Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 40 über die Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung vom 14.05.2025
- 2.Liste der noch zu erledigenden Aufträge des OPOG
- –Personal, allgemeine Verwaltung
- 3.Verschiedenes
- –Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 4.Schule als sicherer Ort - UmsetzungskonzeptZur Vorlage · 0594/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll das Umsetzungskonzept „Schule als sicherer Ort“ beschließen. Die Verwaltung wurde bereits im Juni 2024 mit der Erarbeitung dieses Konzepts beauftragt. Ziel ist es, den Herausforderungen durch Gewalt und Vandalismus an Schulen zu begegnen. Das Konzept umfasst sowohl pädagogische als auch technische und bauliche Maßnahmen. Dabei werden verbindliche Standards für alle Schulen sowie optionale Maßnahmen je nach Bedarf festgelegt.
Die Grundlage der Vorlage bilden polizeiliche Kriminalstatistiken, die eine Zunahme der Gewaltkriminalität bei Kindern und Jugendlichen verzeichnen. Um einer Reduktion von Gewalt entgegenzuwirken, setzt das Konzept auf ein Zusammenspiel aus Prävention durch Schulträger und Jugendhilfe, baulichen Maßnahmen sowie ordnungsrechtlichen und polizeilichen Maßnahmen. Die Erarbeitung erfolgte in der Fachgruppe Jugend unter dem Kriminalpräventiven Rat.
Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen soll durch die Verwaltung in Form von jeweils separaten Einzelbeschlüssen erfolgen, sofern die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Zudem ist eine jährliche Überprüfung der Wirksamkeit vorgesehen, um das Konzept bei Bedarf anzupassen. Eine gesonderte Vorlage zum Thema Messergewalt an Schulen wird separat erwartet.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 11.06.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 5.Haus des Jugendrechtes - Jahresbericht 2024Zur Vorlage · 0558/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jahresbericht 2024 des „Hauses des Jugendrechts Essen“ liegt den zuständigen Ausschüssen zur Kenntnisnahme vor. In dieser Einrichtung arbeiten die Stadt Essen, die Polizei und die Staatsanwaltschaft zusammen, um strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen junge Mehrfachintensivtäter zu beschleunigen und deren Rückfall zu verhindern. Das Programm umfasst Jugendliche und Heranwachsende zwischen 14 und 20 Jahren aus dem Stadtgebiet von Essen und Mülheim an der Ruhr, die innerhalb eines Jahres mindestens fünf Straftaten aus einem festgelegten Deliktskreis begangen haben.
Ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit ist die personengebundene Sachbearbeitung durch feste Ansprechpartner der Jugendgerichtshilfe, der Polizei und der Staatsanwaltschaft unter einem Dach. Im Jahr 2024 wurden insgesamt 135 junge Mehrfachintensivtäter betreut, im Vergleich zu 122 Personen im Jahr 2023. Während die Gesamtzahl der Straftaten unverändert blieb, wurde ein leichter Anstieg bei Gewalttaten verzeichnet. Eine Rückfalluntersuchung von Personen, die 2022 aus dem Programm entlassen wurden, ergab, dass 40 Prozent über zwei Jahre straffrei blieben.
Der Bericht thematisiert zudem die Initiative „Kurve kriegen“, die präventiv bei 8- bis 15-Jährigen ansetzt, sowie das Projekt „360°“ zur Vorbeugung von Clankriminalität. Die Ausschüsse für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie der Jugendhilfeausschuss sollen den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft: KURTI – das Fördernetzwerk und Portal hier: Umsetzung in 2025Zur Vorlage · 0504/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zur Umsetzung des Fördernetzwerks und Portals für die Kultur- und Kreativwirtschaft in Essen, KURTI, für das Jahr 2025 liegt vor. Die Maßnahmen zielen darauf ab, die finanzielle Situation von kulturell und kreativ tätigen Personen zu verbessern sowie das Start-up-Ökosystem im Stadtgebiet zu stärken.
Im Zuge der bisherigen Umsetzung wurde im Jahr 2024 eine zusätzliche Stelle im Team KURTI geschaffen. Mit der Position des Nightlife Koordinators (NiKO) wird die Nachtkultur und -ökonomie in der Essener Innenstadt, insbesondere in der City Nord, adressiert. Ziel dieser Funktion ist die Unterstützung der wirtschaftlichen Entwicklung der Akteure sowie die Förderung der Belebung des Stadtzentrums.
Das Angebot von Team KURTI richtet sich neben Gründern, Selbstständigen und Kleinunternehmen auf Empfehlung des Beirats nun verstärkt auch an Schüler, Auszubildende und Studierende der entsprechenden Berufsfelder. Der Bericht wird den zuständigen Gremien zur Kenntnisnahme vorgelegt, um die Umsetzung der im Rat definierten Handlungsfelder zu dokumentieren.
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Beratungsfolge
- 03.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (60. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.06.2025 · Kulturausschuss (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.aIntegriertes Entwicklungskonzept "Zukunft.Essen.Innenstadt"Zur Vorlage · 0084/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll das Integrierte Entwicklungskonzept (IEK) „Zukunft.Essen.Innenstadt“ beschließen. Die Vorlage sieht ein Gesamtvolumen von 20.550.000 Euro für die Umsetzung der Leitprojekte vor, wobei voraussichtlich 13.230.000 Euro durch Fördermittel und 7.320.000 Euro durch einen Eigenanteil gedeckt werden sollen. Die Kosten gliedern sich in 15.200.000 Euro für investive Maßnahmen sowie 5.350.000 Euro für konsumtive Maßnahmen. Zudem wird die Aufnahme der notwendigen Mittel in die Haushaltsplanungen ab dem Jahr 2027 beantragt.
Das Konzept legt die Gebietsabgrenzung für den Bereich „Innenstadt“ fest und basiert auf einem im November 2023 beschlossenen Leitbild mit den Schwerpunkten „Grün“, „Durchmischt“ und „Gemeinschaftlich“. Im Rahmen von Beteiligungsformaten, wie einem Innenstadt-Dialog und digitalen Angeboten, wurden rund 400 Projektvorschläge gesammelt. Das Maßnahmenpaket umfasst insgesamt 37 Projekte, die in 22 Leitprojekte mit hoher Priorität und 15 Zukunftsprojekte unterteilt sind.
Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Förderanträge beim zuständigen Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen einzureichen. Zudem soll die planerische Vorbereitung erster Projekte, wie etwa das „Grün-blaue Innenstadtband“ oder die Umgestaltung des Marktkirchenumfelds, fortgesetzt werden.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Kulturausschuss (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen mit den Änderungen aus dem Antrag 0934/2025/CDU/GRÜNE
- 01.07.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (42. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 25.06.2025 · Seniorenrat (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen mit den Änderungen/Ergänzungen gem. Antrag 0934/2025/CDU/GRÜNE
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — mehrheitlich mit den im Antrag 0934/2025/CDU/GRÜNE aufgeführten Änderungen bzw. Ergänzungen empfohlen
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung im Rat unter Berücksichtigung der Änderung des neuen Beschlusses des Antrags 0934/2025/CDU/GRÜNE
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 03.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (28. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.05.2025 · Inklusionsbeirat (16. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung des Inklusionsbeirates
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.05.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (31. Sitzung) — zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.05.2025 · Kulturausschuss (35. Sitzung) — zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 07.05.2025 · Seniorenrat (35. Sitzung) — nach Beratung Empfehlungsbeschluss in 36. Sitzung verschoben.
- 06.05.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 29.04.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (45. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung) — abgesetzt/vertagt; Behandlung im ASPB am 15.05.2025
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.04.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.04.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — Abgesetzt und zur Beschlussfassung in die AVM-Sitzung am 22.05.2025 vertragt.
- 26.03.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (27. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.03.2025 · Kulturausschuss (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (44. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.03.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (39. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 11.03.2025 · Jugendhilfeausschuss (26. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Zur Beratung und Beschlussfassung im Rat unter Berücksichtigung der Änderung des neuen Beschlusses des Antrags 0934/2025/CDU/GRÜNE - 6.bIntegriertes Entwicklungskonzept "Zukunft.Essen.Innenstadt" (DS 0084/2025/7) Hier: Änderung der BeschlussfassungZur Vorlage · 0934/2025/CDU/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne im Rat der Stadt Essen haben einen Antrag zur Änderung der Beschlussfassung des Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) „Zukunft.Essen.Innenstadt“ vorgelegt. Der Antrag sieht vor, das IEK als städtebauliches Entwicklungskonzept sowie zur Festlegung eines Stadtumbaugebietes gemäß § 171b BauGB zu nutzen und die Gebietsabgrenzung für den Bereich „Innenstadt“ festzulegen.
Die Stadtverwaltung soll beauftragt werden, zwei spezifische Leitprojekte innerhalb des Gebiets zu erarbeiten: ein Projekt zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit sowie ein Projekt zur Erweiterung der Arbeit mit Drogenabhängigen, etwa durch Präventionsmaßnahmen. Die Realisierung dieser und weiterer Zukunftsprojekte soll einer separaten Beratung und Beschlussfassung im Rat bedürfen. Für die Umsetzung der Leitprojekte wird ein Gesamtvolumen von 20.550.000 Euro veranschlagt, wobei voraussichtlich 13.230.000 Euro aus Fördermitteln und 7.320.000 Euro aus Eigenanteilen stammen sollen. Die erforderlichen Mittel sollen in die Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2027 und die Folgejahre aufgenommen werden.
Des Weiteren wird die Verwaltung angewiesen, beim zuständigen Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Förderanträge zur Kofinanzierung einzureichen. Zudem sollen bestehende Vorhaben wie das „Grünblaue Innenstadtband“ und die Umgestaltung des Marktkirchenumfelds planerisch weiter vorbereitet werden, beispielsweise durch die Durchführung von Wettbewerbsverfahren.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Kulturausschuss (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 01.07.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (42. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 25.06.2025 · Seniorenrat (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 6.cÄnderungsantrag TOP: Integriertes Entwicklungskonzept "Zukunft.Essen.Innenstadt"Zur Vorlage · 0794/2025/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat mit der Vorlage 0794/2025 einen Antrag auf Änderung des Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) „Zukunft.Essen.Innenstadt“ gestellt. Der Antrag sieht vor, fünf spezifische Leitprojekte in ihrer Priorisierung von der Kategorie B in die Kategorie A hochzustufen.
Betroffen sind die Maßnahmen zum Grünen Innenstadtring, die Potentialanalyse „Wohnen in der Innenstadt“, die Mikro-Bauaustellung mit experimentellen Wohnformen sowie das Stadtteil- und Begegnungszentrum und die Sport- und Bewegungsangebote in der Innenstadt. Zur Durchführung der Planungsmaßnahmen wird beantragt, ab dem Jahr 2026 Stellen aus dem Zentralbudget für strategische Personalmaßnahmen einzurichten.
Die Begründung des Antrags legt dar, dass für die Realisierung langfristiger Ziele, wie etwa den Grünen Ring bis zum Jahr 2040, bereits frühzeitige Planungen erforderlich sind. Zudem wird angeführt, dass die Klärung bau- und planungsrechtlicher Fragen für ein differenziertes Wohnraumangebot zeitnah erfolgen sollte. Die Einrichtung eines Stadtteil- und Begegnungszentrums sowie die Förderung von Sportangeboten werden als Maßnahmen zur Stärkung der Innenstadt und zur Unterstützung der Jugend angeführt.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Kulturausschuss (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 01.07.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (42. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 25.06.2025 · Seniorenrat (36. Sitzung) — einstimmig nicht empfohlen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — kein Beschluss gefasst; durch Beschlussfassung erledigt
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (28. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.05.2025 · Inklusionsbeirat (16. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung des Inklusionsbeirates
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.05.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (31. Sitzung) — zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 7.TOP 8: Taxitarif im Essener Stadtgebiet (0730/2025/6) hier: Mindestbeförderungsentgelt für Mietwagenfahrten sowie RückkehrpflichtüberwachungZur Vorlage · 0853/2025/CDU/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen von CDU und Grünen im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 0853/2025 eingereicht, der Regelungen für Mietwagenfahrten im Stadtgebiet vorsieht. Der Antrag richtet sich an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie an den Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung.
Ein Kernpunkt des Vorhabens ist die Aufforderung an die Stadtverwaltung, bis zum Ende des dritten Quartals 2025 einen Beschlussvorschlag zur Einführung eines Mindestbeförderungsentgelts für Mietwagenfahrten vorzulegen. Die Vorlage soll sich dabei an der Allgemeinverfügung der Stadt Leipzig orientieren.
Darüber hinaus wird die Erarbeitung eines Konzepts zur Überwachung und Sanktionierung von Verstößen gegen die gesetzliche Rückkehrpflicht für Mietwagen gefordert. Dabei soll auch die Prüfung des Einsatzes digitaler Kontrollinstrumente Bestandteil des Konzepts sein. Für diesen Beschlussvorschlag wurde eine Frist bis spätestens zum ersten Quartal 2026 festgesetzt.
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Beratungsfolge
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Sicherheit im öffentlichen Raum (vgl. DS 1246/2022/CDU/GRÜNE) Hier: Vereinfachung der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen in den StadtteilenZur Vorlage · 0894/2025/CDU/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag zur Vereinfachung der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen in den Stadtteilen eingebracht. Mit der Vorlage 0894/2025/CDU/GRÜNE wird die Stadtverwaltung aufgefordert, verschiedene Maßnahmen zur Unterstützung von Veranstaltern darzulegen.
Ein Schwerpunkt des Antrags liegt auf der Erstellung standort- und veranstaltungsbezogener Sicherheitskonzepte für relevante Flächen in den Stadtteilen, insbesondere für Brauchtumsveranstaltungen wie Stadtteilfeste, Weihnachtsmärkte oder Karnevalsumzüge. Zudem soll geprüft werden, in welchem Umfang ein Pool mobiler Fahrzeugsperren zur flexiblen Absicherung von Veranstaltungen genutzt werden kann. Hierbei sollen auch wirtschaftliche Aspekte wie die Anschaffung, der Auf- und Abbau sowie die temporäre Lagerung durch eine städtische Tochtergesellschaft bewertet werden.
Des Weiteren wird die Verwaltung gebeten, Möglichkeiten zur Verschlankung, Beschleunigung und Digitalisierung der Verwaltungsprozesse aufzuzeigen. Ziel ist es, die Beratung, Antragstellung und Bewilligungsverfahren nutzerfreundlicher zu gestalten, um vor allem ehrenamtlich tätige Veranstalter zu entlasten. Ergänzend sollen Vorschläge eingeholt werden, wie Organisatorinnen und Organisatoren darüber hinaus unterstützt werden können.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — Der Antrag aus TOP 8.1 (DS 0915/2025/CDU/GRÜNE/FDP) ersetzt den Antrag aus TOP 8
Ergebnis: Der Antrag aus TOP 8.1 (DS 0915/2025/CDU/GRÜNE/FDP) ersetzt den Antrag aus TOP 8 - 8.1Sicherheit im öffentlichen Raum (vgl. DS 1246/2022/CDU/GRÜNE) Hier: Vereinfachung der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen in den StadtteilenZur Vorlage · 0915/2025/CDU/GRÜNE/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der CDU, der Grünen und der FDP im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag zur Sicherheit im öffentlichen Raum eingebracht. Ziel des Vorhabens ist die Vereinfachung der Organisation sowie der Durchführung von Veranstaltungen in den Essener Stadtteilen.
Im Rahmen des Antrags wird die Stadtverwaltung aufgefordert, darzulegen, inwieweit für relevante Veranstaltungsflächen standort- und veranstaltungsbezogene Sicherheitskonzepte erstellt werden können. Ein besonderer Fokus soll dabei auf nicht kommerziellen Brauchtumsveranstaltungen wie Stadtteilfesten, Weihnachtsmärkten oder Karnevalsumzügen liegen.
Des Weiteren soll geprüft werden, in welchem Umfang ein Pool mobiler Fahrzeugsperren zur flexiblen Absicherung von Veranstaltungen genutzt werden kann. Dabei sollen wirtschaftliche Faktoren wie die Anschaffung, der Auf- und Abbau sowie die temporäre Lagerung durch eine städtische Tochtergesellschaft bewertet werden. Zudem wird eine Verschlankung, Beschleunigung und Digitalisierung der Verwaltungsprozesse – insbesondere bei Beratung, Antragstellung und Bewilligung – angestrebt, um die Unterstützung für ehrenamtlich tätige Veranstalter zu verbessern. Ergänzend wird die Verwaltung gebeten, weitere Vorschläge zur Entlastung von Veranstaltern einzubringen.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 9.Einführung einer Sondernutzungsgebühr für "WerbeanhängerZur Vorlage · 0868/2025/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Essener Bürger Bündnis (EBB) hat im Rat der Stadt Essen einen Antrag zur Durchsetzung von Sondernutzungsgebühren für sogenannte Werbeanhänger gestellt. Mit dem Antrag Nr. 0868/2025/EBB wird die Verwaltung beauftragt, die bestehende Gebühr für diese Art der Sondernutzung konsequent einzufordern. Zudem soll über die Intensität der Kontrollen und die erfolgte Ahndung nach sechs Monaten Bericht erstattet werden.
Die Begründung der Fraktion führt an, dass Werbeanhänger zunehmend das Stadtbild prägen und primär für Werbezwecke konstruiert seien, ohne eine Transportfunktion zu erfüllen. Da andere Formen der Außenwerbung, wie Plakatwände oder LED-Tafeln, genehmigungspflichtig sind, solle dies auch für diese Anhänger gelten. Laut Antrag verknappen die oft monatelang abgestellten Fahrzeuge den öffentlichen Parkraum und können durch ihren Zustand das Stadtbild beeinträchtigen. Zudem wird auf eine mögliche Wettbewerbsverzerrung gegenüber ansässigen Unternehmen hingewiesen.
Die EBB-Fraktion bezieht sich dabei auf die Rechtsprechung, wonach solche Konstruktionen als mobile Werbeanlagen eingestuft werden können, was eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich macht. Da eine entsprechende Gebühr bereits existiere, solle lediglich deren Durchsetzung durch das Ordnungsamt sichergestellt werden.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — In den OPOG verwiesen
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - 9.1Einführung einer Sondernutzungsgebühr für WerbeanhängerZur Vorlage · 0910/2025/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke hat im Rat der Stadt Essen einen Antrag mit der Nummer 0910/2025 eingereicht, der sich an den Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung richtet. Der Antrag fordert die Verwaltung dazu auf, zu prüfen, in welchen Wohngebieten das Parken auf Personenkraftwagen beschränkt werden kann. Dabei sollen auch bestimmte große Fahrzeuge, wie etwa Wohnmobile, Camper, Transporter oder Werbeanhänger, von der Nutzung ausgeschlossen werden können.
Die Begründung des Antrags bezieht sich auf eine vorangegangene Anfrage zur „Kommunalen Satzung Parken“. Darin wird angeführt, dass eine Beschränkung von Parkflächen durch entsprechende Beschilderung in begründeten Fällen möglich ist. Die Fraktion regt an, solche Gebiete zu identifizieren, insbesondere innerhalb von Bewohnerparkzonen. Als Beispiele für bereits erfolgte Einschränkungen in anderen Kommunen werden die Städte Köln und Münster genannt.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - 10.Verkaufsoffene Sonntage 01.08.2025 bis 31.12.2025Zur Vorlage · 0646/2025/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Erlassung von ordnungsbehördlichen Verordnungen für verkaufsoffene Sonntage im Zeitraum vom 1. August 2025 bis zum 31. Dezember 2025 entscheiden. Die Vorlage sieht vor, die entsprechenden Sonntage gemäß den beigefügten Anlagen freizugeben. Der Entscheidungsprozess umfasst die Beratung der verschiedenen Bezirksvertretungen sowie des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung, bevor der Rat am 2. Juli 2025 über den Beschlussvorschlag berät.
Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen. Dabei wird auf die aktuelle Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts NRW verwiesen, welche die Anforderungen an die Begründung eines öffentlichen Interesses verschärft hat. Eine Ladenöffnung an Sonntagen erfordert nach dieser Entscheidung eine hinreichende Gewichtung der Sachgründe sowie die Einhaltung des Regel-Ausnahme-Verhältnisses zum Schutz der Sonntagsruhe. Die Stadt Essen beabsichtigt, diesen Maßstab bei künftigen Entscheidungen anzuwenden und die räumlichen Freigabebereiche aufgrund früherer gerichtlicher Verfahren eng zu bemessen.
Die Terminvorschläge für das Jahr 2025 wurden vom Handelsverband Nordrhein-Westfalen Ruhr e. V. und der Essen Marketing GmbH in Abstimmung mit den örtlichen Werbegemeinschaften vorgelegt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen sowie der räumliche Bezug zwischen Veranstaltungen und Ladenöffnungen sichergestellt werden müssen.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 10.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen bei Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (46. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (40. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 10.aÄnderung der Friedhofssatzung der Stadt Essen sowie der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Essen hier: Maßnahmen zur Steigerung der Sicherheit im StadtgebietZur Vorlage · 0864/2025/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen beabsichtigt, die Friedhofssatzung sowie die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet zu ändern. Die Vorlage des Ordnungsamtes sieht vor, das Mitführen von Waffen und Messern jeglicher Art in bestimmten öffentlichen Bereichen zu untersagen.
Im Rahmen der Neufassung der Friedhofssatzung soll das Führen von Waffen und Messern auf städtischen Friedhöfen verboten werden, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und die Würde dieser Orte zu wahren. Die geplante Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zielt darauf ab, das Mitführen solcher Gegenstände auf Kinderspielplätzen zu untersagen. Als Begründung nennt die Verwaltung den Schutz der körperlichen Unversehrtheit von Kindern sowie die Vermeidung von Gefahren durch die Neugier von Kindern gegenüber Messern.
Die Initiative erfolgt vor dem Hintergrund der statistisch erfassten Zunahme von Messertaten in Nordrhein-Westfalen. Da die Stadt als Schulträgerin keine direkten Regelungen für den inneren Schulbetrieb treffen kann, werden die Schulen dazu angehalten, ihre Schul- und Hausordnungen so zu ergänzen, dass das Mitführen von Waffen durch Schüler, Lehrkräfte und Besucher untersagt ist. Die Entscheidung über die Neufassungen der Satzungen wird im Rat der Stadt Essen erwartet.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 01.07.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (42. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.06.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 10.bOrdnungsbehördliche Verordnung über das Verbot des Verkaufs sowie der Ab- und Weitergabe von Distickstoffmonoxid ("Lachgas") an Minderjährige in der Stadt EssenZur Vorlage · 0870/2025/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung von Essen plant die Einführung einer ordnungsbehördlichen Verordnung, die den Verkauf sowie die Abgabe und Weitergabe von Distickstoffmonoxid, auch bekannt als Lachgas, an Minderjährige untersagt. Der entsprechende Beschlussvorschlag durchläuft derzeit verschiedene Gremien, darunter den Jugendhilfeausschuss und den Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung, bevor er am 2. Juli 2025 im Rat der Stadt Essen zur Entscheidung vorgelegt wird.
Hintergrund der Vorlage ist die zunehmende Nutzung von Lachgas als inhalative Droge durch Jugendliche und junge Erwachsene in Essen. Da das Gas derzeit als technisches Produkt frei verkäuflich ist, sieht die Verwaltung eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Das Gesundheitsamt sowie medizinische Fachgesellschaften verweisen auf gesundheitliche Risiken, die von Schwindel über Sauerstoffmangel bis hin zu neurologischen Schäden wie Lähmungserscheinungen reichen können. In der Stadt wurden bereits leere Gasbehälter an verschiedenen öffentlichen Orten, etwa im Stadtgarten oder im Christinenpark, gefunden.
Die geplante Verordnung soll den Schutz von Kindern und Jugendlichen stärken, indem sie den Erwerb und die Weitergabe des Gases an diese Altersgruppe verbietet. Verstöße gegen diese Regelung, sowohl vorsätzliche als auch fahrlässige Handlungen, sollen mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden können.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 10.cOrdnungsbehördlicher Jugendschutz 2024Zur Vorlage · 0869/2025/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht des Ordnungsamtes zum ordnungsbehördlichen Jugendschutz für das Jahr 2024 dokumentiert die durchgeführten Kontrollmaßnahmen in Essen. Im Berichtszeitraum wurden insgesamt 1.111 Betriebskontrollen durchgeführt, wobei der Schwerpunkt auf Konzessionskontrollen und der Bekämpfung von Kriminalität lag. Neben regelmäßigen Überprüfungen in Gaststätten und Shisha-Bars fanden auch Kontrollen an öffentlichen Plätzen sowie bei Großveranstaltungen wie dem Pfingst-Open-Air Werden statt. Im Rahmen dieser Maßnahmen wurden 63 Minderjährige ermittelt, was zu 26 Ermittlungsverfahren gegen Gewerbetreibende führte. Aufgrund von Beobachtungen und Bürgerbeschwerden zum Konsum von Lachgas plant die Stadt Essen, die ordnungsbehördliche Verordnung um ein Verbot der Abgabe an Minderjährige zu erweitern. Zudem wurden 13 Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen den Jugendschutz, etwa durch die unzulässige Abgabe von Tabak oder Alkohol, eingeleitet.
Ein weiterer Bestandteil des Berichts betrifft die Schulzuführungen. Im Jahr 2024 wurden insgesamt 151 Fälle von zwangsweiser Schulzuführung dokumentiert, was einem Anstieg von 28 Fällen gegenüber dem Vorjahr entspricht. Davon basierten 104 Anträge auf Schulpflichtverletzung direkt auf Meldungen der Schulen für Schüler mit Wohnsitz in Essen. Weitere 47 Zuführungen erfolgten durch den Kommunalen Ordnungsdienst nach Feststellungen bei Streifendiensten. Die Altersgruppe der betroffenen Personen lag zwischen 6 und 17 Jahren, wobei die Anträge von verschiedenen Schulformen, insbesondere Grund-, Förder- und Hauptschulen, gestellt wurden.
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Beratungsfolge
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Jahresbericht zur Allgemeinen Gefahrenabwehr durch das Ordnungsamt für das Berichtsjahr 2024Zur Vorlage · 0626/2025/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jahresbericht zur Allgemeinen Gefahrenabwehr durch das Ordnungsamt für das Berichtsjahr 2024 liegt zur Kenntnisnahme für den Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie die Bezirksvertretungen I bis IX vor. Im Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) sind im Streifendienst aktuell 67 Einsatzkräfte tätig.
Die Infrastruktur umfasst ein neues Verwaltungsgebäude an der Ellernstraße mit einer modernen Leitstelle. Zur technischen Unterstützung werden E-Bikes, Drohnen zur Lageerkundung sowie in Kürze Bodycams eingesetzt. Nach einer Erprobungsphase wird zudem die Beschaffung von Diensthunden über einen externen Dienstleister vorbereitet. Ein Ausschreibungsverfahren für einen speziellen Einsatzleitwagen ist derzeit im Gange.
Die Einsatzschwerpunkte lagen auf regelmäßigen Streifenfahrten in Gebieten wie dem Baldeneysee, der Brehminsel und verschiedenen Parkanlagen sowie der Begleitung von Großveranstaltungen wie den Weihnachtsmärkten. Der Bericht dokumentiert zudem eine Zunahme der gemeinsamen Streifen mit der Polizei im Stadtkern von 469 im Jahr 2023 auf 536 im Jahr 2024. Als operative Aufgaben wurden die Kontrolle von Grillzonen sowie die Reaktion auf Beschwerden über den Konsum von Alkohol und Drogen in öffentlichen Räumen angeführt.
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Beratungsfolge
- 02.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Situation in der Innenstadt / Sicherheit und Sauberkeit in Essen - mündlicher Bericht -
- 12.aBeschaffung technischer Ausstattung zur Sicherstellung der Trinkwassernotversorgung im KatastrophenfallZur Vorlage · 0666/2025/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Beschaffung technischer Ausrüstung zur Sicherstellung der Trinkwassernotversorgung im Katastrophenfall entscheiden. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht den Kauf von sechs mobilen Desinfektionsanlagen, sechs Hochleistungsförderpumpen inklusive Schlauchmaterial sowie einer Trinkwasserabfüllanlage vor. Das Gesamtvolumen für diese Anschaffungen beläuft sich auf 1.348.000 Euro im Jahr 2025.
Die Maßnahme dient der Umsetzung gesetzlicher Verpflichtungen aus dem Wassersicherstellungsgesetz sowie dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz NRW. Laut Vorlage ist eine flächendeckende Versorgung bei Ausfällen der zentralen Infrastruktur durch dezentrale Maßnahmen sicherzustellen. Die technische Ausstattung wurde im Rahmen einer Einsatzübung im Dezember 2024 in Zusammenarbeit mit der Wassergewinnung Essen GmbH und der Stadtwerke Essen AG erprobt.
Da die erforderlichen Mittel nicht im aktuellen Haushaltsplan veranschlagt sind, wird die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in Höhe von 1.348.000 Euro beantragt. Die Finanzierung soll durch Umwidmungen aus den Projekten „Abwehr Großschadensereignisse“ und „Umbau Katastrophenschutzlager“ erfolgen. Der Entscheidungsvorgang umfasst die Beratung in den zuständigen Ausschüssen im Juni 2025, bevor der Rat der Stadt Essen am 2. Juli 2025 über den Beschluss entscheidet.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 12.bBeschaffung mobiler Hochwasserschutzmodule (mobile Deichsysteme) für den Katastrophenschutz der Stadt EssenZur Vorlage · 0803/2025/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung soll die stufenweise Beschaffung mobiler Hochwasserschutzmodule für den Katastrophenschutz der Stadt Essen beschließen. Das Vorhaben umfasst ein Gesamtvolumen von 320.000 Euro, das über die Jahre 2025 bis 2028 verteilt werden soll. Pro Jahr ist die Anschaffung von etwa 250 Metern an mobilen Deichsystemen vorgesehen, was jährlichen Kosten von 80.000 Euro entspricht.
Die Beschaffung der modularen Systeme dient als Ergänzung zu stationären Schutzmaßnahmen, insbesondere dort, wo dauerhafte baulelle Lösungen nicht umsetzbar oder wirtschaftlich nicht vertretbar sind. Laut dem Antrag von Beigeordnetem Kromberg verfügt die Feuerwehr Essen derzeit über keine mobilen Hochwasserschutzsysteme für den kurzfristigen Einsatz bei Starkregen- oder Hochwasserereignissen. Die Module ermöglichen eine flexible Absicherung von Infrastrukturen und Siedlungsbereichen.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über die Projekte „Abwehr Großschadensereignisse“ sowie „Gefahrenabwehr“. Das Vorhaben ist Bestandteil des Katastrophenschutzbedarfsplans der Stadt Essen, um die Reaktionsfähigkeit bei klimabedingten Ereignissen zu erhöhen.
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Beratungsfolge
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 12.cBeschaffung von Sonderausstattung zur Stärkung der technischen Einsatzfähigkeit der Feuerwehr EssenZur Vorlage · 0638/2025/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Feuerwehr Essen plant die Beschaffung von Sonderausstattung im Gesamtwert von rund 2.012.000 Euro, um die technische Einsatzfähigkeit zu stärken. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht den Erwerb verschiedener technischer Geräte und Fahrzeuge vor, die auf den Brandschutz- und Katastrophenschutzbedarfsplänen der Stadt basieren.
Zu den geplanten Maßnahmen gehören elf Sätze akkubetriebener hydraulischer Rettungsgeräte für etwa 462.000 Euro, welche die bisherigen schlauchgebundenen Systeme ersetzen sollen. Zudem ist die Anschaffung von zwei ferngesteuerten Löschrobotern mit modularem System für rund 700.000 Euro vorgesehen, um Einsätze in gefährlichen oder schwer zugänglichen Bereichen zu ermöglichen. Für das Jahr 2026 werden vier geländegängige All-Terrain-Vehicles (ATVs) zum Preis von etwa 250.000 Euro beschafft, die insbesondere zur Unterstützung der Einsatzlogistik und Kommunikation in topographisch anspruchsvollen Gebieten des Stadtgebietes dienen sollen.
Ein weiterer Bestandteil ist die Ersatzbeschaffung eines Abrollbehälters-Rüst (AB-Rüst) für circa 600.000 Euro, um den Anforderungen bei technischen Rettungen, etwa bei Bauunfällen, gerecht zu werden. Für die Finanzierung des AB-Rüst wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 400.000 Euro beantragt. Die entsprechenden Ausschreibungen für die einzelnen Positionen sollen jeweils separat durchgeführt werden.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 13.Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- –Personal, allgemeine Verwaltung
- 14.Verschiedenes
- –Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 15.Bevölkerungsschutz konkretisieren - Planungen weiterdenkenErgebnis: einstimmig empfohlen
- 15.aLandesprojekt: "Digitalisierung Ausländerbehörden"Ergebnis: einstimmig beschlossen
- 16.Verschiedenes