Überplanmäßige Mittelbereitstellung in der Produktgruppe 1.06.08.01 (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) hier: Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom 7. August 2025
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage sieht die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 7. August 2025 zur Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 5,4 Millionen Euro vor. Diese Mittel sind für die Produktgruppe 1.06.08.01 des Jugendamtes vorgesehen, welche die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche umfasst.
Der Bedarf resultiert aus steigenden Fallzahlen sowie Kosten, die zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung im Jahr 2024 nicht absehbar waren. Bei den ambulanten Eingliederungshilfen ist eine kontinuierliche Zunahme der Fälle zu verzeichnen. Im Bereich der stationären Leistungen führen Preissteigerungen sowie ein begrenztes Platzangebot zu höheren Kosten, unter anderem durch zusätzliche Leistungen im Rahmen der Hilfeplanung.
Da die für 2025 geplanten Haushaltsmittel bereits Ende Juli vollständig ausgeschöpft waren, wurde die Dringlichkeitsentscheidung getroffen, um die Erfüllung gesetzlicher und vertraglicher Verpflichtungen sicherzustellen. Die zusätzlichen Aufwendungen gehen nach derzeitigen Erkenntnissen zu Lasten des Jahresergebnisses. Ein weiterer Bedarf wird in einer separaten Vorlage zur Entscheidung vorgelegt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 24.09.2025einstimmig beschlossen
- 17.09.2025einstimmig empfohlen
- 09.09.2025einstimmig empfohlen