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Vorlage

Sparkasse Essen a) Entlastung der Organe der Sparkasse Essen für das Geschäftsjahr 2024 b) Verwendung des Jahresabschlusses gemäß § 24 und § 25 SpkG NW c) Bestimmung der Zeitung für den Hinweis auf die Auslegung des Jahresabschlusses

1260/2025/OB 24.09.2025 Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation

🟢 Beschlossen 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Essen befasst sich in seiner Sitzung am 24. September 2025 mit dem Jahresabschluss der Sparkasse Essen für das Geschäftsjahr 2024. Die Vorlage sieht vor, den Jahresabschluss sowie den dazugehörigen Lagebericht und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes zur Kenntnis zu nehmen.

Ein zentraler Punkt des Beschlussvorschlags ist die Entlastung der Organe der Sparkasse, konkret des Verwaltungsrates und des Vorstandes, für das Geschäftsjahr 2024. Hiervon ausgenommen sind Ratsmitglieder, die im Jahr 2024 gleichzeitig einem Organ der Sparkasse Essen angehörten.

Bezüglich der Verwendung des Jahresüberschusses wird vorgeschlagen, einen Nettobetrag von 6.422.071,36 Euro an den Träger auszuschütten, was einem Bruttobetrag von 7.629.428,39 Euro entspricht. Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von 4.426.164,26 Euro soll der Sicherheitsrücklage zugeführt werden. Zudem wird die Festlegung der Publikationswege für den Hinweis auf die Auslegung des Jahresabschlusses beantragt. Die Bekanntmachung soll im elektronischen Bundesanzeiger, auf der Homepage der Sparkasse sowie in den Lokalteilen der NRZ und WAZ erfolgen.

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