Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für abfallwirtschaftliche Leistungen (Abfallgebührensatzung)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für abfallwirtschaftliche Leistungen. Die Vorlage umfasst die Gebührenbedarfsberechnungen für das Jahr 2026 sowie die Ergebnisrechnungen für das Jahr 2024.
Grundlage der Anpassung sind gestiegene Kosten bei den Entsorgungsbetrieben Essen GmbH (EBE). Ein Kostenanstieg von rund 1,18 Millionen Euro resultiert aus vertraglich vereinbarten Preisgleitungen sowie Umsätzen. Zudem wirkt sich die Ausweitung der CO2-Bepreisung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz ab 2026 mit einer Erhöhung um etwa 1,01 Millionen Euro auf die Entsorgungskosten aus.
Um die Quersubventionierung der Biotonne zur Förderung der Abfalltrennung und -verwertung beizubehalten, bleibt der Gebührensatz für Bioabfall unverändert bei 0,45 Euro pro Liter. Aufgrund der Kostenveränderungen und eines gestiegenen Restabfallvolumens sieht die Vorlage jedoch eine Anpassung der Restabfallgebühr auf 3,41 Euro pro Liter vor. Die entsprechende Satzungsänderung dient als Grundlage für die Festlegung der neuen Gebührensätze pro Behälter.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 10.12.2025mehrheitlich beschlossen
- 03.12.2025einstimmig empfohlen