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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Anerkennung des Essener Lernzentrums (ELZ) als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIIIZur Vorlage · 1344/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss berät über die Anerkennung des Essener Lernzentrums (ELZ) als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht eine Zuordnung in die Trägerkategorie 6 sowie eine zunächst einjährige Befristung der Anerkennung vor.
Das im August 2020 gegründete Essener Lernzentrum (ELZ) ist als gemeinnützige unternehmerische Gesellschaft (gUG) organisiert und bietet seit September 2021 Bildungs- und Sozialprojekte für Kinder und Jugendliche an. Die Schwerpunkte liegen in der außerschulischen Lernförderung sowie in Integrationsangeboten, die unabhängig von der sozialen Herkunft oder finanziellen Situation der Teilnehmenden zugänglich sein sollen. Neben Programmen für junge Menschen umfasst das Angebot auch Gruppen für Erwachsene.
Das Personal des Trägers setzt sich aus Studierenden verschiedener Fachrichtungen, professionellen Künstlerinnen und Künstlern sowie Fachkräften aus den Bereichen Umwelttechnik und Verwaltung zusammen. Die Vorlage bestätigt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen sowie die Richtlinien der Stadt Essen zur Anerkennung erfüllt sind. Ein Entwurf für ein Schutzkonzept wurde bereits erstellt. Der Integrationsrat sowie der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit werden im Rahmen des Verfahrens über die Anerkennung informiert.
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Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.09.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 2.Unbefristete Anerkennung der Akademie für Bildung und Soziales gemeinnützige GmbH als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)Zur Vorlage · 1180/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss befasst sich mit der unbefristeten Anerkennung der Akademie für Bildung und Soziales gGmbH als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Nachdem die Anerkennung zuvor befristet für ein bzw. zwei Jahre beschlossen worden war, sieht die vorliegende Vorlage nun eine dauerhafte Einstufung vor.
Die im Jahr 2016 gegründete Organisation ist in den Essener Stadtteilen Altenessen, Steele und der Innenstadt tätig. Zu den satzungsgemäschen Aufgaben gehören die Integration von Jugendlichen mit Migrationshintergrund sowie die Förderung der sozialen Entwicklung. Das Angebot umfasst unter anderem die Schulbegleitung, bei der Anfang 2025 bereits 28 Schülerinnen und Schüler unterstützt wurden, sowie aufsuchende Angebote im öffentlichen Raum, wie etwa am Limbecker Platz. Zudem führt der Träger Workshops zu Themen wie Demokratiebildung und den UN-Kinderrechten durch.
Die personelle Struktur setzt auf Fachkräfte, Studierende und Ehrenamtliche, wobei die sprachliche und kulturelle Vielfalt des Teams als Grundlage für die Arbeit mit Familien dient. Die Finanzierung erfolgt über projektbezogene Fördermittel des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Stadt Essen. Laut dem Antrag erfüllt der Träger alle gesetzlichen Voraussetzungen für die unbefristete Anerkennung in der Kategorie 6.
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Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.09.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 3.Smart City Essen hier: Durchführung eines IdeenwettbewerbsZur Vorlage · 0987/2025/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus befasst sich mit der Durchführung eines Ideenwettbewerbs im Rahmen der Smart City Essen. Auf Grundlage eines Beschlusses des Rates aus dem Jahr 2021 wurde die Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) mit der Prüfung verschiedener Wettbewerbsformate beauftragt.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, zunächst das Format „Young+Smart“ umzusetzen. Dieser Wettbewerb richtet sich an Kinder und Jugendliche im Alter von acht bis 18 Jahren, um diese zur Entwicklung innovativer Ideen für die digitale Transformation der Stadt zu motivieren. Die geschätzten Kosten für diesen Wettbewerb belaufen sich auf rund 72.267 Euro. Ein alternativ betrachtetes Format, ein sogenannter „Open Call“ für die breite Öffentlichkeit und Unternehmen, wurde mit einem geschätzten Aufwand von über 266.000 Euro bewertet.
Die EVV soll mit der Vorbereitung und Durchführung des „Young+Smart“-Wettbewerbs beauftragt werden. Die Finanzierung erfolgt aus den bereits veranschlagten Mitteln der Stadt Essen für Smart City-Aktivitäten, wobei zusätzlich die Gewinnung von Drittmitteln angestrebt wird. Durch den Start mit dem jugendzentrierten Format sollen zunächst Erfahrungen gesammelt werden, um eine spätere Entscheidung über weitere Formate oder eine Fortführung des Wettbewerbs zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig beschlossen und zur Kenntnisnahme in der JHA gegeben
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.Durchführung des Projektes „UWE – Umwelt, Wohlbefinden und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen“ in der Stadt EssenZur Vorlage · 1101/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ergebnisse des Projektes „UWE – Umwelt, Wohlbefinden und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen“ werden den zuständigen Gremien der Stadt Essen, darunter dem Rat sowie verschiedenen Bezirksvertretungen und Ausschüssen, zur Kenntnis vorgelegt. Die Untersuchung umfasste elf Schulen, darunter sieben Grundschulen mit Familiengrundschulzentrum sowie vier städtische Hauptschulen mit einem hohen Sozialindex zwischen 5 und 9. Finanziert wurde die Befragung über das Landesprogramm „kinderstark-NRW schafft Chancen“.
Im Rahmen des Prozesses nahmen im November 2024 Schülerinnen und Schüler der vierten, siebten und neunten Klassen teil. Die Rücklaufquote lag bei den Viertklässlern bei 63 % und bei den Siebt- sowie Neuntklässlern bei 52 %. Die Ergebnisse zeigen, dass ein Großteil der befragten Kinder und Jugendlichen ein hohes Wohlbefinden aufweist, wobei die Werte bei Grundschülern mit 66 % höher liegen als bei Hauptschülern mit 58 %. Ein etwa Drittel der Teilnehmenden gab an, sich weniger gut zu fühlen. Als wesentliche Faktoren für das Wohlbefinden wurden enge Beziehungen zu Erwachsenen und Gleichaltrigen sowie positive Schulerfahrungen identifiziert.
Aus den Befragungsergebnissen leiten sich Empfehlungen für gezielte, sozialraumorientierte Maßnahmen ab. Die Erkenntnisse sollen in die weitere Schulentwicklung sowie in bestehende Programme wie das Startchancenprogramm einfließen, um die strukturelle Unterstützung der Schulen zu fördern.
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Beratungsfolge
- 25.11.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (2. Sitzung)
- 11.11.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.11.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.09.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.09.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Schule als sicherer Ort – 1. Umsetzungspaket mit dem Schwerpunkt baulich-technischer MaßnahmenZur Vorlage · 1100/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Gesamtkonzeptes „Schule als sicherer Ort“ liegt dem Rat der Stadt Essen ein Beschlussvorschlag für das erste Umsetzungspaket vor, welches baulich-technische Maßnahmen umfasst. Die Vorlage sieht die Ausstattung von Türen mit Schließzylindern mit Drehknebel sowie die Optimierung der Außenbeschilderung an verschiedenen Schulstandorten vor.
Die erste Maßnahme beinhaltet die Nachrüstung von 682 Schließzylindern an 14 Schulen, um das Verbarrikadieren von Räumen zu ermöglichen. Davon betroffen sind unterschiedliche Schulformen, wie Grundschulen, Förderschulen und Gymnasien. Die konkreten Standorte werden nicht öffentlich gemacht, um die Sicherheit der Einrichtungen zu gewährleisten. Die zweite Maßnahme umfasst die Anbringung von Schildern mit Schulnamen und Adresse an 14 Standorten, um Einsatzkräften im Notfall eine bessere Orientierung zu ermöglichen.
Die Gesamtkosten für dieses Paket belaufen sich auf 147.420 Euro. Die Finanzierung soll ab dem Haushaltsjahr 2026 über die Mittel der allgemeinen Bauunterhaltung erfolgen. Die Umsetzung erfolgt sukzessive und setzt die Zustimmung der jeweiligen Schulen voraus. Weitere Maßnahmen, wie etwa technische Alarmierungssysteme oder Videoüberwachung, werden von der Verwaltung laufend geprüft.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.09.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.09.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (42. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 6.Schule als sicherer Ort – 1. Umsetzungspaket mit dem Schwerpunkt präventiv-pädagogische MaßnahmenZur Vorlage · 1105/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll das erste Umsetzungspaket des Gesamtkonzeptes „Schule als sicherer Ort“ beschließen, welches den Schwerpunkt auf präventiv-pädagogische Maßnahmen legt. Die Vorlage konkretisiert die im Juli 2025 verabschiedete Strategie durch gezielte Schulungen und Programme.
Ein wesentlicher Bestandteil des Pakets ist die Durchführung von Lehrkräfteschulungen an 21 Pilotschulen zur Umsetzung von Gewaltpräventionsprogrammen der „Grünen Liste Prävention“. Die teilnehmenden Schulen umfassen Grund-, Haupt-, Real-, Gymnasium-, Gesamtschulen sowie Berufskollegs. Nach der Pilotphase soll die Schulberatung die Implementierung begleiten und eine Evaluation der Maßnahmen durchführen, um eine flächendeckende Einführung an weiteren Standorten vorzubereiten.
Zudem ist die städtische Finanzierung eines Programms zur Prävention sexualisierter Gewalt im Primarbereich vorgesehen. Da die bisherige Finanzierung über Spenden des Deutschen Kinderschutzbundes entfällt, sollen künftig alle 384 Klassen der dritten Jahrgangsstufe an 85 Grundschulen und 11 Förderschulen durch die Stadt unterstützt werden.
Die Gesamtkosten für das Paket belaufen sich auf 258.600 Euro, wobei 5.000 Euro im Jahr 2025 und 253.600 Euro im Jahr 2026 veranschlagt sind. Die Empfehlung der zuständigen Ausschüsse wird im September 2025 erwartet, bevor der Rat der Stadt Essen am 24. September 2025 über den Beschluss entscheidet.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.09.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.09.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (42. Sitzung) — einstimmig empfohlen (bei Enthaltung der AfD)
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7.Sachstandsbericht Kulturelle Bildung in EssenZur Vorlage · 1102/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandsbericht zur Kulturellen Bildung in Essen erläutert die Umsetzung des Kommunalen Gesamtkonzepts sowie die neuen Arbeitsstrukturen im Geschäftsbereich 4. Zu den zentralen Elementen gehören eine Koordinierungsstelle und ein Kernteam, das durch die Jugendhilfe Essen gGmbH ergänzt wurde. Eine Steuerungsgruppe trifft viermal jährlich Entscheidungen zur Prozessentwicklung. Im Landesprogramm „Kultur und Schule“ wurden für das Schuljahr 2025/2026 von 50 eingereichten Projekten 41 Vorhaben mit einem Fördervolumen von 143.814,82 € empfohlen, darunter das Modellprojekt „Kreative Ganztagsbildung in Essen“ mit 15.000 €. Zudem wurden im Rahmen des Landesprogramms „Kulturrucksack“ 152.549,36 € für 49 Anträge vergeben.
Weitere Projekte umfassen das Jugendbeteiligungsprojekt „[#realitycheckkultur®]“, das bis 2032 alle Stadtbezirke durchläuft, sowie den mit 30.000 € dotierten „Folk Fonds“ für den Bezirk V. Für das zweite Kommunale Gesamtkonzept Kulturelle Bildung ist die Einrichtung einer Jugendredaktion vorgesehen. Die Online-Plattform „Musenkuss“ soll unter Vorbehalt der Haushaltslage für 2026 angestrebt werden. Im Rahmen des Startchancen-Programms können 64 Schulen Budgets für Kulturelle Bildung nutzen.
Die Stadt plant für 2026 eine zweite Teilnahme am Landeswettbewerb für Kommunale Gesamtkonzepte des Landes NRW. Die Bewertung durch die Jury erfolgt auf Basis der Umsetzung bisheriger Maßnahmen und der konzeptionellen Weiterentwicklung. Ein Strategiegruppentreffen im ersten Quartal 2026 soll die Handlungsfelder für das zweite Konzept weiterentwickeln. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Kulturausschuss, der Jugendhilfeausschuss sowie der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 10.09.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.09.2025 · Kulturausschuss (38. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Controllingbericht U25 des Fachbereiches 56 - JobCenter für das II. Quartal 2025Zur Vorlage · 1028/2025/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Fachbereich 56 des JobCenters Essen hat für das zweite Quartal 2025 einen Controllingbericht über die Situation von Jugendlichen unter 25 Jahren (U25) aus den neun zugangsstärksten Nicht-EU-Ländern vorgelegt. Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme für den Ausschuss für Soziente, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie den Jugendhilfeausschuss bestimmt.
Im ersten Halbjahr 2025 wurden im Durchschnitt 10.748 Personen der U25-Gruppe aus diesen Ländern im SGB II-Leistungsbezug betreut. Während die Zahl der U25-Betroffenen aus Nicht-EU-Staaten gegenüber dem Vorjahr um 4,3 Prozent sank, verzeichnete die Gruppe der ukrainischen Geflüchteten einen Zuwachs von 4,5 Prozent. Die kommunalen Aufwendungen für Leistungen wie Unterkunft, Heizung sowie Bildung und Teilhabe für ukrainische Vertriebene beliefen sich auf rund 11,6 Millionen Euro, wovon etwa 7,5 Millionen Euro durch Bundeserstattungen gedeckt werden.
Die Arbeitslosenquote der U25-Gruppe in Essen lag im Juni 2025 bei 8,5 Prozent, verglichen mit 7,6 Prozent im Vorjahresmonat. Der Bestand an arbeitslosen Jugendlichen unter 25 Jahren stieg um 11,9 Prozent auf durchschnittlich 2.564 Personen. Dabei verfügen 43,1 Prozent der arbeitslosen U25-Jährigen über keinen Schulabschluss und 93,1 Prozent haben keine abgeschlossene Berufsausbildung. Während die allgemeine Integrationsquote um 5,6 Prozent stieg, sank die spezifische Integrationsrate der U25-Gruppe im Vergleich zum Vorjahr um 1,4 Prozent. Der Bericht führt zudem geplante gesetzliche Änderungen bei Sanktionen sowie Verschiebungen der Zuständigkeiten in der beruflichen Weiterbildung an.
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Beratungsfolge
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.09.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Arbeitsmarktprogramm des FB 56 - JobCenter für das Jahr 2025Zur Vorlage · 0761/2025/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das JobCenter Essen hat mit der Vorlage 0761/2025/5 das Arbeitsmarktprogramm für das Jahr 2025 vorgelegt. Das Dokument beschreibt die arbeitsmarktpolitische Ausrichtung sowie die relevanten Handlungsfelder des Fachbereichs 56 für das aktuelle Geschäftsjahr. Die Inhalte dienen als Informationsgrundlage für die Öffentlichkeit und für Akteure in der lokalen Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, der Integrationsrat sowie der Jugendhilfeausschuss das Programm zur Kenntnis nehmen. Die entsprechenden Beratungen in den Gremien sind für die Sitzungstermine im Juni und September 2025 angesetzt. Die Vorlage wurde von Stadtdirektor Renzel unterzeichnet.
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Beratungsfolge
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Kindergesundheitsbericht 2025 der Stadt Essen - Altersgruppe 0 bis 10 JahreZur Vorlage · 0881/2025/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen hat den Kindergesundheitsbericht 2025 vorgelegt, der die gesundheitliche Situation von Kindern im Alter zwischen 0 und 10 Jahren thematisiert. Der Bericht basiert auf den vorangegangenen Basisgesundheitsberichten aus den Jahren 2020 und 2025, in denen die Kinder- und Jugendgesundheit als Schwerpunkt identifiziert wurde. Das Dokument beschreibt die vielfältigen Einflüsse auf die Gesundheit sowie die unterschiedlichen Lebenswelten der Kinder im Stadtgebiet und führt beispielhaft Unterstützungsangebote für Familien auf.
Neben Daten zur allgemeinen gesundheitlichen Lage und zur Mundgesundheit werden medizinische Versorgungsstrukturen in Essen betrachtet, wobei auch ergänzende Formen wie das Kindergesundheitszentrum genannt werden. Der Bericht unterteilt die Altersgruppe in die Phasen Schwangerschaft und Geburt, die ersten Lebensjahre sowie das Grundschulalter. Dabei werden Unterschiede bei gesundheitsbezogenen Kennzahlen, etwa bei Schuleingangsuntersuchungen, aufgezeigt. Zudem dokumentiert der Bericht einen Anstieg der Fallzahlen bei chronischen Erkrankungen, Entwicklungsstörungen, hyperkinetischen Störungen sowie emotionalen Störungen im Kindesalter. Ein Fokus auf die Altersgruppe der 11- bis 17-Jährigen ist für den geplanten Jugendgesundheitsbericht im Jahr 2026 vorgesehen. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, der Jugendhilfeausschuss sowie der Integrationsrat sollen den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 17.09.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes im Jahr 2024Zur Vorlage · 1095/2025/5 · Vorlage
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Der Bericht des JobCenters Essen zur Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) für das Jahr 2024 weist einen Anstieg der Gesamtausgaben auf 23.323.400 Euro aus. Dies entspricht einer Steigerung von 7,15 Prozent gegenüber dem Vorjahr, während die Anzahl der Anträge um 16,05 Prozent zunahm. Im Bereich SGB II wurden 47.845 Anträge mit einem Volumen von 18.335.542 Euro bewilligt, während im Bereich WoGG/BKGG 21.218 Anträge in Höhe von 4.605.553 Euro verzeichnet wurden.
Die Ausgaben für die Lernförderung stiegen um 9,6 Prozent auf 7.597.848 Euro, die Kosten für Klassenfahrten erhöhten sich um 10,06 Prozent auf 1.859.892 Euro. Die Kosten für die Teilhabe an sozialen und kulturellen Angeboten verzeichneten ein Plus von 2,94 Prozent auf 898.043 Euro. Für die Mittagsverpflegung beliefen sich die Ausgaben auf 8.911.298 Euro, was einer Steigerung von 2,97 Prozent entspricht.
Als Ursache für die gestiegenen Ausgaben und die Zunahme der Anspruchsberechtigten wird das Wohngeld-Plus-Gesetz angeführt. Das erhöhte Antragsvolumen führte zu längeren Bearbeitungszeiten. Erste Zahlen für das erste Quartal 2025 deuten auf eine fortlaufend steigende Inanspruchnahme hin, was unter anderem auf eine verstärkte Ansprache der Zielgruppe zurückgeführt wird. Aufgrund der Verteilung der Bundeserstattung in Nordrhein-Westfalen wird für Essen weiterhin von einer ausreichenden Erstattung der Leistungen ausgegangen. Der Bericht wird den zuständigen Ausschüssen für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, Jugendhilfe, Schule, Bildung und Wissenschaft sowie dem Integrationsrat zur Kenntnis vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 17.09.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.09.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.09.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.1Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) in der Stadt Essen Hier: Verfahrensoptimierungen beim Antrags- und Bewilligungsverfahren und in der inhaltlich-fachlichen VerknüpfungZur Vorlage · 1222/2025/CDU · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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Die CDU-Ratsfraktion hat mit der Vorlage 1222/2025/CDU einen Antrag gestellt, die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) in Essen organisatorisch und inhaltlich weiterzuentwickeln. Die Stadtverwaltung wird gebeten, Empfehlungen für eine Verfahrensoptimierung auszuarbeiten, die insbesondere schnellere und einfachere Antrags- und Bewilligungsprozesse vorsieht.
Ein weiterer Schwerpunkt des Antrags liegt auf der Verbesserung der fachlichen Verknüpfung zwischen den BuT-Leistungen und außerschulischen Fördermöglichkeiten sowie Bildungspartnern. Zudem sollen verbindliche und fortlaufende Prüfungen zur weiteren Optimierung des Verfahrens etabliert werden. In die Erarbeitung dieser Empfehlungen sollen neben der internen Expertise auch aktuelle praktische und wissenschaftliche Erkenntnisse einfließen. Die Verwaltung soll die Umsetzungsempfehlungen spätestens bis zum kommenden Frühjahr vorlegen.
Laut Begründung der Fraktion sollen die Verfahren stärker auf die Alltagsprobleme der anspruchsberechtigten Eltern sowie auf die Lebensrealität der Familien ausgerichtet werden. Ziel ist es, durch den Ausbau von Kooperationen – etwa mit der Schulsozialarbeit oder der kulturellen Bildung – die Bildungs- und Teilhabechancen für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Haushalten zu stärken.
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Beratungsfolge
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 10.02.2026 · Jugendhilfeausschuss (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.01.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.01.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 27.11.2025 · Inklusionsbeirat (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.09.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.09.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (34. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
- 10.09.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (42. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — verwiesen
- 02.09.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (34. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
- 28.08.2025 · Inklusionsbeirat (18. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: verwiesen - 11.1.2Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) in der Stadt Essen Hier: Verfahrensoptimierungen beim Antrags- und Bewilligungsverfahren und in der inhaltlich-fachlichen VerknüpfungZur Vorlage · 1410/2025/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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Die Fraktion der Grünen im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 1410/2025/GRÜNE einen Antrag zur Weiterentwicklung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) eingereicht. Die Verwaltung wird beauftragt, Verfahrensoptimierungen zu prüfen, um die Inanspruchnahme von Leistungen für Kinder und Jugendliche sozial gerechter, digitaler und inklusiver zu gestalten.
Ein zentraler Punkt des Antrags ist die Prüfung eines digitalen Teilhabegutschein-Systems für soziale und kulturelle Angebote, das sich an Best-Practice-Modellen orientiert. Zudem sollen Informationen zu BuT-Leistungen barrierefrei und mehrsprachig direkt mit dem Versand von Leistungsbescheiden, wie etwa zum Wohngeld oder Bürgergeld, erfolgen. Die Verknüpfung der Informationen mit der Arbeit der Schulsozialarbeit sowie von Familienzentren soll die aktive Ansprache der Familien unterstützen.
Der Antrag umfasst zudem die Einrichtung eines Erinnerungsservice für die Einreichung von Schulbescheinigungen bei Jugendlichen ab 14 Jahren und die Integration eines BuT-Rechners auf den Internetseiten der Stadt Essen. Zur statistischen Erfassung soll die jährliche Berichterstattung um die Anzahl der Leistungsempfänger bis zum Alter von 25 Jahren in verschiedenen Rechtskreisen ergänzt werden, um eine Vergleichbarkeit der Teilhabequoten zu ermöglichen. Die Stadtverwaltung soll die entsprechenden Vorschläge inklusive Angaben zur Finanzierung bis zum ersten Quartal 2026 zur Entscheidung vorlegen.
Automatisch erzeugt durch
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Beratungsfolge
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — Zurückgezogen zugunsten von Antrag 0191/2026/GRÜNE/FDP-EBB
- 10.02.2026 · Jugendhilfeausschuss (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.01.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (1. Sitzung) — Von Antragsteller zurückgezogen zugunsten des Antrags 0191/2026/GRÜNE/FDP-EBB
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — Von Antragsteller zurückgezogen zugunsten des Antrags 0191/2026/GRÜNE/FDP-EBB
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.01.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 27.11.2025 · Inklusionsbeirat (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.09.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.09.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (34. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
- 10.09.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (42. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: verwiesen - 11.ASachbericht und Verstetigung der Fachstelle Elternschaft und seelische Erkrankung (ElsE)Zur Vorlage · 0176/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0176/2025/4 befasst sich mit dem Sachbericht sowie der geplanten Verstetigung der Fachstelle Elternschaft und seelische Erkrankung (ElsE). Die Fachstelle verfolgt das Ziel, die Versorgung von Eltern mit psychischen oder Suchterkrankungen sowie deren Familien zu verbessern und Hilfsangebote zu koordinieren. Da die aktuelle Pilotphase am 31. März 2026 endet, soll die Verwaltung prüfen, ob die organisatorische Grundlage für eine dauerhafte Einrichtung geschaffen werden kann. Dies umfasst die Schaffung von zwei Stellen in der Entgeltgruppe E13, aufgeteilt in eine Vollzeitstelle im Jugendamt sowie zwei halbe Stellen im Gesundheitsamt.
Die geplanten Aufgaben der Fachstelle umfassen Gremienarbeit, die Entwicklung von Angebotsstrukturen, Sensibilisierung, Öffentlichkeitsarbeit sowie Bedarfsanalysen. Zu den konkreten Vorhaben gehören die Entwicklung eines modularen Schulungsprogramms, die Durchführung jährlicher Fortbildungen für Mitarbeitende des Amtes der sozialen Dienste sowie die Etablierung einer telefonischen Sprechstunde. Zudem ist die Ausweitung der Sprechstunde der Erziehungsberatungsstelle in den Psychiatrien auf die Kinder- und Jugendpsychiatrie vorgesehen. Weitere Projekte sind die Erstellung eines Angebotsüberblicks, die Entwicklung eines Patenmodells für Kinder seelisch kranker Eltern sowie die Koordination einer gemeinsamen stationären Therapieeinheit für Mütter und Kinder.
Die Finanzierung der Stellen erfolgt über die Personalkostenbudgets der Fachbereiche FB51 und FB53 mit Gesamtkosten von 196.660 Euro. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft, der Inklusionsbeirat und der Integrationsrat die Vorlage zur Kenntnis nehmen, während der Jugendhilfeausschuss sowie der Ausschuss für Soziale, Arbeit, Gesundheit und Integration die Prüfung der personellen Verstetigung beschließen.
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Beratungsfolge
- 25.09.2025 · Inklusionsbeirat (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.09.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.09.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 02.09.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 11.BSachstand IN/S/O-Prozess – Organisationsuntersuchung der Abteilung Soziale Dienste des Jugendamtes der Stadt EssenZur Vorlage · 0559/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss sowie weitere zuständige Gremien der Stadt Essen sollen dem Rat der Stadt die Einrichtung von 15 zusätzlichen Vollzeitstellen in der Abteilung Soziale Dienste des Jugendamtes empfehlen. Die Stellen sind mit der Bewertung S14 TVöD angesetzt, wobei die genaue bezirkliche Verteilung erst nachträglich durch eine Organisationsverfügung festgelegt wird.
Hintergrund der Maßnahme ist das Ergebnis eines Personalbemessungsverfahrens. Nach einer Korrektur fehlerhafter Zählweisen bei Kindeswohlgefährdungsmeldungen wurde für den Stichtag 31. Dezember 2024 ein Mehrbedarf von insgesamt 15 Vollzeitäquivalenten festgestellt. Um diesen Bedarf zu decken, plant das Jugendamt, in den Jahren 2025 und 2026 vorrangig Nachwuchskräfte wie Trainees und Dual Studierende einzusetzen.
Die jährlichen Personalkosten für die neuen Stellen belaufen sich auf etwa 1.111.770 Euro zuzüglich der jährlichen Steigerungssätze. Die Finanzierung soll über das Jahresergebnis erfolgen. Angesichts der aktuellen Haushaltslage ist die Verwaltung zudem angewiesen, Effizienzpotenziale durch eine mögliche Aufgabenverdichtung oder die Anpassung von Standards zu prüfen, um zur Deckung der Mehrbedarfe beizutragen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 17.09.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (39. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.09.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (42. Sitzung) — einstimmig empfohlen (bei Enthaltung der AfD)
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 11.CControllingbericht des Jugendamtes II. Quartal 2025Zur Vorlage · 1151/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Essen setzt sich in seiner Sitzung am 9. September 2025 mit dem Controllingbericht des Jugendamtes für das zweite Quartal 2025 auseinander. Die Vorlage mit der Nummer 1151/2025/4 dient dazu, den Ausschuss über die Ergebnisse der internen Berichterstattung zum Stichtag 30. Juni 2025 zu informieren.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht lediglich die Kenntnisnahme des Berichts durch das Gremium vor. Die Unterlagen wurden von Beigeordnetem Al Ghusain unterzeichnet und im Rahmen der laufenden Berichterstattung des Jugendamtes vorgelegt. Der Bericht umfasst die Daten des Jugendamtes für den Zeitraum bis zum Ende des zweiten Quartals 2025, um eine Information über die Controlling-Ergebnisse des Fachbereichs innerhalb der Ausschussarbeit zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.DAktualisierung der Richtlinien zur Anerkennung als Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIIIZur Vorlage · 1108/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Essen soll über die Neufassung der Richtlinien zur Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe gemäß § 7lag SGB VIII entscheiden. Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes sieht vor, dass der Ausschuss der Überarbeitung zustimmt, während der Integrationsrat sowie der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit die Neufassung zur Kenntnis nehmen sollen.
Die Überarbeitung der Richtlinien, die zuletzt im Jahr 2014 geändert wurden, erfolgte in einer Arbeitsgruppe aus Vertretern der freien Wohlfahrtspflege, Jugendverbände und der Jugendhilfeplanung des Jugendamtes. Grundlage für die Anpassung waren fachliche Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugendbehörden sowie Vorgaben aus dem Kinder- und Jugendförderplan 2022-2025.
Ein wesentlicher Bestandteil der Neufassung ist eine engere Begleitung der anzuerkennenden Träger während der Phase der Erstanerkennung sowie bei der Verlängerung der Anerkennung. Die Unterstützung durch das Jugendamt soll sich insbesondere auf die Qualifizierung von Personal ohne formale Fachqualifikation und die Erarbeitung von Schutzkonzepten gemäß dem Landeskinderschutzgesetz NRW konzentrieren. Zudem werden neue Dienstanweisungen zu Zuwendungen an Dritte sowie zu Verträgen in der Integrationsarbeit verbindlich in die Anerkennungsvoraussetzungen integriert. Die Träger müssen sich zudem zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen. Für das Jahr 2025 wurde zudem eine Vorstellungspflicht für alle Antragstellenden im Jugendhilfeausschuss eingeführt.
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Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.09.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 11.EEssener Quartiermanagement: Strategische Planung und systematische Ausweitung von integrierten StadtteilentwicklungsprozessenZur Vorlage · 1132/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Bericht zum Essener Quartiermanagement dient der Kenntnisnahme durch verschiedene Gremien, darunter den Jugendhilfeausschuss, den Rat der Stadt Essen sowie die Bezirksvertretungen. Er bietet einen Rückblick auf die Arbeit in den Quartieren Kray, Frohnhausen, Horst/Freisenbruch, Karnap und Borbeck im Zeitraum von September 2025 bis Februar 2026. In Kray stehen Netzwerkarbeit und interkulturelle Formate im Fokus, während in der Oststadt kriminalpräventive Maßnahmen und die Ausweitung der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Zentrum stehen. In Karnap wurden neue Beteiligungsformate entwickelt, in Frohnhausen wird die Vernetzung mit Institutionen gefördert und in Borbeck Mitte wurden erste Projekte umgesetzt.
Gegenstand der Vorlage ist zudem die strategische Ausweitung des Modells zur Umsetzung eines Ratsauftrages. Hierfür soll ein Konzept zur Priorisierung neuer Standorte entwickelt werden, das auf quantitativen Sozialstrukturdaten und qualitativen Sozialraumanalysen basiert. Die Ermittlung des Bedarfs soll prüfen, ob vollumfängliche Quartiermanagements oder alternative Strukturen wie Stadtteilzentren erforderlich sind. Als bedarfsorientiert wurden die Stadtteile Holsterhausen und Huttrop identifiziert.
Für die Weiterentwicklung und die Etablierung einer ressortübergreifenden Daueraufgabe sieht die Vorlage die Finanzierung zusätzlicher Ressourcen vor. Dies umfasst Stellen für die Stadtteilmoderation sowie Planstellen für die Stadtteilarbeit in Stadtteilbüros, wobei die Einrichtung eines Stadtteilbüros in Holsterhausen angestrebt wird. Ein Controllingverfahren durch Dokumentationsbögen und jährliche Sachberichte ist zur Qualitätssicherung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.11.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.11.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.11.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.10.2025 · Seniorenrat (38. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2025 · Inklusionsbeirat (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.FÜberplanmäßige Mittelbedarfe JugendamtZur Vorlage · 1152/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Jugendamt beantragt eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von insgesamt 53.900.000 Euro gemäß § 83 Absatz 1 GO NRW. Der Bedarf ergibt sich aus steigenden Fallzahlen sowie Kostensteigerungen in verschiedenen Produktgruppen, die auf gesetzlichen Pflichtaufgaben und vertraglichen Verpflichtungen basieren.
Die Einzelbedarfe setzen sich aus unterschiedlichen Leistungsbereichen zusammen. Für die Hilfe zur Erziehung werden 20,9 Millionen Euro benötigt, während für Tageseinrichtungen ein Betrag von 13,4 Millionen Euro vorgesehen ist. Die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche umfasst einen Bedarf von 7,1 Millionen Euro. Weitere Mittel werden für die Hilfe für junge Volljährige und sonstige Leistungen nach SGB VIII in Höhe von 8,2 Millionen Euro sowie für die Tagespflege in Höhe von 3,1 Millionen Euro benötigt, wobei letztere durch eine Anpassung der Kindpauschalen zum 1. August 2025 beeinflusst wird. Zudem werden 1,2 Millionen Euro für den Unterhaltsvorschuss veranschlagt.
Die Kostensteigerungen resultieren unter anderem aus allgemeinen Preissteigerungen sowie teureren vertraglichen Leistungen bei stationären Hilfen, Inobhutnahmen und gemeinsamen Wohnformen für Eltern und Kinder. Die Finanzierung der Mehraufwendungen soll nach aktuellem Kenntnisstand zu Lasten des Jahresergebnisses erfolgen. Der Beschlussvorschlag sieht eine Empfehlung durch den Jugendhilfeausschuss und den Haupt- und Finanzausschuss im September 2025 sowie eine abschließende Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen vor. Klimarelevante Auswirkungen liegen nicht vor.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.09.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (39. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 11.GFachkräftegewinnung und -bindung im Erziehungsdienst – Bericht über die Aktivitäten der Task-Force Fachkräfte (TAFF)Zur Vorlage · 0775/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0775/2025/4 des Jugendamtes enthält den zweiten Sachstandsbericht der Task-Force Fachkräfte (TAFF) zur Gewinnung und Bindung von Personal im Erziehungsdienst. Der Bericht umfasst Maßnahmen in den Bereichen Kindertagesbetreuung, stationäre Hilfen, Heimerziehung und die Offene Ganztagsschule sowie die Ergebnisse der Gründung des Essener Bündnisses für Fachkräfte im Sozial- und Erziehungsdienst.
Im Bereich der Kindertagesbetreuung zeigt eine Befragung von Kita-Helfern ein Interesse von 75 Prozent an Qualifizierungen. Unter den rund 800 Kindertagespflegepersonen in Essen reichten 300 Personen Fragebögen ein, wobei 130 Personen Interesse an Informationsveranstaltungen bekundeten. Geplant ist die Ermittlung eines Bedarfs an 160-Stunden-Qualifizierungen sowie die Einrichtung eines trägerübergreifenden Angebots für Praxisanleitungen. Für den Zeitraum 2025/26 ist die Anwerbung weiterer Erzieherinnen und Erzieher aus Spanien vorgesehen.
Zur Gewinnung internationaler Fachkräfte wurden in Zusammenarbeit mit dem LVR, dem MKJFGFI und der Fachkräfteagentur International Formate entwickelt. Ein Modellvorhaben zur Anwerbung spanischer Fachkräfte führte im Jahr 2024 zur Integration von drei Kräften in städtische Kitas. Zudem wurde die Kooperation mit der Arbeit und Bildung Essen GmbH sowie dem BAMF intensiviert. Geplante Termine umfassen eine Veranstaltung zum Landesprogramm QiK im September 2025 sowie einen „Matching-Day“ im Rahmen des Programms „Kein Abschluss ohne Anschluss“ am 16. September 2025. Der Bericht wird dem Jugendhilfeausschuss, dem Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung, dem Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie dem Rat der Stadt Essen zur Kenntnis vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.09.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.09.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (42. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.HÜberplanmäßige Mittelbereitstellung in der Produktgruppe 1.06.08.01 (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) hier: Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom 7. August 2025Zur Vorlage · 1107/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage sieht die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 7. August 2025 zur Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 5,4 Millionen Euro vor. Diese Mittel sind für die Produktgruppe 1.06.08.01 des Jugendamtes vorgesehen, welche die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche umfasst.
Der Bedarf resultiert aus steigenden Fallzahlen sowie Kosten, die zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung im Jahr 2024 nicht absehbar waren. Bei den ambulanten Eingliederungshilfen ist eine kontinuierliche Zunahme der Fälle zu verzeichnen. Im Bereich der stationären Leistungen führen Preissteigerungen sowie ein begrenztes Platzangebot zu höheren Kosten, unter anderem durch zusätzliche Leistungen im Rahmen der Hilfeplanung.
Da die für 2025 geplanten Haushaltsmittel bereits Ende Juli vollständig ausgeschöpft waren, wurde die Dringlichkeitsentscheidung getroffen, um die Erfüllung gesetzlicher und vertraglicher Verpflichtungen sicherzustellen. Die zusätzlichen Aufwendungen gehen nach derzeitigen Erkenntnissen zu Lasten des Jahresergebnisses. Ein weiterer Bedarf wird in einer separaten Vorlage zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.09.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (39. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 11.IKita Niederweniger Straße- Kostenübernahme Straßenquerungshilfe - KostensteigerungZur Vorlage · 1127/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss wird um die Entscheidung gebeten, die Kosten für eine Straßenquerungshilfe an der Kita Niederweniger Straße zu übernehmen. Die Gesamtkosten für die Errichtung einer Mittelinsel belaufen sich auf 123.436,70 Euro, was eine Steigerung von 86.426,20 Euro gegenüber dem Beschluss aus dem Jahr 2021 bedeutet. Das Amt für Straßen und Verkehr begründet diese Kostensteigerung mit gestiegenen Baukosten durch Inflation und veränderte Materialpreise.
Die Maßnahme ist Teil der Auflagen zur Baugenehmigung der Kindertagesstätte des Diakoniewerks Essen Kinderbetreuung gGmbH. Ziel der Querungshilfe ist es, die Sicherheit von Fußgängern zu gewährleisten und Verkehrsbehinderungen durch den Hol- und Bringverkehr zu vermeiden. Da die Kostensteigerungen für den Träger nicht vorhersehbar waren und keine Deckung über das Kita-Investitionsprogramm NRW 2025 möglich war, muss die Finanzierung angepasst werden. Die Kosten werden über das Projekt zur Erneuerung von Straßenteilanlagen des Amtes für Straßen und Verkehr getragen, wobei die Deckung aus den Investitionszuschüssen des Jugendamtes an freie Träger erfolgt. Der Stadtbezirk VIII wird im Rahmen der Bezirksvertretung über den Vorgang informiert.
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Beratungsfolge
- 05.11.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (1. Sitzung)
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 11.JNeubau einer Kita an der Germaniastraße hier: Bau- und BaubeginnbeschlussZur Vorlage · 1237/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn einer neuen Kindertagesstätte an der Germaniastraße beschließen. Das Projekt umfasst die Errichtung eines zweigeschossigen Gebäudes mit einem Staffelgeschoss, das Platz für vier Gruppen und insgesamt rund 85 Kinder bietet. Die Planung sieht vor, 15 Plätze für Kinder unter drei Jahren sowie 70 Plätze für Kinder über drei Jahren bereitzustellen. Die veranschlagten Gesamtkosten belaufen sich auf 4,35 Millionen Euro brutto.
Die bauliche Umsetzung erfolgt in Systembauweise, was laut Vorlage zu einer Kostenersparnis gegenüber ursprünglichen Schätzungen führt. Zur Ausstattung des Gebäudes gehören ein Gründach mit einer Photovoltaikanlage sowie eine Wärmeversorgung über Fernwärme. Das Außengelände umfasst etwa 1.000 Quadratmeter für Spiel- und Bewegungsflächen. Die Finanzierung der Maßnahme wird durch Mittelumschichtungen aus anderen Projekten des Kita-Ausbauprogramms sowie durch budgetneutrale Anmeldung zum Haushalt ab 2027 sichergestellt.
Das Vorhaben ist Teil der Quartiersentwicklung „Quartier der Generationen“. Die Projektleitung obliegt der Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH. Der Beschlussvorschlag wird in den zuständigen Gremien, darunter dem Jugendhilfeausschuss und dem Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen, beraten. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV hat gegenüber dem Vorhaben keine Bedenken angemeldet.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.09.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (39. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (34. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 12.Integrierte Sportentwicklungsplanung für die Stadt Essen (ISEP) hier: Abschlussbericht - Integrierte Sportentwicklungsplanung für die Stadt EssenZur Vorlage · 0511/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0511/2025/6 zum Abschlussbericht der Integrierten Sportentwicklungsplanung (ISEP) für die Stadt Essen legt die Ergebnisse eines Planungsprozesses dar, der die Analyse der Sportsituation, die Bewertung von Handlungsfeldern, die Festlegung von Maßnahmen sowie die Optimierung von Strukturen umfasst. Als zentrales Leitziel wurde „Sportstadt Essen für ALLE Menschen“ definiert. Die Planung konzentriert sich auf vier Handlungsfelder: sozialräumliche Unterschiede, Bewegungsräume, Schulsport sowie die Optimierung der Arbeit der Sport- und Bäderbetriebe. Ein Bestandteil der Planung war zudem die Entscheidung des Rates der Stadt Essen für die Variante 1 der Modellplanung für die Schillerwiese.
Der Bericht wurde in einem Beratungszyklus zwischen Juni 2025 und März 2026 in verschiedenen Gremien, darunter die Bezirksvertretungen I bis IX, diverse Ausschüsse sowie der Integrationsrat, der Seniorenrat und der Inklusionsbeirat, behandelt. Es wird vorgeschlagen, dass der Rat der Stadt Essen den Bericht zur Kenntnis nimmt und die Betriebsleitung der Sport- und Bäderbetriebe beauftragt, die enthaltenen Empfehlungen zu prüfen und Maßnahmen zu konkretisieren. Zudem soll die Betriebsleitung regelmäßig über den Umsetzungsstand informieren und fachbereichsübergreifende Arbeitsgruppen unter ihrer Federführung einrichten. Eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz stuft die Auswirkungen auf den Klimaschutz als positiv ein.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 17.03.2026 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Inklusionsbeirat (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.03.2026 · Jugendhilfeausschuss (3. Sitzung)
- 10.03.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 03.02.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.01.2026 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.01.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.09.2025 · Inklusionsbeirat (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — abgesetzt; zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 17.09.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.09.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (43. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.09.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — verwiesen
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.09.2025 · Seniorenrat (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen mit Anmerkungen
- 02.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (43. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.09.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.08.2025 · Inklusionsbeirat (18. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (41. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 08.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.07.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (42. Sitzung) — eingebracht
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — eingebracht
- 25.06.2025 · Seniorenrat (36. Sitzung) — beraten und Beschluss in die 37. Sitzung geschoben.
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (40. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (35. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.06.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (42. Sitzung) — eingebracht
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: verwiesen - 13.Jugendeinrichtung „Freie Schule Essen e.V.“, Schalker Straße 19A hier: Entsiegelung der ehemaligen Schulhoffläche und AsphaltsanierungZur Vorlage · 0827/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Sanierung und Umgestaltung des Außengeländes der Jugendeinrichtung „Freie Schule Essen e.V.“ in der Schalker Straße 19A. Im Rahmen eines Projekts zur Entsiegelung der Schulhoffläche sollen die beschädigte Asphaltdecke sowie Risse und Schlaglöcher beseitigt werden. Ziel der Maßnahme ist eine verbesserte Versickerung von Regenwasser sowie die gezielte Ableitung von Niederschlagswasser aus dem Dach- und Hofbereich in den angrenzenden, renaturierten Katernberger Bach. Damit leistet das Vorhaben einen Beitrag zur Klimafolgenanpassung und zum Konzept der „Schwammstadt“, indem die Entlastung der Mischwasserkanalisation unterstützt wird.
Die Gesamtkosten für das Projekt werden auf 373.000 Euro geschätzt. Für die Umsetzung wird die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in dieser Höhe beantragt, wobei die Deckung durch eine Minderausgabe beim Projekt „Pool Planungsleistungen generell“ vorgesehen ist. Der maximale städtische Eigenanteil beläuft sich auf etwa 111.900 Euro. Die Finanzierung soll durch Fördermittel der Emschergenossenschaft und des Lippeverbandes (EGLV) oder über das Projekt „KRiS“ abgesichert werden. Ein Baubeginn ist nach Erhalt der entsprechenden Förderbescheide vorgesehen, um eine förderschädliche vorzeitige Umsetzung zu vermeiden. Die Klärung der realisierbaren Fördermöglichkeiten soll bis Ende des Jahres 2025 erfolgen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (34. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 17.09.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (39. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 14.Mündlicher Bericht zur Flüchtlingszuwanderung
- 15.Verweisung an die JHA-Unterausschüsse
- 16.Beschlusskontrolle
- 17.Anträge
- 17.1Jugendzentren in der Stadt Essen Hier: Möglichkeiten zur Mitnutzung durch die SeniorennetzwerkeZur Vorlage · 1226/2025/CDU · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat mit der Vorlage 1226/2025/CDU einen Antrag eingebracht, die Möglichkeiten einer Mitnutzung von Essener Jugendzentren durch Seniorennetzwerke zu prüfen. Das Schreiben richtet sich an den Ausschuss für Soziables, Arbeit, Gesundheit und Integration unter dem Vorsitz von Julia Jankovic, den Seniorenrat sowie den Jugendhilfeausschuss.
Die Stadtverwaltung wird gebeten, die Voraussetzungen für eine solche Nutzung zu untersuchen. Dabei liegt der Fokus auf bisher nicht genutzten Raumkapazitäten in den Jugendzentren, insbesondere im Vormittagsbereich für eine Dauer von mindestens zwei Stunden. Hintergrund des Antrags ist das Ziel, die Entwicklung von Seniorennetzwerken in den Stadtteilen zu fördern und wohnortnahe Treffpunkte für Aktivitäten wie Diskussionskreise oder Vorträge bereitzustellen.
Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung bis spätestens Ende 2025 eine entsprechende Vorlage erstellt, welche die konkreten Rahmenbedingungen für eine solche Nutzung aufzeigt. Dabei sollen auch notwendige organisatorische Aspekte sowie etwaige Vor- und Nacharbeiten bei der Raumnutzung berücksichtigt werden.
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Beratungsfolge
- 09.12.2025 · Jugendhilfeausschuss (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.09.2025 · Seniorenrat (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.09.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (34. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Jugendhilfeausschuss geschoben.
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 17.2Künstlerische Gestaltung von öffentlichen AbfallbehältnissenZur Vorlage · 1267/2025/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Rat der Stadt Essen hat einen Antrag zur künstlerischen Gestaltung öffentlicher Abfallbehältnisse eingebracht. Die Vorlage sieht vor, dass die Stadtverwaltung eine Übersicht über die im Stadtgebiet vorhandenen öffentlichen Abfallbehältnisse erstellt, wobei beispielsweise Bestände der Essener Entsorgungsbetriebe (EBE) und der Ruhrbahn berücksichtigt werden sollen.
Parallel dazu soll ein Konzept entwickelt werden, das die Koordination künstlerischer Gestaltungen mit den jeweiligen Eigentümern der Behältnisse regelt. In diesen Prozess sollen bürgerschaftliches Engagement sowie die Beteiligung von Kindertagesstätten und Grundschulen integriert werden.
Der Antrag durchläuft eine festgelegte Beratungsfolge in verschiedenen Gremien. Die Beratung und Empfehlung durch den Kulturausschuss sowie den Jugendhilfeausschuss ist für September 2025 vorgesehen. Eine Entscheidung im Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft soll bis zum Ende der Sitzungsperiode 10/2025 erfolgen. Weitere Gremien wie der Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus sowie der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss werden im weiteren Verlauf zur Kenntnisnahme der Vorlage einbezogen.
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Beratungsfolge
- 14.01.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 09.12.2025 · Jugendhilfeausschuss (1. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 03.12.2025 · Kulturausschuss (1. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.09.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (37. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.09.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.09.2025 · Kulturausschuss (38. Sitzung) — in die nächste Ratsperiode geschoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 17.3Bezahlkarte für FlüchtlingeZur Vorlage · 1126/2025/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 1126/2025/GRÜNE einen Antrag gestellt, die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete zu unterlassen. Der Antrag sieht vor, dass der Rat von der Opt-Out-Regelung des § 4 der Bezahlkartenverordnung NRW Gebrauch macht. Damit sollen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Regelfall weiterhin nicht über eine Bezahlkarte erbracht werden, entsprechend einer Empfehlung des Integrationsrates der Stadt Essen.
In der Begründung führt die Fraktion an, dass die Umstellung auf eine Bezahlkarte keinen Vorteil gegenüber der bisherigen Praxis darstelle, aber einen finanziellen sowie personellen Mehraufwand für die Verwaltung verursachen würde. Zudem wird argumentiert, dass die Bezahlkarte die finanzielle Selbstbestimmung und die gesellschaftliche Teilhabe von Geflüchteten einschränke und somit die Integration erschwere. Die Fraktion bezieht sich zudem auf Studien, um Argumente bezüglich der Überweisung von Geldern ins Ausland zu entkräften.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 10.02.2026 · Jugendhilfeausschuss (2. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — verwiesen
- 02.09.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (34. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
Ergebnis: verwiesen - 17.3.1Bezahlkarte für FlüchtlingeZur Vorlage · 1412/2025/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Essener Bürger Bündnis – Freie Wähler hat einen Antrag mit der Nummer 1412/2025/EBB an die zuständigen Gremien der Stadt Essen gestellt. Die Vorlage sieht vor, dass die Stadt von der Opt-Out-Regelung des §4 der Bezahlkartenverordnung NRW keinen Gebrauch macht. Stattdessen sollen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Regelfall in Form einer Bezahlkarte erbracht werden. Zudem wird die Verwaltung aufgefordert, aktiv nach Missbrauch zu suchen, missbräuchlich weitergeleitete Mittel zurückzufordern und Möglichkeiten von Zuweisungskürzungen zu prüfen.
Die Begründung der Fraktion führt an, dass sich Bezahlkarten leichter in digitale Infrastrukturen integrieren lassen und die Verwaltung entlasten könnten. Durch die Karte sollen zudem Ausgaben besser nachvollziehbar gemacht und das Risiko von Diebstahl oder Verlust im Vergleich zum Bargeld verringert werden. Weiterhin wird angeführt, dass die Einführung der Karten dazu beitragen könne, den sogenannten Pull-Faktor von Sozialleistungen zu reduzieren sowie Geldtransfers ins Ausland einzuschränken. Die gezielte Bereitstellung von Mitteln für Zwecke wie Lebensmittel oder medizinische Versorgung wird als weiterer Aspekt genannt.
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Beratungsfolge
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: verwiesen - 17.4Ausweitung des Open Sunday-ProjektesZur Vorlage · 1300/2025/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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Die Fraktion der Grünen im Rat der Stadt Essen hat einen Antrag zur Ausweitung des Projektes „Open Sunday“ eingebracht. Mit der Vorlage 1300/2025 wird die Stadtverwaltung beauftragt, eine Erweiterung des Programms auf weitere Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf zu prüfen. Dabei sollen mindestens vier zusätzliche Standorte identifiziert werden.
Der Antrag umfasst zudem die Entwicklung eines Konzepts zur Anwerbung und Qualifizierung von zusätzlichen sportpädagogischen Coaches. Hierbei sollen Kooperationen mit lokalen Sportvereinen, der Universität Duisburg-Essen sowie Berufskollegen mit sportpädagogischen Ausbildungsgängen angestrebt werden. Des Weiteren sollen die Öffnungszeiten des Angebots bedarfsgerecht erweitert werden, um eine Teilnahme von mehr Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen.
Der Entscheidungsprozess sieht Beratungen in den Ausschüssen für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, Jugendhilfe sowie Schule, Bildung und Wissenschaft und Sport- und Bäderbetriebe vor. Der Integrationsrat und der Inklusionsbeirat sollen das Vorhaben zur Kenntnis nehmen, bevor der Rat der Stadt Essen über den Antrag entscheidet.
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Beratungsfolge
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — Keine Abstimmung vorgenommen, da Ergebnis aus dem Rat bereits vorliegt.
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 10.02.2026 · Jugendhilfeausschuss (2. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.01.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 09.12.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (1. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 27.11.2025 · Inklusionsbeirat (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2025 · Inklusionsbeirat (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.09.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.09.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (43. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.09.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (34. Sitzung) — verwiesen
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — verwiesen
- 02.09.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (34. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
Ergebnis: verwiesen - 17.5TOP: Antrag zur Errichtung einer Kindertagesstätte auf dem Gelände des ehemaligen Waldstadions Bergmannsbusch, Waldweg 14Zur Vorlage · 1333/2025/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Essener Bürger Bündnis – Freie Wähler hat einen Antrag (Nr. 1333/2025/EBB) eingebracht, auf dem Gelände des ehemaligen Waldstadions Bergmannsbusch am Waldweg 14 eine Kindertagesstätte zu errichten. Der Antrag sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss und der Rat der Stadt Essen die Errichtung beschließen und die Verwaltung mit den erforderlichen Planungs- und Vergabeschritten beauftragen.
Die Fraktion begründet das Vorhaben mit der Nachnutzung des derzeit ungenutzten Areals, welches ehemals vom TC Freisenbruch genutzt wurde. Als konzeptionelles Vorbild wird die Kindertagesstätte „Erikapfad“ angeführt, um ein modernes Raumkonzept und eine nachhaltige Bauweise in die grüne Umgebung zu integrieren. Durch die naturnahe Lage des Geländes soll der Schwerpunkt der Einrichtung auf der Naturpädagogik liegen. Mit dem Bau der Kita soll zudem der Bedarf an Betreuungsplätzen im Stadtbezirk gedeckt werden.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — einstimmig nicht empfohlen
Ergebnis: einstimmig nicht empfohlen - 18.Mitteilungen und Anfragen
- B.Nicht öffentlicher Teil