Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (39. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 38 über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.06.2025
- 2.Mitteilungen der Verwaltung
- 3.Aufstellung einer Zweckentfremdungssatzung - Datenanalyse und NeubewertungZur Vorlage · 0998/2025/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat einen Antrag gestellt, die Stadtverwaltung mit einer Analyse und Neubewertung der Notwendigkeit einer Zweckentfremdungssatzung für Kurzzeitvermietungen zu beauftragen. Im Zentrum des Antrags steht die Untersuchung der Registrierungen von Beherbergungsbetrieben, die bis zum 1. September 2025 bei der Stadt Essen eingegangen sind. Diese sollen mit den bisherigen Zahlen zu Kurzzeitvermietungen im Stadtgebiet verglichen werden.
Auf Grundlage dieser aktualisierten Datenlage soll geprüft werden, ob die Einführung einer Zweckentfremdungssatzung gemäß dem Wohnraumstärkungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen erforderlich ist. Die Fraktion begründet das Vorhaben mit bestehenden Abweichungen zwischen den amtlichen Daten der Stadtverwaltung und den online verfügbaren Angeboten. Als mögliche Gründe für die unvollständige Datenlage werden die Umwandlung von Wohnraum in Beherbergungsstätten sowie Unkenntnis über lokale Regelungen angeführt.
Die Stadtverwaltung wird zudem beauftragt, dem Rat der Stadt Essen in der Sitzung im Dezember 2025 einen Verfahrensvorschlag vorzulegen. Dieser soll auch den benötigten Personal- und Ressourceneinsatz enthalten. Die Grundlage für die Neubewertung bildet die seit dem 1. August 2025 geltende Registrierungspflicht für Beherbergungsbetriebe, die eine aktuellere Datenbasis ermöglichen soll.
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Beratungsfolge
- 05.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (2. Sitzung) — abgesetzt (Antrag zurückgenommen)
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.01.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (1. Sitzung) — Antrag wurde seitens der Fraktion zurückgezogen.
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — zur Enscheidung in den Rat geschoben
- 17.09.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.09.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (42. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (60. Sitzung) — abgesetzt/vertagt; Behandlung im ASPB am 04.09.2025
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 4.Fairen Wettbewerb zwischen Taxi und Mietwagen sicherstellen - Flexibilisierung des Taxitarifes und Festpreis für Bestellfahrten ermöglichenZur Vorlage · 1295/2025/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 1295/2025/FDP einen Antrag gestellt, der eine Flexibilisierung des Taxitarifs vorsieht. Ziel ist es, die rechtlichen Voraussetzungen so zu gestalten, dass Taxiunternehmen bei Bestellfahrten ihre Preise innerhalb eines festgelegten Tarifkorridors nach unten anpassen und zusätzlich verbindliche Festpreise anbieten können.
Der Antrag bezieht sich auf das Wettbewerbsverhältnis zwischen dem Taxi- und dem Mietwagengewerbe in Essen. Da Mietwagenunternehmen Preise frei mit den Kunden vereinbaren können, Taxiunternehmen jedoch an die behördliche Tarifordnung gebunden sind, beantragt die Fraktion eine Anpassung der Bedingungen. Als Alternative zu einer möglichen Einführung eines Mindestbeförderungsentgelts für Mietwagen schlägt die FDP-Fraktion die Schaffung eines flexiblen Rahmens für Taxis vor. Damit sollen die Wettbewerbsfähigkeit der Taxiunternehmen gestärkt und den Fahrgästen durch Festpreise eine höhere Preissicherheit sowie ein transparenter Preisrahmen ermöglicht werden.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 17.09.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.09.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (37. Sitzung) — zur Beschlussfassung in die Ratssitzung verwiesen
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 10.09.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (42. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 5.Sitzungstermine des Haupt- und Finanzausschusses und des Rates der Stadt im Jahr 2026Zur Vorlage · 0980/2025/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0980/2025/OB des Oberbürgermeisters Kufen behandelt die Festlegung der Sitzungstermine für den Haupt- und Finanzausschuss sowie für den Rat der Stadt Essen im Jahr 2026. Bei der Planung der Termine wurden die Schulferienzeiten für Ostern, Pfingsten, Sommer und Herbst berücksichtigt.
Für den Haupt- und Finanzausschuss werden acht Sitzungstermine vorgeschlagen, die jeweils mittwochs in den Monaten Februar, März, Mai, Juni, September, Oktober, November und Dezember 2026 stattfinden sollen. Die Termine für den Rat der Stadt sind jeweils auf den darauffolgenden Mittwoch terminiert. Für den Rat werden somit Sitzungen am 11. Februar, 25. März, 27. Mai, 24. Juni, 16. September, 14. Oktober, 18. November sowie 16. Dezember 2026 vorgeschlagen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass sowohl der Haupt- und Finanzausschuss als auch der Rat der Stadt die vorgeschlagenen Termine für das Jahr 2026 zur Kenntnis nehmen. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates der Stadt im September 2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.09.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Benennung von Delegierten der Stadt Essen für die außerordentliche Mitgliederversammlung des Städtetages NRW am 08.10.2025 hier: Herbeiführung einer Eilentscheidung gemäß § 60 Absatz 1 Satz 1 GO NRWZur Vorlage · 1328/2025/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Essen soll im Rahmen einer Eilentscheidung gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen die Delegierten für die außerordentliche Mitgliederversammlung des Städtetages NRW am 8. Oktober 2025 benennen. Die Versammlung findet in Bochum statt, um eine notwendige Satzungsänderung zu beraten. Aufgrund der kurzfristigen Terminierung wird der Ausschuss anstelle des Rates der Stadt zur Entscheidung angerufen.
Der Beschlussentwurf sieht die Entsendung von acht stimmberechtigten Delegierten vor. Die Verteilung der Stimmen orientiert sich an der Sitzverteilung im Rat der Stadt: Auf Vorschlag der CDU-Fraktion sollen drei Personen, auf Vorschlag der SPD- und der GRÜNEN-Fraktion jeweils zwei sowie auf Vorschlag der AfD-Fraktion eine Person benannt werden. Zudem sind bestimmte Mitglieder des Präsidiums bzw. des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages sowie Vorsitzende von Fachausschüssen des Städtetages Nordrhein-Westfalen kraft Satzung stimmberechtigt. Darüber hinaus umfasst die Vorlage die Benennung von stellvertretenden Delegierten sowie Gastdelegierten der EBB-FW-Fraktion. Mit der Annahme des Vorschlags sollen zudem die erforderlichen Dienstreisegenehmigungen für die teilnehmenden Mitglieder des Rates erteilt werden.
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Beratungsfolge
- 17.09.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.Weiterentwicklung und Anpassung des „Förderfonds Bürgerschaftliches Engagement" der Stadt EssenZur Vorlage · 0708/2025/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Weiterentwicklung und Anpassung des „Förderfonds Bürgerschaftliches Engagement“ zum 1. Januar 2026 beschließen. Die entsprechende Vorlage sieht eine Neuausrichtung vor, um den veränderten Strukturen im Ehrenamt gerecht zu werden. Da bürgerschaftliches Engagement zunehmend projektbezogen und in kleineren Initiativen stattfindet, sollen die Förderbedingungen angepasst werden.
Die jährliche Gesamtfördersumme von 80.000 Euro bleibt unverändert. Ab 2026 soll jedoch ein neuer Rhythmus bei der Antragstellung gelten: Es stehen zwei Stichtage im Jahr zur Verfügung, wobei das Antragsvolumen zwischen 30 Euro und maximal 1.000 Euro liegen kann. Um eine größere Anzahl an Antragsstellern zu erreichen, ist eine Förderung für einen einzelnen Akteur auf maximal drei aufeinanderfolgende Jahre begrenzt. Eine neue Förderrichtlinie wird die Kriterien verbindlich festlegen.
Zudem ändert sich das Verfahren zur Entscheidungsfindung. Da die Vergabe von Fördermitteln rechtlich als Verwaltungsakt einzustufen ist, wird die Entscheidung künftig durch die Stabsstelle Bürgerbeteiligung und Ehrenamt in Abstimmung mit anderen Fachämtern getroffen. Die Mitglieder des bisherigen Beirats sollen künftig eine beratende Funktion als Jury im Rahmen der Mikroförderung „Mission Ehrenamt – Zukunft gestalten, Chancen nutzen!“ übernehmen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.09.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (39. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 8.Einführung des Mikroförderprogrammes „Mission Ehrenamt - Zukunft gestalten, Chancen nutzen!"“ in EssenZur Vorlage · 1159/2025/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Einführung des Mikroförderprogrammes „Mission Ehrenamt – Zukunft gestalten, Chancen nutzen!“ zum 1. Januar 202einander. Der entsprechende Vorschlag wird dem Haupt- und Finanzausschuss zur Empfehlung sowie dem Rat der Stadt Essen zur Entscheidung vorgelegt. Das Programm soll ehrenamtlich getragene Vorhaben unterstützen, die einen gesellschaftlichen Mehrwert für die Stadt bieten und auf eine langfristige Umsetzung von mindestens zwei Jahren ausgelegt sind.
Das Förderprogramm ist als Wettbewerbsformat konzipiert und richtet sich an Projekte mit kleineren bis mittleren Finanzbedarfen. Jährlich stehen hierfür – vorbehaltlich der Haushaltslage – 20.000 Euro zur Verfügung. Die Mittel sollen auf bis zu sechs Projekte verteilt werden, wobei zwei Projekte mit maximal 5.000 Euro und vier Projekte mit bis zu 2.500 Euro gefördert werden können. Die Mindestfördersumme pro Projekt liegt bei 2.500 Euro. Verwendet werden können die Mittel für Sachmittel, Maßnahmen, Fortbildungen oder technische Ausstattung, während strukturelle Personalkosten nicht förderfähig sind.
Die Ausschreibung erfolgt jährlich unter einem spezifischen Leitthema, das von der Stadtverwaltung in Abstimmung mit einer Jury festgelegt wird. Die Jury setzt sich aus Vertretern verschiedener Essener Verbände und Organisationen zusammen, darunter die Diakonie, die Caritas sowie die Ehrenamt Agentur Essen e.V. Die endgültige Entscheidung über die Vergabe der Mittel obliegt der Stadt Essen durch die Stabsstelle Bürgerbeteiligung und Ehrenamt.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.09.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (39. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 9.Anpassung der Verwaltungsgebührenordnung (VGO) der Stadt Essen vom 14. Juni 2022 nebst GebührentarifZur Vorlage · 1213/2025/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant eine Anpassung der Verwaltungsgebührenordnung (VGO) sowie des dazugehörigen Gebührentarifs. Die vorliegende Vorlage sieht vor, die VGO vom 14. Juni 2022 hinsichtlich gesetzlicher und redaktioneller Änderungen zu aktualisieren. Dabei werden Verweise auf Gesetze und Verordnungen angepasst sowie der Begriff „Betriebe gewerblicher Art“ aufgrund neuer Umsatzsteuerrechtsprechung durch „unternehmerische Bereiche“ ersetzt.
Im Rahmen des Gebührentarifs sind verschiedene Anpassungen vorgesehen. So entfällt die Gebühr für die Ausgabe von Ersatz-Hundemarken zum 1. Januar 2026, da dieser Vorgang digitalisiert wird. Für die Bereitstellung von Abschriften von Steuer- und Abgabenbescheiden werden neue Tarifstellen eingeführt, wobei Online-Beantragungen mit Vorauskasse günstiger sind. Zudem entfallen Gebühren für die Einsicht in Hausakten im Amt für Stadtplanung und Bauordnung, da diese künftig über die allgemeine Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen abgerechnet werden. Eine weitere Änderung betrifft das Gesundheitsamt, wo sich die Gebühr für ärztliche Begutachtungen in Adoptionsverfahren von 65,00 Euro auf 72,50 Euro erhöht. Zudem wird der Tarif für Grundstückzufahrten um den Hinweis auf die Abrechnung pro laufendem Meter ergänzt.
Der Entscheidungsprozess umfasst die Beratung im Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung am 10. September 2025 sowie im Haupt- und Finanzausschuss am 17. September 2025. Die abschließende Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen ist für den 24. September 2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.09.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (39. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.09.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (42. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 10.Außerplanmäßige Mittelbereitstellung für die Beschaffung von Microsoft Office 2024 LizenzenZur Vorlage · 1135/2025/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Gewährung eines Investitionszuschusses an das Essener Systemhaus (ESH) in Höhe von 1.904.566,96 Euro entscheiden. Die Mittel sind für die Beschaffung von Microsoft Office 2024-Lizenzen im Jahr 2025 vorgesehen. Der Zuschuss entspricht in gleicher Höhe dem Jahresüberschuss des ESH aus dem Jahr 2024, welcher gemäß einem früheren Ratsbeschluss an den Haushalt der Stadt Essen abgeführt wird.
Die Neulizensierung ist erforderlich, da der Support für die aktuell genutzten Microsoft Office 2019-Lizenzen am 14. Oktober 2025 endet, was mit Sicherheitsrisiken verbunden ist. Durch die Beschaffung der neuen Version soll die Versorgung bis voraussichtlich 2029 sichergestellt werden. Der geschätzte Bedarf für die rund 10.318 Nutzerinnen und Nutzer der Stadtverwaltung beläuft sich auf etwa 3,3 Millionen Euro netto. Die entsprechende Ausschreibung wird derzeit vorbereitet und soll auch gebrauchte Lizenzen berücksichtigen, um Kosten zu senken.
Die Finanzierung des Zuschusses erfolgt über außerplanmäßige Mittel im Haushaltsjahr 2025. Diese werden aus dem Projekt „Gymnasium Nord-Ost Neubau“ bereitgestellt, da dort aufgrund von Bauverzögerungen im Jahr 2025 weniger Mittel benötigt werden als veranschlagt. Die Auszahlung des Zuschusses an das ESH ist für Oktober 2025 geplant.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.09.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (39. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 16.09.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 11.Quartalsbericht II/2025 zum Zins- und SchuldenmanagementZur Vorlage · 1047/2025/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zum Zins- und Schuldenmanagement für das zweite Quartal 2025 liegt dem Haupt- und Finanzausschuss zur Kenntnisnahme vor. Die Vorlage der Stadtkämmerei erfolgt im Rahmen der regelmäßigen internen Berichterstattung gemäß den geltenden Dienstanweisungen für Finanzgeschäfte.
Der Bericht bietet einen Überblick über das gesamte Kreditportfolio der Stadt Essen. Er umfasst Informationen zur Aufnahme von Investitions- und Liquiditätskrediten sowie zur Entwicklung der Schuldenlast. Darüber hinaus werden Abschlüsse von Options- und Derivatgeschäften, deren Marktwert und weitere Risikokennzahlen dokumentiert.
Ein wesentlicher Bestandteil des Quartalsberichts ist die Überprüfung der Einhaltung festgelegter finanzieller Grenzen. Dabei wird dargelegt, inwieweit die Vorgaben der Dienstanweisung zu Finanzgeschäften sowie die in der Haushaltssatzung 2025 festgesetzten Höchstbeträge der Kreditermächtigung eingehalten werden. Der Haupt- und Finanzausschuss soll den Bericht im Rahmen der Sitzung am 17. September 2025 zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 17.09.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Neubau der Hauptfeuer- und Rettungswache - hier: Kostenerhöhung des VorprojektesZur Vorlage · 1185/2025/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für das Vorprojekt zur Überprüfung und Entwicklung der aktuellen Hauptfeuer- und Rettungswache in Essen wird eine Kostenerhöhung beantragt. Die Gesamtkosten des Vorprojektes sollen von rund 991.270 Euro um etwa 680.000 Euro auf insgesamt circa 1.671.270 Euro steigen.
Die Ursachen für die Kostenentwicklung liegen laut der vorliegenden Vorlage in zwei Bereichen. Zum einen wurden die Kosten für externe Fachplaner aufgrund zusätzlicher Anforderungen und einer höheren Komplexität der Aufgaben um rund 180.000 Euro überschritten. Zum anderen entstehen durch die Erstellung eines Testentwurfs, der als vertiefte Planungsgrundlage dienen soll, weitere Kosten in Höhe von etwa 500.000 Euro für Architektur- und Fachplanerleistungen, etwa für die technische Gebäudeausrüstung oder das Sicherheitskonzept.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 500.000 Euro für das Projekt „Neubau Feuerwache 01“ beschließt. Die bereits erfolgte Bereitstellung von 180.000 Euro wird dabei zur Kenntnis genommen. Die Deckung der Mehrkosten soll durch Umschichtungen aus dem Budget des Fachbereichs 37, konkret aus dem Projekt „Pool Planungsleistungen“, erfolgen. Die Vorlage wird im September 2025 in den zuständigen Ausschüssen und im Rat beraten.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.09.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (39. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.09.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (42. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 13.Fahrzeugbeschaffungen für den Rettungsdienst der Stadt Essen im Jahr 2025Zur Vorlage · 0974/2025/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Beschaffung neuer Fahrzeuge für den Rettungsdienst. Laut der vorliegenden Vorlage 0974/2025/3 sollen zehn zusätzliche Rettungstransportwagen (RTW) sowie sechs zusätzliche Krankentransportwagen (KTW) angeschafft werden. Das Gesamtvolumen für diese Investition beläuft sich auf 7.180.000 Euro.
Die Maßnahme basiert auf dem bestehenden Rettungsdienstbedarfsplan, der eine Erhöhung der Fahrzeugbestände vorsieht, um die Soll-Vorhaltung zu erreichen. Während aktuell 35 RTW und 66 KTW durch die Feuerwehr Essen unterhalten werden, sieht der Plan langfristig 67 RTW und 72 KTW vor. Die aktuelle Beschaffung stellt eine schrittweise Annäherung an diese Zielwerte dar, wobei die vollständige Deckung des Bedarfs aufgrund personeller und infrastruktureller Kapazitäten zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erfolgt.
Die Kosten für die zehn RTW werden auf etwa 5,5 Millionen Euro geschätzt, während die sechs KTW rund 1,68 Millionen Euro kosten sollen. Die Finanzierung erfolgt über Budgetmittel und Verpflichtungsermächtigungen in den Jahren 2026 und 2027. Eine Refinanzierung der Fahrzeuge soll durch Gebühreneinnahmen innerhalb der kostenrechnenden Einrichtung des Rettungsdienstes erfolgen. Der Beschlussvorschlag wird zunächst im Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie im Haupt- und Finanzausschuss beraten, bevor eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.09.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (39. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.09.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (42. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 14.Beschaffung von zwölf Fahrzeugen im Bereich der Gefahrenabwehr für die Feuerwehr EssenZur Vorlage · 1198/2025/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Feuerwehr Essen plant die Beschaffung von zwölf Fahrzeugen für den Bereich der Gefahrenabwehr mit einem Gesamtvolumen von rund 3.240.000 Euro. Die Vorlage sieht vor, dass die zuständigen Ausschüsse dem Rat der Stadt Essen eine entsprechende Entscheidung empfehlen.
Der Umfang der Anschaffungen umfasst unter anderem einen Gerätewagen für die Logistik, eine Zugmaschine mit Tieflader sowie zwei Wechselladerfahrzeuge. Zudem sind ein Löschfahrzeug und insgesamt sechs Teleskoplader vorgesehen. Die Beschaffung dient der Umsetzung des Logistikkonzeptes der Feuerwehr sowie der Erfüllung des Brandschutzbedarfsplans, um die Einsatzfähigkeit sicherzustellen.
Die Finanzierung der Investitionen ist auf die Haushaltsjahre 2025 bis 2027 verteilt. Für das Jahr 2025 sind Kosten in Höhe von 1,3 Millionen Euro veranschlagt, im Jahr 2026 folgen 1,15 Millionen Euro und für das Jahr 2027 sind 790.000 Euro vorgesehen. Die Mittel werden über das Projekt „Fahrzeugbeschaffungen für die Gefahrenabwehr“ bereitgestellt. Der Entscheidungsprozess umfasst die Beratung im Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie im Haupt- und Finanzausschuss vor der abschließenden Sitzung des Rates am 24. September 2025.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.09.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (39. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.09.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (42. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 15.Einführung eines Systems zur Verbesserung der Einsatzmittelverfügbarkeit (Erreichungsgrad), Fahrzeugnavigation und Lageübersicht bei der Feuerwehr EssenZur Vorlage · 1199/2025/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Feuerwehr Essen plant die Beschaffung und Einführung eines Systems zur Verbesserung der Einsatzmittelverfügbarkeit, der Fahrzeugnavigation sowie der Lageübersicht. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht ein Gesamtvolumen von rund 1,3 Millionen Euro über einen Zeitraum von vier Jahren vor. Die Maßnahme umfasst die technische Ausstattung der Einsatzfahrzeuge, die Installation in der Leitstelle sowie jährliche Lizenzgebühren.
Das geplante System nutzt künstliche Intelligenz, um die Verfügbarkeit von Einsatzmitteln durch die Berechnung von Abdeckungsquoten und Einsatzwahrscheinlichkeiten zu optimieren. Ein zentrales Element ist ein integriertes Routing- und Navigationssystem, das als sogenannte „Blaulicht-Navigation“ die aktuelle Verkehrslage sowie Straßensperrungen berücksichtigt. Damit sollen technische Differenzen zwischen der Planung in der Leitstelle und der Navigation in den Fahrzeugen ausgeglichen werden.
Die Kosten verteilen sich zu etwa 60 Prozent auf den Rettungsdienst und zu etwa 40 Prozent auf die Gefahrenabwehr. Die Finanzierung der Investitionskosten erfolgt über bestehende Projektmittel sowie durch Deckung aus dem Haushalt. Die Einführung des Systems dient der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes sowie des Rettungsdienstgesetzes in Nordrhein-Westfalen. Der Rat der Stadt Essen soll über den Vorschlag im September 2025 entscheiden.
Automatisch erzeugt durch
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.09.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (39. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.09.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (42. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 16.Beschaffung von Unterbringungs- und VersorgungsutensilienZur Vorlage · 0620/2025/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ausschüsse für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie für Haupt- und Finanzen empfehlen dem Rat der Stadt Essen, die Beschaffung von Unterbringungs- und Versorgungsutensilien für den Katastrophenschutz zu beschließen. Das Vorhaben umfasst ein Gesamtvolumen von rund 5,34 Millionen Euro und ist auf den Zeitraum von 2025 bis 2031 angelegt. Die Maßnahme dient der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Katastrophenschutzbedarfsplan, wonach die Stadt Strukturen für eine kurzfristige Notunterbringung von mindestens einem Prozent der Bevölkerung vorhalten muss.
Aufgrund der aktuellen Bestände an Gegenständen wie Feldbetten, Decken und Hygieneartikeln besteht laut Vorlage ein Bedarf an Erweiterungen, da die vorhandenen Mengen quantitativ und qualitativ nicht ausreichen, um den Richtwert im Ereignisfall sicherzustellen. Basierend auf Bevölkerungsprognosen für das Jahr 2030 wird eine Unterbringungskapazität für insgesamt 6.000 Personen angestrebt.
Die Umsetzung der Beschaffung ist gestaffelt geplant, um die Haushaltsplanung zu berücksichtigen. Die Anschaffungen sollen primär über mehrjährige Rahmenvereinbarungen abgewickelt werden, was eine flexible und wirtschaftliche Beschaffungsabwicklung ermöglichen soll. Die Finanzierung erfolgt aus den entsprechenden Haushaltsposten für den Bevölkerungsschutz und den Katastrophenschutz.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.09.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (39. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.09.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (42. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 17.Überplanmäßige Mittelbereitstellung für den Offenen Ganztag im Haushaltsjahr 2025 - Fachbereich SchuleZur Vorlage · 1142/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für das Haushaltsjahr 2025 wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 4.863.200 Euro für den Offenen Ganztag (OGS) beantragt. Die Vorlage des Fachbereichs Schule begründet diesen Bedarf mit veränderten Rahmenbedingungen, die zum Zeitpunkt der ursprünglichen Haushaltsplanung nicht absehbar waren.
Zu den wesentlichen Kostenfaktoren gehören die Umsetzung von Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst (TVöD) sowie ein erhöhter Personalbedarf durch die Erweiterung von OGS-Gruppen für das Schuljahr 2025/2026. Dies umfasst unter anderem zusätzliche Koordinierungsstellen, einen höheren Bedarf an Erziehern im Anerkennungsjahr sowie neue Fortbildungen. Im Bereich der Essensversorgung führt die gestiegene Anzahl an Kindern zu einem höheren Bedarf an Küchenpersonal bei der RGE Servicegesellschaft Essen mbH, was durch Preissteigerungen und tariflich bedingte Entgeltanpassungen ergänzt wird.
Die Finanzierung soll vorrangig durch Einsparungen innerhalb des Geschäftsbereichs Schule realisiert werden. Sollten die geplanten Gegensteuerungsmaßnahmen nicht ausreichen, werden die Kosten zu Lasten des Jahresergebnisses gehen. Der Beschlussvorschlag sieht eine Beratung im Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft am 10. September 2025 vor, gefolgt von der Empfehlung durch den Haupt- und Finanzausschuss und der abschließenden Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen am 24. September 2025.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.09.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (39. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.09.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (34. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 18.Überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Schülerbeförderung (Produktgruppe 1.03.08.01) im Haushaltsjahr 2025 - Fachbereich SchuleZur Vorlage · 1139/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 5.934.000 Euro für die Schülerbeförderung im Haushaltsjahr 2025. Der entsprechende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt diese zusätzlichen Mittel zur Deckung gesetzlicher und vertraglicher Verpflichtungen bewilligt.
Der Mehraufwand setzt sich aus zwei wesentlichen Bereichen zusammen. Im Bereich des Schülerspezialverkehrs besteht ein zusätzlicher Bedarf von rund 4,3 Millionen Euro. Dieser resultiert aus steigenden Schülerzahlen, einer Ausweitung der Schulbustouren sowie einem erhöhten Bedarf an Sondertouren an Förderschulen. Zudem sind Nachzahlungen in Höhe von etwa 1,5 Millionen Euro an die Ruhrbahn GmbH sowie allgemeine Preissteigerungen bei beauftragten Unternehmen enthalten.
Ein weiterer Teil des Mehrbedarfs beläuft sich auf rund 1,6 Millionen Euro und betrifft die Kosten für Schülertickets. Grund hierfür sind die Erhöhung des Deutschlandtickets von 49 auf 58 Euro sowie eine Preisanpassung der Fahrkostenübernahme durch den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) um 5,5 Prozent. Die Finanzierung der Mehraufwendungen soll vorrangig durch Einsparungen innerhalb des Fachbereichs Schule erfolgen. Sollten diese Mittel nicht ausreichen, werden die Kosten über das Jahresergebnis ausgeglichen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.09.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (39. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.09.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (34. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 19.Sachstand IN/S/O-Prozess – Organisationsuntersuchung der Abteilung Soziale Dienste des Jugendamtes der Stadt EssenZur Vorlage · 0559/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss sowie weitere zuständige Gremien der Stadt Essen sollen dem Rat der Stadt die Einrichtung von 15 zusätzlichen Vollzeitstellen in der Abteilung Soziale Dienste des Jugendamtes empfehlen. Die Stellen sind mit der Bewertung S14 TVöD angesetzt, wobei die genaue bezirkliche Verteilung erst nachträglich durch eine Organisationsverfügung festgelegt wird.
Hintergrund der Maßnahme ist das Ergebnis eines Personalbemessungsverfahrens. Nach einer Korrektur fehlerhafter Zählweisen bei Kindeswohlgefährdungsmeldungen wurde für den Stichtag 31. Dezember 2024 ein Mehrbedarf von insgesamt 15 Vollzeitäquivalenten festgestellt. Um diesen Bedarf zu decken, plant das Jugendamt, in den Jahren 2025 und 2026 vorrangig Nachwuchskräfte wie Trainees und Dual Studierende einzusetzen.
Die jährlichen Personalkosten für die neuen Stellen belaufen sich auf etwa 1.111.770 Euro zuzüglich der jährlichen Steigerungssätze. Die Finanzierung soll über das Jahresergebnis erfolgen. Angesichts der aktuellen Haushaltslage ist die Verwaltung zudem angewiesen, Effizienzpotenziale durch eine mögliche Aufgabenverdichtung oder die Anpassung von Standards zu prüfen, um zur Deckung der Mehrbedarfe beizutragen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 17.09.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (39. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.09.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (42. Sitzung) — einstimmig empfohlen (bei Enthaltung der AfD)
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 20.Überplanmäßige Mittelbereitstellung in der Produktgruppe 1.06.08.01 (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) hier: Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom 7. August 2025Zur Vorlage · 1107/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage sieht die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 7. August 2025 zur Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 5,4 Millionen Euro vor. Diese Mittel sind für die Produktgruppe 1.06.08.01 des Jugendamtes vorgesehen, welche die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche umfasst.
Der Bedarf resultiert aus steigenden Fallzahlen sowie Kosten, die zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung im Jahr 2024 nicht absehbar waren. Bei den ambulanten Eingliederungshilfen ist eine kontinuierliche Zunahme der Fälle zu verzeichnen. Im Bereich der stationären Leistungen führen Preissteigerungen sowie ein begrenztes Platzangebot zu höheren Kosten, unter anderem durch zusätzliche Leistungen im Rahmen der Hilfeplanung.
Da die für 2025 geplanten Haushaltsmittel bereits Ende Juli vollständig ausgeschöpft waren, wurde die Dringlichkeitsentscheidung getroffen, um die Erfüllung gesetzlicher und vertraglicher Verpflichtungen sicherzustellen. Die zusätzlichen Aufwendungen gehen nach derzeitigen Erkenntnissen zu Lasten des Jahresergebnisses. Ein weiterer Bedarf wird in einer separaten Vorlage zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.09.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (39. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 21.Überplanmäßige Mittelbedarfe JugendamtZur Vorlage · 1152/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Jugendamt der Stadt Essen beantragt eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 53,9 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2025. Die Vorlage begründet den Bedarf mit veränderten Rahmenbedingungen sowie steigenden Fallzahlen und Kosten, die zum Zeitpunkt der Budgetplanung im Jahr 2024 nicht absehbar waren. Der aktuelle Bedarf basiert auf einer Hochrechnung der Mittelabflüsse aus der ersten Jahreshälfte 2025.
Die beantragten Mittel sind für verschiedene Produktgruppen der Jugendhilfe vorgesehen. Dies umfasst den Unterhaltsvorschuss, die Förderung von Kindern in Tagespflege sowie die Hilfe zur Erziehung und die Unterstützung von Tageseinrichtungen. Zudem ist eine Aufstockung für die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche sowie für Leistungen für junge Volljährige vorgesehen. Als Ursachen für die Kostensteigerungen werden unter anderem die Anpassung der Kindpauschalen in der Tagespflege, steigende Fallzahlen im ambulanten Bereich der Erziehungshilfe sowie höhere Aufwendungen für stationäre Unterbringungen angeführt.
Der Vorgang durchläuft die Beratungsfolge über den Jugendhilfeausschuss am 9. September 2025 und den Haupt- und Finanzausschuss am 17. September 2025, bevor der Rat der Stadt Essen am 24. September 2025 über die Bereitstellung der Mittel entscheidet.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.09.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (39. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 22.ÜberplanmäßigeMittelbereitstellung für das Haushaltsjahr2025 in der Produktgruppe 1.05.23.01 Leistungen für Unterkunft und Heizung SGB IIZur Vorlage · 1287/2025/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das JobCenter Essen beantragt für das Haushaltsjahr 2025 eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 8,6 Millionen Euro für die Produktgruppe „Leistungen für Unterkunft und Heizung SGB II“. Der voraussichtliche Gesamtbedarf für diesen Bereich wird auf rund 298 Millionen Euro geschätzt, während der ursprüngliche Haushaltsansatz bei etwa 280,6 Millionen Euro lag.
Die Vorlage führt als Gründe für den Mehraufwand die zum 1. Mai 2025 vorgenommene Anpassung der Mietobergrenzen sowie gestiegene Gaspreise und höhere Betriebskosten, wie beispielsweise für die Müllabfuhr oder Abwasser, an. Diese Kosten werden teilweise von Vermietern auf die Mieten umgelegt.
Zur Deckung der Mehraufwendungen können zusätzliche Erträge aus Bundeserstattungen herangezogen werden. Aufgrund der höheren Gesamtausgaben wird ein Mehrertrag aus diesen Erstattungen von etwa 8,8 Millionen Euro prognostiziert. Sollten im Geschäftsbereich des JobCenters keine ausreichenden Deckungsmittel zur Verfügung stehen, wird der ungedeckte Bedarf zu Lasten des Jahresergebnisses finanziert.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 17.09.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (39. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.09.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 23.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Fußgängerüberführung Kupferdreh - Heisingen"Zur Vorlage · 1144/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant den Bau und Baubeginn der Fußgängerüberführung zwischen Kupferdrehen und Heisingen. Die ehemalige Eisenbahnbrücke, die seit 1984 als Holz-Stahl-Konstruktion für den Fuß- und Radverkehr über die Ruhr führt, weist aufgrund von Alterungsprozessen und Witterungsschäden vermehrte morsche Stellen in der Holzkonstruktion auf. Um die Verkehrssicherheit und die langfristige Tragsicherheit zu gewährleisten, soll die Holzkonstruktion umfassend erneuert oder durch andere Werkstoffe ersetzt werden. Im Zuge der Maßnahme wird zudem die Geländerhöhe für Radwege auf 1,30 Meter angehoben sowie die Gestaltung der Kanzeln angepasst.
Die Gesamtkosten für das Vorhaben werden auf rund 774.000 Euro geschätzt. Da die veranschlagten Mittel aus dem Haushaltsplan 2025/2026 nicht ausreichen, wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 526.000 Euro für das Jahr 2026 beantragt. Die Finanzierung soll durch Mittel aus dem Projekt „Fußgängerüberführung Josef-Hoeren-Straße“ erfolgen, da sich dort der Baubeginn verschoben hat. Der Beschlussvorschlag wird im September 2025 nacheinander im Ausschuss für Verkehr und Mobilität, im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat der Stadt Essen beraten und entschieden.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.09.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (39. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — 1. Einstimmig beschlossen 2. Einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 24.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Erneuerung Beleuchtung Langmannskamp"Zur Vorlage · 1084/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll den Bau und Baubeginn der Maßnahme „Erneuerung Beleuchtung Langmannskamp“ beschließen. Für die Durchführung des Vorhabens ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 326.000 Euro für das Jahr 2025 vorgesehen. Die Finanzierung soll aus dem Projekt „Erneuerung Beleuchtung“ erfolgen.
Die Maßnahme umfasst den Abschnitt der Straße Langmannskamp zwischen Mählerweg und Tamperestraße. Laut Vorlage ist die bestehende Beleuchtungsanlage veraltet, da die Masten nicht mehr standsicher und die Kabel nicht mehr betriebssicher sind. Durch die Umstellung der vorhandenen Leuchten auf LED-Technik soll die Anlage an die aktuellen Normen der DIN (EN) 13201 angepasst werden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und eine gleichmäßigere Ausleuchtung zu erreichen.
Hinsichtlich der Finanzierung wird darauf hingewiesen, dass das Vorhaben nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) beitragsfähig ist. Aufgrund einer Neuregelung zum 1. Januar 2024 besteht jedoch ein Beitragserhebungsverbot für Maßnahmen, die nach diesem Zeitpunkt beschlossen werden. Die der Kommune entgehenden Einnahmen sollen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet werden. Die genaue Höhe dieser Erstattung steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest, wobei sich der städtische Eigenanteil nach Erhalt der Beträge reduzieren wird.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.09.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (39. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — 1. Einstimmig beschlossen 2. Einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 25.Umgestaltung Spielplatz Prosperstraße/Kraienbruch in Essen-DellwigZur Vorlage · 0985/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 270.000 Euro für die Umgestaltung des Spielplatzes an der Prosperstraße/Kraienbruch im Essener Stadtteil Dellwig entscheiden. Die Maßnahme ist Teil der städtischen Spielraumleitplanung und dient der Umsetzung der Maßnahmenplanung für den Stadtbezirk IV. Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz soll den Bau sowie den Baubeginn der Umgestaltung beschließen.
Die Planung, die durch das Landschaftsarchitekturbüro Dirk Glacer erstellt wurde, sieht verschiedene Funktionsbereiche vor. Für Kleinkinder sind eine Sandspielfläche mit einer Kletter-Rutsch-Kombination sowie eine Federwippe vorgesehen. Ein Bereich für ältere Kinder und Jugendliche umfasst unter anderem eine inklusive Doppelschaukel, ein Kletternetz, ein Karussell sowie einen Teqball-Tisch. Zudem soll ein zehnteiliger Ninja-Parcours entlang des Fuß- und Radwegs errichtet werden. Die Neugestaltung beinhaltet auch neue Sitzmöglichkeiten und vier Fahrradabstellplätze. Bei der Planung wurden die Anforderungen einer durchlaufenden Ferngasleitung sowie Sicherheitsaspekte berücksichtigt. Die Fertigstellung der Maßnahme ist für den Spätsommer 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 09.12.2025 · Jugendhilfeausschuss (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.09.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (39. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (43. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 08.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (33. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 26.Generalsanierung Spielplatz Gerscheder Weiden in Essen-GerschedeZur Vorlage · 1184/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz plant die Generalsanierung des Spielplatzes Gerscheder Weiden im Essener Stadtteil Gerschede. Die vorliegende Vorlage sieht den Bau sowie den Baubeginn der Umgestaltung mit Gesamtkosten in Höhe von 265.000 Euro vor. Hierfür ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung durch den Rat der Stadt erforderlich. Das Vorhaben basiert auf der Spielraumleitplanung der Stadt Essen und zielt darauf ab, die Unterversorgung mit Spielplätzen der Kategorie A im Stadtbezirk IV zu beheben.
Die geplante Maßnahme umfasst die Erweiterung des Spielangebots für Kinder und Jugendliche zwischen 0 und 17 Jahren. Zu den geplanten Neuerungen gehören eine Rutsch-Kletterkombination, eine Seilbahn, ein Trampolinschwinger sowie Federwippen. Für die Altersgruppe der 13- bis 17-Jährigen sind unter anderem ein Rasenspielfeld mit Minitoren und eine Tischtennisplatte vorgesehen. Um die Barrierefreiheit zu gewährleisten, soll zudem die wassergebundene Wegedecke erneuert werden. Die Planung sieht vor, das bestehende Gelände und den Baumbestand weitgehend zu erhalten, während durch neue Bepflanzungen eine ökologische Aufwertung zur Förderung der Biodiversität angestrebt wird. Der Abschluss der Arbeiten ist für das Ende des Frühjahrs 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 09.12.2025 · Jugendhilfeausschuss (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.09.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (39. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (43. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 27.Neubau einer Kita an der Germaniastraße hier: Bau- und BaubeginnbeschlussZur Vorlage · 1237/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn einer neuen Kindertagesstätte an der Germaniastraße beschließen. Das Projekt umfasst die Errichtung eines zweigeschossigen Gebäudes mit einem Staffelgeschoss, das Platz für vier Gruppen und insgesamt rund 85 Kinder bietet. Die Planung sieht vor, 15 Plätze für Kinder unter drei Jahren sowie 70 Plätze für Kinder über drei Jahren bereitzustellen. Die veranschlagten Gesamtkosten belaufen sich auf 4,35 Millionen Euro brutto.
Die bauliche Umsetzung erfolgt in Systembauweise, was laut Vorlage zu einer Kostenersparnis gegenüber ursprünglichen Schätzungen führt. Zur Ausstattung des Gebäudes gehören ein Gründach mit einer Photovoltaikanlage sowie eine Wärmeversorgung über Fernwärme. Das Außengelände umfasst etwa 1.000 Quadratmeter für Spiel- und Bewegungsflächen. Die Finanzierung der Maßnahme wird durch Mittelumschichtungen aus anderen Projekten des Kita-Ausbauprogramms sowie durch budgetneutrale Anmeldung zum Haushalt ab 2027 sichergestellt.
Das Vorhaben ist Teil der Quartiersentwicklung „Quartier der Generationen“. Die Projektleitung obliegt der Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH. Der Beschlussvorschlag wird in den zuständigen Gremien, darunter dem Jugendhilfeausschuss und dem Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen, beraten. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV hat gegenüber dem Vorhaben keine Bedenken angemeldet.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.09.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (39. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (34. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 28.Hövelschule, Hövelstraße 49, 45326 Essen hier: Mehrkosten für die Sanierung im Bestand sowie für die TurnhalleZur Vorlage · 1073/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Erhöhung der Kosten für zwei Bauvorhaben an der Hövelschule entscheiden. Für das Projekt zur Erweiterung und Generalsanierung des Schulgebäudes (Projekt 5.600905) wird eine Steigerung von rund 14,75 Millionen Euro auf 16,82 Millionen Euro brutto beantragt. Parallel dazu sollen die Kosten für die Sanierung der Turnhalle (Projekt 5.600917) von etwa 2,78 Millionen Euro auf 3,32 Millionen Euro brutto angehoben werden.
Die Ursachen für die Budgetanpassungen liegen in zeitlichen Verzögerungen im Bauablauf, die unter anderem durch Witterungseinflüsse, Insolvenzen beauftragter Unternehmen sowie Lieferprobleme entstanden sind. Zudem führen gestiegene Lohn- und Materialkosten sowie zusätzliche Leistungen bei der Schadstoffsanierung und die Feststellung von Mängeln im Bestand zu den Mehrkosten. Die Fertigstellung der gesamten Schulbaumaßnahme ist nach aktuellem Stand für den Sommer 2027 geplant.
Zur Deckung des daraus resultierenden Finanzierungsbedarfs ist eine Umschichtung von Mitteln aus dem Neubauprogramm Schulerweiterung vorgesehen. Insgesamt stehen für beide Projekte rund 18,69 Millionen Euro zur Verfügung, wodurch ein Finanzierungsdelta von etwa 1,45 Millionen Euro verbleibt, das durch die beantragte Mittelumschichtung ausgeglichen werden soll.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.09.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (39. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 16.09.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (43. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.09.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 26.08.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (41. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 29.Realisierung des Gesamtbedarfs des Carl-Humann-Gymnasiums am Standort Laurentiusweg inklusive Neubau einer SporthalleZur Vorlage · 0835/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird über die Erweiterung des Carl-Humann-Gymnasiums am Standort Laurentiusweg beraten. Die vorliegende Vorlage sieht eine Konzentration des gesamten Schulbetriebs an diesem Hauptstandort vor, wodurch der Abzweig in der Jacob-Weber-Straße aufgegeben werden soll. Im Rahmen dieses Vorhabens ist der Abriss der sanierungsbedürftigen Sporthalle am Laurentlagweg sowie der Neubau einer Eineinhalbfach-Sporthalle auf einem angrenzenden Grundstück geplant. Die Nutzung des Nachbargrundstücks soll über ein Erbbaurecht erfolgen.
Durch die Zusammenführung der Standorte und die Nutzung von Synergieeffekten reduziert sich der geplante Flächenbedarf am Laurentiusweg auf insgesamt 4.854 m² Bruttogeschossfläche. Mit dieser neuen Planung geht eine Anpassung der Kosten von bisher 14,3 Millionen Euro auf nun 34,8 Millionen Euro brutto einher.
Gleichzeitig soll die Nachnutzung des freiwerdenden Gebäudes in der Jacob-Weber-Straße durch die Franz-Dinnendahl-Realschule ermöglicht werden. Dies soll dazu beitragen, den dort bestehenden Bedarf an Schulplätzen zu decken und einen weiteren Neubau für die Realschule zu vermeiden. Eine gesonderte Entscheidung über die bauliche Herrichtung des Objekts in der Jacob-Weber-Straße wird zu einem späteren Zeitpunkt erwartet.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.09.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (39. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.09.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (35. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 30.Leibniz-Gymnasium, Stankeitstraße 22, 45326 Essen Errichtung eines Ersatzbaus am Abzweig Mallinckrodtstraße 11 als Interimslösung für den geplanten Erweiterungsbau am Hauptstandort hier: BaubeginnbeschlussZur Vorlage · 0912/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über den Baubeginn einer Interimslösung für das Leibniz-Gymnasium entscheiden. Das Projekt umfasst die Errichtung eines Ersatzbaus am Abzweig der Mallinckrodtstraße 11, um die Kapazitätsgrenzen des Hauptstandorts in der Stankeitstraße während der geplanten Erweiterungsmaßnahmen zu überbrücken. Die geschätzten Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf rund 4,62 Millionen Euro brutto.
Die geplante bauliche Umsetzung sieht einen zweigeschossigen Modulbau mit einer Bruttogrundfläche von etwa 1.080 Quadratmetern vor. Dabei kommen verschiedene Bauweisen wie Holzmodul-, Holzhybrid- oder Stahlmodulbauweise in Betracht, wobei eine Dachbegrünung zur CO2-Reduktion vorgesehen ist. Das Gebäude soll neben den Jahrgangsstufen 5 und 6 künftig auch die Jahrgangsstufe 7 aufnehmen und umfasst unter anderem acht Unterrichtsräume, einen Fachraum für naturwissenschaftlichen Unterricht sowie Räumlichkeiten für Lehrpersonal und Technik. Ergänzend dazu sind Maßnahmen an den Außenanlagen geplant, darunter neue Fahrradabstellplätze, zusätzliche PKW-Stellplätze sowie die Aufwertung von Grünflächen und Spielgeräten.
Der Beginn der vorbereitenden Maßnahmen ist für Februar 2026 angesetzt, sodass die Inbetriebnahme der Einrichtung für September 2026 vorgesehen ist. Die Nutzung des Interimsbaus wird voraussichtlich bis zu den Sommerferien 2030 andauern. Die Finanzierung erfolgt durch eine Mittelumschichtung aus dem Neubauprogramm für Schulerweiterungen im Jahr 2026.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.09.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (39. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.09.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 26.08.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (41. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 31.Klimaneutraler Betrieb des Museums Folkwang hier: KostenanpassungZur Vorlage · 0662/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Fortführung des klimaneutralen Umbaus des Museums Folkwang beschließen, wobei sich der notwendige Investitionszuschuss an die Stadtwerke Essen erhöht. Die bisher veranschlagte Summe von 3,1 Millionen Euro soll um 0,9 Millionen Euro auf insgesamt 4,0 Millionen Euro angehoben werden. Hierfür ist im Haushaltsjahr 2025 eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 0,9 Millionen Euro vorgesehen, die aus dem Projekt „Pool Planungsleistungen generell“ gedeckt wird.
Die Kostensteigerung begründet sich durch Planungskosten sowie einen zehnprozentigen Pauschalansatz für bauliche Maßnahmen, die in der ursprünglichen Kalkulation nicht berücksichtigt waren. Die technische Umsetzung sieht zur Erhöhung der Betriebssicherheit den Einsatz von drei statt zwei Luft-Wärmepumpenkaskaden vor. Durch die Gasfreistellung des Museums soll die Sicherheit der Ausstellungsgüter, deren Versicherungswert mit 1,4 Milliarden Euro beziffert wird, bei etwaigen Gasverknappungen gewährleistet werden. Die Maßnahme führt laut Berechnungen zu einer jährlichen CO2-Ersparnis von rund 800 Tonnen.
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- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 17.09.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (39. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 03.09.2025 · Kulturausschuss (38. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 03.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (60. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 32.Jugendeinrichtung „Freie Schule Essen e.V.“, Schalker Straße 19A hier: Entsiegelung der ehemaligen Schulhoffläche und AsphaltsanierungZur Vorlage · 0827/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Sanierung und Umgestaltung des Außengeländes der Jugendeinrichtung „Freie Schule Essen e.V.“ in der Schalker Straße 19A. Im Rahmen eines Projekts zur Entsiegelung der Schulhoffläche sollen die beschädigte Asphaltdecke sowie Risse und Schlaglöcher beseitigt werden. Ziel der Maßnahme ist eine verbesserte Versickerung von Regenwasser sowie die gezielte Ableitung von Niederschlagswasser aus dem Dach- und Hofbereich in den angrenzenden, renaturierten Katernberger Bach. Damit leistet das Vorhaben einen Beitrag zur Klimafolgenanpassung und zum Konzept der „Schwammstadt“, indem die Entlastung der Mischwasserkanalisation unterstützt wird.
Die Gesamtkosten für das Projekt werden auf 373.000 Euro geschätzt. Für die Umsetzung wird die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in dieser Höhe beantragt, wobei die Deckung durch eine Minderausgabe beim Projekt „Pool Planungsleistungen generell“ vorgesehen ist. Der maximale städtische Eigenanteil beläuft sich auf etwa 111.900 Euro. Die Finanzierung soll durch Fördermittel der Emschergenossenschaft und des Lippeverbandes (EGLV) oder über das Projekt „KRiS“ abgesichert werden. Ein Baubeginn ist nach Erhalt der entsprechenden Förderbescheide vorgesehen, um eine förderschädliche vorzeitige Umsetzung zu vermeiden. Die Klärung der realisierbaren Fördermöglichkeiten soll bis Ende des Jahres 2025 erfolgen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (34. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 17.09.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (39. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 33.Anfragen von Ratsmitgliedern
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 34.Mitteilungen der Verwaltung
- 35.Neubau Campus Bockmühle, Ohmstraße 32, 45143 Essen-Altendorf Sechszügige Gesamtschule mit Stadtteilnutzungen hier: Vergabestrategiewechsel sowie Bau- und BaubeginnErgebnis: einstimmig empfohlen
- 36.Museum Folkwang hier: BauunterhaltungsmaßnahmenErgebnis: einstimmig empfohlen
- 37.Grundstücksangelegenheit in Essen-Steele - Anmietung Förderung Mittelzentrum SteeleErgebnis: einstimmig empfohlen
- 38.Anfragen von Ratsmitgliedern
- 39.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil