Benennung von Delegierten der Stadt Essen für die außerordentliche Mitgliederversammlung des Städtetages NRW am 08.10.2025 hier: Herbeiführung einer Eilentscheidung gemäß § 60 Absatz 1 Satz 1 GO NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Essen soll im Rahmen einer Eilentscheidung gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen die Delegierten für die außerordentliche Mitgliederversammlung des Städtetages NRW am 8. Oktober 2025 benennen. Die Versammlung findet in Bochum statt, um eine notwendige Satzungsänderung zu beraten. Aufgrund der kurzfristigen Terminierung wird der Ausschuss anstelle des Rates der Stadt zur Entscheidung angerufen.
Der Beschlussentwurf sieht die Entsendung von acht stimmberechtigten Delegierten vor. Die Verteilung der Stimmen orientiert sich an der Sitzverteilung im Rat der Stadt: Auf Vorschlag der CDU-Fraktion sollen drei Personen, auf Vorschlag der SPD- und der GRÜNEN-Fraktion jeweils zwei sowie auf Vorschlag der AfD-Fraktion eine Person benannt werden. Zudem sind bestimmte Mitglieder des Präsidiums bzw. des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages sowie Vorsitzende von Fachausschüssen des Städtetages Nordrhein-Westfalen kraft Satzung stimmberechtigt. Darüber hinaus umfasst die Vorlage die Benennung von stellvertretenden Delegierten sowie Gastdelegierten der EBB-FW-Fraktion. Mit der Annahme des Vorschlags sollen zudem die erforderlichen Dienstreisegenehmigungen für die teilnehmenden Mitglieder des Rates erteilt werden.
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Beratungsfolge
- 17.09.2025einstimmig beschlossen