Anerkennung des Essener Lernzentrums (ELZ) als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII
✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss berät über die Anerkennung des Essener Lernzentrums (ELZ) als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht eine Zuordnung in die Trägerkategorie 6 sowie eine zunächst einjährige Befristung der Anerkennung vor.
Das im August 2020 gegründete Essener Lernzentrum (ELZ) ist als gemeinnützige unternehmerische Gesellschaft (gUG) organisiert und bietet seit September 2021 Bildungs- und Sozialprojekte für Kinder und Jugendliche an. Die Schwerpunkte liegen in der außerschulischen Lernförderung sowie in Integrationsangeboten, die unabhängig von der sozialen Herkunft oder finanziellen Situation der Teilnehmenden zugänglich sein sollen. Neben Programmen für junge Menschen umfasst das Angebot auch Gruppen für Erwachsene.
Das Personal des Trägers setzt sich aus Studierenden verschiedener Fachrichtungen, professionellen Künstlerinnen und Künstlern sowie Fachkräften aus den Bereichen Umwelttechnik und Verwaltung zusammen. Die Vorlage bestätigt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen sowie die Richtlinien der Stadt Essen zur Anerkennung erfüllt sind. Ein Entwurf für ein Schutzkonzept wurde bereits erstellt. Der Integrationsrat sowie der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit werden im Rahmen des Verfahrens über die Anerkennung informiert.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 27.01.2026Kenntnis genommen
- 17.09.2025Kenntnis genommen
- 09.09.2025einstimmig beschlossen