Aktualisierung der Richtlinien zur Anerkennung als Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII
✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Essen soll über die Neufassung der Richtlinien zur Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe gemäß § 7lag SGB VIII entscheiden. Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes sieht vor, dass der Ausschuss der Überarbeitung zustimmt, während der Integrationsrat sowie der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit die Neufassung zur Kenntnis nehmen sollen.
Die Überarbeitung der Richtlinien, die zuletzt im Jahr 2014 geändert wurden, erfolgte in einer Arbeitsgruppe aus Vertretern der freien Wohlfahrtspflege, Jugendverbände und der Jugendhilfeplanung des Jugendamtes. Grundlage für die Anpassung waren fachliche Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugendbehörden sowie Vorgaben aus dem Kinder- und Jugendförderplan 2022-2025.
Ein wesentlicher Bestandteil der Neufassung ist eine engere Begleitung der anzuerkennenden Träger während der Phase der Erstanerkennung sowie bei der Verlängerung der Anerkennung. Die Unterstützung durch das Jugendamt soll sich insbesondere auf die Qualifizierung von Personal ohne formale Fachqualifikation und die Erarbeitung von Schutzkonzepten gemäß dem Landeskinderschutzgesetz NRW konzentrieren. Zudem werden neue Dienstanweisungen zu Zuwendungen an Dritte sowie zu Verträgen in der Integrationsarbeit verbindlich in die Anerkennungsvoraussetzungen integriert. Die Träger müssen sich zudem zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen. Für das Jahr 2025 wurde zudem eine Vorstellungspflicht für alle Antragstellenden im Jugendhilfeausschuss eingeführt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 27.01.2026Kenntnis genommen
- 17.09.2025Kenntnis genommen
- 09.09.2025einstimmig beschlossen