Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Bestellung der Schriftführerin und der stellvertretenden SchriftführerinnenZur Vorlage · 1781/2025/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit steht die Bestellung der Schriftführung zur Entscheidung an. Auf Grundlage der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Essen ist für die Sitzungen des Gremiums eine Niederschrift zu erstellen, welche von einer im Ausschuss bestellten Schriftführung unterzeichnet werden muss.
Die Verwaltung schlägt vor, Kirsten Kelschebach als Schriftführerin für das Gremium zu bestellen. Zudem sollen Vera Senkbeil, Eva Koch und Stephanie Kriesch als stellvertretende Schriftführerinnen eingesetzt werden. Mit diesem Beschlussvorschlag wird die personelle Besetzung der Protokollführung für die kommenden Sitzungen des Ausschusses geregelt. Die Entscheidung über die vorgeschlagenen Besetzungen ist für die Sitzung des Ausschusses am 27. Januar 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 2.Benennung sachkundiger Einwohnerinnen und Einwohner für den Ausschuss für Soziales, Arbeit und GesundheitZur Vorlage · 1663/2025/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät am 19. November 2025 über die Benennung von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern für den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit. Die Vorlage des Amtes für Soziales und Wohnen sieht vor, gemäß § 58 Abs. 4 der Gemeindeordnung NRW Vertreter der Wohlfahrtsträger sowie der Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe behinderter Menschen e. V. in den Ausschuss einzubinden. Durch diese Einbindung soll die fachliche Expertise in den Beratungen dauerhaft berücksichtigt und der Austausch zwischen der Verwaltung, der Politik sowie den Trägern der Freien Wohlfahrtspflege gestärkt werden.
Für die Besetzung wurden vonseiten der Wohlfahrtsverbände Vertreter der Arbeiterwohlfahrt, des Caritasverbandes, der Diakonie, des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, des Deutschen Roten Kreuzes sowie der Jüdischen Kultusgemeinde vorgeschlagen. Zudem werden Vertreter der Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe behinderter Menschen e. V. für den Ausschuss benannt. Der Beschluss umfasst die Bestellung der sachkundigen Einwohner sowie deren Stellvertretungen.
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Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 3.Einführung und Verpflichtung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder (außer Ratsmitglieder) des Ausschusses für Soziales, Arbeit und GesundheitZur Vorlage · 1782/2025/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Soziales und Wohnen regelt das Verfahren zur Einführung und Verpflichtung der Mitglieder sowie der stellvertretenden Mitglieder des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit. Dies umfasst neben den Ratsmitgliedern auch die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger sowie die sachkundigen Einwohner gemäß der Gemeindeordnung NRW.
Die Durchführung dieser feierlichen Verpflichtung obliegt gemäß der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Essen den jeweiligen Vorsitzenden der Ausschüsse oder der Bezirksvertretungen. Die Mitglieder bekunden ihr Einverständnis durch das Aufstehen an ihrem Platz und das Rezitieren einer festgelegten Formel. In diesem Eid verpflichten sich die Beteiligten, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen sowie das Grundgesetz, die Landesverfassung und die Gesetze zum Wohle der Stadt Essen und ihrer Bevölkerung zu erfüllen.
Das Verfahren sieht vor, dass der Handschlag durch eine förmliche Feststellung des Vorsitzenden ersetzt wird. Sobald sich alle Mitglieder erhoben haben, bestätigt die Sitzungsleitung, dass das Versprechen der gewissenhaften Pflichterfüllung dadurch als geleistet gilt. Mit dem Abschluss dieses Vorgangs ist der neue Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit offiziell konstituiert.
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Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.Sitzungstermine des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit im Sitzungsjahr 2026Zur Vorlage · 1773/2025/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtdirektor Renzel hat eine Vorlage vorgelegt, die die Sitzungstermine des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit für das Jahr 2026 festlegt. Die vorgeschlagenen Termine wurden unter Berücksichtigung der Sitzungszeiten des Rates sowie des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses und der Schulferien in Nordrhein-Westfalen erstellt.
Die geplanten Sitzungen sollen jeweils dienstags um 15:00 Uhr im Ratssaal der Stadt Essen stattfinden. Der Terminkalender für das Jahr 2026 umfasst die Daten 27. Januar, 17. März, 19. Mai (optional), 16. Juni, 15. September, 17. November sowie den 15. Dezember (optional). Mit der Vorlage wird vorgeschlagen, dass der Ausschuss diese Termine zur Kenntnis nimmt.
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Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Niederschrift Nr. 34 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration vom 02. September 2025
- 6.Vorstellung der Fachbereiche: - FB 50, Amt für Soziales und Wohnen, - FB 53, Gesundheitsamt, - FB 56, JobCenter
- 7.Evaluation des Pilotprojektes zur kostenlosen Bereitstellung von Menstruationsartikeln in Schulen und öffentlichen GebäudenZur Vorlage · 0513/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen hat die Evaluation des Pilotprojekts zur kostenlosen Bereitstellung von Menstruationsartikeln in Schulen und öffentlichen Gebäuden abgeschlossen. Im Rahmen eines Ratsbeschlusses aus dem Jahr 2022 wurden verschiedene Standorte in unterschiedlichen Stadtbezirken ausgewählt, darunter weiterführende Schulen, Jugendzentren sowie das Bürgeramt Borbeck. Zwischen Frühjahr und Herbst 2024 wurden insgesamt 36 Spender an den teilnehmenden Einrichtungen angebracht.
Die Auswertung der Erfahrungen zeigt, dass die Bereitstellung der Produkte an den meisten Standorten als positiv wahrgenommen wird und die Nachfrage bei Lehrkräften oder im Sekretariat zurückgegangen ist. Dennoch wurde an einigen Standorten Vandalismus verzeichnet, was in zwei Fällen dazu führte, dass die Spender nicht mehr nachgefüllt wurden oder die Ausgabe wieder über das Personal erfolgte.
Für eine mögliche Ausweitung des Vorhabens auf alle Schulstandorte der Sekundarstufe I und II in Essen werden einmalige Anschaffungskosten von etwa 18.628 Euro sowie jährliche Folgekosten für Nachfüllmaterial von rund 17.800 Euro veranschlagt. Als Verbesserungsvorschläge wurden die Bereitstellung dickerer Binden sowie ein klar definierter Prozess zur regelmäßigen Befüllung der Spender angeführt.
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Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.12.2025 · Jugendhilfeausschuss (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.09.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.09.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (42. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Erziehungsberatung in Essen - Jahresbericht 2024Zur Vorlage · 1575/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jahresbericht 2024 zur Erziehungsberatung in Essen liegt vor. Die Vorlage des Jugendamtes dokumentiert die Arbeit von sieben Beratungsstellen, die kostenfreie und multiprofessionelle Unterstützung für Kinder, Jugendliche sowie deren Erziehungsberechtigte in schwierigen Lebenslagen anbieten. Im Berichtsjahr 2024 wurden insgesamt 3.914 Personen beraten und begleitet.
Der Bericht umfasst zentrale Kennzahlen, Themen und Entwicklungen des Jahres. Er thematisiert die aktuellen Lebenslagen junger Menschen und Familien sowie bestehende Bedarfe. Ein Fokus liegt dabei auf der Erreichbarkeit und Bekanntheit der Beratungsstellen. Zudem enthält das Dokument einen Ausblick auf zukünftige Herausforderungen für die Jugendhilfe in Essen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass verschiedene Gremien den Bericht zur Kenntnis nehmen. Davon betroffen sind der Jugendhilfeausschuss, die Ausschüsse für Schule und Bildung, Chancengerechtigkeit und Integration sowie Soziales, Arbeit und Gesundheit. Ebenso sollen der Inklusionsbeirat und die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I bis IX den Jahresbericht offiziell zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Inklusionsbeirat (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (3. Sitzung)
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (2. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.01.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.12.2025 · Jugendhilfeausschuss (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Unbefristete Anerkennung der Akademie für Bildung und Soziales gemeinnützige GmbH als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)Zur Vorlage · 1180/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss befasst sich mit der unbefristeten Anerkennung der Akademie für Bildung und Soziales gGmbH als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Nachdem die Anerkennung zuvor befristet für ein bzw. zwei Jahre beschlossen worden war, sieht die vorliegende Vorlage nun eine dauerhafte Einstufung vor.
Die im Jahr 2016 gegründete Organisation ist in den Essener Stadtteilen Altenessen, Steele und der Innenstadt tätig. Zu den satzungsgemäschen Aufgaben gehören die Integration von Jugendlichen mit Migrationshintergrund sowie die Förderung der sozialen Entwicklung. Das Angebot umfasst unter anderem die Schulbegleitung, bei der Anfang 2025 bereits 28 Schülerinnen und Schüler unterstützt wurden, sowie aufsuchende Angebote im öffentlichen Raum, wie etwa am Limbecker Platz. Zudem führt der Träger Workshops zu Themen wie Demokratiebildung und den UN-Kinderrechten durch.
Die personelle Struktur setzt auf Fachkräfte, Studierende und Ehrenamtliche, wobei die sprachliche und kulturelle Vielfalt des Teams als Grundlage für die Arbeit mit Familien dient. Die Finanzierung erfolgt über projektbezogene Fördermittel des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Stadt Essen. Laut dem Antrag erfüllt der Träger alle gesetzlichen Voraussetzungen für die unbefristete Anerkennung in der Kategorie 6.
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Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.09.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Unbefristete Anerkennung des Vereins Übehaus Kray e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIIIZur Vorlage · 1700/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss soll über die unbefristete Anerkennung des Vereins Übehaus Kray e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII entscheiden. Der Verein ist bereits seit 2021 in dieser Funktion anerkannt, wobei die letzte Verlängerung im Oktober 2022 für zwei Jahre beschlossen wurde.
Das Angebot des Vereins umfasst musikalische und pädagogisch-kulturelle Bildungsprojekte für Kinder und Jugendliche im Essener Stadtteil Kray. Dazu gehören Musik-AGs an Grundschulen, Gesamtschulen sowie Kindertagesstätten, die im Jahr 2024 etwa 49 Wochenstunden umfassten und mehrere hundert Kinder erreichten. Ergänzt wird das Programm durch Ferien-Workshops und öffentliche Konzerte. In der Arbeit kooperiert der Verein mit verschiedenen lokalen Institutionen wie der Plan B Ruhr gGmbH sowie dem Kinder- und Jugendhaus „Buschhütte“.
Die Finanzierung der Projekte setzt sich aus Fördermitteln der Stadt Essen, des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen sowie aus Stiftungen, Spenden und Mitgliedsbeiträgen zusammen. Laut der Vorlage erfüllt der Verein die gesetzlichen Voraussetzungen für eine unbefristete Anerkennung und wird der Trägerkategorie 4 zugeordnet. Die weiteren zuständigen Gremien sollen den Beschluss zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.01.2026 · Kulturausschuss (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.12.2025 · Jugendhilfeausschuss (1. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Anerkennung des Essener Lernzentrums (ELZ) als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIIIZur Vorlage · 1344/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss berät über die Anerkennung des Essener Lernzentrums (ELZ) als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht eine Zuordnung in die Trägerkategorie 6 sowie eine zunächst einjährige Befristung der Anerkennung vor.
Das im August 2020 gegründete Essener Lernzentrum (ELZ) ist als gemeinnützige unternehmerische Gesellschaft (gUG) organisiert und bietet seit September 2021 Bildungs- und Sozialprojekte für Kinder und Jugendliche an. Die Schwerpunkte liegen in der außerschulischen Lernförderung sowie in Integrationsangeboten, die unabhängig von der sozialen Herkunft oder finanziellen Situation der Teilnehmenden zugänglich sein sollen. Neben Programmen für junge Menschen umfasst das Angebot auch Gruppen für Erwachsene.
Das Personal des Trägers setzt sich aus Studierenden verschiedener Fachrichtungen, professionellen Künstlerinnen und Künstlern sowie Fachkräften aus den Bereichen Umwelttechnik und Verwaltung zusammen. Die Vorlage bestätigt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen sowie die Richtlinien der Stadt Essen zur Anerkennung erfüllt sind. Ein Entwurf für ein Schutzkonzept wurde bereits erstellt. Der Integrationsrat sowie der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit werden im Rahmen des Verfahrens über die Anerkennung informiert.
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Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.09.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Aktualisierung der Richtlinien zur Anerkennung als Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIIIZur Vorlage · 1108/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Essen soll über die Neufassung der Richtlinien zur Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe gemäß § 7lag SGB VIII entscheiden. Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes sieht vor, dass der Ausschuss der Überarbeitung zustimmt, während der Integrationsrat sowie der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit die Neufassung zur Kenntnis nehmen sollen.
Die Überarbeitung der Richtlinien, die zuletzt im Jahr 2014 geändert wurden, erfolgte in einer Arbeitsgruppe aus Vertretern der freien Wohlfahrtspflege, Jugendverbände und der Jugendhilfeplanung des Jugendamtes. Grundlage für die Anpassung waren fachliche Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugendbehörden sowie Vorgaben aus dem Kinder- und Jugendförderplan 2022-2025.
Ein wesentlicher Bestandteil der Neufassung ist eine engere Begleitung der anzuerkennenden Träger während der Phase der Erstanerkennung sowie bei der Verlängerung der Anerkennung. Die Unterstützung durch das Jugendamt soll sich insbesondere auf die Qualifizierung von Personal ohne formale Fachqualifikation und die Erarbeitung von Schutzkonzepten gemäß dem Landeskinderschutzgesetz NRW konzentrieren. Zudem werden neue Dienstanweisungen zu Zuwendungen an Dritte sowie zu Verträgen in der Integrationsarbeit verbindlich in die Anerkennungsvoraussetzungen integriert. Die Träger müssen sich zudem zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen. Für das Jahr 2025 wurde zudem eine Vorstellungspflicht für alle Antragstellenden im Jugendhilfeausschuss eingeführt.
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Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.09.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Essener Quartiermanagement: Strategische Planung und systematische Ausweitung von integrierten StadtteilentwicklungsprozessenZur Vorlage · 1132/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zur strategischen Planung des Essener Quartiermanagements befasst sich mit der systematischen Ausweitung von Stadtteilentwicklungsprozessen. Das Modell, welches seit 1997 in Essen etabliert ist, wurde im Jahr 2024 um den Stadtteil Borbeck erweitert. Damit umfasst die Quartiersarbeit nun neben Kray, Frohnhausen, Horst/Freisenbruch und Karnap auch einen weiteren Bereich mit professioneller Stadtteilarbeit und Moderation.
Die Vorlage gibt einen Rückblick auf die Arbeitsschwerpunkte in den genannten Quartieren und prüft die Umsetzung eines Ratsauftrages zur möglichen Übertragung des Konzepts auf weitere Stadtteile. In Kray liegt der Schwerpunkt auf der Netzwerkarbeit zwischen Institutionen, Vereinen und der Bewohnerschaft sowie der Koordination von Veranstaltungen durch die Stadtteilmoderation. Im Bereich Horst/Freisenbruch steht die Kriminalprävention im Fokus. Durch das Gremium „Perspektive Oststadt“, in dem unter anderem Vertreter der Polizei, des Ordnungsamtes und sozialer Dienste zusammenkommen, werden Themen wie Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit bearbeitet.
Zudem enthält der Bericht einen Vorschlag zur Ausweitung des Modells in den nächsten Jahren. Den zuständigen Ausschüssen sowie dem Rat der Stadt Essen wird die Kenntnisnahme des Berichts vorgeschlagen.
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Beratungsfolge
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.11.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.11.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.11.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.10.2025 · Seniorenrat (38. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2025 · Inklusionsbeirat (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Integrierte Sportentwicklungsplanung für die Stadt Essen (ISEP) hier: Abschlussbericht - Integrierte Sportentwicklungsplanung für die Stadt EssenZur Vorlage · 0511/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen hat den Abschlussbericht zur Integrierten Sportentwicklungsplanung (ISEP) vorgelegt. Das Projekt wurde auf Beschluss des Rates der Stadt Essen vom 22. September 2021 initiiert, um die sportliche Situation der Stadt zu analysieren und an moderne urbane Bewegungskulturen anzupassen. Ein externes Fachbüro unter der Leitung von Prof. Kähler führte die Planung über einen Zeitraum von etwa zweieinhalb Jahren durch. Im Rahmen des Prozesses wurden verschiedene Akteure aus der Verwaltung, Sportvereinen sowie sozialen Einrichtungen in Workshops und Arbeitsgruppen einbezogen, um Bedarfe und Entwicklungen im Bereich Sport und Bewegung zu ermitteln.
Der vorliegende Beschluss sieht vor, dass die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I bis IX den Abschlussbericht zur Kenntnis nehmen. Zudem sollen verschiedene Fachausschüsse sowie der Integrationsrat und der Seniorenrat den Bericht zur Kenntnis nehmen und Empfehlungen für die weitere Umsetzung der Planung aussprechen. Für den Rat der Stadt Essen ist vorgesehen, den Abschlussbericht ebenfalls zur Kenntnis zu nehmen und die Betriebsleitung der Sport- und Bäderbetriebe mit der Prüfung der im Bericht enthaltenen Maßnahmenvorschläge zu beauftragen. Die Betriebsleitung soll die Empfehlungen gegebenenfalls konkretisieren, die zuständigen Ausschüsse regelmäßig über den Fortschritt informieren und die notwendigen Beschlussfassungen für die Umsetzung von Projekten vorbereiten.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 17.03.2026 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Inklusionsbeirat (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.03.2026 · Jugendhilfeausschuss (3. Sitzung)
- 10.03.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 03.02.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.01.2026 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.01.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.09.2025 · Inklusionsbeirat (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — abgesetzt; zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 17.09.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.09.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (43. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.09.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — verwiesen
- 09.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.09.2025 · Seniorenrat (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen mit Anmerkungen
- 02.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (43. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.09.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.08.2025 · Inklusionsbeirat (18. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (41. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 08.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.07.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (42. Sitzung) — eingebracht
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — eingebracht
- 25.06.2025 · Seniorenrat (36. Sitzung) — beraten und Beschluss in die 37. Sitzung geschoben.
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (40. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (35. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.06.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (42. Sitzung) — eingebracht
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig empfohlen - TOP:Integrierte Sportentwicklungsplanung für die Stadt Essen (ISEP) hier: Abschlussbericht - Integrierte Sportentwicklungsplanung für die Stadt EssenZur Vorlage · 0197/2026/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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Die Fraktionen CDU und SPD haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag zur Integrierten Sportentwicklungsplanung für die Stadt Essen (ISEP) eingebracht. Der Antrag bezieht sich auf den Abschlussbericht der genannten Planung.
Mit dem Antrag wird die Betriebsleitung der Sport- und Bäderbetriebe ersucht, die Empfehlungen sowie Maßnahmenvorschläge aus dem Abschlussbericht zu prüfen und aufzubereiten. Voraussetzung für diese Prüfung ist eine Priorisierung bzw. Auswahl der Maßnahmen durch Beschlüsse der zuständigen Ausschüsse. Der Antrag präzisiert zudem, dass eine Umsetzung der Inhalte nicht automatisch erfolgt. Eine Realisierung der Maßnahmen bedarf einer gesonderten politischen Beratung sowie einer entsprechenden Beschlussfassung in den jeweils zuständigen Fachausschüssen und im Rat der Stadt Essen.
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- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 11.03.2026 · Inklusionsbeirat (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Jugendhilfeausschuss (3. Sitzung)
- 10.03.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.03.2026 · Seniorenrat (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.02.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.01.2026 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 15.Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2025 in der Produktgruppe 1.05.15.01 "Hilfe zur Pflege -örtlicher Träger"Zur Vorlage · 1565/2025/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird über eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 4.350.000 Euro für das Haaltsjahr 2025 im Bereich der Hilfe zur Pflege informiert bzw. soll diese beschließen. Nach aktuellen Prognosen werden die Transferaufwendungen in dieser Produktgruppe voraussichtlich 53,18 Millionen Euro erreichen, was einer Abweichung von 5,30 Millionen Euro über dem geplanten Ansatz für 2025 entspricht. Ein Betrag von 950.000 Euro wurde bereits durch den Kämmerer als überplanmäßige Mittel bereitgestellt.
Der Bedarf resultiert unter anderem aus einer Zunahme pflegebedürftiger Menschen sowie steigenden Kosten für Pflegeleistungen. Hierzu zählen höhere Löhne für Pflegekräfte, gestiegene Betriebskosten von Einrichtungen, allgemeine Preissteigerungen und Erhöhungen der Regelbedarfsstufen. Zudem führen Verschiebungen von Zuständigkeiten durch das Bundesteilhabegesetz dazu, dass Leistungen aus dem überörtlichen Bereich in die örtliche Zuständigkeit übernommen wurden, wobei diese Fälle im Durchschnitt höhere Kosten verursachen. Auch der Ausbau von Demenz- und Pflegewohngruppen trägt zu höheren Fremdpflegekosten bei.
Die Deckung des beantragten Betrags ist durch Minderbedarfe in anderen Bereichen vorgesehen. 3,65 Millionen Euro sollen aus Einsparungen bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz stammen, da die Zahl der Leistungsbezieher unter den ursprünglichen Planannahmen liegt. Die verbleibenden 0,7 Millionen Euro können aus Minderaufwendungen bei den Bestattungskosten bereitgestellt werden.
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Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 16.Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2025 in der Produktgruppe 1.05.06.01 " Förderung von anderen Trägern der Wohlfahrtspflege“Zur Vorlage · 1568/2025/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird über eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 1,9 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2025 beraten. Die beantragte Summe ist für die Produktgruppe „Förderung von anderen Trägern der Wohlfahrtspflege“ vorgesehen, um den erhöhten Bedarf bei Leistungen nach dem Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW) zu decken.
Die voraussichtlichen Transferaufwendungen in diesem Bereich werden mit 35,8 Millionen Euro über dem geplanten Ansatz für 2025 liegen. Ein wesentlicher Faktor für diese Entwicklung ist das Pflegewohngeld: Während die Anzahl der Leistungsbeziehenden laut Prognose leicht rückläufig sein wird, steigen die durchschnittlichen Kosten pro Person von geplant 686 Euro auf voraussichtlich 776 Euro an. Zudem werden bei den Aufwendungszuschüssen für teilstationäre Einrichtungen ein Mehraufwand von rund 0,5 Millionen Euro erwartet.
Die Finanzierung des Mehrbedarfs soll teilweise durch Mittel aus anderen Produktgruppen in Höhe von 0,9 Millionen Euro sowie durch Minderbedarfe gedeckt werden. Sollten keine weiteren Deckungsmittel im Geschäftsbereich des Amtes für Soziales und Wohnen generiert werden können, wird der verbleibende Betrag zu Lasten des Jahresergebnisses verbucht. Da es sich bei den Leistungen nach dem APG NRW um gesetzliche Pflichtaufgaben handelt, ist die Bereitstellung der Mittel unmittelbar durch rechtliche Verpflichtungen bedingt.
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Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2025 in der Produktgruppe 1.05.13.01 "Hilfen zur Gesundheit“Zur Vorlage · 1569/2025/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 3,3 Millionen Euro für die Produktgruppe „Hilfen zur Gesundheit“ im Haushaltsjahr 2025 entscheiden. Der Antrag des Amtes für Soziales und Wohnen begründet den Bedarf mit gestiegenen Kosten in der medizinischen Versorgung sowie einer Zunahme der Anspruchsberechtigten.
Ein wesentlicher Faktor für die Entwicklung ist der Anstieg von Personen mit ukrainischem Fluchthintergrund, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII beziehen. Laut den vorliegenden Daten stieg der Anteil ukrainischer Staatsangehöriger unter den abgerechneten Personen im Bereich der Hilfen zur Gesundheit von 35 Prozent im ersten Quartal 2023 auf 52 Prozent im zweiten Quartal 2025 an.
Die Deckung des Mehraufwands ist durch verschiedene Mittel vorgesehen. Geplant ist die Verwendung von rund 2,19 Millionen Euro aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) sowie 350.000 Euro aus der Produktgruppe „Hilfen in besonderen Lebenslagen“. Der verbleibende Betrag von etwa 760.000 Euro soll zu Lasten des Jahresergebnisses des Geschäftsbereichs gehen. Die Leistungen zur Gesundheit stellen eine gesetzliche Pflichtaufgabe dar, deren Erfüllung unmittelbar durch rechtliche Verpflichtungen bedingt ist.
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Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 18.Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2025 in der Produktgruppe 1.05.21.01 „Eingliederungshilfe nach SGB IX“Zur Vorlage · 1866/2025/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 6,4 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2025 entscheiden. Die beantragte Summe ist für die Produktgruppe „Eingliederungshilfe nach dem SGB IX“ vorgesehen. Hintergrund der Vorlage des Amtes für Soziales und Wohnen ist eine voraussichtliche Überschreitung der geplanten Transferaufwendungen im laufenden Jahr.
Nach den ersten zehn Monaten des Jahres 2025 zeichnet sich ein Bedarf ab, der über dem ursprünglichen Ansatz liegt. Die Zahl der Leistungsempfänger im Bereich der Eingliederungshilfe hat in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen. So stieg die Anzahl der Empfänger von 524 im ersten Halbjahr 2020 auf 1.087 im ersten Halbjahr 2025 an. Ein wesentlicher Kostenfaktor sind dabei die Leistungen zur Teilhabe an Bildung, insbesondere Integrationshilfen in Schulen.
Die Sozialtransferaufwendungen weisen seit Jahren einen Aufwärtstrend auf. Während die Ausgaben im Jahr 2020 bei rund 11,4 Millionen Euro lagen, stiegen sie bis zum Jahr 2024 auf etwa 25,3 Millionen Euro an. Für das Jahr 2025 wird ein Gesamtaufwand von circa 26,66 Millionen Euro prognostiziert. Sollten keine weiteren Deckungsmittel innerhalb des Geschäftsbereichs gefunden werden können, würde der ungedeckte Mehrbedarf zu Lasten des Jahresergebnisses gehen.
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Beratungsfolge
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 19.Ergebnisse und Erkenntnisse aus Essen.Pro.Teilhabe (Projekt rehapro)Zur Vorlage · 1414/2025/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Projekt „Essen.Pro.Teilhabe“, das im Rahmen des Bundesprogramms „rehapro“ durchgeführt wurde, ist nach seiner Laufzeit von 2020 bis 2025 abgeschlossen. Ziel der Initiative war es, neue Ansätze zur Verbesserung der Teilhabechancen von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen am Arbeitsleben zu erproben und die Zusammenarbeit zwischen Rehabilitationsträgern, Betrieben und Beratungsstellen zu stärken. Die Evaluation des Projekts weist eine verbesserte Abstimmung sowie den Wissenstransfer zwischen den beteiligten Akteuren aus. Zudem wurden verbindliche Kommunikationsstrukturen etabliert, Instrumente zur Bedarfsermittlung entwickelt und die Orientierung der Teilnehmenden durch individuelle Begleitung unterstützt.
Auf Grundlage dieser Erkenntnisse wurde das Anschlussangebot „LoTsE“ (Lebensweltorientierte Teilhabe stärken in Essen) entwickelt. Dieses soll die im Projekt erprobten Ansätze dauerhaft in die kommunale Praxis überführen. Das Angebot bietet niederschwellige Unterstützung und Orientierung für Menschen mit komplexen Teilhabebedarfen sowie eine Vernetzung mit regionalen Leistungsträgern und Beratungsstellen. Die Verwaltung begleitet derzeit die Implementierung von „LoTsE“ in Abstimmung mit den beteiligten Partnern. Der Inklusionsbeirat sowie der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sollen den Bericht zu den Ergebnissen des Projektes zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.11.2025 · Inklusionsbeirat (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 20.Transfer: Umsetzung Verfahrensabsprache bei Leistungen zur Teilhabe am ArbeitslebenZur Vorlage · 1416/2025/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der regionalen Kooperation zwischen den Rehabilitationsträgern wurde ein Bericht zur Umsetzung der Verfahrensabsprache bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) vorgelegt. Ziel dieser Absprache ist es, Zuständigkeiten zu klären, Verfahren zu vereinheitlichen und den Zugang zu Leistungen für Menschen mit Behinderungen zu erleichtern. Zur dauerhaften Verankerung der Abläufe in der Praxis wurde ein Schnittstellenkonzept erstellt.
Zu den umgesetzten Maßnahmen im Rahmen des Transfers gehören die Abstimmung verbindlicher Kommunikationswege, die Durchführung gemeinsamer Schulungsveranstaltungen für Mitarbeitende der beteiligten Träger sowie die Entwicklung praxisnaher Handreichungen zur Klärung von Zuständigkeiten und Verfahrensschritten. Rückmeldungen aus der Praxis zeigen, dass die Verfahrensabsprache bereits in wesentlichen Teilen angewendet wird und die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Institutionen verbessert wurde.
Die Auswertung der Ergebnisse für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. September 2025 ist derzeit im Gange. Eine Übersicht über die aktuellen Fallzahlen und Umsetzungsschritte wird dem Inklusionsbeirat in dessen Sitzung am 27. November 2025 vorgestellt. Die Verwaltung wird den Prozess in Abstimmung mit den beteiligten Partnern fortsetzen und zu gegebener Zeit erneut an den Inklusionsbeirat sowie an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit berichten.
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Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.11.2025 · Inklusionsbeirat (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 21.Berichterstattung zur 78. Kommunalen Gesundheitskonferenz vom 05. November 2025Zur Vorlage · 1925/2025/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zur 78. Kommunalen Gesundheitskonferenz vom 5. November 2025 wurde dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit sowie dem Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration zur Kenntnisnahme vorgelegt. Ein wesentlicher Bestandteil der Berichterstattung ist der digitale Transformationsprozess der Universitätsmedizin Essen im Rahmen des „Smart Hospital“-Konzepts. Hierbei sollen klinische Software- und Datensysteme in ein zentrales Krankenhausinformationssystem integriert werden, um einen umfangreichen Austausch medizinischer Daten zu ermöglichen. Zukünftige Schwerpunkte liegen zudem auf der Telemedizin, digitalen Patientenportalen mit KI-gestützter Kommunikation sowie dem Einsatz von Virtual Reality in der Weiterbildung, begleitet von Maßnahmen zur Cybersicherheit.
Des Weiteren umfasst der Bericht Fortschritte im Fachplan Gesundheit für die Bezirke 5 und 6. Nach einer Konferenz im September 2025 erfolgt nun die Feinjustierung von Gesundheitszielen in Bereichen wie Sportangeboten und öffentlichem Raum. Im Bereich der Zahngesundheit wurden neue Informationsmaterialien für Senioren sowie Einlegeblätter für den Mutterpass entwickelt, wobei Übersetzungen in verschiedene Fremdsprachen vorbereitet werden. Zudem wurde die Zusammenarbeit zur Förderung einer selbsthilfefreundlichen Krankenhauslandschaft durch die Überarbeitung eines gemeinsamen Standards von Kliniken und dem Verein WIESE e.V. fortgesetzt. Ergänzend wurden die Durchführung der Woche der seelischen Gesundheit sowie des Tages der Zahngesundheit im Jahr 2025 dokumentiert.
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Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 22.Neubenennung von Mitgliedern für den Fachbeirat des Fachbereiches 56 - JobCenterZur Vorlage · 2024/2025/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Neubesetzung des Fachbeirats für den Fachbereich 56 – JobCenter entscheiden. Die Neubenennung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder wird aufgrund personeller Veränderungen sowie der Folgen der Kommunalwahl notwendig. Gemäß § 18d SGB II haben diese örtlichen Fachbeiräte die Aufgabe, über die Auswahl und Gestaltung von Eingliederungsinstrumenten und Maßnahmen zu beraten.
Der Beschlussvorschlag sieht für verschiedene Institutionen und Fraktionen neue Vertretungen vor. Für die Kreishandwerkerschaft werden Nadine Sasek und Martin Weber vorgeschlagen. Bei der Agentur für Arbeit bleibt Andrea Demler als Mitglied vertreten, ergänzt durch Christine Schomaker als Stellvertreterin. Der DGB wird durch Jan Mrosek und Lucas Rose vertreten. In den politischen Fraktionen ergeben sich ebenfalls personelle Anpassungen: Die SPD-Fraktion wird durch Michaela Heuser und Julia Jankovic besetzt, die EBB/FDP-Fraktion durch Rüdiger Wittkat und Magret Schrader sowie die Grünen-Fraktion durch Sandra Schumacher und Silas Haake. Für die Fraktion Die Linke sind Carsten Dams und Herbert Seiffert vorgesehen, während die AfD-Fraktion mit Günter Weiß und Peter Sandow vertreten sein soll. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit wird die Neubenennung zunächst zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung)
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Änderung)
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Änderung) - 23.Beschlusskontrolle
- 24.Anträge
- 24.1Gewaltschutzwohnungen für MännerZur Vorlage · 1219/2025/CDU · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen der Vorlage 1219/2025/CDU einen Antrag an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration gestellt. Die Stadtverwaltung wird darin gebeten, ein Konzept sowie einen Realisierungsvorschlag für die Einrichtung von Gewaltschutzwohnungen für Männer zu erarbeiten. Dabei sollen die Erfahrungen der „AG Soziales“ sowie die Möglichkeiten durch Träger der sozialen Arbeit in Essen berücksichtigt werden. Zudem wird die Vorlage eines Handlungs- und Finanzierungsvorschlags, unter Einbeziehung von Fördergeldern, bis Anfang 2026 gefordert.
Der Antrag begründet das Ersuchen damit, dass für den Raum Essen aktuell primär Angebote in Düsseldorf zur Verfügung stehen. Dies könne dazu führen, dass Betroffene ihre gewohnte Umgebung verlassen müssen, was die Aufrechterhaltung sozialer Kontakte und der Arbeitswege erschwere. Die CDU-Ratsfraktion strebt durch den Antrag die Schaffung lokaler Lösungen an.
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Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — Von Antragsteller zurückgezogen zugunsten des Antrags 0193/2026/CDU/SPD
- 02.09.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Von Antragsteller zurückgezogen zugunsten des Antrags 0193/2026/CDU/SPD - 24.1.1Gewaltschutzwohnungen für Männer Hier: Schaffung von Gewaltschutzwohnungen für Männer sowie Weiterentwicklung der Unterstützungs- und Präventionsstrukturen bei häuslicher und geschlechtsspezifischer GewaltZur Vorlage · 0193/2026/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und SPD haben im Essener Rat einen gemeinsamen Antrag gestellt, um die Unterstützung für Männer, die von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind, zu erweitern. Die Stadtverwaltung soll damit beauftragt werden, ein Konzept für ein bedarfsgerechtes Hilfe- und Unterstützungssystem zu erarbeiten. Ein Schwerpunkt der geplanten Maßnahmen liegt dabei auf der Schaffung von Gewaltschutzwohnungen für Männer sowie deren Kinder.
Zusätzlich sieht der Antrag eine Analyse der bestehenden Hilfesysteme und Infrastrukturen im Bereich häuslicher Gewalt vor, um auf dieser Basis eine „Bedarfsplanung Essener Gewaltschutz“ zu entwickeln. In Zusammenarbeit mit freien Trägern und Beratungsstellen soll zudem ein Konzept zur Präventionsarbeit erstellt werden, das auch eine Strategie für eine öffentlichkeitswirksame Kampagnenarbeit umfasst.
Die Stadtverwaltung wird angehalten, die daraus resultierenden Handlungs- und Finanzierungsvorschläge sowie die Prüfung möglicher Fördermittel im Laufe des Jahres 2026 den zuständigen Gremien vorzulegen. Der Antrag verweist auf eine bestehende Versorgungslücke in Essen, da für Betroffene im Ruhrgebiet bislang kaum spezifische Schutzstrukturen zur Verfügung stehen.
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Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 24.2Unterkunftskapazitäten für wohnungs-/obdachlose Essenerinnen und EssenerZur Vorlage · 1221/2025/CDU · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration einen Antrag gestellt, die Stadtverwaltung mit einer Analyse der Unterbringungs- und Beratungskapazitäten für wohnungs- und obdachlose Menschen in Essen zu beauftragen. In dem von Dirk Kalweit unterzeichneten Dokument wird angefragt, ob die vorhandenen Kapazitäten ausreichen oder ob bereits Entwicklungstendenzen für einen Erweiterungsbedarf feststellbar sind.
Für den Beginn des Jahres 2026 wird eine Beratungsvorlage erbeten, die zumindest erste Erkenntnisse zur aktuellen Situation enthält. Die Begründung der Fraktion führt an, dass in der Essener Innenstadt sowie in den unmittelbar angrenzenden Stadtteilen ein Anstieg der Zahl von wohnungs- und obdachlosen Menschen sowie von Personen mit Suchterkrankungen zu beobachten sei. Durch eine fundierte Analyse sollen daraus systematisch Handlungsbedarfe abgeleitet werden können. Der Antrag stellt klar, dass diese Untersuchung nicht in Konkurrenz zu bestehenden Leitprojekten zur öffentlichen Sicherheit oder zur Erweiterung der Arbeit mit Drogenabhängigen stehen soll.
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Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 02.09.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 24.3Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) in der Stadt Essen Hier: Verfahrensoptimierungen beim Antrags- und Bewilligungsverfahren und in der inhaltlich-fachlichen VerknüpfungZur Vorlage · 1222/2025/CDU · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat mit der Vorlage 1222/2025/CDU einen Antrag gestellt, die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) in Essen organisatorisch und inhaltlich weiterzuentwickeln. Die Stadtverwaltung wird gebeten, Empfehlungen für eine Verfahrensoptimierung auszuarbeiten, die insbesondere schnellere und einfachere Antrags- und Bewilligungsprozesse vorsieht.
Ein weiterer Schwerpunkt des Antrags liegt auf der Verbesserung der fachlichen Verknüpfung zwischen den BuT-Leistungen und außerschulischen Fördermöglichkeiten sowie Bildungspartnern. Zudem sollen verbindliche und fortlaufende Prüfungen zur weiteren Optimierung des Verfahrens etabliert werden. In die Erarbeitung dieser Empfehlungen sollen neben der internen Expertise auch aktuelle praktische und wissenschaftliche Erkenntnisse einfließen. Die Verwaltung soll die Umsetzungsempfehlungen spätestens bis zum kommenden Frühjahr vorlegen.
Laut Begründung der Fraktion sollen die Verfahren stärker auf die Alltagsprobleme der anspruchsberechtigten Eltern sowie auf die Lebensrealität der Familien ausgerichtet werden. Ziel ist es, durch den Ausbau von Kooperationen – etwa mit der Schulsozialarbeit oder der kulturellen Bildung – die Bildungs- und Teilhabechancen für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Haushalten zu stärken.
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Beratungsfolge
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 10.02.2026 · Jugendhilfeausschuss (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.01.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.01.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 27.11.2025 · Inklusionsbeirat (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.09.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.09.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (34. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
- 10.09.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (42. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — verwiesen
- 02.09.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (34. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
- 28.08.2025 · Inklusionsbeirat (18. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 24.3.1Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) in der Stadt Essen Hier: Verfahrensoptimierungen beim Antrags- und Bewilligungsverfahren und in der inhaltlich-fachlichen VerknüpfungZur Vorlage · 1410/2025/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 1410/2025/GRÜNE einen Antrag zur Weiterentwicklung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) eingereicht. Die Verwaltung wird beauftragt, Verfahrensoptimierungen zu prüfen, um die Inanspruchnahme von Leistungen für Kinder und Jugendliche sozial gerechter, digitaler und inklusiver zu gestalten.
Ein zentraler Punkt des Antrags ist die Prüfung eines digitalen Teilhabegutschein-Systems für soziale und kulturelle Angebote, das sich an Best-Practice-Modellen orientiert. Zudem sollen Informationen zu BuT-Leistungen barrierefrei und mehrsprachig direkt mit dem Versand von Leistungsbescheiden, wie etwa zum Wohngeld oder Bürgergeld, erfolgen. Die Verknüpfung der Informationen mit der Arbeit der Schulsozialarbeit sowie von Familienzentren soll die aktive Ansprache der Familien unterstützen.
Der Antrag umfasst zudem die Einrichtung eines Erinnerungsservice für die Einreichung von Schulbescheinigungen bei Jugendlichen ab 14 Jahren und die Integration eines BuT-Rechners auf den Internetseiten der Stadt Essen. Zur statistischen Erfassung soll die jährliche Berichterstattung um die Anzahl der Leistungsempfänger bis zum Alter von 25 Jahren in verschiedenen Rechtskreisen ergänzt werden, um eine Vergleichbarkeit der Teilhabequoten zu ermöglichen. Die Stadtverwaltung soll die entsprechenden Vorschläge inklusive Angaben zur Finanzierung bis zum ersten Quartal 2026 zur Entscheidung vorlegen.
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Beratungsfolge
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — Zurückgezogen zugunsten von Antrag 0191/2026/GRÜNE/FDP-EBB
- 10.02.2026 · Jugendhilfeausschuss (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.01.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (1. Sitzung) — Von Antragsteller zurückgezogen zugunsten des Antrags 0191/2026/GRÜNE/FDP-EBB
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — Von Antragsteller zurückgezogen zugunsten des Antrags 0191/2026/GRÜNE/FDP-EBB
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.01.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 27.11.2025 · Inklusionsbeirat (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.09.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.09.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (34. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
- 10.09.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (42. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: Von Antragsteller zurückgezogen zugunsten des Antrags 0191/2026/GRÜNE/FDP-EBB - 24.3.2Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) in der Stadt Essen Hier: Verfahrensoptimierungen beim Antrags- und Bewilligungsverfahren und in der inhaltlich-fachlichen VerknüpfungZur Vorlage · 0086/2026/EBB/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die EBB/FDP-Fraktion hat im Rat der Stadt Essen den Antrag 0086/2026/EBB/FDP zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) vorgelegt. Die Vorlage sieht vor, die bestehenden Antrags-, Bewilligungs- und Abrechnungsverfahren in Essen durch Digitalisierung zu optimieren. Ein zentraler Bestandteil der Anfrage ist die Prüfung einer digitalen Chipkartenlösung für Leistungen des BuT.
Im Rahmen dieser Lösung sollen berechtigte Kinder und Jugendliche eine personalisierte Chipkarte erhalten. Damit einhergehend soll die Ausstattung relevanter Leistungserbringer, wie etwa Schulen, Kindertagesstätten und Vereine, mit geeigneten Lesegeräten geprüft werden. Als Referenzmodelle werden dabei die MyCardOberhausen sowie die UpdateCard im Kreis Unna angeführt.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, dem Rat bis zum Ende des ersten Quartals 2026 eine Beschlussvorlage vorzulegen. Diese soll eine fachliche Bewertung der Umsetzbarkeit, die technischen und organisatorischen Anforderungen sowie eine Übersicht über Kosten und Finanzierung enthalten. Zudem ist ein Zeitplan für die Umsetzung vorzusehen. Auf Basis dieser Vorlage sollen bis zum Frühjahr 2026 konkrete Umsetzungsempfehlungen erarbeitet werden.
Automatisch erzeugt durch
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Beratungsfolge
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — Zurückgezogen zugunsten von Antrag 0191/2026/GRÜNE/FDP-EBB
- 10.02.2026 · Jugendhilfeausschuss (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.01.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (1. Sitzung) — Von Antragsteller zurückgezogen zugunsten des Antrags 0191/2026/GRÜNE/FDP-EBB
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — Von Antragsteller zurückgezogen zugunsten des Antrags 0191/2026/GRÜNE/FDP-EBB
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.01.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: Von Antragsteller zurückgezogen zugunsten des Antrags 0191/2026/GRÜNE/FDP-EBB - 24.3.3Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) in der Stadt Essen Hier: Ganzheitliche, digitale und sozial gerechte Weiterentwicklung der Antrags-, Bewilligungs- und TeilhabeverfahrenZur Vorlage · 0191/2026/GRÜNE/FDP-EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und EBB/FDP haben einen Antrag zur Weiterentwicklung der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) in Essen eingebracht. Die Vorlage sieht vor, dass die Stadtverwaltung die Antrags-, Bewilligungs- und Teilhabeverfahren so gestaltet, dass sie niedrigschwelliger, transparenter und verwaltungsökonomischer werden.
Ein Schwerpunkt liegt auf der Prüfung digitaler Zugangs- und Abrechnungssysteme. Dies umfasst Konzepte für personalisierte Chipkarten, digitale Gutschein- oder Wallet-Systeme sowie App-basierte Lösungen. Dabei sollen auch die technische Ausstattung von Leistungserbringern wie Schulen, Kitas und Vereinen sowie die datenschutzrechtlichen Anforderungen untersucht werden.
Zudem sieht der Antrag eine verbesserte Information der betroffenen Familien vor. Bei der Erteilung von Leistungsbescheiden, beispielsweise zum Bürgergeld oder Wohngeld, soll eine mehrsprachige und barrierefreie Information über BuT-Leistungen erfolgen. Ergänzend sollen digitale Serviceportale und der BuT-Rechner der Stadt Essen stärker miteinander verknüpft werden.
Darüber hinaus soll geprüft werden, wie BuT-Leistungen stärker mit bestehenden Angeboten im Sozialraum, etwa in den Bereichen Sport, Musik oder Kultur, verknüpft werden können. Ziel des Antrags ist es, durch die Reduzierung von Zugangshürden die Inanspruchnahme der Leistungen für Kinder und Jugendliche aus einkommensarmen Familien zu fördern und gleichzeitig die Verwaltungsprozesse effizienter zu gestalten.
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Beratungsfolge
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 10.02.2026 · Jugendhilfeausschuss (2. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 27.01.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - 24.4Flächendeckende Alphabetisierung neuzugewanderter Schülerinnen und SchülerZur Vorlage · 0703/2025/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0703/2025 einen Antrag eingebracht, der die Erarbeitung eines Konzepts zur flächendeckenden Einrichtung zentralisierter Alphabetisierungsklassen vorsieht. Die Stadtverwaltung soll beauftragt werden, ein entsprechendes Konzept für zugewanderte Schülerinnen und Schüler zu entwickeln, die über keine grundlegenden Lese- und Schreibkenntnisse verfügen.
Nach Begründung der Fraktion ist der Unterricht in regulären Deutschklassen für diese Zielgruppe nicht zielführend, da dort zu unterschiedliche Lernniveaus aufeinandertreffen. Zentralisierte Klassen an ausgewählten Schulen mit entsprechender Infrastruktur und qualifiziertem Personal sollen stattdessen spezielle Methoden und intensive phonetische Übungen ermöglichen. Durch diese individuelle Förderung soll der Übergang in reguläre Klassen nach erfolgreicher Alphabetisierung strukturiert begleitet werden.
Die Maßnahme zielt darauf ab, Bildungsbenachteiligung sowie Schulverweigerung vorzubeugen und die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu sichern. Der Antrag durchläuft die Beratung in den Ausschüssen für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie im Integrationsrat, bevor eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen erfolgt.
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Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — Von Antragsteller zurückgezogen
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.09.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.09.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (34. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 11.06.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (32. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: Von Antragsteller zurückgezogen - 24.5Ausweitung des Quartiersmanagements in EssenZur Vorlage · 0871/2025/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0871/2025/SPD einen Antrag gestellt, der die Stadtverwaltung zur Vorlage eines aktuellen Sachstands auffordert. Im Zentrum des Antrags steht die Frage, welche Maßnahmen und Erkenntnisse bereits zur Umsetzung eines Beschlusspunktes aus der Verwaltungsvorlage 2205/2022/4 vorliegen.
Der Antrag sieht vor, dass das Jugendamt prüft und gegebenenfalls priorisiert, ob das „Essener Modell Quartiermanagement“ auf weitere Stadtteile übertragen werden kann. Ziel dieser Prüfung ist es, Ansätze der Sozialraumorientierung, der Quartierentwicklung und der Inklusion in einem strategischen Handlungsansatz zu verbinden, um das inklusive Zusammenleben zu fördern.
In der Begründung wird angeführt, dass das Quartiermanagement die Verwaltung stärker auf die lokalen Bedürfnisse der Bevölkerung ausrichten soll. Eine Ausweitung des Modells solle bedarfsgerecht sowie unter Berücksichtigung bestehender Strukturen in weiteren Stadtteilen erfolgen. Der Antrag wird im Jugendhilfeausschuss sowie im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration beraten, bevor eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen fällt.
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Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — Von Antragsteller zurückgezogen
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.09.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (34. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: Von Antragsteller zurückgezogen - 24.6Maßnahmen zur Unterstützung von Menschen mit FarbenfehlsichtigkeitZur Vorlage · 1037/2025/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 1037/2025/SPD einen Antrag eingebracht, um die Barrierefreiheit städtischer Dokumente für Menschen mit Farbenfehlsichtigkeit zu verbessern. Das Anliegen richtet sich an den Inklusionsbeirat sowie den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Integration.
Der Antrag sieht vor, dass die Stadtverwaltung Farbschemata in Verwaltungsvorlagen und städtischen Publikationen mit einem ausreichenden Kontrast ausstattet. Dabei sollen Farben nicht mehr als alleiniges Mittel zur Informationsvermittlung eingesetzt werden. Stattdessen sollen zusätzliche visuelle, grafische oder textliche Hinweise wie Symbole, Muster oder Texte ergänzt werden, um die Lesbarkeit zu gewährleisten.
Als Begründung führt die Fraktion an, dass für Menschen mit einer Rot-Grün-Sehschwäche Dokumente, die beispielsweise eine farbige Ampelmatrix als Bewertungsschema nutzen, nur eingeschränkt verständlich sind. Durch die Ergänzung von Farben um zusätzliche Informationen soll eine inklusive Gestaltung der Verwaltungsvorgänge sichergestellt werden.
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Beratungsfolge
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — Der Antrag aus TOP 23.1.1 (DS 0572/2026/CDU/SPD) ersetzt den Antrag aus TOP 23.1
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.09.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.08.2025 · Inklusionsbeirat (18. Sitzung) — einstimmig empfohlen, mit 8 Enthaltungen
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 24.7Bezahlkarte für FlüchtlingeZur Vorlage · 1126/2025/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 1126/2025/GRÜNE einen Antrag gestellt, die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete zu unterlassen. Der Antrag sieht vor, dass der Rat von der Opt-Out-Regelung des § 4 der Bezahlkartenverordnung NRW Gebrauch macht. Damit sollen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Regelfall weiterhin nicht über eine Bezahlkarte erbracht werden, entsprechend einer Empfehlung des Integrationsrates der Stadt Essen.
In der Begründung führt die Fraktion an, dass die Umstellung auf eine Bezahlkarte keinen Vorteil gegenüber der bisherigen Praxis darstelle, aber einen finanziellen sowie personellen Mehraufwand für die Verwaltung verursachen würde. Zudem wird argumentiert, dass die Bezahlkarte die finanzielle Selbstbestimmung und die gesellschaftliche Teilhabe von Geflüchteten einschränke und somit die Integration erschwere. Die Fraktion bezieht sich zudem auf Studien, um Argumente bezüglich der Überweisung von Geldern ins Ausland zu entkräften.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 10.02.2026 · Jugendhilfeausschuss (2. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — verwiesen
- 02.09.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (34. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - 24.7.1Bezahlkarte für FlüchtlingeZur Vorlage · 1342/2025/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Essener Bürger Bündnis – Freie Wähler hat einen Antrag mit der Nummer 1342/2025/EBB an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie an den Rat der Stadt Essen gestellt. Der Antrag fordert, von der Opt-Out-Regelung des § 4 der Bezahlkartenverordnung NRW keinen Gebrauch zu machen, sodass Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Regelfall über eine Bezahlkarte erbracht werden sollen. Parallel dazu soll die Verwaltung aktiv nach Missbrauch suchen, missbräuchlich weitergeleitete Geldmittel zurückfordern und Möglichkeiten zur Kürzung von Zuweisungen prüfen.
Die Begründung der Fraktion führt an, dass sich Bezahlkarten in bestehende digitale Infrastrukturen integrieren lassen und dadurch die Verwaltung entlastet werden könne. Die Nutzung von Karten verringere zudem das Risiko von Verlust oder Diebstahl im Vergleich zu Bargeld und ermögliche eine bessere Nachvollziehbarkeit der Ausgaben durch die Behörden. Es wird angeführt, dass Mittel so gezielt für Zwecke wie Lebensmittel oder medizinische Versorgung bereitgestellt werden könnten. Des Weiteren sieht die Fraktion in der Bezahlkarte ein Instrument, um die Sichtbarkeit von Sozialleistungen zu steuern und potenzielle Anreizstrukturen zu beeinflussen.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — hat sich erledigt durch Antrag 1126/2025/GRÜNE und Antrag 0178/2026/AFD
- 10.02.2026 · Jugendhilfeausschuss (2. Sitzung) — einstimmig nicht empfohlen
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.09.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (34. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - 24.7.2Bezahlkarte für FlüchtlingeZur Vorlage · 0178/2026/AFD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rahmen der Vorlage 0178/2026/AFD einen Antrag an den Oberbürgermeister sowie an die Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Gesundheit, Julia Jankovic, gestellt. Ziel des Antrags ist es, dass der Rat der Stadt Essen ein Konzept entwickelt und vorstellt, um die Nutzung der Bezahlkarte auf den Personenkreis der Ukraineflüchtlinge auszuweiten.
In der Begründung führt die Fraktion an, dass die Einführung der Bezahlkarte für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vorgesehen wurde, um Zuwanderungsanreize und Missbrauchsmöglichkeiten zu reduzieren. Mit Verweis auf die Anzahl der Geflüchteten aus der Ukraine wird auf die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen für die Stadt Essen hingewiesen. Die Fraktion fordert zudem eine Ausweitung der Karte im Sinne der Chancengerechtigkeit und Gleichbehandlung aller Geflüchteten, unabhängig von deren Herkunftsland.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - 24.8Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Drogenszene in EssenZur Vorlage · 1296/2025/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grüne hat mit der Vorlage 1296/2025/GRÜNE einen Antrag gestellt, der Maßnahmen zur Veränderung der Situation der Drogenszene in Essen vorsieht. Die Vorlage fordert die Verwaltung dazu auf, in Zusammenarbeit mit Suchthilfe-Trägern und Vertretern der Szene mögliche Standorte für Toleranz- und Aufenthaltsräume in der Innenstadt zu prüfen. Hierbei sollen sowohl bestehende als auch neue Räumlichkeiten sowie ein mobiler Drogenkonsumraum untersucht werden.
Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Prüfung, die Voraussetzungen für eine Öffnung des bestehenden Essener Drogenkonsumraums für Personen auswärtiger Herkunft zu schaffen, etwa als zeitlich begrenztes Modellprojekt. Zudem soll das Angebot an Notunterkünften überprüft werden. Dabei sollen Erkenntnisse aus der „Studie zur Offenen Drogenszene in Nordrhein-Westfalen 2024“ sowie eine mögliche Befragung von wohnungslosen Menschen mit Suchterkrankungen genutzt werden, um Bedarfe und Barrieren zu identifizieren.
Des Weiteren wird die Verwaltung gebeten, das sogenannte „Zürcher Modell“ im zuständigen Ausschuss vorzustellen. Abschließend soll die Verwaltung eine Übersicht über potenzielle Kosten, Fördermittel von Land, Bund oder EU sowie Möglichkeiten der Kooperation mit freien Trägern erstellen.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — eingebracht
- 02.09.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (34. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - 24.9Ausweitung des Open Sunday-ProjektesZur Vorlage · 1300/2025/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Rat der Stadt Essen hat einen Antrag zur Ausweitung des Projektes „Open Sunday“ eingebracht. Mit der Vorlage 1300/2025 wird die Stadtverwaltung beauftragt, eine Erweiterung des Programms auf weitere Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf zu prüfen. Dabei sollen mindestens vier zusätzliche Standorte identifiziert werden.
Der Antrag umfasst zudem die Entwicklung eines Konzepts zur Anwerbung und Qualifizierung von zusätzlichen sportpädagogischen Coaches. Hierbei sollen Kooperationen mit lokalen Sportvereinen, der Universität Duisburg-Essen sowie Berufskollegen mit sportpädagogischen Ausbildungsgängen angestrebt werden. Des Weiteren sollen die Öffnungszeiten des Angebots bedarfsgerecht erweitert werden, um eine Teilnahme von mehr Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen.
Der Entscheidungsprozess sieht Beratungen in den Ausschüssen für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, Jugendhilfe sowie Schule, Bildung und Wissenschaft und Sport- und Bäderbetriebe vor. Der Integrationsrat und der Inklusionsbeirat sollen das Vorhaben zur Kenntnis nehmen, bevor der Rat der Stadt Essen über den Antrag entscheidet.
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gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — Keine Abstimmung vorgenommen, da Ergebnis aus dem Rat bereits vorliegt.
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 10.02.2026 · Jugendhilfeausschuss (2. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.01.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 09.12.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (1. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 27.11.2025 · Inklusionsbeirat (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2025 · Inklusionsbeirat (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.09.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.09.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (43. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.09.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (34. Sitzung) — verwiesen
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — verwiesen
- 02.09.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (34. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - 25.Mitteilungen und Anfragen
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