Anpassung der Verwaltungsgebührenordnung (VGO) der Stadt Essen vom 14. Juni 2022 nebst Gebührentarif
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant eine Anpassung der Verwaltungsgebührenordnung (VGO) sowie des dazugehörigen Gebührentarifs. Die vorliegende Vorlage sieht vor, die VGO vom 14. Juni 2022 hinsichtlich gesetzlicher und redaktioneller Änderungen zu aktualisieren. Dabei werden Verweise auf Gesetze und Verordnungen angepasst sowie der Begriff „Betriebe gewerblicher Art“ aufgrund neuer Umsatzsteuerrechtsprechung durch „unternehmerische Bereiche“ ersetzt.
Im Rahmen des Gebührentarifs sind verschiedene Anpassungen vorgesehen. So entfällt die Gebühr für die Ausgabe von Ersatz-Hundemarken zum 1. Januar 2026, da dieser Vorgang digitalisiert wird. Für die Bereitstellung von Abschriften von Steuer- und Abgabenbescheiden werden neue Tarifstellen eingeführt, wobei Online-Beantragungen mit Vorauskasse günstiger sind. Zudem entfallen Gebühren für die Einsicht in Hausakten im Amt für Stadtplanung und Bauordnung, da diese künftig über die allgemeine Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen abgerechnet werden. Eine weitere Änderung betrifft das Gesundheitsamt, wo sich die Gebühr für ärztliche Begutachtungen in Adoptionsverfahren von 65,00 Euro auf 72,50 Euro erhöht. Zudem wird der Tarif für Grundstückzufahrten um den Hinweis auf die Abrechnung pro laufendem Meter ergänzt.
Der Entscheidungsprozess umfasst die Beratung im Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung am 10. September 2025 sowie im Haupt- und Finanzausschuss am 17. September 2025. Die abschließende Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen ist für den 24. September 2025 vorgesehen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 24.09.2025einstimmig beschlossen
- 17.09.2025einstimmig empfohlen
- 10.09.2025einstimmig empfohlen