sich drei Unfälle, wovon einer einen Bezug zu Schulen aufwies.
Auf Basis einer Videobeobachtung zwischen Dezember 2024 und Februar 2025 werden verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen. In der Rosastraße sollen gegenüberliegende Einfahrten durch herausnehmbare Poller gesperrt werden, um Wendemanöver zu verhindern. Im Bereich der Querspange Rosastraße/Von-Einem-Straße ist der Ersatz eines gepflasterten Radwegs durch Gehwegplatten sowie die Erneuerung der Beleuchtung und die Sicherung von Pflanzbeeten bis Ende 2025 geplant. Zudem soll die Beleuchtung an der Müller-Breslau-Straße/Isenbergstraße erneuert werden. Die Situation am neuen Haupteingang der Sternschule soll nach Abschluss der dortigen Bauarbeiten erneut geprüft werden. Ein Vorschlag zur Einrichtung einer Einbahnstraße in der Rosastraße wurde abgelehnt. Die Klimarelevanzprüfung der Maßnahmen ergab eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz. Der Rat, die relevanten Ausschüsse und die Bezirksvertretung II sollen den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.05.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (40. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen) - 6.Bericht der Bezirkskinder- und Jugendbeauftragten
- 7.Bericht der Bezirksseniorenbeauftragten
- 8.Vierter Bericht zum Seniorenförderplan für die Jahre 2023 und 2024Zur Vorlage · 0616/2025/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vierte Bericht zum Seniorenförderplan für die Jahre 2023 und 2024 liegt vor. Ziel des Förderplans ist die Gestaltung altersgerechter Quartiere, die Prävention von Vereinsamung sowie die Einbindung von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte. Das jährliche Fördervolumen ist von zuvor 500.000 Euro auf 546.364 Euro im Jahr 2023 und 562.754 Euro im Jahr 2024 gestiegen. Im Jahr 2023 wurden 16 von 22 Anträgen mit einer Gesamtsumme von 32.040,21 Euro bewilligt, während im Jahr 2024 25 von 27 Anträgen mit 99.600,64 Euro gefördert wurden. Die Förderung der SeniorenNetzwerke umfasst bis zu 8.000 Euro pro Netzwerk sowie 2.000 Euro für das Einladungsmanagement.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Seniorenrat, der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, die Bezirksvertretungen I–IX sowie der Integrationsrat den Bericht zur Kenntnis nehmen.
Hinsichtlich der Kostenstruktur sind keine spezifischen Angaben zu Investitionen, Personalkosten oder Sachkosten als separat markiert aufgeführt; die Finanzierung und Veranschlagung beziehen sich auf die entsprechenden Anlagen. Eine Vorlagenvorprüfung ist nicht erforderlich. Die Vor-Einschätzung der Klimaschutzrelevanz wurde auf der Stufe 1 mit einem positiven Ergebnis bewertet.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.05.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (46. Sitzung)
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (34. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 22.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.05.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.05.2025 · Seniorenrat (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Bericht des Inklusionsbeauftragten
- 10.Bürgereingaben gem. § 24 Gemeindeordnung NRW
- 10.1Bürgereingaben gem. § 24 Gemeindeordnung NRW Hier: Ampelanlage an der Ruhrallee / HüskenbördeZur Vorlage · 0691/2025/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung II wurde die Vorlage 0691/2025/BV II zur Verkehrsregelung an der Kreuzung Ruhrallee/Hüskenbörde behandelt. Hintergrund ist eine Bürgeranregung, in der die Anpassung der Fußgängerampel von der A52 gefordert wird. Der Bürger weist auf eine Gefahrensituation hin, bei der Fahrzeuge aus dem Stau auf der Ruhrallee in die Kreuzung fahren und am Fußgängerüberweg zum Stillstand kommen, um nach Auflösung des Rückstaus weiterzufahren. Zudem werden kurze Grünphasen für Fußgänger thematisiert.
Die Verwaltung erläuterte dazu die Planungen im Rahmen des Como-Projektes. In Abstimmung mit der Stadt Essen ist vorgesehen, den Knotenpunkt neu zu planen und einen zusätzlichen Überweg im nördlichen Bereich zu ergänzen. Der bestehende südliche Überweg soll dabei erhalten bleiben. Zum Schutz der Fußgänger auf der südlichen Fahrbahn werden beidseitig Schutzblinker installiert. Die Bezirksvertretung II nahm die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.2Bürgereingaben gem. § 24 Gemeindeordnung NRW Hier: Verbesserung der Gehwege um das Seniorenzentrum AdolphinumZur Vorlage · 0692/2025/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Ein Bürger hat im Rahmen einer Bürgeranregung die Verbesserung der Gehwege im Bereich des Seniorenzentrums Adolphinum in der Straße Obere Fuhr beantragt. In dem Petent wird darauf hingewiesen, dass die Wege um das Zentrum zu schmal und aufgrund hoher Bordsteine nicht ausreichend für Rollstuhl- oder Rollatornutzer geeignet seien.
Die Verwaltung erklärte dazu, dass eine Verbreiterung der Gehwege eine Umgestaltung der umliegenden Straßen erfordern würde. Aufgrund der aktuellen personellen Kapazitäten könne eine solche Planung erst im Rahmen von Erneuerungsmaßnahmen durchgeführt werden. Eine Erneuerung der Straßendecke in der Oberen Fuhr ist im Rahmen des Nebenstraßenprogrammes ab dem Jahr 2027 vorgesehen. Die Verwaltung verwies zudem auf den bereits im Dezember 2024 abgeschlossenen barrierefreien Umbau der Einmündung Obere Fuhr/Papenberg Hang.
Für den Fall, dass die Bezirksvertretung II den Umbau weiterer Einmündungen im Umfeld des Seniorenzentrums beschließt, könnten hierfür im Jahr 2025 Mittel aus dem Budget der Bezirksvertretung eingesetzt werden. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung II die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nimmt.
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Beratungsfolge
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Digitale Gremienarbeit in der Wahlperiode 2025 bis 2030Zur Vorlage · 0479/2025/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Beschaffung von digitalen Endgeräten für die kommende Wahlperiode 2025 bis 2030 beschließen. Dem vorliegenden Beschlussvorschlag zufolge sollen Mitglieder des Rates, der Ausschüsse sowie der Bezirksvertretungen mit iPad Air 11" M3 Modellen ausgestattet werden. Die Ausstattung umfasst zudem Tastaturen und optional Apple Pencils. Für die Anschaffung von etwa 350 Geräten wird ein außerplanmäßiger Finanzbedarf von voraussichtlich 355.950 Euro veranschlagt.
Die Maßnahme dient der Fortführung und dem Ausbau der digitalen Gremienarbeit, die bereits seit 2017 etabliert ist. Die Geräte verbleiben im Eigentum der Stadt Essen und sind nach Ende des Mandats oder bei Verlust des Mandates zurückzugeben. Funktionsfähige Geräte aus der vorangegangenen Periode sollen anschließend zweckmäßig in der Verwaltung eingesetzt werden.
Hinsichtlich des Betriebs sieht die Vorlage vor, dass die Geräte nicht über das Essener Systemhaus fernverwaltet werden, um Kosten zu begrenzen. Die Nutzer sind eigenverantwortlich für die Installation notwendiger Software und die Durchführung von Updates zuständig. Die Verwaltung stellt lediglich Benutzeranleitungen sowie Zugangsdaten für die App iRICH zur Verfügung.
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Beratungsfolge
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.04.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (45. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 01.04.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Jahresbericht zur Allgemeinen Gefahrenabwehr durch das Ordnungsamt für das Berichtsjahr 2024Zur Vorlage · 0626/2025/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jahresbericht der Verwaltung zum Thema Allgemeine Gefahrenabwehr für das Jahr 2024 legt die Tätigkeiten des Ordnungsamtes dar. Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) umfasst aktuell 67 Einsatzkräfte im Streifendienst, darunter Auszubildende und Verwaltungswirte. Die Streifenaktivitäten nahmen von 3.108 Einsätzen im Vorjahr auf 3.451 Einsätze im Jahr 2024 zu. Dabei stiegen auch die Verwarngelder von 318 auf 591 und die Ordnungswidrigkeitsanzeigen von 307 auf 535 an. Zu den Aufgaben gehörten zudem Fahrer- und Halterermittlungen sowie Kontrollen im Bereich der Clankriminalität.
Die Sicherheitskoordination befasste sich mit Problemimmobilien und der Task-Force „Illegales Gewerbe“, die knapp 800 Gewerbebetriebe aufklärte. Im Bereich der Kampfmittelabwehr wurden rund 1.700 Anträge auf Luftbildauswertung bearbeitet; es gab acht Bombenentschärfungen bzw. -sprengungen. Die Sicherheitskoordination leistete zudem Präventionsarbeit durch Beratungsangebote.
Weitere Schwerpunkte des Berichts liegen in der Zunahme von Unterbringungen nach dem PsychKG um über 20 % auf 1.261 Fälle sowie in der Registrierung von 8.211 großen Hunden. Die Besonderen Verbindungskräfte führten insgesamt 5.781 Einsätze durch. Für das Jahr 2025 ist die Entwicklung neuer Aufgaben vorgesehen, darunter die Einrichtung eines Sicherheitspunktes sowie eine verstärkte Präsenz der Besonderen Verbindungskräfte an Sonntagen und Feiertagen, insbesondere in den Grillzonen der Stadt. Der Bericht wird im Zeitraum von Mai bis September 2025 in den zuständigen Ausschüssen und Bezirksvertretungen zur Kenntnis genommen.
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Beratungsfolge
- 02.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 13.Verkaufsoffene Sonntage 01.08.2025 bis 31.12.2025Zur Vorlage · 0646/2025/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Ordnungsamtes (0646/2025/3) sieht die Erlassung ordnungsbehördlicher Verordnungen vor, um für den Zeitraum vom 1. August bis zum 31. Dezember 2025 verkaufsoffene Sonntage im Essener Stadtgebiet zu ermöglichen. Der Beschlussvorschlag sieht eine Beratung durch die Bezirksvertretungen sowie den Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung vor, bevor der Rat der Stadt Essen die Entscheidung trifft. Grundlage ist das Ladenöffnungsgesetz NRW, wobei die Einhaltung des Sonn- und Feiertagsschutzes sowie des öffentlichen Interesses gewahrt bleiben soll.
Die Planung umfasst zahlreiche Termine in verschiedenen Stadtteilen. Im September 2025 sind verkaufsoffene Sonntage für das Borbecker Marktfest, das Sonnenblumenfest in Kupferdreh, das Brunnenfest in Kettwig sowie das Stadtteilfest Altenessen vorgesehen. Weitere Termine folgen im Oktober und November, unter anderem für die Essener Lichtwochen, den Tuchmarkt in Werden, den Steeler Weihnachtsmarkt und den Adventsmarkt in Altenessen. Auch für den Wintermarkt in Rüttenscheid sowie die Veranstaltung „Kettwig leuchtet“ sind Ladenöffnungen zwischen 13:00 und 18:00 Uhr geplant.
Die Verordnungen unterliegen festen Begrenzungen: Pro Verkaufsstelle sind maximal acht Sonntage und im gesamten Stadtgebiet maximal 16 Kalendersonntage zulässig. Die Stadtteile Kettwig, Altenessen, Werden, Steele und Rüttenscheid haben jeweils eine festgelegte maximale Anzahl an möglichen Freigabeterminen für das Jahr 2025. Während verschiedene Wirtschafts- und Kirchenverbände keine Einwände gegen die Planung äußern, liegen Bedenken der Gewerkschaft ver.di vor. Die Verwaltung empfiehlt die Erteilung der Verordnungen.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 10.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen bei Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (46. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (40. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 14.Umbau Knotenpunkt Rellinghauser Straße / Töpferstraße / EleonorastraßeZur Vorlage · 0085/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0085/2025/6 befasst sich mit dem Umbau des Knotenpunktes Rellinghauser Straße, Töpferstraße und Eleonorastraße. Ziel der Maßnahme ist die Beseitigung einer Unfallhäufungsstelle, die Verbesserung der Radverkehrsführung sowie die Erneuerung der Lichtsignalanlage. Der Plan sieht die Anpassung von Fahrstreifen, die Schaffung neuer Parkbuchten, die Barrierefreiheit von Gehwegquerungen und Bushaltestellen sowie die Zusammenlegung von Entsorgungscontainern vor. Die Verkehrsbelastung auf der Rellinghauser Straße liegt bei etwa 20.000 Kraftfahrzeugen pro Tag, während die Töpferstraße-Eleonorastraße eine Belastung von circa 26.000 Kraftfahrzeugen pro Tag aufweist.
Im Rahmen der Verkehrsplanung sollen Radfahrstreifen mit einer Breite von 2,10 Metern eingerichtet werden, die teilweise rot eingefärbt sind. Zudem ist die Schaffung eines Radfahrstreifens in Richtung Süden im Bereich der Töpferstraße vorgesehen. Für den öffentlichen Personennahverkehr ist an der Haltestelle Steig 1 eine bauliche Insel zur Vorbeifahrtsperre geplant, die auf Straßenbahnen mit einer Länge von 30 bis 40 Metern ausgelegt ist. Die Lichtsignalanlage soll durch neue Steuergeräte und Signalmasten ergänzt werden, wobei die Haltelinien um 3,00 Meter vorgezogen werden.
Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf rund 2.500.000 Euro und sollen aus städtischen Eigenmitteln finanziert werden. Die Umsetzung der Baumaßnahme ist für das Jahr 2026 vorgesehen. Eine schalltechnische Untersuchung zur Prüfung von Ansprüchen auf passiven Lärmschutz ist in der weiteren Planung enthalten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Verkehr und Mobilität den Plan beschließt und die Verwaltung mit der Herbeiführung der Baureife beauftragt. Die Bezirksvertretungen I und II sollen die Planung zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (40. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 29.04.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (45. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen) - 15.„Rad- und Gehwegverbindung Grugatrasse (DS 0520/2023/6) - Mitteilung des aktuellen Sachstandes zum Teilabschnitt vom Messeparkplatz P2 bis zur Stadtgrenze Mülheim an der Ruhr.“Zur Vorlage · 0606/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen legt einen Sachstandsbericht zum Teilabschnitt der Grugatrasse zwischen dem Messeparkplatz P2 und der Stadtgrenze zu Mülheim an der Ruhr vor. Hintergrund ist ein Antrag der Fraktionen CDU und GRÜNE, der Informationen zum Wegezustand sowie zur Ausbauplanung fordert.
Der aktuelle wassergebundene Weg weist aufgrund der hohen Nutzungsfrequenz Abnutzungserscheinungen wie Pfützenbildung auf. Für den langfristigen Ausbau der Trasse wird derzeit ein Planungsbeschluss erarbeitet. Der vorgesehene Zeitplan sieht die Ausschreibung von Planungsleistungen für Mitte 2025 vor, wobei der Baubeginn der Erweiterung für Ende 2029 und der Abschluss der Arbeiten für 2030 geplant ist.
Als kurzfristige Instandhaltungsmaßnahme prüft der Fachbereich Grün und Gruga die Asphaltierung eines etwa 2,5 Kilometer langen Abschnitts zwischen der Stadtgrenze Mülheim und dem Eingang der Orangerie im Grugapark. Dabei soll die bestehende Breite von 3,5 bis 4 Metern beibehalten werden. Die Asphaltierung dient der Gewährleistung der Verkehrssicherheit sowie einer ganzjährigen Nutzbarkeit; die neue Schicht kann später in den geplanten Gesamtausbau integriert werden. Der Regionalverband Ruhr (RVR) hat bereits grundsätzliche Zustimmung für diese Maßnahme signalisiert. Die Kosten für die Asphaltierung werden auf rund 800.000 Euro geschätzt und sollen aus Mitteln des Radentscheids finanziert werden.
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Beratungsfolge
- 22.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (40. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 06.05.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen) - 16.Risikobaumfällung Sommer 2025Zur Vorlage · 0279/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Grünflächenamt (FB 67 Grün und Gruga) hat eine Vorlage zur Fällung von Risikobäumen im Sommer 2025 vorgelegt. Ergänzend zur regulären Fällung im Winter müssen bestimmte Bäume bereits in den Sommermonaten entnommen werden. Grund hierfür sind dokumentierte Schäden wie Faulstellen, Morschungen oder Folgen vergangener Trockenperioden sowie Sturmschäden. Da die Standfestigkeit der betroffenen Bäume insbesondere im Hinblick auf die zu erwartenden Windlasten im Herbst nicht mehr gewährleistet ist, besteht ein Risiko für Personen und Eigentum.
Die Entscheidung über die einzelnen Fällungen basiert auf Kontrollen durch FLL-zertifizierte Baumkontrolleurinnen und -kontrolleure oder auf fachverständigen Beurteilungen. Hinsichtlich der Nachpflanzung wird empfohlen, solitär stehende Risikobäume nach Möglichkeit an derselben Stelle zu ersetzen. Die Zuständigkeit für die Neupflanzungen liegt bei den entsprechenden Abteilungen des Bauherrenamtes FB 67, wobei bei Straßenbäumen mit eigenem Baumbeet eine Freigabe durch das Bauherrenamt FB 66 erforderlich ist.
Aufgrund klimatischer Veränderungen und neuer Schaderreger können kurzfristig weitere Entnahmen notwendig werden, über die die Bezirksvertretungen einzeln informiert werden. Für den Winterzeitraum 2025/2026 wird nach der Sommerpause eine separate Vorlage erstellt.
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- 15.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.Stadtwerke Essen: Baumaßnahme LiliencronstraßeZur Vorlage · 0687/2025/BV II · Bezirksvertretung II
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Die Bezirksvertretung II für den Stadtbezirk 2 setzt sich mit der geplanten Baumaßnahme in der Liliencronstraße auseinander. Die Stadtwerke Essen AG hat über die anstehenden Arbeiten informiert, welche die Erneuerung von Wasser- und Gasversorgungsleitungen umfassen. Der Beginn der Maßnahmen ist für September 2025 angesetzt, wobei eine Bauzeit von voraussichtlich 24 Wochen veranschlagt wird.
Im Rahmen des vorliegenden Beschlussvorschlags nimmt die Bezirksvertretung II die geplante Baumaßnahme zur Kenntnis. Gleichzeitig stimmt das Gremium der damit verbundenen veränderten Verkehrsführung zu. Die Grundlage für diese Entscheidung bildet ein Protokoll zum Verkehrslenkungstermin sowie weitere technische Anlagen, welche die Details zur Umsetzung und die Anpassungen im Straßenverkehr beschreiben.
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- 15.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 18.Vergabe bezirklicher Mittel
- 18.1Vergabe von Mitteln an die Hundefreunde Essen-SüdZur Vorlage · 0371/2025/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II für den Stadtbezirk 2 befasst sich mit der Vergabe von Mitteln an den Hundesportverein Hundefreunde Essen-Süd e.V. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht eine Bereitstellung eines Betrages in Höhe von 10.430,00 Euro vor, um die Dachsanierung des Vereinsheims zu finanzieren.
Der Verein gibt an, dass ein funktionstüchtiges Vereinsheim für die Wahrnehmung seiner Aufgaben notwendig ist. Das Gebäude dient als Ort für Zusammenkünfte, Seminare sowie Fort- und Weiterbildungen. Eine Sanierung des Daches wird zur Sicherstellung dieser Aktivitäten angeführt. Da der Verein aufgrund weiterer anstehender Renovierungsarbeiten keine Eigenleistungen für die Dachsanierung erbringen kann, wird die finanzielle Unterstützung beantragt. Die Finanzierung soll aus den Mitteln der Bezirksvertretung II erfolgen.
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- 15.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (40. Sitzung) — Einstimmig beschlossen, Beschlusstext geändert
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Einstimmig beschlossen, Beschlusstext geändert - 18.2Erweiterung des 1. Naschortes an der NEUEN INSELZur Vorlage · 0690/2025/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II beabsichtigt, der NEUE INSEL gGmbH eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 7.000 Euro zur Erweiterung des „1. Naschortes“ an der Neuen Insel zur Verfügung zu stellen. Der Antrag umfasst die Vergrößerung des bestehenden Bereichs am Spillenburger Wehr durch die Installation von fünf zusätzlichen Hochbeeten.
Der derzeitige Naschort umfasst bereits fünf Hochbeete mit essbaren Pflanzen, die von Anwohnern, Besuchern sowie integrativen Arbeitsgruppen gepflegt werden. Die geplanten Mittel sollen die Kosten für den Bau, die Lackierung, die Aufstellung und die fachgerechte Bepflanzung der neuen Beete sowie die langfristige Pflege abdecken.
Das Projekt NEUE INSEL ist als integratives und nachhaltiges Vorhaben konzipiert, das soziale Arbeit, Inklusion und Ökologie miteinander verbindet. Die Erweiterung zielt darauf ab, die Aufenthaltsqualität am Standort zu erhöhen, Umweltbildungsangebote auszubauen und die Möglichkeiten für nachhaltiges Gärtnern sowie integratives Arbeiten zu stärken. Die Finanzierung der Maßnahme ist über Mittel der Bezirksvertretung II vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 18.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (42. Sitzung) — einstimmig abgelehnt
- 10.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 18.3Zuschuss für die Bürgerschaft Rellinghausen-Stadtwald für die Durchführung des BlücherturmfestesZur Vorlage · 0689/2025/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II befasst sich mit einem Antrag auf einen Zuschuss für die Durchführung des Blücherturmfestes. Die Bürgerschaft Rellinghausen-Stadtwald bittet um die Bereitstellung eines Betrages von bis zu 5.000 Euro. Diese Mittel sollen zweckgebunden ausschließlich für die Bezahlung von Sicherheitsdiensten sowie eines verkehrssichernden Unternehmens eingesetzt werden.
Hintergrund der Anfrage sind neue Sicherheitsauflagen, die laut der Vorlage zu erhöhten Ausgaben im Bereich der Verkehrssicherung führen. Die erwarteten Kosten für diese Maßnahmen liegen zwischen 2.500 und 5.000 Euro. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung II den Betrag zur Verfügung stellt, um die Durchführung des Festes unter Einhaltung der Sicherheitsvorgaben zu gewährleisten. Die Finanzierung soll aus den Mitteln der Bezirksvertretung II erfolgen.
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Beratungsfolge
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen, Beschlusstext geändert
Ergebnis: einstimmig beschlossen, Beschlusstext geändert - 18.4Anträge von Kulturträgern des Stadtbezirkes II auf Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der bezirklichen KulturarbeitZur Vorlage · 0695/2025/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II berät über die Gewährung von Zuschüssen an verschiedene Kulturträger im Rahmen der bezirklichen Kulturarbeit. Basierend auf einer Programmkonferenz vom 14. Mai 2025 liegt ein Beschlussvorschlag vor, Mittel aus dem Haushalt für die Förderung kultureller Projekte bereitzustellen.
Insgesamt sind Förderungen in Höhe von 25.000 Euro vorgesehen. Die Liste der Antragsteller umfasst zahlreiche Organisationen und Vereine, darunter das Deutsch-Französische Kulturzentrum, den Essener Projektchor, die Bürgerschaft Rellinghausen-Stadtwald sowie verschiedene kirchliche Einrichtungen in Rellinghausen und Rüttenscheid. Die Zuschüsse sind für unterschiedliche Veranstaltungen im Jahr 2025 bestimmt, wie etwa Ausstellungen, Konzerte oder Theateraufführungen.
Zusätzlich sieht der Beschluss eine Förderung in Höhe von 2.500 Euro für das Kulturwochenende 2025 vor, welches vom 14. bis 16. November stattfindet und das Kunsthaus unterstützt. Die finanzielle Unterstützung dient laut Vorlage der Aufrechterhaltung der kulturellen Arbeit im Stadtbezirk und bezieht sich auf die im Februar 2025 beschlossenen Mittel zur Förderung der bezirklichen Kulturarbeit.
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- 15.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 18.5Gewährung einer Zuwendung für das Deutsch-Französische Konzert im Rahmen der Essener Fête de la musiqueZur Vorlage · 0712/2025/BV II · Bezirksvertretung II
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Die Bezirksvertretung II beabsichtigt, dem Deutsch-Französischen Kulturzentrum Essen e.V. eine finanzielle Zuwendung in Höhe von 1.150 Euro zu gewähren. Die Mittel sind für die Durchführung eines deutsch-französischen Konzerts vorgesehen, das am 21. Juni 2025 im Rahmen der Essener Fête de la musique stattfinden soll.
Das Deutsch-Französische Kulturzentrum Essen e.V. arbeitet bei diesem Vorhaben mit dem neu gegründeten Verein Metronom. Musik in der Stadt zusammen. Ziel ist die Fortführung der Tradition der Fête de la musique im Stadtteil Rüttenscheid. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit wird zudem eine Open Stage für junge Musikerinnen und Musiker in der Bar „Banditen wie wir“ organisiert. Die Kosten für die Zuwendung sollen aus den Mitteln der Bezirksvertretung II finanziert werden.
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- 15.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 19.Mitteilungen der VerwaltungZur Vorlage · 0644/2025/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert die Bezirksvertretung II über den aktuellen Sachstand verschiedener Infrastrukturmaßnahmen im Stadtbezirk. Im Grugapark an der Straße Lührmannwald wurde das beschädigte Eingangsd Drehkreuz nach einer Reparatur Anfang Mai 2025 wieder in Betrieb genommen. Das Ausgangsdrehkreuz ist jedoch aufgrund fehlender Ersatzteile nicht nutzbar. Eine Erneuerung wird mit Kosten zwischen 15.000 und 20.000 Euro veranschlagt, wofür das angrenzende Kassenhäuschen abgerissen werden muss. Die Ausschreibungen für die Arbeiten sollen in der nächsten Nebensaison erfolgen.
Weitere Mitteilungen betreffen die städtische Ausstattung: An der Vittinghoffstraße wurde eine Sitzbank aufgestellt und im Bereich Schloss Schellenberg ein Papierkorb installiert, dessen Auslastung nun überprüft wird. In der Elbestraße wurde ein Müllbehälter umgesetzt. Die nächtliche Außenbeleuchtung sowie die Beleuchtung von Klassenräumen am Schulinterimsgebäude an der Rosastraße konnte behoben werden.
Bezüglich der Boulebahn an der Rübezahlstraße, auf deren Zustand eine Bürgerin hinwies, plant der Grünflächenbetrieb Südwest in den kommenden Monaten eine Überarbeitung oder Instandsetzung sämtlicher Boulebahnen in den Stadtbezirken II, III und IX. Im Bereich der Frankenstraße sieht die Essener Abfallwirtschaft EBE derzeit keinen weiteren Bedarf für zusätzliche Papierkörbe, prüft jedoch Anfragen für andere Bereiche.
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- 10.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (41. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 20.Liste der offenen Anträge
- 21.Verschiedenes
- 21 a.Ausbau Rad- und Gehwegverbindung Grugatrasse Planungsbeschluss Grugatrasse WestZur Vorlage · 0115/2025/6 · Vorlage
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Mit der Vorlage 0115/2025/6 liegt ein Planungsbeschluss für den Ausbau der westlichen Grugatrasse-Verbindung vor, die die Stadtteile Essen-Rüttenscheid mit der Stadtgrenze zu Mülheim in Essen-Fulerum verbindet. Das Vorhaben sieht vor, den 2,9 Kilometer langen Abschnitt auf eine Breite von mindestens 5,5 Metern zu erweitern und eine Trennung zwischen dem Rad- und dem Fußverkehr vorzunehmen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke II und III die Planung zur Kenntnis nehmen. Zudem soll der Ausschuss für Verkehr und Mobilität die Beauftragung von Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1 bis 5 in Höhe von 379.000 Euro beschließen. Die Gesamtkosten für den Ausbau werden auf 3.581.000 Euro geschätzt, wobei die Kosten für die Planungsphasen 6 bis 9 etwa 188.000 Euro betragen sollen. Die Finanzierung der Planungskosten erfolgt über eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung aus dem Projekt „Fahrradstraßen- und -zonen“. Eine Umsetzung ist bei einer positiven Förderzusage voraussichtlich ab dem Jahr 2028 vorgesehen.
Die Maßnahme ist Teil des Pakets zur Förderung des Radverkehrs im Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011. Die Planung basiert auf einem Vergleich zwischen der Stadt Essen und der Deutschen Umwelthilfe vor dem Oberverwaltungsgericht Münster aus dem Jahr 2019. Ziel der Stadt ist es, den Anteil des Radverkehrs am Modal Split bis zum Jahr 2035 auf 25 Prozent zu steigern. Eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz bewertet die Auswirkungen auf den Klimaschutz als positiv.
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Beratungsfolge
- 22.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (35. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (40. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 06.05.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (40. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen) - 21 b.Stadtwerke Essen: Baumaßnahme JosephinenstraßeZur Vorlage · 0711/2025/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II des Stadtbezirks Essen setzt sich mit einer geplanten Baumaßnahme der Stadtwerke Essen AG auseinander. Laut der Vorlage 0711/2025/BV II informiert das Unternehmen über anstehende Kanalbauarbeiten in der Josephinenstraße, speziell im Bereich der Hausnummern 23 bis 25.
Die Maßnahme ist als Sofort- bzw. Notfallmaßnahme eingestuft und soll am 19. Mai 2025 beginnen. Die Dauer der Arbeiten wird auf einen Zeitraum von etwa fünf bis sechs Wochen geschätzt. Mit dem Beginn der Bauarbeiten geht eine veränderte Verkehrsführung in der betroffenen Straße einher. Die Einzelheiten zur Verkehrsregelung sind in einem Protokoll zum Verkehrslenkungstermin dokumentiert, das der Vorlage beigefügt ist.
Die Bezirksvertretung II nimmt die Informationen über den geplanten Kanalbau sowie die damit verbundenen Änderungen im Straßenverkehr zur Kenntnis.
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- 15.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 21 c.Ardeyschule, Oberstr. 51, 45134 Essen Hier: Überlassung des Schulhofes am 27. Juli 2025 in der Zeit von 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr an das Katholische Pfarramt St. LambertusZur Vorlage · 0722/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II wird im Rahmen einer Vorlage zur Entscheidung gebeten, die Überlassung des Schulhofes der Ardeyschule in der Oberststraße 51 zu genehmigen. Das katholische Pfarramt St. Lambertus hat beantragt, das Gelände am 27. Juli 2025 im Zeitraum von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr nutzen zu dürfen. Die beabsichtigte Nutzung des Schulhofes umfasst die Bereitstellung als Parkplatz sowie die Verwendung als Startpunkt für den geplanten Marsch der Eucharistischen Ehrengarde.
Seitens der Schulleitung der Ardeyschule sowie der Abteilung Immobilienwirtschaft wurden keine Bedenken gegen das Vorhaben erhoben. Die Entscheidung über die Zustimmung zur Überlassung des Geländes liegt bei der zuständigen Bezirksvertretung II.
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Beratungsfolge
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 22.Termine
- 23.Grugabad - Generalsanierung und Konzeption eines Ganzjahresbades hier: Weiterführung der PlanungenZur Vorlage · 0381/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Sport- und Bäderbetriebe befasst sich mit der Fortführung der Planungen zur Generalsanierung des Grugabades sowie der Vergabe von Planerleistungen. Im Rahmen eines Vergabeverfahrens nach der VgV wurden fünf verbindliche Angebote von acht teilnehmenden Büros eingereicht. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den aktuellen Vergabestand zur Kenntnis zu nehmen und die Betriebsleitung der Sport- und Bäderbetriebe mit der Planung bis zum Abschluss der Leistungsphase 3, der Entwurfsplanung, sowie mit dem Baubeginnbeschluss zu beauftragen. Die Kosten für diese Planungsleistungen werden mit 5.481.000 Euro brutto veranschlagt und über den Wirtschaftsplan der Sport- und Bäderbetriebe 2025-26 finanziert.
Die Planung eines Neubaus eines Ganzjahresbades wird zum aktuellen Zeitpunkt nicht weiterverfolgt. Die GVE Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH soll als Totalübernehmerin für das Projekt mit einer initialen Auftragssumme von 1.061.000 Euro brutto beauftragt werden. Die geschätzten Gesamtkosten für die Sanierung und ein mögliches Ganzjahresbad belaufen sich inklusive eines Sicherheitszuschlags auf 128.816.000 Euro brutto. Eine Entscheidung über die Überdachung des Nichtschwimmerbeckens und den Ganzjahresbetrieb muss bis spätestens 30. April 2028 fallen.
Hintergrund der Maßnahmen ist der Zustand der Badeanlage, bei der technische Anlagen der Wasseraufbereitung sowie die elektrische Infrastruktur nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen. Zudem wird auf die Notwendigkeit der Sanierung verwiesen, um die Sicherheit der Nutzer zu gewährleisten und eine wirtschaftliche Nutzung sicherzustellen. Eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz bewertet die Auswirkungen auf den Klimaschutz als positiv.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 17.06.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (42. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 20.05.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (41. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - B.Nicht öffentlicher Teil
- 24.Grugabad - Generalsanierung und Konzeption eines Ganzjahresbades hier: Ergebnis des VgV-Verfahrens und Weiterführung der PlanungErgebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 25.Grundstücksangelegenheiten
- 26.Verschiedenes
- 27.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil