Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Bestellung der Schriftführungen des Haupt-, Finanz- und WirtschaftsausschussesZur Vorlage · 1802/2025/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss der Stadt Essen steht die Bestellung der Schriftführung für kommende Sitzungen an. Gemäß der vorliegenden Vorlage 1802/2025/OB wird vorgeschlagen, Bettina van den Berg, Annette Filip, Sabine Schmidt sowie Christian Roob als Schriftführerinnen beziehungsweise als Schriftführer zu bestellen. Die Grundlage für diese Bestellung bilden die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie die Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Essen und seine Ausschüsse.
Die Aufgabe der Schriftführung besteht darin, über die im Ausschuss gefassten Beschlüsse Niederschriften zu erstellen und diese zu unterzeichnen. In diesem Zusammenhang wird festgehalten, dass die Erstellung dieser Protokolle durch Tonaufnahmen unterstützt werden kann. Die Nutzung solcher Aufnahmen ist gemäß der Geschäftsordnung zulässig, sofern sie ausschließlich dem Zweck der Niederschriftenerstellung dienen. Sobald die Aufnahmen für diesen Zweck nicht mehr benötigt werden, erfolgt deren Löschung.
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Beratungsfolge
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 2.Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Haupt-, Finanz- und WirtschaftsausschussesZur Vorlage · 1803/2025/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss der Stadt Essen soll über die Anzahl und die Besetzung seiner stellvertretenden Vorsitzenden entscheiden. Ein vorliegender Beschlussvorschlag des Oberbürgermeisters Kufen sieht vor, die Zahl der Stellvertretungen des Ausschussvorsitzenden auf zwei Personen festzulegen.
Diese Maßnahme folgt einer Entscheidung des Rates der Stadt vom 4. November 2025, in der die Anzahl der ehrenamtlichen Stellvertretungen des Oberbürgermeisters sowie der Vorsitzenden in den Ausschüssen einheitlich auf zwei Personen begrenzt wurde. Der Antrag zielt darauf ab, diese Regelung nun auch im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss umzusetzen.
Da der Oberbürgermeister den Vorsitz dieses Ausschusses gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen kraft Amtes führt, ist eine Wahl des Vorsitzenden nicht notwendig. Die Wahl der Stellvertretungen soll aus der Mitte des Ausschusses erfolgen. Das Verfahren richtet sich nach den Vorschriften der Gemeindeordnung und sieht grundsätzlich eine offene Abstimmung vor, sofern gegen dieses Verfahren kein Widerspruch erhoben wird.
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Beratungsfolge
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 3.Niederschrift Nr. 39 über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.09.2025
- 4.Niederschrift Nr. 37 über die Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus vom 16.09.2025
- 5.Mitteilungen der Verwaltung
- 6.Entwicklungsgesellschaft Urbane Flächen und Hafen Essen mbH (DS 0750/2024/2) hier: Erster ZwischenberichtZur Vorlage · 1313/2025/CDU · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat mit der Vorlage 1313/2025/CDU einen Antrag an die Ausschüsse für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus gestellt. Die Fraktion beantragt, dass die Stadtverwaltung bis Ende 2025 einen Zwischenbericht zu den bisherigen Unternehmensaktivitäten der Entwicklungsgesellschaft Urbane Flächen und Hafen Essen mbH vorlegt.
Der Bericht soll detaillierte Informationen zu den Planungen der Gewerbe- und Industrieentwicklung für das Areal des Stadthafens sowie darüber hinausgehende Bereiche enthalten. Darüber hinaus werden Strategien zum Umgang mit Flächen im Erbbaurecht nach Ablauf der Zeit sowie die Dokumentation von Erfahrungswerten und etwaigen Optimierungspotenzialen hinsichtlich einer beschleunigten Flächenentwicklung und der Ansiedlung von Unternehmen gefordert.
Hintergrund des Antrags ist die Gründung der Entwicklungsgesellschaft durch den Rat der Stadt Essen am 29. Mai 2024, um die Entwicklung des Hafengeländes und die wirtschaftliche Entwicklung im Essener Norden voranzutreiben. Da in der Stadt Bedarf an Gewerbe- und Industrieflächen besteht, wird das Areal des Stadthafens aufgrund seiner verkehrlichen Anbindung über Straße, Schiene und Wasser als geeigneter Standort hervorgehoben.
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Beratungsfolge
- 04.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.09.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (37. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.Künstlerische Gestaltung von öffentlichen AbfallbehältnissenZur Vorlage · 1267/2025/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Rat der Stadt Essen hat einen Antrag zur künstlerischen Gestaltung öffentlicher Abfallbehältnisse eingebracht. Die Vorlage sieht vor, dass die Stadtverwaltung eine Übersicht über die im Stadtgebiet vorhandenen öffentlichen Abfallbehältnisse erstellt, wobei beispielsweise Bestände der Essener Entsorgungsbetriebe (EBE) und der Ruhrbahn berücksichtigt werden sollen.
Parallel dazu soll ein Konzept entwickelt werden, das die Koordination künstlerischer Gestaltungen mit den jeweiligen Eigentümern der Behältnisse regelt. In diesen Prozess sollen bürgerschaftliches Engagement sowie die Beteiligung von Kindertagesstätten und Grundschulen integriert werden.
Der Antrag durchläuft eine festgelegte Beratungsfolge in verschiedenen Gremien. Die Beratung und Empfehlung durch den Kulturausschuss sowie den Jugendhilfeausschuss ist für September 2025 vorgesehen. Eine Entscheidung im Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft soll bis zum Ende der Sitzungsperiode 10/2025 erfolgen. Weitere Gremien wie der Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus sowie der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss werden im weiteren Verlauf zur Kenntnisnahme der Vorlage einbezogen.
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Beratungsfolge
- 14.01.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 09.12.2025 · Jugendhilfeausschuss (1. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 03.12.2025 · Kulturausschuss (1. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.09.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (37. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.09.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.09.2025 · Kulturausschuss (38. Sitzung) — in die nächste Ratsperiode geschoben
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele der Region Rhein-Ruhr für das Jahr 2036, 2040 oder 2044 hier: Durchführung eines RatsbürgerentscheidesZur Vorlage · 1882/2025/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage (1882/2025/OB) behandelt die Durchführung eines Ratsbürgerentscheids zur Beteiligung der Stadt Essen an der gemeinsamen Bewerbung der Region Rhein-Ruhr für die Olympischen und Paralympischen Spiele in den Jahren 2036, 2040 oder 2044. Der Entscheid soll am 19. April 2026 stattfinden, wobei die Abstimmung ausschließlich per Brief mittels Abstimmungsschein erfolgt. Die Abstimmungsunterlagen werden den rund 432.000 Berechtigten automatisch zugestellt. Für den Prozess sind Fristen vorgesehen, unter anderem der 16. Februar 2026 für den Eingang von Textbeiträgen zur Informationssammlung sowie der 15. März 2026 als Stichtag für das Abstimmungsverzeichnis.
Die Kosten für die Durchführung des Ratsbürgerentscheids werden auf 1.200.000 Euro geschätzt. Davon entfallen 180.000 Euro auf den Eigenanteil der Stadt Essen aus dem Haushalt 2026, während das Land Nordrhein-Westfalen 85 Prozent der Kosten, also 1.020.000 Euro, übernimmt. Im Rahmen des Bewerbungsprozesses ist eine Kommunikationskampagne ab Beginn des Jahres 2026 geplant, um die Bürgerinnen und Bürger zu informieren.
Hinsichtlich der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Spiele wird zwischen Durchführungskosten und Infrastrukturinvestitionen unterschieden. Die Durchführungskosten werden auf etwa 4,8 Milliarden Euro geschätzt, wobei Einnahmepotenziale von rund 5,2 Milliarden Euro erwartet werden. Für die Durchführung der Paralympischen Spiele ist ein öffentlicher Zuschuss einzuplanen. Die Kosten für Infrastrukturinvestitionen sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht bezifferbar. Der Beschlussvorschlag sieht die Kenntnisnahme der Kosten sowie die Durchführung des Entscheidungsverfahrens vor, um eine demokratische Legitimation der Beteiligung zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 09.12.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (1. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 9.Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2025 in der Produktgruppe 1.02.01.01 "Statistik und Wahlen"Zur Vorlage · 1859/2025/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss der Stadt Essen wird über die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für das Haushaltsjahr 2025 in der Produktgruppe „Statistik und Wahlen“ beraten. Die vorliegende Vorlage des Oberbürgermeisters sieht eine Mittelbereitstellung in Höhe von 1.417.500 Euro vor, die nach einer Empfehlung durch den Ausschuss dem Rat der Stadt Essen zur Entscheidung vorgelegt werden soll.
Die zusätzlichen Mittel sind für die Durchführung der Bundestagswahl und der Kommunalwahl im Jahr 2025 vorgesehen. Nachdem die Mittel für den zuständigen Fachbereich bereits durch vorherige Anpassungen auf rund 2,2 Millionen Euro erhöht worden waren, ist aufgrund gestiegener Kosten für Wahlhelferentschädigungen, einer höheren Briefwahlbeteiligung sowie der Durchführung einer Stichwahl eine weitere Erhöhung um 420.000 Euro auf insgesamt 2,62 Millionen Euro erforderlich. Zu den wesentlichen Kostenpositionen gehören Portokosten, Drucksachen sowie Material und Logistik.
Die Finanzierung der überplanmäßigen Aufwendungen erfolgt durch Mehrerträge aus der Gewinnausschüttung der Sparkasse Essen sowie durch einen geminderten Verlustausgleich an die Messe Essen GmbH. Die Maßnahme stützt sich auf die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen und die Haushaltssatzung der Stadt Essen für das Jahr 2025.
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Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 10.Finanzcontrolling (FiCo) der Stadt Essen hier: FiCo-Bericht II/2025 zum Prognosestichtag 30. September 2025Zur Vorlage · 0002/2025/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen hat mit der Vorlage 0002/2025/2 den Finanzcontrolling-Bericht II/2025 vorgelegt. Dieser Bericht enthält eine Prognose über die Haushaltsentwicklung der Stadt für das Jahr 2025. Die in dem Dokument enthaltenen Daten und Einschätzungen basieren auf dem Buchungsstand sowie den vorliegenden Erkenntnissen zum Stichtag 30. September 2025.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass sowohl der Rat der Stadt Essen als auch der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss diesen Bericht zur Kenntnis nehmen. Die Stadtkämmerei ist für die Vorlage federführend. Der Fokus des Berichts liegt auf der Darstellung der voraussichtlichen finanziellen Entwicklung im laufenden Haushaltsjahr, wobei die Informationen den Stand der Buchungen zum Ende des dritten Quartals 2025 widerspiegeln.
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Beratungsfolge
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Quartalsbericht III/2025 zum Zins- und SchuldenmanagementZur Vorlage · 1629/2025/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss der Stadt Essen wird am 3. Dezember 2025 den Quartalsbericht III/2025 zum Zins- und Schuldenmanagement zur Kenntnis nehmen. Die von der Stadtkämmerei vorgelegte Vorlage dient der regelmäßigen Berichterstattung über die Entwicklung der Finanzgeschäfte im Rahmen der geltenden Dienstanweisung.
Der Bericht umfasst eine Analyse des gesamten Kreditportfolios sowie Informationen zur Aufnahme von Investitions- und Liquiditätskrediten. Er dokumentiert zudem die Schuldenentwicklung und gibt Auskunft über den Abschluss von Options- und Derivatgeschäften einschließlich deren aktuellen Marktwerte. Darüber hinaus werden weitere relevante Risikokennzahlen aufgeführt.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Überprüfung der Einhaltung der in der Dienstanweisung zu Finanzgeschäften festgelegten Limits. Zudem wird dargelegt, ob die in der Haushaltssatzung 2025 festgesetzten Höchstbeträge der Kreditermächtigung eingehalten werden. Damit dient das Dokument der Darstellung der aktuellen finanziellen Lage und der Einhaltung der budgetären Vorgaben innerhalb der Stadtverwaltung.
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Beratungsfolge
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Aktueller Sachstand zur Teilnahme der Stadt Essen an der Altschuldenentlastung durch das Land NRWZur Vorlage · 1849/2025/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat einen Sachstandsbericht zur Teilnahme der Stadt Essen am Altschuldenentlastungsgesetz Nordrhein-Westfalen (ASEG NRW) vorgelegt. Nachdem der Rat der Stadt Essen am 2. Juli 2025 die freiwillige Teilnahme an dem Programm beschlossen hatte, wird nun der aktuelle Stand des Verfahrens sowie der Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Eversheim Stuible Treuberater GmbH zur Kenntnis gebracht.
Der Prüfbericht vom 20. November 2025 untersucht den Bestand an Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung zum Stichtag 31. Dezember 2023. Die Gesamtsumme dieser Verbindlichkeiten beläuft sich auf rund 1,57 Milliarden Euro. Nach Abzug der liquiden Mittel in Höhe von etwa 28,4 Millionen Euro ergibt sich ein anmeldefähiger Betrag von 1.546.155.502,16 Euro. Bezogen auf die Einwohnerzahl von 574.082 Personen zum genannten Stichtag entspricht dies einer Pro-Kopf-Verschuldung von 2.693,27 Euro.
Die Antragsstellung an das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgte über das Portal der NRW.Bank. Nach der Prüfung der Unterlagen durch die Landesbehörden erfolgt die Festsetzung der Entlastungshöhe sowie die finale Abstimmung des zu übertragenden Kreditportfolios. Eine Schuldübernahme durch das Land wird für das erste Quartal 2026 oder spätestens bis zum 31. Dezember 2026 erwartet.
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- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Erlass der Satzung zur Erhebung der Grundsteuer für das Jahr 2026 (Hebesatzsatzung)Zur Vorlage · 1720/2025/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die Hebesatzsatzung zur Grundsteuer für das Haushaltsjahr 2026 zu verabschieden. Die Vorlage umfasst die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A sowie für die Grundsteuer B (Wohnen und Nichtwohnen). Eine Entscheidung durch den Rat ist für den 10. Dezember 2025 vorgesehen.
Die Anpassung der Hebesätze begründet sich durch die Einkommensentwicklung im Jahr 2025. Bei der Grundsteuer B wurde ein struktureller Minderertrag von rund 8,7 Millionen Euro festgestellt, was primär auf einen Rückgang der Messbeträge bei Nichtwohngrundstücken zurückzuführen ist. Um das erforderliche Gesamtaufkommen für die Grundkomponente der Grundsteuer B im Jahr 2026 in Höhe von 146,8 Millionen Euro zu sichern, sieht die Vorlage eine Differenzierung der Hebesätze vor. Für Wohngebäude (B1) wird ein Satz von 736 Prozent und für Nichtwohngebäude (B2) ein Satz von 1472 Prozent vorgeschlagen.
Zudem soll der Hebesatz der Grundsteuer A von bisher 390 Prozent auf 505 Prozent angehoben werden, um einen geringfügigen Minderertrag aus dem Vorjahr auszugleichen und die Einnahmenstabilität zu gewährleisten. Für Wohnimmobilien wird für das Jahr 2026 ein Anstieg der Belastung um etwa 12,4 Prozent prognostiziert, wobei wesentliche Veränderungen bereits durch die bundesrechtliche Neubewertung im Vorjahr erfolgt sind.
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Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 14.Erlass der Satzung zur Erhebung der Gewerbesteuer für das Jahr 2026 (Hebesatzsatzung)Zur Vorlage · 1721/2025/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen schlägt vor, den Hebesatz der Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2026 anzupassen. In der Vorlage 1721/2025/2 wird empfohlen, den Hebesatz von bisher 480 Prozent im Jahr 2025 auf 479 Prozent im Jahr 2026 zu senken. Dieser Schritt ist Teil eines Plans, den Gewerbesteuerhebesatz über einen Zeitraum von fünf Jahren jeweils um einen Prozentpunkt zu reduzieren.
Durch die Senkung um einen Prozentpunkt werden Mindererträge in Höhe von schätzungsweise 884.000 Euro erwartet. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss wird die Vorlage in seiner Sitzung am 3. Dezember 2025 beraten und eine entsprechende Empfehlung an den Rat der Stadt Essen abgeben. Der Rat soll über den Erlass der Hebesatzsatzung I für das Jahr 2026 entscheiden, wobei die Entscheidung in der Sitzung am 10. Dezember 2025 vorgesehen ist.
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- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 15.Erlass der Satzung zur Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Essen (Hundesteuersatzung)Zur Vorlage · 1722/2025/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung bereitet mit der Vorlage 1722/2025/2 eine Neufassung der Hundesteuersatzung vor, die zum 1. Januar 2026 in Kraft treten soll. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt die Verabschiedung der Neufassung. Zu den wesentlichen Änderungen gehört die Einführung einer digitalen Hundesteuermarke, die mittels eines QR-Codes auf dem Steuerbescheid bereitgestellt wird. Zudem wird die bisherige Zwingersteuer aufgehoben. Für Hunde, die ab dem Stichtag angeschafft oder übernommen werden, entfällt die bisherige Steuerermäßigung von 156,00 Euro auf 39,00 Euro.
Die Neufassung umfasst darüber hinaus eine sprachliche Anpassung an eine geschlechtergerechte Schreibweise sowie eine Neufassung der Ordnungswidrigkeitenregelung. Hierbei sind Bußgelder zwischen 50 Euro und 5.000 Euro vorgesehen, wobei bei leichter Steuerverkürzung ein Rahmen von bis zu 10.000 Euro festgesetzt wird. Die Verwaltung plant zudem, die Antrags- und Anzeigepflichten über das Serviceportal zu digitalisieren.
Ziel der Neufassung ist die Schaffung eines digitalen und bürgerfreundlichen Besteuerungsverfahrens, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und Medienbrüche zu vermeiden. Durch den medienbruchfreien Datenaustausch sollen die Effizienz und die Rechtssicherheit sowie die Transparenz der Abläufe gesteigert werden. Der Beschlussweg sieht Empfehlungen durch den Ausschuss im Dezember 2025 und eine Entscheidung durch den Rat der Stadt am 10. Dezember 2025 vor. Die zuständige Fachabteilung stuft die Klimarelevanz der Maßnahme als positiv ein.
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Beratungsfolge
- 28.01.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen in geänderter Form
- 10.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen in geänderter Form
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 16.Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2024Zur Vorlage · 1719/2025/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Entwurf des Gesamtabschlusses der Stadt Essen zum 31. Dezember 2024 liegt vor. Dieser umfasst die Kernverwaltung, zwei eigenbetriebsähnliche Einrichtungen sowie insgesamt 22 Unternehmen, wobei 15 Unternehmen voll zu konsolidieren sind und sieben Unternehmen nach der Equity-Methode bilanziert werden.
Das Jahresergebnis ohne andere Gesellschafter beläuft sich auf 156,8 Millionen Euro, was einer Veränderung von 139,6 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr entspricht. Das ordentliche Gesamtergebnis liegt bei 109,3 Millionen Euro. Die Bilanzsumme des Konzerns beträgt 9.386,6 Millionen Euro, was einem Anstieg von 256,0 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die Eigenkapitalquote wird mit 10,2 Prozent ausgewiesen.
Trotz des Jahresergebnisses verbleibt der Konzern aufgrund eines Korrekturpostens in Höhe von 464,2 Millionen Euro, dem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag, gemäß § 75 Abs. 7 GO NRW in einer überschuldeten Lage. Dieser Fehlbetrag stieg von 232,4 Millionen Euro im Jahr 2023 auf 464,2 Millionen Euro im Jahr 2024 an. Der Endbestand des Eigenkapitals liegt bei 325,1 Millionen Euro.
Es wird vorgeschlagen, dass der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss sowie der Rat der Stadt Essen den Entwurf zur Kenntnis nehmen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verweisen. Ein ergänzender Beteiligungsbericht wird als separate Vorlage vorgelegt. Die Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses ist für den 3. Dezember 2025 und die Sitzung des Rates für den 10. Dezember 2025 angesetzt.
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- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.Verwendung des Jahresüberschusses 2024Zur Vorlage · 1649/2025/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird über die Verwendung des Jahresüberschusses für das Haushaltsjahr 2024 informiert. Der bilanziell ausgewiesene Überschuss für die Produktbereiche 1 bis 16 beläuft sich zum 31. Dezember 2024 auf 73.619.928,43 Euro. In der Ergebnisrechnung wird zudem ein Überschuss von 190.728,26 Euro aus dem Produktbereich 17 ausgewiesen, der jedoch zweckgebunden für die rechtlich unselbstständigen Stiftungen verwendet werden muss und nicht der freien Verfügung der Stadt zur Verfügung steht.
Gemäß dem Beschlussvorschlag soll dieser Überschuss der Ausgleichsrücklage zugeführt werden. Diese Zuweisung erfolgt aufgrund der geltenden Regelungen zum Neuen Kommunalen Finanzmanagement in Nordrhein-Westfalen automatisch mit der Feststellung des Jahresabschlusses, sofern der Rat keine Umbuchung in die allgemeine Rücklage beschließt. Durch die Verrechnung dieses Überschusses erhöht sich der Bestand der Ausgleichsrücklage auf voraussichtlich 86.303.982,48 Euro. Die Vorlage wird im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss sowie im Rat der Stadt zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 18.Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für abfallwirtschaftliche Leistungen (Abfallgebührensatzung)Zur Vorlage · 1796/2025/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für abfallwirtschaftliche Leistungen. Die Vorlage umfasst die Gebührenbedarfsberechnungen für das Jahr 2026 sowie die Ergebnisrechnungen für das Jahr 2024.
Grundlage der Anpassung sind gestiegene Kosten bei den Entsorgungsbetrieben Essen GmbH (EBE). Ein Kostenanstieg von rund 1,18 Millionen Euro resultiert aus vertraglich vereinbarten Preisgleitungen sowie Umsätzen. Zudem wirkt sich die Ausweitung der CO2-Bepreisung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz ab 2026 mit einer Erhöhung um etwa 1,01 Millionen Euro auf die Entsorgungskosten aus.
Um die Quersubventionierung der Biotonne zur Förderung der Abfalltrennung und -verwertung beizubehalten, bleibt der Gebührensatz für Bioabfall unverändert bei 0,45 Euro pro Liter. Aufgrund der Kostenveränderungen und eines gestiegenen Restabfallvolumens sieht die Vorlage jedoch eine Anpassung der Restabfallgebühr auf 3,41 Euro pro Liter vor. Die entsprechende Satzungsänderung dient als Grundlage für die Festlegung der neuen Gebührensätze pro Behälter.
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Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 19.Änderung der Satzung der Stadt Essen über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (AbfwS) vom 13.11.2001, zuletzt geändert durch Satzung vom 29.11.2024Zur Vorlage · 1791/2025/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant eine Änderung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (AbfwS). Die vorliegende Vorlage sieht Anpassungen in verschiedenen Bereichen der Abfallwirtschaft vor, die zum 1. Januar 2026 in Kraft treten sollen.
Im Bereich der Bioabfälle sollen biologisch abbaubare Kunststoffbeutel sowie kompostierbare Kaffeekapseln künftig von der Sammlung ausgeschlossen werden. Grund hierfür ist die Begrenzung des Fremdstoffanteils auf maximal drei Prozent, da die Abbauzeiten in den lokalen Anlagen für diese Materialien nicht ausreichen. Parallel dazu soll die Satzung präzisieren, welche Textilien für die Alttextil-Sammlung als verwertbar gelten, um die Einwürfe von verschmutzten oder unbrauchbaren Stoffen zu begrenzen.
Ein weiterer Bestandteil der Änderung ist die Einführung eines Ordnungswidrigkeitstatbestandes. Nach einer dreijährigen Übergangsphase soll die Nichteinhaltung des Gebots zur Verwendung von Mehrwegbehältnissen bei Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen rechtlich geahndet werden können. Zudem wird die Liste der abfallwirtschaftlichen Einrichtungen um die neue Recyclingstation an der Eisenbahnstraße 18 ergänzt, welche die ehemalige Stelle in der Schnabelstraße ersetzt.
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- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — mehrheitlich beschlossenin geänderter Form
- 10.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (2. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen in geänderter Form
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 20.Änderung der Benutzungsordnung der Abfallwirtschaftseinrichtungen der Stadt Essen (AwiE BenO) vom 17.11.2005 zuletzt geändert durch Satzung vom 04.12.2023Zur Vorlage · 1793/2025/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant eine Änderung der Benutzungsordnung der Abfallwirtschaftseinrichtungen (AwiE BenO). Hintergrund ist die Inbetriebnahme der Recyclingstation an der Eisenbahnstraße 18, welche die Grünannahmestelle in der Schnabelstraße 17 ersetzt hat. Im Gegensatz zur bisherigen Einrichtung bietet die neue Station an der Eisenbahnstraße neben Grünschnitt auch die Entsorgung von Papier, Pappe, Kartonagen, Alttextilien sowie Hartplastik an.
Die vorliegende Vorlage sieht vor, die Liste der Abfallwirtschaftseinrichtungen sowie die Tabelle der Abgabemöglichkeiten in der bestehenden Ordnung zu aktualisieren. Damit sollen die neuen Kapazitäten und Entsorgungsangebote formell berücksichtigt werden. Die Änderungssatzung umfasst zudem die Aktualisierung der entsprechenden Anlagen gemäß den geltenden Bestimmungen.
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss wird im Rahmen seiner Sitzung am 3. Dezember 2025 eine Empfehlung für den Rat der Stadt Essen abgeben. Der Rat soll die Änderung der Benutzungsordnung anschließend in seiner Sitzung am 10. Dezember 2025 beschließen. Das Inkrafttreten der neuen Regelungen ist für den 1. Januar 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 21.Änderung der Satzung der Stadt Essen über die Erhebung von Entwässerungsabgaben (Entwässerungsabgabensatzung)Zur Vorlage · 1794/2025/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Verabschiedung der Gebührenbedarfsberechnungen für das Jahr 2026 sowie der Ergebnisrechnung für das Jahr 2024. Damit einher geht eine Änderung der Entwässerungsabgabensatzung.
Für einen durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalt erhöhen sich die jährlichen Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser von 966,00 Euro auf 1.020,00 Euro, was einer Steigerung von 5,59 Prozent entspricht. Die Kostenentwicklung resultiert aus steigenden Aufwendungen im Bereich der Entwässerung, darunter höhere Pachtkosten für das Kanalnetz, gestiegene Personal- und Fremdleistungsaufwendungen sowie erhöhte Beiträge zum Ruhrverband und zur Emschergenossenschaft. Ein Rückgang der Schmutzwassermengen führt zudem zu einer veränderten Verteilung der Kosten auf die einzelnen Merkmale. Als ausgleichende Faktoren werden die Nutzung von Vorjahresüberschüssen sowie eine erwartete Abwassergebührenhilfe des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von rund 1,13 Millionen Euro berücksichtigt.
Die geplante Satzungsänderung präzisiert zudem die Regelungen zur Erhebung der Schmutzwassergebühren nach dem Frischwassermasstab. Zukünftig ist für Anträge auf Abweichungen eine jährliche Einreichung vorgesehen, wobei die digitale Antragstellung als Standard festgelegt wird, sofern dies den Antragstellern zumutbar ist. Die Vorlage muss künftig eine Fotodatei der Zählerstandsdokumentation enthalten. Zudem werden Anforderungen an die Wasserzähler konkretisiert; nur noch Geräte mit dauerhafter, nicht löschbarer Anzeige sind langfristig zulässig, wobei Bestandszähler bis Ende 2027 anerkannt bleiben.
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- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 22.Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungs- und WinterdienstgebührenZur Vorlage · 1797/2025/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Anpassung der Gebührensätze für die Straßenreinigung sowie den Winterdienst für das Jahr 2026. Die Vorlage sieht neben der Festlegung der Gebührenbedarfsberechnungen auch eine Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Gebühren vor.
Nach den vorliegenden Berechnungen steigt der Gebührensatz für die Straßenreinigung von 11,40 Euro im Jahr 2025 auf 11,66 Euro im Jahr 2026 an, was einer Erhöhung von 2,28 Prozent entspricht. Die Gebühren für den Winterdienst (Typ A und B) sinken hingegen um etwa 3,28 Prozent bzw. 3,02 Prozent. Während bei der Straßenreinigung Kostensteigerungen durch Personalkosten sowie die CO2-Bepreisung im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes maßgeblich sind, führen geringere Einsatzstunden und ein niedrigerer Salzverbrauch beim Winterdienst zu einer Kostensenkung.
Die Stadt Essen trägt einen Anteil von 20 Prozent an den Kosten der Straßenreinigung und des Winterdienstes sowie die Kosten für spezifische Streupläne. Dieser städtische Kostenanteil erhöht sich gegenüber dem Vorjahr um rund 92.828 Euro auf insgesamt etwa 7,39 Millionen Euro. Zudem umfasst die Vorlage eine Aktualisierung des Straßenreinigungs- und Winterdienstverzeichnages, um Änderungen im Essener Straßennetz sowie Anpassungen der Reinigungsfrequenzen zu berücksichtigen.
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- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 23.Beteiligungsbericht 2025Zur Vorlage · 0009/2025/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen hat den Beteiligungsbericht 2025 vorgelegt, der die wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung städtischer Unternehmen dokumentiert. Der Bericht dient der Transparenz sowie der Wahrung der Berichtskontinuität und entspricht den Anforderungen der Kommunalverfassung. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Darstellung der Lage der einzelnen Beteiligungen.
Die finanzwirtschaftlichen Daten basieren auf den geprüften Jahresabschlüssen zum 31. Dezember 2024. Zum Stichtag war die Stadt Essen an 63 Unternehmen beteiligt, darunter 48 GmbHs, drei AGs, zehn GmbH & Co. KGs sowie zwei Genossenschaften. Der Bericht umfasst zudem Informationen zu den eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen Essener Systemhaus und Sport- und Bäderbetriebe Essen.
Für die Mehrheitsbeteiligungen und die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen werden 9.563 Vollzeitäquivalente als Beschäftigte ausgewiesen. Der Personalaufwand belief sich auf 645.977 TEUR, während das Umsatzvolumen 1.383.787 TEUR erreichte. Der Jahresfehlbetrag lag bei 16.193 TEUR. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss sowie der Rat der Stadt Essen werden den Bericht im Dezember 2025 zur Kenntnis nehmen.
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- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 24.Quartalsbericht III/2025 der Beteiligungsunternehmen und eigenbetriebsähnlichen EinrichtungenZur Vorlage · 0007/2025/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss setzt sich im Rahmen der Sitzung am 3. Dezember 2025 mit dem Quartalsbericht III/2025 der Essener Beteiligungsunternehmen und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen auseinander. Die Vorlage umfasst die Berichterstattung von 33 städtischen Gesellschaften sowie zwei weiteren Einrichtungen zum Stichtag 30. September 2025. Der Bericht beinhaltet Angaben zu den Ergebnissen, zur Einhaltung der Haushaltsvorgaben, zum Personalstand sowie zur Schuldenentwicklung.
Ein Schwerpunkt des Ergebnisberichtes liegt auf den aktualisierten Prognosen zum Jahresergebnis im Vergleich zur jeweiligen Wirtschaftsplanung. Zudem werden die Auswirkungen von Zuschussleistungen, Verlustausgleichszahlungen und Gewinnabführungen auf den städtischen Haushalt 2025 dargelegt. Der Bericht enthält zudem Erläuterungen zu maßgeblichen Abweichungen der Prognosedaten sowie zu wichtigen Entwicklungen der Berichtsgesellschaften.
Hinsichtlich der Verschuldung wird für das laufende Geschäftsjahr eine Erhöhung der Gesamtverschuldung um 91.708 TEUR auf insgesamt 2.110.669 TEUR prognostiziert. Diese Entwicklung resultiert aus Darlehensaufnahmen in Höhe von 312.063 TEUR und Tilgungsleistungen von 220.354 TEUR. Zu den wesentlichen Darlehensaufnahmen von mindestens 10 Millionen Euro zählen Positionen der ALLBAU GmbH, der Entwässerung Essen GmbH, der Ruhrbahn GmbH, der Stromnetz Essen GmbH & Co. KG sowie der Stadtwerke Essen AG.
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- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 25.Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) hier: ErgebnisverwendungZur Vorlage · 1861/2025/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, eine Ausschüttung der Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) in Höhe von 109,8 Millionen Euro zu beschließen. Die Auszahlung an die Stadt soll im Dezember 2025 erfolgen. Damit verbunden ist die Anweisung an die Ratsvertreter in der Gesellschafterversammlung der EVV, die entsprechenden Beschlüsse zu fassen.
Die Mittel stammen aus dem Verkauf der STEAG-Beteiligung und wurden bisher zweckgebunden für die kommunale Wärme- und Energiewende bei der Sparkasse Essen angelegt. Da die entsprechenden Projekte im Bereich Energie, Wärme und Mobilität jedoch erst später entscheidungsreif sind, wird eine Ausschüttung an die Stadt als wirtschaftlich zweckmäßig erachtet. Durch den Transfer der Mittel soll die Verschuldung reduziert und ein positiver Zinseffekt für den städtischen Haushalt erzielt werden. Der Auszahlungsbetrag berücksichtigt dabei geringere Zinseinnahmen durch die vorzeitige Entnahme.
Die Ausschüttung erfolgt aus Gewinnrücklagen, dem Bilanzgewinn sowie der Kapitalrücklage. Dies wirkt sich ergebniswirksam auf das Jahresergebnis der Stadt Essen aus und stärkt das Eigenkapital. Die Verwaltung beabsichtigt, die Mittel flexibel nach strategischen Zielen einzusetzen, während für die Haushaltsjahre ab 2027 entsprechende investive Mittel zur Förderung der Projekte vorgesehen sind.
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- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 26.Bericht über die Einhaltung der Empfehlungen des Essener Kodex für gute UnternehmensführungZur Vorlage · 1774/2025/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss der Stadt Essen setzt sich im Rahmen seiner Sitzung am 3. Dezember 2025 mit den Entsprechenserklärungen der Beteiligungsunternehmen des Konzerns Stadt Essen für das Geschäftsjahr 2024 auseinander. Ziel der Vorlage ist die Kenntnisnahme der Berichte über die Einhaltung der Empfehlungen des Essener Kodex für gute Unternehmensführung.
Seit dem Beschluss der Neufassung des Kodex im April 2016 sind die städtischen Gesellschaften verpflichtet, etwaige Abweichungen von den Empfehlungen jährlich zu erklären und zu begründen. Die vorliegenden Unterlagen umfassen die Erklärungen von 20 verschiedenen Beteiligungsgesellschaften, darunter die Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH, die Messe Essen GmbH sowie die Ruhrbahn GmbH. Eine Ausnahme bildet die Theater und Philharmonie Essen GmbH, deren Erklärung aufgrund eines abweichenden Geschäftsjahres auf den Abschluss 2024/2025 Bezug nimmt. Die Stadtwerke Essen AG und die Entwässerung Essen GmbH wenden hingegen den Public Corporate Governance Kodex für Aktiengesellschaften im EVV-Konzern an.
In der Vorlage werden zudem wiederkehrende Abweichungen von den Soll-Regelungen aufgeführt, wie etwa das Fehlen einer eigenen Whistleblower-Hotline oder die Nichtvorlage einer testierten Spartenrechnung in den Jahresabschlüssen. Die Entsprechenserklärungen sollen im Anschluss an die Beratung zur öffentlichen Einsichtnahme auf der Internetpräsenz der Stadt Essen sowie nach Möglichkeit auf den Webseiten der jeweiligen Unternehmen veröffentlicht werden.
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- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 27.Änderung der Rettungsdienstgebührensatzung der Stadt Essen für die Jahre 2026 – 2027Zur Vorlage · 1627/2025/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt dem Rat der Stadt Essen eine Änderung der Rettungsdienstgebührensatzung für die Jahre 2026 und 2027 vor. Ziel der Vorlage ist die Anpassung der Gebührentarife sowie die Umstellung des Abrechnungsverfahrens. Hintergrund ist eine Kostenentwicklung, die im Jahr 2023 zu einer Unterdeckung von rund 14 Millionen Euro führte. Da zwischen der Verwaltung und den Krankenkassen kein Einvernehmen über die Refinanzierung von Fehlfahrten erzielt werden konnte, plant die Verwaltung, die Abrechnung mit den Krankenkassen ab dem 1. Januar 2026 auf die gesetzlichen Festbeträge zu beschränken. Die Differenzbeträge sollen künftig direkt von den Bürgerinnen und Bürgern eingefordert werden.
Der neue Gebührentarif sieht für verschiedene Leistungen deutliche Erhöhungen vor. So steigt der Preis für Rettungswagen-Transporte von 500 Euro auf 1.020 Euro, während die Gebühr für Krankentransporte von 180 Euro auf 418 Euro angehoben wird. Auch bei Notarzteinsätzen und Intensivverlegungen sind Steigerungen vorgesehen. Die Kosten für Auswärtskilometer bleiben unverändert bei 3,80 Euro.
Die Kalkulation für 2026 und 2027 berücksichtigt die Verrechnung von Über- und Unterdeckungen aus den Vorjahren, was zu einem prognostizierten Kostendeckungsgrad von 99,38 Prozent führt. Für die Umsetzung der neuen Abrechnungsmodalitäten entstehen Mehraufwendungen bei der Feuerwehr sowie in der Finanzbuchhaltung. Sollte im ersten Quartal 2026 ein Kompromiss mit den Krankenkassen erreicht werden, wird eine erneute Satzungsänderung vorgelegt. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt den Beschluss der vorliegenden Änderung.
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Beratungsfolge
- 28.01.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 10.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 28.Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2025 in der Produktgruppe 1.05.15.01 "Hilfe zur Pflege -örtlicher Träger"Zur Vorlage · 1565/2025/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Vorlage 1565/2025/5 beantragt das Amt für Soziales und Wohnen eine überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2025 in der Produktgruppe „Hilfe zur Pflege - örtlicher Träger“. Aufgrund eines prognostizierten Mehrbedarfs von 5,30 Millionen Euro gegenüber dem ursprünglichen Plan für 2025, der auf steigende Transferaufwendungen in Höhe von insgesamt 53,18 Millionen Euro zurückzuführen ist, wird eine zusätzliche Bereitstellung von 4.350.000 Euro angefordert. Ein Teilbetrag in Höhe von 950.000 Euro wurde bereits durch den Kämmerer genehmigt.
Die Deckung des beantragten Betrags soll durch Umwidmungen aus anderen Haushaltsposten erfolgen. Hierbei werden 3,65 Millionen Euro aus Minderbedarfen in der Produktgruppe „AsylbLG“ sowie 0,7 Millionen Euro aus der Produktgruppe „1.05.17.01“ herangezogen. Die Mehraufwendungen sind für die Gewährung von Hilfen zur Pflege gemäß SGB XII vorgesehen. Da es sich um gesetzliche Pflichtaufgaben handelt, wird die sachliche sowie die zeitliche Unabweisbarkeit der Mittelbereitstellung begründet, da Leistungen bei Antragstellung unmittelbar fällig werden. Eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz stuft die Maßnahme als positiv ein.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen die Bereitstellung der Mittel in Höhe von 4.350.000 Euro beschließt. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss sowie der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit sollen die Vorlage zur Kenntnisnahme erhalten. Die Beratung im Rat ist für den 19. November 2025 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 29.Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2025 in der Produktgruppe 1.05.06.01 " Förderung von anderen Trägern der Wohlfahrtspflege“Zur Vorlage · 1568/2025/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird über eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 1,9 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2025 beraten. Die beantragte Summe ist für die Produktgruppe „Förderung von anderen Trägern der Wohlfahrtspflege“ vorgesehen, um den erhöhten Bedarf bei Leistungen nach dem Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW) zu decken.
Die voraussichtlichen Transferaufwendungen in diesem Bereich werden mit 35,8 Millionen Euro über dem geplanten Ansatz für 2025 liegen. Ein wesentlicher Faktor für diese Entwicklung ist das Pflegewohngeld: Während die Anzahl der Leistungsbeziehenden laut Prognose leicht rückläufig sein wird, steigen die durchschnittlichen Kosten pro Person von geplant 686 Euro auf voraussichtlich 776 Euro an. Zudem werden bei den Aufwendungszuschüssen für teilstationäre Einrichtungen ein Mehraufwand von rund 0,5 Millionen Euro erwartet.
Die Finanzierung des Mehrbedarfs soll teilweise durch Mittel aus anderen Produktgruppen in Höhe von 0,9 Millionen Euro sowie durch Minderbedarfe gedeckt werden. Sollten keine weiteren Deckungsmittel im Geschäftsbereich des Amtes für Soziales und Wohnen generiert werden können, wird der verbleibende Betrag zu Lasten des Jahresergebnisses verbucht. Da es sich bei den Leistungen nach dem APG NRW um gesetzliche Pflichtaufgaben handelt, ist die Bereitstellung der Mittel unmittelbar durch rechtliche Verpflichtungen bedingt.
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Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 30.Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2025 in der Produktgruppe 1.05.13.01 "Hilfen zur Gesundheit“Zur Vorlage · 1569/2025/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 3,3 Millionen Euro für die Produktgruppe „Hilfen zur Gesundheit“ im Haushaltsjahr 2025 entscheiden. Der Antrag des Amtes für Soziales und Wohnen begründet den Bedarf mit gestiegenen Kosten in der medizinischen Versorgung sowie einer Zunahme der Anspruchsberechtigten.
Ein wesentlicher Faktor für die Entwicklung ist der Anstieg von Personen mit ukrainischem Fluchthintergrund, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII beziehen. Laut den vorliegenden Daten stieg der Anteil ukrainischer Staatsangehöriger unter den abgerechneten Personen im Bereich der Hilfen zur Gesundheit von 35 Prozent im ersten Quartal 2023 auf 52 Prozent im zweiten Quartal 2025 an.
Die Deckung des Mehraufwands ist durch verschiedene Mittel vorgesehen. Geplant ist die Verwendung von rund 2,19 Millionen Euro aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) sowie 350.000 Euro aus der Produktgruppe „Hilfen in besonderen Lebenslagen“. Der verbleibende Betrag von etwa 760.000 Euro soll zu Lasten des Jahresergebnisses des Geschäftsbereichs gehen. Die Leistungen zur Gesundheit stellen eine gesetzliche Pflichtaufgabe dar, deren Erfüllung unmittelbar durch rechtliche Verpflichtungen bedingt ist.
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Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 31.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Heiligenhauser Straße, Ringstraße, Verbindung Panoramaradweg"Zur Vorlage · 0572/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau sowie den Baubeginn der Maßnahme „Heiligenhauser Straße, Ringstraße, Verbindung Panoramaradweg“ beschließen. Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 6.100.000 EUR. Für das Jahr 2026 ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 2.631.000 EUR sowie eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2.969.000 EUR vorgesehen.
Die Kostenstruktur der Maßnahme gliedert sich in die Bereiche Radverkehr mit 3.670.000 EUR, Straßenbau mit 1.050.000 EUR, Beleuchtung mit 570.000 EUR, Signalisierung mit 310.000 EUR sowie die barrierefreie Umgestaltung von Bushaltestellen mit rund 400.000 EUR. Letztere werden aus der ÖPNV-Pauschale finanziert. Im Rahmen des Projekts ist zudem die Erneuerung der Lichtsignalanlage am Knoten Ringstraße/Volckarmstraße/Werdener Straße sowie der Beleuchtungsanlage geplant.
Das Vorhaben dient der Erhöhung des Radverkehrsanteils im Modal-Split von derzeit 7 % auf 25 % bis zum Jahr 2035, wie im Maßnahmenpaket des RadEntscheids festgelegt. Die Vorlage führt aus, dass die durch die Verkehrsverlagerung erzielten CO2-Einsparungen die Emissionen der Baumaßnahme kompensieren. Eine Verlagerung von 1 Prozentpunkt vom Kraftfahrzeugverkehr auf den Radverkehr wird mit einer Reduktion des CO2-Ausstoßes um etwa 9.300 Tonnen pro Jahr veranschlagt. Die Bezirksvertretung IX hat den Vorgang zur Kenntnis genommen. Die Beratung der Vorlage ist für den Zeitraum zwischen September 2025 und März 2026 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 30.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (37. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 32.Bau und Baubeginn der Baumaßnahme "Fahrbahnerneuerung Deile"Zur Vorlage · 1497/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll den Bau sowie den Baubeginn der Fahrbahnerneuerung in der Deile beschließen. Die Maßnahme umfasst den Straßenabschnitt von der Niederweniger Straße bis zur Hausnummer 9 der Deile. Für das Vorhaben sind Gesamtkosten in Höhe von 320.000 Euro veranschlagt. Da die Maßnahme im Haushalt 2025/2026 nicht als Einzelmaßnahme vorgesehen war, wird die außerplanmäßige Bereitstellung der Mittel für das Jahr 2026 beantragt. Die Finanzierung soll über das Projekt „Erneuerung von Nebenstraßen“ erfolgen.
Die Notwendigkeit der Erneuerung ergibt sich aus einer Zustandsbefahrung im Jahr 2016, bei der die Asphaltfahrbahn als erneuerungsbedürftig eingestuft wurde. Die Maßnahme dient der Sicherstellung der Verkehrssicherheit und Wirtschaftlichkeit. Aufgrund einer Neuregelung des Kommunalabgabegesetzes (KAG) zum 1. Januar 2024 können für Maßnahmen, die nach diesem Zeitpunkt beschlossen werden, keine Beiträge von Anliegern erhoben werden. Die dadurch entgehenden Einnahmen der Stadt Essen werden jedoch durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Der genaue Umfang dieser Erstattung ist derzeit noch nicht bezifferbar, wird jedoch den städtischen Eigenanteil an den Kosten reduzieren.
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Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 33.Bau und Baubeginn der Maßnahmen "Erneuerung Gerschermannweg" und "Erneuerung Neuwiedweg"Zur Vorlage · 1536/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die grundlegende Erneuerung der Straßen Gerschermannweg und Neuwiedweg in der Siedlung Gimken-hof. Im Anschluss an Kanalbaumaßnahmen der Stadtwerke Essen AG sollen beide Straßen im gesamten Querschnitt umgestaltet werden. Geplant ist, die bisher asphaltierten Flächen mit Bordtrennung künftig als niveaugleiche Mischverkehrsflächen in Pflasterbauweise auszubauen. Zur Stärkung des Siedlungscharakters soll dabei rotes Betonsteinpflaster verwendet werden.
Der Baubeginn für den Gerschermannweg ist für das zweite Quartal 2026 vorgesehen, während die Arbeiten am Neuwiedweg im vierten Quartal 2026 starten sollen. Die Bauzeit beträgt jeweils etwa sechs Monate. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf 945.000 Euro für den Gerschermannweg und 972.000 Euro für den Neuwiedweg.
Da die Maßnahmen nicht im Haushalt 2025/2026 vorgesehen waren, wird die außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln für das Jahr 2026 beantragt. Hierbei sollen 773.000 Euro für den Gerschermannweg und 267.000 Euro für den Neuwiedweg aus dem Projekt „Erneuerung von Nebenstraßen“ bereitgestellt werden. Zudem wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung benötigt, um die vollständige Beauftragung im Jahr 2026 zu ermöglichen. Aufgrund gesetzlicher Neuregelungen beim Kommunalabgabegesetz wird der entgangene Beitragserfolg durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet.
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Beratungsfolge
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 34.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Citybahn, Haus-Berge-Straße (östliche Seite)"Zur Vorlage · 1573/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Beschlussvorschlag der Vorlage 1573/2025/6 sieht den Bau und den Baubeginn der Maßnahme „Citybahn, Haus-Berge-Straße (östliche Seite)“ vor, sofern der Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung vorliegt. Die städtischen Kosten für das Vorhaben werden auf 4.900.000 EUR beziffert. Diese Summe gliedert sich in die Bereiche Straßenbau mit 3.35kom50.000 EUR, Beleuchtung mit 600.000 EUR, Signalisierung mit 550.000 EUR sowie Begrünung mit 400.000 EUR. Für das Jahr 2026 wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung von 1.000.000 EUR sowie eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 3.900.000 EUR beantragt. Der Mittelabfluss ist für die Jahre 2026 und 2027 geplant. Die Finanzierung der Mittelbereitstellung für 2026 soll aus dem Projekt „Berthold-Beitz-Boulevard, 2.1 BA“ erfolgen, während die Verpflichtungsermächtigung durch Mittel aus den Projekten „Erneuerung Hauptverkehrsstraßen“, „Erneuerung Beleuchtung“ und „Straßenbäume“ gedeckt werden soll. Durch einen erwarteten Zuschuss des Verkehrsverbund Rhein-Ruhr in Höhe von etwa 4.655.000 EUR könnte der städtische Eigenanteil auf circa 245.000 EUR sinken.
Die Maßnahme ist Teil des Nahverkehrsplans der Stadt Essen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs und dient der Erfüllung von Anforderungen an die Barrierefreiheit. Die Straßenbaumaßnahmen werden in den Förderantrag der Citybahn aufgenommen, wobei eine positive Entscheidung durch Bund und Land Nordrhein-Westfalen erwartet wird. Hinsichtlich des Klimaschutzes wird eine positive Auswirkung prognostiziert, da der CO2-Ausstoß der Baumaßnahme durch vermiedene Kfz-Fahrten kompensiert werden soll. Das gesamte Maßnahmenpaket zielt darauf ab, den Anteil des Kfz-Verkehrs langfristig zu senken.
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Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 35.Überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Maßnahme "Bahnhofstangente"Zur Vorlage · 1535/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für das Bauvorhaben „Bahnhofstangente“ wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 2.465.000 EUR für das Haushaltsjahr 2026 beantragt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Ausschüsse sowie der Rat der Stadt Essen im Dezember 2025 zustimmen. Hintergrund der Anfrage ist der Baufortschritt des Projekts, der schneller verläuft als bei Baubeginn im Februar 2024 kalkuliert.
Da die für 2026 bereits veranschlagten Mittel vollständig für laufende Aufträge gebunden sind, werden zusätzliche Mittel benötigt, um die anstehenden Beauftragungen zu Beginn des Jahres 2026 sicherzustellen. Die Gesamtkosten der Maßnahme bleiben durch diese Anpassung unverändert. Die Finanzierung der zusätzlichen Summe erfolgt durch eine Umschichtung aus dem Projekt „FÜ Josef-Hoeren-Straße“, da dort aufgrund eines verschobenen Baubeginns Mittel frei werden.
Der städtische Eigenanteil an der überplanmäßigen Bereitstellung beläuft sich auf 123.250 EUR, da der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) einen Fördersatz von 95 Prozent übernimmt. Die Finanzierung wird durch eine Reduzierung der Ansatzmittel im Jahr 2027 um 465.000 EUR sowie durch die Einbeziehung nicht benötigter Mittel aus dem Jahr 2028 ausgeglichen.
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Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 36.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Fußgänger- und Fahrradüberführung Josef-Hoeren-Straße"Zur Vorlage · 1519/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 1519/2025/6 aus dem Geschäftsbereich 6 befasst sich mit dem Bau und dem geplanten Baubeginn der Fußgänger- und Fahrradüberführung Josef-Hoeren-Straße. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen den Bau mit Gesamtkosten in Höhe von 9.238.000 EUR genehmigt. Hierfür soll eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2026 in Höhe von 5.738.000 EUR bereitgestellt werden. Die Finanzierung des Vorhabens erfolgt durch einen Eigenanteil der Stadt Essen in Höhe von 2.309.500 EUR sowie durch Fremdmittel aus dem Zuschuss FöRi-Nah in Höhe von 6.928.500 EUR.
Die Kostenstruktur umfasst das Brückenbauwerk, den Straßen- und Wegebau, Freianlagen, den Abwasserkanal, den Oberleitungsumbau der Deutschen Bahn sowie die Beleuchtung. Der voraussichtliche Mittelabfluss ist auf die Jahre 2026 bis 2028 verteilt. Die Ausschreibung ist für Dezember 2025 vorgesehen, wobei der Baubeginn für Mitte 2026 mit einer Bauzeit von etwa 18 Monaten geplant ist.
Die Maßnahme dient der Verkürzung der Wegeverbindung zwischen Altenessen-Süd und Stoppenberg für den Fuß- und Radverkehr sowie der Stärkung der Nahmobilität. Ziel ist die Förderung der Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs und die Verbesserung der Anbindung an die Nahverkehrsinfrastruktur sowie die Zeche Zollverein. Die Vorlage führt zudem aus, dass die CO₂-Emissionen aus der Herstellung der Bauwerke über eine Nutzungsdauer von 80 bis 100 Jahren durch Aufforstungen und Grünflächen kompensiert werden sollen. Ein enger Zeitplan mit der Deutschen Bahn wird als Voraussetzung für die Umsetzung genannt.
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Beratungsfolge
- 21.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 37.Gesamtkostenerhöhung der Maßnahme "Ertüchtigung Gustav-Heinemann-Brücke"Zur Vorlage · 1576/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant eine Erhöhung der Gesamtkosten für die Maßnahme „Ertüchtigung Gustav-Heinemann-Brücke“ in Essen-Werden. Laut einer Vorlage des Geschäftsbereichs 6 sollen sich die Kosten von ursprünglich 1.423.000 EUR um 1.841.000 EUR auf nunmehr 3.264.000 EUR erhöhen. Der Beschlussvorschlag wird nach der Beratung in den zuständigen Ausschüssen im Rat der Stadt Essen am 10. Dezember 2025 zur Entscheidung vorgelegt.
Grundlage für die Kostensteigerung sind neue statische Berechnungen, wonach die aktuellen Anforderungen nicht erfüllt werden und eine grundlegende Sanierung notwendig ist, um die Nutzbarkeit der Brücke bis zum Jahr 2038 zu gewährleisten. Zu den wesentlichen Kostenfaktoren gehören die Verstärkung der Querkrafttragfähigkeit durch das Einbringen von Schubnadeln sowie zusätzliche Ingenieurleistungen. Da die Brücke für die Arbeiten stark abgelastet werden muss, können keine Standardgeräte verwendet werden, was den Einsatz von Gerüstkonstruktionen und einem Ponton erforderlich macht. Zudem sollen weitere Materialproben auf Spannungsrisskorrosion untersucht werden. Die Kostensteigerung resultiert zudem aus der Inflation seit dem ursprünglichen Beschluss im Jahr 2017.
Der Baustart ist für die erste Jahreshälfte 2026 vorgesehen, wobei mit einer Bauzeit von etwa einem Jahr und damit verbundenen Verkehrseinschränkungen zu rechnen ist. Die Finanzierung der Mehrkosten erfolgt aus städtischen Eigenmitteln.
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Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 38.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Stützwand Zornige Ameise"Zur Vorlage · 1508/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll den Bau sowie den Baubeginn der Maßnahme „Stützwand Zornige Ameise“ beschließen. Das Vorhaben umfasst die Erneuerung eines Geländers entlang der Wuppertaler Straße bzw. Ruhrallee sowie die Sanierung einer angrenzenden Stützwand. Die Gesamtkosten für die Maßnahmen werden auf 350.000 Euro beziffert, wobei etwa 260.000 Euro für den Neubau des Geländers und rund 90.000 Euro für die Betoninstandsetzung veranschlagt sind.
Im Bereich zwischen der Konrad-Adenau-Brücke und der Einmündung Westfalenstraße soll ein etwa 260 Meter langer Abschnitt des bestehenden Geländers durch eine feuerverzinkte Konstruktion in einer Höhe von 1,30 Metern ersetzt werden. Die Sanierung der etwa 225 Meter langen Stützwand umfasst die Behebung von Betonabplatzungen, Rissen und korrodierter Bewehrung auf einer Fläche von rund 1.300 Quadratmetern.
Da die Maßnahme im Haushalt 2025/2026 nicht als Einzelmaßnahme vorgesehen war, wird die außerplanmäßige Bereitstellung der Mittel in Höhe von 350.000 Euro für das Jahr 2026 beantragt. Die Finanzierung soll aus dem Projekt „Berthold-Beitz-Boulevard BA3.2 Brücke Friedrichstraße“ erfolgen, da sich dessen Baubeginn auf 2028 verschoben hat und die dort veranschlagten Mittel im Jahr 2026 nicht benötigt werden. Der Beschlussvorschlag wird nach der Beratung in den zuständigen Ausschüssen dem Rat der Stadt Essen zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 39.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Erneuerung Beleuchtung Von-Einem-Straße, 1. BA (von Rosastra-ße bis Müller-Breslau-Straße)"Zur Vorlage · 1496/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Von-Einem-Straße soll im ersten Bauabschnitt, zwischen der Rosastraße und der Müller-Breslau-Straße, die Straßenbeleuchtung erneuert werden. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird über den Baubeginn sowie die Durchführung der Maßnahme beraten. Hierfür ist eine außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 309.000 Euro für das Jahr 2026 vorgesehen, wobei die Deckung aus dem Projekt „Erneuerung Beleuchtung“ erfolgt.
Die Erneuerung der Anlage ist erforderlich, da die bestehende Beleuchtung nicht mehr den Anforderungen der DIN-Norm EN 13201 entspricht und die Masten als nicht mehr standsicher eingestuft werden. Durch die Umstellung auf LED-Leuchten soll eine verbesserte und gleichmäßigere Ausleuchtung zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit erreicht werden.
Hinsichtlich der Finanzierung ist festzuhalten, dass aufgrund einer Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes zum 1. Januar 2024 für nach diesem Datum beschlossene Maßnahmen ein Verbot der Beitragserhebung bei Anliegern besteht. Die der Stadt Essen dadurch entgehenden Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Der städtische Eigenanteil an den Kosten wird sich nach Eingang dieser Erstattungsbeträge entsprechend reduzieren.
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Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 40.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Erneuerung Beleuchtung Kellinghausstraße"Zur Vorlage · 1512/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über den Bau und Baubeginn der Maßnahme zur Erneuerung der Beleuchtung in der Kellinghausstraße im Abschnitt zwischen der Bonifaciusstraße und der Rotthauser Straße. Der Beschlussvorschlag sieht eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 534.000 Euro für das Jahr 2026 vor. Die Vorlage wird nach der Beratung im Ausschuss für Verkehr und Mobilität dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss sowie dem Rat der Stadt Essen zur Entscheidung vorgelegt.
Die Erneuerung der Beleuchtungsanlage ist erforderlich, da die aktuelle Installation nicht den Anforderungen der DIN-Norm EN 13201 entspricht. Neben der Umstellung auf LED-Technik soll die Standsicherheit der Masten wiederhergestellt und die Verkehrssicherheit durch eine gleichmäßigere Ausleuchtung gewährleistet werden.
Finanziell ist das Vorhaben als beitragsfähig eingestuft, jedoch sieht eine Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) ab dem 1. Januar 2024 ein Verbot der Beitragserhebung für nach diesem Datum beschlossene Maßnahmen vor. Die dadurch entstehenden Einnahmeausfälle der Stadt werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet, wobei die genaue Höhe der Erstattung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht feststeht. Durch die Umstellung auf LED-Leuchten wird zudem eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz durch Energieeinsparungen erwartet.
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Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 41.Evaluation und mögliche Weiterentwicklung des On-Demand-Systems "Bussi"Zur Vorlage · 1732/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Evaluation und die mögliche Weiterentwicklung des On-Demand-Systems „Bussi“ entscheiden. Die Vorlage umfasst die Kenntnisnahme der durch die Ruhrbahn durchgeführten Evaluation sowie die Beauftragung der Verwaltung, einen Förderantrag beim Land Nordrhein-Westfalen zu stellen. Zudem wird die Beauftragung der Ruhrbahn mit der Umsetzung sowie eine Fortführung des Systems gemäß einer Alternativvariante für den Fall einer Ablehnung des Förderantrags vorgeschlagen.
Die Auswertung der Betriebsdaten zeigt, dass sich die monatlichen Fahrten im Zeitraum von Juli 2024 bis Juni 2025 von durchschnittlich 947 auf 1.955 verdoppelt haben. Bei über 24.400 Registrierungen stieg die durchschnittliche Fahrtlänge von 4,4 km auf 6,3 km an. Eine Befragung ergab, dass 94 % der Teilnehmenden das Angebot für Freizeitwege nutzen. Der Anteil der Fahrgäste mit Mobilitätseinschränkungen liegt bei etwa 10 %, wobei die Anfragen für rollstuhlgerechte Fahrzeuge um 44 % gestiegen sind. Finanziell liegt der Kostendeckungsgrad aktuell bei 18 %.
Geplant ist eine Umgestaltung des Angebots als Lückenschluss im ÖPNV, um die Anschlussmobilität im Spät- und Nachtverkehr zu stärken. Dies beinhaltet die Ausweitung der Bedienzeiten sowie die Integration intermodaler Reiseketten in der App. Der Tarif soll auf den NRW-On-Demand-Tarif gesenkt werden. Die Flotte soll um ein barrierefreies Fahrzeug ergänzt und die telefonische Buchung ermöglicht werden. Für die Fortführung stehen zwei Varianten zur Auswahl: Eine fünfjährige Option mit Landesförderung und eine dreijährige Option ohne Förderung. Ohne entsprechenden Beschluss endet der Betrieb zum Jahresende.
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Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 42.Beauftragung von Bus-Shuttle-Verkehren zum Stadion an der Hafenstraße und Aufnahme des Leistungsangebots in den öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA)Zur Vorlage · 1815/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant, die Erbringung von Bus-Shuttle-Verkehren zum Stadion an der Hafenstraße ab dem 1. Januar 2026 offiziell zu beauftragen und dieses Angebot in den öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA) aufzunehmen. Hintergrund ist die derzeit unzureichende Anbindung des Stadions an den schienengebundenen Personennahverkehr. Da der nächstgelegene S-Bahnhof Bergeborbeck keine direkte Verbindung zum Essener Hauptbahnhof bietet und Kapazitätsengpässe im Straßenbahnnetz eine Erhöhung der Beförderungsmengen bis zur Inbetriebnahme der Citybahn verhindern, ist ein ergänzendes Busangebot vorgesehen.
Die Beauftragung soll an die Ruhrbahn GmbH erfolgen, welche auch das Service- und Sicherheitspersonal zur Zuschauerführung bereitstellt. Die jährlichen Kosten für den Einsatz von bis zu 28 Bussen belaufen sich nach aktuellen Berechnungen auf etwa 270.000 Euro. Diese Kosten sollen über den Verlustausgleich an die Ruhrbahn GmbH finanziert werden. Der vorliegende Beschlussvorschlag durchläuft die Beratungssequenz über den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss sowie den Ausschuss für Verkehr und Mobilität, bevor er im Rat der Stadt Essen zur Entscheidung vorgelegt wird.
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Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 09.12.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 43.Baukostenerhöhung KrematoriumZur Vorlage · 1438/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz empfiehlt dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss, eine weitere Baukostenerhöhung für den Neubau der Ofenlinien 1 und 3 im Krematorium am Hellweg zu beschließen. Die Kosten sollen um 342.000 Euro netto (407.000 Euro brutto) auf insgesamt 4.432.000 Euro netto (5.274.000 Euro brutto) steigen.
Als Ursachen für die aktuelle Erhöhung werden Mengenmehrungen bei Stahlbeton- und Fundamentarbeiten sowie notwendige Erweiterungsaufträge, etwa für den Dachzugang, die Lüftung und die Wärmeauskopplung, angeführt. Zudem fallen weitere Mengenmehrungen in den Bereichen Abbruch-, Stahlbau- und Elektroarbeiten an. Bereits im Jahr 2022 wurde ein Budget von 3,7 Millionen Euro netto beschlossen, welches durch eine vorangegangene Erhöhung um 390.000 Euro netto angepasst worden war.
Die Finanzierung der zusätzlichen Kosten soll unter Inanspruchnahme des Deckungsringes „Friedhöfe/Krematorium“ erfolgen, wobei für das Jahr 20gestellt eine weitere Mittelbereitstellung in Höhe von 175.000 Euro erforderlich ist. Die Maßnahme dient laut Vorlage der Sicherstellung eines wirtschaftlichen Betriebs sowie der Verlängerung der Lebensdauer der Anlage um zehn bis 15 Jahre. Durch den Einsatz neuer Industriebrenner und die Nutzung von Abwärme sollen zudem die Gasverbräuche gesenkt und positive Effekte für den Klimaschutz erzielt werden.
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Beratungsfolge
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 02.12.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 44.Quartier der Generationen - Teilprojekt 4: Errichtung einer 2-fach-Sporthalle inkl. ParkplatzZur Vorlage · 1327/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau sowie den Baubeginn einer zweifach nutzbaren Sporthalle inklusive Parkplatz beschließen. Dieses Vorhaben ist als Teilprojekt 4 des „Quartiers der Generationen“ konzipiert. Mit dem Beschluss soll die Betriebsleitung der Sport- und Bäderbetriebe beauftragt werden, die Planungen gemäß den Leistungsphasen 4 bis 9 der HOAI weiterzuführen. Die GVE GmbH ist bereits mit Planungs- und Projektsteuerungsleistungen in Höhe von rund 669.500 Euro brutto beauftragt.
Die Gesamtherstellungskosten für das Projekt belaufen sich auf circa 7,16 Millionen Euro brutto, wobei die Finanzbelastung unter Berücksichtigung des Vorsteuerabzugs bei rund 6,02 Millionen Euro netto liegt. Der Zeitplan sieht den Beginn der Planungsleistungen für Dezember 2025, die Einreichung des Bauantrags im Februar 2026 sowie den Baubeginn im Oktober 2026 vor. Die Fertigstellung ist für Oktober 2027 vorgesehen.
Die Finanzierung erfolgt über die Wirtschaftspläne der Sport- und Bäderbetriebe ab 2025 sowie über die Haushaltsplanaufstellung ab 2027. Für die Jahre 2025 und 2026 sind im Wirtschaftsplan der Sport- und Bäderbetriebe jeweils rund 5,76 Millionen Euro bzw. 5,77 Millionen Euro veranschlagt. Die jährlichen Betriebskosten werden mit 21.000 Euro beziffert, ergänzt durch kalkulatorische Abschreibungen von etwa 214.392 Euro und kalkulatorische Zinsen von rund 125.419 Euro. Das Projekt wird als klimapositiv eingestuft. Die Beratung der Vorlage erfolgt in den zuständigen Ausschüssen sowie in der Bezirksvertretung IV.
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Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 09.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.12.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 45.Wirtschaftsplan der Sport- und Bäderbetriebe für das Jahr 2026Zur Vorlage · 1823/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 1823/2025/6 des Geschäftsbereichs 6 befasst sich mit dem Wirtschaftsplan der Sport- und Bäderbetriebe Essen (SBE) für das Wirtschaftsjahr 2026 sowie der Finanzplanung für die Jahre 2027 bis 2029. Der Beschlussvorschlag sieht die Feststellung des Plans durch den Rat der Stadt vor, nachdem die entsprechenden Ausschüsse Empfehlungen abgegeben haben.
Für das Jahr 2026 werden Einnahmen und Ausgaben in Höhe von rund 91,3 Millionen Euro veranschlagt, wobei ein Jahresfehlbetrag von etwa 1,0 Millionen Euro kalkuliert wird. Die städtische Zuweisung beläuft sich auf rund 30,5 Millionen Euro. Nach Abzug der Mittel für den Stadionausbau stehen für Investitionen rund 51,9 Millionen Euro zur Verfügung. Die geplanten Sanierungen der Bäder Thurmfeld, Oststadt und Grugabad führen im Zeitraum zwischen 2026 und 2029 zu zeitlich versetzten Schließungen sowie zu kalkulierten Mindererträgen und Minderaufwendungen.
Der Materialaufwand steigt im Jahr 2026 um etwa 1,2 Millionen Euro auf 12,3 Millionen Euro an. Das Trägerdarlehen in Höhe von rund 45,8 Millionen Euro wird mit einer Tilgungsrate und Kapitaleinlage von jeweils 2,6 Millionen Euro bedient, sodass die Restschuld bis Ende 2026 auf etwa 5,9 Millionen Euro sinkt. Der Personalbedarf ist für die Jahre 2025 und 2026 mit jeweils 245 Stellen angesetzt. Die Erstellung des Wirtschaftsplanes erfolgte gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung NRW. Eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz für die Planung wurde als positiv bewertet.
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Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 09.12.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 46.Ardeyschule, Oberstraße 51, 45134 Essen hier: Mehrkosten für den Erweiterungsbau aufgrund der Erhöhung des LeistungsumfangsZur Vorlage · 1393/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für den Erweiterungsbau der Ardeyschule in Essen wird eine Erhöhung der veranschlagten Kosten beantragt. Der bisher mit 5,5 Millionen Euro brutto veranschlagte Kostenrahmen für das Projekt soll um 1 Million Euro auf insgesamt 6,5 Millionen Euro brutto angepasst werden. Die Vorlage sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen diese Kostenanpassung beschließt.
Die Mehrkosten ergeben sich aus einer detaillierten Kostenschätzung und einem erweiterten Leistungsumfang. Zu den notwendigen Maßnahmen gehören die Sanierung von Grundleitungen, die durch Wurzelwerk beschädigt wurden, sowie die Erweiterung der Strom- und Telekommunikationskapazitäten. Zudem sind Arbeiten an der Anbindung an das Bestandsgebäude, die Erneuerung der Schulhofdecke sowie die Entsorgung belasteter Asphaltflächen vorgesehen. Im Zuge des Rückbaus der Toilettenanlage wird für den Zeitraum der Baumaßnahme ein Toiletteninterim auf dem Schulhof bereitgestellt.
Der Zeitplan sieht den Beginn der Grundleitungssanierung für Oktober 2025 vor. Die Fällung von Bäumen sowie der Rückbau der Toilettenanlage sind für das Jahr 2026 geplant. Der eigentliche Baubeginn des Erweiterungsbaus wird für Ende 2026 oder Anfang 2027 erwartet, wobei eine Bauzeit von etwa einem Jahr kalkuliert wird. Die Finanzierung der angepassten Kosten erfolgt über die entsprechenden Haushaltsjahre sowie das Neubauprogramm Schulerweiterung.
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Beratungsfolge
- 14.01.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 06.11.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (1. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 47.Theodor-Heuss-Gymnasium, Hauptstraße 148, 45219 Essen hier: Mehrkosten für den Erweiterungsbau aufgrund der Erhöhung des LeistungsumfangsZur Vorlage · 1395/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für den Erweiterungsneubau des Theodor-Heuss-Gymnasium in Essen wird eine Anpassung der veranschlagten Kosten beantragt. Die ursprüngliche Budgetplanung von 8,5 Millionen Euro brutto soll um 2,17 Millionen Euro brutto auf insgesamt 10,67 Millionen Euro brutto erhöht werden.
Die Kostensteigerung resultiert aus einem erweiterten Leistungsumfang, der im Rahmen der Vorentwurfsplanung ermittelt wurde. Durch die Integration von zwei naturwissenschaftlichen Räumen sowie eines Kunst- und Werkraums hat sich die Bruttogrundfläche des Neubaus um 153 Quadratmeter auf insgesamt 1.498 Quadratmeter vergrößert. Neben höheren Anforderungen an die Gebäudetechnik und die Ausstattung der Fachräume sind weitere Faktoren für die Kostenentwicklung verantwortlich. Dazu gehören notwendige Sanierungsarbeiten an den Grundleitungen, der Rückbau eines alten Bunker-Entwässerungssystems sowie die Neugestaltung der Schulhofflächen, was auch die Entsorgung belasteter Asphaltflächen umfasst.
Der Zeitplan sieht vor, dass der Rückbau zweier Pavillons in den Sommerferien 2026 erfolgt und die Arbeiten an den Grundleitungen im dritten Quartal 2026 beginnen sollen. Die Finanzierung des Projekts wird für die Jahre 2025 bis 2028 neu strukturiert, wobei die größten Mittelabflüsse für die Jahre 2027 und 2028 vorgesehen sind.
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Beratungsfolge
- 14.01.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 25.11.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (1. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 48.Theodor-Heuss-Gymnasium, Hauptstraße 148, 45219 Essen; hier: Errichtung einer notwendigen Fluchttreppe und BrandschutzsanierungZur Vorlage · 1253/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für das Theodor-Heuss-Gymnasium in Essen-Kettwig wird die Errichtung eines zweiten baulichen Rettungsweges sowie eine Brandschutzsanierung beantragt. Das Vorhaben umfasst Gesamtkosten in Höhe von 1,35 Millionen Euro brutto. Die Maßnahme ist notwendig, da bei einer wiederkehrenden Prüfung im Hauptgebäude festgestellt wurde, dass für den alten Gebäudetrakt und den naturwissenschaftlichen Bereich ein baulich unabhängiger zweiter Rettungsweg fehlt. Um die Anforderungen der Feuerwehr zu erfüllen und den Schulbetrieb weiterhin sicherzustellen, soll eine Außentreppe aus Stahl errichtet werden. Hierfür ist der Austausch von Fensterelementen gegen Fenstertüren sowie bauliche Anpassungen an Flurabtrennungen vorgesehen.
Zusätzlich umfasst das Projekt die Installation einer neuen Sicherheitsbeleuchtungsanlage, wofür ein neuer Technikraum im Kellergeschoss geschaffen wird. Der Baubeginn ist für den Sommer 2026 geplant, wobei die Arbeiten aufgrund der zu erwartenden Lärmbelästigung größtenteils während der Schulferien stattfinden sollen. Die Fertigstellung des Projekts wird für September 2027 angestrebt. Die Finanzierung erfolgt durch eine Mittelumschichtung in Höhe von einer Million Euro im Jahr 2026 sowie durch eine Bereitstellung von 350.000 Euro aus dem Haushalt 2027. Der Rat der Stadt Essen soll über den Beschluss entscheiden.
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Beratungsfolge
- 14.01.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 25.11.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (1. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 49.Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in NRW (KInFöG NRW) und Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur NRW (Gute Schule 2020); hier: Maßnahmen in Essen, Bericht über die Budgetentwicklung im 1. Halbjahr 2025Zur Vorlage · 1303/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zur Budgetentwicklung im ersten Halbjahr 2025 umfasst die Ausgaben und Vereinnahmungen verschiedener Förderprogramme. Im Programm KInFöG 2 wurden bereits rund 84 Millionen Euro verausgabt, wobei das Gesamtfördervolumen bei etwa 56,7 Millionen Euro liegt und davon 56 Millionen Euro vereinnahmt wurden. Ein Projekt an der Stadthafenschule wurde mit Gesamtkosten von circa 4,68 Millionen Euro und einem Förderbetrag von etwa 4,03 Millionen Euro abgeschlossen. Im Bereich der Offenen Ganztagsschule (OGS) wurde ein Bewilligungsbescheid über rund 26,25 Millionen Euro erteilt. Für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurden Förderbeträge in Höhe von insgesamt etwa 8,26 Millionen Euro akquiriert. Bei der Sportförderung wurden am Helmholtz-Gymnasium bereits 763.585 Euro vereinnahmt; für eine Zweifachsporthalle sind weitere Raten in Höhe von circa 4,19 Millionen Euro vorgesehen.
Zudem werden verschiedene Förderprojekte behandelt. Für die Sicherheitstechnik im Museum Folkwang wurden 5 Millionen Euro im Rahmen eines INK-Wettbewerbs beantragt, wobei die Bewilligung von der Verabschiedung des Bundeshaushalts 2025 abhängt. Für das Schloss Borbeck wird die Teilnahme am INK-Verfahren vorbereitet. Im Bereich der Denkmalförderung findet am Rathaus Werden eine Probesanierung historischer Fenster statt, deren Ergebnisse die weitere Ausschreibung beeinflussen. Die Berichterstattung erfolgt halbjährlich und beinhaltet eine neue Übersicht bewilligter Förderungen der Immobilienwirtschaft der Stadt Essen sowie eine aktualisierte Kartendarstellung. Eine Vorlage zur Umsetzung des LuKIFG wird derzeit vorbereitet.
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Beratungsfolge
- 14.01.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 50.Herrichtung und Sicherstellung der Nutzbarkeit der Tiefgarage Saalbau sowie des Parkplatzes an der Admiral-Scheer-StraßeZur Vorlage · 1406/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant, die Bewirtschaftung der Tiefgarage Saalbau sowie des Parkplatzes an der Admiral-Scheer-Straße zum 1. Januar 2026 von der ContiPark GmbH auf die Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) zu übertragen. Für die bauliche Herrichtung und Sicherstellung der Betriebsbereitschaft wird ein Gesamtvolumen von 479.000 Euro brutto veranschlagt.
Die Maßnahmen umfassen den Ankauf von Anlagevermögen der ContiPark GmbH, darunter LED-Außenleuchten und Parkscheinautomaten, für rund 19.000 Euro. Zudem wird eine neue Parkieranlage mit Kennzeichenerkennung durch die GVE implementiert, deren Kosten sich auf etwa 275.000 Euro belaufen. Ein weiterer Bestandteil ist die Modernisierung der technischen Infrastruktur und Verkabelung, die mit rund 185.000 Euro veranschlagt ist. Die jährlichen Mietkosten für das Parksystem werden auf circa 5.800 Euro geschätzt.
Die Finanzierung soll durch außerplanmäßige Mittelbereitstellungen erfolgen, wobei 300.000 Euro im Haushaltsjahr 2025 und 179.000 Euro im Jahr 2026 vorgesehen sind. Ein Teil der Mittel wurde bereits vor der Beschlussfassung bereitgestellt. Ergänzend wird eine separate Maßnahme zur Sanierung von Baumscheiben am Parkplatz Admiral-Scheer-Straße für das Jahr 2026 vorbereitet, welche die Anzahl der Stellplätze von 190 auf 150 reduzieren wird.
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Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (1. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 51.Anfragen von Ratsmitgliedern
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 52.Mitteilungen der Verwaltung
- 52. aVerleihung der Ehrenplaketten der Stadt EssenErgebnis: einstimmig empfohlen
- 53.Ankauf eines Grundstücks durch die Entsorgungsbetriebe Essen GmbHErgebnis: kein Beschluss gefasst
- 54.Grundstücksangelegenheiten im Stadtteil NordviertelErgebnis: kein Beschluss gefasst
- 55.Anfragen von Ratsmitgliedern
- 56.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil