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Vorlage

Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2025 in der Produktgruppe 1.05.06.01 " Förderung von anderen Trägern der Wohlfahrtspflege“

1568/2025/5 27.01.2026 Amt für Soziales und Wohnen

🟢 Beschlossen 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) · Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Essen wird über eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 1,9 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2025 beraten. Die beantragte Summe ist für die Produktgruppe „Förderung von anderen Trägern der Wohlfahrtspflege“ vorgesehen, um den erhöhten Bedarf bei Leistungen nach dem Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW) zu decken.

Die voraussichtlichen Transferaufwendungen in diesem Bereich werden mit 35,8 Millionen Euro über dem geplanten Ansatz für 2025 liegen. Ein wesentlicher Faktor für diese Entwicklung ist das Pflegewohngeld: Während die Anzahl der Leistungsbeziehenden laut Prognose leicht rückläufig sein wird, steigen die durchschnittlichen Kosten pro Person von geplant 686 Euro auf voraussichtlich 776 Euro an. Zudem werden bei den Aufwendungszuschüssen für teilstationäre Einrichtungen ein Mehraufwand von rund 0,5 Millionen Euro erwartet.

Die Finanzierung des Mehrbedarfs soll teilweise durch Mittel aus anderen Produktgruppen in Höhe von 0,9 Millionen Euro sowie durch Minderbedarfe gedeckt werden. Sollten keine weiteren Deckungsmittel im Geschäftsbereich des Amtes für Soziales und Wohnen generiert werden können, wird der verbleibende Betrag zu Lasten des Jahresergebnisses verbucht. Da es sich bei den Leistungen nach dem APG NRW um gesetzliche Pflichtaufgaben handelt, ist die Bereitstellung der Mittel unmittelbar durch rechtliche Verpflichtungen bedingt.

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