Überplanmäßige Mittelbedarfe Jugendamt
✦ KI-Zusammenfassung
Das Jugendamt der Stadt Essen beantragt eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 53,9 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2025. Die Vorlage begründet den Bedarf mit veränderten Rahmenbedingungen sowie steigenden Fallzahlen und Kosten, die zum Zeitpunkt der Budgetplanung im Jahr 2024 nicht absehbar waren. Der aktuelle Bedarf basiert auf einer Hochrechnung der Mittelabflüsse aus der ersten Jahreshälfte 2025.
Die beantragten Mittel sind für verschiedene Produktgruppen der Jugendhilfe vorgesehen. Dies umfasst den Unterhaltsvorschuss, die Förderung von Kindern in Tagespflege sowie die Hilfe zur Erziehung und die Unterstützung von Tageseinrichtungen. Zudem ist eine Aufstockung für die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche sowie für Leistungen für junge Volljährige vorgesehen. Als Ursachen für die Kostensteigerungen werden unter anderem die Anpassung der Kindpauschalen in der Tagespflege, steigende Fallzahlen im ambulanten Bereich der Erziehungshilfe sowie höhere Aufwendungen für stationäre Unterbringungen angeführt.
Der Vorgang durchläuft die Beratungsfolge über den Jugendhilfeausschuss am 9. September 2025 und den Haupt- und Finanzausschuss am 17. September 2025, bevor der Rat der Stadt Essen am 24. September 2025 über die Bereitstellung der Mittel entscheidet.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 24.09.2025einstimmig beschlossen
- 17.09.2025mehrheitlich empfohlen
- 09.09.2025einstimmig empfohlen